Kontroll- und Sicherheitsmechanismen im Zusammenhang mit den sogenannten Epstein-Files
der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Kay Gottschalk, Iris Nieland, Hauke Finger, Torben Braga, Christian Douglas, Jörn König, Reinhard Mixl und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die internationalen Entwicklungen im Zusammenhang mit den „Epstein-Files“ haben seit Beginn des Jahres 2026 erheblich an Dynamik gewonnen. Mehrere europäische Staaten – darunter Polen, Frankreich, Litauen und Norwegen – führen Ermittlungen, parlamentarische Untersuchungen oder behördliche Prüfungen im Zusammenhang mit internationalen Netzwerk-, Finanz- und Einflussstrukturen durch (www.zeit.de/news/2026-03/11/epstein-akten-polen-ermittelt-wegen-menschenhandels).
Auch die Bundesregierung hat im Rahmen parlamentarischer Initiativen (vgl. u. a. Bundestagsdrucksache 21/5661; Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 10, 37, 38, 39, Bundestagsdrucksache 21/5933; Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 8, 9, 29, 30 und Bundestagsdrucksache 21/4639) inzwischen bestätigt, dass
- deutsche Sicherheitsbehörden erneut Kontakt zu US-Partnerbehörden aufgenommen haben,
- die Financial Intelligence Unit (FIU) ein spezifisches Monitoring zum Themenkomplex „Epstein“ eingerichtet hat,
- sowie einzelne Informationen unter Hinweis auf Staatswohl, internationale Nachrichtendienstkooperationen und operative Interessen selbst gegenüber der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages nicht offenbart wurden.
Zugleich erklärte die Bundesregierung wiederholt, dass bislang keine neuen Erkenntnisse vorlägen (https://dserver.bundestag.de/btp/21/21079.pdf#P.9496; Antwort der Bundesregierung auf die Frage 52).
Nach Auffassung der Fragesteller wirft dies Fragen hinsichtlich der Wirksamkeit bestehender Kontroll-, Aufsichts- und Sicherheitsmechanismen, der Zusammenarbeit deutscher Behörden sowie der Fähigkeit staatlicher Stellen auf, mögliche Risiken im Zusammenhang mit international vernetzten Hochrisikostrukturen eigenständig zu erkennen, zu bewerten und gegebenenfalls weiterzuleiten (https://dserver.bundestag.de/btp/21/21079.pdf#P.9493; Frage 42). Ferner stellen sich ihnen Fragen zur allgemeinen Aufsichtspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber internationalen Investment- und Beteiligungsstrukturen mit Deutschlandbezug, insbesondere im Bereich regulierter Finanz- und FinTech-Unternehmen.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Die Fragesteller betonen ausdrücklich, dass Gegenstand dieser Kleinen Anfrage nicht die Vorverurteilung einzelner Personen oder Unternehmen ist, sondern die parlamentarische Prüfung struktureller und institutioneller Kontrollmechanismen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Welche Bundesbehörden sind derzeit federführend mit der Koordinierung möglicher Deutschlandbezüge im Zusammenhang mit den „Epstein-Files“ befasst, und welche Formen der behördenübergreifenden Zusammenarbeit bestehen hierbei?
Welche konkreten Maßnahmen haben Bundesbehörden seit dem Jahr 2024 ggf. ergriffen, um eigenständig Erkenntnisse zu möglichen Deutschlandbezügen zu gewinnen?
Haben die Kontakte deutscher Sicherheitsbehörden zu US-Partnerbehörden im Zusammenhang mit den „Epstein-Files“ zu einer Anpassung behördeninterner Prüf-, Analyse- oder Kooperationsstrukturen geführt?
In welchen allgemeinen Themenfeldern erfolgte ein Informationsaustausch mit internationalen Partnerbehörden im Zusammenhang mit den „Epstein-Files“?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bislang ggf. aus laufenden Ermittlungen anderer europäischer Staaten im Zusammenhang mit den „Epstein-Files“ gewonnen?
Welche Formen der internationalen Zusammenarbeit bestehen in diesem Zusammenhang (vgl. Frage 5) ggf. mit a) Europol, b) Interpol, c) EU-Mitgliedstaaten, d) den Vereinigten Staaten von Amerika, e) Israel?
Wurden seit dem Jahr 2024 Rechtshilfeersuchen, Informationsersuchen oder operative Austauschformate im Zusammenhang mit den „Epstein-Files“ genutzt, und wenn ja, in welchem Umfang?
Welche allgemeinen Kategorien von Risikoindikatoren werden im Rahmen FIU-bezogener Monitoringmaßnahmen bei international vernetzten Hochrisikostrukturen typischerweise berücksichtigt?
Welche Arten von Personen-, Unternehmens- oder Transaktionsdaten werden hierbei grundsätzlich berücksichtigt (vgl. Frage 8)?
Wie viele Prüffälle mit Deutschlandbezug wurden bislang im Rahmen des spezifischen Monitorings zum Themenkomplex „Epstein“ näher geprüft (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen erfolgte eine Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden (vgl. Frage 10)?
In wie vielen Fällen erfolgte keine Weiterleitung trotz weiterer Prüfung durch die FIU (vgl. Frage 10)?
Welche fachlichen, operativen oder rechtlichen Gründe stehen nach Auffassung der Bundesregierung ggf. einer Mitteilung konkreter Erkenntnisse trotz bestehender Monitoring- und Analysemaßnahmen der FIU entgegen?
Unterscheidet die Bundesregierung zwischen neuen Informationen und Erkenntnissen im Zusammenhang mit dem spezifischen Monitoring zum Themenkomplex Epstein, und wenn ja, worin besteht dieser Unterschied?
Welche organisatorischen Schnittstellen bestehen zwischen FIU, BaFin und Strafverfolgungsbehörden bei international vernetzten Hochrisikostrukturen?
Welche Rolle spielen Europol-Arbeitsgruppen oder internationale Kooperationsformate im Rahmen FIU-bezogener Monitoringmaßnahmen?
Welche allgemeinen Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei der geldwäscherechtlichen Bewertung komplexer internationaler Investment- und Beteiligungsstrukturen?
Welche allgemeinen Maßnahmen ergreift die BaFin zur Identifikation möglicher Risiken im Zusammenhang mit internationalen Investment- und Beteiligungsstrukturen?
Welche besonderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen bestehen bei Beteiligungen an regulierten Finanz- oder FinTech-Unternehmen?
Welche Rolle spielen hierbei (vgl. Frage 19) a) Mittelherkunftsprüfungen, b) wirtschaftlich Berechtigte, c) internationale Beteiligungsstrukturen, d) geldwäscherechtliche Risikoanalysen?
In wie vielen Fällen wurden seit dem Jahr 2020 geldwäscherechtliche Anlassprüfungen im Zusammenhang mit international vernetzten Beteiligungs- oder Investmentstrukturen durchgeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie häufig fordert die BaFin im Rahmen solcher Prüfungen (vgl. Frage 21) Stellungnahmen von natürlichen oder juristischen Personen an?
Wie lange dauert die Auswertung solcher Stellungnahmen durchschnittlich (vgl. Frage 22)?
Welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen kann die BaFin grundsätzlich ergreifen, wenn sich Hinweise auf geldwäscherelevante Sachverhalte bestätigen?
Welche besonderen Herausforderungen sieht die Bundesregierung ggf. bei der Aufsicht über international vernetzte Investment- und Beteiligungsstrukturen mit Bezug zu regulierten Finanz- oder FinTech-Unternehmen?
Welche allgemeinen Mechanismen bestehen zur Erkennung möglicher sicherheitsrelevanter Risiken durch Kontakte zu international vernetzten Straftätern oder deren Umfeld?
Inwieweit werden Personen in politischen oder wirtschaftlichen Schlüsselpositionen, die keiner Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterliegen, von bestehenden Mechanismen zur Risikoerkennung erfasst?
Wurden seit dem Jahr 2013 Fälle identifiziert, in denen Kontakte zu international vernetzten Straftätern als sicherheitsrelevant bewertet wurden (bitte ohne personenbezogene Angaben)?
Sieht die Bundesregierung strukturelle Herausforderungen bei der Bewertung möglicher Erpressungsrisiken außerhalb klassischer sicherheitsüberprüfter Bereiche?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den internationalen Entwicklungen im Zusammenhang mit den „Epstein-Files“ für die Bewertung möglicher sicherheitsrelevanter Risiken?
Welche konkreten Anpassungs- oder Prüfbedarfe sieht die Bundesregierung infolge der internationalen Entwicklungen im Zusammenhang mit den „Epstein-Files“ ggf.?
Sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf bei a) der Geldwäschebekämpfung, b) der Zusammenarbeit von Aufsichts- und Sicherheitsbehörden, c) der Kontrolle international vernetzter Investmentstrukturen, d) der Bewertung möglicher sicherheitsrelevanter Risiken?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle im Bereich sicherheits- und geheimschutzrelevanter Vorgänge bei?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., parlamentarische Kontrolle auch dann wirksam zu gewährleisten, wenn Antworten aus Geheimschutzgründen nicht offen erfolgen können?