Steuerliche Implikationen eines europäischen „28. Regimes“ für Unternehmen
der Abgeordneten Iris Nieland, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Marcel Queckemeyer, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission hat am 18. März einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes 28. Regime vorgelegt (Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on the 28th Regime Coprporate legal Framework – 'EU INC'; https://eudoxap.bundestag.btg:8443/eudox/dokumentInhalt?id=481574&latestVersion=true&type=5).
Dieser optionale unionsweite Unternehmensrahmen berührt potenziell finanz- und wirtschaftspolitische Fragestellungen. Dies betrifft insbesondere mögliche Auswirkungen auf die Standortwahl von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union, auf die Nutzung und Bedeutung bestehender nationaler Rechtsformen sowie auf die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten.
Darüber hinaus können sich aus den im Vorschlag vorgesehenen Regelungen zur Sitzwahl, zur Unternehmensstruktur und zur grenzüberschreitenden Tätigkeit mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf das Steueraufkommen sowie auf die Haushalte von Bund und Ländern ergeben.
Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern finanzpolitische Fragen zur Bewertung des Vorschlags sowie zu möglichen Auswirkungen auf nationale Gestaltungsspielräume und den Standortwettbewerb.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Auf welcher konkreten Prüfungs- und Bewertungsgrundlage ist die Bundesregierung zu den in ihrer im November 2025 an die Europäische Kommission übermittelten Stellungnahme zum „28. Regime“ enthaltenen Einschätzungen gelangt, vor dem Hintergrund, dass zu diesem Zeitpunkt noch kein Legislativvorschlag vorlag („Stellungnahme zur 28. Gesellschaftsform“; BReg Dok 393/2025; https://eudoxap.bundestag.btg:8443/eudox/dokumentInhalt?id=422563)?
Welche fachlichen Beiträge hat das Bundesministerium der Finanzen im Rahmen der Ressortabstimmung zu der Stellungnahme der Bundesregierung an die Europäische Kommission zum „28. Regime“ eingebracht, insbesondere im Hinblick auf die darin enthaltene Bezugnahme auf das Steuerrecht, und welche finanz- oder steuerpolitischen Fragestellungen wurden dabei ausdrücklich als prüfbedürftig benannt?
Ab welchem Stadium des europäischen Entscheidungsprozesses beabsichtigt die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag in die weitere Willensbildung zum „28. Regime“ einzubeziehen?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob die im Legislativvorschlag vorgesehene freie Wahl des Sitzstaates und die unionsweite Nutzbarkeit der Gesellschaftsform strukturelle Anreize für Standort- und Rechtswahlentscheidungen schaffen können, die sich auf die steuerliche Zuordnung von Unternehmen auswirken, und welche Einschätzung liegt hierzu vor?
Wie bewertet die Bundesregierung möglichen Auswirkungen der geplanten „EU Inc.“ auf die Bedeutung bestehender deutscher Rechtsformen, insbesondere der GmbH einschließlich der UG (haftungsbeschränkt), sowie die daraus resultierenden steuerlichen Auswirkungen?
Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im Legislativvorschlag vorgesehenen freien Wahl des Sitzstaates eine Auffassung gebildet zum möglichen Risiko, dass Unternehmen durch entsprechende Standortentscheidungen deutsche Mitbestimmungsregelungen umgehen, und wenn ja, wie lautet diese und wurden mögliche Auswirkungen auf die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland geprüft?
Welche möglichen Auswirkungen auf das Steueraufkommen von Bund, Ländern und Gemeinden – insbesondere auf die Gewerbesteuer – hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den im Legislativvorschlag vorgesehenen Regelungen zur Sitzwahl, Unternehmensstruktur und grenzüberschreitenden Tätigkeit bislang ggf. geprüft oder als prüfbedürftig identifiziert?
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu möglichen Auswirkungen des vorgelegten Legislativvorschlags auf den steuerlichen Standortwettbewerb innerhalb der Europäischen Union, und wenn ja, welche ist dies und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die Ausgestaltung und Belastungswirkung des deutschen Unternehmenssteuerrechts?
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zur Ausgestaltung des Legislativvorschlags als Verordnung im Hinblick auf nationale Gestaltungsspielräume, insbesondere vor dem Hintergrund der im Vorschlag vorgesehenen Regelungen zur Sitzwahl und Unternehmensstruktur, und wenn ja, wie lautet diese und woran macht sie diese Bewertung fest?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem vorliegenden Legislativvorschlag für ein „28. Regime“, und von welchen Kriterien macht sie ihre Bewertung sowie eine mögliche Zustimmung abhängig?