Deutscher Bundestag Drucksache 21/7134
21. Wahlperiode 13.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Marcel Bauer, Luigi
Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6508 –
Bezahlbarkeit von Lebensmitteln bei fairen Preisen für Erzeugerinnen und
Erzeuger
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor 2020 zählten Nahrungsmittel im Vergleich zum allgemeinen
Verbraucherpreisindex noch zu den sogenannten Inflationsbremsen. Nach dem Ausbruch
der Corona-Pandemie 2020 haben die Lebensmittelpreise den
Gesamtverbraucherpreisindex jedoch erstmals überholt, und diese beschleunigten
Teuerungsraten wurden durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine ab 2022 weiter
befeuert (
www.vzbv.de/sites/default/files/2024-09/2024-08-29_Machbarkeitss
tudie_Preisbeobachtungsstelle.pdf, aufgerufen am 29. April 2026).
Die Lebensmittelpreise sind in Deutschland seit 2020 um über 35 Prozent
gestiegen (Verbraucherpreise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke in
Deutschland bis 2025 | Statista;
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/22
17/umfrage/entwicklung-des-verbraucherpreisindex-fuer-nahrungsmittel-seit-
1992/, aufgerufen am 26. Februar 2026). Zwischen 2020 und 2024 sind die
Nominallöhne dabei lediglich um 17,5 Prozent gestiegen (Reallöhne und
Nominallöhne – Statistisches Bundesamt;
www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/V
erdienste/Realloehne-Nettoverdienste/_inhalt.html, aufgerufen am 24. Februar
2026).
Menschen mit geringem Einkommen sind von Teuerungen im
Lebensmittelbereich besonders stark betroffen, weil sie im Verhältnis einen größeren Anteil
des Einkommens für den täglichen Konsum ausgeben müssen und weil
Supermärkte die Preise ihrer Eigenmarken fast doppelt so stark angehoben haben
wie die die der anderen Produkte (
www.handelsblatt.com/unternehmen/hande
l-konsumgueter/preise-ausgerechnet-billigmarken-treiben-die-teuerung/10008
7576.html, aufgerufen am 4. Mai 2026).
Verschiedene internationale Studien haben im Sommer 2023 ermittelt, dass
die Preissteigerungen in der Euro-Zone nicht lediglich gestiegene Kosten
abbildeten, sondern fast zur Hälfte auf gestiegene Gewinne von Unternehmen
zurückzuführen waren (
www.imf.org/en/publications/wp/issues/2023/06/23/e
uro-area-inflation-after-the-pandemic-and-energy-shock-import-prices-
profitsand-wages-534837, aufgerufen am 4. Mai 2026).
Zugleich vergrößert sich die Schere zwischen sinkenden Erzeuger- und
steigenden Lebensmittelpreisen (ebd.). Landwirtinnen und Landwirte sind also
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 13. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
keine Profiteurinnen und Profiteure der Verteuerung. Im Gegenteil – deren
Verhandlungsposition hat sich weiter verschlechtert: Immer wieder sind sie
gezwungen, Erzeugerpreise, die unter ihren Produktionskosten liegen, zu
akzeptieren und so Verlustgeschäfte in Kauf zu nehmen (
www.oxfam.de/publi
kationen/marktmacht-supermaerkte-ausgequetscht-vertragsverhandlungen,
aufgerufen am 4. Mai 2026).
Bemerkenswert ist, dass die Teuerungsraten im Lebensmittelbereich für
Deutschland deutlich über dem EU-Durchschnitt liegen. Einen der Gründe
stellt der nach Ansicht der von der Bundesregierung eingesetzten
Monopolkommission konzentrierte, Oligopol-strukturierte Lebensmitteleinzelhandel
dar. In ihrem Sondergutachten 84 „Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette“
stellt die Kommission fest, dass die Marktmacht der sogenannten großen Vier
(Aldi-Nord und Aldi-Süd, die Schwarz Gruppe, um Lidl und Kaufland, sowie
die Rewe- und Edeka-Gruppe) auf eine Marktkonzentration von über 85
Prozent gestiegen ist (Pressemitteilung Sondergutachten Lebensmittellieferkette
2025;
www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/SG%20LLK%202025/P
ressemitteilung_Sondergutachten%20Lebensmittellieferkette%202025.pdf,
aufgerufen am 4. Juni 2026).
Bereits zu Beginn der Legislaturperiode im Frühjahr 2025 wünschten sich fast
90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland Maßnahmen von der
Bundesregierung, die Lebensmittel bezahlbar machen (
www.foodwatch.org/de/
hohepreise-90-prozent-der-deutschen-wuenschen-sich-von-neuer-
bundesregierungmassnahmen-fuer-bezahlbare-lebensmittel, abgerufen am 4. Mai 2026).
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Lebensmittelpreise seit 2020 entwickelt (bitte nach Produktgruppen und Jahr
differenzieren)?
2. Welche Lebensmittel haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2020 besonders stark und welche besonders geringfügig verteuert (bitte
nach Produktgruppen und Jahr differenzieren)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Entwicklung der Preise für Lebensmittel seit dem Jahr 2020 bis zum Juni
2025 und die Differenzierung nach Produktgruppen sind in der öffentlich
zugänglichen Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes unter dem Link
www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Tabelle
n/sonderauswertung-nahrungsmittel.html?templateQueryString=sonderauswert
ung+verbraucherpreisindex veröffentlicht.
Von Januar 2020 bis Juni 2025 sind die Preise für Lebensmittel und
alkoholfreie Getränke – mit besonders starken Preissprüngen im Jahr 2022 – in
Deutschland um 36,3 Prozent angestiegen. Im selben Zeitraum stieg die
allgemeine Inflation um 22,0 Prozent an. Steigerungen waren über alle
Produktgruppen und Jahre zu verzeichnen. Vergleichsweise stark fielen die Steigerungen
gegenüber dem Referenzjahr 2020 bei Geflügelfleisch, vielen
Molkereiprodukten und Eiern, Speisefetten und Speiseölen sowie Zucker aus. Geringfügiger
fiel die Teuerung dagegen beim Obst, Fischen, Fischwaren und Meeresfrüchten
sowie Getränken und Fertiggerichten aus.
Derzeit zeigt sich keine Produktgruppe besonders auffällig, lediglich die
Weltmarktpreise für Milch und Zucker zeigten zuletzt deutliche Rückgänge, die auf
ein großes Angebot zurückzuführen sind. Insgesamt sind die
Lebensmittelpreise zuletzt weniger stark gestiegen als das gesamtwirtschaftliche Preisniveau.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Unterschiede der
Preissteigerungen seit 2020 bei Bio-zertifizierten und konventionellen
Lebensmitteln (bitte nach Jahren und Produktgruppen aufschlüsseln)?
Die Entwicklung des prozentualen Preisaufschlages von ökologisch gegenüber
konventionell produzierten Lebensmitteln kann der folgenden Tabelle für
beispielhaft ausgewählte Lebensmittel in Bioqualität seit dem Jahr 2020
entnommen werden.
Prozentualer Preisaufschlag für ausgewählte Lebensmittel in Bioqualität
Jahr 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Rind-/
Schweinehackfleisch, frisch
37,9 37,5 29,5 23,6 25,3 19,8
Äpfel 38,7 38,6 42,7 34,2 38,3 37,8
Eier, Freiland, 6-12
Pck.
37,4 35,2 30,8 30,5 30,7 31,4
Möhren, ohne
Laub
34,0 33,1 28,7 34,1 32,9 33,7
Frischmilch, ab
3,5 Prozent Fett
(Karton)
24,9 24,7 23,1 19,1 15,1 24,6
Weizenbrötchen 18,0 13,9 14,5 16,9 13,1 19,6
Quelle: AMI mbH Verbraucherpreise im Bundesdurchschnitt, jeweils für den Monat Dezember
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Unterschiede der
Preissteigerungen seit 2020 in Bezug auf die Saisonalität von Lebensmitteln
(bitte nach Jahren und Produktgruppen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine auswertbaren Informationen vor. Die
meisten Lebensmittel sind ganzjährig im Einzelhandel verfügbar. Die
Preisstatistiken des Statistischen Bundesamts unterscheiden nicht nach regionaler bzw.
saisonaler oder internationaler Herkunft der Erzeugnisse.
5. Wie hat sich die Nährstoffqualität von Lebensmitteln nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2000 entwickelt (bitte nach Produktgruppen
differenzieren)?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Korrelationen von
Nährstoffgehalten in Lebensmitteln und deren Preisentwicklung (bitte
nach Jahren und Produktgruppen aufschlüsseln)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 zusammen
beantwortet.
Aktuelle Nährstoffgehalte von rund 7140 Lebensmitteln (unverarbeitet und
verarbeitet) sind im Bundeslebensmittelschlüssel (BLS) differenziert aufgeführt.
Der BLS wird vom Max Rubner-Institut (MRI) herausgegeben und ist als
nationale Nährstoffdatenbank kostenfrei auf der Webseite des MRI abrufbar
(
www.blsdb.de/). Die Gehalte der jeweiligen Nährstoffe unterliegen ständig
natürlichen Schwankungen, die beispielsweise durch Jahreszeit,
Niederschlagsmenge, Sonneneinstrahlung, Anbauregion sowie unterschiedliche Sorten einer
Frucht beeinflusst werden. Die Nährstoffgehalte können sich zudem auch durch
die Verarbeitung (zum Beispiel durch Lagern, Kochen, Braten oder Trocknen)
von Lebensmitteln ändern. Im BLS wird jeweils nur ein mittlerer Wert pro
Nährstoff für jedes spezifische Lebensmittel angegeben.
Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen
Verbraucherschutz (WBAE) beim Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat (BMLEH) konstatiert, dass energiedichte, aber
nährstoffarme Lebensmittel vergleichsweise preisgünstig sind.
Spezifische Korrelationen von Nährstoffgehalten in Lebensmitteln und deren
jeweiliger Preisentwicklung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die
Preisentwicklung von einzelnen Lebensmitteln hängt von vielen verschiedenen
Faktoren ab und gestaltet sich in der Regel unabhängig vom Nährstoffgehalt der
Lebensmittel.
7. Wie haben sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Lebensmittelpreise in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Staaten seit 2006
jährlich verändert (bitte nach Produktgruppen pro Jahr aufschlüsseln)?
8. Wie erklärt die Bundesregierung die in Frage 7 erfragte Entwicklung?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Entwicklung der Preise für Lebensmittel in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU) seit dem Jahr 2006 kann dem durch Eurostat unter dem
Link
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bookmark/6a2a5f06-c9d0-4dc3-
8b5e-5a2d1cdc476f?lang=de veröffentlichten Instrument zum Monitoring der
Lebensmittelpreise mit harmonisiertem Verbraucherpreisindex entnommen
werden.
Eine Übersicht der Entwicklung der Preise für ausgewählte Lebensmittel für
die EU-27 kann demselben Tabellenwerk unter dem Link
https://ec.europa.eu/e
urostat/databrowser/view/prc_fpmt_m__custom_21908174/bookmark/table?lan
g=de&bookmarkId=4b1f3df6-8df9-48b4-9c35-17567049af22&c=178213621
9221 entnommen werden.
Die Mitgliedstaaten der EU teilen sich einen gemeinsamen Binnenmarkt, der
bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen durch die Gemeinsame
Marktorganisation (GMO) geregelt wird. Dennoch unterscheiden sich die nationalen Märkte,
Lieferketten und Produktionsbedingungen für Lebensmittel teilweise deutlich,
nicht zuletzt auch aufgrund heterogener Verbraucherpräferenzen und großer
Unterschiede beim verfügbaren Einkommen für Lebensmittel.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über versteckte
Preiserhöhung bei Lebensmitteln und der damit verbundenen
Verbrauchertäuschung?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorkommen
und Ausmaß der sogenannten Shrinkflation in den deutschen
Supermärkten, also die Verringerung der Menge in einem
Lebensmittelprodukt bei gleichbleibendem Preis (bitte betroffene Produkte
auflisten)?
Der Bundesregierung ist das Phänomen der „Shrinkflation“ bekannt. So gibt es
beispielsweise im Portal
www.lebensmittelklarheit.de der
Verbraucherzentralen, das vom BMLEH auf Beschluss des Deutschen Bundestages gefördert
wird, Einträge dazu. Über die öffentlich verfügbaren Informationen hinaus
liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor.
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorkommen und
Ausmaß sogenannter Skimpflation von Lebensmitteln in deutschen
Supermärkten, also das Ersetzen von wertgebenden, nährstoffreichen
Zutaten durch billigere Zutaten von oft minderer Qualität (bitte
betroffene Produkte auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Zahlen hinsichtlich des
Vorkommens des Austauschs von Zutaten vor. Schließlich gibt es eine Vielzahl von
Gründen, die Rezeptur eines Lebensmittels zu ändern, und nicht hinter jedem
steht das Ziel einer versteckten Preiserhöhung.
c) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Verbraucherinnen und
Verbraucher über versteckte Preiserhöhungen durch „Shrinkflation“
und „Skimflation“ aufzuklären, wenn ja, welche Maßnahmen sind
geplant, und wenn nein, warum nicht?
d) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um, wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, mehr
Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen zu schaffen (koav_2025.pdf,
aufgerufen 4. Mai 2026; bitte begründen und auch die zeitliche
Planung angeben)?
Die Fragen 9 c) und d) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort der Frage 3d) der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke
„Kriege und Krisen als Preistreiber im Lebensmittelsektor“
(Bundestagdrucksache 21/6768 vom 26. Juni 2026) wird verwiesen.
10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen
beziehungsweise plant sie, in der 21. Legislaturperiode zu ergreifen, um
a) die Verteuerung von Lebensmitteln,
b) gewinngetriebene Preissteigerungen (
www.ifo.de/publikationen/202
2/aufsatz-zeitschrift/gewinninflation-und-inflationsgewinner,
aufgerufen am 4. Mai 2026) sowie
c) zukünftige Preissprünge bei Lebensmitteln zu begrenzen (bitte
begründen und die zeitliche Planung angeben)?
Auf die Antwort der Fragen 2a) bis d) und h) der Kleinen Anfrage der Fraktion
Die Linke „Kriege und Krisen als Preistreiber im Lebensmittelsektor“
(Bundestagdrucksache 21/6768 vom 26. Juni 2026) wird verwiesen.
11. Wie setzen sich Lebensmittelpreise in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung zu welchen Anteilen zusammen (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahren seit 2020, Produktgruppen, Wertschöpfungsschritten und
Akteuren angeben)?
a) Wie erklärt die Bundesregierung steigende Verbraucherpreise im
Lebensmitteleinzelhandel und zeitgleich sinkende Erzeugerpreise in
der Landwirtschaft (
www.vzbv.de/sites/default/files/2024-09/2024-0
8-29_Machbarkeitsstudie_Preisbeobachtungsstelle.pdf, aufgerufen
am 4. Mai 2026)?
Die Preisentwicklungen in der Lieferkette lassen sich gemäß Analysen des Thü
nen-Instituts (TI) zu einem großen Teil mit den Veränderungen in den
Vorleistungs- und Produktionskosten erklären.
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Gewinnmargen
entlang der Wertschöpfungskette (jeweils für Landwirtschaft,
Verarbeitung, Handel) vor?
c) Wie haben sich die Gewinnmargen seit 2020 verändert (bitte nach
Jahren, Produktgruppen und Art der Marge, das heißt Marge in der
Erzeugung, Verarbeitung oder im Handel, aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 b) und c) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung sowohl die Erkenntnisse aus dem zitierten
Sondergutachten der Monopolkommission als auch aus dem Monitoring des
Thünen-Institutes vor (
www.thuenen.de/de/fachinstitute/marktanalyse/zahlen-f
akten/preise-kosten-und-margen-in-landwirtschaftlichen-wertschoepfungske
tten). Auf die jeweilige Publikation wird verwiesen.
d) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Gewinn und
die Gewinnmargen der vier größten
Lebensmitteleinzelhandelskonzernen (Edeka, Rewe, Aldi, Schwarz Gruppe) seit 2006 entwickelt (bitte
nach Konzern und Jahr aufschlüsseln)?
Zu den Gewinnmargen der einzelnen Unternehmen liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
e) Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung steigende
Energiekosten bei der Preisentwicklung von Lebensmitteln (bitte nach
energieintensiven Produktionsbereichen differenzieren, das heißt nach
Erzeugung, Verarbeitung, Transport etc. aufschlüsseln)?
f) Wie haben sich Produktionskosten und Erzeugerpreise seit 2020
entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung deren Verhältnis (bitte
nach Jahr und Produktgruppen aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 e) und f) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine wissenschaftliche Studie des Thünen-Instituts (
www.thuenen.de/de/fachin
stitute/marktanalyse/zahlen-fakten/preise-kosten-und-margen-in-landwirtschaftl
ichen-wertschoepfungsketten ) zeigt, dass die Energiekosten einen
wesentlichen Anteil an den durchschnittlichen landwirtschaftlichen
Betriebsmittelpreisen haben. Die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise wiederum folgen meist
recht eng den Entwicklungen der Betriebsmittelpreise. Die gesteigerten Kosten
der Betriebsmittel werden in der Regel an die weiteren Stufen der Herstellungs-
und Vermarktungskette weitergegeben. Zumeist machen sie allerdings einen
vergleichsweise geringen Anteil am Produktpreis auf Konsumentenebene aus.
Statistische Daten für eine Aufschlüsselung der Energiekosten nach
Lebensmittelproduktgruppen beziehungsweise nach Anteilen in den Stufen der
Lebensmittelkette liegen der Bundesregierung nicht vor.
g) Wie kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Einkaufspreisen
des Lebensmitteleinzelhandels, die die Produktionskosten der
Landwirtinnen und Landwirte nicht decken (bitte nach Produkten und
Zeitraum aufschlüsseln)?
h) Wie kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Einkaufspreisen
durch die Verarbeitung, die die Produktionskosten der Landwirtinnen
und Landwirte nicht decken (bitte nach Produkten und Zeitraum
aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 g) und h) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe ist volatil und
sektoral unterschiedlich. An dieser Stelle wird auf die Ergebnisse des
Testbetriebsnetzwerks (
www.thuenen.de/de/fachinstitute/betriebswirtschaft/testbetriebs
netz) verwiesen. Temporär kann es zu Einkaufspreisen unterhalb der
Produktionskosten, welche eine große Varianz aufweisen, kommen. In solchen
Situationen kann es unter Umständen trotzdem betriebswirtschaftlich sinnvoll sein,
Ware zu verkaufen, um Verluste zu minimieren. Zwischen den
landwirtschaftlichen Betrieben und dem Lebensmitteleinzelhandel steht dabei häufig eine
komplexe Liefer- und Verarbeitungskette aus anderen Unternehmen, es gibt also in
den meisten Fällen keine direkte Vertragsbeziehung. Aus Sicht der
Bundesregierung ist es entscheidend, die Verhandlungsposition der Erzeuger in der
Wertschöpfungskette zu verbessern.
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Schutz von
Erzeugerinnen und Erzeugern vor existenzgefährdenden Erzeugerpreisen?
a) Kennt und wie bewertet die Bundesregierung das Verbot des
Einkaufs unterhalb der Produktionskosten in Spanien?
Die Bundesregierung hat Kenntnis vom Verbot des Einkaufs unterhalb der
Produktionskosten in Spanien. Zur Bewertung des Verbotes verweist die
Bundesregierung auf die Erkenntnisse aus der Studie des Thünen-Instituts „Staatliches
Verbot des Einkaufs von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen unterhalb der
Produktionskosten“ (
https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn066667.pdf),
die keinen nachweisbaren Nutzen für ein solches Verbot feststellen konnte.
b) Wie plant die Bundesregierung, der zunehmenden Verschuldung
landwirtschaftlicher Betriebe entgegenzuwirken?
Der Fremdkapitalanteil liegt in der deutschen Landwirtschaft bei rund 25
Prozent und ist damit aus Sicht der Bundesregierung im Vergleich zur allgemeinen
Wirtschaft vergleichsweise klein.
c) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dem sogenannten
Höfesterben entgegenzuwirken?
d) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Monopolkommission,
dass der Agrarstrukturwandel, bei dem die Zahl der
landwirtschaftlichen Betriebe sinkt und die verbleibenden Betriebe größer werden,
nicht aufgehalten werden sollte (Sondergutachten 84: Wettbewerb in
der Lebensmittellieferkette – Monopolkommission;
www.monopolko
mmission.de/de/gutachten/sondergutachten/sondergutachten-auf-eigen
e-initiative/484-84-sondergutachten-wettbewerb-in-der-lebensmittellie
ferkette.html, S. 154 f.)?
e) Welche Agrarstruktur definiert die Bundesregierung als
wünschenswert?
Die Fragen 12 c) bis e) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe wird von einer Vielzahl
wirtschaftlicher, technologischer, gesellschaftlicher und demografischer Faktoren
sowie von einzelbetrieblichen Entscheidungen bestimmt, die je nach Betrieb
unterschiedlich ausfallen und häufig zusammenwirken. Strukturveränderungen
können auch mit Produktionsfortschritten, Innovationen und Anpassungen an
veränderte Marktbedingungen verbunden sein. Die heutige Agrarstruktur in
Deutschland ist das Ergebnis dieser vielfältigen Entwicklungen.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die aktuelle heterogene Agrarstruktur in
Deutschland mit ihren unterschiedlichen Betriebsformen,
Produktionsrichtungen und Betriebsgrößen für die verschiedenen Regionen prägend und
erhaltenswert. Die Bundesregierung setzt sich für eine vielfältige Landwirtschaft ein, die
den jeweiligen regionalen Gegebenheiten Rechnung trägt.
Von besonderer Bedeutung für die Zukunft der Landwirtschaft ist aus Sicht der
Bundesregierung ein erfolgreicher Generationenwechsel. Die Übernahme
landwirtschaftlicher Betriebe durch die nächste Generation leistet einen wichtigen
Beitrag zum Erhalt einer vielfältigen Agrarstruktur und zur Stärkung der
ländlichen Räume.
Die Bundesregierung trägt insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen
Agrarpolitik den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten und den vielfältigen
Betriebsstrukturen in Deutschland Rechnung. Hierzu steht eine Vielzahl von
Maßnahmen zur Verfügung. Dazu zählen bundesweite Fördermaßnahmen oder
die Förderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung, die je nach Region
andere Prioritäten haben kann. Zudem bestehen spezifische Förderinstrumente zur
Unterstützung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten sowie von kleineren
und mittleren Betrieben.
f) Wurde die im Koalitionsvertrag angekündigte unabhängige und
weisungsfreie Ombudsperson zur Bekämpfung unfairer Praktiken entlang
der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungskette eingerichtet,
nachdem die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 70
der Abgeordneten Doris Achelwilm auf
Bundestagsdrucksache 21/4006 erklärte, die Einrichtung werde weiterhin geprüft?
aa) Wenn nein, warum nicht?
bb) Wenn ja, wie viele Fälle wurden bearbeitet?
cc) Ist die genannte Prüfung abgeschlossen, wenn ja, was sind die
Ergebnisse, und wenn nein, wann ist der Abschluss der Prüfung
geplant?
Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner 24. Sitzung
am 13. November 2025, der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2025, einen
Maßgabebeschluss zu Kapitel 1040 Titel 671 01 – zur Schaffung einer
unabhängigen und weisungsfreien Ombudsperson zur Wahrung des Wettbewerbs
mit fairen Erzeugerpreisen im Lebensmittelmarkt – gefasst. Nach dem
Maßgabebeschluss wird das BMLEH aufgefordert, bei der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durch Umschichtungen im bestehenden
Personalhaushalt eine unabhängige und weisungsfreie Ombudsperson zur Wahrung
des Wettbewerbs mit fairen Erzeugerpreisen im Lebensmittelmarkt
einzurichten. Die Umsetzung wird derzeit weiterhin geprüft.
g) Geht die Bundesregierung davon aus, dass eine einzelne Person die
Aufgabe als Ombudsperson verlässlich und gewissenhaft bewältigen
kann oder sieht sie eine personelle Aufstockung der Stelle vor?
Derzeit geht die Bundesregierung davon aus, dass die vom Haushaltsausschuss
gesperrten Mittel für die Einrichtung der Ombudsperson bei der BLE
ausreichend sind.
h) Können sich Betroffene außerhalb Deutschlands an die Ombudsperson
wenden, vor dem Hintergrund, dass das Gesetz zur Stärkung der
Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLgK) auch für
sie gilt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, wie plant die
Bundesregierung, sicherzustellen, dass grenzüberschreitende Fälle unfairer
Handelspraktiken hinreichend geahndet werden?
Grundsätzlich können sich alle Personen, auf die das Agrarorganisationen-und-
Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) Anwendung findet, auch an eine
einzurichtende Ombudsperson wenden. Schon jetzt können sich diese Personen an die
BLE wenden. Die Informationen dafür sind alle öffentlich auf der Internetseite
der BLE zugänglich. Für die Rechtsdurchsetzung des AgrarOLkG bei
grenzüberschreitenden Fällen findet die Verordnung (EU) 2026/697 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026 über die Zusammenarbeit
zwischen den Durchsetzungsbehörden, die für die Durchsetzung der Richtlinie
(EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen
zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette
zuständig sind, Anwendung.
i) Welche Auskunfts-, Einsichts- und Prüfungsrechte erhält
beziehungsweise hätte die Ombudsperson gegenüber Unternehmen des Handels
und der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft zur Aufklärung unfairer
Praktiken entlang der Wertschöpfungskette?
Die konkrete Ausgestaltung der Stelle der Ombudsperson wird noch geprüft.
j) Plant die Bundesregierung, das AgrarOLgK um eine Generalklausel
zu ergänzen, die – ähnlich wie im Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG) – auch solche unlauteren Handelspraktiken erfassen würde,
die bislang nicht ausdrücklich im Gesetz genannt sind, aber dessen
Schutzzweck entsprechen (bitte begründen)?
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, das AgrarOLkG zu ändern. Sie
erinnert daran, dass im Jahr 2024 ein Umgehungsverbot eingeführt wurde, dessen
Wirkung sie evaluieren wird. Die Bundesregierung wird sich im Übrigen
konstruktiv bei der Überarbeitung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere
Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der
Agrar- und Lebensmittelversorgungskette einbringen. Dieser Prozess startet
voraussichtlich Ende des Jahres.
k) Plant die Bundesregierung, die Begrenzung des Anwendungsbereichs
des AgrarOLkG auf Unternehmen mit einem maximalen Jahresumsatz
von 350 Mio. Euro zu streichen (bitte begründen)?
Auf die Antwort zu Frage 12 j) wird verwiesen.
13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für mehr Transparenz in
den Prozessen der Wertschöpfung und Preisbildung im
Lebensmittelsektor?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das „Fairness
Büro“ in Österreich, und wie bewertet sie dessen Effektivität für den
Lebensmittelsektor?
Die Bundesregierung kennt die Rechtsgrundlagen und Tätigkeitsberichte des
österreichischen Fairness-Büros. Die BLE befindet sich zudem in einem
unregelmäßigen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen in Österreich.
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das
Datenbanksystem der spanischen Durchsetzungsbehörde AICA (Información y
Control Alimentarios), die seit 2014 für die Kontrolle der Wertschöpfung
in der Lebensmittelkette zuständig ist, und inwiefern bewertet sie den
Nutzen eines ähnlichen Systems in Deutschland?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von dem Datenbanksystem in Spanien und
verweist hinsichtlich des Nutzens auf die Studie des Thünen-Instituts
„Staatliches Verbot des Einkaufs von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen unterhalb
der Produktionskosten“ (
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bookmark/6
a2a5f06-c9d0-4dc3-8b5e-5a2d1cdc476f?lang=de).
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Einrichtung einer objektiven
Preis- und Kostenbeobachtungsstelle in Deutschland (
www.vzbv.de/sit
es/default/files/2024-09/2024-08-29_Machbarkeitsstudie_Preisbeobac
htungsstelle.pdf, aufgerufen am 4. Mai 2026)?
Die Bundesregierung plant nicht die Einrichtung einer objektiven Preis- und
Kostenbeobachtungsstelle in Deutschland.
14. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Sondergutachten 84
der Monopolkommission zum Wettbewerb in der
Lebensmittellieferkette?
a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Wettbewerb im
Lebensmitteleinzelhandel auf horizontaler Ebene funktioniert, wenn
ja, warum, und wenn nein, wieso nicht?
Auch wenn der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland maßgeblich von vier
großen Unternehmen betrieben wird, ist die Bundesregierung der Auffassung,
dass der Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel weiterhin stattfindet. Das
Bundeskartellamt setzt seine strenge Fusionskontrolle angesichts der hohen
Marktkonzentration hier – wie auch bei allen anderen Märkten – fort.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige Übernahme des
Unternehmens tegut durch Edeka und Rewe vor dem Hintergrund der
Ergebnisse der Monopolkommission?
Das Bundeskartellamt prüft die angemeldeten Übernahmen der zum Verkauf
stehenden tegut-Standorte intensiv. Die Übernahme eines Teils der Standorte an
Tante Enso wurde schon freigegeben. Die Übernahmen der jeweiligen
Standorte durch Rewe und Edeka werden noch geprüft.
c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Instrumente zur
Fusionskontrolle des Bundeskartellamts gestärkt werden sollten?
Das Bundeskartellamt ist regelmäßig mit dem Lebensmitteleinzelhandel
befasst, vgl. Antwort auf die Frage 1f) der Kleinen Anfrage der Fraktion Die
Linke „Kriege und Krisen als Preistreiber im Lebensmittelsektor“
(Bundestagdrucksache 21/6768 vom 26. Juni 2026). Die Ausgestaltung der Fusionskontrolle
bedarf mit Blick auf den Lebensmittelbereich keiner Anpassung.
d) Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende vertikale
Integration durch die vier großen Einzelhandelsunternehmen entlang der
Wertschöpfungskette?
Die vertikale Integration im Bereich der Herstellung und des Handels mit
Lebensmitteln kann wettbewerblich relevant sein. Die konkreten
wettbewerblichen Auswirkungen vertikaler Integration hängen unter anderem von der
jeweiligen Marktstruktur und der Intensität der Integration ab.
e) Plant die Bundesregierung, angesichts der von der
Monopolkommission kritisierten Monopolisierung von 85 Prozent im Lebensmittelsektor
durch die vier großen Handelsgruppen (Edeka, Rewe, Aldi, Schwarz
Gruppe), Maßnahmen, um faire Wettbewerbsbedingungen
herzustellen, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist bereits aktiv, um die Wettbewerbsbedingungen im
Lebensmittelsektor zu verbessern. Die UTP-Richtlinie schafft EU-weit
Mindeststandards gegen unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittelkette. Das Agrar-
OLkG setzt diese Regeln in Deutschland um. Die Regelungen haben zum Ziel,
Machtungleichgewichte zugunsten fairerer Wettbewerbsbedingungen
auszugleichen.
f) Hält die Bundesregierung eine Sektoruntersuchung im Agrar- und
Lebensmittelsektor durch das Bundeskartellamt für notwendig, und plant
sie, diese zu veranlassen, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum
nicht?
Das Bundeskartellamt kann neben seinen anderen Aufgaben (Fusionskontrolle,
Missbrauchsaufsicht, Kartellverfolgung) Sektoruntersuchungen einleiten.
Hierbei steht dem Amt ein Ermessensspielraum zu. Die Bundesregierung kann
daher keine Sektoruntersuchungen veranlassen.
Das Bundeskartellamt hat in einer Vielzahl von Verfahren eine umfassende
Marktkenntnis im Agrar- und Lebensmittelsektor erlangt. Bereits im Jahr 2014
wurde eine Sektoruntersuchung zur Nachfragemacht im
Lebensmitteleinzelhandel (LEH) und zur Verhandlungssituation zwischen Händlern und
Markenherstellern abgeschlossen. Nachfolgend hat sich das Bundeskartellamt
insbesondere im Rahmen von Fusionskontrollverfahren intensiv mit dem LEH und
der Herstellerebene befasst. Hierzu wird auf die Antwort auf Frage 1f) der
Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke „Kriege und Krisen als Preistreiber im
Lebensmittelsektor“ (Bundestagdrucksache 21/6768 vom 26. Juni 2026)
verwiesen.
g) Welche Abhilfemaßnahmen gegen die Feststellung einer
fortwährenden Störung des Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel könnten
sich aus einer Sektoruntersuchung ergeben, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Möglichkeiten?
Das Bundeskartellamt kann nach Veröffentlichung eines Berichts zur
Sektoruntersuchung ein Verfahren nach § 32f Absatz 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einleiten. Wenn infolge dieses Verfahrens eine
erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs auf mindestens einem
bundesweiten Markt, mehreren einzelnen Märkten oder marktübergreifend
festgestellt wird, kann das Bundeskartellamt Abhilfemaßnahmen
verhaltensorientierter oder struktureller Art vorschreiben. Beispiele für mögliche
Abhilfemaßnahmen werden in § 32f Absatz 3 Nr. 1-6 GWB aufgeführt. Welche konkreten
Abhilfemaßnahmen erlassen werden, entscheidet das Bundeskartellamt nach
den jeweiligen Umständen des Einzelfalls.
h) Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um der
Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel entgegenzuwirken, wenn ja,
inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Für den rechtlichen Rahmen für mögliche Abhilfemaßnahmen wird auf die
Antwort auf Frage 14 g) verwiesen. Daher sind derzeit keine Maßnahmen
geplant.
i) Wie bewertet die Bundesregierung das Instrument der strukturellen
Entflechtung zur Beseitigung oder Verhinderung marktbeherrschender
Stellungen, das dem Bundeskartellamt nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen im Zuge der jüngsten Reformen zur
Verfügung steht?
Die Bundesregierung begrüßt die zuletzt mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket
eingeführte Anpassung des Sektoruntersuchungsinstruments. Seine
Anwendung wird vereinfacht und beschleunigt, so dass das Bundeskartellamt
Wettbewerb besser durchsetzen kann.
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Eigentums-,
Kontroll- und Beteiligungsstruktur der Schwarz Gruppe einschließlich
verbundener Holding-, Stiftungs- und Auslandsgesellschaften sowie
Gesellschaften in Niedrigsteuerjurisdiktionen oder anderweitigen Offshore-
Finanzplätzen vor?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
konzerninterne Gewinnverlagerungen oder steuerliche Gestaltungen im
Zusammenhang mit Auslandsgesellschaften der Schwarz Gruppe vor?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung
von Umsatz, Gewinn und Gewinnmargen der Schwarz Gruppe in den
letzten zehn Jahren?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art, Umfang
und Verteilung der Vermögenswerte der Schwarz Gruppe in den
vergangenen zehn Jahren vor, insbesondere hinsichtlich
Immobilienvermögen, Finanzanlagen, Unternehmensbeteiligungen sowie etwaiger
Stiftungsvermögen oder vermögensverwaltender Stiftungsstrukturen?
d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur
Eigenkapitalquote der Schwarz Gruppe und ihrer wesentlichen
Tochtergesellschaften in den vergangenen zehn Jahren vor, und wie bewertet sie
diese?
Zur Frage 15 a) bis d) liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
16. Plant die Bundesregierung, die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel
zu senken (bitte begründen und die zeitliche Planung angeben)?
a) Nach welchen Kriterien erhalten Lebensmittel den ermäßigten
Steuersatz (bitte nach Produktgruppen aufschlüsseln)?
b) Plant die Bundesregierung, die Liste an Lebensmitteln, für welche
der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt, im Sinne einer Förderung von
gesunder Ernährung anzupassen (bitte begründen)?
Die Fragen 16 a) und b) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Welche Lebensmittel dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ergibt sich aus
der abschließenden Auflistung in Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Hierbei hat der Gesetzgeber auf die Vorschriften des Zolltarifs zurückgegriffen,
in dem alle handelbaren Gegenstände aufgelistet sind. Hiernach unterliegen
grundsätzlich alle Nahrungsmittel (mit sehr wenigen Ausnahmen) dem
ermäßigten Umsatzsteuersatz. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um
„Grundnahrungsmittel“ beziehungsweise um „gesunde“ oder „ungesunde“
Lebensmittel handelt. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass
„Grundnahrungsmittel“ nicht gesetzlich definiert sind.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke
„Kriege und Krisen als Preistreiber im Lebensmittelsektor“
(Bundestagdrucksache 21/6768 vom 26. Juni 2026) verwiesen.
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