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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Datensouveränität landwirtschaftlicher Betriebe, digitale Agrarplattformen und der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Landwirtschaft

Fraktion

AfD

Datum

18.06.2026

Aktualisiert

19.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/654618.06.2026

Datensouveränität landwirtschaftlicher Betriebe, digitale Agrarplattformen und der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Landwirtschaft

der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka, Bernd Schattner, Peter Felser, Christian Reck, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder, Tobias Ebenberger, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Digitalisierung der Landwirtschaft wird von der Bundesregierung sowie von Organen der Europäischen Union seit Jahren aktiv gefördert. Moderne Landmaschinen, Sensoren, Melkroboter, Tierüberwachungssysteme, satellitengestützte Anwendungen, Farm-Management-Informationssysteme sowie Anwendungen der künstlichen Intelligenz erzeugen und verarbeiten zunehmend große Mengen betrieblicher Daten. Die Bundesregierung verweist hierbei regelmäßig auf Potenziale zur Steigerung von Effizienz, Ressourcenschonung und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft (Bundestagsdrucksache 19/16229: https://dserver.bundestag.de/btd/19/162/1916229.pdf; Bundestagsdrucksache 20/1649: https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001649.pdf)

Auch die Europäische Kommission betrachtet die Digitalisierung als einen wesentlichen Baustein für die Weiterentwicklung des Agrarsektors und fördert datengetriebene Anwendungen in der Landwirtschaft (https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/digitalisation-agriculture).

Mit dem Data Act hat die Europäische Union neue Regelungen für den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus vernetzten Geräten geschaffen. Ziel ist es unter anderem, Nutzern einen besseren Zugang zu den durch ihre Geräte erzeugten Daten zu ermöglichen und den Wechsel zwischen Datenverarbeitungs- und Cloud-Diensten zu erleichtern (Verordnung [EU] 2023/2854, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj?locale=de).

Nach Auffassung der Fragesteller werfen diese Entwicklungen grundlegende Fragen hinsichtlich der Datensouveränität landwirtschaftlicher Betriebe auf. Insbesondere erscheint ihnen klärungsbedürftig, in welchem Umfang Landwirte die Kontrolle über die von ihnen erzeugten Betriebsdaten behalten, welche wirtschaftlichen Abhängigkeiten von digitalen Plattformen und Cloud-Anbietern entstehen können und welche Auswirkungen dies auf Wettbewerb, Anbieterwechsel und die Zukunft familiengeführter Landwirtschaftsbetriebe hat.

Vor diesem Hintergrund erscheint in den Augen der Fragesteller eine Untersuchung der Datensouveränität landwirtschaftlicher Betriebe, der Marktstruktur digitaler Agrarplattformen sowie möglicher Abhängigkeiten von internationaler Technologie angebracht zu sein.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die gegenwärtige Verbreitung digitaler Farm-Management-Informationssysteme in der deutschen Landwirtschaft vor?

2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verbreitung KI‑gestützter Anwendungen in landwirtschaftlichen Betrieben vor?

3

Welche Arten betrieblicher Daten werden nach Kenntnis der Bundesregierung typischerweise durch digitale Agrartechnik, Sensorik, Landmaschinen, Melkroboter, Tierüberwachungssysteme, Drohnen und Farm-Management-Systeme erfasst?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wem die durch digitale Agrarsysteme erzeugten Betriebsdaten rechtlich zugeordnet werden können?

5

Welche gesetzlichen Regelungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Eigentums-, Nutzungs- und Verfügungsrechte an landwirtschaftlichen Betriebsdaten?

6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Vertragsbedingungen digitaler Agrarplattformen vor, die Herstellern, Plattformbetreibern oder Dritten den Zugriff auf Betriebsdaten ermöglichen?

7

Welche Untersuchungen hat die Bundesregierung ggf. zur Frage durchgeführt, ob Landwirte die tatsächliche Kontrolle über die von ihnen erzeugten Betriebsdaten behalten?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Speicherung landwirtschaftlicher Betriebsdaten auf Servern außerhalb Deutschlands vor?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Speicherung landwirtschaftlicher Betriebsdaten außerhalb der Europäischen Union vor?

10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Marktanteile großer Anbieter digitaler Agrarplattformen und Farm-Management-Systeme in Deutschland vor?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche wirtschaftliche oder technische Abhängigkeiten landwirtschaftlicher Betriebe von einzelnen Software-, Cloud- oder Plattformanbietern vor?

12

Hat sich die Bundesregierung auseinandergesetzt mit der möglichen Gefahr, dass sich durch Digitalisierung und künstliche Intelligenz marktbeherrschende Strukturen im Bereich digitaler Agrartechnologien entwickeln könnten und wenn ja, zu welchen Schlussfolgerungen ist sie dabei gekommen?

13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Marktstellung internationaler Anbieter digitaler Agrartechnik und digitaler Agrarplattformen auf dem deutschen Markt vor?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über den Umfang der Datenerhebung durch digitale Plattformen im Zusammenhang mit Landmaschinen, Betriebsmanagementsystemen und sonstigen digitalen Agraranwendungen vor?

15

Welche Untersuchungen liegen der Bundesregierung ggf. zur Interoperabilität unterschiedlicher digitaler Agrarsysteme und Plattformen vor?

16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob Landwirte beim Wechsel eines Anbieters ihre historisch gespeicherten Betriebsdaten vollständig exportieren und in andere Systeme übertragen können?

17

Welche technischen oder vertraglichen Hindernisse beim Wechsel von Plattformanbietern sind der Bundesregierung ggf. bekannt?

18

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über sogenannte Lock-in-Effekte vor, die landwirtschaftliche Betriebe langfristig an einzelne digitale Plattformen oder Anbieter binden können?

19

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die Interoperabilität digitaler Agrarsysteme zu stärken und den Wechsel zwischen verschiedenen Anbietern zu erleichtern?

20

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um sicherzustellen, dass landwirtschaftliche Betriebe dauerhaft die Verfügungsgewalt über die von ihnen erzeugten Betriebsdaten behalten?

Berlin, den 16. Juni 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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