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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Umsetzung, Finanzierung und Bundeszuständigkeit des Pakts für den Bevölkerungsschutz

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.07.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

17.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/671725.06.2026

Umsetzung, Finanzierung und Bundeszuständigkeit des Pakts für den Bevölkerungsschutz

der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Strauß, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 die Eckpunkte für einen Pakt für den Bevölkerungsschutz beschlossen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) will danach bis zum Jahr 2029 zehn Milliarden Euro in den Bevölkerungsschutz investieren (BMI, Eckpunkte Pakt für den Bevölkerungsschutz, Mai 2026, Artikelnummer BMI26017). Zu den Vorhaben zählen ein Bauprogramm des Technischen Hilfswerks (THW) von rund 3 Mrd. Euro, mehr als 1 000 Spezialfahrzeuge, zehntausende Schutzanzüge gegen chemische, biologische und radiologische Gefahren, der Aufbau einer Medizinischen Task Force des Bundes an 61 Standorten, der Ausbau von Warnsystem und Digitalfunk, 150 Mio. Euro für die Wasserversorgung sowie eine erste Stufe einer Nationalen Reserve Notstrom.

Die Eckpunkte stellen die Umsetzung ausdrücklich unter den Vorbehalt der konsentierten Haushalts- und mittelfristigen Finanzplanung sowie der finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz und Zuständigkeit des Bundes (ebd., S. 3). Aus Sicht der Fragesteller bleibt damit offen, ob die genannten zehn Milliarden Euro zusätzliche Mittel sind oder bereits in der bestehenden Finanzplanung enthalten sind.

Der Bund hat nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz allein für den Zivilschutz. Für den Katastrophenschutz sind die Länder zuständig (Antwort der Bundesregierung, Bundestagdrucksache 21/5832, S. 3). Der Begriff Bevölkerungsschutz umfasst beide Bereiche. Eine Aufgliederung der zehn Milliarden Euro nach Zivilschutz und Katastrophenschutz liegt bislang nicht öffentlich vor.

Mehrere Antworten der Bundesregierung werfen aus Sicht der Fragesteller Fragen zur Belastbarkeit der angekündigten Vorhaben auf. Beim THW haben 1 530 von 7 833 Fahrzeugen die vorgesehene Nutzungsdauer überschritten, rund 70 Prozent der etwa 750 Standorte haben Bedarf an Neuunterbringung, Umbau oder Erweiterung, und rund 30 Prozent der Standorte verfügen über keine unabhängige Notstromversorgung (Bundestagsdrucksache 21/3244, S. 1 f.). Der Haushaltsausschuss stellte dem THW am 13. November 2025 ab 2027 zusätzliche 2,7 Mrd. Euro an Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen in den kommenden drei Jahrzehnten bereit (ebd., S. 3).

Von einst 1 967 öffentlichen Schutzräumen im Jahr 2008 sind 579 verblieben; diese sind nach Angaben der Bundesregierung weder funktions- noch einsatzbereit (Bundestagsdrucksache 20/14631, S. 2 und S. 5). Ein nationales Schutzraumkonzept liegt trotz der konstituierenden Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im November 2024 weiterhin nicht vor (ebd., S. 5). Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bezifferte den Aufwand allein für Schutzräume gegenüber der Presse auf rund zehn Milliarden Euro (www.stern.de/news/chef-fuer-bevoelkerungsschutz-will-rasch-neue-schutzraeume-schaffen-35787988.html ). Die Eckpunkte erwähnen Schutzräume nur als Empfehlungen für öffentliche Zufluchtsorte in der Warn-App NINA.

Im Sirenenförderprogramm 2.0 waren bis August 2025 von 11 975.957,45 Euro zugewiesener Mittel lediglich 1 746.189,19 Euro ausgezahlt, also rund 15 Prozent (Bundestagsdrucksache 21/1348, S. 2). Die Eckpunkte kündigen an, die zentrale Ansteuerung der Sirenen bis 2027 zu ermöglichen (ebd., S. 4).

In der Antwort vom 16. April 2026 stellte die Bundesregierung fest, der Operationsplan Deutschland sehe keine Rolle für ehrenamtliche Kräfte des Katastrophenschutzes vor; das THW werde während einer Krise oder eines Krieges planerisch keine Aufgaben zur militärischen Unterstützung wahrnehmen (Bundestagsdrucksache 21/5453, S. 2 f.). Die Eckpunkte betonen demgegenüber eine stärkere Verzahnung von ziviler und militärischer Planung und verweisen auf die Bedarfe aus dem Operationsplan Deutschland.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

In welcher Höhe handelt es sich bei den angekündigten zehn Milliarden Euro bis 2029 um zusätzliche Mittel, und in welcher Höhe sind diese bereits in der geltenden mittelfristigen Finanzplanung enthalten (bitte nach Haushaltsjahren 2026 bis 2029 aufschlüsseln)?

2

Wie verteilen sich die zehn Milliarden Euro auf die einzelnen Vorhaben des Pakts (bitte tabellarisch nach Maßnahme, Einzelplan, Kapitel und Titel sowie nach Haushaltsjahren 2026 bis 2029 aufschlüsseln)?

3

Wie verteilen sich die zehn Milliarden Euro auf Bund, Länder, Landkreise und Kommunen, welcher Anteil entfällt nach der Abgrenzung des Bundes auf den Zivilschutz im Sinne des Artikels 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes, welcher Anteil kommt über ergänzende Ausstattung nach § 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes den Ländern und Kommunen zugute, und welcher Anteil ist unmittelbar für die kommunale Infrastruktur des Brand- und Katastrophenschutzes vorgesehen (bitte nach Maßnahmen und Empfängerebene aufschlüsseln)?

4

In welcher Höhe sind die im Pakt genannten Beträge bereits durch Verpflichtungsermächtigungen oder Barmittel im Bundeshaushalt 2026 unterlegt, und welche Beträge stehen noch unter Finanzierungsvorbehalt?

5

Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass den Ländern, Landkreisen und Kommunen aus dem Pakt für den Bevölkerungsschutz keine zusätzlichen Aufgaben des Zivilschutzes übertragen werden, ohne dass der Bund die dadurch entstehenden Kosten vollständig trägt?

6

Aus welchen Haushaltstiteln und Verpflichtungsermächtigungen wird das THW-Bauprogramm von rund 3 Mrd. Euro finanziert, und sind diese Mittel identisch mit den vom Haushaltsausschuss am 13. November 2025 beschlossenen 2,7 Mrd. Euro an Verpflichtungsermächtigungen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3244, S. 3)?

7

Wie ist die Ankündigung einer dreistelligen Zahl von Neubauten bis 2030 mit dem Umstand vereinbar, dass die zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen für THW-Baumaßnahmen auf die kommenden drei Jahrzehnte angelegt sind (bitte die für 2026 bis 2030 vorgesehenen Neubauten nach Zahl, Standort und Mittelvolumen angeben)?

8

Wie viele der rund 750 THW-Standorte mit Bedarf an Neuunterbringung, Umbau oder Erweiterung werden durch das Bauprogramm bis 2030 tatsächlich ertüchtigt oder neu errichtet (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

9

Wie viele der bis 2029 vorgesehenen mehr als 1 000 Fahrzeuge sind Ersatzbeschaffungen für die 1 530 Fahrzeuge des THW, die die vorgesehene Nutzungsdauer überschritten haben (vgl. Bundestagdrucksache 21/3244, S. 2), und wie viele sind ein Zuwachs gegenüber dem heutigen Bestand?

10

Bis wann und mit welchem Mittelvolumen wird die unabhängige Notstromversorgung an allen THW-Standorten nachgerüstet, nachdem rund 30 Prozent der Standorte bislang nicht darüber verfügen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3244, S. 1)?

11

In welchem Verhältnis steht die im Pakt angekündigte Nationale Reserve Notstrom zu der noch ausstehenden Nachrüstung der THW-Standorte (bitte Zahl und Leistung der vorgesehenen Notstromaggregate sowie das Mittelvolumen der ersten Stufe angeben?

12

Sieht der Pakt für den Bevölkerungsschutz eigene Haushaltsmittel für Schutzräume oder öffentliche Zufluchtsorte vor, und wenn ja, in welcher Höhe und unter welchem Titel; wenn nein, warum nicht?

13

Wie verhält sich das Mittelvolumen des Pakts zu der vom Präsidenten des BBK öffentlich genannten Größenordnung von rund zehn Milliarden Euro allein für Schutzräume?

14

Wann wird das nationale Schutzraumkonzept vorgelegt, das seit der konstituierenden Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im November 2024 erarbeitet wird (vgl. Bundestagdrucksache 20/14631, S. 5), und welche quantitativen Ziele für Schutzplätze verfolgt der Bund dabei?

15

Welche Ausstattung der im Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Pilotförderung öffentlicher Zufluchtsorte trägt der Bund, und welche Kosten für Herrichtung, Lagerung und Wartung sollen Länder, Kommunen oder private Eigentümer tragen?

16

Welche öffentlichen Zufluchtsorte sollen über die Warn-App NINA empfohlen werden, solange die 579 verbliebenen öffentlichen Schutzräume nach Angaben der Bundesregierung weder funktions- noch einsatzbereit sind (vgl. Bundestagdrucksache 20/14631, S. 5)?

17

Wie will der Bund die im Pakt angekündigte zentrale Ansteuerung der Sirenen bis 2027 erreichen, obwohl aus dem Sirenenförderprogramm 2.0 bis August 2025 nur rund 15 Prozent der zugewiesenen Mittel ausgezahlt waren (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1348, S. 2)?

18

Wie viele Sirenen und Ansteuergeräte fehlen nach Einschätzung des Bundes noch für eine flächendeckende, zentral ansteuerbare Warnung, und welcher Mittelbedarf ergibt sich daraus?

19

Sind im Pakt zusätzliche Bundesmittel für die Sirenenförderung über die bereits zugewiesenen Mittel hinaus vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe und für welche Jahre?

20

Wie sind die in den Eckpunkten genannten Bedarfe aus dem Operationsplan Deutschland mit der Feststellung der Bundesregierung vereinbar, dass der Operationsplan Deutschland keine Rolle für ehrenamtliche Kräfte des Katastrophenschutzes vorsieht (vgl. Bundestagsdrucksache 21/5453, S. 2)?

21

Welche konkreten Aufgaben übernimmt der im BMI bzw. BBK einzurichtende Steuerungsstab Kommando Zivile Verteidigung, mit welchem Personalansatz und welchen Haushaltsmitteln wird er ausgestattet, und wie grenzt er sich von bestehenden Strukturen des BBK ab?

22

Bleibt es bei der Feststellung der Bundesregierung, dass das THW während einer Krise oder eines Krieges planerisch keine Aufgaben zur militärischen Unterstützung wahrnimmt (vgl. Bundestagsdrucksache 21/5453, S. 3); falls nein, welche Aufgaben sind nunmehr vorgesehen?

23

Welche Inhalte und welchen Umfang hat der im Koalitionsvertrag vereinbarte Zukunftspakt Ehrenamt, und mit welchen Bundesmitteln ist er bis 2029 hinterlegt

24

Wann legt das BMI den angekündigten Entwurf für einen neuen Rechtsrahmen vor, welche Gesetze, insbesondere das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, sollen geändert werden, welche verbindlichen Anforderungen an Notstromversorgung, Bevorratung und weitere kritische Infrastruktur auf kommunaler Ebene sieht der Rechtsrahmen vor, auf welche Gesetzgebungskompetenz des Bundes stützt er sich, wer trägt die dadurch entstehenden Kosten, und ist eine Anhörung der Länder und der betroffenen Verbände vorgesehen (bitte vorgesehene Fristen angeben)?

25

Auf welche Gesetzgebungs- oder Verwaltungskompetenz des Bundes stützt sich das Vorhaben, bundesweit einheitliche Ausbildungsstandards für Einsatzkräfte der Länder, Kommunen und Hilfsorganisationen zu entwickeln, angesichts der Zuständigkeit der Länder für den Katastrophenschutz?

26

Auf welche Kompetenz stützt sich das im Pakt genannte Ziel, auf die Verankerung von Zivilschutz im Schulunterricht hinzuwirken, da die Schulbildung in der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder liegt?

27

Ist der im Frühjahr 2026 angekündigte Wegweiser für Kommunen des BBK bereits veröffentlicht; wenn ja, wann und mit welchem Inhalt, welche zusätzlichen Aufgaben weist der Wegweiser den Kommunen zu, und wenn nein, wann ist die Veröffentlichung vorgesehen?

28

Bis wann soll das gemeinsame digitale Lagebild Inland verfügbar sein, welche Bundesbehörde betreibt es, und mit welchen Haushaltsmitteln ist es hinterlegt?

29

An wie vielen der 61 vorgesehenen Standorte ist die Medizinische Task Force des Bundes bereits einsatzbereit, bis wann sollen alle Standorte aufgestellt sein, und mit welchen Haushaltsmitteln (bitte nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)?

30

Wie viele Schutzanzüge gegen chemische, biologische und radiologische Gefahren beschafft der Bund bis 2029, zu welchen Kosten, und nach welchem Schlüssel werden sie auf die Länder und das THW verteilt?

Berlin, den 23. Juni 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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