Deutscher Bundestag Drucksache 21/7126
21. Wahlperiode 09.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard,
Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6717 –
Umsetzung, Finanzierung und Bundeszuständigkeit des Pakts für den
Bevölkerungsschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 die Eckpunkte für einen Pakt für
den Bevölkerungsschutz beschlossen. Das Bundesministerium des Innern
(BMI) will danach bis zum Jahr 2029 10 Mrd. Euro in den
Bevölkerungsschutz investieren (BMI, Eckpunkte Pakt für den Bevölkerungsschutz, Mai
2026, Artikelnummer BMI26017). Zu den Vorhaben zählen ein Bauprogramm
des Technischen Hilfswerks (THW) von rund 3 Mrd. Euro, mehr als 1 000
Spezialfahrzeuge, zehntausende Schutzanzüge gegen chemische, biologische
und radiologische Gefahren, der Aufbau einer Medizinischen Task Force des
Bundes an 61 Standorten, der Ausbau von Warnsystem und Digitalfunk,
150 Mio. Euro für die Wasserversorgung sowie eine erste Stufe einer
Nationalen Reserve Notstrom.
Die Eckpunkte stellen die Umsetzung ausdrücklich unter den Vorbehalt der
konsentierten Haushalts- und mittelfristigen Finanzplanung sowie der
finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz und Zuständigkeit des Bundes (ebd., S. 3).
Aus Sicht der Fragesteller bleibt damit offen, ob die genannten 10 Mrd. Euro
zusätzliche Mittel sind oder bereits in der bestehenden Finanzplanung
enthalten sind.
Der Bund hat nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes die
ausschließliche Gesetzgebungskompetenz allein für den Zivilschutz. Für den
Katastrophenschutz sind die Länder zuständig (Antwort der Bundesregierung zu
den Fragen 1 bis 11 auf Bundestagsdrucksache 21/5832, S. 3). Der Begriff
Bevölkerungsschutz umfasst beide Bereiche. Eine Aufgliederung der 10 Mrd.
Euro nach Zivilschutz und Katastrophenschutz liegt bislang nicht öffentlich
vor.
Mehrere Antworten der Bundesregierung werfen aus Sicht der Fragesteller
Fragen zur Belastbarkeit der angekündigten Vorhaben auf. Beim THW haben
1 530 von 7 833 Fahrzeugen die vorgesehene Nutzungsdauer überschritten,
rund 70 Prozent der etwa 750 Standorte haben Bedarf an Neuunterbringung,
Umbau oder Erweiterung und rund 30 Prozent der Standorte verfügen über
keine unabhängige Notstromversorgung (Bundestagsdrucksache 21/3244,
S. 1 f.). Der Haushaltsausschuss stellte dem THW am 13. November 2025 ab
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Juli 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2027 zusätzliche 2,7 Mrd. Euro an Verpflichtungsermächtigungen für
Baumaßnahmen in den kommenden drei Jahrzehnten bereit (ebd., S. 3).
Von einst 1 967 öffentlichen Schutzräumen im Jahr 2008 sind 579 verblieben;
diese sind nach Angaben der Bundesregierung weder funktions- noch
einsatzbereit (Bundestagsdrucksache 20/14631, S. 2 und 5). Ein nationales
Schutzraumkonzept liegt trotz der konstituierenden Sitzung der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe im November 2024 weiterhin nicht vor (ebd., S. 5). Der Präsident
des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
bezifferte den Aufwand allein für Schutzräume gegenüber der Presse auf rund
10 Mrd. Euro (
www.stern.de/news/chef-fuer-bevoelkerungsschutz-will-rasch-
neue-schutzraeume-schaffen-35787988.html). Die Eckpunkte erwähnen
Schutzräume nur als Empfehlungen für öffentliche Zufluchtsorte in der Warn-
App NINA.
Im Sirenenförderprogramm 2.0 waren bis August 2025 von
11 975 957,45 Euro zugewiesener Mittel lediglich 1 746 189,19 Euro
ausgezahlt, also rund 15 Prozent (Bundestagsdrucksache 21/1348, S. 2). Die
Eckpunkte kündigen an, die zentrale Ansteuerung der Sirenen bis 2027 zu
ermöglichen (ebd., S. 4).
In der Antwort vom 16. April 2026 stellte die Bundesregierung fest, der
Operationsplan Deutschland sehe keine Rolle für ehrenamtliche Kräfte des
Katastrophenschutzes vor; das THW werde während einer Krise oder eines Krieges
planerisch keine Aufgaben zur militärischen Unterstützung wahrnehmen
(Bundestagsdrucksache 21/5453, S. 2 f.). Die Eckpunkte betonen
demgegenüber eine stärkere Verzahnung von ziviler und militärischer Planung und
verweisen auf die Bedarfe aus dem Operationsplan Deutschland.
1. In welcher Höhe handelt es sich bei den angekündigten 10 Mrd. Euro bis
2029 um zusätzliche Mittel, und in welcher Höhe sind diese bereits in
der geltenden mittelfristigen Finanzplanung enthalten (bitte nach
Haushaltsjahren von 2026 bis 2029 aufschlüsseln)?
Es handelt sich bei den 10 Mrd. Euro um den größten Modernisierungsschub
seit Jahrzehnten für den Bevölkerungsschutz und um genau jene
Haushaltsmittel, die im Bundeshaushalt 2026 etatisiert sowie in den Ansätzen in der
geltenden mittelfristigen Finanzplanung den Haushalten vom Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, vom Technischen Hilfswerk, vom
Bundesamt für Kartografie und Geodäsie (BKG) und vom Bundesanstalt für den
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BDBOS) zugeordnet sind.
2. Wie verteilen sich die 10 Mrd. Euro auf die einzelnen Vorhaben des
Pakts (bitte tabellarisch nach Maßnahme, Einzelplan, Kapitel und Titel
sowie nach Haushaltsjahren von 2026 bis 2029 aufschlüsseln)?
Die gewünschten Informationen sind dem Bericht des Bundesministeriums des
Innern an die Innenministerkonferenz (IMK) „Statusbericht: Umsetzung
Zeitenwende im Bevölkerungsschutz“ (siehe Anlage) zu entnehmen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7126 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
3. Wie verteilen sich die 10 Mrd. Euro auf Bund, Länder, Landkreise und
Kommunen, welcher Anteil entfällt nach der Abgrenzung des Bundes
auf den Zivilschutz im Sinne des Artikels 73 Absatz 1 Nummer 1 des
Grundgesetzes, welcher Anteil kommt über ergänzende Ausstattung nach
§ 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes den Ländern und
Kommunen zugute, und welcher Anteil ist unmittelbar für die
kommunale Infrastruktur des Brand- und Katastrophenschutzes vorgesehen (bitte
nach Maßnahmen und Empfängerebene aufschlüsseln)?
Der Pakt für den Bevölkerungsschutz ist kein Förderprogramm, aus dem
Länder, Kommunen oder Träger Mittel beantragen können. Der Pakt verpflichtet
die Bundesregierung zu einem umfassenden Modernisierungsschub im
Bevölkerungsschutz und der Zivilen Verteidigung und wird die Koordination von
Bund, Ländern und Kommunen verbessern. Ein Antragsverfahren für
nachgelagerte Ebenen oder regierungsexterne Akteure ist konzeptionell nicht
vorgesehen.
Der Bund wird bis zum Jahr 2029 insgesamt 10 Mrd. Euro in den
Bevölkerungsschutz investieren. Diese Mittel fließen nicht als Pauschaltransfer an
Länder oder Kommunen, sondern werden überwiegend durch den Bund selbst
gebunden, durch eigene Beschaffungen, eigene Infrastrukturmaßnahmen und
gezielte Förderprogramme in klar definierten Teilbereichen. Die Bundesbehörden
THW und BBK nehmen dabei eine zentrale Rolle als Bedarfsträger und
Beschaffer wahr. Eine Verteilung von Haushaltsmitteln bzw.
Ausrüstungsgegenständen an die Länder ist in einzelnen Bereichen vorgesehen (unmittelbar z. B.
das Sirenenförderprogramm in Höhe von über 30 Mio. Euro im Zeitraum bis
2029).
Der Pakt stärkt das Bund-Länder-Gesamtsystem Bevölkerungsschutz, auch
wenn eine unmittelbare Verteilung von Haushaltsmitteln bzw.
Ausrüstungsgegenständen an die Länder lediglich in einzelnen Bereichen vorgesehen ist,
z. B.:
• das Sirenenförderprogramm in Höhe von über 30 Mio. Euro im Zeitraum
bis 2029
• die Nationale Reserve Blackout in Höhe von 61,5 Mio. Euro im Zeitraum
bis 2029
• die Trinkwassernotversorgung über 150 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029
Den Ländern/Kommunen kommt jenseits dessen die gesamte Ergänzende
Ausstattung zu Gute, die allein von deren Einsatzkräften genutzt wird, und zwar in
Höhe von ca. 1,1 Mrd. Euro im Zeitraum bis 2029 (Fahrzeuge für Länder,
Kommunen und Hilfsorganisationen): Weiter wird das Warnsystem mit über
600 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 unterstützt, das tagtäglich von Ländern
und Kommunen genutzt wird.
Darüber hinaus werden über 40 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 in die
gestiegenen Aus- und Fortbildungskapazitäten des BBK (BABZ) investiert, diese
kommen zu ganz wesentlichen Teilen dem Kompetenzerwerb von Ländern
bzw. Kommunalen zu Gute.
Zugleich wird durch die Stärkung des THW die Einsatzfähigkeit im
Zivilschutz, aber auch in der Amtshilfe auf lokaler Ebene durch die Ortsverbände
des THW, deutlich verbessert. Die Fähigkeiten und Einheiten des THW stehen
den Ländern und Kommunen in Amtshilfe überwiegend kostenfrei zur
Verfügung und stärken den Zivilschutz signifikant. Im Einzelnen stärken folgende
Investitionen die Fähigkeiten des THW und somit unmittelbar auch das
Hilfeleistungspotential vor Ort:
• Investitionen in Fahrzeuge und Ausstattung, Schließen von
Fähigkeitslücken wie CBRN- Gefahren in Höhe von 654,4 Mio. Euro im Zeitraum bis
2029
• Förderung der ehrenamtlichen Basis und Erweiterung der bundesweiten
Dislozierung in Höhe von 320,8 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029
• Ausbau der Logistikzentren von vier auf acht
• Modernisierung und Neubau von Ortsverbandsunterkünften; u. a. 200
Ortsverbandsunterkünfte im Rahmen eines Neubauprogramms (THW-
Bauprogramm) in Höhe von rd. 2,8 Mrd. Euro über die Laufzeit; die ersten 18
Spatenstiche haben bereits stattgefunden
• Investitionen in Aus- und Fortbildung, Neubau eines Ausbildungszentrums
in Brandenburg a. d. Havel Mittel in Höhe von 133,4 Mio. Euro im
Zeitraum bis 2029.
Überdies soll ein resilientes breitbandiges Kommunikationssystem für die
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) errichtet werden,
um die einsatzkritische Sprachkommunikation langfristig zu sichern und
zugleich eine ebenfalls einsatzkritische Datenkommunikation (Video, Lagebilder,
Karten etc.) funktional zu erweitern. Die gemeinsam von Bund und Ländern
getragene Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS stehen im Rahmen ihrer
Aufgabenerfüllung Mittel in Höhe von rund 3,3 Mrd. Euro im Zeitraum bis
2029 zur Verfügung. Der überwältigende Teil der Nutzer des Digitalfunks sind
BOS der Länder.
Mit 500 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 wird schließlich das BKG gestärkt,
um u. a. in Gefahrenlagen aussagefähige Produkte für die Lagedarstellung und
Prognose bereitstellen zu können, die unmittelbar für Länder und Kommunen
genutzt werden können.
Es kann abschließend festgestellt werden, dass jene Teile des Paktes, die ganz
oder überwiegend Ländern und Kommunen zu Gute kommen, insgesamt
5,8 Mrd. Euro und damit deutlich mehr als die Hälfte des Gesamtvolumens im
Zeitraum bis 2029 ausmachen. Insgesamt stärken die Investitionen in das THW
das Gefahrenabwehrpotential der Länder und Kommunen indirekt nochmals in
Höhe von weiteren 3,8 Mrd. Euro im Zeitraum bis 2029.
4. In welcher Höhe sind die im Pakt genannten Beträge bereits durch
Verpflichtungsermächtigungen oder Barmittel im Bundeshaushalt 2026
unterlegt, und welche Beträge stehen noch unter Finanzierungsvorbehalt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die konkreten Ansätze der
Haushaltsmittel, u. a. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, können
dem öffentlich verfügbaren Bundeshaushalt 2026 entnommen werden.
5. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass den
Ländern, Landkreisen und Kommunen aus dem Pakt für den
Bevölkerungsschutz keine zusätzlichen Aufgaben des Zivilschutzes übertragen
werden, ohne dass der Bund die dadurch entstehenden Kosten
vollständig trägt?
Bei den vorgenannten Maßnahmen und Investitionen handelt es sich durchweg
nicht um solche im Sinne der Frage, so dass dies sichergestellt ist.
6. Aus welchen Haushaltstiteln und Verpflichtungsermächtigungen wird
das THW-Bauprogramm von rund 3 Mrd. Euro finanziert, und sind diese
Mittel identisch mit den vom Haushaltsausschuss am 13. November
2025 beschlossenen 2,7 Mrd. Euro an Verpflichtungsermächtigungen
(vgl. Bundestagsdrucksache 21/3244, S. 3)?
Es handelt sich bei den gennannten Mitteln um die vom Haushaltsausschuss am
13. November 2025 veranschlagten Haushaltsmittel in Kapitel 0629
Titel 712 01.
7. Wie ist die Ankündigung einer dreistelligen Zahl von Neubauten bis
2030 mit dem Umstand vereinbar, dass die zusätzlichen
Verpflichtungsermächtigungen für THW-Baumaßnahmen auf die kommenden drei
Jahrzehnte angelegt sind (bitte die für von 2026 bis 2030 vorgesehenen
Neubauten nach Zahl, Standort und Mittelvolumen angeben)?
Auf die Erläuterungen bei Kapitel 0629 Titel 712 01 sowie auf den
Haushaltsvermerk Nr. 8 bei Kapitel 6004 Titel 121 01 wird verwiesen. Die
Investitionskosten der Neubauten des THW-Bauprogramms werden aus Kapitel 0629
Titel 712 01 finanziert.
8. Wie viele der rund 750 THW-Standorte mit Bedarf an Neuunterbringung,
Umbau oder Erweiterung werden durch das Bauprogramm bis 2030
tatsächlich ertüchtigt oder neu errichtet (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Die 200 im Bauprogramm vorgesehenen Liegenschaften sind in den
Erläuterungen des Kapitel 0629 zu Titel 712 01 aufgeführt.
9. Wie viele der bis 2029 vorgesehenen mehr als 1 000 Fahrzeuge sind
Ersatzbeschaffungen für die 1 530 Fahrzeuge des THW, die die
vorgesehene Nutzungsdauer überschritten haben (vgl. Bundestagsdrucksache
21/3244, S. 2), und wie viele sind ein Zuwachs gegenüber dem heutigen
Bestand?
Als Ersatz für Fahrzeuge über der vorgesehenen Nutzungsdauer werden 647
Fahrzeuge beschafft, als Zuwachs 820 Fahrzeuge.
10. Bis wann und mit welchem Mittelvolumen wird die unabhängige
Notstromversorgung an allen THW-Standorten nachgerüstet, nachdem rund
30 Prozent der Standorte bislang nicht darüber verfügen (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/3244, S. 1)?
Die Konzeptentwicklung der unabhängigen Notstromversorgung ist noch nicht
abgeschlossen, so dass sich hierzu noch keine belastbare Aussage treffen lässt.
THW-Neubauten werden aber grundsätzlich einspeisefähig errichtet.
11. In welchem Verhältnis steht die im Pakt angekündigte Nationale Reserve
Notstrom zu der noch ausstehenden Nachrüstung der THW-Standorte
(bitte Zahl und Leistung der vorgesehenen Notstromaggregate sowie das
Mittelvolumen der ersten Stufe angeben)?
Die im Pakt angekündigte Nationale Reserve Notstrom steht in keinem
Verhältnis zu der noch ausstehenden Nachrüstung der THW-Standorte.
12. Sieht der Pakt für den Bevölkerungsschutz eigene Haushaltsmittel für
Schutzräume oder öffentliche Zufluchtsorte vor, wenn ja, in welcher
Höhe und unter welchem Titel, und wenn nein, warum nicht?
13. Wie verhält sich das Mittelvolumen des Pakts zu der vom Präsidenten
des BBK öffentlich genannten Größenordnung von rund 10 Mrd. Euro
allein für Schutzräume?
14. Wann wird das nationale Schutzraumkonzept vorgelegt, das seit der
konstituierenden Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im November
2024 erarbeitet wird (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14631, S. 5), und
welche quantitativen Ziele für Schutzplätze verfolgt der Bund dabei?
15. Welche Ausstattung der im Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen
Pilotförderung öffentlicher Zufluchtsorte trägt der Bund, und welche Kosten für
Herrichtung, Lagerung und Wartung sollen Länder, Kommunen oder
private Eigentümer tragen?
16. Welche öffentlichen Zufluchtsorte sollen über die Warn-App NINA
empfohlen werden, solange die 579 verbliebenen öffentlichen Schutzräume
nach Angaben der Bundesregierung weder funktions- noch einsatzbereit
sind (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14631, S. 5)?
Die Fragen 12 bis 16 werden zusammen beantwortet.
Im Auftrag der 221. Innenministerkonferenz haben die Fachebenen des BMI
und des BBK ein Konzept für öffentliche Zufluchtsräume und private
schutzbietende Räume erarbeitet. Dieses wird derzeit mit den Ländern abgestimmt.
Schon vor dessen Finalisierung ist indessen festzuhalten, dass die Nutzung von
einigen wenigen zentral gelegenen Bunkern/öffentlichen Schutzräumen für
mehrere hunderte oder tausende Menschen, wie es zu Zeiten des Zweiten
Weltkrieges oder auch noch zu Zeiten des Kalten Krieges geplant war, auch
aufgrund der kurzen Vorwarnzeiten heute weder sinnvoll noch ausreichend ist.
Daher wird das Schutzraumkonzept einen dezentralen Ansatz mit einer Vielzahl
von dezentralen Zufluchtsorten verfolgen, in denen die Menschen während des
unmittelbaren Angriffs/einer unmittelbaren Gefahr Zuflucht suchen können.
Die Zufluchtsräume müssen schnell aufgesucht werden können und müssen
sich daher vor allem zu Hause, am Arbeitsplatz sowie in öffentlich
zugänglichen Gebäuden befinden.
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt heute flächendeckend über eine
durchaus solide Bausubstanz, die bereits unter bestimmten Voraussetzungen
einen signifikanten Schutz vor Druckwellen und Splitterflug bieten kann.
Hierbei handelt es sich schwerpunktmäßig um U‑Bahn-Stationen, Tiefgaragen –
insbesondere im urbanen Raum – sowie Kellerräume. Diese gilt es, bundesweit
zu identifizieren und zu erfassen, um sie für die Bevölkerung insb. in der
NINA-Warn-App sichtbar zu machen. Das ist eine Aufgabe des Zivilschutzes,
die der Bund finanzieren wird, und dafür sind auch Mittel im Haushalt
eingeplant (Kapitel 0628 Titel 532 05 – Bewirtschaftung und Unterhaltung sowie
Rückabwicklung von öffentlichen Schutzräumen).
17. Wie will der Bund die im Pakt angekündigte zentrale Ansteuerung der
Sirenen bis 2027 erreichen, obwohl aus dem Sirenenförderprogramm 2.0
bis August 2025 nur rund 15 Prozent der zugewiesenen Mittel ausgezahlt
waren (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1348, S. 2)?
Dieser Punkt betrifft zwei differenziert zu betrachtende Maßnahmen:
Zum einen arbeitet das BBK gemeinsam mit weiteren Behörden und
Unternehmen an einer technischen Schnittstelle zwischen der Warninfrastruktur des
Bundes und den Sirenen. Ziel ist es, die kommunalen Sirenen digital über Mo-
WaS zur Warnung der Bevölkerung auszulösen. Diese Schnittstelle wird
sowohl eine zentrale als auch lokale Auslösungen durch den Bund ermöglichen.
Die Ansteuerung der Sirenen aus dem Warnsystem ist weiterhin für 2027
geplant.
Zum anderen fördert der Bund langfristig den Ausbau des bundesweiten
Sirenennetzes mit dem Sirenenförderprogramm. Dieses wird unabhängig von der
Errichtung der zentralen Ansteuerung der Sirenen umgesetzt.
18. Wie viele Sirenen und Ansteuergeräte fehlen nach Einschätzung des
Bundes noch für eine flächendeckende, zentral ansteuerbare Warnung,
und welcher Mittelbedarf ergibt sich daraus?
Der Bund erfasst derzeit den bundesweiten Ist-Bestand an Sirenen, um die
Anzahl der Sirenen für eine flächendeckende Warnung abzuschätzen.
Die Anzahl der fehlenden Sirenen und Ansteuergeräte sowie der daraus
resultierende Mittelbedarf können erst nach Abschluss der Erhebung ermittelt
werden.
19. Sind im Pakt zusätzliche Bundesmittel für die Sirenenförderung über die
bereits zugewiesenen Mittel hinaus vorgesehen, wenn ja, in welcher
Höhe, und für welche Jahre?
Langfristig sieht der Bund eine Förderung des Sirenenausbaus mit 8 Mio. Euro
pro Jahr vor. Eine zeitliche Begrenzung der Laufzeit der
Sirenenförderprogramme ist derzeit nicht vorgesehen.
20. Wie sind die in den Eckpunkten genannten Bedarfe aus dem
Operationsplan Deutschland mit der Feststellung der Bundesregierung vereinbar,
dass der Operationsplan Deutschland keine Rolle für ehrenamtliche
Kräfte des Katastrophenschutzes vorsieht (vgl. Bundestagsdrucksache
21/5453, S. 2)?
Auf Bundestagdrucksache 21/5453, S. 1, wird klargestellt, dass der
Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) ein militärischer Plan ist, der unter anderem
die Unterstützungsforderungen an die zivile Seite darstellt und die Aufgaben
der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit koordiniert. Er ist kein Plan für die
Gesamtverteidigung Deutschlands. Die Zivile Verteidigung wird durch das
Bundesministerium des Innern koordiniert und konzeptionell wie operativ von
allen Bundesressorts, den 16 Ländern und den Kommunen ausgefüllt.
Die Eckpunkte Pakt für den Bevölkerungsschutz greifen die dargestellte
besondere Verantwortlichkeit vor Ort auf. Es ist ein Ziel, die militärischen Planungen
enger mit den zivilen Verteidigungsplänen zu verzahnen. Hierzu arbeitet das
BMI mit dem Bundesministerium der Verteidigung in einer Planungsgruppe
Zivile Komplementärplanung zum OPLAN DEU eng zusammen. Die
Planungsgruppe identifiziert militärische Erfordernisse an die zivile Leistungserbringung
und entwickelt – soweit Lücken bestehen – mit den jeweiligen Ressorts
Maßnahmen. Ein Mittel zur Umsetzung wird unter anderem die Zivile
Alarmplanung sein.
21. Welche konkreten Aufgaben übernimmt der im BMI bzw. BBK
einzurichtende Steuerungsstab Kommando Zivile Verteidigung, mit welchem
Personalansatz und welchen Haushaltsmitteln wird er ausgestattet, und
wie grenzt er sich von bestehenden Strukturen des BBK ab?
Mit dem Steuerungsstab „Kommando Zivile Verteidigung“ setzen wir ein
klares politisches Zeichen für die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit und
Entschlossenheit in der Koordinierung der Zivilverteidigung. Das BMI hat seine
ministerielle Steuerungskompetenz durch die Neuorganisation der Abteilung
Zivile Verteidigung (ZV) und die Einrichtung des neuen Steuerungsstabes
„Kommando Zivile Verteidigung“ gezielt erhöht. Der Steuerungsstab befindet
sich derzeit im dynamischen Aufbau. Im Referat ZV 2/Steuerungsstab sind
neben Angehörigen des BMI auch Mitarbeitende des THW, des BBK, der
Bundespolizei (BPOL) und der Bundeswehr tätig.
22. Bleibt es bei der Feststellung der Bundesregierung, dass das THW
während einer Krise oder eines Krieges planerisch keine Aufgaben zur
militärischen Unterstützung wahrnimmt (vgl. Bundestagsdrucksache
21/5453, S. 3), und wenn nein, welche Aufgaben sind nunmehr
vorgesehen?
Es bleibt bei der Feststellung, dass planerisch keine Aufgaben zur militärischen
Unterstützung wahrgenommen werden, sondern entsprechende Planungen für
Aufgaben des Zivilschutzes.
23. Welche Inhalte und welchen Umfang hat der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Zukunftspakt Ehrenamt, und mit
welchen Bundesmitteln ist er bis 2029 hinterlegt?
Der Zukunftspakt Ehrenamt ist ein für den Bereich Ehrenamt und Engagement
zentrales Vorhaben der Bundesregierung und insbesondere für die
Staatsministerin für Sport und Ehrenamt. Mit zahlreichen Maßnahmen baut die
Bundesregierung Bürokratie ab, schafft finanzielle Verbesserungen für Vereine und
Ehrenamtliche und macht freiwilliges Engagement attraktiver.
Dabei wurden erste konkrete und wirksame Verbesserungen und
Erleichterungen für Engagement und Ehrenamt bereits erreicht. So waren die Erhöhung der
Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen, die damit korrelierende verbesserte
Haftungsprivilegierung und die Ausweitung finanzieller Freigrenzen bei der
zeitnahen Mittelverwendung, beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und in der
Sphärenaufteilung bereits Teil des Steueränderungsgesetzes 2025.
Nächste Meilensteine werden diverse Verbesserungen und Erleichterungen im
Vereinsrecht, im Datenschutzrecht und im Zuwendungsrecht sein, an deren
gesetzlicher oder untergesetzlicher Umsetzung bereits gearbeitet wird.
Das Vorhaben Zukunftspakt Ehrenamt ist nicht im engen Sinne
haushaltsrelevant. Es handelt sich nicht um ein Vorhaben, in das Haushaltsmittel fließen.
24. Wann legt das BMI den angekündigten Entwurf für einen neuen
Rechtsrahmen vor, welche Gesetze, insbesondere das Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetz, sollen geändert werden, welche verbindlichen
Anforderungen an Notstromversorgung, Bevorratung und weitere kritische
Infrastruktur auf kommunaler Ebene sieht der Rechtsrahmen vor, auf welche
Gesetzgebungskompetenz des Bundes stützt er sich, wer trägt die
dadurch entstehenden Kosten, und ist eine Anhörung der Länder und der
betroffenen Verbände vorgesehen (bitte vorgesehene Fristen angeben)?
Das BMI strebt an, den Referentenentwurf zur Novellierung des Zivilschutz-
und Katastrophenhilfegesetzes, des Bundesleistungsgesetzes, des
Wassersicherstellungsgesetzes, des Schutzbereichsgesetzes sowie des
Landbeschaffungsgesetzes zeitnah vorzulegen. Welche verbindlichen Anforderungen neu
geregelt werden sollen, wird derzeit geprüft. Der Gesetzentwurf wird auf der
geltenden Zuständigkeitsverteilung im Bevölkerungsschutz (Zivilschutz –
Bund, Katastrophenschutz – Länder) beruhen. Aufgrund dieser Verteilung der
Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund (Zivilschutzkompetenz, Artikel 73
Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes [GG]) und Ländern (Kompetenz für
den Katastrophenschutz, Artikel 30 und 70 Absatz 1 GG) sind Regelungen des
Bundes im Bereich des Bevölkerungsschutzes insoweit zulässig, als sie dem
Zivilschutzauftrag des Bundes dienen oder sich im Rahmen des Artikels 35 GG
bewegen. Da über einen neuen Regelungsrahmen keine Aussagen getroffen
werden kann, weil dieser noch im Einzelnen geprüft werden muss, kann
infolgedessen derzeit auch keine Aussage über die Kostentragungspflicht getroffen
werden. Der Entwurf der Gesetzesvorlage wird den Ländern, kommunalen
Spitzenverbänden, Zentral- und Gesamtverbänden sowie den auf Bundesebene
bestehenden Fachkreisen frühzeitig zugeleitet werden.
25. Auf welche Gesetzgebungs- oder Verwaltungskompetenz des Bundes
stützt sich das Vorhaben, bundesweit einheitliche Ausbildungsstandards
für Einsatzkräfte der Länder, Kommunen und Hilfsorganisationen zu
entwickeln, angesichts der Zuständigkeit der Länder für den
Katastrophenschutz?
Nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a i. V. m. § 14 des Zivilschutz-
und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) ist der Bund zuständig für Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen sowie die Entwicklung von Ausbildungsinhalten im
Bereich des Zivilschutzes. § 14 ZSKG stellt zudem ausdrücklich klar, dass die
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zugleich den Ländern für die Vorbereitung
ihrer Entscheidungsträger, Führungskräfte und sonstigen Fachkräfte auf die
Bewältigung von Katastrophen und Unglücksfällen dienen und die Ausbildung
der Länder im Katstrophenschutz lediglich ergänzen. Soweit bundesweit
einheitliche Ausbildungsstandards entwickelt werden, handelt es sich dabei um
eine bundesseitige Maßnahme im Bereich des Zivilschutzes und nicht um eine
in die Kompetenz der Länder eingreifende Regelung des Katastrophenschutzes.
26. Auf welche Kompetenz stützt sich das im Pakt genannte Ziel, auf die
Verankerung von Zivilschutz im Schulunterricht hinzuwirken, da die
Schulbildung in der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder liegt?
Nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b i. V. m. § 1 Absatz 2 Nummer 1
ZSKG kommt dem Bund im Bereich des Zivilschutzes die Aufgabe zu, den
Selbstschutz der Bevölkerung zu fördern; darunter fällt auch die Förderung der
Selbstschutzkompetenz von Schülerinnen und Schülern, auf die der Bund in
Kooperation mit den Ländern hinwirken kann.
27. Ist der im Frühjahr 2026 angekündigte Wegweiser für Kommunen des
BBK bereits veröffentlicht; wenn ja, wann und mit welchem Inhalt,
welche zusätzlichen Aufgaben weist der Wegweiser den Kommunen zu,
und wenn nein, wann ist die Veröffentlichung vorgesehen?
Der Wegweiser ist am 19. Juni 2026 auf der Webseite des BBK veröffentlicht
worden (
www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikomanagement/Kreisbeschreibun
g-Zivile-Verteidigung/kreisbeschreibung-zivile-verteidigung_node.html und
www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikomanagement/Basisszenarien-Zivile-Vert
eidigung/basisszenarien-zivile-verteidigung_node.html).
Kreisbeschreibung für Zwecke der Zivilen Verteidigung: Bei der Bewältigung
von Ereignissen im Kontext der Zivilen Verteidigung stellen die örtlichen
Gefahrenabwehrpotenziale eine tragende Säule für den Schutz der Bevölkerung
dar. Damit sich Kommunen auf diese Ereignisse und die damit einhergehenden
Aufgaben vorbereiten können, bietet die „Kreisbeschreibung für Zwecke der
Zivilen Verteidigung“ eine Übersicht relevanter Informationen über die eigene
Gebietskörperschaft. Doch auch im Krisenfall dient die Kreisbeschreibung
dazu, eine schnelle Übersicht über verfügbare Ressourcen zu erlangen.
Basisszenarien in der Zivilen Verteidigung: Zivile Verteidigung beginnt vor
Ort – in der kommunalen Verwaltung, bei Einsatzkräften, in der
Zusammenarbeit mit Versorgern und in der Koordination mit Land und Bund. Die
Basisszenarien beschreiben mögliche Lagen, die kommunale Strukturen unmittelbar
betreffen können wie Cyberangriffe auf Verwaltungen, Ausfälle der
Stromversorgung oder Störungen der Trinkwasserversorgung.
28. Bis wann soll das gemeinsame digitale Lagebild Inland verfügbar sein,
welche Bundesbehörde betreibt es, und mit welchen Haushaltsmitteln ist
es hinterlegt?
Der Bund und die Länder entwickeln im Gemeinsamen Kompetenzzentrum
Bevölkerungsschutz ein „Digitales Lagebild für den Bevölkerungsschutz“. Die IT-
Infrastruktur wird durch das BBK bereitgestellt. Das Verfahren wird derzeit
erprobt und konsolidiert. Daraus werden die notwendigen Rahmenbedingungen
sowie der Ressourcenbedarf für einen späteren Regelbetrieb abgeleitet.
29. An wie vielen der 61 vorgesehenen Standorte ist die Medizinische Task
Force des Bundes bereits einsatzbereit, bis wann sollen alle Standorte
aufgestellt sein, und mit welchen Haushaltsmitteln (bitte nach Ländern
und Jahren aufschlüsseln)?
Die Medizinische Task Force (MTF) wird derzeit bundesweit aufgestellt. Jede
MTF teilt sich in weitere Teileinheiten auf (Führungsgruppe,
Behandlungsbereitschaft, Patiententransportgruppe, Dekontaminationszug für Verletzte,
Logistikzug).
Nach aktuellem Stand der Auslieferungen sind die Patiententransportgruppen
an allen 61 Standorten einsatzfähig. Die 61 Führungsgruppen und
Behandlungsbereitschaften sind durch die Ausstattung mit Kommandowagen
(Führungsgruppe) und Gerätewagen Sanität (Behandlungsbereitschaft)
grundbefähigt und verfügen somit bereits über eine leicht eingeschränkte
Einsatzfähigkeit. Durch die noch in diesem Jahr beginnende Auslieferung von
Führungskraftwagen für die Führungsgruppen und die für 2027 eingeplante Auslieferung
von Gerätewagen Behandlung 1 und 2 für die Behandlungsbereitschaften wird
die vollständige Einsatzfähigkeit der beiden Teileinheiten hergestellt.
Die Auslieferung der Mannschaftstransportwagen und
Mannschaftransportwagen Führung für die Teileinheit Dekontaminationszug für Verletzte hat
begonnen und wird dieses Jahr abgeschlossen. Zudem beginnt noch in diesem Jahr
die Auslieferung der Gerätewagen (drei je MTF) für den Dekontaminationszug
für Verletzte.
Die Fachdienstausstattung für diese Gerätewagen befindet sich noch in einem
laufenden Beschaffungsverfahren.
Die fünfte und abschließende Teileinheit ist der Logistikzug. Nach aktuellen
Planungen soll die Beschaffung Anfang des kommenden Jahres eingeleitet
werden. Mit Start der Auslieferungen ist frühestens 2028 zu rechnen.
30. Wie viele Schutzanzüge gegen chemische, biologische und radiologische
Gefahren beschafft der Bund bis 2029, zu welchen Kosten, und nach
welchem Schlüssel werden sie auf die Länder und das THW verteilt?
Das BBK beschafft bis 2029 insgesamt 13 400 Sätze Schutzausrüstung
(erweiterter Schutz) und 40 000 Sätze im Grundschutz, dafür sind Haushaltsmittel in
Höhe von 31,9 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 vorgesehen. Die Verteilung
erfolgt hierbei anhand der in den Ländern vorhandenen Fahrzeugen des
ergänzenden Katstrophenschutzes, jedes Fahrzeug wird hierbei mit Schutzausstattung
für eine Doppelbesatzung ausgestattet. Da bereits ein erheblicher Teil an
Schutzausstattung an den Standorten vorhanden ist, betrifft die genannte
Anzahl vor allem die neuen Fahrzeuge sowie Austausch von Schutzausstattung
durch ablaufenden Haltbarkeitsdauern und Verschleiß.
Das THW beschafft in den Haushaltsjahren 2026/2027 insgesamt 12 000 Sätze
Schutzausrüstung, dafür sind Haushaltsmittel in Höhe von 18 Mio. Euro
vorgesehen. Bis 2029 werden weitere 90 000 Sätze Schutzausrüstung beschafft, dafür
sind weitere Haushaltsmittel in Höhe von 150 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029
vorgesehen. Die Beschaffung erfolgt dabei analog zum BBK, d. h., es werden
Grundschutzanzüge und Schutzausstattungssätze im erweiterten Schutz
beschafft. Die Sätze werden an die Helferinnen und Helfer des THW verteilt.
Berichtsdatum: 02.04.2026
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Anlage zur KA 21/6717
Statusbericht: Umsetzung Zeitenwende im Bevölkerungsschutz
1. Allgemeines
Grundlage: 109. AK V Sitzung 07.10./08.10.2025 in Würzburg.
Der AK V bittet das Bundesministerium des Innern (BMI), fortlaufend zu jeder Sitzung des AFKzV und
des AK V schriftlich zur konkreten Umsetzung der Beschlüsse zu TOP 50 und TOP 51 der 223. IMK vom
11. bis 13.06.2025 in Bremerhaven zu berichten.
Das BMI kommt dieser Bitte mit dem gegenständlichen Bericht nach. Den inhaltlichen Rahmen bilden
die Aufgabenfelder aus den vorgenannten Beschlüssen, systematisch unterteilt in die vier Säulen der
Zivilen Verteidigung. Die genannten Haushaltszahlen beziehen sich auf die geplanten Ausgaben des
Bundes für die Aufgabenbereiche der Zivilen Verteidigung. Der Bericht fokussiert Haushaltsmittel des
Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und des Technischen Hilfswerks
(THW). BBK und THW fallen unter die Bereichsausnahme zur Schuldenbremse (Art. 109 und 115 GG).
Ergänzt wird der Bericht um die Haushaltsmittel der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS, 3.6) und des Bundesamts für Kartographie und
Geodäsie (BKG, 3.7).
Hinweise zu den Angaben der Haushaltsmittel: In den unten aufgeführten Tabellen sind jeweils Soll-
Zahlen der Haushaltsmittel angegeben. Diese können insbesondere auf Grundlage von
Kabinettsbeschlüssen oder Beschlüssen des Haushaltsausschusses des Bundestages noch Änderungen
unterliegen. Änderungen der Soll-Zahlen im aktuellen Bericht im Vergleich zum Vorbericht beruhen auf
diesen Umständen. Ist-Werte der Haushaltsmittel werden jeweils unter den tabellarisch genannten Soll-
Zahlen erläutert. Ausgabereste eines Haushaltstitels führen nicht automatisch zu einer Erhöhung der
Soll-Werte des entsprechenden Titels im Folgejahr.
2. Zusammenfassung
2.1 Inhalt des Berichts
Mit der Verabschiedung des Haushalts 2026 wurden die finanziellen Mittel für die Zivile Verteidigung
signifikant erhöht. Für den Zeitraum 2025 bis 2029 investiert der Bund insgesamt rund 10,2 Milliarden
Euro in die Zeitenwende im Bevölkerungsschutz. Davon stehen rund 6,4 Milliarden Euro den
Bevölkerungsschutzbehörden BBK und THW, 3,3 Milliarden Euro der BDBOS und rund 0,5 Milliarden
Euro dem BKG an finanziellen Mitteln zur Verfügung.
Der Bund verfolgt das Ziel, die strukturelle und materielle Leistungsfähigkeit der Zivilen Verteidigung
nachhaltig zu stärken und den sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit wirksam zu
begegnen.
Vor dem Hintergrund der IMK-Beschlüsse und Berichtswünsche des AFKzV geht der Bericht auf
folgende Aufgabenfelder ein:
Berichtsdatum: 02.04.2026
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• Schutz und Stärkung der Behördenstrukturen und Kommunikationswege zur Sicherstellung
staatlicher Handlungsfähigkeit auch in Krisenlagen.
• Standardisierung und Ausbau von Aus- und Fortbildungskapazitäten im Bevölkerungsschutz zur
Verbesserung der Einsatzfähigkeit auf allen Verwaltungsebenen.
• Aufbau und Erweiterung von Notfallreserven, insbesondere im Bereich Notstromversorgung
(“Nationale Reserve Blackout“), um im Ereignisfall eine stabile Grundversorgung zu gewährleisten.
• Weiterentwicklung des Warnwesens durch konsequenten technologischen Ausbau und die
Vereinheitlichung sowie den flächendeckenden Ausbau von Sirenennetzwerken im Rahmen
bestehender und künftiger Förderprogramme.
• Stärkung der ergänzenden Ausstattung: Übergabe zahlreicher neuer Fahrzeuge und
Ausrüstungsgegenstände für den Zivilschutz mit begleitenden Schulungen des Bedienpersonals an
die Länder.
• Förderung der Resilienz der Bevölkerung durch die Stärkung von Selbsthilfe- und
Selbstschutzfähigkeiten. Ein zentrales Element ist dabei der im Oktober 2025 veröffentlichte
Notfallratgeber, der Bürgerinnen und Bürgern praxisnahe Orientierung für Krisen- und
Katastrophenlagen bietet. Eine weitere Komponente ist die Weiterführung der bereits etablierten
Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten (EHSH).
• Optimierung der Zivilschutztüchtigkeit für den Bund durch Stärkung der Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk. Ziel ist es dabei, flächendeckend die Einsatzfähigkeit auf lokaler Ebene durch die
Ortsverbände des THW zu stärken.
• Einstieg in den Digitalfunk der nächsten Generation durch die BDBOS.
• Unterstützende BKG-Produkte für Krisen- und Einsatzlagen.
Mit diesen Maßnahmen leistet der Bund einen entscheidenden Beitrag zur umfassenden Stärkung der
Zivilen Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes in Deutschland und trägt somit entscheidend zur
Sicherheit der Menschen in Deutschland bei.
2.2 Aktueller Stand und Veränderungen gegenüber dem letzten Bericht
Um die Zeitenwende im Bevölkerungsschutz erfolgreich umzusetzen, werden viele Aufgabenbereiche
des Bevölkerungsschutzes intensiv strukturell und finanziell gestärkt. Die geplanten Haushaltsmittel für
2026 werden nach aktueller Prognose umfassend verausgabt. Basierend auf den Erfahrungen der letzten
Jahre erfolgt ein großer Teil der Verausgabungen voraussichtlich im letzten Quartal des jeweiligen
Haushaltsjahres.
Seit dem letzten Bericht in 10/2025 konnten Entwicklungen insbesondere in den nachfolgenden
Bereichen verzeichnet werden. Die Melderichtlinien wurden aktualisiert und erstmalig auf Bundes- und
Länderebene beübt. Auch in der geschützten Kommunikation auf Länderebene sind
Beschaffungsprozesse inzwischen aufgesetzt und erste Verträge seitens der Länder mit dem
Dienstleister geschlossen worden. Im Bereich Warnung wurde der Funktionsumfang von Cell Broadcast
erweitert. So sind nun Entwarnungen über Cell Broadcast möglich. Mit bisher rund 3 Mio. ausgegebenen
Exemplaren hat der Notfallratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ sehr positive Resonanz
erhalten und wird in vielen Kommunen und durch andere Akteure des Bevölkerungsschutzes zur
Risikokommunikation genutzt.
Berichtsdatum: 02.04.2026
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Die ergänzende Ausstattung wird ab diesem Jahr nochmal deutlich finanziell gestärkt. Im Jahr 2026 ist
die Übergabe diverser Fahrzeuge und Fahrzeugtypen an die Länder geplant. Zum Status der ergänzenden
Ausstattung berichtet der Bund separat im AK V und zuvor im AFKzV (siehe hierzu auch TOP 15 der 59.
AFKzV-Sitzung). Analog zur Stärkung der ergänzenden Ausstattung erfolgt der finanzielle Aufwuchs der
Zivilschutzausbildung. Der Umfang der Finanzierung von Ausbildungen sowie für Übungen in 2026
wurde im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls mehr als verdoppelt. Auch das THW wird bei seinen
Einsatzleistungen vor Ort deutlich gestärkt. Maßnahmen zu u.a. Förderung des ehrenamtlichen
Engagements, zur Steigerung der Resilienz gegenüber Ausfall kritischer Infrastrukturen und der Ausbau
der Logistikzentren von vier auf acht sind seitens THW bereits angestoßen und in der Haushaltsplanung
berücksichtigt.
Insgesamt steigert der Bund seine Haushaltmittel im Bereich der Zivilen Verteidigung perspektivisch
bedeutend. Dies ermöglicht auch den Aufbau von Fähigkeiten in Ländern und Gemeinden. Unter
anderem wird dies im weiteren Ausbau des Sirenennetzwerks, der Notstromversorgung, der
Wassersicherstellung, der Förderung des Ehrenamts und der Weiterführung der Erste-Hilfe-Kurse mit
Selbstschutzinhalten (EHSH) sichtbar.
Daneben werden auch die Zivil-Militärischen Zusammenarbeit und der Host Nation Support auf ziviler
Seite weiter forciert. Der Bund beteiligt sich beispielsweise auf internationaler Ebene an einem EU-
geförderte Projekt, in dessen Rahmen ein bundesweit einheitliches Host Nation Support Konzept für
zivile Kräfte entwickelt wird. Darüber hinaus soll die internationale Katastrophenhilfe auch für Zwecke
der Zivilen Verteidigung weiterentwickelt werden. Neu hinzugekommen im Bericht sind die BDBOS, die
derzeit die notwendigen Voraussetzungen für den Einstieg in den Digitalfunk der nächsten Generation
schafft und das BKG, welches mit seiner Expertise und individualisierten Produkten den Zivilschutz und
die Katastrophenhilfe bedarfsgerecht unterstützt.
3. Umsetzung
3.1 Übergreifendes
a) Finanzielle Rahmenbedingungen: Signifikante Steigerung der Haushaltsmittel
Mit dem neuen Bundeshaushalt ist der Bereich des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe finanziell
deutlich besser ausgestattet, was auch eine deutlich spürbare Stärkung für die Länder bedeutet.
Finanzielle Entwicklung (BBK und THW):
HH-Jahr 2025 2026 2027 2028 2029
Gesamt 790.809.000 € 1.333.663.000 € 1.341.183.000 € 1.428.225.000 € 1.488.376.0000 €
dv. BBK 332.761.000 € 605.727.000 € 690.348.000 € 766.381.000 € 816.381.000 €
dv. THW 458.048.000 € 727.936.000 € 650.835.000 € 661.844.000 € 671.995.000 €
Berichtsdatum: 02.04.2026
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Die finanziellen Mittel der BDBOS und des BKG nach Haushaltsjahren finden sich in den
Unterpunkten 3.6 bzw. 3.7 wieder. Neben den im Folgenden aufgeschlüsselt abgebildeten
Budgetposten, entfallen auf den Gesamthaushalt des BBK zusätzliche Ausgaben für weitere
Maßnahmen sowie andere Aufgaben nach dem ZSKG, wie bspw. Ausgaben zur Haltung von
Luftfahrzeugen oder Förderungskosten der Forschung und Ausgaben zum Zwecke des
Kulturgutschutzes. Für das THW nicht abgebildete Budgetposten umfassen insbesondere das THW-
Bauprogramm zur Verbesserung der Unterbringungssituation von THW-Ortsverbänden. Darüber
hinaus umfasst der Gesamthaushalt beider Behörden auch laufende Verwaltungs- sowie
Personalausgaben, die hier nicht im Detail abgebildet sind.
b) Rechtliche Rahmenbedingungen
Der gesetzliche Rahmen muss an vielfältige, auch hybride, Bedrohungen (z. B. Desinformation)
angepasst werden. Ziel ist es, allen Akteuren der Zivilen Verteidigung (rechtliche) Handlungssicherheit
zu gewährleisten.
Status: Der Bund beabsichtigt eine Anpassung des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG).
In seiner koordinierenden Rolle beabsichtigt das BMI darauf hinzuwirken, dass auch die Leistungs-,
Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze unter FF weiterer Ressorts zügig geprüft und bedarfsgerecht
angepasst werden. BMI plant, in eigener Zuständigkeit das Wassersicherstellungsgesetz noch in der
aktuellen Legislaturperiode zu novellieren.
c) Ausbildung
Ausbau der Übungs- und Schulungsinfrastruktur an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und
Zivile Verteidigung (BABZ) beim BBK mit dem Ziel, den bewährten Weg der einheitlichen Aus- und
Fortbildung von Entscheidungstragenden auf allen Verwaltungsebenen fortzusetzen. Das THW stärkt
seine Rolle im Zivilschutz durch den Ausbau von Aus- und Fortbildung, u. a. angepasst an komplexere
Bedrohungslagen wie Cyberangriffe und CBRN-Gefahren. Ziel ist eine höhere Einsatzfähigkeit unter
Krisen- und Kriegsbedingungen.
Status:
Aus- und Fortbildung im BBK
Die Akademie bildet jährlich rund 15.000 Teilnehmende in über 600 Veranstaltungen aus – als
Inhouse-Schulung vor Ort oder online. Auch 2026 legt die BABZ einen besonderen Fokus auf die
Zivile Verteidigung. Dazu gehört u.a. der Austausch mit dem State Emergency Service der Ukraine, der
(auch) im Rahmen der Ausbildungen von Einsatzkräften an der BABZ erfolgt. Analog zur Stärkung der
ergänzenden Ausstattung erfolgt die entsprechende ergänzende Zivilschutzausbildung. Für den
Zweck der Finanzierung der Ausbildungen laut Ausbildungskonzept sowie für Übungen stehen ab
2026 mehr HH-Mittel zur Verfügung als im Vorjahr.
Berichtsdatum: 02.04.2026
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Verfügbare Haushaltsmittel für Aus- und Fortbildung (BBK):
2025 2026 2027 2028 2029
2.000.000 € 4.383.000 € 10.000.000 € 12.000.000 € 12.000.000 €
Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden 1.879.033 € verausgabt.
Ausgabereste wurden in Höhe von 99.288 € gebildet und werden der weiteren Verausgabung
zugeführt. Der aktuellen Prognose nach ist der Mittelabflusses für 2026 in voller Höhe zu erwarten.
Aus- und Fortbildung im THW
Das THW entwickelt moderne Ausbildungsmethoden, insbesondere digitale Formate sowie neue
Einsatztaktiken und Führungsgrundsätze. Der Auf- und Ausbau einer geeigneten technische
Infrastruktur, regelmäßige Übungen und angepasste Ausbildungsinhalte dienen dazu die
Kompetenzen von Ehren- und Hauptamtlichen nachhaltig zu steigern.
Aktuell fehlen ausreichende Ressourcen und Kapazitäten an und für die Ausbildungszentren,
qualifiziertes Lehrpersonal sowie moderne Ausbildungsformate. Geplant sind daher umfassende
Maßnahmen: Ausbau digitaler Lernangebote (inkl. eLearning und VR), Einrichtung eines digitalen
Ausbildungszentrums, Erhöhung der Kapazitäten und bauliche Erweiterung der bereits bestehenden
Ausbildungszentren und stärkere dezentrale Ausbildung sowie Modernisierung von Übungsgeländen.
Die Verbesserung der Handlungsfähigkeit im Umgang mit chemischen, biologischen, radiologischen
und nuklearen Gefahren (CBRN-Gefahren) durch zielgruppenorientierte Ausbildung sowie die
Beschaffung von mobilen CBRN-Ausbildungsanlagen ist geplant. Zudem besteht ein deutlicher
Bedarf an zusätzlichen Qualifikationen, etwa für Fahrzeug- und Maschinenführung sowie an der
(Re)Etablierung von Sanitätsdiensten. Erste finanzielle Mittel sind teilweise eingeplant, jedoch bislang
nicht ausreichend, sodass zusätzliche Ressourcen notwendig sind, um die Ausbildungsfähigkeit
flächendeckend und zukunftssicher zu gewährleisten.
Verfügbare Haushaltsmittel für Aus- und Fortbildung (THW):
2025 2026 2027 2028 2029
14.251.000 € 26.051.000 € 28.551.000 € 31.051.000 € 33.551.000 €
Mittelabfluss: Das THW hat im Haushaltsjahr 2025 rd. 15,2 Mio. Euro verausgabt. Die Ausbildung der
Einsatzkräfte ist ein besonderer Schwerpunkt in den nächsten Jahren. Neben zahlreichen Lehrgängen
an den drei Ausbildungszentren sind regionale und überregionale Übungen bundesweit geplant. Das
THW geht von einem vollständigen Mittelabfluss in 2026 aus.
Berichtsdatum: 02.04.2026
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3.2 Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
a) Behördenselbstschutz/Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Staats- und Regierungsfunktionen:
Wiederaufbau eines flächendeckenden Konzepts, einschließlich Ausbildung und Ausstattung. Zudem
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Staats- und Regierungsfunktionen, u.a. zu Ziviler
Alarmplanung und Umsetzung der Melderichtlinien.
Status: Die Melderichtlinien (MeldRL) wurden aktualisiert und entsprechend im Dezember 2025
veröffentlicht. Wesentliche Neuerungen betreffen unter anderem Anpassungen der
Ressortzuständigkeiten sowie eine stärkere Angleichung an die bestehenden KRITIS-Sektoren und -
Branchen. Ab dem Jahr 2026 ist eine jährliche Fortschreibung der MeldRL vorgesehen.
Im November 2025 wurden die Melderichtlinien erstmals auf Bundes- und Landesebene beübt.
Schwerpunkte der Übung waren die Meldewege, die VS-Konformität, die teilweise digitale
Umsetzung sowie die inhaltliche Erstellung von Meldungen und Lagebildern. Weitere Übungen sind
geplant.
Derzeit werden die NATO-Alarmmaßnahmen unter Beteiligung der zivilen Seite aktualisiert. Die
entsprechenden Anpassungen werden im Zuge der Synchronisierung in den Zivilen Alarmplan (ZAP)
überführt. Die Richtlinie für die Zivile Alarmplanung bleibt hiervon unberührt; die etablierten
Verfahren zur Vorbereitung, Durchführung und Implementierung gelten unverändert fort.
Die Dokumente „Empfehlungen zur Ausweichsitzplanung für oberste Bundesbehörden“ sowie
„Anlage zu Kapitel 3: Mögliche Szenarien und Auswirkungen“ wurden im Ressortkreis Nationales
Krisenmanagement/Zivile Verteidigung am 10. Dezember 2025 verabschiedet und den Ländern zur
Kenntnis übermittelt.
b) Geschützte Kommunikation: Gewährleistung einer ressort- und ebenenübergreifenden, geschützten
Kommunikationsfähigkeit (Bund: R-VSK, Länder: L-VSK).
Status: Für die Grundausstattung der Länder mit L-VSK-Technik (SINA Communicator H und SINA
Workstation H) sind im Haushalt des BBK für das Jahr 2026 Mittel in Höhe von 7,5 Mio. € eingestellt.
Der Beschaffungsprozess im BBK ist inzwischen aufgesetzt. Für die Umsetzung ist eine aktive
Mitwirkung der Länder erforderlich.
Das BBK sammelt bereits seit 12/2024 Erfahrungen mit R-VSK. Mit der Implementierung von R-VSK
wurde die Erreichbarkeit über Kryptofax entbehrlich und eingestellt.
c) Notstromversorgung: Einrichtung einer flächendeckend dislozierten Nationalen Reserve Notstrom
für Störungen der Energieversorgung, etwa durch langanhaltende flächendeckende Stromausfälle
(Blackouts).
Status: Der Bund beabsichtigt in den Jahren 2026 - 2029 eine finanzielle Unterstützung zugunsten
von Ländern und kommunaler Ebene zur Stärkung der Notstromversorgung („Nationale Reserve
Blackout“). Die Länder wurden mit einem ersten Rundschreiben am 11.12.2025 über das Vorhaben
informiert. Die Nationale Reserve Blackout ist bei Ländern und Kommunen auf großes Interesse
Berichtsdatum: 02.04.2026
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gestoßen. Am 18.02.2026 wurde das weitere Vorgehen mit den Ländern in einem Erörterungstermin
abgestimmt. Die aktuelle Vorgehensweise zur Nationalen Reserve Blackout wurde, aufbauend auf der
Abstimmung im Erörterungstermin, den Ländern am 19.03.2025 mit dem zweiten Rundschreiben
mitgeteilt.
Verfügbare Haushaltsmittel für die Nationale Reserve Blackout (BBK):
2025 2026 2027 2028 2029
2.000.000 € * 12.000.000 € * 12.000.000 € * 12.000.000 € * 12.000.000 € *
Mittelabfluss: *Die für 2025 veranschlagten Mittel sind in vollem Umfang an die
Trinkwassernotversorgung übergegangen und dahingehend vollständig abgeflossen. Hinsichtlich
eines Mittelabflusses für 2026 kann noch keine Angabe getätigt werden. Neben dem oben genannten
Soll von 12.000.000 € stehen für 2026 zusätzlich 6.000.000 € aus Ausgaberesten und damit insgesamt
18.000.000 € zur Verfügung.
3.3 Zivilschutz
Ausstattung des Katastrophenschutzes: Zeitnahe und vollständige Umsetzung des Ausstattungskonzepts
des Bundes für Zivilschutzzwecke.
a) Ersatzbeschaffungen: Unverzügliche Einleitung notwendiger Ersatzbeschaffungen zur Vermeidung
von Fähigkeitslücken.
Status: Der Bund stellt den Ländern Haushaltsmittel für die (Ersatz-)Beschaffung der persönlichen
CBRN-Schutzausstattung der Einsatzkräfte auf Bundesfahrzeugen zur Verfügung. Dies umfasst u. a.
permeable Schutzanzüge (Overgarments), Atemschutzmasken und Filter.
b) Stärkung ergänzender Ausstattung: Lageangepasste Fortentwicklung der ergänzenden Ausstattung,
insbesondere Investitionen in den Bereichen Sanitätswesen, Betreuung, Brandschutz, CBRN-Schutz
und damit einhergehende Ausbildung. Zur ergänzenden Ausstattung hat der Bund separat im AFKzV
(TOP 15 der 59. AFKzV-Sitzung) berichtet.
Status: Zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren durch CBRN-Stoffe wird in 2026 die Auslieferung
von CBRN-Erkundungswagen fortgesetzt sowie von Fahrzeugen des Typs „CBRN-
Messleitkomponente“ begonnen. Auch die Teileinheit „Dekontamination von Verletzten“ der
Medizinischen Taskforce wird durch zahlreiche Mannschaftstransportwagen gestärkt. Ebenfalls im
Jahr 2026 werden voraussichtlich die letzten Krankentransportwagen Typ B Zivilschutz (KTW Typ B
ZS) ausgeliefert. Die Transportkomponente der Medizinischen Task Forces (MTF) wird ab 2026 um 61
zusätzliche hochgeländegängige KTW ergänzt, um Verwundete, Verletzte und Erkrankte auch bei
beeinträchtigter Verkehrsinfrastruktur sicher versorgen zu können. Die 2024 begonnene Auslieferung
der Schlauchwagen Katastrophenschutz (SW KatS) wird 2026 voraussichtlich abgeschlossen sein.
Insgesamt werden 88 neue SW KatS an die Länder übergeben. In 2026 wird der Bund zudem die die
Anzahl an Sanitätsmittelbevorratungspaketen (SanMat) weiter erhöhen.
Berichtsdatum: 02.04.2026
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Verfügbare Haushaltsmittel für Ausrüstung und Technik (BBK):
2025 2026 2027 2028 2029
150.146.000 € 230.733.000 € 236.733.000 € 250.358.000 € 268.358.000 €
Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden (inkl. Ausgabereste)
166.088.379 € verausgabt. Ausgabereste wurden in Höhe von 36.064.652 € gebildet und werden der
weiteren Verausgabung zugeführt. Der aktuellen Prognose nach ist für 2026 ein nahezu vollständiger
Mittelabfluss zu erwarten.
Verfügbare Haushaltsmittel für SanMat (BBK):
2025 2026 2027 2028 2029
6.099.000 € 8.099.000 € 8.099.000 € 8.099.000 € 8.099.000 €
Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden 5.884.569 € verausgabt.
Ausgabereste wurden in Höhe von 701.928 € gebildet und werden der weiteren Verausgabung
zugeführt. Der aktuellen Prognose nach ist für 2026 ein umfassender Mittelabfluss zu erwarten.
c) Warnung der Bevölkerung, Modulares Warnsystem (MoWaS): Effektive Warnung und
technologische Stärkung durch Ausbau von MoWaS, Warn-App NINA und Cell Broadcast
insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit des Bundeswarnsystems und für Zivilschutzzwecke.
Status: Das Warnsystem des Bundes wird den Ländern für die eigenen Zwecke im Bereich Warnung
im Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt. Der Funktionsumfang von Cell Broadcast und der
Warn-App NINA wurden in 2025 konsequent erweitert. 07/2025 wurden in der Warn-App NINA
Polizeitipps mit Informationen zu aktuellen Kriminalitätsphänomenen, Hinweise für Betroffene von
Straftaten sowie praxisnahe Verhaltenstipps für mehr Sicherheit im Alltag und 11/2025
Entwarnungen ergänzt. Darüber hinaus werden zahlreiche parallele Projekte zur Härtung aller
Bestandteile des Bundeswarnsystems (z.B. durch Absicherungsmaßnahmen gegen Angriffe durch
Redundanzen oder neue Übertragungswege) umgesetzt. Die Bemühungen von Bund und Ländern zur
weiteren Harmonisierung von Prozessen und Strukturen (z.B. Ausbildung, Warntexte,
Verwendungsweisen des Bundeswarnsystems) werden ebenfalls fortgesetzt.
d) Warnung der Bevölkerung, Sirenennetz: Flächendeckendes Sirenennetzwerk in Deutschland,
unterstützt durch Sirenenförderprogramme des Bundes.
Status: Mit den Sirenenförderprogrammen unterstützt der Bund seit 2021 den Ausbau kommunaler
Sirenennetze in Deutschland mit dem Ziel, die Verfügbarkeit des Warnkanals in der Fläche und für
den Zivilschutz zu erhöhen. Gleichzeitig werden die Sirenen auf einen möglichst einheitlichen
modernen technischen Stand gebracht, wodurch unter anderem eine Voraussetzung zur zentralen
Auslösung von Sirenen über das Modulare Warnsystem (kurz: MoWaS) geschaffen wird. Der weitere
Berichtsdatum: 02.04.2026
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Ausbau geschieht auf der Grundlage der im Warnmittelkataster erfassten derzeitigen
Sirenenstandorte und einer neuen Zielbeschreibung. Diese wird durch den Bund erstellt und wird den
Grundstein für ein performantes bundesweites Sirenennetz legen. Bei der Erfassung der
Sirenenstandorte ist der Bund auf die Mitwirkung der Länder angewiesen.
Verfügbare Haushaltsmittel für Warnung (MoWas und Sirenennetz, BBK):
2025 2026 2027 2028 2029
39.403.240 € 104.989.000 € 154.639.000 € 159.139.000 € 174.139.000 €
Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden 29.303.116 € verausgabt.
Ausgabereste wurden in Höhe von 39.446.253 € gebildet und werden der weiteren Verausgabung
zugeführt. Der aktuellen Prognose nach ist für 2026 ein nahezu vollständiger Mittelabfluss zu
erwarten.
e) Übungen: Koordination und Durchführung von Bund-Länder-Ressortübergreifenden Übungen mit
Bedeutung für das nationale Krisenmanagement bzw. im Kontext der Gesamtverteidigung. Hierzu
zählen u.a. die vom BBK regelmäßig organisierte Krisenmanagementübung LÜKEX, sowie Übungen
zur Zivilen Alarmplanung und zu den Melderichtlinien (siehe hierzu Punkt 3.2 a) sowie die personelle
und finanzielle Unterstützung von Übungen mit Zivilschutzbezug.
Status: Die aktuelle Krisenmanagementübung LÜKEX 26 behandelt das Thema „Dürre und
Hitzewelle - Notlage durch extreme Hitzewelle nach langjähriger Trockenperiode in Deutschland und
Europa“. In Q4/25 fanden erstmal Vertiefungsübungen zur thematischen Vorbereitung der
gemeinsamen Kernübung und zur Übung der jeweiligen internen Krisenmanagements der übenden
Organisationen statt. Die gemeinsame Kernübung wird vom 04.-06. November 2026 durchgeführt.
Daran nehmen fast 100 Organisationen aktiv teil.
In 2026 fand die Bundeswehr-Übung Quadriga im Kernübungszeitraum Februar bis März in
Deutschland und Litauen statt. Beim Übungsanteil Medic Quadriga sind der Bund, einzelne Länder, der
Landkreis Dahme-Spreewald sowie den privaten Hilfsorganisationen (DRK, JUH, und MHD)
eingebunden. Unter anderem durch den Einsatz von Teilen der MTF.
f) Resilienz der Bevölkerung: Stärkung der Selbsthilfe- und Selbstschutzfähigkeiten der Bevölkerung.
Status: Die Sicherheitslage in Europa und weltweit hat sich verändert. Das BBK reagiert darauf mit
einer Anpassung seines Informationsangebots. Im ersten Schritt wurde der Ratgeber für
Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen grundlegend überarbeitet und im Oktober
2025 unter dem Titel „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ neu veröffentlicht. Die Broschüre hat
viel positives Feedback erzeugt und wird sehr gut nachgefragt. Seit Veröffentlichung wurden rund 3
Mio. gedruckte Exemplare verschickt. Viele Kommunen und andere Akteure des
Bevölkerungsschutzes nutzen die Möglichkeit, den Ratgeber für ihre Risikokommunikation zu nutzen.
Darauf aufbauend wird eine Kampagne voraussichtlich ab Mitte 2026 die Inhalte des Ratgebers und
Botschaften zum Selbstschutz öffentlichkeitswirksam und zielgruppenangepasst kommunizieren.
Berichtsdatum: 02.04.2026
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Darüber hinaus wird das BBK ab 2026 eine Reihe neuer Informationsprodukte entwickeln und
veröffentlichen. Diese befassen sich mit Schwerpunktthemen wie Vorsorge für Familien mit Kindern,
Natur- und CBRN-Gefahren, Brandschutz, Stromausfall oder medizinischem Selbstschutz. Weitere
Maßnahmen um die Bevölkerung flächendeckend zu erreichen, sind die Weiterführung und zugleich
Stärkung des Angebots bereits etablierter Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten (EHSH),
welches im Förderzeitraum 2025 bis 2029 durch die Aufstockung der Haushaltsmittel weiter in der
Fläche ausgebaut wird, und das zu 01/2027 geplante Förderprogramm für die Ausbildung von
Pflegeunterstützungskräften (PUK). Beide Kursangebote werden von den Hilfsorganisationen
durchgeführt.
Verfügbare Haushaltsmittel für Resilienz/Selbstschutz (BBK):
2025 2026 2027 2028 2029
5.982.000 € 28.502.000 € 26.311.000 € 24.482.000 € 24.482.000 €
Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden 4.878.872 € verausgabt.
Ausgabereste wurden in Höhe von 2.071.078 € gebildet und werden der weiteren Verausgabung
zugeführt. Der aktuellen Prognose nach ist der Mittelabflusses für 2026 in voller Höhe zu erwarten.
g) Schutzraumstrukturen: Aufbau von Strukturen für den physischen Schutz der Bevölkerung.
Status: Die Fachebenen des BMI und BBK haben im Auftrag der 221. IMK ein Schutzraumkonzept
erarbeitet und dieses zwischen Bund und Ländern fachlich abgestimmt. Dieses Konzept wird derzeit
auch im Hinblick auf den Haushalt bewertet. Auf dieser Grundlage, werden weitere Entscheidungen
abgeleitet. Ein konkreter Zeitpunkt zur Fertigstellung und anschließenden Veröffentlichung des
Schutzraumkonzeptes kann derzeit nicht genannt werden.
Verfügbare Haushaltsmittel für Schutzraum (BBK):
2025 2026 2027 2028 2029
3.056.000 € 30.000.000 € 35.000.000 € 50.000.000 € 50.000.000 €
Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden 1.214.850 € verausgabt.
Ausgabereste wurden keine gebildet. Die aktuelle Prognose bezüglich des Mittelabflusses für 2026
wird noch erarbeitet.
Ehrenamt: Stärkung des Ehrenamts als wichtige Säule im Zivil- und Katastrophenschutz und
Rückgrat des THW. Vergrößerung des Helferpotentials durch Nachwuchsgewinnung.
Kompetenzentwicklung und Anbindung von informell Engagierten und Sensibilisierung der
Bevölkerung.
Berichtsdatum: 02.04.2026
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Status:
Ehrenamt im BBK
Der Bund hat seine Mittel zur Sensibilisierung für den ehrenamtlich getragenen Bevölkerungsschutz
und zur Helfendengewinnung erhöht. Für die Ehrenamtskampagne „Mit dir für uns alle“ werden z.B.
voraussichtlich 1,8 Mio. € in 2026 investiert (in 2025 war es 1 Mio. €). Die Standort- und
Kontaktdatenübersicht in der „Interaktiven Karte der Bevölkerungsschutzorganisationen“ werden
stetig ergänzt. Darüber hinaus ist die Neuauflage und Ausweitung erfolgreicher Videoformate und die
Erweiterung von Kommunikationskanälen geplant. Derzeit findet die Auswahl für einen neuen
Rahmenvertragspartner statt. Kampagneninhalte können von Ländern und Operateuren im
Bevölkerungsschutz genutzt werden.
Der Förderpreis „Helfende Hand“ zur Wertschätzung und Anerkennung des Ehrenamts wurde im
Dezember 2025 verliehen. Erstmalig wurde auch ein Sonderpreis für Inklusion vergeben. Die Vergabe
des Förderpreises soll in 2026 fortgesetzt werden. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der
30.06.2026.
Die Engagementförderung im informellen Bereich wird in 2026 voraussichtlich ebenfalls eine
Stärkung erfahren. Das Projekt „Mobile Helfer“ zur An-, Aus- und Einbindung von ungebundenen
Helfenden in den Bevölkerungsschutz erhielt im Jahr 2025 1,25 Mio. €.
Verfügbare Haushaltsmittel für Ehrenamt (BBK):
2025 2026 2027 2028 2029
3.450.000 € 4.350.000 € 4.950.000 € 5.500.000 € 6.000.000 €
Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden 3.250.000 € verausgabt.
Die aktuelle Prognose bezüglich des Mittelabflusses für 2026 wird noch geprüft.
Ehrenamt im THW
Die Verdopplung des Aufstellungsgrads ist zur Optimierung der Zivilschutztüchtigkeit essentiell. Dies
soll u. a. und insbesondere mit Kampagnen zur Gewinnung von Ehrenamtlichen unterstützt und
erreicht werden. Dabei müssen auch Freiwilligendienste und neue Formate über den bereits
existierenden Bundesfreiwilligendienst und die THW-Jugend hinaus mitgedacht werden. Das THW,
genau wie das BBK, wird sich aktiv in die Gestaltung eines neuen Freiwilligendienstes im
Bevölkerungsschutz einbringen und passt die Strukturen zur Aufnahme von zusätzlichen
ehrenamtlichen Kräften mit dem Ziel eine höhere Flächendeckung zu erreichen.
Das THW setzt sich vor dem Hintergrund der Vielzahl der Freiwilligendienste für das gestreckte
Modell ein. Dies stärkt das Ehrenamt auf Dauer und zahlt auf das Ziel der Erhöhung des
Aufstellungsgrades ein. Um möglichst eine bedarfsgerechte Erhöhung des Aufstellungsgrades zu
ermöglichen, wurden verschiedene Modelle für Stützpunkte sowohl im ländlichen als auch im
verdichteten urbanen Raum zur Pilotierung entwickelt.
Berichtsdatum: 02.04.2026
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Zur strukturellen Stärkung der technischen Hilfe vor Ort sollen zusätzliche Mittel zur kostenneutralen
Durchführung von Einsätzen bereitgestellt und vier neue THW-Ortsverbände aufgebaut werden, um
die Hilfewege weiter zu verkürzen. Auch die Zuwendungen für die THW-Jugend und die THW-
Bundesvereinigung werden dauerhaft im THW-Haushalt verankert.
Verfügbare Haushaltsmittel für Ehrenamt (THW):
2025 2026 2027 2028 2029
70.382.000 € 75.442.000 € 75.282.000 € 75.282.000 € 72.282.000 €
Mittelabfluss: Die hier genannten Finanzmittel werden, wie in den Vorjahren, vollständig im
Haushaltsjahr 2026 abfließen.
h) Resilienzsteigerung gegenüber KRITIS-Ausfall, Erweiterung der CBRN-Fähigkeit und persönliche
Schutzausrüstung der THW-Einsatzkräfte
Das THW richtet sich strategisch aufkommende Bedrohungen und die hohe Abhängigkeit moderner
Gesellschaften von Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) aus. Ziel ist es, die Zivilschutzstrukturen zu
stärken und im Verteidigungs- oder Katastrophenfall handlungsfähig zu bleiben. Zentrale
Maßnahmen sind der flächendeckende Ausbau von Netzersatzanlagen zur Sicherstellung der
Stromversorgung bei Blackouts sowie die Stärkung weiterer Schlüsselkompetenzen wie
Trinkwasseraufbereitung, Ölschadensbekämpfung, Kraftstofflogistik, Notkommunikation und
Notbrückenbau. Ergänzend wird eine eigene, ausfallsichere digitale Infrastruktur aufgebaut, um
unabhängig von externen Systemen agieren zu können. Insgesamt wird so die Resilienz gegenüber
großflächigen KRITIS-Ausfällen deutlich erhöht und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung
gewährleistet.
Zu den weiteren Maßnahmen zählen die Erweiterung der CBRN-Fähigkeit und Verbesserung der
persönlichen Schutzausrüstung der THW-Einsatzkräfte.
Status: Das THW verfügt bereits über ein fortgeschriebenes Rahmenkonzept, das auf aktuelle
Bedrohungslagen reagiert. Konkrete Maßnahmen umfassen u. a. die Beschaffung leistungsfähiger
Notstromaggregate für zahlreiche Ortsverbände bis 2027 sowie den Aufbau von
Betriebsstoffreserven. Zudem werden Fähigkeiten in Wasseraufbereitung, Ölschadensbekämpfung
und Bergung erweitert. Erste Beschaffungen sind durch Haushaltsmittel angestoßen, für die
vollständige Umsetzung sind jedoch zusätzliche Finanzmittel erforderlich. Parallel erfolgt die
kontinuierliche Modernisierung der Ausstattung zur Unterstützung kommunaler Gefahrenabwehr.
Laufende Projekte wie "rescEU CBRN" sowie eine enge Zusammenarbeit mit Behörden wie dem BBK
und internationale Kooperationen schaffen die Grundlagen um die Fähigkeiten des THW im Umgang
mit CBRN-Gefahren auszubauen. Die persönliche Schutzausrüstung wird kontinuierlich an den Stand
der Technik angepasst. Neue Einsatzbekleidung wurde bereits beschafft und wird derzeit ausgeliefert.
Ballistische Schutzwesten und Schutzhelme wird das THW gemäß dem Standard des BBK beschaffen.
Berichtsdatum: 02.04.2026
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Verfügbare Haushaltsmittel für Resilienzsteigerung gegenüber KRITIS-Ausfall, CBRN-Fähigkeit
und persönliche Schutzausrüstung der THW-Einsatzkräfte (THW):
2025 2026 2027 2028 2029
67.263.000 € 160.280.000 € 148.280.000 € 144.280.000 € 139.280.000 €
Mittelabfluss: Das THW hat bereits Maßnahmen (u. a. Gerätekraftwagen, Anhänger, Bekleidung,
Stromerzeuger, Doppelkabiner, Sattelzüge, CBRN-Ausstattung, Mannschaftstransporter etc.) mit
einem Volumen von 228 Mio. Euro beauftragt. Durch aktive Steuerung der Maßnahmen zum
Jahresende geht das THW von einem vollständigen Mittelabfluss aus. In 2025 konnten lediglich 168
Tsd. Euro nicht verausgabt werden.
i) Digitale Transformation für das THW
Das THW baut seine digitale Leistungsfähigkeit aus, um im Zivil- und Katastrophenschutz autark und
handlungsfähig zu bleiben. Ziel ist die Stärkung der Resilienz gegenüber KRITIS-Ausfällen und
Cyberbedrohungen durch moderne IT- und Kommunikationsinfrastrukturen. Kernmaßnahmen sind
die Weiterentwicklung der IuK-Infrastruktur, der Ausbau sicherer Datenübertragung, die Einführung
einer digitalen Einsatzplattform sowie die Verbesserung der Einsatzkoordination. Ergänzend werden
Notkommunikationsmittel wie Satelliten- und Funktechnik sowie temporäre Not-Infrastrukturen
aufgebaut. Auch Cyberfähigkeiten, etwa durch Virtual Operating Support Teams (VOST), und digitale
Ausbildungsformate werden gestärkt, um ein aktuelles Lagebild und effektive Einsatzsteuerung zu
gewährleisten.
Status: Erste Digitalisierungsmaßnahmen sind bereits angestoßen, darunter die THW-
Ehrenamtscloud als zentrale Plattform sowie etablierte VOST-Strukturen. Fortschritte bestehen bei
der mobilen Einsatzunterstützung und der digitalen Koordination. Dennoch bestehen weiterhin
Herausforderungen bei IT-Sicherheit, Infrastruktur, Ausstattung und der flächendeckenden
Vernetzung aller Standorte. Die steigende Zahl von Cyberangriffen unterstreicht den
Handlungsbedarf. Teile der Finanzierung, etwa für die Anbindung an die Netze des Bundes, sind
gesichert, jedoch sind zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen erforderlich, um die digitale
Transformation vollständig umzusetzen und nachhaltig zu betreiben.
Verfügbare Haushaltsmittel für Digitale Transformation für das THW (THW):
2025 2026 2027 2028 2029
26.004.000 € 37.222.000 € 37.222.000 € 37.222.000 € 37.222.000 €
Mittelabfluss: Das THW hat im Haushaltsjahr 2025 rd. 32,7 Mio. Euro verausgabt. Der Aufbau der IT,
der Ausbau der Digitalisierung hat in den nächsten Jahren höchste Priorität. Der vollständige
Mittelabfluss in 2026 ist sichergestellt. Gemäß Konzept zur Verwendung der HH-Mittel von Dez. 2025
plant das THW IT-Ausgaben in Höhe von 41,8 Mio. Euro.
Berichtsdatum: 02.04.2026
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j) Ausbau der THW-Logistikunterstützung: 8 THW-Logistikzentren und Zivilschutz-
Reserveausrüstung
Ausbau auf acht THW-Logistikzentren und Beschaffung von Zivilschutz-Reserveausrüstung für eine
gesicherte, flächendeckende Logistikstruktur. Zum Transport von Hilfsgütern sowie
Einsatzausstattung (u.a. Behelfsbrücken) muss das THW die Logistik- und Transportkomponenten
erweitern. Im Zivilschutzfall benötigt das THW bundesweit des Weiteren 16 Einheiten „Transport
Trupp Schwer“.
Durch die Vorhaltung bzw. Einlagerung von Artikeln der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz
(NRGS), ergänzende Zivilschutz-Ausstattung, THW-Ausstattung als Einsatzreserve für das Inland
sowie als Hilfsgüterausstattung für Auslandeinsätze trägt das THW maßgeblich zur Steigerung der
Resilienz des Bundes bei. Des Weiteren wird das THW an den getroffenen Maßnahmen zum Ausbau
und zur Verstetigung der bestehenden und avisierten Kooperationen auf Bundes- und Landesebene
mit Partnerorganisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes festhalten.
Status: Das THW baut derzeit vier Logistikzentren auf, die zurzeit vorrangig für die Vorhaltung von
NRGS-Zivilschutzausstattung und Hilfsgüter für die internationale Katastrophenhilfe genutzt werden.
Von den weiteren vier ist sowohl für das künftige Logistikzentrum Westerstede als auch für
Brandenburg sind die Erkundungsverfahren bereits initiiert. Eine zeitnahe Umsetzung ist zu erwarten.
Mittelabfluss: Für den Aufbau von weiteren vier Logistikzentren stehen dem THW-Mittel für die
Miete zur Verfügung. Für den Betrieb der weiteren vier Logistikzentren sowie die Beschaffung von
notwendigen Hilfsgütern sind bisher noch keine HH-Mittel im THW-Haushalt vorgesehen.
3.4 Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte
Trinkwassernotversorgung/Wassersicherstellung: Sicherstellung der leitungsgebundenen
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Schaffung zusätzlicher mobiler Komponenten und
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit vorhandener Trinkwassernotbrunnen. Bei Bedarf neue Bohrungen.
Status: Die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung ist vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen
Herausforderungen wesentlicher Bestandteil der Versorgung im Rahmen der Zivilen Verteidigung. U.a.
mit Bezug auf die 2021 beschlossene Neukonzeption der Wassersicherstellung werden 2026
Maßnahmen zur Resilienzsteigerung der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung im Rahmen des
Wassersicherstellungsgesetzes weitergeführt. Zu diesen gehören Härtungsmaßnahmen der
leitungsgebundenen Wasserversorgung, der Ausbau leistungsfähiger mobiler Komponenten und die
Erhaltung sowie der bedarfsgerechte Neubau von Trinkwassernotbrunnen. Ergänzend werden
Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung zur Vermeidung von seuchenhygienischen Risiken und
dem Funktionserhalt von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen (teil-)finanziert. Für die
Umsetzung dieser Maßnahmen sind im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Länder und
Kommunen zuständig. Diese haben im Jahr 2025 rund 170 Maßnahmen, darunter 120 im Bereich der
Notstromversorgung von Anlagen der Wasserversorgung- und Abwasserbeseitigung, realisiert.
Berichtsdatum: 02.04.2026
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Verfügbare Haushaltsmittel für Trinkwassernotversorgung (BBK):
2025 2026 2027 2028 2029
14.300.000 € 25.840.000 € 32.800.000 € 32.800.000 € 48.000.000 €
Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden 16.106.948 € verausgabt.
Ausgabereste wurden in Höhe von 660.564 € gebildet und werden der weiteren Verausgabung zugeführt.
Die aktuelle Prognose bezüglich des Mittelabflusses für 2026 wird noch erarbeitet.
3.5 Unterstützung der Streitkräfte
Konzeptionelle Ausgestaltung und Ressourcenbereitstellung: Stärkung der Zivil-Militärischen
Zusammenarbeit (ZMZ) und des Host Nation Supports (HNS) auf ziviler Seite
Status: Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem BBK und dem Operativen
Führungskommando der Bundeswehr (OpFüKdoBw) durch den Ausbau des Verbindungswesens. Der
Schwerpunkt liegt auf der stärkeren Berücksichtigung der zivilen Komplementärplanung bei der
militärischen Verteidigungsplanung im Rahmen der fortlaufenden Aktualisierung des Operationsplans
Deutschland (OPLAN DEU).
Mandatiert vom AFKzV, entwickelt die Bund-Länder Arbeitsgruppe "Host Nation Support" (B-L-AG HNS)
unter dem Dach der EU-Kompetenzstelle im BBK ein bundesweit einheitliches Host Nation Support
Konzept für zivile Kräfte. Grundlage dafür bilden die „European Host Nation Support Guidelines“ die im
Rahmen der europäischen Kooperation im Bevölkerungsschutz über den sog. Union Civil Protection
Mechanism (UCPM) international abgestimmt wurden. Unter Leitung der B-L-AG HNS wird das EU-
finanzierte Projekt "HNS BridGER“ in zwei Jahren eine HNS Toolbox, ein Ausbildungskonzept für
Verbindungspersonal und eine Blaupause für eine HNS-Planübung entwickeln. Diese Elemente können
zeitgleich eine systemische Grundlage für die bundesweite, strukturelle Gewährleistung von HNS für
militärische Kräfte darstellen.
3.6 Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BDBOS)
Digitalfunk der nächsten Generation: Die BDBOS schafft derzeit die notwendigen Voraussetzungen für
den Einstieg in den Digitalfunk der nächsten Generation.
Status: Der Bundeshaushalt 2026 einschließlich der Finanzplanung 2027ff. sehen zusätzliche
Haushaltsmittel in Höhe von 451 Mio. Euro vor, um den Einstieg in die Errichtung einer mobilen
Breitbandkommunikation zu ermöglichen. Damit ist ein erster Teil des Koalitionsvertrag für die 21.
Legislaturperiode bezüglich des Aufbaus einer Breitbandkommunikation BOS entsprochen (KoaV vom 9.
April 2025, Digitalfunk BOS, Zeile 2702f.).
Berichtsdatum: 02.04.2026
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Verfügbare Haushaltsmittel für den Aufgabenbereich Digitalfunk BOS (Gesamt):
2025 2026 2027 2028 2029
535.368.000 € 665.256.000 € 673.220.000 € 682.185.000 € 721.149.000 €
Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden 527.676.809€ für den Betrieb
des TETRA-Digitalfunks verausgabt.
3.7 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG)
BKG-Produkte für Krisen- und Einsatzlagen: Unterstützung des Innenministeriums und der Einsatzkräfte
des Bundes bei Analyse- und Entscheidungsprozessen vor allem in Krisen- und Einsatzlagen.
Bereitstellung von Luftbildern und hochgenauen Satellitenbildern, z. T. KI-gestützten Auswertungen und
zunehmend auch Simulationswerkzeuge, wie z.B. Digitale Zwillinge. Individuelle Informationsprodukte in
Form von Karten, Webanwendungen, Dossiers, etc.) durch Satellitengestützten Krisen- und Lagedienst
(SKD) des BKG.
Status: Die Entwicklungen und Leistungsfähigkeiten von neuen Satellitenmissionen sind in der letzten
Dekade rasant gestiegen. Das BKG plant daher die exklusive Nutzung von Satelliteninfrastruktur für
Deutschland und hat im Haushaltsjahr 2026 dafür 6 Millionen € erhalten. Ein exklusiver und
ausschließlicher Zugriff auf Satellitenmissionen bietet dabei allen zivilen Bundeseinrichtungen die
einzigartige Möglichkeit widerstandsfähig und resilient gegenüber verschärften weltpolitischen
Dynamiken sowie unabhängig von Missionsbetreibern und deren „good will“ zu sein. Durch innovative
Planung der Satelliteninfrastruktur sollen die Aufnahmekapazitäten gesteigert, die Bildauflösung
deutlich verbessert und eine Bildbereitstellungsgarantie umgesetzt werden.
Das BKG betreibt das Geodätische Observatorium Wettzell (GOW), welches als kritische Infrastruktur
eingestuft ist. Das GOW leistet unverzichtbare Dienstleistungen für die Ausfallsicherheit der
Satellitennavigationssysteme GPS und Galileo u.a. durch Bestimmung und Vorhersage von
Erdorientierungsparametern mittels Radio-Teleskopen (Very Long Baseline Interferometry). Das GOW
unterstützt das Weltraumlagezentrum der Bundeswehr bei der Beurteilung von Gefahrenquellen für
Funk-, Telekommunikations- und Warnsysteme, die durch Sonnenaktivität und Weltraumtrümmer
entstehen.
Seit dem Haushaltsjahr 2025 wird die Resilienz der kritischen Infrastruktur am GOW mit einem
mehrjährigen Sondertatbestand gefördert. Nach dem Beginn mit den Schwerpunkten IT-Infrastruktur,
Liegenschaftsabsicherung, Notenergieversorgung und Ersatzteilmanagement muss im nächsten Schritt
nun die kritische Dienstleistung selbst zukunftssicher gemacht werden. Vor dem Hintergrund der
veränderten Sicherheitslage werden dabei – wo immer möglich – Abhängigkeiten von
außereuropäischen Zulieferern reduziert. Weitere Investitionen sind in den kommenden Jahren für die
Sicherung und Redundanz der geodätischen Beobachtungssysteme vorgesehen.
Berichtsdatum: 02.04.2026
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Standortübergreifend baut das BKG derzeit ein Security Operation Center (SOC) auf, um die
Ausfallsicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur des BKG gegen Cyberangriffe und andere
virtuelle Bedrohungen sowie die Kontinuität des Betriebs zu sichern.
Verfügbare Haushaltsmittel (BKG):
2025 2026 2027 2028 2029
85.305.000 € 92.855.000 € 94.921.000 € 101.726.000 € 98.726.000 €
Aufwüchse durch Sondertatbestände:
2025 2026 2027 2028 2029
6.200.000 € 15.125.000 € 16.125.000 € 22.125.000 € 17.125.000 €
Mittelabfluss: Im neuen Bundeshaushalt ist das BKG als Teilbereich des Zivilschutzes und der
Katastrophenhilfe mit mehr Finanzmitteln ausgestattet worden und damit verbessern sich auch die
Unterstützungsmöglichkeiten für das BBK und das THW.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333