Sicherheitspolitische Grundsatzorientierung der Bundesregierung im Bereich Weltraum
der Abgeordneten Donata Vogtschmidt, Desiree Becker, Sonja Lemke, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Mit der im November 2025 veröffentlichten Weltraumsicherheitsstrategie (WSS) definiert die Bundesregierung den Weltraum ausdrücklich als sicherheitspolitische Handlungsdomäne und hebt dessen strategische Bedeutung für Verteidigung, Krisenmanagement sowie staatliche Handlungsfähigkeit hervor (WSS, S. 11). Neben dem Ausbau nationaler Fähigkeiten betont die Bundesregierung dabei das Ziel der Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum, verweist auf einen sogenannten „verhaltensbasierten Ansatz“ und kündigt eine aktive Weltraumsicherheitsdiplomatie zur Förderung einer regelbasierten Nutzung des Weltraums an (WSS, S. 24).
Gleichzeitig ist festzustellen, dass die internationale Sicherheitslage im Weltraum zunehmend durch technologische Mehrdeutigkeit, Dual-Use-Strukturen, wachsende Counter-Space-Fähigkeiten sowie erhebliche Regelungslücken im bestehenden Weltraumrecht geprägt ist. Insbesondere nicht-kinetische Wirkmechanismen, Näheoperationen, Cyberoperationen gegen weltraumgestützte Infrastruktur sowie destruktive Anti-Satelliten-Tests werfen grundlegende Fragen hinsichtlich strategischer Stabilität, Attribution und Eskalationskontrolle auf.
Vor diesem Hintergrund erscheint klärungsbedürftig, welches sicherheitspolitische Leitbild die Bundesregierung langfristig verfolgt und wie sie das Spannungsverhältnis zwischen nationalem Fähigkeitsaufbau, Abschreckungslogiken und rüstungskontrollpolitischer Stabilisierung bewertet. Zwar verweist die WSS auf internationale Kooperation und Normenbildung (WSS, S. 27), zugleich bleibt jedoch offen, wie die Bundesregierung die Risiken einer zunehmenden Militarisierung des Weltraums sowie die möglichen Auswirkungen eines verstärkten Fähigkeitsausbaus auf bestehende rüstungskontrollpolitische Bemühungen bewertet.
Ebenso bedarf es einer präziseren Einordnung, ob der von der Bundesregierung hervorgehobene verhaltensbasierte Ansatz als dauerhafte ordnungspolitische Alternative zu völkerrechtlich verbindlichen Rüstungskontrollinstrumenten verstanden wird oder vielmehr als Übergangsmechanismus bis zur Entwicklung verbindlicher internationaler Normen dient. Angesichts der strukturellen Besonderheiten des Weltraums, insbesondere der hohen Verwundbarkeit orbitaler Infrastrukturen, der Schwierigkeit eindeutiger Attribution sowie der engen Verflechtung ziviler und militärischer Nutzung, stellt sich darüber hinaus die Frage, welche diplomatischen, vertrauensbildenden und rüstungskontrollpolitischen Instrumente die Bundesregierung für geeignet hält, Eskalationsdynamiken zu verhindern und langfristige strategische Stabilität und eine friedliche Nutzung des Weltraums zu gewährleisten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche sicherheitspolitischen Leitvorstellungen liegen der Weltraumsicherheitsstrategie zugrunde, und wie priorisiert die Bundesregierung dabei zwischen klassischen Abschreckungslogiken, kooperativen Sicherheitsansätzen und rüstungskontrollpolitischen Stabilisierungsperspektiven und welchem dieser Ansätze wird im strategischen Gesamtverständnis der Strategie vorrangige Bedeutung eingeräumt, und wie wird diese Priorisierung begründet?
In welchem Verhältnis stehen nach Auffassung der Bundesregierung der Ausbau nationaler Fähigkeiten im Weltraum und das Ziel einer normativ eingehegten sowie möglichst stabilisierten internationalen Weltraumordnung?
Wie definiert die Bundesregierung „strategische Stabilität“ im Weltraum unter Berücksichtigung moderner Counter-Space-Fähigkeiten, nichtkinetischer Wirkmechanismen, Näheoperationen sowie der strukturellen Mehrdeutigkeit von Dual-Use-Systemen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit klassischer Abschreckungskonzepte und teilt sie die Einschätzung, dass Attribution, Verwundbarkeit und Eskalationsdynamiken strukturell anders gelagert sind als in traditionellen militärischen Domänen?
Wie definiert die Bundesregierung im Rahmen des in der Weltraumsicherheitsstrategie genannten „verhaltensbasierten Ansatzes“ konkret „unverantwortliches“ beziehungsweise „bedrohliches“ Verhalten im Weltraum?
Welche Kriterien oder Indikatoren legt die Bundesregierung zur Bewertung solchen Verhaltens zugrunde (etwa Näheoperationen ohne Vorankündigung, gezielte Störsignale, Cyberaktivitäten gegen Bodeninfrastruktur oder intransparente Manöverprofile)?
Sieht die Bundesregierung im verhaltensbasierten Ansatz nur eine tragfähige Grundlage für langfristige Stabilität, sofern gleichzeitig militärische Fähigkeiten quantitativ und qualitativ ausgebaut werden?
Welche bestehenden internationalen Rechtsinstrumente, multilateralen Prozesse oder Organisationen werden als maßgeblich für die normative Ausgestaltung des verhaltensbasierten Ansatzes erachtet?
Welche Initiativen zur weitergehenden Kodifizierung solcher Verhaltensnormen, etwa in Form einer Resolution, eines Mandats für Vertragsverhandlungen oder eines verbindlichen Transparenzregimes sind geplant?
Versteht die Bundesregierung den verhaltensbasierten Ansatz als dauerhaftes Ordnungsmodell oder als Übergangsinstrument bis zur Aushandlung völkerrechtlich verbindlicher Regelungen?
Welche konkreten strukturellen Defizite werden im bestehenden Weltraumrecht identifiziert – insbesondere im Hinblick auf a) zerstörerische Anti-Satelliten-Tests, b) nicht-kinetische Angriffsformen (Jamming, Spoofing, Cyberoperationen), c) co-orbitale Systeme mit potenziell offensiver Wirkung, d) die militärische Nutzung ziviler oder kommerzieller Infrastrukturen?
Unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung eines rechtlich verbindlichen Instruments zur Ächtung Anti-Satelliten-Tests oder zur Begrenzung bestimmter Counter-Space-Fähigkeiten? Falls ja, in welcher Ausgestaltung und in welchen institutionellen Rahmen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage eines möglichen Verbots der Stationierung konventioneller Waffen im Weltraum über das bestehende Verbot von Massenvernichtungswaffen hinaus und welche Definition von „konventionellen Waffen“ liegt ihr zugrunde?
Wie werden die strukturellen Unterschiede zwischen politisch bindenden Normen und völkerrechtlich verbindlichen Verträgen im Hinblick auf Durchsetzbarkeit, Verifikation und langfristige Stabilisierungseffekte bewertet?
Was versteht die Bundesregierung konkret unter einer „aktiven Weltraumsicherheitsdiplomatie“, und welche institutionellen, diplomatischen oder technischen Instrumente setzt sie zur Vermeidung von Fehlwahrnehmungen und Eskalationsdynamiken ein (z. B. Transparenzmechanismen, vertrauensbildende Maßnahmen oder Krisenkommunikationskanäle)?
In welchen multilateralen und bilateralen Formaten hat die Bundesregierung seit 2021 sicherheitspolitische Gespräche zur Weltraumnutzung geführt, und welche thematischen Schwerpunkte standen dabei jeweils im Vordergrund (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Gesprächsformat, beteiligten Staaten beziehungsweise Organisationen sowie thematischen Schwerpunkten)?
Hat die Bundesregierung Gespräche mit der Russischen Föderation oder der Volksrepublik China zu Fragen der Weltraumsicherheit geführt, und wenn ja, a) welche Fragen der Transparenz, Risikoreduktion oder Eskalationskontrolle wurden dabei konkret behandelt, b) wurden Maßnahmen zur Krisenkommunikation, Vertrauensbildung oder Verhaltenskoordination erörtert beziehungsweise vereinbart und falls ja, welchen Verbindlichkeitsgrad besitzen diese?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass nationale Fähigkeitsentwicklungen im Weltraum aufgrund der strukturellen Mehrdeutigkeit von Dual-Use-Technologien und Counter-Space-fähigen Systemen internationale Unsicherheits- und Aufrüstungsdynamiken verstärken könnten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Umfang, Ausgestaltung und Kommunikation entsprechender?