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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet
Klimawirkung der Maßnahmen der Bundesregierung im Gebäude- und Verkehrssektor
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Datum
06.07.2026
Aktualisiert
07.07.2026
BT21/686706.07.2026
Klimawirkung der Maßnahmen der Bundesregierung im Gebäude- und Verkehrssektor
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6867
21. Wahlperiode 06.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Alaa Alhamwi, Harald Ebner, Dr. Jan-
Niclas Gesenhues, Dr. Andrea Lübcke, Kassem Taher Saleh, Julia Schneider,
Katrin Uhlig, Dr. Julia Verlinden, Tarek Al-Wazir und der Fraktion
BÜNDNIS 90/‑DIE GRÜNEN
Klimawirkung der Maßnahmen der Bundesregierung im Gebäude- und
Verkehrssektor
Deutschland steht vor einer ernsthaften klimapolitischen Bewährungsprobe.
Der Expertenrat für Klimafragen (ERK), das unabhängige wissenschaftliche
Beratungsgremium der Bundesregierung, warnt in seinen jüngsten Berichten
unmissverständlich vor einer systematischen Verfehlung der deutschen
Klimaziele. Die Bundesregierung läuft demnach Gefahr, das 65‑Prozent-Ziel für 2030
(knapp), das 88‑Prozent-Ziel für 2040 sowie das Ziel der Klimaneutralität für
2045 allesamt zu verfehlen, wobei sich die Abweichungen vom Zielpfad im
Zeitverlauf zunehmend ausweiten (https://expertenrat-klima.de/publikationen/p
ruefbericht-zur-berechnung-der-deutschen-treibhausgasemissionen-fuer-das-jah
r-2025-und-zu-den-projektionsdaten-2026). Das im März 2026 vorgelegte
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung bewertete der ERK als
ungenügend: Die darin enthaltenen Maßnahmen erfüllten nicht die gesetzlichen
Anforderungen, und für knapp die Hälfte der Maßnahmen im Sektor LULUCF (Land
nutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft) sei die Zusätzlichkeit
gegenüber dem Referenzpfad methodisch unklar (https://expertenrat-klima.de/p
ublikationen/stellungnahme-zum-entwurf-des-klimaschutzprogramms-2026).
In den Sektoren Verkehr und Gebäude ist die Lage besonders dramatisch. Statt
auf diese Warnungen mit ambitionierten Nachbesserungen zu reagieren,
arbeitet die Bundesregierung daran, zentrale klimapolitische Instrumente
abzuschwächen – darunter das Gebäudeenergiegesetz und die nationale sowie
europäische CO2-Bepreisung.
Die folgenden Fragen zielen darauf ab, die wissenschaftlichen, methodischen
und rechtlichen Grundlagen der Klimapolitik der Bundesregierung zu
hinterfragen und Verantwortlichkeiten transparent zu machen. Sollte die
Bundesregierung mehrere der Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammenfassend
beantworten, wird ausdrücklich darum gebeten, in der Antwort für jede
Einzelfrage spezifisch auf die erfragten Unterpunkte und Daten einzugehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche wissenschaftlichen oder methodischen Gutachten stützt die
Bundesregierung ihre u. a. auf Bundestagsdrucksache 21/5747 getätigte
Aussage, das Klimaziel 2030 werde erreicht, wenn ihre eigene
Fachbehörde (Umweltbundesamt) unter Berücksichtigung nur der bisherigen
Maßnahmen sowie ihr eigenes Beratungsgremium (ERK) auch unter Berück-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
sichtigung des vorgelegten Klimaschutzprogramms beide das Gegenteil
prognostizieren?
2. Welche unabhängigen wissenschaftlichen Institute wird die
Bundesregierung bis wann beauftragen, um die methodischen Mängel in der
Berechnung der Treibhausgas(THG)-Minderungswirkung des
Klimaschutzprogramms zu beheben, nachdem der ERK in seinem Prüfbericht bemängelt
hat, dass etwa im Sektor LULUCF für knapp die Hälfte der Maßnahmen
die "Zusätzlichkeit gegenüber dem Referenzpfad unklar" ist und
Interaktionseffekte ignoriert wurden?
3. Wie beantwortet die Bundesregierung die Fragen 5 bis 7, 10 bis 18 sowie
20 bis 33 auf Bundestagsdrucksache 21/5747, nun da der Prüfbericht des
ERK vorliegt und die Verfehlung sämtlicher Klimaziele prognostiziert,
was die Bundesregierung in ihrer Antwort als einziges Hindernis zur
Beantwortung der genannten Fragen dargestellt hat (bitte einzeln und nicht
aggregiert beantworten)?
4. Welche Daten liegen der Bundesregierung zu den volkswirtschaftlichen
und fiskalischen Kosten eines potenziellen Zusammenbruchs der
Atlantischen Meridionalen Umwälzzirkulation (AMOC, „Golfstrom“) vor,
welcher infolge anhaltend hoher THG-Emissionen immer wahrscheinlicher
wird, wodurch gravierende Folgen für Umwelt, Sicherheit, Wirtschaft und
Gesundheit in Europa drohen (www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrich
ten/moeglicher-zusammenbruch-der-atlantischen-umwaelzzirkulation-nac
h-2100-bei-hohem-emissionspfad/)?
5. Wie rechtfertigt Bundeskanzler Friedrich Merz, angesichts seines
Amtseides, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, mit Blick auf die in der
vorgehenden Frage genannten Warnungen vor katastrophalen
Kipppunkten, die Vorlage eines laut ERK unzureichenden Klimaschutzprogramms
bei gleichzeitiger Abschwächung zentraler klimapolitischer Instrumente
wie dem EU-Emissionshandel, dem Gebäudeenergiegesetz und dem EU-
Verbrenner-Aus durch seine Regierung?
6. Auf welche juristischen Gutachten stützt die Bundesregierung ihre
Annahme, dass der laufende Rückbau der deutschen und europäischen
Klimapolitik (z. B. Abschaffung EU-Verbrenner-Aus, Verschiebung EU ETS2,
Streichung der 65‑Prozent-Regelung Gebäudeenergiegesetz) nicht gegen
das Verschlechterungsverbot im Klimaschutz aus Artikel 20a Grundgesetz
verstößt?
7. Welche fiskalischen Rückstellungen (in Euro) hat die Bundesregierung im
Bundeshaushalt sowie in der mittelfristigen Finanzplanung für den
absehbaren Zukauf von Emissionszuweisungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten
gebildet, welche durch die absehbaren Zielverfehlungen gemäß EU-
Lastenteilungsverordnung nötig werden?
8. Aus welchen Mitteln soll der aktuelle Leertitel „1601 541 01 – 332
Ankauf von Emissionszuweisungen nach der EU-Klimaschutzverordnung“
finanziert werden, falls keine solchen Rückstellungen gebildet wurden?
9. Aus welchen zwingenden Gründen kann die THG-Wirkung des
Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) „erst nach Abschluss des
parlamentarischen Verfahrens konkret abgeschätzt werden“ (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 91 der Abgeordneten Lisa Badum auf
Bundestagsdrucksache 21/6098), während die Bundesregierung
gleichzeitig in der Lage war, andere Prognosen im Rahmen der
Gesetzesfolgenabschätzung – wie etwa den Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und
Verwaltung – bereits für den vorliegenden Gesetzentwurf zu erfassen?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
10. Mit welcher Begründung rechtfertigt die Bundesregierung das
vollständige Fehlen der nach § 44 Absatz 1 GGO und der dazugehörigen
Arbeitshilfe (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/th
emen/verfassung/arbeitshilfe-gesetzesfolgenabschaetzung.pdf)
ausdrücklich vorgesehenen Prüfung der „Auswirkungen und Risiken in den
Bereichen […] Ökologie“ (ibid.) sowie der zwingend vorgeschriebenen
Darstellung im Gesetzentwurf, ob die Wirkungen des GModG einer
nachhaltigen Entwicklung entsprechen?
11. Warum hat die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/5747 noch
behauptet, dass eine Abschätzung der THG-Wirkung „nach
Konkretisierung durch die gesetzlichen Regelungen erfolgen“ kann, wenn dies
offensichtlich nicht zutrifft?
12. Auf welcher Faktenbasis sollen Mitglieder des Bundestages über das
GModG entscheiden, wenn die Bundesregierung solch zentrale
Informationen wie die erwarteten Auswirkungen auf das Klima, die Gefährdung
unserer Lebensgrundlagen und die Vereinbarkeit des Gesetzesentwurfs
mit dem vertretenen verfassungsrechtlichen Verschlechterungsverbot im
Klimaschutz (vgl. die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4709)
nicht bereitstellt?
13. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie ein Gesetz vorlegt, bei dem sie
laut eigenen Angaben weder die Klimawirkung noch die darin
vorausgesetzte Verfügbarkeit von sogenannten „Grüngasen“ abschätzen kann und
keine Angaben zur Vereinbarkeit des Gesetzesentwurfs mit dem
vertretenen verfassungsrechtlichen Verschlechterungsverbot im Klimaschutz
macht (vgl. Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen
Fragen 50 und 91 der Abgeordneten Lisa Badum auf Bundestagsdrucksache
21/6098)?
14. Warum hat sich die Bundesregierung gegen eine detaillierte
Folgenabschätzung vor einer solch schwerwiegenden und folgenreichen
Gesetzesänderung entschieden?
15. Mit welcher konkreten Notwendigkeit und mit welchem
volkswirtschaftlichen Nutzen nimmt die Bundesregierung das Risiko steigender THG-
Emissionen im Gebäudesektor infolge der Verabschiedung des GModG in
Kauf, insbesondere vor dem Hintergrund drohender Kosten in
Milliardenhöhe durch die absehbare Verfehlung der Zielvorgaben in den Non‑ETS-
Sektoren gemäß EU-Lastenteilungsverordnung?
16. Auf Basis welcher konkreten Analysen, Studien und Prognosen zu
Biokraftstoff-Verfügbarkeit und -Importvolumen sowie Klimawirkung
(bitte mit Autor und Datum benennen) stützt die Bundesregierung die im
GModG festgelegten Stufen der Biotreppe, und falls solche Studien, wie
nach Ansicht der Fragestellenden aufgrund der Nichtangabe in der
Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/6229, nicht vorliegen, auf welcher methodischen
Grundlage wurden die prozentualen Beimischungsquoten stattdessen
berechnet?
17. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Aussage von Lutz Goebel,
Vorsitzender des unabhängigen, ehrenamtlichen Beratergremiums
Nationaler Normenkontrollrat, der das GModG als eines der „handwerklich
schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen
Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“ bezeichnete und
monierte, dass der Text „in weiten Teilen kaum verständlich“ sei?
18. Besteht aus Sicht der Bundesregierung eine dringende Notwendigkeit, das
GModG trotz dieser geäußerten gravierenden Mängel und anderer fun-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
dierter Kritiken in der vorgelegten Form zu beschließen und wenn ja, aus
welchen fachlichen Gründen?
19. Soll die Grüngasquote auch für den Gebäudebestand bei Industrie und
Gewerbe gelten und wenn nicht, wie gedenkt die Bundesregierung, in diesen
Bereichen Klimaneutralität zu erreichen, wenn der Einbau von fossilen
Heizsystemen ohne Enddatum erlaubt bleibt?
20. Inwiefern ist das GModG vereinbar mit dem Beschluss des Ersten Senats
des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, wonach die aus
Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates auch auf
künftige Generationen zutrifft, welche gegebenenfalls die Folgen
möglicher durch diese Gesetzesänderung verursachter zusätzlicher THG-
Emissionen zu tragen haben werden, und auf welche Rechtsgutachten
stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
21. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Gutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, wonach
verfassungsrechtliche Zweifel bestehen, ob die Verteilung der Reduktionslasten über
die Zeit durch das GModG verhältnismäßig ausgestaltet ist (www.bundest
ag.de/resource/blob/1188068/WD-5-064-26.pdf) und inwiefern hat sie
ihren Gesetzesentwurf hinsichtlich dieser Frage vorab auf
Verfassungsmäßigkeit überprüft (wenn nicht, bitte begründen)?
22. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den jährlichen Erfüllungsaufwand
(in Euro und Personalstunden, aufgeschlüsselt nach Verwaltung,
Wirtschaft und Haushalte) für die Überwachung und Zertifizierung der
Einhaltung der „Biotreppe“ und der „Grüngasquote“ und wie lassen sich diese
komplizierten Regelungen mit dem Anspruch der Bundesregierung zum
Bürokratieabbau vereinbaren?
23. Wie gedenkt die Bundesregierung, Klimaneutralität im Gebäudesektor zu
erreichen, wenn laut GModG kein Enddatum für den Einbau neuer
fossiler Heizungssysteme vorgesehen ist und auch die Biotreppe bei einem
60‑Prozent-Anteil endet, sodass weiterhin bis zu 40 Prozent der
Brennstoffe fossiler Herkunft sein dürfen?
24. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Kritik an der sogenannten
„Grüngasquote“ durch den Zusammenschluss aus Eon, EWE, Bellona,
BUND, DNR, DUH, Enercity, Germanwatch, Nabu, Octopus Energy,
Thermondo, WWF und ZVEI, die in dem Vorschlag „erhebliche Risiken
bei begrenztem Zusatznutzen“ sehen und empfehlen, auf diese Regelung
zu verzichten (Tagesspiegel Background Klima & Energie vom 8. Juni
2026)?
25. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Aussage von Klaus Wiener
(CDU) im „Wortwechsel“-Podcast vom 22. Mai 2026 (www.deutschlandf
unkkultur.de/das-neue-heizungsgesetz-wer-zahlt-die-kosten-100.html),
wonach es „volkswirtschaftlich sinnvoll“ sei, anstelle von Nullemissionen
im Gebäudesektor Klimaneutralität durch Ausgleichsmaßnahmen (etwa in
Form von Negativemissionen oder internationalen CO2-Zeritfikaten) zu
erreichen?
26. Von welcher zusätzlichen THG-Minderungswirkung (in Tonnen CO2-
Äquivalenten pro Jahr) der neuen E‑Auto-Förderung geht die
Bundesregierung bis zum Jahr 2030 aus?
27. Wie viel höher wäre die THG-Minderungswirkung (in Tonnen CO2-
Äquivalenten pro Jahr) nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn
Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb, welche nach-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
weislich höhere Emissionen verursachen als rein batterieelektrisch
betriebene Autos, nicht förderfähig wären?
Wenn hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, welche Prognosen oder
Hochrechnungen hat die Bundesregierung hierzu angestellt, bzw. wie hat sie
sonst die Klimawirkung der Einbeziehung dieser Technologien
abgeschätzt?
28. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die mögliche verringerte
Klimaschutz-Wirkung des Programms durch die Einbeziehung dieser
Technologien, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Emissionen
im Verkehrssektor und drohender Kosten in Milliardenhöhe durch die
absehbare Verfehlung der Zielvorgaben in den Non‑ETS-Sektoren gemäß
EU-Lastenteilungsverordnung?
29. Plant die Bundesregierung einen Ausschluss der Förderung von Plug-in-
Hybriden, nachdem diese laut aktueller ICCT-Studie von Juni 2026 im
realen Fahrbetrieb durchschnittlich 400 bis über 600 Prozent mehr CO2
ausstoßen als offiziell angegeben (www.zdf.de/play/magazine/frontal-das-ma
gazin-100/frontal-vom-2-juni-2026-100)?
Wenn ja, mit welchem konkreten Zeitplan?
Wenn nein, warum nicht und wird die Bundesregierung die entsprechend
geringere THG-Minderungswirkung des Förderprogramms an anderer
Stelle ausgleichen, um den Projektionen des Klimaschutzprogramms
tatsächlich gerecht zu werden, und wenn ja, wie?
30. Wie viele Förderanträge wurden seit Inkrafttreten der neuen
Förderrichtlinie bis zum Stichtag der Beantwortung dieser Anfrage
a) gestellt,
b) bewilligt und
c) abgelehnt
(bitte zwingend in tabellarischer Form, aufgeschlüsselt nach
Kalendermonaten, Bundesländern, Antriebsart (BEV vs. PHEV) sowie unter Angabe
des monatlichen Gesamtfördervolumens in Euro und der
durchschnittlichen Fördersumme)?
31. Welcher prozentuale und absolute Anteil (in Euro) der für das laufende
Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel für dieses Förderprogramm
war zum Stichtag der Beantwortung bereits verbindlich gebunden?
32. Welche soziodemografischen Daten (inklusive Alter, Geschlecht und
Haushaltsnettoeinkommen) der Antragsstellenden für die E‑Auto-
Förderung liegen der Bundesregierung vor (bitte tabellarisch
aufschlüsseln)?
Falls der Bundesregierung hierzu keine systematischen Daten vorliegen:
Wie begründet sie diesen Verzicht auf Datenerhebung bei der Vergabe von
Steuermitteln, und gedenkt sie, diese Datenlage künftig zu verbessern, um
evaluieren zu können, ob die Förderung sozial gerecht verteilt wird, und
wenn ja, wie?
33. Hat die Bundesregierung geprüft, ob und in welchem quantifizierbaren
Umfang Automobilhersteller ihre eigenen Händlerrabatte seit der
Ankündigung bzw. dem Start der neuen E‑Auto-Förderung reduziert haben
(Mitnahmeeffekte)?
Welche Ergebnisse hat diese Prüfung gegebenenfalls ergeben (bitte
konkrete Preisdaten oder Studien benennen), und falls keine Prüfung
stattfand, auf welche wissenschaftlichen oder ökonomischen Gutachten stützt
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
die Bundesregierung ihre Annahme, dass die Fördermittel vollumfänglich
den Käuferinnen und Käufern zugutekommen?
34. Wie viel niedriger ist die THG-Minderungswirkung der E‑Auto-
Förderung aufgrund solcher Mitnahmeeffekte nach Kenntnis der
Bundesregierung?
35. Welche Erkenntnisse (inklusive informeller Berichte, Beschwerden,
Prüfberichte des Bundesrechnungshofes oder interner Vermerke) hat die
Bundesregierung darüber, ob nicht-antragsberechtigte Personen die E‑Auto-
Förderung über antragsberechtigte Familienmitglieder abwickeln
(Strohmann-Konstrukte), und wenn ja, welche?
36. In wie vielen möglichen Verdachtsfällen von Subventionsbetrug bei der
E‑Auto-Förderung wurde seit Programmstart behördlich ermittelt, und in
wie vielen Fällen wurden bereits ausgezahlte Fördermittel (bitte
Gesamtsumme in Euro angeben) zurückgefordert?
Falls der Bundesregierung hierzu keine systematischen Daten vorliegen,
durch welche Prüfmechanismen stellt sie sicher, dass eine missbräuchliche
Inanspruchnahme überhaupt detektiert wird?
37. Plant die Bundesregierung gesetzliche oder untergesetzliche
Nachschärfungen, um die missbräuchliche Inanspruchnahme der Elektroauto-
Förderung auszuschließen?
Wenn ja, mit welchem konkreten Zeitplan?
Wenn nein, durch welche alternativen, quantifizierbaren Maßnahmen
gedenkt sie, die zweckgemäße Verwendung der Steuermittel und die
angestrebte zusätzliche THG-Emissionsminderung im Verkehrssektor
sicherzustellen?
38. Warum lehnt die Bundesregierung den Kommissionsvorschlag für die
„Clean Corporate Vehicles Directive“ ab (vgl. Bundestagsdrucksache
21/5747) und mithilfe welcher Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung,
die THG‑Emissionen von Unternehmensflotten stattdessen zu senken?
39. Ab welchem exakten thermodynamischen Wirkungsgrad (in Prozent)
sowie ab welchem maximalen CO2-Ausstoß pro Kilometer definiert die
Bundesregierung einen Verbrennungsmotor als „hocheffizient“, und auf
welche ingenieurswissenschaftlichen Gutachten stützt sie die Annahme,
dass solche Effizienzsprünge bei konventionellen Antrieben physikalisch
und wirtschaftlich in der Breite noch realisierbar sind?
40. Welche quantifizierbaren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
darüber vor, welcher durchschnittliche prozentuale Anteil der Steuersenkung
und welcher nominale Gesamtbetrag durch den sogenannten „Tankrabatt“
als zusätzliche Marge (Übergewinne) bei den Ölkonzernen verblieb?
Falls der Bundesregierung hierzu keine Daten hierzu vorliegen, wie
rechtfertigt sie haushaltspolitisch den Verzicht auf eine systematische Ex-post-
Evaluierung dieser milliardenschweren Steuersubvention?
41. Welche etwaigen Rückforderungs- oder steuerlichen
Abschöpfungsmaßnahmen gegenüber Ölkonzernen hat die Bundesregierung ergriffen, und
wenn keine ergriffen wurden, wie begründet die Bundesregierung diesen
Verzicht auf den Schutz von Steuermitteln?
42. Wie hoch beziffert die Bundesregierung rückwirkend die Kosten des
Tankrabatts pro Tonne zusätzlich emittiertem CO2-Äquivalent im
Verkehrssektor, und auf welche wissenschaftlichen Gutachten stützt sie
gegebenenfalls die Fortführung oder Wiederholung solch fossiler Subventio-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
nen vor dem Hintergrund der absehbaren Klimazielverfehlung im
Verkehrssektor?
43. Welche ökonomischen Gutachten oder Konsultationen hat die
Bundesregierung vor Beschluss des Tankrabatts durchgeführt oder in Auftrag
gegeben und wie positioniert sie sich zur scharfen Kritik an der Maßnahme
vonseiten zahlreicher namhafter Ökonominnen und Ökonomen,
einschließlich Monika Schnitzer, Clemens Fuest, Oliver Holtemöller, Tomaso
Duso und Marcel Fratzscher?
44. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik des Münchner Ifo-
Instituts, dass die pauschale Steuersenkung „sich nicht zur zielgenauen
Entlastung besonders betroffener Personengruppen, etwa Pendlerinnen
und Pendler mit niedrigem Einkommen“ eigne (Tagesspiegel Background
Klima & Energie vom 9. Juni 2026)?
45. Würde die Bundesregierung, um sich einer Frage der CDU/CSU-Fraktion
von 2022 zu bedienen (siehe Bundestagsdrucksache 20/3396), den
Tankrabatt nach den Erfahrungen der vergangenen Wochen noch einmal in
derselben Form beschließen (bitte begründen)?
46. Fanden Gespräche sowie schriftliche Korrespondenzen zwischen dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium
der Finanzen oder dem Bundeskanzleramt mit Vertretern der
Mineralölwirtschaft statt, um nach Einführung des Tankrabattes für eine
vollständige Weitergabe der Steuersenkung an den Verbraucher zu sorgen, und
wenn ja, wann (bitte tabellarisch auflisten)?
Sollten keine Gespräche oder Korrespondenzen stattgefunden haben,
warum nicht, und unter welchen Umständen hätte die Bundesregierung ggf.
ein Gespräch mit Unternehmen für zielführend gehalten (vgl. ebenfalls
Bundestagsdrucksache 20/3396)?
47. Auf welche quantitativen Modellierungen oder
Preiselastizitätsberechnungen stützt die Bundesregierung ihre im betreffenden Gesetzentwurf
(Bundestagsdrucksache 21/5688, S. 7) gemachte Annahme, dass durch die
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1. Juli 2026 keine Erhöhung der
Treibhausgasemissionen zu erwarten sei, und ab welcher exakten Tonnage
an zusätzlich emittierten CO2-Äquivalenten würde die Bundesregierung
von einer „wesentlichen Auswirkung“ sprechen, die einen Zielkonflikt
auslöst?
48. Wie löst die Bundesregierung den nach Auffassung der Fragestellenden
bestehenden logischen und physikalischen Widerspruch auf, dass sie
durch die Steuersenkung laut Aussage des Parlamentarischen
Staatssekretärs Michael Schrodi (Antwort auf die Mündliche Frage 43 am 20. Mai
2026, Plenarprotokoll 21/79) „wettbewerbsfähige staatliche
Standortkosten“ erreichen will – was ökonomisch darauf abzielt, Flugverkehr und
Airline-Kapazitäten in Deutschland zu halten oder auszubauen –, sie aber
gleichzeitig im Gesetzentwurf behauptet, es gäbe keine „wesentlichen
Auswirkungen auf den gewerblichen Passagierflugverkehr“ und somit
keinen Zielkonflikt mit der Senkung von Treibhausgasemissionen
(Indikator 13.1.a)?
49. Wie bewertet die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit
der branchenweiten Steuersenkung, nachdem die Billig-Fluggesellschaft
Ryanair angekündigt hat, das eingesparte Geld einbehalten zu wollen,
anstatt dieses an Passagiere weiterzugeben (https://taz.de/Bund-senkt-Luftve
rkehrsteuer-Werden-Fluege-jetzt-guenstiger/!6180848/), trotz
Rekordprofiten von 2,26 Mrd. Euro im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025/2026
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
(www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/ryanair-gewinnplus-10
0.html)?
50. Mit welcher haushaltspolitischen und volkswirtschaftlichen Begründung
rechtfertigt die Bundesregierung die zu erwartenden
Steuermindereinnahmen von etwa 330 Mio. Euro im Jahr, wenn diese nach eigenen Angaben
weder den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Form von niedrigeren
Ticketpreisen zugutekommen dürften noch das Passagieraufkommen
verändern, sondern de facto als Subvention in die Gewinnmargen der
Fluggesellschaften fließen?
51. Konterkariert eine Absenkung der Luftverkehrsteuer aus Sicht der
Bundesregierung das strategische Ziel der Reduktion des Kerosinverbrauchs
zur Erhöhung der nationalen Versorgungssicherheit in Zeiten einer
andauernden fossilen Energiekrise und der Blockade der Straße von Hormus,
und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
52. Inwiefern ist die Senkung der Luftverkehrsteuer vereinbar mit dem
Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März
2021, wonach die aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG folgende
Schutzpflicht des Staates auch auf künftige Generationen zutrifft, welche
gegebenenfalls die Folgen möglicher durch diese fossile Subvention
verursachter zusätzlicher Emissionen zu tragen haben werden, und auf welche
Rechtsgutachten stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
53. Wie begründet die Bundesregierung den Verzicht auf eine eigenständige,
nach Distanzklassen differenzierte Abgabe für Privatjetflüge, obwohl
diese pro Passagier laut einer Studie von Transport Environment (https://u
ploads.transportenvironment.org/production/files/202209_private_jets_FI
NAL_with_addendum_2024-05-07-140647_xczq.pdf?dm=1727704349)
fünf- bis vierzehnmal höhere Emissionen verursachen als Linienflüge, und
wie hoch schätzt die Bundesregierung die entgangenen Steuereinnahmen
(in Euro) durch die derzeitige Nicht-Einbeziehung dieses Segments für
das laufende Haushaltsjahr?
54. Wie begründet die Bundesregierung den Verzicht auf bis zu 1,1 Mrd. Euro
an potentiellen Einnahmen bei Einführung einer Solidaritäts-Abgabe auf
Premium-Flüge nach französischem Vorbild laut einem von Global
Citizen beauftragten Gutachten (www.globalcitizen.org/de/enquiries/policy-h
ub/2026/deutschland-konnte-bis-zu-11-milliarden-euro-jahrlich-fur-int
ern/), welche laut einer Analyse von CE Delft keinen relevanten
langfristigen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Luftfahrtunternehmen haben
würde (https://cedelft.eu/wp-content/uploads/sites/2/2025/06/CE_Delft_2
40530_A_Fair_Share_From_Aviation_Def.pdf)?
55. Auf welcher Faktenbasis beruht die Annahme der Bundesregierung, die
Klimaziele blieben von neuen fossilen Gasbohrungen „unberührt“
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 60 der Abgeordneten
Lisa Badum auf Bundestagsdrucksache 21/396), nachdem schon der „Net
Zero by 2050“ Bericht der Internationalen Energieagentur (IEA) von 2021
und der „Production Gap Report“ des Umweltprogramms der Vereinten
Nationen (UNEP) von 2023 beide festgestellt haben, dass neue fossile
Energieförderungen nicht mit dem Pariser Abkommen kompatibel sind?
56. Hat die Bundesregierung erhoben, um m wie viel Prozent sie gedenkt
Deutschlands Import-Abhängigkeiten im Energiebereich mit neuen
fossilen Gasbohrungen reduzieren zu können (vgl. Koalitionsbeschluss vom
12. April 2026), wenn die gesicherten und wahrscheinlichen
Gasvorkommen laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 72 der
Abgeordneten Lisa Badum auf Bundestagsdrucksache 21/5661 deutsch-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
landweit insgesamt lediglich 314,5 Terawattstunden betragen (relativ zu
einem jährlichen Verbrauch von 844 Terawattstunden alleine im Jahr
2024), und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum hat sie
solche Erhebungen unterlassen?
57. Wie bewertet die Bundesregierung die geplanten neuen fossilen
Gasbohrungen im Inland mit Blick auf das IGH-Rechtsgutachten zu den
Verpflichtungen der Staaten im Klimaschutz vom 23. Juli 2025, wonach
fossile Extraktion als potenziell völkerrechtswidriger Akt deklariert werden
können, und welche juristischen Gutachten liegen der Bundesregierung zu
dieser Frage vor bzw. sind in Arbeit?
58. Liegen der Bundesregierung Einschätzungen dazu vor, wie viele Jahre die
Erschließung aller sicheren und wahrscheinlichen fossilen Gasvorkommen
in Deutschland dauern würde (bitte als Spanne angeben), und wenn ja,
wie lauten diese, und wenn nein, plant die Bundesregierung entsprechende
Einschätzungen vorzunehmen?
59. Für wie viele Wochen könnte Deutschland seinen durchschnittlichen
Gasverbrauch mit diesen Vorkommen decken, wenn man von den Werten
ausgeht, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage
72 auf Bundestagsdrucksache 21/5661 angegeben hat (nämlich 314 TWh
Gasvorkommen bei einem Jahresverbrauch von 844 TWh)?
60. Inwiefern sind neue fossile Gasbohrungen in Deutschland vereinbar mit
dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom
24. März 2021, wonach die aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG folgende
Schutzpflicht des Staates auch auf künftige Generationen zutrifft, welche
gegebenenfalls die Folgen möglicher durch diese Förderung verursachter
zusätzlicher Emissionen zu tragen haben werden, und auf welche
Rechtsgutachten stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Berlin, den 22. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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