[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5024
17. Wahlperiode 14. 03. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Kumpf, Gustav Herzog,
Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4907 –
Sicherstellung des Neckarausbaus als ökologische Alternative zum Güterverkehr
auf der Straße
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 26. November 2007 gaben Bund und Land gemeinsam den Startschuss für
die Schleusenverlängerung am Neckar. Denn nur mit dieser Maßnahme wird der
Neckar für moderne Güterschiffe mit einer Länge bis zu 135 Metern zwischen
Mannheim und Plochingen schiffbar.
Das damals SPD-geführte Bundesministeriums für Bau und Stadtentwicklung
hatte Gelder für die Verlängerung und Sanierung der Neckarschleusen zugesagt.
Insgesamt sind 650 Mio. Euro für den gesamten Neckarausbau, die
Instandsetzung der Schleusen und Wehre, Fischtreppen und Schleusenverlängerung
eingeplant. Die Verlängerung der Schleusen ist mit 170 Mio. Euro angesetzt.
Die Planung sieht an jeder Staustufe die Verlängerung einer Schleusenkammer
vor, so dass auch die 135 Meter langen Schiffe die 27 Staustufen passieren
können. Eine Steigerung der Transportkapazität um 30 Prozent pro Schiff ist
möglich. Viele Schleusen müssen nicht nur verlängert, sondern auch von Grund auf
saniert werden, um einen sicheren Betrieb der bis zu 90 Jahre alten Schleusen
zu gewährleisten.
Die bisherigen Planungen des Bundes sehen vor, dass die Schleusen am Neckar
nach dem Kriterium der Notwendigkeit der Instandsetzung ertüchtigt werden.
Mit der Instandsetzung soll auch jeweils die Verlängerung der Schleusen
erfolgen. Instandsetzung und Verlängerung der Schleuse zeitlich zu trennen ist
wirtschaftlich nicht zu vertreten.
Kommt diese Verlängerung nicht, wie von der schwarz-gelben Bundesregierung
mit der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung geplant, wäre zum
einen eine erkleckliche Summe seit 2007 umsonst verbaut. Zum anderen würden
die Neckarhäfen mittelfristig von den großen Seehäfen Amsterdam, Rotterdam
und Antwerpen abgeschnitten.
Allein die Gütermenge für die Einsparpläne zu nehmen, greift zu kurz. Die
gesamtwirtschaftlichen Vorteile und die Kosten-Nutzen-Rechnung müssen mit
einbezogen werden ebenso wie ökologische und verkehrsstrategische Überle- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 10. März 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5024 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegungen. Die Verkehrsbelastung der Metropolregion Stuttgart durch den Güter-
und Personenverkehr, Stichwort Feinstaubbelastung, hat bereits heute die
Grenzen des Zumutbaren erreicht.
Im Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 des Ministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg heißt es „Der Bund ist
aufgefordert, sicherzustellen, dass stets alle notwendigen Ausbauten der
Wasserwege und Schleusen entlang der Bundeswasserstraßen durchführt werden und
eine regelmäßige Unterhaltung gewährleistet ist. Das Land wird sich
insbesondere intensiv dafür einsetzen, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung das
Projekt Neckarschleusenausbau schnellstmöglich, spätestens aber bis 2025
abschließt.“
1. Gehört der gesamte Ausbau der 27 Neckarschleusen, wie er von der letzten
Bundesregierung im Investitionsrahmenplan zugesichert wurde, zu den
laufenden Investitionsprojekten, oder wird die Bundesregierung den Ausbau
der Neckarschleusen südlich von Heilbronn aufgrund einer Zuteilung dieses
Streckenabschnittes zum Ergänzungs- und Nebennetz aufgeben?
Das Ziel der Bundesregierung am Neckar ist es, durch Ersatz- und
Erweiterungsinvestitionen an Wehren und Schleusen einen wettbewerbsfähigen
Wasserstraßentransport mit modernen Güterschiffen zu ermöglichen.
Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung und der Konkurrenz durch
andere prioritäre Projekte müssen Überlegungen angestellt werden, wie die
einzelnen Projektabschnitte am Neckar so umgesetzt werden, dass ein sinnvoller
Nutzen in vertretbaren Zeiträumen für die Region eintritt. Hierbei ist auch die
Reihenfolge der Maßnahmen anhand zustandsbedingter, verkehrlicher und
planerischer Kriterien festzulegen. Die Maßnahmen zum Substanzerhalt haben
dabei Priorität. Die Überlegungen hierzu sind nicht abgeschlossen.
Ferner hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 26. Januar
2011 ein Konzept zur Modernisierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes (WSV) vorgelegt. Kernelement dieses Konzeptes ist die
Neustrukturierung des Netzes der Bundeswasserstraßen, nach der sich zukünftig auch die
Aufgabenerledigung der WSV bei Ausbau, Betrieb und Unterhaltung richten
wird. Aufgrund der begrenzten Ressourcenausstattung der WSV ist die
beabsichtigte Konzentration der zukünftigen Aufgabenerledigung unausweichlich.
Das Konzept beschreibt zunächst abstrakt – getrennt für den Binnen- und
Küstenbereich – die Kriterien, nach denen einzelne Wasserstraßen den jeweiligen
Kategorien der neuen Netzstruktur zugeordnet werden. An Wasserstraßen mit
hoher Verkehrsbedeutung wird zukünftig neben dem Ausbau auch der Betrieb
und die Unterhaltung intensiviert. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bei
Wasserstraßen mit geringer oder sogar fehlender Verkehrsfunktion die
Aufgabenerledigung reduziert bzw. eingestellt wird.
Zunächst werden dabei die einzelnen Wasserstraßen den Netzkategorien
zugeordnet und im Anschluss daran dann die netzbezogene Aufgaben- und
Personalstruktur und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die
Aufbauorganisation der WSV festgelegt.
Im April wird das BMVBS dazu dem Haushaltsauschuss des Bundestages einen
weiteren Bericht vorlegen. Daher sind derzeit weitergehende Angaben nicht
möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/50242. Welche Verkehrsprognosedaten liegen den Berechnungen des
Bundesverkehrsministeriums zu Grunde, und von welcher Auslastung der einzelnen
Abschnitte des Neckars gehen die verwendeten Verkehrsprognosedaten aus?
Für den Neckar wurde das Gutachten „Entwicklungspotenziale von
Güterschiffen über 110 m Länge (Langfristprognose 2025) und Bewertung erwogener
Ausbaumaßnahmen am Neckar (Schleusenkammerverlängerung)“ aus dem Jahr
2006 zu Grunde gelegt. Dies weist für den Neckar bis Heilbronn eine
Güterverkehrsmenge von 9,8 Mio. t/Jahr, für den Abschnitt bis Stuttgart eine
Güterverkehrsmenge von 4,3 Mio. t/Jahr und für den Abschnitt bis Plochingen eine
Güterverkehrsmenge von 1,6 Mio. t/Jahr aus.
3. Welche Gutachten sind der Bundesregierung bekannt, die sich mit der
Erhöhung der Güterleistung auf dem Neckar beschäftigen, und zu welchen
Schlussfolgerungen kommen diese?
Der Bundesregierung sind folgende Gutachten bekannt:
– Gesamtwirtschaftliche Bewertung erwogener Wasserstraßenprojekte,
Teilbericht Einsatz von 135 m Schiffen auf dem Neckar (W02) aus dem Jahr 2002
– Entwicklungspotenziale von Güterschiffen über 110 m Länge
(Langfristprognose 2025) und Bewertung erwogener Ausbaumaßnahmen am Neckar
(Schleusenkammerverlängerung) aus dem Jahr 2006.
Die Gutachten kommen jeweils zu dem Schluss, das die Gütermengen im
Prognosejahr im Vergleich zum jeweiligen Basisjahr steigen werden.
4. Ist der Bundesregierung die Prognose des Landes Baden-Württemberg im
Rahmen des Generalverkehrswegeplans 2010 bekannt, wonach die Häfen in
Baden-Württemberg ein zusätzliches Potenzial von 80 Prozent ausweisen?
Ja. Der Generalverkehrswegeplan des Landes Baden-Württemberg ist unter
www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/66267/GVP2010.pdf einsehbar.
5. Wurde das vorgelegte Konzept des Bundesverkehrsministeriums zur Reform
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit der
Landesregierung Baden-Württemberg abgesprochen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
6. Welche Verträge wurden zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem
Bund zum Neckarausbau abgeschlossen?
Im Jahr 2007 wurde eine Verwaltungsvereinbarung über die „Verlängerung der
Neckarschleusen zwischen Mannheim-Feudenheim und Plochingen“
abgeschlossen.
Drucksache 17/5024 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Welche Veränderungen gab es, die das Bundesverkehrsministerium jetzt
dazu bewogen haben, auf den Schleusenausbau zu verzichten, im
Vergleich mit der Situation des Jahres 2006?
8. Welche Gründe hat die Bundesregierung, den Ausbau der Neckarschleusen
infrage zu stellen und von dem geplanten schrittweisen Ausbau in
Verbindung mit der Sanierung der Neckarschleusen in den nächsten 15 Jahren
Abstand zu nehmen?
9. Was bedeutet eine Rücknahme des Ausbaus der Schleusenverlängerung
aus Sicht der Bundesregierung für Baden-Württemberg in ökologischer
und in ökonomischer Hinsicht?
Die Fragen 7 bis 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
10. In welcher Höhe hat das Land Baden-Württemberg seit 2007 Landesmittel
in die Maßnahmen entlang des Neckars investiert (z. B. Personalkosten für
Planungsleistungen)?
Das Land Baden-Württemberg stellt dem Amt für den Neckarausbau in
Heidelberg (ANH) seit dem 1. Januar 2008 fünf Landes-Beamte/-Tarifbeschäftigte zur
Verfügung.
Weiterhin stellt das Land dem ANH seit 2009 zehn Stellen zur Verfügung. Für
die auf diesen Stellen eingestellten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter hat das Land
Baden-Württemberg in der Zeit vom 1. September 2009 bis 30. November 2010
insgesamt 423 752,50 Euro an Personalkosten erstattet. Die Erstattung für den
Monat Dezember 2010 wird erst mit dem 1. Quartal 2011 geltend gemacht.
Somit stellt das Land Baden-Württemberg insgesamt 15 Beschäftigte/Stellen dem
ANH zur Verfügung.
11. Wann wurde die baden-württembergische Landesregierung darüber
informiert, dass der Neckar in unterschiedliche Netzkategorien eingeteilt wird?
12. Wann gedenkt die Bundesregierung, Verhandlungen mit der
badenwürttembergischen Landesregierung über die unterschiedlichen
Streckenabschnitte und Maßnahmen aufzunehmen?
13. Welcher wirtschaftlicher Schaden würde für das Land Baden-Württemberg
durch den Nichtausbau der Neckarschleusen entstehen?
14. Wie wird sich der Nichtausbau der Schleusen südlich von Heilbronn auf
das Güterverkehrsaufkommen auf dem Neckar auswirken?
Die Fragen 11 bis 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
15. Wie sehen die konkreten derzeitigen und prognostizierten
Auslastungszahlen der einzelnen Streckenabschnitte aus?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/502416. Wie viele Ersatzinvestitionen wurden in Verbindung mit
Schleusenverlängerungen im Verlauf des Neckars bereits begonnen?
Zurzeit erfolgt die Grundinstandsetzung der rechten Schleusenkammer
Guttenbach (Abschluss der Baumaßnahme voraussichtlich Mitte 2011).
In Vorbereitung sind die Ausschreibungen für den Ersatz der Schleusentore und
der Antriebstechnik an folgenden Schleusen:
– Rechte Schleusenkammer Feudenheim (Veröffentlichung 18.März 2011),
– Linke Schleusenkammer Neckargemünd (Veröffentlichung April 2011),
– Linke Schleusenkammer Hirschhorn (Veröffentlichung Mitte 2011) und
– Rechte Schleusenkammer Obertürkheim (Veröffentlichung Mai 2011).
Es laufen zurzeit die Planungsleistungen zum
– Ausbau/Sicherung der Liegestelle im Unterwasser der Schleuseanlage
Feudenheim (Scopingtermin: Dezember 2008),
– Umbau der linken Kammer und zur Verfüllung der mittleren Kammer der
Schleusenanlage Feudenheim (für beides liegt seit Herbst 2010 die
Plangenehmigung vor),
– Grundinstandsetzung und Verlängerung der linken Schleusenkammer
Schwabenheim mit Ausbau/Sicherung des unteren Vorhafens (technischer
Teil der Scopingunterlagen wird zurzeit erstellt),
– Grundinstandsetzung und Verlängerung der rechten Schleusenkammer
Gundelsheim mit Neubau einer Fischaufstiegsanlage (Scopingtermin: 30.
September 2010),
– Grundinstandsetzung und Verlängerung der rechten Schleusenkammer
Kochendorf mit Ausbau/Sicherung des unteren Vorhafens und Neubau einer
Fischaufstiegsanlage (Scopingtermin: Juli 2008),
– Grundinstandsetzung der linken Schleusenkammer Lauffen,
– Neubau einer Fischaufstiegsanlage in Lauffen als Kompensationsmaßnahme
gemäß Verwaltungsvereinbarung Bund/Land BW vom August 2008,
– Grundinstandsetzung der rechten sowie Grundinstandsetzung und
Verlängerung der linken Schleusenkammer Besigheim,
– Beton- und Baugrunduntersuchungen für die Grundinstandsetzung der linken
sowie Grundinstandsetzung und Verlängerung der rechten Schleusenkammer
Hessigheim,
– Grundinstandsetzung der linken Schleusenkammer Aldingen,
– Grundinstandsetzung und Verlängerung der rechten Schleusenkammer
Aldingen mit Ausbau des unteren und Ausbau/Sicherung des oberen Vorhafens
(Scopingtermin: 17. November 2010).
17. Welche Baumaßnahmen wurden zwischen 2007 und heute entlang des
Neckars begonnen bzw. fertiggestellt?
Betonuntersuchungen sind bereits an den Schleusenanlagen Feudenheim,
Schwabenheim, Kochendorf, Lauffen, Besigheim, Hessigheim, Aldingen und
Hofen durchgeführt worden.
Baugrundaufschlussbohrungen sind bereits an den Schleusenanlagen
Feudenheim, Kochendorf, Lauffen, Besigheim, Hessigheim und Aldingen durchgeführt
worden.
Drucksache 17/5024 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZurzeit erfolgt die Grundinstandsetzung der rechten Schleusenkammer
Guttenbach (siehe auch Antwort zu Frage 16).
18. In welcher Höhe wurden seit dem Beginn der Schleusenverlängerungen
und -ausbauten Bundesmittel bereits investiert bzw. ausgeschrieben?
Für die Grundinstandsetzung und/oder Verlängerung von insgesamt 15
Schleusenkammern hat das ANH Mitte 2010 Ingenieurleistungen i. H. v. 26,5 Mio. Euro
beauftragt. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen alle Leistungsphasen
der HOAI. Folgende Schleusenanlagen werden von diesem Auftrag erfasst:
Umbau/Instandsetzung der linken Schleusenkammer Feudenheim, Verfüllen der
mittleren Schleusenkammer Feudenheim, Grundinstandsetzung (GI) und
Verlängerung der rechten Schleusenkammer Kochendorf, GI und Verlängerung der
linken und rechten Schleusenkammer Lauffen (Verlängerung nur der rechten
Kammer), GI und Verlängerung der linken und rechten Schleusenkammer
Aldingen (Verlängerung nur der rechten Kammer) sowie GI und Verlängerung
der linken und rechten Schleusenkammer Besigheim (Verlängerung nur der
linken Kammer), optional GI und Verlängerung der linken Schleusenkammer
Schwabenheim, optional GI und Verlängerung der rechten Schleusenkammer
Gundelsheim, optional GI und Verlängerung der linken und rechten
Schleusenkammer Horkheim (Verlängerung nur der rechten Kammer), optional GI und
Verlängerung der linken Schleusenkammer Pleidelsheim (Verlängerung nur der
rechten Kammer), optional GI und Verlängerung der linken Schleusenkammer
Untertürkheim.
Die Beauftragung der zugehörigen Prüfingenieurleistungen wird zurzeit in der
Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Südwest geprüft. Die Gesamtleistung
umfasst eine Summe von 1,8 Mio. Euro.
Für die Ingenieurleistungen sowie die Baugrundaufschluss- und
Betonuntersuchungen wurden in den Jahren 2009 und 2010 bereits 3,4 Mio. Euro bezahlt.
Die Grundinstandsetzung der rechten Kammer der Schleuse Guttenbach hat
bisher 6,5 Mio. Euro gekostet.
19. Wie sieht die Bundesregierung die Politik der baden-württembergischen
Landesregierung, die seit Jahren darauf drängt, zur höheren Auslastung des
Neckars, die Nachtschleusung einzuführen?
20. Würde eine dadurch geschaffene höhere Auslastung zur Freigabe der
geplanten Mittel aus dem Investitionsrahmenplan führen?
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung der 27 Neckarschleusen
angesichts des vom Bundesverkehrsministeriums mit 7 Mio. Euro
geförderten Bau des Containerterminals in Heilbronn?
Die Fragen 19 bis 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
22. Welche Produktivitätserhöhung (Tonnage und Container) ist durch die
Verlängerung der Neckarschleusen zu erreichen?
Die Gutachten des BMVBS betrachten die Güterverkehrsmenge bzw. die
Güterverkehrsleistung auf bestimmten Wasserstraßen bzw. Wasserstraßenabschnitten.
In wie weit damit eine Produktivitätssteigerung bei ansässigen Unternehmen
einhergeht, ist nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/502423. Wie beurteilt die Bundesregierung den Anstieg des Containerverkehrs auf
dem Neckar in den letzten Jahren?
Der Anstieg der Containerverkehre auf dem Neckar wird von der
Bundesregierung positiv beurteilt.
24. Befürchtet die Bundesregierung, dass die Auslastung des
Containerterminals abnehmen wird, wenn flussabwärts kein Ausbau stattfinden wird?
Nein.
25. Sieht die Bundesregierung den verkehrspolitischen Anspruch, mehr
Güterverkehr auf die Wasserstraße zu verlagern, durch die Infragestellung des
Ausbaus in Gefahr?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
26. Hat die Bundesregierung in ihren Beurteilungen der Mengenentwicklung
berücksichtigt, dass in den Jahren 2008, 2009 und 2010 das Aufkommen
der Güter durch die Finanz- und Wirtschaftskrise beeinträchtigt wurde?
Nein, das verwendete Gutachten stammt aus dem Jahr 2006 (vgl. Antwort zu
Frage 2).
27. In welchem Umfang ging in der gleichen Zeit der Lkw-Verkehr auf den
Straßen und der Schiene zurück?
Der LKW-Verkehr auf den Straßen ging im Jahr 2009 um 10 Prozent im
Vergleich zum Jahr 2008 zurück. Zahlen für das komplette Jahr 2010 liegen beim
Statistischen Bundesamt noch nicht vor.
LKW-Verkehr auf der Schiene findet nicht statt.
28. In welcher Höhe wurden die Investitionen (Haushaltsmittel) in die
Binnenwasserstraßen in den letzten Jahren 2005 bis 2010 gesteigert (bitte
tabellarisch aufführen und dabei die jeweiligen Finanzanteile aus den Einnahmen
aus der Lkw-Maut getrennt darstellen)?
Ergebnisse in Mio. Euro 2005 2006 2007 2008 2009* 2010* 2011* 2012**
Investitionen gemäß
Haushaltssystematik 611 590 681 811 1 104 1 041 1 097 883
davon Maut 312 227 265 369 442 380 0 0
* in 2009 bis 2011 inkl. Konjunkturprogramme
** entspr. Mittelfristplanung der Bundesregierung
Drucksache 17/5024 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Seit wann – und aus welchen Gründen – werden die Einnahmen aus der
Lkw-Maut nicht mehr für Investitionen in die Binnenwasserstraßen und
die Schiene verwendet?
30. Wie hoch wäre der Zufluss aus den Lkw-Mautmitteln gewesen, wenn es
bei dem bisherigen Mautverteilungssystem geblieben wäre?
Die Fragen 29 und 30 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ab dem Haushaltsjahr 2011 fließen die Mautmittel ausschließlich dem
Verkehrsträger Straße zu (geschlossener Finanzierungskreislauf). Zum Ausgleich
werden im gleichen Umfang konventionelle Haushaltsmittel der
Bundesfernstraßen anteilig in die Sachkapitel der Wasserstraßen und der Schiene
umgeschichtet. Die Finanzlinien werden dadurch nicht verändert.
31. Für welche Schleusenabschnitte wurden Planungs- und
Ingenieurleistungen durch das Amt für Neckarausbau Heidelberg zur Sanierung und zum
Ausbau der Neckarschleusen in Höhe von 26,5 Mio. Euro bereits vergeben
(Bezug: Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Andreas
Scheuer in der Fragestunde am 9. Februar 2011, Plenarprotokoll 17/89)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
32. Mit welchem zusätzlichen Güterverkehr ist auf den Straßen in Baden-
Württemberg durch den Nichtausbau des Neckars zu rechnen, unter der
Annahme der Tatsache, dass Schiffe von den Häfen in Antwerpen,
Rotterdam und Amsterdam (ARA-Häfen) in Zukunft nicht mehr 110, sondern
135 Meter lang sind?
33. Bis wann ist damit zu rechnen, dass die Binnenschiffflotte mit einer
Schiffslänge von 135 Metern (Europaschiff) den Neckar bis Plochingen
befahren können?
34. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zukunftschancen des Plochinger
Hafens – unter der Annahme, dass in den nächsten Jahren die Schiffe der
Binnenschiffflotte auf 135 Meter verlängert werden – jeweils für die
Szenarien mit Ausbau der Neckarschleusen und ohne Ausbau der
Neckarschleusen?
35. Welche personellen Konsequenzen würde der Stopp der
Neckarschleusenverlängerung für die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd-West und die
Wasser- und Schifffahrtsämter entlang des Neckars haben?
36. Wird das Amt für Neckarausbau Heidelberg aufgelöst?
37. Wie viel Personal würde reduziert und versetzt?
38. Wird es eine Entschädigung bei den Personalkosten für das Land Baden-
Württemberg geben?
Die Fragen 32 bis 38 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]