[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5325
17. Wahlperiode 01. 04. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol,
Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4908 –
Zustand von Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Aufgeplatzter Beton, Risse, Roststellen – Deutschlands Brückenprüfer
schlagen Alarm. Eine ganze Generation von Überführungen aus den sechziger und
siebziger Jahren droht auseinanderzufallen“ so berichteten die Medien bereits
Ende 2009/Anfang 2010.
Der Zustand der Brücken an Bundesfernstraßen hat sich seit 2009 rasant
verschlechtert. Die von der Regierungskoalition der CDU, CSU und FDP
beschlossene Aufstockung der Mittel für den Erhalt von Bundesfernstraßen in
Höhe von lediglich 100 Mio. Euro deckt nicht einmal die
Baupreissteigerungen und den zusätzlichen Bedarf aufgrund von verstärkten Winterschäden an
Bundesfernstraßen.
Zunehmend werden Brücken an Bundesautobahnen für
genehmigungspflichtige Schwertransporte nach § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung
(StVO) gesperrt, da sie die Gewichtsanforderungen nicht erfüllen.
Unternehmen müssen ihre Transporte im Zickzack durch die Bundesrepublik
Deutschland fahren lassen, um die Überseehäfen Hamburg und Bremerhaven zu
erreichen. Das verlängert die Fahrzeiten, erhöht den CO2-Ausstoß und gefährdet
den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Zustand von Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen wird kontinuierlich,
systematisch und umfassend überprüft. Die Bauwerks- und Zustandsdaten der
Brücken in Bundesfernstraßen werden jährlich jeweils zum 1. März und zum
1. September durch die Auftragsverwaltungen der Länder (AV) an die
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geliefert, die auf dieser Basis jeweils eine
aktuelle Auswertung erstellt. Die Auswertung der Daten vom 1. März dieses
Jahres ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Daher liegen der Beantwortung der
Kleinen Anfrage die Daten vom 1. September 2010 zugrunde. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 30. März 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5325 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEin Brückenbauwerk kann aus mehreren so genannten Teilbauwerken
bestehen. So werden z. B. Bauwerke, die nebeneinander stehen und jeweils den
Verkehr einer Fahrtrichtung aufnehmen, bei der Datenerfassung auch getrennt
erfasst. Gleiches gilt für Bauwerke, deren Überbauten aus verschiedenen
Baustoffen bestehen, z. B. bei Strombrücken aus Stahl und Vorlandbrücken aus
Beton. Daher liegen der Beantwortung die Daten für Teilbauwerke zugrunde.
Um kleine und große Bauwerke entsprechend gewichtet zu erfassen, wird in
der Regel nicht der Bezug auf die Anzahl der Brücken, sondern auf die
Brückenfläche hergestellt. Die statistischen Auswertungen beziehen sich daher
in der Regel auf die Brückenfläche.
Brücken an Bundesfernstraßen in Deutschland
1. Wie viele Brücken befinden sich zum Stichtag 1. Februar 2011 im Netz der
Bundesfernstraßen, und wie groß ist die Gesamtfläche der Straßenbrücken
(in Mio. m2) im Zuge von Bundesstraßen und Bundesautobahnen sowie
deren Gesamtlänge (in km)?
Im Netz der Bundesfernstraßen befinden sich 38 782 Brücken, die aus 50 198
Teilbauwerken bestehen. Die Gesamtfläche beträgt 29,643 Mio. m2 und die
Gesamtlänge 2 058 km.
2. Wie ist die Altersstruktur der Brücken an Bundesstraßen und
Bundesautobahnen zum Stichtag 1. Februar 2011?
Die Altersstruktur der Brücken in Bundesfernstraßen ergibt sich aus
nachfolgender Abbildung
Brücken an Bundesfernstraßen
Altersstruktur nach Fläche der Teilbauwerke [%] (Stand: 01.09.2010)
0,2 0,1 0,1 0,1 0,1
1,5
0,3 0,2
0,7
1,7
5,4
11,2
16,2
13,4
9,5
6,4
6,9
9,2
10,4
6,5
0,1
bis
1899
1900 -
1909
1910 -
1919
1920 -
1929
1930 -
1934
1935 -
1939
1940 -
1944
1945 -
1949
1950 -
1954
1955 -
1959
1960 -
1964
1965 -
1969
1970 -
1974
1975 -
1979
1980 -
1984
1985 -
1989
1990 -
1994
1995 -
1999
2000 -
2004
2005 -
2009
2010 -
2014
Baujahr
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/53253. Welche unterschiedlichen Baustoffe und Bauweisen (Stahl, Verbund,
Stein, Beton, Spannbeton, Holz usw.) finden sich bei Brücken im Netz der
Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen zum Stichtag 1. Februar 2011?
Wie groß ist ihr jeweiliger Anteil am Gesamtbestand der Brücken?
Die Verteilung der Brücken in Bundesfernstraßen nach Baustoffen der
Überbauten ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.
Schwertransporte auf Bundesfernstraßen
4. Wie hat sich die Anzahl der genehmigten und durchgeführten
Schwertransporte nach § 29 Absatz 3 StVO seit 2001 bis zum Stichtag 1. Februar 2011
jährlich auf Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen in absoluten Zahlen
entwickelt?
Die Erlaubnis von Schwertransporten erfolgt nach der Straßenverkehrs-
Ordnung und obliegt den für den Straßenverkehr zuständigen Landesbehörden.
Eine Länderabfrage hat ergeben, dass keine statistische Erfassung der
jährlichen Schwertransporte stattfindet in den Ländern Baden-Württemberg (BW),
Bayern (BY), Berlin (BE), Hamburg (HH), Hessen (HE), Mecklenburg-
Vorpommern (MV), Niedersachsen (NI), Nordrhein-Westfalen (NW), Rheinland-
Pfalz (RP), Saarland (SL) und Schleswig-Holstein (SH).
Die Länder Brandenburg (BB) und Sachsen (SN) haben lediglich geschätzte
Gesamtzahlen übermittelt.
Eine statistische Erfassung sei im Land Bremen (HB) erst seit Februar 2008
erfolgt. Seitdem seien dort 4 633 Genehmigungen erteilt worden. Eine
Differenzierung nach Straßenklassen sei nicht möglich.
Das Land Sachsen-Anhalt (ST) hat zwar eine Übersicht über Genehmigungen
und Erlaubnisse übermittelt, die aber ebenfalls nicht nach Straßenklassen
unterteilt wurde und nicht getrennt nach Genehmigungen und Erlaubnissen.
Das Land Thüringen (TH) hat 41 068 Erlaubnisse übermittelt, wobei diese Zahl
nur einen Teil betreffe, darüber hinaus erteilte Erlaubnisse seien dort statistisch
nicht erfasst worden.
S tahl
6,1%
S pannbeton
70,0%
Holz
0,1%
B eton
17,5%
S tein
0,6%
Verbund
5,8%
B es tand an B rüc kenfläc he nac h B auweis en
(S tand 01.09.2010)
Drucksache 17/5325 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie viele und welche Brücken im Zuge von Bundesautobahnen sind seit
2009 für genehmigungspflichtige Schwertransporte (nach § 29 Absatz 3
StVO) gesperrt worden?
Nach Auskunft der zuständigen Landesbehörden sind keine Sperrungen von
Brückenbauwerken seitens der Länder BW, BE, HH, MV, NI, RP, SL, SN, ST,
SH und TH für genehmigungspflichtige Schwertransporte erfolgt. Das Land
HB konnte keine Angaben machen. Das Land BB berichtet von zwei
vorübergehenden Reduzierungen bei Ein- bzw. Ausfädelungsspuren sowie der
Reduzierung der Brückenklassen bei einem Verbindungsbauwerk zwischen zwei
Bundesautobahnen (BAB).
In HE sei im Berichtszeitraum in 22 Fällen eine Sperrung (mit Zeichen 253 mit
dem Zusatzzeichen „40 t“ bzw. „44 t“) erfolgt, in NW seien fünf
Brückenbauwerke gesperrt für Fahrzeuge über 60 t zulässiger Gesamtmasse. Daneben gebe
es Brücken, die wegen ihrer geringen Brückenklasse nicht für Schwertransporte
geeignet seien. BY meldet ein gesperrtes Brückenbauwerk. Zudem sei für ein
Brückenbauwerk eine Achslastbeschränkung von 11,5 t sowie eine
Beschränkung der höchstzulässigen Gesamtlast auf 44 t angeordnet worden.
6. Bei welchen Brücken im Zuge von Bundesautobahnen ist mit Stichtag
1. Februar 2011 aufgrund der höheren Belastung infolge des enorm
angestiegenen Schwerlastverkehrs über eine gängige Instandsetzung hinaus
eine Verstärkung oder ein Ersatzneubau notwendig?
Rund 14 Prozent der Gesamtbrückenfläche im Bereich der Bundesfernstraßen
haben mit einer Zustandsnote > 3,0 einen Bauwerkszustand erreicht, der einen
unaufschiebbaren Handlungsbedarf aufweist.
Zur Identifizierung des Handlungsbedarfs wurde in einem ersten Schritt der
Brückenbestand hinsichtlich verschiedener Kriterien und unter
Berücksichtigung der gemeldeten Zustandsdaten durch die BASt im Auftrag des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ausgewertet.
In einem zweiten Schritt werden derzeit von den Straßenbauverwaltungen der
Länder bei ca. 25 Prozent der gesamten Brückenfläche die erforderlichen
Untersuchungen und Nachrechnungen der Bauwerke durchgeführt. Daher kann
die Frage, bei welchen Brücken über eine gängige Instandsetzung hinaus eine
Verstärkung oder ein Ersatzneubau notwendig ist, zum jetzigen Zeitpunkt nicht
beantwortet werden.
Zustand der Brücken an Bundesfernstraßen
7. Bei welchen Brücken im Zuge von Bundesautobahnen ist seit 2006 bis
zum Stichtag 1. Februar 2011 aufgrund des ermittelten baulichen Zustands
eine Geschwindigkeitsbegrenzung, Überholverbot oder ein Fahrverbot
angeordnet worden?
In den Ländern HB, HH, NI, NW, RP, SN, ST SH, TH seien keine
Beschränkungen erfolgt. Zu Fahrverboten konnte das Land HB keine Angaben machen.
In BW, BY finden keine statistischen Erfassungen statt.
Das Land BE meldet, dass die Avus-Brücke über den Hüttenweg auf der
BAB 115 mit einem Tempolimit von 60 km/h und einem Lkw-Überholverbot
versehen wurde.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5325In BB sei seit dem 1. Januar 2006 bei dem Brückenbauwerk Nr. 72 im Zuge des
westlichen Berliner Ringes in der Zeit von Januar 2008 bis zum 5. Juli 2010 die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h reduziert worden.
HE meldet für alle in Frage 5 genannten Brückenbauwerke entsprechende
Beschränkungen. Im genannten Zeitraum ergingen zudem in 24 weiteren Fällen
verkehrsbehördliche Anordnungen wegen Brückenschäden (Beschilderung
„Brückenschäden“ und damit einhergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen
sowie Spurtafeln). Eine Zuordnung zu einzelnen Brücken wurde seitens des
Landes nicht mitgeteilt.
In MV habe es Geschwindigkeitseinschränkungen bei folgenden
Brückenbauwerken gegeben:
– Nr. 1839502 (bis zur Fertigstellung 2007), A 19 bei km 116,538,
– Nr. 1838501 (gegenwärtig im Wiederaufbau), A 19 bei km 122,432.
Das Land SL meldet, dass für das Brückenbauwerk Nr. 1036
(Grumbachtalbrücke) auf der A 6 zwischen Anschlussstelle (AS) Saarbrücken-Fechingen und
AS St. Ingbert West Richtung Saarbrücken ein Tempolimit von 60 km/h sowie
Zeichen 277 und Lkw-Abstand von 100 m angeordnet (Länge 326 m) worden
sei, für das Brückenbauwerk Nr. 448 auf der A 8 zwischen Autobahndreieck
Saarlouis und AS Dillingen-Süd in Richtung Pirmasens ein Tempolimit von
60 km/h (Länge 171,60 m).
8. Auf wie vielen Kilometern Bundesautobahn gibt es auf Brücken infolge
des baulichen Zustands Geschwindigkeitsbegrenzungen und Lkw-
Überholverbote?
In den Ländern BB, HB, HH, NI, ST, SH, TH seien keine streckenbezogenen
Tempolimits und Lkw-Überholverbote angeordnet worden.
Das Land BE meldet für sein angeordnetes Tempolimit und Überholverbot eine
Länge von ca. 500 m.
In BW sei keine statistische Erfassung erfolgt. Auch BY verfügt über keine
Informationen.
Das Land HE meldet, dass der Anteil der „ausgeschilderten“ Brückenlängen
9,8 km beträgt.
In MV sei im Zuge der Bundesautobahnen seit 2006 auf ca. 260 m
Brückenlänge infolge des Bauwerkszustandes ein Tempolimit angeordnet worden.
In SL seien Tempolimits und Überholverbote auf BAB-Brücken auf einer
Länge von insgesamt ca. 500 m angeordnet worden.
In SN seien infolge des baulichen Zustandes der Brückenbauwerke auf ca.
340 m der BAB Tempolimits angeordnet worden.
Drucksache 17/5325 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie hat sich der Zustand der Brücken an Bundesstraßen und
Bundesautobahnen zwischen 2001 und 2010 jährlich hinsichtlich ihrer Zustandsnoten
entwickelt (bitte als Stabdiagramm darstellen)?
Die Entwicklung der Zustandsnoten der Brücken an Bundesfernstraßen ergibt
sich aus der nachfolgenden Abbildung.
10. Welche Brücken an Bundesfernstraßen haben in Deutschland eine
Zustandsnote von 3,5 bis 4?
11. In welchen Bundesländern befinden sich wie viele Brücken an
Bundesfernstraßen mit einer Zustandsnote von 3,5 bis 4?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bauwerksprüfungen werden im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die
Länder durchgeführt. Entsprechend der „Richtlinien zur einheitlichen
Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfungen nach
DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“ ist bei einer Zustandsnote von 3,5 bis 4 eine
„Umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung erforderlich“. Außerdem sind
sofort Maßnahmen zur Schadensbeseitigung, Warnhinweise zur
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen erforderlich. Die
Benennung von konkreten Bauwerken in diesem Zustandsnotenbereich
erfordert aufgrund der ggf. bereits kurzfristig erfolgten Maßnahmen jeweils eine
gesonderte Abfrage bei der zuständigen Straßenbauverwaltung der
Auftragsverwaltungen. Dies wäre mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden.
Eine unkommentierte Auflistung von Bauwerken mit entsprechenden
Zustandsnoten muss jedoch zu Fehlinterpretationen führen, da die Schäden, die zu
der jeweiligen Bewertung geführt haben, für jedes Bauwerk einzeln im
Hinblick auf Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu betrachten
sind und oft auch kurzfristig umzusetzende kleinere Maßnahmen zur
Schadensbeseitigung die Bewertung deutlich verändern.
Zustandsnoten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5325Im Bereich der Bundesfernstraßen wurden zum Stichtag 1. September 2010 ca.
1,8 Prozent der Gesamtbrückenfläche mit Zustandsnoten zwischen 3,5 und 4,0
bewertet.
Die Anzahl der Bauwerke im Zuge von Bundesfernstraßen in den einzelnen
Bundesländern mit Zustandsnoten zwischen 3,5 und 4,0 zum Stichtag
1. September 2010 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
12. Wie begründet die Bundesregierung die deutliche Zunahme der
Brückenbauwerke an Bundesfernstraßen mit einer Zustandsnote im Jahr 2010 von
2 bis 2,5?
Eine deutliche Zunahme der Brückenbauwerke an Bundesfernstraßen mit einer
Zustandsnote von 2,0 bis 2,5 im Jahr 2010 ist nicht erkennbar.
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
13. Wie viele Brücken gibt es jeweils an den wichtigsten
Hafenhinterlandanbindungen A 1, A 7, A 8 und A 45 (Sauerlandlinie) (bitte jeweils nach
Bundesautobahnen einzeln aufführen)?
14. Wie viele Brücken haben jeweils an den wichtigsten
Hafenhinterlandanbindungen A 1, A 7, A 8 und A 45 (Sauerlandlinie) einen befriedigenden,
einen ausreichenden, einen nicht ausreichenden oder einen
ungenügenden Zustand (bitte jeweils nach Bundesautobahnen einzeln aufführen)?
15. Welche Brücken haben jeweils an den wichtigsten
Hafenhinterlandanbindungen A 1, A 7, A 8 und A 45 (Sauerlandlinie) einen befriedigenden,
einen ausreichenden, eine nicht ausreichenden oder einen ungenügenden
Zustand (bitte jeweils nach Bundesautobahnen einzeln aufführen)?
Die Fragen 13 bis 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Anzahl und der Zustand der Brücken der wichtigsten
Hafenhinterlandanbindungen A 1, A 7, A 8 und A 45 sind den nachfolgenden Tabellen zu
entnehmen.
Bei Bauwerken „ohne“ Zustandsnote liegen Angaben nicht vor.
Eine einzelne Benennung der Brücken ist aufgrund des Umfangs von 3 512
Teilbauwerken und unter Berücksichtigung der Ausführungen zu Frage 10
nicht mit vertretbarem Aufwand möglich.
Bundesland
BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH
Anzahl 34 51 2 21 3 49 31 14 9 29 3 25 14 5 12
Drucksache 17/5325 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBauwerke der Hafenhinterlandanbindungen der A 1, A 7, A 8 und A 45
(Stand 1. September 2010)
Einteilung der Zustandsnoten:
1,0–1,4 sehr guter Bauwerkszustand
1,5–1,9 guter Bauwerkszustand
2,0–2,4 befriedigender Bauwerkszustand
2,5–2,9 ausreichender Bauwerkszustand
3,0–3,4 nicht ausreichender Bauwerkszustand
3,5–4,0 ungenügender Bauwerkszustand.
Bemerkung: Alle Zahlenwerte beziehen sich auf Teilbauwerke im Zuge der
jeweiligen BAB.
A 1 A 7
Zustandsnote: Anzahl: Zustandsnote: Anzahl:
1.0–1.4 88 1.0–1.4 49
1.5–1.9 204 1.5–1.9 147
2.0–2.4 386 2.0–2.4 513
2.5–2.9 271 2.5–2.9 421
3.0–3.4 48 3.0–3.4 61
3.5–4.0 4 3.5–4.0 12
ohne 8 ohne 5
Summe: 1 009 Summe: 1 208
A 8 A 45
Zustandsnote: Anzahl: Zustandsnote: Anzahl:
1.0–1.4 100 1.0–1.4 8
1.5–1.9 154 1.5–1.9 44
2.0–2.4 263 2.0–2.4 164
2.5–2.9 257 2.5–2.9 160
3.0–3.4 62 3.0–3.4 60
3.5–4.0 2 3.5–4.0 10
ohne 11 ohne 0
Summe: 849 Summe: 446
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/532516. Welche Zustandsnote hat die Brücke „Hochstraße Elbmarsch“ im Zuge
der A 7?
Die Brücke „Hochstraße Elbmarsch“ besteht aus mehreren Teilbauwerken, für
die jeweils eigene Zustandsnoten vergeben werden. Grundsätzlich sind auch
hier die Ausführungen zu Frage 10 zu berücksichtigen. Die Zustandsnoten
(ZN) zum Stichtag 1. September 2010 sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
Zustandsnoten der „Hochstraße Elbmarsch“ zum Stichtag 1. September 2010:
17. Welche Zustandsnote hat die Hochbrücke Brunsbüttel?
Die „Hochbrücke Brunsbüttel“ besteht aus mehreren Teilbauwerken, für die
jeweils eigene Zustandsnoten vergeben werden. Grundsätzlich sind auch hier die
Ausführungen zu Frage 10 zu berücksichtigen. Die Zustandsnoten (ZN) zum
Stichtag 1. September 2010 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Zustandsnoten der „Hochbrücke Brunsbüttel“:
Bw-Nr.
Teil-
Bw-Nr.
Teilbauwerksname Bauwerksart ZN
2425001 A1 Überbau Ost, Achse 1-45 (Rifa Nord) Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke 2,9
2425001 A2 Überbau West, Achse 1-45 (Rifa Süd) Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke 2,9
2425001 B1 Überbau Ost, Achse 45-65 (Rifa Nord) Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke 2,8
2425001 B2 Überbau West, Achse 45-65 (Rifa Süd) Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke 3,4
2425001 C1 Überbau Ost, Achse 65-80 (Rifa Nord) Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke 2,8
2425001 C2 Überbau West, Achse 65-80 (Rifa Süd) Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke 3,0
2425001 D1 Überbau Ost, Achse 80-95 (Rifa Nord) Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke 2,5
2425001 D2 Überbau West, Achse 80-95 (Rifa Süd) Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke 2,7
2425001 E1 Überbau Ost, Achse 95-110 (Rifa Nord) Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke 2,7
2425001 E2 Überbau West, Achse 95-110 (Rifa Süd) Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke 2,7
2425001 F Rampe 1 (Abfahrtsrampe Rifa Nord) Hohlkastenbrücke 2,2
2425001 G Rampe 2 (Auffahrtsrampe Rifa Nord) Hohlkastenbrücke 1,9
2425001 H Rampe 3 (Auffahrtsrampe Rifa Süd) Hohlkastenbrücke 2,8
2425001 I Rampe 4 (Abfahrtsrampe Rifa Süd) Hohlkastenbrücke 1,9
2425001 J Rampe 5 (Abfahrtsrampe Rifa Süd) Hohlkastenbrücke 1,9
2425001 K Rampe 6 (Abfahrtsrampe Rifa Nord) Hohlkastenbrücke 2,3
Bw-Nr.
Teil-
Bw-Nr.
Teilbauwerksname Bauwerksart ZN
2021506 A1 Schleppkonstruktion Ost, Überbau Süd Hohlkastenbrücke 2,3
2021506 A2 Schleppkonstruktion Ost, Überbau Nord Hohlkastenbrücke 2,2
2021506 B Rampenbrücke Ost Hohlkastenbrücke 2,5
2021506 C Stahlüberbau Trogbrücke 2,9
2021506 D Rampenbrücke West Hohlkastenbrücke 2,8
2021506 E1 Schleppkonstruktion West, Überbau Süd Hohlkastenbrücke 1,9
2021506 E2 Schleppkonstruktion West, Überbau Nord Hohlkastenbrücke 2,3
Drucksache 17/5325 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Welche Zustandsnote haben die Brücken im Zuge der „Hüttentalstraße“
(HTS) in Siegen?
Die Zustandsnoten (ZN) der Brücken im Zuge der „Hüttentalstraße“ (HTS) in
Siegen zum Stichtag 1. September2010 sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen. Grundsätzlich sind auch hier die Ausführungen zu Frage 10 zu
berücksichtigen.
Zustandsnoten der Brücken im Zuge der Hüttentalstraße (HTS) in Siegen:
Bw-Nr.
Teil-
Bw-Nr.
Teilbauwerksname Bauwerksart ZN
5013568 2 HTS-Brücke Langenau/Überbau Süd Hohlkastenbrücke 1
5013568 3 HTS-Brücke Langenau/Überbau Nord Hohlkastenbrücke 1,8
5013569 2 HTS Brücke Kreuztal/Brücke Hohlkastenbrücke 2
5013571 0 Littfe Durchlass Brücke als geschlossener Rahmen 1,2
5013573 1
HTS-Talbrücke Holenstein/
Westl. Überbau Hohlkastenbrücke 3
5013573 2 HTS-Talbrücke Holenstein/Östl. Überbau Hohlkastenbrücke 3
5013595 0 Unterführung Fa. Otto Brücke als geschlossener Rahmen 1,3
5013596 1
HTS Brücke über Wassergraben/Brücke
(Straßenbereich)
Brücke mit balkenartigem oder
plattenartigem Tragwerk 1
5013612 0 HTS-Brücke über einen Wirtschaftsweg Brücke als geschlossener Rahmen 1,1
5013613 1 HTS-Talbr. Lindenhütte/Südl. Überbau Brücke m. Balken-/Plattenmischsystem 2,2
5013613 2 HTS-Talbr. Lindenhütte/Nördl. Überbau Brücke m. Balken-/Plattenmischsystem 2,2
5013614 1 HTS-Brücke Bockenbach/Westl. Überbau Hohlkastenbrücke 2,3
5013614 2 HTS-Brücke Bockenbach/Östl. Überbau Hohlkastenbrücke 1,8
5013615 0 HTS-Brücke Wolfsholz Ortsverbindung Brücke als geschlossener Rahmen 1,5
5013616 1 HTS-Talbr. Albetal/Westl. Überbau, FR S. Hohlkastenbrücke 1,9
5013616 2 HTS-Talbr. Albetal/Östl.Überbau, FR A 4 Hohlkastenbrücke 2,2
5013617 1 HTS-Talbrücke Brumike/Südl. Überbau Hohlkastenbrücke
5013617 2 HTS-Talbrücke Brumike/Nördl. Überbau Hohlkastenbrücke
5014608 1
HTS Brücke Boschgotthardshütten/
Brücke Fahrtrichtung Siegen Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke 2,5
5014608 2
HTS Brücke Boschgotthardshütten/
Brücke Fahrtrichtung Kreuztal Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke 2,5
5014608 3
HTS Brücke Boschgotthardshütten/
Brücke Auffahrt in Richtung Kreuztal Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke 2,5
5014611 A5
HTS-Brücke Geisweid (BW 22)/
HTS-Brücke Geisweid (südlicher Teil)
Brücke mit balkenartigem oder
plattenartigem Tragwerk 2,8
5014612 1 HTS Fußgängertunnel Brücke als geschlossener Rahmen 2,6
5014613 1
HTS Brücke Dillnhütten ü. DB/
westl. Überbau, FR Siegen Hohlkastenbrücke 2,2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5325Prüfung und Beseitigung von Schäden an Brücken an Bundesfernstraßen
19. Wie stellt die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern im
Rahmen der Auftragsverwaltung sicher, dass die Brücken an
Bundesfernstraßen regelmäßig, fristgemäß und gründlich gemäß DIN 1076 geprüft
werden und entsprechend erfahrenes und geschultes Personal vorgehalten
wird?
Die Ergebnisse der Brückenprüfungen nach DIN 1076 werden für jedes
einzelne Teilbauwerk nach festen Vorgaben dokumentiert. Die Aufnahme der
Schäden und die daraus folgende Beurteilung des Zustandes erfolgt unter
Nutzung moderner DV-Systeme im Rahmen der „Richtlinien zur einheitlichen
Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der
Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Hierbei werden die
durch den Bauwerksprüfingenieur vergebenen Bewertungen für
Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit automatisch ausgewertet und zu
einer Zustandsnote zusammengefasst. Diese Zustandsnoten bilden die Grund-
5014613 2
HTS Brücke Dillnhütten ü. DB/
östl. Überbau, FR Kreuztal Hohlkastenbrücke 2,2
5014616 0 HTS Brücke Mattenbach/Brücke Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke 2,2
5014652 0 Bottenbachdurchlass/Brücke Brücke als geschlossener Rahmen 1,1
5113644 0 Hangbrücke Eiserfeld/Brücke (B 62 ) Br. m. balken-/plattenartigem Tragwerk 2
5114576 2 HTS-Brücke über L562 (BW27) Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke 2,2
5114582 A3
HTS-Brücke Weidenau/Südlicher Teil
(Bauabschnitt B)
Brücke mit Balken-/
Plattenmischsystem 2,9
5114582 B4
HTS-Brücke Weidenau/Südlicher Teil
(Bauabschnitt A)
Brücke mit Balken-/
Plattenmischsystem 2,9
5114582 C6
HTS-Brücke Weidenau/Mittlerer Teil
(Bauabschnitt A)
Brücke mit Balken-/
Plattenmischsystem 2,9
5114582 D2
HTS-Brücke Weidenau/Nördlicher Teil
(Bauabschnitt A)
Brücke mit Balken-/
Plattenmischsystem 2,7
5114633 0 Anschlußbrücke Rinsenau (B 62 ) Br. m. balken-/plattenartigem Tragwerk 2,4
5114642 2 HTS-Brücke Schemscheid/Brücke (B 62 ) Hohlkastenbrücke 3
5114648 A2
HTS-Brücke Siegen/Überbau Nord
(Fahrtrichtung Eiserfeld) ( B 62 )
Brücke mit balkenartigem oder
plattenartigem Tragwerk 2,3
5114648 A3
HTS-Brücke Siegen/Überbau Süd
(Fahrtrichtung Kreuztal) ( B 62 )
Brücke mit balkenartigem oder
plattenartigem Tragwerk 2,3
5114648 B2
HTS-Brücke Siegen/Rampe B (Abfahrt
aus Richtung Kreuztal)
Brücke mit balkenartigem oder
plattenartigem Tragwerk 1,8
5114648 B3
HTS-Brücke Siegen/Rampe A (Auffahrt
in Richtung Kreuztal)
Brücke mit balkenartigem oder
plattenartigem Tragwerk 1,7
5114648 C1
HTS-Brücke Siegen/Rampe C (Auf- und
Abfahrt Hammerhütte)
Brücke mit balkenartigem oder
plattenartigem Tragwerk 2,4
Bw-Nr.
Teil-
Bw-Nr.
Teilbauwerksname Bauwerksart ZN
Drucksache 17/5325 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelage für weitere Maßnahmen bzw. die weitere Erhaltungsplanung. Alle
Bundesländer arbeiten nach diesen Regelungen, die den Stand der Technik darstellen.
Die so ermittelten Zustandsdaten werden auf der Grundlage des Allgemeinen
Rundschreibens Straßenbau Nr. 9/2004 vom 6. April 2004 durch die
Straßenbauverwaltungen der Länder jeweils zum 1. März und 1. September eines jeden
Jahres an die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gemeldet und dort
ausgewertet. Eine entsprechende statistische Auswertung wird in der Regel auch in
den Verkehrsinvestitionsbericht aufgenommen.
Zur weiteren Qualifizierung der Bauwerksprüfingenieure auch anderer
Baulastträger hat der Bund gemeinsam mit den Ländern einen einwöchigen Lehrgang
für Bauwerksprüfingenieure entwickelt. Diese Lehrgänge werden heute durch
den im Jahr 2008 gegründeten „Verein zur Förderung der Qualitätssicherung
und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung der Ingenieurinnen/Ingenieure der
Bauwerksprüfung (VFIB)“ betreut. Ordentliche Mitglieder des VFIB sind der
Bund, die 16 Bundesländer und die meisten Ingenieurkammern der Länder. Die
Lehrgänge werden an vier Ausbildungsstandorten in Bochum, Lauterbach,
Feuchtwangen und Dresden angeboten und sowohl von Bauwerksprüfern der
Länder und Kommunen als auch von Externen wie Ingenieurbüros, TÜV,
Dekra usw. besucht. Die Lehrgänge schließen mit einem Zertifikat ab, das
inzwischen von den meisten Ländern beim Einsatz von externen
Bauwerksprüfingenieuren verlangt wird.
Darüber hinaus hat der Bund zur Information über die Bedeutung der
Bauwerksprüfung die Dokumentation „Bauwerksprüfung nach DIN 1076“
herausgegeben, die zurzeit aktualisiert wird.
20. Wie viele Ingenieure sind mit den Prüfungen nach DIN 1076 in den
Auftragsverwaltungen der Bundesländer und in extern beauftragten
Ingenieurbüros beauftragt?
Eine Länderabfrage ergab, dass in den Straßenbauverwaltungen der
Bundesländer etwa 200 Ingenieure mit den Prüfungen nach DIN 1076 betraut sind. Zu
berücksichtigen ist hierbei, dass nicht alle Ingenieure nur für die
Bauwerksprüfung, sondern auch für die Planung und Betreuung von
Erhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden. Hinzu kommen von den Straßenbauverwaltungen der
Länder beauftragte externe Ingenieure. Über die Anzahl liegen jedoch keine
verwertbaren Angaben vor, da zu berücksichtigen ist, dass sich diese
Prüfungsleistungen nur auf ein einzelnes Bauwerk, aber auch auf zahlreiche Bauwerke
innerhalb eines vereinbarten Zeitraums beziehen können.
21. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei den Prüfungen
festgestellte Schäden und Mängel unverzüglich beseitigt werden und eine
systematische Erfolgskontrolle durchgeführt wird?
Eine unverzügliche Schadensbeseitigung ist nur bei wenigen Schäden
zwingend erforderlich. Dies sind Schäden, die nach der RI-EBW-PRÜF die
Standund/oder Verkehrssicherheit so stark beeinträchtigen, dass eine sofortige
Schadensbeseitigung zwingend erforderlich ist.
Die RI-EBW-PRÜF stellt zusammen mit der DIN 1076 den Stand der Technik
dar, sie ist von allen Bundesländern zu beachten. Die Dokumentation der
Aufgabenerfüllung erfolgt durch die regelmäßigen Ländermeldungen der Daten an
die BASt und deren Auswertung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/5325Anlagevermögen, Substanzverlust und Erhaltungskosten bei Brücken an
Bundesfernstraßen
22. Wie groß ist das Bruttoanlagevermögen sowie der aktuelle Zeitwert der
Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen, und wie wird sich nach
Kenntnis der Bundesregierung der Zeitwert bis 2020 unter Berücksichtigung
der vorgelegten Haushaltsplanung der Bundesregierung entwickeln?
Unter Zugrundelegung eines angenommenen Bruttoanlagevermögens von
ca. 50 Mrd. Euro und einer mittleren Nutzungsdauer von 80 Jahren ergibt sich
ein Bestandswert (Zeitwert) in Höhe von ca. 32 Mrd. Euro (ca. 65 Prozent
bezogen auf das Bruttoanlagevermögen). Zur Entwicklung des Zeitwertes der
Brücken wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
23. Wie hat sich seit 2001 zum Stichtag 1. Februar 2011 der Anteil der
Erhaltungsausgaben für Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen in absoluten
Zahlen und prozentual im Verhältnis zu den Gesamterhaltungsausgaben
des Bundes entwickelt?
Eine Aufstellung der Anteile der Erhaltungsausgaben für Brücken an den
Gesamterhaltungsausgaben für die Bundesfernstraßen liegt der Bundesregierung
nicht vor.
24. Wie hoch waren die Kosten in den einzelnen Bundesländern für die
Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 in den Jahren 2001 bis 2010?
Die Kosten für die Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 in den einzelnen
Bundesländern liegen der Bundesregierung nicht vor. Eine Abfrage bei den
Bundesländern zeigte, dass diese Daten bei den Ländern sehr inhomogen und nur
unvollständig vorliegen. Die verwaltungsinternen Kosten für die
Brückenprüfung werden häufig nicht gesondert erfasst, und bei den Kosten für extern
beauftragte Ingenieurbüros wird häufig nicht zwischen der Straßenklasse
unterschieden.
25. Wie hoch ist der Anteil von den im Bundeshaushalt 2011 eingestellten
Mitteln für den Erhalt von Bundesfernstraßen in Höhe von 2,2 Mrd. Euro,
der von der Bundesregierung für den Erhalt von Brücken im Zuge von
Bundesfernstraßen zur Verfügung gestellt wird?
Die Bundesregierung bringt bei der Haushaltsaufstellung für die Erhaltung des
Bundesfernstraßennetzes eine Gesamtsumme in Ansatz. Eine Aufteilung auf
die einzelnen Anlagenteile erfolgt dabei nicht. Die Umsetzung der
Erhaltungsmittel und damit auch die Aufteilung auf die einzelnen Anlagenteile liegt im
Rahmen der Auftragsverwaltung in der Zuständigkeit der Länder.
26. Welche finanziellen Mittel müssen entsprechend der im Rahmen des
Bundesverkehrswegeplans 2003 erstellten Bedarfsprognose für den
Zeitraum von 2011 und 2015 für den Erhalt von Bundesfernstraßen insgesamt
und davon anteilig für den Erhalt von Brücken an Bundesfernstraßen zur
Verfügung gestellt werden?
Die dem Bundesverkehrswegeplan 2003 zugrunde liegende
Erhaltungsbedarfsprognose weist für den Zeitraum von 2011 bis 2015 insgesamt rund 12,5 Mrd.
Euro für die Erhaltung der Bundesfernstraßen aus. Der Anteil für die Brücken
und andere Ingenieurbauwerke beläuft sich davon auf rund 2,9 Mrd. Euro.
Drucksache 17/5325 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Welchen finanziellen Bedarf prognostiziert die Bundesregierung für den
Erhalt von Brücken an Bundesfernstraßen für den Zeitraum von 2011 bis
2015?
Der Erhaltungsbedarf für das gesamte Bundesfernstraßennetz wird für den
Zeitraum 2011 bis 2025 neu berechnet. Abschließende, differenzierte
Ergebnisse liegen noch nicht vor.
28. Wie viele der im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 aufgeführten
5000 Ingenieurbauwerke mit einem „kritischen Bauwerkszustand“
(BVWP 2003, S. 48) sind Brücken (gewesen) und seit 2003
instandgesetzt worden, und wie viele der o. g. Bauwerke müssen bis zum
Auslaufen des geltenden Bundesverkehrswegeplans noch instandgesetzt
werden?
Bei den im Jahr 2003 mit einem kritischen Bauwerkszustand eingestuften
Ingenieurbauwerken handelt es sich um Brücken. Die Instandsetzung bzw.
Erneuerung der Bauwerke erfolgt durch die Länder kontinuierlich im Rahmen des
Erhaltungsprogramms in eigener Zuständigkeit. Der Bundesregierung liegen
keine Informationen zu den einzelnen tatsächlich ausgeführten
Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen von Brückenbauwerken vor.
29. Plant die Bundesregierung im Zuge der Vorbereitungen für den neuen
Bundesverkehrswegeplan eine neue Bedarfsprognose für den Erhalt von
Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege und Bundeswasserstraßen in
Auftrag zu geben, und wenn ja, wann wird der Auftrag für die Studie mit
welcher Untersuchungslaufzeit vergeben?
Im Rahmen der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans wird auch
der Bedarf für Erhaltungsinvestitionen ermittelt werden. Derzeit wird
vorbereitend für den neuen Bundesverkehrswegeplan das Bewertungsverfahren
weiterentwickelt. Entscheidungen über Umfang und Zeitpunkt der Vergabe einer
Untersuchung über den Erhaltungsinvestitionsbedarf sind noch nicht getroffen.
30. Liegen der Bundesregierung aktuelle Studien zum Zustand der
Brückenbauwerke an Bundesfernstraßen vor, und wenn ja, zu welchem Ergebnis
sind sie gekommen?
Zum Gutachten „Sicherheit von Spannbetonbrücken“ vom 22. Dezember 2005
der Universität Dortmund und der TU-München wurde dem Verkehrsausschuss
des Deutschen Bundestages mit Schreiben von 4. März 2008 ein
entsprechender Bericht zugeleitet.
Zu den „Auswirkungen des Schwerverkehrs auf die Brücken der
Bundesfernstraßen“ wurde unter Einbeziehung verschiedener Forschungsprojekte im Juli
2009 ein BASt-Bericht zusammengestellt, der als Heft 68 der BASt-
Schriftenreihe veröffentlicht wurde. Als Ergebnis wurde eine erhebliche
Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit, der Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit einer
Vielzahl bestehender Brückenkonstruktionen infolge des vorhandenen
Schwerverkehrs festgestellt, wobei insbesondere Überladungen einen maßgeblichen
Anteil haben. Zur Sicherung einer hohen Qualität der Verkehrsinfrastruktur
sind deshalb verstärkte Anstrengungen in der Erhaltung und Ertüchtigung
Brücken der Bundesfernstraßen erforderlich, die inzwischen von Bund und
Ländern bereits eingeleitet wurden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/532531. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt), zitiert am 29. Oktober 2009 auf SPIEGEL ON-
LINE, dass es allein 5 bis 7 Mrd. Euro kosten würde, die großen
deutschen Brücken zu reparieren, und auf welcher Grundlage wurden die
Berechnungen erstellt?
Die in dem „SPIEGEL ONLINE“-Artikel vom 29. Oktober 2009 (!) zitierten
Kostenschätzungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) basieren auf
Untersuchungen von Prof. Geißler im Rahmen des Forschungsvorhabens
„Auswirkungen der Zulassung von 60 t-Lkw auf Brückenbauwerke im Zuge der
Bundesfernstraßen“, das von der BASt betreut wurde. Die Aussagen beziehen
sich auf eine Ertüchtigung des Brückenbestandes ohne Zulassung höherer Lkw-
Gesamtgewichte (siehe BASt-Schriftenreihe Heft 68).
32. Wird die Bundesregierung über den Verkehrsinvestitionsbericht 2010
hinaus dem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des
Deutschen Bundestages im Jahr 2011 einen Bericht zum Zustand der Brücken
im Zuge von Bundesfernstraßen zukommen lassen, und wenn nein, was
ist der Grund dafür?
Ein entsprechender Bericht ist beabsichtigt, sobald belastbare Auswertungen
aus den Nachrechnungen seitens der Länder und der sich daraus ergebende
Umfang der Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen vorliegen.
Erhaltungsprogramme des Bundes und der Bundesländer
33. Welche Streckenabschnitte und Brückenbauwerke von
Bundesfernstraßen haben die einzelnen Bundesländer im jährlich einzureichenden
Erhaltungsprogramm seit 2005 als prioritäre Maßnahmen an das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gemeldet (bitte in
tabellarischer Übersicht nach Bundesländern, Bundesfernstraßen und
Maßnahmen untergliedert darstellen)?
Eine zusammenfassende Aufstellung der prioritären Erhaltungsmaßnahmen für
Streckenabschnitte und Brückenbauwerke der einzelnen Bundesländer liegt der
Bundesregierung nicht vor.
34. Wie groß ist das jeweilige finanzielle Volumen der von den einzelnen
Bundesländern gemeldeten Erhaltungsprogramme, und wie groß ist der
finanzielle Anteil in den einzelnen Bundesländern für den Erhalt von
Brücken an Bundesfernstraßen?
Das finanzielle Volumen (in Mio.Euro) der gemeldeten Erhaltungsprogramme
für 2011 sowie der finanzielle Anteil für Brücken und andere
Ingenieurbauwerke für die einzelnen Bundesländer ist der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
Angaben in Mio. Euro
Bundesland
BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH
Erhaltungsprogramm
2011
250 212 41 121 30 56 279 69 388 205 190 38 80 81 63 65
davon für
Bauwerke
119 88 15 21 8 30 119 35 45 49 50 15 18 22 18 22
Drucksache 17/5325 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode35. Welche Qualitätsvorgaben macht die Bundesregierung für den Erhalt von
Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen, die die Bundesländer im
Rahmen der Managementsysteme für Straßenbefestigungen (Pavement-
Management-Systems PMS) und Bauwerke (Bauwerks-Management-
System BMS) als Messkriterium für die Bestimmung des Zustands der
Brücken verbindlich benutzen?
Das Bauwerk-Management-System BMS ist noch in der Entwicklungs- und
Erprobungsphase. Ziel des BMS ist eine möglichst wirtschaftliche Sicherstellung
der Verkehrssicherheit, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Bauwerke der
Bundesfernstraßen.
36. Plant die Bundesregierung für die Jahre 2011/2012 ein
bundesländerübergreifendes Erhaltungsprogramm für Brückenbauwerke im Zuge von
Bundesautobahnen?
37. Wenn ja, welcher finanzielle Bedarf wird für ein entsprechendes
Erhaltungsprogramm gesehen, und welche Bauwerke sollen in das Programm
aufgenommen werden?
Die Fragen 36 und 37 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nein. Die Planung und Realisierung von Erhaltungsmaßnahmen läuft ständig.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]