Folgen des Umbaus beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“
der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara Bünger, Agnes Conrad, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ hat seit 2015 eine ausdifferenzierte Landschaft der Präventionsarbeit und Demokratieförderung aufgebaut, die auch laut internationalen Fachleuten aus Forschung und Praxis als vorbildlich gilt. Als breit angelegtes und regional verankertes Programm hat es entscheidend zur Stärkung der Zivilgesellschaft beigetragen und Netzwerke sowie fachliche Expertise aufgebaut, die nicht von heute auf morgen ersetzbar erscheint. Die im Programm geförderten Akteure sind fester Bestandteil der demokratischen Zivilgesellschaft und sind als solche nicht selten Zielscheibe rechtsextremer Anfeindungen, als Organisationen wie als Einzelpersonen.
Im März 2026 wurde durch Medienberichte bekannt, dass Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) das Programm grundlegend umbauen will (vgl. www.fr.de/politik/merz-verteidigt-kuerzungen-trotz-protesten-der-zivilgesellschaft-94235621.html ). Die Förderung von rund 200 Projekten – insbesondere aus den Bereichen Innovationsprojekte und Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur – soll zum Jahresende auslaufen, obwohl zahlreiche Träger auf eine langfristige Förderung bis zum Ende der laufenden Programmphase vertraut hatten.
Inzwischen ist bekannt, dass die Förderrichtlinie voraussichtlich im Sommer 2026 veröffentlicht werden soll; ab Juli hat ein Interessenbekundungsverfahren begonnen, die neue Förderrichtlinie soll ab 2027 greifen. Nach wie vor bestehen erhebliche Unklarheiten über die künftige Ausgestaltung des Bundesprogramms, dessen Ziele, Förderbedingungen und Auswirkungen auf laufende sowie geplante Projekte.
Bekannt ist, dass für die „Partnerschaften für Demokratie“ ab 2026 ein Beschluss der jeweiligen Kommunalparlamente die Bedingung für den Abruf der Bundesmittel ist. Dies birgt die Gefahr, dass Demokratieförderung auf kommunaler Ebene durch nach Ansicht der Fragestellenden antidemokratische Kräfte leichter blockiert werden kann – besonders in Regionen Ostdeutschlands, in denen Mehrheitsverhältnisse unter maßgeblicher Beteiligung von Mandatsträgern, deren Parteilandesverbände als gesichert rechtsextremistisch oder rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft sind, zunehmend Realität sind (vgl. www.belltower.news/partnerschaften-fuer-demokratie-kommunale-demokratieprojekte-vor-dem-kollaps-164505/ ).
Nach Kenntnis der Fragestellenden bestehen zudem unterschiedliche Informationsstände und Unklarheiten hinsichtlich künftiger Zuständigkeiten, der angekündigten stärkeren Anbindung der Förderung an sogenannte Regelstrukturen sowie des Umfangs und der Laufzeit der Förderung im kommenden Förderzeitraum.
So steht nach Kenntnis der Fragestellenden im Raum, dass sich Projekte, die lediglich in einem Bundesland agieren, künftig direkt über Landesdemokratiezentren bewerben sollen, obwohl diese nach Kenntnis der Fragestellenden bislang keine entsprechenden Informationen erhalten haben.
Darüber hinaus ist den Fragestellenden berichtet worden, dass Träger mit bisherigen Förderschwerpunkten im Bereich der Antirassismusarbeit künftig über die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und damit über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden sollen; eine offizielle Bestätigung liegt hierzu nicht vor.
Gleichzeitig wurde bekannt, dass das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sowie ihm nachgeordnete Behörden unter Personalnotstand agieren (vgl. https://taz.de/Bilanz-nach-einem-Jahr-Schwarz-Rot/!6170758/ ), sowie nach Kenntnis der Fragestellenden ein hoher Krankenstand herrscht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Hat ein Austausch zwischen dem BMBFSFJ und den zuständigen Institutionen der Bundesländer zur Anpassung der Förderrichtlinie für „Demokratie leben!“ stattgefunden?
a) Falls ja, mit welchen?
b) Falls ja, welche Anpassungen waren Gegenstand des Austauschs?
Plant die Bundesregierung, die Landesdemokratiezentren im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zukünftig in größerem Umfang als bisher mit Eigenmitteln auszustatten?
Für welche konkreten Programmbereiche oder Förderlinien des neu ausgerichteten Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gilt eine Anforderung, wonach Projekte in mindestens drei Bundesländern tätig sein müssen?
Beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass Projekte, die in mehr als einem, aber weniger als drei Bundesländern tätig sind und Kofinanzierungen der beteiligten Länder erhalten, im Rahmen der neuen Förderstruktur des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ weiterhin förderfähig sind, und wenn ja, wie und welcher Programmebene sollen solche Projekte künftig zugeordnet werden, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Stellen sind im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in den für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zuständigen Referaten oder Abteilungen jeweils planmäßig ausgewiesen, und wie viele davon sind derzeit besetzt?
Welche zivilgesellschaftlichen Träger oder Fachverbände wurden in welchem Format in die Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie einbezogen, und wann fanden diese Konsultationen statt (bitte die einzelnen Termine und Beteiligte angeben)?
Wie viele der zum 31. Dezember 2026 auslaufenden Projekte in den Programmbereichen „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ verfügten über zugesagte Laufzeiten, die über das Jahr 2026 hinausgingen, und auf welcher Rechtsgrundlage wird die vorzeitige Beendigung dieser Förderungen vollzogen?
Wie viele der zum Jahresende auslaufenden Projekte hatten einen Schwerpunkt im Bereich Antisemitismusprävention, ist deren Weiterförderung in der neuen Struktur vorgesehen?
Welche maximalen jährlichen Fördersummen sind für Projekte auf der neuen Bundesebene („Bundesoffensive Demokratiebildung und Extremismusprävention“) vorgesehen, und wie viele Projekte sollen auf dieser Programmebene gefördert werden?
Ist im Rahmen der einzelnen Programmbereiche des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ eine mehrjährige Förderung von Projekten möglich, und falls ja, unter welchen Voraussetzungen (bitte zu den einzelnen Programmbereichen einzeln aufschlüsseln)?
Ist es gemäß der neuen Förderrichtlinie möglich, als Träger mehrere Anträge für unterschiedliche Projekte gleichzeitig zu stellen?
Welche inhaltlichen Schwerpunkte sollen in den einzelnen Programmbereichen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ künftig gefördert werden (bitte nach Programmbereichen aufschlüsseln)?
Ist im Rahmen der Programmbereiche erneut eine Kofinanzierung durch die Träger und die Länder vorgesehen (bitte nach Programmbereichen aufschlüsseln)?
Welche Behörden sollen künftig über die Förderung einzelner Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ entscheiden, nachdem diese Entscheidungen bislang durch das BAFzA und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend getroffen wurden?
Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, dass eine Bindung von Förderzusagen an landes- oder kommunalpolitische Beschlüsse insbesondere in Regionen mit hoher Zustimmung zu Mandatsträgern, deren Parteilandesverbände als gesichert rechtsextremistisch oder rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft sind, die Förderung von Trägern der Demokratiearbeit in diesen Regionen erschweren kann?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass die Pflicht zum Beschluss durch das jeweilige Kommunalparlament dazu führt, dass Demokratieförderung in Kommunen mit Mehrheitsverhältnissen unter maßgeblicher Beteiligung von Mandatsträgern, deren Parteilandesverbände als gesichert rechtsextremistisch oder rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft sind, künftig blockiert werden kann?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass Projekte zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention aufgrund mangelnder Kofinanzierung nicht mehr stattfinden können?
Wie viele der bisher im Rahmen der Partnerschaften für Demokratie geförderten Kommunen haben die Förderung seit Einführung der Pflicht zum Beschluss durch das jeweilige Kommunalparlament eingestellt oder nicht fortgeführt, und in wie vielen Fällen ist ein entsprechender Beschluss bisher abgelehnt worden?
Wie bewertet die Bundesregierung die angekündigte stärkere Anbindung von Demokratiebildungsmaßnahmen an Regelstrukturen wie Freiwillige Feuerwehren angesichts der von Feuerwehrverbänden geäußerten Rückmeldungen zu einer bereits bestehenden bürokratischen Überlastung (vgl. Protokoll der 17. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt vom 25. Februar 2026, S. 23)?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, Trägerorganisationen, deren bisherige Förderschwerpunkte im Bereich der Antirassismusarbeit im Rahmen der Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ entfallen, künftig über die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zu fördern, und wenn ja, nach welchen Kriterien soll diese Förderung erfolgen, ab wann soll sie beginnen, und in welchem Umfang sollen hierfür Mittel bereitgestellt werden?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, Trägerorganisationen, deren bisherige Förderschwerpunkte im Bereich der Queerfeindlichkeit im Rahmen der Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ entfallen, künftig über die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu fördern, und wenn ja, nach welchen Kriterien soll diese Förderung erfolgen, ab wann soll sie beginnen, und in welchem Umfang sollen hierfür Mittel bereitgestellt werden?
In welchem Rahmen finden bezüglich der Umgestaltung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Abstimmungen des BMBFSFJ mit den übrigen Bundesministerien und von der Bundesregierung und dem BMBFSFJ mit den die Bundesregierung tragenden Koalitionspartnern und den einzelnen Regierungsfraktionen statt (bitte nach Datum und Gegenstand des Termins auflisten)?
a) Welche Vorschläge, Hinweise oder Änderungswünsche von Vertreterinnen und Vertretern des Koalitionspartners SPD zur Ausgestaltung der neuen Förderrichtlinie wurden durch das BMBFSFJ übernommen, welche wurden nicht übernommen und aus welchen Gründen jeweils nicht?
b) Trifft die Information der Fragestellenden zu, dass den Vertreterinnen und Vertretern der SPD-Bundestagsfraktion für die Programmbereiche „Bund“ und „Digitales“ ein Richtlinienentwurf für Mitte Mai 2026 zugesagt wurde, und falls ja, wann wurde dieser Entwurf tatsächlich vorgelegt beziehungsweise aus welchen Gründen erfolgte die Vorlage nicht zum zugesagten Zeitpunkt?
Wann ist mit einem Ergebnis der noch laufenden Evaluation zu rechnen?
Wie bewertet die Bundesregierung die allgemeine Lage in Ostdeutschland, wo aufgrund weniger Stiftungen und privatem Vermögen kaum bis keine alternativen Quellen für demokratiestärkende Arbeit vorhanden sind?