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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Zahlen zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten zum Stand 30. Juni 2026

Fraktion

DIE LINKE

Datum

20.07.2026

Aktualisiert

21.07.2026

BT21/721520.07.2026

Zahlen zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten zum Stand 30. Juni 2026

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/7215 21. Wahlperiode 20.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Mandy Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Zahlen zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten zum Stand: 30. Juni 2026 Asylstatistiken beinhalten meist nur Zugangs-, Antrags- und Entscheidungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar, weshalb Die Linke im Bundestag diese seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 21/4644). Seit 2017 stellt auch das Statistische Bundesamt eine detaillierte Erhebung zu in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) vor (vgl. www.destatis.de). Als „Schutzsuchende“ gelten dabei anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende, entscheidend ist die „Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel untersucht das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich, inwieweit diese Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen. Sogenannte Visa- Overstayers (ohne Asylantragstellung) fallen damit z. B. aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Die Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Kleinen Anfragen der Linken wird aufgrund des aktuellen Status der hier lebenden Personen nach Angaben des AZR ermittelt, wobei ebenfalls nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltstitel berücksichtigt werden. Trotz weniger Erfassungsunterschiede im Detail entspricht die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtzahl in etwa der Summe, die sich aufgrund der Kleinen Anfragen der Linken ergibt. Für das Jahr 2020 waren dies beispielsweise jeweils knapp 1,9 Millionen Menschen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28234 und www.destatis.de, Pressemitteilung Nr. 340 vom 14. Juli 2021), Ende 2022, nach der Aufnahme von über einer Million Geflüchteten aus der Ukraine, waren es etwa 3,1 Millionen Personen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5870 und www.destatis.de, Pressemitteilung Nr. 125 vom 30. März 2023). Ende 2025 lag die Gesamtzahl aller Geflüchteten in Deutschland nach Berechnungen der Fragestellenden bei rund 3,5 Millionen, 87 Prozent von ihnen hatten einen geklärten Schutz- bzw. Aufenthaltsstatus (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4644). Erstmals seit 2011 hat es wieder einen (geringfügigen) Rückgang der Gesamtzahl gegenüber dem Vorjahreswert gegeben. Die Angaben des Statistischen Bundesamts für diesen Zeitpunkt lagen mit 3,2 Millionen unterhalb der von der Fraktion Die Linke erfragten Werte (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_162_12 5.html). Das Bundesamt zählte etwa Personen mit einem Chancenaufenthalts- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. recht oder mit einer humanitären Niederlassungserlaubnis nicht mit, auch weicht die Angabe des Bundesamts zu 500 000 Personen mit einem GFK- Schutzstatus deutlich von der Angabe zu 707 000 entsprechenden Titeln nach dem AZR ab (Bundestagsdrucksache 21/4644, Antwort zu Frage 2). Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der Geflüchteten in Deutschland von über einer Million auf unter 400 000 gesunken, seit 2012 stieg sie wieder an (alle Angaben, auch im Folgenden, soweit nicht anders angegeben, aus: Bundestagsdrucksache 21/4644; grafisch aufgearbeitet, im Verlauf von 2006 bis 2022, gibt es die Zahlen hier: taz.de/Gefluechtete-in-Deutschland/!5934394/). Ende 2025 lebten gut 750 000 anerkannte Flüchtlinge (Asyl, GFK) in Deutschland, viele von ihnen aus Syrien. Zudem gab es 373 000 subsidiär Geschützte, überwiegend ebenfalls aus Syrien, weitere 185 000 Menschen hatten einen nationalen Abschiebungsschutz, mehrheitlich Geflüchtete aus Afghanistan. Ende 2025 lebten außerdem über 1,3 Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland, die unkompliziert einen temporären Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten. Knapp 200 000 Geflüchtete verfügten Ende 2025 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1, 104a und 104c, 18a, 25a und 25b AufenthG), knapp 53 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und gut 15 000 wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Etwa 9 000 Menschen hatten einen Aufenthaltstitel infolge einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden Flüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken, bis Ende 2023 stieg sie auf 566 000 an, Ende 2025 lag sie bei etwa 470 000. Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft und überhöht. Ausreisepflichtige ohne Duldung können z. B. das Land längst wieder (unregistriert) verlassen haben und viele angeblich Ausreisepflichtige sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/12725 und 19/3860, Antwort zu Frage 38, sowie: www.proasyl.de/news/da s-angebliche-abschiebungsvollzugsdefizit-statistisch-fragwuerdig-aber-gut-fue r-schlagzeilen/). So musste die Bundesregierung auf Nachfragen einräumen, dass von den Ende 2009 im AZR vermerkten 70 000 angeblich Ausreisepflichtigen ohne Duldung 40 000 im Rechtssinne gar nicht ausreisepflichtig waren (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/4631). Für Hessen stellte das dortige Innenministerium Anfang 2021 fest, dass mehr als die Hälfte der Personen ohne Duldung nicht ausreisepflichtig war oder sich nicht mehr in Hessen aufhielt, die offiziellen Daten spiegelten also „nicht die Realität der Ausreisepflichtigen in Hessen“ wider (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/1048). Bund und Länder haben über drei Jahre hinweg – ergebnislos – darüber beraten, inwieweit Personen statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden sollen, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“ notiert ist (vgl. jeweils Antworten zu Frage 35 auf den Bundestagsdrucksachen 19/8258 und 20/1048). Im Ergebnis kommt es zu einer statistisch überhöhten Zahl (vermeintlich) in Deutschland lebender Ausreisepflichtiger, insbesondere wenn es keinen positiven Nachweis für die Aus- oder Weiterreise von ausreisepflichtigen Personen gibt. 191 000 der rund 232 000 (82,3 Prozent) zum Ende des Jahres 2025 laut AZR ausreisepflichtigen Personen verfügten über eine Duldung, weil ihre Abschiebung aktuell nicht möglich ist. Wie viele von ihnen nicht abgeschoben werden dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst, aber viele Duldungsgründe lassen erkennen, dass eine Abschiebung nicht erlaubt oder nicht beabsichtigt ist, etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse oder einer gerichtlichen Anordnung, wegen einer Ausbildung oder Beschäftigung, wegen enger familiä- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. rer Bindungen zu Personen mit einem Aufenthaltsrecht oder wegen eines Asylfolgeantrags. Nur etwa neun Prozent der Duldungen wurden nach § 60b AufenthG erteilt, weil den Betroffenen unterstellt wurde, dass sie ihre Abschiebung vorwerfbar verhindern (durch Täuschung oder Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung). Die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland sank von über 300 000 Ende 2022 auf gut 220 000 Ende 2025, ein Grund hierfür waren Aufenthaltserteilungen nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG). Laut einer Kurzanalyse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (www.bamf.de/SharedD ocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse1-2023-mimap.pdf?__bl ob=publicationFile&v=13) sind freiwillige Ausreisen und Aufenthaltserteilungen an Geduldete die häufigsten Gründe für eine Beendigung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylsuchender. Abschiebungen, die oft im Zentrum politischer Debatten bzw. von Gesetzesänderungen stehen, spielen diesbezüglich nur eine geringe Rolle. Die Zahl der „freiwilligen“ Ausreisen ausreisepflichtiger Personen übersteigt die Zahl entsprechender Abschiebungen seit 2010 in jedem Jahr deutlich, meist um das Doppelte bis Dreifache (vgl. Bundestagsdrucksache 20/11101, Antwort zu Frage 34). Nur knapp 60 Prozent der Ausreisepflichtigen sind abgelehnte Asylsuchende. Soweit seit dem 12. Juni 2026 infolge der Umsetzung von EU-Recht im Einzelfall andere Rechtsgrundlagen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln gelten, wird gebeten, die Angaben sinngemäß entsprechend der vorherigen Rechtslage zu machen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?  2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes [AsylG] a. F. und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) a. F. lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?  3. Wie viele Geflüchtete mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 AufenthG a. F. bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG a. F. (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?  4. Wie viele Widerrufsverfahren waren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum 30. Juni 2026 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?  5. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?  6. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp- Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026?  7. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16g, § 18a AufenthG (alte Fassung) bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026?  8. Wie viele jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 30. Juni 2026 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?  9. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026? 10. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026? 11. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026? 12. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. AufenthG erteilt wurde (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 13. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? a) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Fiktionsbescheinigung über die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte wie zuvor differenzieren)? b) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine ein Schutzgesuch geäußert haben (bitte wie zuvor differenzieren)? c) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine einen Antrag nach § 24 AufenthG gestellt haben (bitte wie zuvor differenzieren)? d) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als ukrainische Geflüchtete kein Schutzgesuch gestellt und keinen Titel erteilt bekommen haben (bitte wie zuvor differenzieren)? e) Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zur Zahl der Einreisen ukrainischer Staatsangehöriger bzw. der Antragstellungen für einen zeitweiligen Schutz im Verlauf der einzelnen Monate im Jahr 2026, insbesondere auch mit Blick auf männliche Personen zwischen 18 und 22 Jahren (bitte differenziert darstellen)? f) Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zur Zahl der Ausreisen ukrainischer Staatsangehöriger von 2022 bis Mitte 2026 (bitte nach Quartalen differenzieren)? 14. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026? 15. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026? 16. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026? 17. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG, wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte wie oben differenzieren), wie viele von ihnen hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG, und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026? 18. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (0–11, 12–15, 16–17, 18–20, 21–29, 30–39, 40–49, 50– 59, 60–69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe, so differenziert wie möglich, und der Duldungen nach §§ 60a, 60b, 60c und 60d AufenthG, jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026? Wie viele zum 30. Juni 2026 Geduldete hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern differenziert auflisten)? 19. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 20. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie lang ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit, wenn nur Personen betrachtet werden, die 2026 einen Asylantrag gestellt haben? 21. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 bzw. Absatz 2 AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und zudem angeben, wie viele dieser Personen zuvor eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder einen sonstigen oder keinen Aufenthaltstitel hatten), gibt es gegenüber der Antwort auf die Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/4644 neuere Erkenntnisse oder Einschätzungen zur Bewertung der Regelung des Chancen- Aufenthaltsrechts und zum Übergang in ein dauerhaftes Bleiberecht, und in welchem Zeitrahmen und Umfang plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen zur Schaffung eines Bleiberechts entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag (www.koalitionsvertrag2025.de/site s/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, ab Zeile 3073), inwieweit wird dabei der Beschluss des Bundesrats vom 6. März 2026 auf Bundesratsdrucksache 14/26 Berücksichtigung finden (bitte ausführen)? 22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (bitte nach Bundesländern differenzieren)? 23. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026? 24. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2026 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 25. Wie viele (rechts- oder bestandskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2026 mit welchem Aufenthaltsstatus (bitte Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3 AufenthG gesondert auflisten und bei befristeten Aufenthalten zudem differenzieren, nach welchen Abschnitten des AufenthG die Aufenthaltstitel erteilt wurden) in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 26. Wie viele der vor 2020 bzw. im Jahr 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 bzw. 2026 (bitte differenzieren) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylsuchenden, die zugleich ausreisepflichtig sind, hielten sich zum 30. Juni 2026 in Deutschland auf (bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? 27. Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2026 im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele EU-Bürgerinnen und -bürger waren hierunter (weitere Differenzierungen sind nicht erforderlich), wie viele Ausreisepflichtige (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele abgelehnte Asylsuchende (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren) und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)? 28. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand: 30. Juni 2026 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 29. Wie viele Personen hatten zum Stand 30. Juni 2026 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 30. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026? 31. Wie viele ausländische Personen waren zum 30. Juni 2026 zur Festnahme (mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte dif- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. ferenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser Personen lebten zum 30. Juni 2026 noch in Deutschland, und bei wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr 2026? 32. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nr. 3 oder Absatz 2 Nr. 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nr. 11 des Ausländerzentralregistergesetzes [AZRG]: illegale Einreise / Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni 2026 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 33. Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. im Jahr 2026 nach § 54 Absatz 2 Nr. 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Datum noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nr. 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 34. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni 2026 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, bei wie vielen von ihnen wurde die asylrechtliche Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats festgestellt und inwiefern kann festgestellt werden, dass sie deshalb als ausreisepflichtig gelten bzw. dass eine Überstellung geplant ist (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte differenzieren)? 35. Gibt es wesentliche Neuerungen bei der Bereinigung der Daten im AZR seit der Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 21/4644 (bitte gegebenenfalls im Einzelnen auflisten und etwaige Korrekturen wenn möglich quantifizieren)? Welche Tätigkeiten und Projekte hat der Beauftragte für Datenqualität zuletzt mit welchen Erfolgen unternommen bzw. sind für die Zukunft geplant (bitte im Einzelnen auflisten)? 36. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2026 Dokumente nach § 6 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) an das AZR übermittelt bzw. gespeichert (bitte differenzieren ob mit oder ohne Rückkehrentscheidung)? 37. Welche Angaben kann das BAMF inzwischen dazu machen, welche Personalressourcen im BAMF für notwendige Schwärzung von Ausführungen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung tangieren, bei der Übermittlung nach § 6 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 3 AZRG notwendig sind (bitte ausführen)? 38. Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2026 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen von ihnen wurde dies im Jahr 2026 erlaubt bzw. versagt (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 39. Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass das Statistische Bundesamt für den Zeitpunkt Ende 2025 von einer Zahl von 500 000 Personen in Deutschland mit einem GFK-Status ausgeht (www.destatis.de/D E/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_162_125.html), während die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/4644 zu Frage 2 die Zahl von 706 727 Personen mit einem Flüchtlingsschutz nach der GFK für Ende 2025 nennt (die Angaben zum subsidiären Schutz stimmen hingegen überein, bei Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG gibt es wiederum eine Abweichung von über 50 000; bitte ausführen)? Berlin, den 13. Juli 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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