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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Zur Bearbeitungsdauer von Antragsverfahren auf den Schwerbehindertenausweis

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

29.07.2026

Aktualisiert

03.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/739229.07.2026

Zur Bearbeitungsdauer von Antragsverfahren auf den Schwerbehindertenausweis

des Abgeordneten Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bearbeitung von Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis, auch Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) genannt, gehört zur Zuständigkeit der Bundesländer, wobei je nach Bundesland die Zuständigkeit bei einer Landes-, Kreis- oder Kommunalbehörde liegt. Nach den den Fragestellern vorliegenden Informationen variiert die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen den Bundesländern; so liegt die Dauer in Niedersachsen einerseits bei drei bis sieben Wochen (www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/schwerbehindert-ausweis-landesverwaltungsamt-wartezeit-102.html [https://web.archive.org/web/20250609112620/https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/schwerbehindert-ausweis-landesverwaltungsamt-wartezeit-102.html]) und in Sachsen-Anhalt andererseits bei neun bis 18 Monaten (www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/offene-verfahren-schwerbehinderung-102.html). Dabei sind beide Beispiele als Extremwerte zu verstehen, während die Bearbeitungszeit in anderen Bundesländern dazwischen liegt. Laut § 10 VwVfG sind Verwaltungsverfahren einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen (www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__10.html ), dieses Prinzip findet sich in den entsprechenden Landesgesetzen wieder.

Als mögliche Gründe für die lange Bearbeitungsdauer werden in der Berichterstattung verschiedene Faktoren genannt: Die Antragstellung selbst aber auch die Kommunikation der Behörden mit zuständigen Ärzten und anderen Stellen für medizinische Befunde erfolge rein postalisch, nicht digital, wie Antragsteller und Gutachtenersteller bemängeln (www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Lange-Wartezeiten-auf-Ausweise-fuer-Schwerbehinderung,schwerbehindertenausweis108.html ). Dem Sozialverband VdK zufolge verzögere die Mitwirkung von Ärzten die notwendige Gutachtenerstellung oft, weil diese sehr aufwendig sei und im Vergleich zum Zeitaufwand sehr gering vergütet würde (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/schwerbehindertenausweis-lange-wartezeit-100.html ), während der Allgemeine Behindertenverband in Sachsen-Anhalt auch den bürokratischen Aufwand des Antragsverfahrens hervorhebt (www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/offene-verfahren-schwerbehinderung-102.html).

Ein weiterer Grund laut Behördenvertretern und Verbänden sei die immer älter werdende Gesellschaft, was zu mehr Antragstellern führe, in Kombination mit zunehmendem Fachkräftemangel in den zuständigen Behörden. Gründe für die kurze Bearbeitungsdauer in Niedersachsen werden in der Berichterstattung nicht aufgeführt. Die Bundesregierung wendete 2025 für „Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ weit weniger finanzielle Mittel (14,2 Mrd. Euro) auf als für die Versorgung von Asylmigranten (24,8 Mrd. Euro) (www.cicero.de/innenpolitik/fluchtlingskostenbericht-der-bund-zahlt-mehr-fur-asyl-als-fur-bildung-und-forschung ).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls zu der Bearbeitungsdauer von Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis in den verschiedenen Bundesländern (bitte gegebenenfalls je Bundesland von-bis-Werte und Durchschnittswerte angeben)?

2

Wie viele Anträge zur Feststellung einer Behinderung und Schwerbehinderung hat es in den Bundesländern in den vergangenen 10 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben, welche Trends lassen sich wo erkennen, soweit der Bundesregierung Daten vorliegen (bitte pro Jahr aufschlüsseln nach Bundesland, Erst- und Änderungsanträgen)?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls bezüglich der konkreten Gründe für die verschiedenen Bearbeitungszeiten von einerseits bis zu 18 Monaten und andererseits drei Wochen in den verschiedenen Bundesländern (bitte gegebenenfalls je Bundesland die Gründe für die entweder kurze oder lange Bearbeitungszeit angeben), wie kommen diese unterschiedlichen Bearbeitungszeiten zustande, soweit der Bundesregierung Daten vorliegen?

a) Welche in der Berichterstattung aufgeführten Gründe für eine lange Bearbeitungszeit kann die Bundesregierung gegebenenfalls bestätigen, soweit der Bundesregierung Daten vorliegen, welche nicht?

b) Welche weiteren konkreten Gründe für eine lange Bearbeitungszeit, die in der Berichterstattung nicht aufgeführt werden, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den verschiedenen Bundesländern, soweit der Bundesregierung Daten vorliegen?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich dessen, was seitens des Bundes gegebenenfalls für eine Verkürzung der Bearbeitungszeit in den Bundesländern mit besonders langen Bearbeitungszeiten getan werden kann, damit eine zügige Verfahrensbearbeitung gewährleistet wird?

5

Wie möchte sich die Bundesregierung gegebenenfalls für einen Abbau des Bürokratieaufwands in Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis einsetzen?

6

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls gegen eine vollumfängliche, bundesweit einheitliche Digitalisierung der Antragstellung und des dazugehörigen Bearbeitungsverfahrens inklusive der Korrespondenz von Behörden mit Dritten; welche Bundesgesetze müssen hierfür gegebenenfalls geändert werden, in welchen Bundesländern ist die Digitalisierung nach Kenntnis der Bundesregierung schon erfolgt?

7

Bis zu welchem Zeitpunkt haben deutsche Behörden im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG) ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten, was auch die Beantragung von Schwerbehindertenausweisen umfasst; inwiefern hat die Bundesregierung die Bundesländer hierbei gegebenenfalls bereits unterstützt oder plant, das zu tun?

8

Welche weiteren Schritten erwägt die Bundesregierung gegebenenfalls, sollten Fristen zur Digitalisierung der Verwaltung im Sinne des OZGÄndG flächendeckend nicht eingehalten werden können?

9

Welche rechtlichen Notwendigkeiten, im Sinne von zu ändernden Bundesgesetzen, bestehen aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls, um eine rechtliche Grundlage für eine bundesweit einheitliche digitale Schnittstelle zwischen Behörden, Ärzten und anderen medizinischen Stellen zu ermöglichen; welche rechtlichen Voraussetzungen bestehen bereits?

10

Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur durchschnittlichen zukünftigen Bearbeitungsdauer solcher Anträge in den verschiedenen Bundesländern unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung ein, wenn ja, welche und welche Zeitersparnis in Monaten im Vergleich zum aktuellen Stand lässt sich aus Sicht der Bundesregierung durch Digitalisierung und Entbürokratisierung gegebenenfalls voraussichtlich erreichen (je Bundesland bitte beantworten)?

11

Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls, um für Ärzte, deren Praxen wegen der älter werdenden Gesellschaft ebenfalls mehr Patienten bekommen, die Erstellung von Gutachten in Zusammenhang mit Anträgen auf Schwerbehindertenausweise weniger aufwendig und finanziell attraktiver zu gestalten?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls zur finanziellen Vergütung von Ärzten für die Erstellung von Gutachten in Zusammenhang mit Anträgen auf Schwerbehindertenausweise in den verschiedenen Bundesländern (bitte Höhe der Vergütung je Bundesland angeben)?

13

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls zu der Personalsituation und -entwicklung in den verschiedenen für die Antragsbearbeitung zuständigen Behörden in den Bundesländern und wie möchte sich die Bundesregierung gegebenenfalls dort für Personalgewinnung und gegen Fachkräftemangel angesichts der demographisch bedingten Zunahme von Anträgen einsetzen?

14

Welche konkreten Bundes- und Länderprogramme zur Verwaltungsdigitalisierung und Entlastung der Sozialverwaltung gibt es gegebenenfalls oder sind gegebenenfalls in Planung?

15

Welche Maßstäbe werden in den Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung zur Einstufung des Behinderungsgrads verwendet, die beispielsweise dazu führen, dass Antragsteller mit einer Nierentransplantation einen Grad der Behinderung von 100 erhalten und andere Antragsteller im Rollstuhl und mit Spastik einen Grad der Behinderung von 80 erhalten (www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/schwerbehindert-ausweis-landesverwaltungsamt-warte-zeit-102.html)?

16

Wie viele offene Antragsverfahren auf einen Schwerbehindertenausweis gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den verschiedenen Bundesländern, (bitte gegebenenfalls pro Bundesland nach Jahr der Antragstellung auflisten)?

17

Welche Altersgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den verschiedenen Bundesländern im Vergleich zu vitaleren Altersgruppen besonders oft von Umständen betroffen, die eine Einstufung als schwerbehindert bedingen (bitte pro Bundesland in Altersgruppen in 10-Jahresschritten beantworten)?

a) Wie stark sind diese Altersgruppen nach Kenntnis der Bundesregierung je nach Bundesland demographisch vertreten, wie fällt hierzu außerdem eine Prognose für die nächsten 40 Jahre aus?

b) Wie viele Allgemeinmediziner und Fachärzte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung pro 100 Individuen aus den besonders oft betroffenen Altersgruppen je nach Bundesland?

c) Welche Fachärzte in welchen Spezialgebieten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die Gutachtenerstellung in Zusammenhang mit Antragsverfahren auf einen Schwerbehindertenausweis involviert und wie viele gibt es davon je nach Bundesland?

Berlin, den 27. Juli 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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