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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Lage der christlichen Minderheit im Irak - Bedrohung durch Milizengewalt, demografischer Niedergang und institutionelle Diskriminierung

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

31.07.2026

Aktualisiert

03.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/744031.07.2026

Lage der christlichen Minderheit im Irak – Bedrohung durch Milizengewalt, demografischer Niedergang und institutionelle Diskriminierung

der Abgeordneten Nicole Höchst, Rainer Rothfuss, Stefan Keuter, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Irak gehört nach Einschätzung internationaler Beobachtungsstellen zu den Staaten mit den weltweit schwerwiegendsten Einschränkungen der Religionsfreiheit. Das Land wurde 2026 erstmals neu auf die sogenannte Special Watch List (SWL) gesetzt, u. a. wegen zunehmender Diskriminierung religiöser Minderheiten und rückläufiger Standards bei Registrierungsgesetzen und Blasphemie-Vorschriften (vgl. USCIRF Annual Report 2026, Iraque Chapter).

Die traditionellen Kirchen – die Assyrische Kirche des Ostens, die Syrisch-Orthodoxe Kirche, die Syrisch-Katholische Kirche, die Chaldäisch-Katholische Kirche und die Armenisch-Orthodoxe Kirche – sind stark von Gewalt, Intoleranz und Diskriminierung betroffen. Christen mit muslimischem Hintergrund erfahren den größten Druck aus dem eigenen familiären Umfeld und halten ihren Glauben häufig geheim, da ihnen der Verlust von Erb- und Eherechten droht. Seit der Zurückdrängung des „Islamischen Staats“ (IS) setzen vor allem vom Iran unterstützte schiitische Milizen die Christen im Irak unter Druck; der IS selbst hat seine Angriffe auf Zivilisten, Infrastruktur und Sicherheitskräfte 2023 sowie in geringerem Maße 2024 und 2025 fortgesetzt (www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/irak).

Die christliche Bevölkerung des Irak schrumpft dramatisch: Von rund 1,5 Millionen Christen Anfang der 1990er Jahre ist nach Angaben von Open Doors kaum mehr als ein Zehntel übriggeblieben; im Distrikt Tel Keppe etwa sank ihre Zahl von rund 5 000 im Jahr 2014 auf nur noch etwa 150. Als Ursachen werden neben den Gewaltwellen der 1980er bis 2010er Jahre auch gezielte Landkäufe durch schiitische Gruppen in der Ninive-Ebene sowie mangelnde wirtschaftliche Perspektiven genannt (www.opendoors.de/nachrichten/aktuellemeldungen/irak-zahl-der-christen-dramatisch-gesunken). Eine gesonderte Befragung des katholischen Hilfswerks Kirche in Not (ACN) unter Christen in der Ninive-Ebene ergab zudem, dass sich 100 Prozent der Befragten dort aktuell unsicher fühlen, 87 Prozent davon „spürbar“ oder „deutlich“ unsicher; 69 Prozent nannten diese Bedrohungslage als Hauptgrund, über eine Auswanderung nachzudenken (www.kirche-in-not.de/allgemein/aktuelles/irak-christenweiterhin-von-ausloeschung-bedroht/).

Die anhaltende institutionelle Bedrängnis der Kirchen im Irak zeigt sich auch am Umgang mit dem chaldäisch-katholischen Patriarchen Kardinal Louis Sako, dem die irakische Präsidentschaft 2023 im Streit um Landrechte der Christen in der Ninive-Ebene die staatliche Anerkennung entzog und der im März 2026 unter anhaltendem Druck von seinem Amt zurücktrat (www.csi-schweiz.ch/news/irak-csi-informiert-europaeischen-parlament-ueber-christen-irak). Der Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutsche Bundestag hatte bereits am 19. Januar 2023 die Verbrechen des IS an den Jesiden im Irak einstimmig als Völkermord anerkannt und dabei auch die fortdauernde Verfolgung und Diskriminierung religiöser Minderheiten im Irak festgestellt (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-de-jesiden-927032).

Die Anfrage dient für die Fragesteller der parlamentarischen Kontrolle, inwieweit die Bundesregierung diese Berichte kennt, sie in ihre Lageeinschätzung einbezieht und welche konkreten Maßnahmen sie im Rahmen der bilateralen Beziehungen, der Entwicklungszusammenarbeit und internationaler Foren ergreift, um die Religionsfreiheit und den Schutz christlicher sowie anderer religiöser Bevölkerungsgruppen im Irak zu fördern. Angesichts der deutschen Entwicklungs- und Stabilisierungszusammenarbeit mit dem Irak ist Transparenz über die Berücksichtigung religiöser Verfolgungslagen nach Auffassung der Fragesteller geboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die aktuelle Sicherheitslage von Christen und anderen religiösen Minderheiten im Irak vor, insbesondere seit 2023?

2

In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Christen im Irak Opfer von Verhaftungen, Verurteilungen oder anderen staatlichen Repressionsmaßnahmen wegen ihres Glaubens (bitte nach Jahren 2023 bis 2026, Land sowie Art der Repression differenzieren)?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die besondere rechtliche und gesellschaftliche Lage von Konvertiten muslimischer Herkunft im Irak, insbesondere hinsichtlich des drohenden Verlusts von Erb- und Eherechten sowie Bedrohungen durch das eigene familiäre Umfeld?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die strafrechtliche Verfolgung christlicher Konvertiten im Irak?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die fortgesetzte Bedrohung durch den sogenannten Islamischen Staat (IS) für Christen und andere religiöse Minderheiten im Irak?

6

Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Anerkennung des Völkermords an den Jesiden durch den Deutschen Bundestag (Beschluss vom 19. Januar 2023) eine Auffassung dazu gebildet, ob auch andere religiöse Minderheiten im Irak, insbesondere Christen, während der Herrschaft des IS Opfer genozidaler Gewalt wurden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls für die aktuelle Schutzpraxis daraus?

7

Welche internationalen Berichte (z. B. USCIRF, Open Doors, Human Rights Watch, ACLED, Kirche in Not, International Crisis Group) zieht die Bundesregierung gegebenenfalls zur Bewertung der Lage religiöser Minderheiten im Irak heran?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über regionale Unterschiede hinsichtlich der Gefährdung religiöser Minderheiten im Irak, insbesondere zwischen der Kurdistan-Region und der Ninive-Ebene bzw. dem Zentralirak?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über den anhaltenden Rückgang der christlichen Bevölkerung im Irak (Schätzungen reichen von rund 150 000 bis 265 000 Personen gegenüber rund 1,5 Millionen Anfang der 1990er Jahre; im Distrikt Tel Keppe sank die Zahl von rund 5 000 im Jahr 2014 auf nur noch etwa 150, vgl. Vorbemerkung), und Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. hat sie sich zu den berichteten Ursachen, u. a. gezielte Landkäufe und Vertreibungsdruck durch schiitische Milizen in der Ninive-Ebene, eine eigene Positionierung erarbeitet (wenn ja, welche)?

10

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen zum Irak gegebenenfalls, um auf den Schutz religiöser Minderheiten und die Einhaltung der Religionsfreiheit hinzuwirken?

11

In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung gegebenenfalls im Rahmen internationaler Organisationen (z. B. Vereinte Nationen, Europäische Union) oder in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern für den Schutz religiöser Minderheiten im Irak?

12

Welche humanitären Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung kommen derzeit gegebenenfalls auch christlichen und anderen religiösen Gemeinden oder Organisationen im Irak zugute (bitte nach Land, Haushaltstitel, Projekt- bzw. Vorhabentitel, Förderzeitraum, Zuwendungssumme sowie Durchführungs- und Trägerorganisation aufschlüsseln)?

13

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls die besondere Schutzbedürftigkeit religiöser Minderheiten bei der Vergabe von Entwicklungs-, Stabilisierungs- und Wiederaufbaumitteln für den Irak, insbesondere für die Ninive-Ebene?

14

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse Minderheiten im Irak zu verbessern?

15

Erkennt die Bundesregierung die Fähigkeit und den politischen Willen der Regierung in Bagdad sowie der Regionalregierung Kurdistan-Irak, religiöse Minderheiten wirksam vor Angriffen zu schützen?

16

Inwieweit macht die Bundesregierung gegebenenfalls die Gewährung von Entwicklungszusammenarbeit oder diplomatischer bzw. sicherheitspolitischer Kooperation mit dem Irak von Fortschritten beim Schutz religiöser Minderheiten abhängig?

17

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über aktuelle Fluchtbewegungen christlicher und anderer religiöser Minderheiten aus dem Irak nach Deutschland oder in Nachbarstaaten vor?

18

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu a) der Anzahl der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017 (aufgeschlüsselt nach Jahren und Herkunftsland)? b) der Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017? c) der Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017 (bitte jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? d) der statistischen Erfassung der Anzahl somalischer Asylbewerber seit 2017, die „religiöse Verfolgung“ als Fluchtgrund nannten (bitte nach Jahren aufschlüsseln); e) der Rückführungsquote der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017 (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsland, Religionszugehörigkeit und Jahren)?

Berlin, den 30. Juli 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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