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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Hintergründe zum islamistischen und queerfeindlichen Anschlag auf den CSD in Berlin am 25.07.2026

(insgesamt 51 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.09.2026

Antwortdauer

30 Tage

Aktualisiert

08.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/746304.08.2026

Hintergründe zum islamistischen und queerfeindlichen Anschlag auf den CSD in Berlin am 25. Juni 2026

der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Lamya Kaddor, Misbah Khan, Nyke Slawik, Ulle Schauws, Helge Limburg, Marlene Schönberger, Dr. Lena Gumnior, Schahina Gambir, Hanna Steinmüller, Filiz Polat, Lukas Benner, Leon Eckert, Rebecca Lenhard, Sven Lehmann, Katharina Beck, Dr. Anja Reinalter, Julia Schneider, Simone Fischer, Awet Tesfaiesus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bei dem islamistischen und queerfeindlichen Terroranschlag auf die Kundgebung zum Christopher Street Day (CSD) in Berlin am 25. Juli 2026 wurden ein Mensch getötet und 31 verletzt. Der mutmaßliche Täter richtete seine Tat gezielt gegen queeres Leben, die Freiheit, Vielfalt und die offene demokratische Gesellschaft in Deutschland.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen war der mutmaßliche Täter den Sicherheitsbehörden als radikaler Islamist seit Jahren bekannt und Gegenstand verschiedener Maßnahmen der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern (www.zdfheute.de/panorama/kriminalitaet/csd-berlin-abdul-b-taeter-islamist-radikalisierung-100.html). Nach der Tat sind nun zahlreiche Fragen zum Handeln der Behörden, zur Gefahrenbewertung, zum Informationsaustausch zwischen den Behörden sowie zu den getroffenen oder unterbliebenen Maßnahmen öffentlich aufgeworfen worden (www.zdfheute.de/panorama/kriminalitaet/csd-berlin-abdul-b-taeter-islamist-radikalisierung-100.html).

Die umfassende Aufklärung dieser Fragen liegt nicht nur im öffentlichen Interesse, sondern ist auch im Sinne des parlamentarischen Kontrollauftrags des Deutschen Bundestages und seiner Mitglieder. Für die fragestellende Fraktion stellen sich eine Reihe von schwerwiegenden Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen51

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum zeitlichen Ablauf des Anschlags vor, insbesondere zu a) der Anmietung des Tatfahrzeuges, b) der Anfahrt des Täters, c) dem Beginn der Tat, d) den einzelnen Angriffen/Handlungen, e) der Flucht und dem Fluchtweg, f) dem ersten Eintreffen der Polizei/ dem ersten Polizeieinsatz am Tatort, g) dem Beginn der Fahndung und ersten Ermittlungsmaßnahmen?

2

Wann genau und wie konnte Abdul B. als mutmaßlicher Attentäter des Anschlags auf den CSD in Berlin identifiziert werden?

a) Inwiefern gab es Hinweise und entsprechende Zeugenaussagen?

b) Inwiefern lagen Videos oder anderes Bildmaterial vor, die Verbindungen von Abdul B. zur Tat nahelegten?

c) Inwiefern gab es Hinweise im Umfeld der Tatzeit observierenden Sicherheitsbehörden (Bundes- und Landesebene), gegebenenfalls den Einsatz von V-Leuten, und wenn ja wie konkret waren diese Hinweise?

3

Wie hat die Polizei bzw. wie haben die Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung von der aktuell nicht verpachteten Gartenparzelle Kenntnis erhalten, in der sich Abdul B. vor seiner Ergreifung aufhielt und inwiefern ist die Polizei oder sind andere Sicherheitsbehörden durch islamistische Kreise oder sein weiteres persönliches Umfeld über seinen Aufenthaltsort informiert worden?

4

Auf Grundlage welcher Erkenntnisse ist nach Kenntnis der Bundesregierung der zweite Verdächtige im Kontext des Anschlags auf den CSD wieder entlassen worden und weshalb wurde er zunächst verdächtigt?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, inwiefern Abdul B. von Netzwerken, Mittätern und Unterstützern aus der islamistischen Szene oder aus anderen Zusammenhängen geholfen wurde oder geht sie davon aus, dass Abdul B. als Einzeltäter gehandelt hat?

6

Wird Abdul B. bzw. seine mutmaßliche Tat einer terroristischen Struktur zugerechnet?

7

Wie bewertet die Bundesregierung das Bekennervideo, das auf dem Handy von Abdul B. gefunden wurde (www.tagesschau.de/inland/csd-anschlag-bekennervideo-100.html) und inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung von Bedeutung, dass der sogenannte Islamische Staat das Video (zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage) nicht hochgeladen hat?

8

Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden zur Inhaftierung Abdul B.s im Libanon (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/is-attentaeter-100.html) beigetragen und wenn ja, welche Erkenntnisse?

9

Was ist über mögliche Kontaktpersonen von Abdul B. während der Haft im Libanon bekannt?

10

Welche Hinweise hat die Bundesregierung, haben die ihr untergeordneten Behörden, zu Auslandaufenthalten des Tatverdächtigen, auch mit Hinblick auf Versuche, sich dem sogenannten Islamischen Staat oder anderen Terrorgruppierungen anzuschließen (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/is-attentaeter-100.html)?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den familiären, persönlichen und islamistischen Kontakten des Tatverdächtigen vor, insbesondere zu eigenen Angehörigen, Predigern, weiteren Kontaktpersonen oder sonstigen Verbindungen in die islamistische Szene (zum Beispiel zu seinen Cousins oder Prediger) oder zum sogenannten Islamischen Staat, seit wann waren diese den Sicherheitsbehörden jeweils bekannt und welche Maßnahmen wurden hieraus jeweils abgeleitet?

12

In welchen islamistischen Strukturen in Deutschland und im Ausland hat sich Abdul B. seit wann bewegt (bitte um chronologische Darstellung bis zu seinem Todestag)?

13

Welche konkreten Erkenntnisse kamen seit den ersten Hinweisen auf eine Radikalisierung bis zum Tattag jeweils hinzu und wann wurden diese den zuständigen Behörden jeweils bekannt und wie wurden diese bewertet (bitte nach Datum aufschlüsseln)?

14

Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, welche konkreten Personen, Organisationen oder Online-Angebote bei der Radikalisierung Abdul B.s eine Rolle spielten (bitte benennen)?

15

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur weiteren Radikalisierung von Abdul B. in der Jugendhaftanstalt in Deutschland?

16

Sieht die Bundesregierung die Gefahr weiterer Anschläge, gegebenenfalls Nachahmungstaten, für weitere CSD-Veranstaltungen und wie begegnet die Bundesregierung dieser Gefahren, auch im Zusammenspiel mit den Ländern?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung, dass die Kosten für notwendige Sicherheitskonzepte bei CSD-Veranstaltungen angesichts der Bedrohungslage für viele Veranstalter massiv angestiegen sind, (www.tz.de/muenchen/stadt/helfen-csd-muenchen-sicherheitskosten-explodieren-stadt-soll-93125530.html; www.fr.de/rhein-main/darmstadt/verein-startet-spendenkampagne-fuer-sicherheit-beim-csd-94417155.html) und welche konkrete Unterstützung plant sie, damit CSDs in Deutschland auch künftig in einem angemessenen Sicherheitsrahmen stattfinden können?

18

Welche Handlungsempfehlungen des im Auftrag der Innenministerkonferenz vom Bundesministerium des Innern für 2022 eingerichteten Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/06/ak-abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=6) wurden bisher umgesetzt?

19

Welche Handlungsempfehlungen des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen (bitte mit Nennung eines konkreten Zeitplans)?

20

Welche Maßnahmen aus dem Empfehlungspapier der Verbände und Vertreter*innen der LSBTIQ*-Community (Arbeitsgruppe Gewaltschutz) an die Bundesministerien, die im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Aktionsplan „Queer leben“ der letzten Bundesregierung entstanden ist (www.lsvd.de/media/doc/12772/empfehlungspapier-ag-gewaltschutz-data.pdf), plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode umzusetzen?

21

Wie ist sichergestellt, dass Betroffene des Anschlags nicht nur akut, sondern über Monate und Jahre Zugang zu traumatherapeutischer Behandlung erhalten, und welche Wartezeiten bestehen hierfür aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung?

22

Zu welchen Zeitpunkten wurde der Tatverdächtige durch welche Sicherheitsbehörden erstmals als islamistischer Extremist, als gewaltorientierter Islamist, als terroristisch relevanter Akteur oder als Gefährder oder sonstige sicherheitsrelevante Person bewertet?

23

Wann wurde gegen den Tatverdächtigen wegen welcher Straftat jeweils ermittelt, Anklage erhoben, ein Urteil gesprochen sowie Untersuchungshaft, Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe oder (Vor-)Bewährung angeordnet (bitte tabellarisch auflisten)?

24

Welche Überwachungsmaßnahmen wurden durch welche Landes- und Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder der ihr nachgeordneten Behörden gegen den mutmaßlichen Täter durchgeführt?

25

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder der ihr nachgeordneten Behörden zutreffend, dass der Täter nach vorherigen Einschätzungen bezüglich seiner Gefährlichkeit engmaschig, auch mit entsprechendem Personal überwacht wurde, am Tattag aber nur durch rein technische Maßnahmen wie beispielsweise eine Videokamera vor seiner Wohnung (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/anschlag-berlin-tatverdaechtiger-100.html) und wodurch wurde dies begründet und haben gegebenenfalls zuvor stattgefundenen Maßnahmen die Verantwortlichen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneter Behörden gegebenenfalls veranlasst, die Gefährlichkeit unmittelbar vor dem späteren Tatzeitpunkt als nicht mehr so hoch einzustufen?

Was, sollte dies zutreffen, hat konkret zu dieser Einschätzung geführt und welche Stelle hat diese Einschätzung zu welchem Zeitpunkt vorgenommen (bitte chronologische Auflistung der jeweiligen Einstufungen durch BKA und andere Behörden auf Landes- und Bundesebene)?

26

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob die Berliner Polizei als zuständige Gefahrenabwehrbehörde am Tattag gegenüber Abdul B. eine persönliche Kontrolle oder sonstige gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen anlässlich des kommenden CSD in Berlin geprüft oder durchgeführt hat, und falls dies nicht der Fall war, aus welchen Gründen hiervon abgesehen wurde?

27

Wann wurden die am 16. und 24. Juni 2024 über den Instagram-Account des Tatverdächtigen veröffentlichten Inhalte mit Bezug zum sogenannten Islamischen Staat (www.zeit.de/2026/33/abdul-b-is-anschlag-csd-berlin-radikalisierung-polizei/komplettansicht) den deutschen Sicherheitsbehörden erstmals bekannt und welche Maßnahmen wurden daraufhin jeweils ergriffen?

28

Lagen dem Gericht zum Entscheidungszeitpunkt alle Einschätzungen der Sicherheitsbehörden (Landes- und Bundesebene) zur Gefährlichkeit des mutmaßlichen Täters vor und, sollte dies nicht der Fall sein, warum nicht und welche Informationen konkret nicht?

29

Wie ist, bei Erteilung der sogenannten Vorbewährung nach § 61 JGG unter der Auflage oder Weisung (gemäß § 61b JGG) an einem De-Radikalisierungsprogramm teilzunehmen, die Kommunikation zwischen der ausführenden Organisation (hier Violence Prevention Network) und dem Gericht geregelt und wie wird sichergestellt, dass bei einer negativen Beurteilung sofort reagiert wird?

30

Welche Gegenstände wurden im Rahmen der Durchsuchungen und Sicherstellungen (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/csd-berlin-verletzte-100.html; www.bild.de/regional/berlin/in-berlin-fahnder-stuermen-wohnung-von-csd-terrorist-abdul-ballout-6a65b3b4e4e0a5362b8fbcf; www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101360766/csd-attentat-berlin-nachbarn-beschreiben-abdul-b-aus-der-schule-.html) im Zusammenhang mit dem Tatverdächtigen beschlagnahmt (bitte einzeln nach Art des Gegenstandes, insbesondere Mobiltelefone, SIM-Karten, Datenträger, Computer und Schriftstücke, Fundort und zuständiger Sicherheitsbehörde auflisten), welche dieser Gegenstände waren den Sicherheitsbehörden bereits vor dem Anschlag bekannt oder Gegenstand von Überwachungsmaßnahmen und welche Erkenntnisse wurden hieraus jeweils gewonnen?

31

Inwiefern lagen nach Kenntnis der Bundesregierung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vor der Entscheidung zur Haftentlassung Kenntnisse zum Gefährderstatus von Abdul B. aus dem GTAZ oder anderer Sicherheitsbehörden und von welchen vor?

32

Welche Maßnahmen der Gefahrenabwehr, Beobachtung, Überwachung oder Strafverfolgung wurden gegenüber dem Tatverdächtigen seit Bekanntwerden seiner Radikalisierung ergriffen und wann wurden diese jeweils angeordnet, verlängert oder beendet (bitte tabellarisch auflisten)?

33

Wann wurde der Tatverdächtige zuletzt observiert oder sonst überwacht, mit welchen technischen oder personellen Mitteln, welche einzelnen Maßnahmen wurden wann beendet und aus welchen Gründen und welche wurden bis wann weitergeführt?

Welche neuen Erkenntnisse lagen den Sicherheitsbehörden zwischen dem 26. Mai und dem Anschlag am 25. Juli 2026 über den tatverdächtigen vor und aus welchen Gründen führten diese Erkenntnisse nicht zu einer erneuten Intensivierung der Gefährderbewertung oder der Überwachungsmaßnahmen?

34

Wie oft und durch die Aufsetzung welcher Behörde war Abdul B. Gegenstand der Beratungen im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) oder vergleichbarer Koordinierungsgremien und wenn ja jeweils mit welchem Ergebnis und daraus folgenden Entscheidungen/Maßnahmen (bitte um Erstellung einer entsprechenden Chronologie)?

35

Wurde der Tatverdächtige mittels des Prognoseinstruments RADAR-iTE (www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/Radar/radar_node.html) bewertet und wenn ja, wann erfolgten die jeweiligen Bewertungen, welches Ergebnis ergab sich jeweils und welche Konsequenzen wurden hieraus für die Gefährdungsbewertung und die gegen den Tatverdächtigen gerichteten Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung gezogen?

36

Welchen Sicherheitsbehörden und sonstigen Behörden war der Gefährderstatus von Abdul B. und wenn ja seit wann nach Kenntnis der Bundesregierung bekannt?

37

Wie viele Gefährderansprachen erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber Abdul B. und wann fand die letzte statt und wie oft wurden welche konkreten Räumlichkeiten mit Bezug zu Abdul B. durchsucht und wann fand die letzte Durchsuchung statt?

38

Wann, und wenn ja in welcher Weise, wurde der Bundesinnenminister bzw. das Bundesinnenministerium erstmals vor der Gefährlichkeit Abdul B.s gewarnt und wusste der Bundesinnenminister bei seiner Warnung vor einer verschärften Sicherheitslage am 18. Juli 2026 (vgl. www.tagesschau.de/inland/sicherheit-dobrindt-anschlagsgefahr-100.html) von Abdul B. und seinem Hintergrund?

Falls nicht, worauf bezogen sich die abstrakten Warnungen des Bundesinnenministers sonst?

39

Welche Erkenntnisse zu Abdul B. wurden den Sicherheitsbehörden in den letzten 24 Monaten, den letzten zwölf Monaten, den letzten drei Monaten, den letzten vier Wochen sowie in den letzten sieben Tagen vor dem Anschlag jeweils bekannt?

40

Welche dieser Erkenntnisse wurden zwischen Polizei, Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaften, Gerichten und sonstigen zuständigen Behörden jeweils übermittelt und welche Erkenntnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht weitergegeben?

Aus welchen Gründen unterblieb gegebenenfalls eine Weitergabe?

41

Inwiefern führten Erkenntnisse zwischen der Entlassung des Tatverdächtigen am 26. Mai 2026 und dem Anschlag am 25. Juli 2026 zu einer Änderung der mittels RADAR-iTE vorgenommenen Risikobewertung oder, sofern keine Änderung erfolgte, aus welchen Gründen wurde trotz gegebenenfalls neuer Erkenntnisse keine Neubewertung vorgenommen?

42

Wann erfolgte die letzte Gefährdungsbewertung des Tatverdächtigen vor dem Anschlag und mit welchem Ergebnis?

43

Welche Gefährdungsbewertung lag für den Tatverdächtigen am 26. Mai 2026, zum 1. Juni 2026, zum 1. Juli 2026 sowie unmittelbar vor dem Anschlag am 25. Juli 2026 jeweils vor, welche Behörde nahm diese Bewertung vor und welche tatsächlichen Erkenntnisse führten zu etwaigen Änderungen der Bewertung und welche Maßnahmen wurden jeweils angeordnet oder geprüft (bitte tabellarisch auflisten für die Daten auflisten)?

44

Inwiefern wurde Abdul B. nach seiner Haftentlassung im Mai 2026 (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/07/csd-anschlag-abdul-b-landeskriminalamt-berlin-lka-observation-ueberwachung.html) nach Kenntnis der Bundesregierung und wenn ja von welcher Sicherheitsbehörde/bzw. welchen Sicherheitsbehörden überwacht (und in welcher Weise) und wenn nein warum nicht?

45

Gab es innerhalb oder zwischen den beteiligten Sicherheitsbehörden unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich der Gefährlichkeit des Tatverdächtigen oder des Umfangs erforderlicher Überwachungsmaßnahmen und wenn ja, welche?

Falls es diese gab, warum?

46

Welche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen wurden im Nachhinein als sicherheitsrelevant bewertet, führten vor dem Anschlag am 25. Juli 2026 jedoch nicht zu einer Änderung der Gefährdungsbewertung oder zu weiteren Maßnahmen?

47

Welche Erkenntnisse zu Abdul B. lagen a) dem Bundesnachrichtendienst (BND) vor und wie hat der BND die Gefährlichkeit von Abdul B. je zu welchem Zeitpunkt eingeschätzt (bitte um Darstellung in einer Chronologie)? b) dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor und wie hat das BfV die Gefährlichkeit von Abdul B. je zu welchem Zeitpunkt eingeschätzt (bitte um Darstellung in einer Chronologie)? c) dem Bundeskriminalamt (BKA) vor und wie hat das BKA die Gefährlichkeit von Abdul B. je zu welchem Zeitpunkt eingeschätzt (bitte um Darstellung in einer Chronologie)? d) der Bundespolizei vor und wie hat die Bundespolizei die Gefährlichkeit von Abdul B. je zu welchem Zeitpunkt eingeschätzt (Bitte um Darstellung in einer Chronologie)? e) anderen Bundesbehörden zu welchem Zeitpunkt vor (bitte um Darstellung in einer Chronologie)? f) seitens ausländischer Sicherheitsbehörden vor, und wenn ja welcher, bundesdeutschen Sicherheitsbehörden oder dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum lagen diese vor (bitte um eine entsprechende chronologische Darstellung)?

48

Welche Erkenntnisse liegen über Art, Dauer, Inhalt und Ergebnis der von Abdul B. absolvierten Clearing- oder Deradikalisierungsmaßnahmen vor?

Welche Behörden wurden über die Ergebnisse informiert und welche Konsequenzen wurden hieraus gezogen?

49

Inwiefern bleiben die Behörden nach einer Anweisung zur Teilnahme an einem De-Radikalisierungsprogramm (siehe Fall Abdul B.) mit den zuständigen Organisationen in Kontakt, um über Einschätzungen und Entwicklungen von möglichen Gefährdern informiert zu werden und im Notfall weitere Sicherheitsmaßnahmen treffen zu können?

50

Sieht die Bundesregierung einen irgendwie gearteten Bezug der jüngsten Tat zu den bevorstehenden Wahlen in verschiedenen Bundesländern (www.deutschlandfunk.de/csd-anschlag-wieder-kurz-vor-wahlen-politik-prueft-zusammenhang-100.html) und wie schätzt sie bzw. die ihr nachgeordneten Behörden das Risiko ein, dass es im Vorfeld der Wahlen zu weiteren Anschlägen kommen könnte?

51

Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zu reagieren, insbesondere a) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, b) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und c) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Berlin, den 31. Juli 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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