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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Folgen der Zuwanderung seit 2015 - Kriminalitätsentwicklung, öffentliche Sicherheit, Justiz, Sozialkosten und Schutzpflichten

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

25.08.2026

Aktualisiert

26.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/770825.08.2026

Folgen der Zuwanderung seit 2015 – Kriminalitätsentwicklung, öffentliche Sicherheit, Justiz, Sozialkosten und Schutzpflichten

der Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau, Ulrich von Zons, Sascha Lensing, Dr. Christoph Birghan, Peter Bohnhof, Gereon Bollmann, Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Stefan Möller, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die rechtspolitische Zuständigkeit der Bundesregierung im Bereich Migration, Arbeitsmarktintegration, Strafverfolgung und Opferschutz ergibt sich aus bundesrechtlichen Regelungen wie dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) sowie dem Strafgesetzbuch (StGB). Diese begründen eine unmittelbare Verantwortung des Bundes für die gesetzgeberische Ausgestaltung und Steuerung. Diese Zuständigkeit stützt sich auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG sowie auf die bundesweite Datenhoheit des Bundeskriminalamts (BKA) gemäß § 1 Absatz 2 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) zur Erhebung, Auswertung und Analyse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in Abstimmung mit den Landeskriminalämtern.

Der Bundesregierung obliegt die rechtliche und faktische Verantwortung für die Bewertung migrationsbezogener Entwicklungen, insbesondere hinsichtlich Auswirkungen auf öffentliche Sicherheit, Justizfunktion und staatliche Schutzpflichten gemäß Artikel 2 Absatz 2 S. 1 Grundgesetz (GG).

Seit dem Jahr 2015 verzeichnet die Bundesrepublik Deutschland die umfangreichste Zuwanderungsbewegung ihrer Geschichte. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beläuft sich die durchschnittliche Nettozuwanderung im Zeitraum von 2015 bis 2024 auf jährlich etwa 700 000 Personen (vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Wanderungen/Tabellen/wanderungen-zwischen-deutschland-und-dem-ausland-jahr-02.html, abgerufen am 3. Februar 2026). Diese migrationsbedingte Entwicklung entfaltet erhebliche Auswirkungen auf strukturell bedeutsame Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, insbesondere auf die Verfügbarkeit von Wohnraum (vgl. www.wiwo.de/finanzen/immobilien/wohnungsmarkt-14-millionen-wohnungen-sollen-fehlen/100191343.html, abgerufen am 16. Juli 2026), die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens (vgl. www.welt.de/article68a85fd7b9644528ccf3de60, abgerufen am 5. Februar 2026), die Tragfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme (vgl. www.suedkurier.de/geld-leben/finanzen/buergergeld-statistik-wer-bezieht-es-30-1-26-102593577, abgerufen am 3. Februar 2026) sowie die Gewährleistung der inneren Sicherheit (vgl. https://nius.de/kriminalitaet/seit-merkels-grenzoeffnung-veruebten-zuwanderer-mehr-als-2-8-millionen-straftaten, abgerufen am 25. April 2026).

Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) zeichnet jährlich ein tendenziell steigendes Maß an sicherheitsrelevanten Fehlentwicklungen, die sich unter anderem in einer signifikanten Zunahme von Gewalt-, Sexual- und Messerdelikten sowie islamistisch motivierten Straftaten manifestieren. Mit der im Jahr 2026 veröffentlichten PKS für das Jahr 2025 zeigt sich zwar in einzelnen Deliktbereichen eine rückläufige Entwicklung, zugleich bestätigt das sehr hohe Ausmaß schwerer Straftaten nach wie vor insbesondere in den Bereichen Gewalt-, Sexual- und Messerdelikten den Trend seit 2015 (vgl. ebenda).

Besonders gravierende Details aus punktuellen Auswertungen lassen in den Augen der Fragesteller bis dato das wahre Ausmaß nur erahnen – darunter vor allem Gruppenvergewaltigungen, schwerer Missbrauch und Gewalt unter Beteiligung minderjähriger Opfer (vgl. www.nius.de/nachrichten/news/111-faelleim-jahr-2023-jeden-3-tag-gibt-es-eine-gruppenvergewaltigung-in-berlin, abgerufen am 16. Februar 2026) sowie antisemitisch motivierte Straftaten (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/antisemitismus-anstieg-rias-judenhass-nahostkonflikt-gaza-israel-li.3262833, abgerufen am 17. Februar 2026) und Wiederholungstaten durch ausreisepflichtige Personen (vgl. www.focus.de/politik/deutschland/dunkelziffer-duerfte-hoeher-sein-ueber-7000-straffaellige-ausreisepflichtige-asylbewerber-in-deutschland_id_260755015.html, abgerufen am 1. Februar 2026). Dies wirft bei den Fragestellern grundlegende Fragen hinsichtlich der Effektivität staatlicher Schutzmechanismen, der praktischen Umsetzung der verfassungsrechtlichen Schutzpflichten gemäß Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG sowie der Funktionsfähigkeit der Strafverfolgungsorgane auf.

Die Bundesregierung ist gemäß Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG verpflichtet, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit für alle sich in Deutschland aufhaltenden Personen zu gewährleisten. Es besteht eine verfassungsrechtliche Schutzpflicht gegenüber der Bevölkerung, die sowohl präventive als auch reaktive staatliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung umfasst.

Vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund ist nach Auffassung der Fragesteller eine sachgerechte, umfassende und evidenzbasierte Bewertung der bisherigen Migrations- und Integrationspolitik unerlässlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die tatsächlichen Auswirkungen migrationsbedingter Entwicklungen auf die Opfer von Straftaten, deren Angehörige, die gesellschaftliche Stabilität sowie die Leistungsfähigkeit staatlicher Institutionen im Bereich der inneren Sicherheit, Justiz und sozialen Infrastruktur.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Bei wie vielen, der seit 2017 erfassten Gruppenvergewaltigungen war mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt?

2

Wie viele der deutschen Tatverdächtigen von Gruppenvergewaltigungen seit 2017 a) erhielten die deutsche Staatsbürgerschaft nach 2015? b) waren staatenlos?

3

Wie viele der Opfer von Gruppenvergewaltigungen seit 2017 waren zum Tatzeitpunkt a) minderjährig? b) jünger als 14 Jahre? c) jünger als 6 Jahre?

4

Wie viele der seit 2017 registrierten Gruppenvergewaltigungen führten nach Kenntnis der Bundesregierung a) zu einer rechtskräftigen Verurteilung? b) zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung? c) zu einer Bewährungsstrafe? d) zu einem Freispruch? e) Wie viele Freisprüche begründeten auf § 20 StGB, mit der Folge einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 oder 64 StGB)?

5

Wie viele Täter, sofern der Bundesregierung hier Kenntnisse vorliegen, in Fällen von Gruppenvergewaltigung seit Erfassung 2017 a) wurden rechtskräftig verurteilt? b) erhielten Freiheitsstrafen ohne Bewährung? c) erhielten Bewährungsstrafen? d) wurden freigesprochen? e) wurden nach Jugendstrafrecht behandelt? f) wurden nach Jugendstrafrecht behandelt und sind ohne nachgewiesenes Alter eingereist (wie etwa zugewiesener Geburtstag 1. Januar)? g) wurden in eine psychiatrische Einrichtung gemäß §§ 63 und 64 StGB eingewiesen?

6

Wie viele der seit 2017 wegen Sexualdelikten verurteilten Täter waren nach Kenntnis der Bundesregierung a) Wiederholungstäter? b) zum Tatzeitpunkt ausreisepflichtig? c) zum Tatzeitpunkt mehr als 5-mal vorbestraft? d) mehr als 10-mal vorbestraft? e) hätten nach geltender Rechtslage bereits abgeschoben werden können?

7

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Suizide infolge von Vergewaltigung oder sexueller Gewalt vor? a) In welcher Form werden Suizide oder Suizidversuche infolge sexualisierter Gewalt derzeit statistisch erfasst? b) Plant die Bundesregierung, diese künftig gesondert zu erfassen? c) Wie viele dieser Suizidfälle betrafen Opfer unter 18 Jahren? d) Wie viele der Opfer befinden sich in dauerhafter psychischer Behandlung? e) Wie viele der Opfer erkranken in Folge der Tat schwer (wie etwa Borderline, Schizophrenie, Schwere Dissoziationen)?

8

Wie viele antisemitisch motivierte Straftaten wurden seit 2015 erfasst?

9

Wie viele dieser Straftaten (vgl. Vorfrage) wurden verübt von a) Zuwanderern, Asylbewerbern oder Schutzsuchenden? b) Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft seit 2015? c) Doppelstaatlern? d) Staatenlosen?

10

Wie viele antisemitische Gewalttaten führten nach Kenntnis der Bundesregierung a) zu einer rechtskräftigen Verurteilung? b) zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung? c) zu einer Bewährungsstrafe? d) zu einem Freispruch?

11

Bei wie vielen Straftaten seit 2020 war das Tatwerkzeug ein Messer oder eine vergleichbare Hieb- oder Stichwaffe?

12

Wie viele dieser Straftaten (vgl. Vorfrage) wurden verübt von a) Zuwanderern? b) Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft seit 2015? c) Staatenlosen?

13

Wie viele Täter, sofern der Bundesregierung hier Kenntnisse vorliegen, in Fällen von Mord, Totschlag, Terroranschlägen, schwerer Körperverletzung und sexualisierter Gewalt seit 2015 a) waren Wiederholungstäter? b) waren zur Tatzeit ausreisepflichtig? c) hätten nach geltender Rechtslage bereits abgeschoben werden können? d) wurden rechtskräftig verurteilt? e) erhielten Freiheitsstrafen ohne Bewährung? f) erhielten Bewährungsstrafen? g) wurden freigesprochen? h) wurden jeweils in eine psychiatrische Einrichtung gemäß §§ 63 und 64 StGB eingewiesen, anstatt eine reguläre Freiheitsstrafe im Strafvollzug zu verbüßen? i) waren zum Tatzeitpunkt unterhalb der Strafbarkeitsgrenze und sind ohne nachgewiesenes Alter eingereist (wie etwa zugewiesener Geburtstag 1. Januar)? j) wurden nach Jugendstrafrecht behandelt? k) wurden nach Jugendstrafrecht behandelt und sind ohne nachgewiesenes Alter eingereist (wie etwa zugewiesener Geburtstag 1. Januar)?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen Aufenthaltsstatus, Wiederholungstaten und Haftvollzug vor?

15

Zu welchem Anteil ist der Zuwachs in Klan-Kriminalität und Organisiertem Verbrechen seit 2015 zurückzuführen auf a) Zuwanderer? b) Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft seit 2015? c) Staatenlosen?

16

Zu welchem Anteil ist der Zuwachs an erfasstem, radikalisiertem Zulauf in Moscheen in Deutschland zurückzuführen auf a) Zuwanderer, Asylbewerber oder Schutzsuchende? b) Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft seit 2015? c) Doppelstaatlern? d) Staatenlosen?

17

Wie viele Fälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Schulen seit 2015 an a) Gewalttaten? b) sexuellen Übergriffen? c) Vergewaltigung? d) Gruppenvergewaltigung? e) radikalislamischem Mobbing oder Nötigung (wie etwa „Scharia-Polizei“)? f) schweres Mobbing allgemein? g) Erpressung? h) Raub und Diebstahl?

18

Zu welchem Anteil waren die Schüler nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Vorfälle (vgl. Vorfrage) a) Zuwanderer, Asylbewerber oder Schutzsuchende? b) Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft seit 2015? c) Doppelstaatler? d) Staatenlose?

19

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die seit 2015 entstandenen Gesamtkosten durch Gewaltdelikte, Raub, Mord, Vergewaltigung, Sachbeschädigung, Betrug, Diebstahl oder sonstige Delikte im Kontext irregulärer Migration (bitte aufschlüsseln nach: Opferhilfe, Seelsorge, Polizei- und Rettungseinsätze, Krankenhauskosten, Justizvollzug, Sicherheitsmaßnahmen, Versicherungssummen etc.)?

20

Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der irregulären Fachkräftezuwanderung seit 2015 im Verhältnis zu den Opferzahlen, Schäden und Folgekosten?

21

Wie viele der seit 2015 irregulär Zugewanderten sind aktuell sozialversicherungspflichtig beschäftigt in Branchen mit Fachkräftemangel (bitte aufschlüsseln nach Ausbildung, anerkannter Fachkraft etc.)?

22

Wie viele Fachkräfte wurden seit 2015 regulär über Programme angeworben und erfolgreich in Berufen mit Fachkräftemangel integriert?

23

Wie viele der seit 2015 Zugewanderten sind arbeitslos oder dauerhaft auf staatliche Leistungen angewiesen?

24

Welche direkten und indirekten Haushaltskosten sind seit 2015 für Integrationsmaßnahmen, Sprachförderung und Sozialtransfers entstanden?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche Nettobilanz der Zuwanderung seit 2015 unter Berücksichtigung von Sozialausgaben, Steueraufkommen und Kriminalitätsfolgekosten?

26

Wie bewertet die Bundesregierung die Bilanz der irregulären Zuwanderung seit 2015 aus ethischer Sicht mit Blick auf die Opfer?

27

Wie bewertet die Bundesregierung die Bilanz der irregulären Zuwanderung seit 2015 aus rechtlicher Sicht im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Schutzpflicht?

Berlin, den 23. Juli 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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