Auswirkungen der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg auf Polizei und Grenzverkehr
der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Chantal Kopf, Lukas Benner, Helge Limburg, Matthias Gastel, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Dr. Konstantin von Notz, Marlene Schönberger, und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die stationären Binnengrenzkontrollen seit seinem Amtsantritt deutlich ausgeweitet und mit der Praxis der Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen verbunden. Die Bundesregierung begründet dieses Vorgehen mit dem Schutz der öffentlichen Ordnung und der Bekämpfung von sogenannter irregulärer Migration. Zugleich binden die dauerhaft eingerichteten Kontrollstellen erhebliche personelle Ressourcen der Bundespolizei, belasten Wirtschaft, Pendlerinnen und Pendler, sowie Grenzregionen und schaden dem freien Personenverkehr in Europa.
Die fragestellende Fraktion hat bereits mit ihrem Antrag „Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen – Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden“ (https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105751.pdf) dargelegt, dass die stationären Binnengrenzkontrollen erhebliche Polizeikräfte binden, die an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen sicherheitsrelevanten Orten fehlen und die Grenzregionen belasten. Angesichts hybrider Bedrohungen, zunehmender Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und einer angespannten Sicherheitslage stellt sich die Frage, ob dieser Personalaufwand sicherheitspolitisch gerechtfertigt ist oder zulasten anderer Aufgaben der Bundespolizei geht.
Hinzu kommt, dass die Rechtmäßigkeit der stationären Grenzkontrollen und der Zurückweisungspraxis zunehmend durch die Verwaltungsgerichte in Zweifel gezogen wird (www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-muenchen-m23k258366-professor-schroeder-klage-grenzkontrolle). Aktuell gibt es kein Gericht, dass die Praxis für rechtmäßig erklärt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in zwei konkreten Fällen entschieden, dass pauschale Zurückweisungen von Schutzsuchenden mit dem europäischen Asylrecht unvereinbar sind. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt festgestellt, dass die Anordnung und Verlängerung stationärer Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze gegen den Schengener Grenzkodex verstößt, weil keine neue ernsthafte Bedrohung substantiiert dargelegt wurde (www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-6515?hl=true, www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-4409?hl=true). Auch das Verwaltungsgericht Koblenz hat Grenzkontrollen für rechtswidrig erklärt (https://vgko.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Koblenz/Entscheidungen/Nr_10-2026_VOE_3_K_650-25_KO_Urteil_vom_27.04.2026.pdf). Vor dem Verwaltungsgericht München wurden die seit Mai 2025 ausgeweiteten Kontrollen ebenfalls als unvereinbar mit europäischem Recht beurteilt (www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-muenchen-m23k258366-m23k258376-grenzkontrolle-oesterreich-schengen-kodex-rechtswidrig).
Besonders Baden-Württemberg ist von den Kontrollen betroffen, da das Bundesland über zahlreiche Grenzübergänge zur Schweiz und zu Frankreich sowie über bedeutende internationale Bahnverbindungen verfügt. Die Grenzregionen Baden-Württembergs zählen zu den am engsten verflochtenen Wirtschaftsräumen Europas. Für zahlreiche Pendlerinnen und Pendler sowie Unternehmen ist ein reibungsloser grenzüberschreitender Personen- und Warenverkehr zwischen Deutschland, der Schweiz und Frankreich von zentraler Bedeutung. Menschen und Handwerksbetriebe in den Grenzregionen Baden-Württembergs pendeln täglich zwischen Deutschland, der Schweiz und Frankreich und werden an stationären Kontrollen angehalten, kontrolliert und müssen Wartezeit in Kauf nehmen. Stationäre Grenzkontrollen und die damit verbundenen Verzögerungen können daher Auswirkungen auf Pendlerinnen und Pendler, Unternehmen, Lieferketten und den Tourismus haben. Zugleich ist ein erheblicher Teil der Bundespolizei mit stationären Grenzkontrollen und grenzpolizeilichen Aufgaben gebunden. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Interesse daran, Umfang, personelle Auswirkungen, tatsächliche Wirksamkeit der stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg nachvollziehen zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie sind die stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg aufgebaut?
a) An wie vielen Grenzübergängen werden derzeit stationäre Grenzkontrollen durch die Bundespolizei durchgeführt?
b) An welchen Grenzübergängen werden derzeit stationäre Grenzkontrollen durch die Bundespolizei durchgeführt?
c) Seit wann bestehen die jeweiligen Kontrollstellen?
d) Zu welchen Zeiten (24 Stunden, stichprobenartig etc.) werden sie betrieben?
e) Welche Bundespolizeiinspektionen sind jeweils zuständig?
f) Welche Kontrollstellen wurden seit dem 7. Mai 2025 neu eingerichtet oder ausgeweitet?
Wie viele Personen wurden seit dem 7. Mai 2025 an den einzelnen Grenzübergängen in Baden-Württemberg kontrolliert (bitte nach Grenzübergang aufschlüsseln)?
a) Wie viele Personen wurden dort jeweils unerlaubt eingereist festgestellt, zurückgewiesen, zurückgeschoben und festgenommen?
b) Welche Staatsangehörigkeiten/Alter/Geschlecht hatten die zurückgewiesenen Personen und wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
c) Wie viele Personen haben ein Asylgesuch geäußert und wie viele dieser Personen wurden dennoch zurückgewiesen?
d) In vielen Fällen wurden Zurückweisungen seitdem zurückgenommen bzw. aufgehoben?
e) In vielen Fällen wurde einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zurückweisung beantragt?
Wie viele Zurückweisungen erfolgten jeweils an welchem Grenzübergang?
Wie viele Personen wurden seit dem 7. Mai 2025 an Bahnhöfen in Baden-Württemberg im Rahmen von Grenzkontrollen kontrolliert (bitte aufschlüsseln nach Bahnhof, insbesondere: Basel Badischer Bahnhof, Weil am Rhein, Konstanz, Singen, Waldshut, Offenburg, Kehl, Karlsruhe Hbf, Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf (soweit grenzüberschreitender Verkehr betroffen ist))?
Wie viele Zurückweisungen erfolgten seit dem 7. Mai 2025 jeweils im Bahnverkehr in Baden-Württemberg? In vielen Fällen wurden Zurückweisungen, die im Bahnverkehr stattfanden, seitdem zurückgenommen bzw. aufgehoben?
Wie viele Züge wurden seit dem 7. Mai 2025 kontrolliert und wie hoch war seit dem 7. Mai 2025 dadurch jeweils die durchschnittliche Verzögerung?
Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten sind derzeit in Baden-Württemberg eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Bundespolizeiinspektion Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg, Weil am Rhein, Konstanz, Flughafen Stuttgart, Bundespolizeidirektion Stuttgart)?
Wie viele Vollzeitäquivalente werden täglich für stationäre Grenzkontrollen gebunden und wie viele Kräfte wurden hierfür aus dem Bahnpolizeidienst abgezogen (letzten Frageteil bitte aufschlüsseln nach Bahnhof, insbesondere: Basel Badischer Bahnhof, Weil am Rhein, Konstanz, Singen, Waldshut, Offenburg, Kehl, Karlsruhe Hbf, Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf (soweit grenzüberschreitender Verkehr betroffen ist)?
Wie viele Planstellen sind in den jeweiligen Dienststellen in Baden-Württemberg unbesetzt? Wie verlief die Entwicklung der Planstellen in den letzten fünf Jahren?
Wie viele Überstunden sind seit dem 7. Mai 2025 bei den für die stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg eingesetzten Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamten angefallen (bitte nach Dienststellen aufschlüsseln)?
Wie viele Personaleinsatzstunden wurden seit dem 7. Mai 2025 insgesamt für die stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg aufgewendet und wie viele Personaleinsatzstunden entfielen rechnerisch auf eine Zurückweisung im Sinne des ersten Frageteils?
Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei wurden seit 7. Mai 2025 dauerhaft oder temporär von bahnpolizeilichen Aufgaben an die zum Zwecke der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg versetzt?
Wie hoch war die Personalstärke an den Bahnhöfen Basel Badischer Bahnhof, Weil am Rhein, Konstanz, Singen, Waldshut, Offenburg, Kehl, Karlsruhe Hbf, Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf in den letzten 6 Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Personal- und Sachkosten sind seit dem 7. Mai 2025 im Zusammenhang mit den stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg entstanden (bitte nach Quartalen sowie Personal- und Sachkosten aufschlüsseln)?
In welchem Umfang wurden seit dem 7. Mai 2025 Bundespolizeikräfte anderer Direktionen oder Inspektionen zur Unterstützung der stationären Grenzkontrollen nach Baden-Württemberg abgeordnet oder im Wege der Amtshilfe eingesetzt (bitte nach Herkunftsdienststelle, Anzahl der Kräfte und Einsatzdauer aufschlüsseln)?
Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten werden täglich von der Bundespolizei an den Einsatzort an der Grenze hin- und wieder zurückbefördert und wie viel Zeit verbringen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten pro Tag in Beförderungsmitteln, um von ihrer temporären Unterkunft an ihren Einsatzort an der Grenze hin und zurückzugelangen (z. B. weniger als eine Stunde, mehr als eine Stunde, mehr als zwei Stunden, mehr als drei Stunden)?
Wie viele der Grenzkontrollstellen sind nicht mit einer Toilette oder mit einem Unterstand ausgestattet und in welcher Entfernung befindet sich jeweils die nächstgelegene Toilette, Wetterschutz und eine Versorgungsmöglichkeit für die im Einsatz befindlichen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten?
Wie viele Bundesbereitschaftspolizistinnen und Bundesbereitschaftspolizisten sind derzeit in Baden-Württemberg eingesetzt und wo sind diese anteilsmäßig stationiert?
Wie viele Kräfte der Bundesbereitschaftspolizei unterstützen bei den seit dem 7. Mai 2025 verstärkten Grenzkontrollen und an welchen Kontrollstellen genau unterstützen sie?