Anbindung des zukünftigen Abstellbahnhofs Untertürkheim an den Bahnhof Stuttgart Bad Cannstatt
der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In einem Zeitungsartikel der Stuttgarter Zeitung vom 2. Januar 2025 (www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.abstellbahnhof-in-stuttgart-bahn-muss-s-21-plaene-inuntertuerkheim-aendern.97c20740-0ec8-467a-97b9-4691ed64ae98.html?utm_medium=Social&utm_campaign=Echobox&utm_source=Facebook#Echobox=1735541212) wird von einer nur eingleisigen Anbindung des im Zuge von S21 geplanten Abstellbahnhofs Untertürkheim von und nach Bad Cannstatt berichtet, obwohl eigentlich eine zwei-gleisige Anbindung geplant war. Dies führt zu betrieblichen Beeinträchtigungen. Die Antworten auf entsprechende Fragen (Drucksache 21/509) führen aus Sicht der Fragestellenden zu erneutem Klärungsbedarf des Sachverhaltes.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie erklärt die Bundesregierung den Wiederspruch, dass laut Informationen der Fragestellenden im Gegensatz zur Darstellung in DS 21/509 sehr wohl Einschränkungen in Form von nicht fahrbaren HVZ-Verstärkerleistungen und Mehraufwand/zusätzlichen Fahrten zum Wenden und zur Fahrzeugbereitstellung notwendig sind?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass laut Informationen der Fragestellenden im Gegensatz zur Darstellung in DS 21/509 Einschränkungen in Form von nicht fahrbaren HVZ-Verstärkerleistungen und Mehraufwand/zusätzlichen Fahrten zum Wenden und zur Fahrzeugbereitstellung notwendig sind?
Wurde das zur Änderung der Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt notwendige Planrechtsverfahren, welches laut Drucksache 21/509 zum damaligen Zeitpunkt noch nicht eingeleitet war, mittlerweile eingeleitet und falls nein, warum nicht?
Welche Anforderungen an die Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt für einen weitergehenden Planungshorizont, die laut Drucksache 21/509 zum damaligen Zeitpunkt definiert wurden, sind mittlerweile definiert und falls noch keine Ergebnisse vorliegen, wann ist mit konkreten Anforderungen zu rechnen?
Ist die in DS 21/509 erwähnte Machbarkeitsstudie zur Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheims an Bad Cannstatt für einen weitergehenden Planungshorizont mittlerweile abgeschlossen und falls ja mit welchen Ergebnissen?
Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an den Bahnhof Bad Cannstatt?
Mit welchen Fahrstraßenkonflikte zwischen der Schusterbahn und der Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt ist im Falle eines zukünftigen, regelmäßigen S‑Bahn-Verkehrs auf der Schusterbahn zu rechnen?
Wie werden die auftretenden Fahrstraßenkonflikte zwischen der Schusterbahn und der Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt im Falle eines zukünftigen, regelmäßigen S‑Bahn-Verkehrs auf der Schusterbahn bewertet und warum wird dieser sich abzeichnende Engpass in Kauf genommen?