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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Anbindung des zukünftigen Abstellbahnhofs Untertürkheim an den Bahnhof Stuttgart Bad Cannstatt

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

27.08.2026

Antwortdauer

23 Tage

Aktualisiert

03.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/746804.08.2026

Anbindung des zukünftigen Abstellbahnhofs Untertürkheim an den Bahnhof Stuttgart Bad Cannstatt

der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In einem Zeitungsartikel der Stuttgarter Zeitung vom 2. Januar 2025 (www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.abstellbahnhof-in-stuttgart-bahn-muss-s-21-plaene-inuntertuerkheim-aendern.97c20740-0ec8-467a-97b9-4691ed64ae98.html?utm_medium=Social&utm_campaign=Echobox&utm_source=Facebook#Echobox=1735541212) wird von einer nur eingleisigen Anbindung des im Zuge von S21 geplanten Abstellbahnhofs Untertürkheim von und nach Bad Cannstatt berichtet, obwohl eigentlich eine zwei-gleisige Anbindung geplant war. Dies führt zu betrieblichen Beeinträchtigungen. Die Antworten auf entsprechende Fragen (Drucksache 21/509) führen aus Sicht der Fragestellenden zu erneutem Klärungsbedarf des Sachverhaltes.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie erklärt die Bundesregierung den Wiederspruch, dass laut Informationen der Fragestellenden im Gegensatz zur Darstellung in DS 21/509 sehr wohl Einschränkungen in Form von nicht fahrbaren HVZ-Verstärkerleistungen und Mehraufwand/zusätzlichen Fahrten zum Wenden und zur Fahrzeugbereitstellung notwendig sind?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass laut Informationen der Fragestellenden im Gegensatz zur Darstellung in DS 21/509 Einschränkungen in Form von nicht fahrbaren HVZ-Verstärkerleistungen und Mehraufwand/zusätzlichen Fahrten zum Wenden und zur Fahrzeugbereitstellung notwendig sind?

3

Wurde das zur Änderung der Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt notwendige Planrechtsverfahren, welches laut Drucksache 21/509 zum damaligen Zeitpunkt noch nicht eingeleitet war, mittlerweile eingeleitet und falls nein, warum nicht?

4

Welche Anforderungen an die Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt für einen weitergehenden Planungshorizont, die laut Drucksache 21/509 zum damaligen Zeitpunkt definiert wurden, sind mittlerweile definiert und falls noch keine Ergebnisse vorliegen, wann ist mit konkreten Anforderungen zu rechnen?

5

Ist die in DS 21/509 erwähnte Machbarkeitsstudie zur Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheims an Bad Cannstatt für einen weitergehenden Planungshorizont mittlerweile abgeschlossen und falls ja mit welchen Ergebnissen?

6

Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an den Bahnhof Bad Cannstatt?

7

Mit welchen Fahrstraßenkonflikte zwischen der Schusterbahn und der Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt ist im Falle eines zukünftigen, regelmäßigen S‑Bahn-Verkehrs auf der Schusterbahn zu rechnen?

8

Wie werden die auftretenden Fahrstraßenkonflikte zwischen der Schusterbahn und der Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt im Falle eines zukünftigen, regelmäßigen S‑Bahn-Verkehrs auf der Schusterbahn bewertet und warum wird dieser sich abzeichnende Engpass in Kauf genommen?

Berlin, den 30. Juli 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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