Bundeseinheitliche Mindeststandards für die Aufrechterhaltung der Mobilfunkversorgung und digitalen Krisenkommunikation bei langandauernden Stromausfällen
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan, Sascha Lensing, Wolfgang Wiehle, Bernd Schattner, Marc Bernhard, Thomas Dietz, Stefan Keuter, Udo Theodor Hemmelgarn, Thomas Ladzinski, Georg Schröter, Dr. Malte Kaufmann, Iris Nieland, Pierre Lamely, Edgar Naujok, Matthias Rentzsch, Kay-Uwe Ziegler, Kurt Kleinschmidt, Otto Strauß, Rocco Kever, Martina Uhr und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Stromausfall vom 3. bis 7. Januar 2026 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf war der schwerste in der Nachkriegsgeschichte Berlins. Rund 45 000 Haushalte, 2 200 Gewerbebetriebe und insgesamt rund 100 000 Menschen (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/stromausfall-berlin-lehren-100.html) waren mehrtägig davon betroffen, sowie Krankenhäuser, Pflege- und Seniorenheime, Schulen und Kitas, Flüchtlingsunterkünfte, Arztpraxen und Apotheken und diverse Mobilfunkstandorte.
Verursacht wurde dieser Großschadensfall durch einen mutmaßlich linksterroristischen Anschlag auf eine Kabelbrücke am Kraftwerk Lichterfelde. Durch die Zerstörung mehrerer Hochspannungskabel fiel im Südwesten Berlins großflächig der Strom aus. Die Menschen mussten über mehrere Tage ohne Heizung und Strom im winterlichen Berlin ausharren. Zu diesem Zeitpunkt herrschten Minusgrade und Schneefall. Allein die Tatsache, dass im Schadensgebiet über 70 Pflegeeinrichtung gelegen sind, zeigt nach Auffassung der Fragesteller die Perfidität mit der der Anschlag der mutmaßlich verantwortlichen linksextremistischen Vulkangruppe geplant und umgesetzt worden ist (www.spiegel.de/panorama/berlin-staatsschutz-prueft-mutmassliches-bekennerschreiben-a-a05c894d-6b5b-42ec-a872-40d23f3061ff). Der Eintritt von Personenschäden war realistisch.
Der mehrtägige Stromausfall in Berlin hat nach Auffassung der Fragesteller gravierende Defizite bei der Aufrechterhaltung der Kommunikationsfähigkeit in einer Großschadenslage offengelegt. Der Bericht der vom Regierenden Bürgermeister von Berlin eingesetzten Expertenkommission „Resilienz in Berlin: Über die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur“ beschreibt, dass Mobilfunkstandorte bei Stromausfällen vielfach nur über einen Batteriepuffer von rund 30 Minuten verfügen (Bericht, S. 13). Danach droht der Ausfall der Mobilfunkversorgung gerade in einer Lage, in der Notruf, Lagekommunikation, Warnung der Bevölkerung und Basiskommunikation mit Angehörigen von besonderer Bedeutung sind.
Der Bericht gelangt ferner zu der Einschätzung, dass für die Anhebung der Pufferkapazitäten der Mobilfunkstandorte auf einen verbindlichen Mindeststandard eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich sei (Bericht, S. 13). Angestrebt werden nach dem Bericht mindestens 72 Stunden (Bericht, S. 13). Zugleich wird auf unzureichend definierte Schnittstellen zwischen Berliner Stellen und Bundesministerien, Bundesämtern, Bundesnetzagentur und Bundeswehr hingewiesen (Bericht, S. 1).
Die Fragesteller sehen darin nicht nur ein Berliner Problem, sondern eine Frage der bundesweiten Vorsorge für langandauernde Stromausfälle, für den Schutz kritischer Infrastruktur und für die Funktionsfähigkeit staatlicher Kommunikation in Krisenlagen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche belastbaren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 zur batteriegestützten Überbrückungsdauer von Mobilfunkstandorten in Deutschland bei vollständigem Ausfall der externen Stromversorgung vor?
Für welche Standortkategorien, Netzebenen oder Versorgungsbereiche verfügt die Bundesregierung derzeit über keine belastbaren Erkenntnisse zur batteriegestützten Überbrückungsdauer von Mobilfunkstandorten?
Welche Stelle des Bundes hat seit dem 1. Januar 2025 erhoben oder auswerten lassen, wie lange Mobilfunkstandorte bei Stromausfall batteriegestützt betriebsfähig bleiben, und zu welchem Ergebnis ist diese Erhebung oder Auswertung gelangt, und falls eine solche Erhebung oder Auswertung nicht erfolgt ist, warum nicht?
Hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 gesondert untersucht, in welchem Umfang Mobilfunkstandorte über stationäre oder mobile Notstromversorgung verfügen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Wurde seit dem 1. Januar 2025 innerhalb der Bundesregierung geprüft, ob bundesrechtliche Mindestanforderungen an die batteriegestützte Überbrückungsdauer von Mobilfunkstandorten erforderlich sind, und wenn ja, durch welche Stelle, mit welchem Ergebnis und bis wann hierüber abschließend entschieden werden soll, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 geprüft, ob bundesrechtliche Mindestanforderungen an die Notstromversorgung von Mobilfunkstandorten erforderlich sind, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat sie daraus gezogen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Entwürfe, Eckpunkte, Prüfvermerke oder sonstigen internen Vorarbeiten zu bundesrechtlichen Anforderungen an die batteriegestützte Überbrückungsdauer oder die Notstromversorgung von Mobilfunkstandorten sind seit dem 1. Januar 2025 innerhalb der Bundesregierung erstellt oder in Auftrag gegeben worden, welchen Gegenstand betreffen sie, welchen Bearbeitungsstand haben sie erreicht, und sofern keine solchen Vorarbeiten existieren, warum nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesnetzagentur nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 ergriffen oder vorbereitet, um die Mindestbetriebsfähigkeit von Mobilfunkstandorten bei Stromausfällen zu erfassen, zu bewerten oder sicherzustellen, und welchen Stand haben diese Maßnahmen erreicht, und falls keine solchen Maßnahmen ergriffen oder vorbereitet worden sind, warum nicht?
Hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 bestimmt, welche Mindestbetriebsfähigkeit von Mobilfunknetzen erforderlich ist, um Notruf, Warnung der Bevölkerung und die Kommunikation staatlicher Stellen bei langandauernden Stromausfällen aufrechtzuerhalten, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt, und wenn nein, warum nicht?
Liegt der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 eine Bewertung vor, ob die derzeitige Ausfallsicherung von Mobilfunkstandorten ausreicht, um Notruf, Warnung der Bevölkerung und die Kommunikation staatlicher Stellen bei langandauernden Stromausfällen sicherzustellen, und wenn ja, von welcher Stelle stammt diese Bewertung und wie lautet ihr Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 mit Mobilfunknetzbetreibern, der Bundesnetzagentur oder den Ländern über Mindestanforderungen an die batteriegestützte Überbrückungsdauer oder die Notstromversorgung von Mobilfunkstandorten geführt, wann fanden diese statt, welche Stellen waren beteiligt und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt, und falls keine Gespräche geführt worden sind, warum nicht?
Welche standardisierten Melde- und Unterrichtungspflichten bestehen derzeit zwischen Bundesregierung, Bundesnetzagentur und Mobilfunknetzbetreibern für den Fall eines großflächigen oder langandauernden Stromausfalls, und auf welcher Rechts- oder Verwaltungsvorschrift beruhen diese jeweils?
Hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 geprüft, ob diese Melde- und Unterrichtungspflichten für den Fall eines großflächigen oder langandauernden Stromausfalls ausreichen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Welche Regelungs- oder Vollzugsdefizite hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 bei der Erhebung, Bewertung oder regulatorischen Sicherstellung der Mindestbetriebsfähigkeit von Mobilfunkstandorten festgestellt, und welche Stelle hat diese Defizite jeweils festgestellt, und falls keine Defizite festgestellt wurden, warum nicht?
Ist die Bundesregierung zu der Einschätzung gelangt, dass für die Anhebung der batteriegestützten Überbrückungsdauer oder der Notstromversorgung von Mobilfunkstandorten auf einen verbindlichen Mindeststandard eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich ist, und wenn ja, welche weiteren Schritte plant sie, und wenn nein, warum nicht?