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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung des Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts

(insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

26.08.2026

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

01.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/755311.08.2026

Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung des Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts

der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ende Juli 2026 wandte sich die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) mit einem Schreiben an den Bundeskanzler und forderte gesetzgeberische Änderungen im Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts- und Asylrecht (www.dpolg.de/aktuelles/news/dpolg-fordert-novellierung-von-staatsbuergerschafts-aufenthaltsund-asylrecht-1/). Die DPolG begründete ihre Vorschläge, insbesondere mit praktischen Erfahrungen der Polizeibehörden bei der Durchsetzung ausländerrechtlicher Maßnahmen sowie mit aus ihrer Sicht bestehenden Vollzugsdefiziten bei Rückführungen, Ausweisungen und Widerrufsverfahren. Die Forderungen wurden unter anderem vom Bundesvorsitzenden der DPolG öffentlich erläutert und in den Medien aufgegriffen (www.welt.de/politik/deutschland/article6a6a48fbdd06dd5ef2e3ebd0/nach-csd-anschlag-pass-asyl-abschiebungen-polizei-schreibt-brief-an-merz-und-nimmt-drei-gesetze-ins-visier.html, https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/nach-csd-anschlag-polizeigewerkschaft-draengt-auf-staatsbuergerschafts-reform/).

Unabhängig von der Bewertung einzelner Reformvorschläge besteht aus Sicht der Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Interesse daran zu erfahren, wie die Bundesregierung, die von der Deutschen Polizeigewerkschaft beschriebenen Vollzugsdefizite bewertet, welche Schlussfolgerungen sie hieraus zieht und welche organisatorischen, personellen sowie gesetzlichen Maßnahmen sie zur Verbesserung der Durchsetzung des Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts ergreift (www.welt.de/politik/deutschland/article6a6a48fbdd06dd5ef2e3ebd0/nach-csd-anschlag-pass-asyl-abschiebungen-polizei-schreibt-brief-an-merz-und-nimmt-drei-gesetze-ins-visier.html#:~:text=Nach%20CSD%2DAnschlag-,Pass%2C%20Asyl%2C%20Abschiebungen%20%E2%80%93%20Polizei%20schreibt%20Brief%20an%20Merz%20und,nimmt%20drei%20Gesetze%20ins%20Visier&text=Nach%20dem%20Anschlag%20in%20Berlin,Anis%20Amri%20vor%20zehn%20Jahren.).

Nach Auffassung der Fragesteller setzt die wirksame Durchsetzung bestehender aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen voraus, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen, insbesondere Abschiebungen, Dublin-Überstellungen sowie sonstige Rückführungen, ebenso wie Ausweisungen und Widerrufsverfahren effektiv und zeitnah vollzogen werden können. Erkenntnisse über bestehende Vollzugshemmnisse sowie deren Ursachen sind daher von erheblicher Bedeutung für die parlamentarische Kontrolle des Regierungshandelns (www.berliner-zeitung.de/article/brandbrief-an-friedrich-merz-polizeigewerkschaft-protestiert-gegen-migrations-abschiebepolitik-10249520).

Die wirksame Durchsetzung rechtskräftiger Ausreiseentscheidungen und die konsequente Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen sind wesentliche Bestandteile eines funktionierenden Rechtsstaats. Vor diesem Hintergrund besteht in den Augen der Fragestellerein parlamentarisches Interesse daran, den Stand der Umsetzung bestehender gesetzlicher Regelungen, die praktischen Vollzugserfahrungen der zuständigen Bundesbehörden sowie die Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus den von der Deutschen Polizeigewerkschaft aufgezeigten Problemlagen zu erfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von der Deutschen Polizeigewerkschaft beschriebenen Vollzugsdefiziten bei der Durchsetzung des Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts und welche Konsequenzen beabsichtigt sie hieraus für ihr weiteres Regierungshandeln zu ziehen?

2

Welche der im Schreiben der Deutschen Polizeigewerkschaft vorgeschlagenen Reformmaßnahmen wurden innerhalb der Bundesregierung gegebenenfalls fachlich geprüft, welches Bundesministerium war jeweils federführend, welchen Bearbeitungsstand haben die jeweiligen Prüfungen und zu welchem Ergebnis sind diese gelangt?

3

Welche der von der Deutschen Polizeigewerkschaft vorgeschlagenen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls bis zum 31. Dezember 2026 umzusetzen?

4

Welche der vorgeschlagenen Maßnahmen lehnt die Bundesregierung gegebenenfalls ab und aus welchen rechtlichen oder fachlichen Gründen (bitte einzeln aufschlüsseln nach rechtlichen und fachlichen Gründen)?

5

Welche der von der Deutschen Polizeigewerkschaft vorgeschlagenen Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts hält die Bundesregierung gegebenenfalls für fachlich geboten und welche lehnt sie aus welchen Gründen ab?

6

Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf bei den §§ 53 bis 56 des Aufenthaltsgesetzes hinsichtlich der Ausweisung ausländischer Straftäter und Gefährder, und wenn ja, welchen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die praktische Anwendung des § 73b Absatz 1a des Asylgesetzes seit dessen Inkrafttreten, insbesondere im Hinblick auf die Zahl der aufgrund von Heimatreisen eingeleiteten Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren, und sieht sie insoweit weiteren gesetzgeberischen oder organisatorischen Handlungsbedarf?

8

Welche Änderungen des Aufenthaltsgesetzes, des Asylgesetzes oder des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden derzeit gegebenenfalls vorbereitet, geprüft oder befinden sich bereits in der Ressortabstimmung?

9

Welche Vollzugsdefizite bei Rückführungen, Ausweisungen und Widerrufsverfahren sieht die Bundesregierung unabhängig vom Schreiben der Deutschen Polizeigewerkschaft gegebenenfalls selbst, wodurch werden diese nach Auffassung der Bundesregierung verursacht und welche dieser Defizite könnten nach Auffassung der Bundesregierung durch gesetzgeberische Maßnahmen beseitigt werden?

10

Wie viele zum Stichtag 30. Juni 2026 vollziehbar ausreisepflichtige Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung

a) rechtskräftig strafrechtlich verurteilt,

b) als Gefährder eingestuft,

c) als sogenannte relevante Personen geführt,

d) wegen eines Verbrechens im Sinne des § 12 Absatz 1 des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt?

11

Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen befanden sich zum Stichtag 30. Juni 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung in Strafhaft oder Untersuchungshaft und in wie vielen dieser Fälle war eine Aufenthaltsbeendigung nach der Haftentlassung vorgesehen (bitte als Tabelle darstellen)?

12

Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig bundeseinheitliche Statistiken über die Abschiebung ausländischer Straftäter, Gefährder und sogenannter relevanter Personen zu führen, und falls nein, aus welchen Gründen nicht?

13

Wie lange verging im Durchschnitt zwischen Eintritt der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht und der tatsächlichen Aufenthaltsbeendigung, soweit entsprechende Erkenntnisse vorliegen?

14

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4403 ergriffen, um die dort benannten häufigsten Ursachen gescheiterter aufenthaltsbeendender Maßnahmen zu beseitigen, und welche konkreten Ergebnisse wurden hierdurch erzielt?

15

Welche der in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/4403 benannten Vollzugshindernisse bewertet die Bundesregierung als durch gesetzgeberische Änderungen lösbar, welche durch organisatorische oder personelle Maßnahmen und welche nach ihrer Auffassung derzeit nicht oder nur eingeschränkt beeinflussbar?

16

Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen scheiterten aufgrund fehlender oder nicht rechtzeitig beschaffter Passersatzpapiere, soweit entsprechende statistische Erkenntnisse vorliegen?

17

Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen scheiterten aufgrund ungeklärter Identität der betroffenen Person beziehungsweise aufgrund gerichtlicher Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz?

18

Welche organisatorischen, rechtlichen oder tatsächlichen Vollzugshemmnisse bewertet die Bundesregierung derzeit als die fünf wesentlichsten Ursachen dafür, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung durchgeführt werden können?

19

Wie lange dauerten Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren nach § 73 des Asylgesetzes in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026 jeweils im arithmetischen Mittel und im Median, und welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer entfiel hierbei auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, soweit entsprechende Erkenntnisse vorliegen?

20

Wie viele Ausweisungsverfügungen wurden in den Jahren 2023, 2024, 2025 sowie im ersten Halbjahr 2026 erlassen (bitte nach Regelausweisungen, besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteressen und sonstigen Ausweisungen aufschlüsseln, soweit entsprechende Daten vorliegen)?

21

In wie vielen Fällen wurden die in den Jahren 2023, 2024, 2025 sowie im ersten Halbjahr 2026 erlassenen Ausweisungsverfügungen durch Verwaltungsgerichte ganz oder teilweise aufgehoben oder ihre Vollziehung ausgesetzt, und welche fünf rechtlichen Gründe führten hierbei am häufigsten zu den gerichtlichen Entscheidungen (bitte unter Angabe der jeweils maßgeblichen Rechtsgrundlagen)?

22

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse einer konsequenteren Ausweisung ausländischer Straftäter und Gefährder derzeit entgegenstehen?

23

Wie lange dauerten Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren nach § 73 des Asylgesetzes in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026 jeweils im arithmetischen Mittel und im Median, welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer entfiel hierbei jeweils auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie auf die jeweils zuständigen Ausländerbehörden, soweit entsprechende Erkenntnisse vorliegen?

24

In wie vielen Fällen wurden Schutzberechtigte nach Kenntnis der Bundesregierung bei Reisen in ihren Herkunftsstaat festgestellt, in wie vielen Fällen wurde daraufhin ein Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren eingeleitet und in wie vielen Fällen führte dies letztlich zum Widerruf oder zur Rücknahme des Schutzstatus?

25

Welche Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung welche Landesbehörden sind an der Feststellung, Dokumentation und Übermittlung von Erkenntnissen über Heimatreisen international Schutzberechtigter beteiligt, wie erfolgt hierbei der Informationsaustausch und welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung?

26

Welche konkreten gesetzlichen Änderungen hält die Bundesregierung für erforderlich, um Widerrufs- und Rücknahmeverfahren insbesondere nach Heimatreisen international Schutzberechtigter zu beschleunigen und rechtssicher auszugestalten?

27

Wie lange dauerte die Beschaffung von Passersatzpapieren im arithmetischen Mittel und im Median (bitte zusätzlich nach den zehn wichtigsten Herkunftsstaaten aufschlüsseln)?

28

Welche Herkunftsstaaten verweigerten oder verzögerten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 2023 bis zum 30. Juni 2026 am häufigsten die Rücknahme eigener Staatsangehöriger oder die Ausstellung von Heimreisedokumenten und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hiergegen jeweils ergriffen (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)?

29

Welche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2023 zur Verbesserung der Identitätsfeststellung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen eingeführt oder erweitert, welche Ergebnisse wurden hierdurch erzielt und welche weiteren Maßnahmen sind bis Ende des Jahres 2026 geplant?

30

Welche bilateralen oder multilateralen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2023 ergriffen, um die Zusammenarbeit mit Herkunftsstaaten bei Rückführungen zu verbessern, welche konkreten Ergebnisse wurden hierdurch erzielt und in welchen Staaten sieht die Bundesregierung weiterhin den größten Handlungsbedarf?

31

Welche organisatorischen oder rechtlichen Defizite bei der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt, den zuständigen Landesbehörden sowie den kommunalen Ausländerbehörden hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2023 identifiziert und welche Maßnahmen wurden hieraus abgeleitet?

32

Welche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2023 ergriffen, um Identitätstäuschungen oder Mehrfachidentitäten im Aufenthalts-, Asyl- und Rückführungsverfahren wirksamer zu erkennen und zu verhindern, und welche Erfolge konnten hierbei erzielt werden?

33

Welche konkreten organisatorischen, personellen, technischen und haushälterischen Maßnahmen einschließlich der hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel plant die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2026 gegebenenfalls zur Verbesserung des Vollzugs von Rückführungen, Ausweisungen und Widerrufsverfahren?

34

Welche Gesetzesänderungen beabsichtigt die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2026 gegebenenfalls in den Bereichen Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht vorzulegen, um bestehende Vollzugsdefizite zu verringern, mit welchem Zeitplan sollen diese umgesetzt werden und wann ist jeweils mit einem Inkrafttreten zu rechnen?

Berlin, den 10. August 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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