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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Erfassung von Auslandseinsätzen deutscher Polizisten sowie Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland auf Grundlage des Prümer Vertrages

Statistische Erfassung zum internationalen Polizeiaustausch, Auslandseinsätze deutscher Länder- und Bundespolizei aufgrund des Prümer Vertrags, Ersuchen um Einsätze ausländischer Polizei in Deutschland bzw. deutscher Polizei im Ausland beim BKA<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.03.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/494525. 02. 2011

Erfassung von Auslandseinsätzen deutscher Polizisten sowie Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland auf Grundlage des Prümer Vertrages

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat, Jens Petermann, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Internationaler Austausch von Polizistinnen und Polizisten inklusive Wahrnehmung hoheitlicher Rechte in anderen Staaten stellen sich als Graubereich dar.

Zwar gehört der Einsatz ausländischer Polizistinnen und Polizisten in Deutschland sowie deutscher Polizistinnen und Polizisten im Ausland zur ständigen Praxis und gewinnt zunehmend an Bedeutung, eine Übersicht über das Ausmaß dieser Zusammenarbeit gibt es jedoch nicht.

Auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. antwortete die Bundesregierung Ende vorigen Jahres (Bundestagsdrucksache 17/4298), es würden keine entsprechenden Statistiken, zumindest nicht „im Sinne der Teilfragen“, geführt.

Allerdings führt die Bundesregierung aus: „In der Regel werden alle Ersuchen an die jeweilige nationale Kontaktstelle gestellt“.

Das ist im Falle Deutschlands das Bundeskriminalamt (BKA), so dass dort zumindest eine Übersicht über die gestellten bzw. weitergeleiteten Ersuchen vorhanden sein müsste.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Inwiefern erfasst das BKA die Ersuchen zum internationalen Austausch von Polizeibeamtinnen und -beamten, die bei ihm eingehen, und welche Angaben kann die Bundesregierung machen zur

Zahl der aus dem Ausland eingegangenen Ersuchen beim BKA,

Zahl der von deutschen Polizeibehörden eingegangenen Ersuchen an ausländische Polizeibehörden, die beim BKA eingegangen sind (Zahlen zu den Fragen 1a und 1b bitte pro Jahr seit 2005 angeben)?

1

Welche weiteren Kriterien solcher Ersuchen werden vom BKA erfasst, und inwiefern werden sie archiviert?

2

Über welche Möglichkeiten, den weiteren Fortgang solcher Ersuchen, insbesondere die Entscheidung der ersuchten Stelle und Einzelheiten der tatsächlichen Durchführung der angestrebten Polizeizusammenarbeit, zu erfassen, verfügt das BKA bzw. inwiefern nimmt es sie wahr?

3

Inwiefern verfügt das BKA über auswertbare Unterlagen, die Aufschluss geben können über Einsätze deutscher Polizistinnen und Polizisten im Ausland, soweit sie auf Grundlage des Prümer Vertrages erfolgten?

4

Da die Bundesregierung nicht über „eine Statistik über alle Einsätze, die im Sinne der Teilfragen“ zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/4092 gestellt worden waren, verfügt, zu welchen Einsätzen in welchem Sinne verfügt die Bundesregierung über eine Statistik bzw. über Unterlagen, auf deren Grundlage eine Statistik erstellt werden könnte?

5

Inwiefern verfügt die Bundesregierung über eine Statistik zumindest über Auslandseinsätze der Bundespolizei, und welche Aussagen kann sie machen über die Anzahl der Auslandseinsätze auf Grund des Prümer Vertrages seit dem Jahr 2005 (bitte nach einzelnen Jahren aufgliedern)?

Welche weiteren Angaben im Sinne der erwähnten Teilfragen kann sie zum Bereich der Bundespolizei machen (die Teilfragen betreffen Zeitpunkt und Ort, beteiligte Einheiten bzw. Stäbe/Dienststellen, Anlass und Zweck, Rechtsgrundlagen, ersuchende Stelle, mitgeführte Fahrzeuge und Geräte, Anwendung unmittelbaren Zwangs und angewandte Mittel wie Reizstoffe, Schusswaffe, Schlagstock, Wasserwerfer)?

Falls sie über keine Statistik verfügt, inwiefern verfügt sie über Unterlagen, auf deren Grundlage eine solche Statistik erstellt werden könnte?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem der mangelnden Kontrolle solcher internationalen Einsätze, sowohl hinsichtlich der unmittelbaren Überprüfung durch die zuständigen Polizeibehörden als auch durch die Parlamente, insbesondere aufgrund der offenbar nur rudimentär geführten Statistiken?

7

Welchen Verwaltungsaufwand brächte es nach Auffassung der Bundesregierung mit sich, Statistiken im Sinne der erwähnten Teilfragen (ggf. auch nachträglich) anzulegen, zumindest für den Bereich der Bundespolizei?

8

Kann die Bundesregierung Angaben machen zu internationalen Einsätzen deutscher Polizistinnen und Polizisten auf Grundlage des Prümer Vertrages im Jahr 2010, und wenn ja,

wann und wo fanden solche Einsätze jeweils statt (sofern möglich, angeben, in welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben/Dienststellen die deutschen Kräfte eingesetzt waren),

wie viele Polizistinnen und Polizisten waren daran jeweils beteiligt (möglichst Herkunft nach Länderpolizeien/Bundespolizei/BKA angeben),

was waren Anlass und Zweck der Einsätze,

von wem ging das Ersuchen aus, und an wen hat es sich gerichtet,

inwiefern haben die deutschen Polizistinnen und Polizisten von ihrer Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht,

welche Einsatzmittel und Fahrzeuge wurden dabei aus deutschen Beständen mitgeführt?

Falls die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen kann, inwiefern kann sie solche Angaben wenigstens für den Bereich der Bundespolizei machen?

9

Kann die Bundesregierung solche Angaben machen zu entsprechenden Einsätzen ausländischer Polizistinnen und Polizisten in Deutschland im Jahr 2010 (soweit möglich bitte ausführen)?

10

Wie viele Ersuchen um Einsätze ausländischer Polizistinnen und Polizisten in Deutschland sind seit Jahresbeginn beim BKA eingegangen, wie viele liegen derzeit vor, und welche Einzelheiten hierzu kann die Bundesregierung mitteilen (bitte soweit möglich nach dem Schema der vorangegangenen Frage mitteilen)?

11

Wie viele Ersuchen um Einsätze deutscher Polizistinnen und Polizisten im Ausland sind seit Jahresbeginn beim BKA eingegangen, wie viele liegen derzeit vor, und welche Einzelheiten hierzu kann die Bundesregierung mitteilen (bitte soweit möglich nach dem Schema der vorangegangenen Frage mitteilen)?

Berlin, den 25. Februar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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