Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
der Abgeordneten Otto Strauß, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Bastian Treuheit, René Bochmann, Dr. Paul Schmidt, Kay Gottschalk, Jörn König, Reinhard Mixl und der Fraktion der AfD.
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) veranschlagt im Bundeshaushalt 2026 (Einzelplan 25) erhebliche Mittel für Förderprogramme in den Bereichen Wohnungsbau, Wohneigentum, Stadtentwicklung und Kommunen. Nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO sind für finanzwirksame Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einschließlich begleitender und abschließender Erfolgskontrollen durchzuführen. Der Bundesrechnungshof hat wiederholt bemängelt, dass die Erfolgskontrolle von Förderprogrammen des Bundes lückenhaft bleibt. Vor diesem Hintergrund fragen die Fragesteller nach Stand, Kriterien und Ergebnissen der Evaluation der Förderprogramme des BMWSB.
Begriffsbestimmung: Soweit im Folgenden von „Förderprogrammen des BMWSB“ die Rede ist, sind sämtliche vom BMWSB fachlich verantworteten Förder- und Finanzhilfen gemeint, einschließlich der über die KfW umgesetzten Programme sowie der steuerlichen Förderung (etwa der Sonderabschreibung nach § 7b EStG), unabhängig davon, aus welchem Einzelplan die Mittel bereitgestellt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Förderprogramme des BMWSB im Sinne der Begriffsbestimmung bestehen derzeit (bitte eine tabellarische, zusätzlich maschinenlesbare Aufstellung – etwa im CSV- oder XLSX-Format – mit je Programm folgenden Angaben: a) Haushaltskapitel und -titel, Rechtsgrundlage (Förderrichtlinie, Verwaltungsvereinbarung oder gesetzliche Grundlage) sowie Programmstart, b) Soll-Ansatz und Ist-Ausgaben je Haushaltsjahr seit 2022, bei späterem Programmstart ab diesem, c) Förderzweck und Fördergegenstand (was wird gefördert), d) Zuwendungsart (institutionelle Förderung oder Projektförderung) sowie Kreis der Zuwendungsempfänger (private, gewerbliche, kommunale, Länder- oder sonstige öffentliche Empfänger), e) Finanzierungsart (Voll-, Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung) und Förderinstrument (Zuschuss, Darlehen, Zinsverbilligung, Bürgschaft, steuerliche Vergünstigung oder Sonstiges), f) mit der Durchführung betraute Stelle (Bewilligungsbehörde oder beauftragte Stelle, etwa BBSR, BBR, KfW, Länder oder Projektträger)?
Für welche Förderprogramme des BMWSB wurden seit 2022 Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschriften zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (einschließlich begleitender und abschließender verwaltungsinterner Erfolgskontrollen) durchgeführt, laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte eine tabellarische Übersicht mit je Programm: a) Art des Verfahrens (externe Evaluation, verwaltungsinterne Erfolgskontrolle, Wirkungsanalyse oder Sonstiges), b) Status (abgeschlossen, laufend oder vorgesehen) mit Datum des Abschlusses, des Beginns oder des geplanten Zeitpunkts?
Welche Ergebnisse haben die seit 2022 abgeschlossenen Evaluationen und Erfolgskontrollen erbracht (bitte je Verfahren angeben: a) den Untersuchungsgegenstand und die Leitfrage, b) ob die angestrebte Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit des Programms bestätigt, nur eingeschränkt bestätigt oder nicht bestätigt wurden, c) die zentralen Empfehlungen des Verfahrens, d) den Umsetzungsstand dieser Empfehlungen (umgesetzt, in Umsetzung, abgelehnt, mit Begründung), e) ob der Bericht veröffentlicht ist, und falls ja, unter welcher Fundstelle; falls nein, aus welchem Grund nicht)?
Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte je Verfahren angeben): a) bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter Abschluss und Untersuchungsgegenstand, b) bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung besteht, c) welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung?
Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben): a) seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft, b) die Begründung für das Unterbleiben, c) auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt, d) ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält?
Welche Kriterien/Zielwerte legt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde?
Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht?
Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht?
Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der Bundesregierung verfehlt?
Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation inhaltlich geändert?
Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation beendet?
Welche externen Gutachter, Forschungseinrichtungen o. Ä. wurden seit 2022 mit Evaluationen beauftragt?
Welche Kosten sind für diese Evaluationen seit 2022 entstanden und wo wurden diese Mittel veranschlagt (Kapitel, Titel, Ansatz, Ist)?
Welche Förderprogramme weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Mitnahmeeffekte auf?
Für welche Förderprogramme wurden seit 2022 Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 Bundeshaushaltsordnung durchgeführt?
Welche Förderprogramme wurden seit 2022 durch den Bundesrechnungshof geprüft?
Welche Beanstandungen des Bundesrechnungshofes betrafen die Erfolgskontrolle oder Wirtschaftlichkeit dieser Förderprogramme?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund dieser Beanstandungen ergriffen?
Welche Förderprogramme enthalten Erfolgskriterien, die jährlich erhoben werden?
Welche Förderprogramme erfassen die Zahl der tatsächlich geschaffenen Wohnungen als Erfolgsindikator?
Welche Programme erfassen die tatsächlichen Baukosten als Erfolgsindikator?
Plant die Bundesregierung, künftig für sämtliche Förderprogramme des BMWSB ein einheitliches Evaluations- und Berichtssystem einzuführen?