Deutscher Bundestag Drucksache 21/7740
21. Wahlperiode 26.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz
Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum,
Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Tobias
Ebenberger, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann
Martel und der Fraktion der AfD
Die vertrauliche Geburt und Formen anonymer Kindesabgabe
Seit 1999 gibt es in Deutschland verschiedene Formen anonymer
Kindesabgabe, vor allem sog. Babyklappen. Sie wurden eingerichtet, um Alternativen zur
Aussetzung oder Tötung von Neugeborenen zu schaffen
(Bundestagsdrucksache 17/190, S. 3).
In der Bundesrepublik Deutschland wurden in den folgenden Jahren jedoch
Zweifel laut, ob die Möglichkeit der anonymen Kindesabgabe die Zahl der
Tötungen Neugeborener verringert, während für Österreich die wissenschaftliche
Begleitforschung einen deutlichen Rückgang zeigt (
www.bundestag.de/resourc
e/blob/194702/Von_der_anonymen_Geburt_zur_vertraulichen_Geburt.pdf;
https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC3621136/). Es herrscht aber
Einigkeit, dass einem Kind, dessen Eltern anonym bleiben, „ein schwerer Schaden
zugefügt“ wird (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 24).
Darum trat am 1. Mai 2014 das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für
Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ (SchwHiAusbauG) in Kraft
(
www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=b
gbl113s3458.pdf#/text/bgbl113s3458.pdf?_ts=1785925405493). Es soll
heimliche Geburten außerhalb medizinischer Einrichtungen verhindern oder
zumindest entscheidend reduzieren, somit die Gesundheit von Mutter und Kind
schützen, sowie verhindern, dass Neugeborene anonym abgegeben, ausgesetzt oder
gar getötet werden. Die Mutter muss ihre Identität nur gegenüber einer
Beraterin einer Schwangerschaftsberatungsstelle offenbaren, die gesetzlich zum
Stillschweigen verpflichtet ist. Zugleich wird dem Kind die Möglichkeit eröffnet,
ab dem 16. Geburtstag Kenntnis über die eigene Abstammung erlangen zu
können (
www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/93540/a49d8696fc8ab7c4e391ceb16
610bb1b/die-vertrauliche-geburt-broschuere-data.pdf, S. 20;
www.bmbfsfj.bun
d.de/bmbfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/
vertraulichegeburt).
Das Gesetz biete den beteiligten Schwangerschaftsberatungsstellen,
Jugendämtern, Krankenhäusern und Hebammen nach Angaben des Bundesministeriums
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zudem eine rechtssichere
Handlungsgrundlage (
www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/93540/a49d8696fc8
ab7c4e391ceb16610bb1b/die-vertrauliche-geburt-broschuere-data.pdf, S. 5).
In den Jahren 2017 und 2024 wurden Evaluationen des Gesetzes zur
vertraulichen Geburt vorgelegt, die Regelungen wurden als Erfolg gewertet
(Bundestagsdrucksache 18/13100;
www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/242096/368c54
86adeb1d9db0806991b45a4672/bericht-datenaktualisierung-vertrauliche-gebur
t-data.pdf). So soll es zwischen 2014 und 2021 aufgrund des SchwHiAusbauG
zu 431 weniger Kindesabgaben in anonymer Form gekommen sein als
ansonsten aufgetreten wären (
www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/242096/368c5486a
deb1d9db0806991b45a4672/bericht-datenaktualisierung-vertrauliche-geburt-da
ta.pdf,%20, S. 7 f.).
Seit 1999 bzw. 2014 kam es insgesamt zu tausenden anonymen bzw.
vertraulichen Geburten. Die Fragesteller halten es für wahrscheinlich, dass auf diese
Weise hunderte Menschenleben gerettet werden konnten: durch die
medizinische Versorgung von Mutter und Kind während der Niederkunft und aufgrund
verminderter Abtreibungszahlen.
Die Fragesteller begrüßen ausdrücklich, dass Schwangeren in Not verbesserte
Unterstützung zuteilwerden kann und durch das SchwHiAusbauG von 2014
einer vierstelligen Anzahl Kinder die Möglichkeit eröffnet wird, mit ihrem
16. Geburtstag die Identität ihrer Mutter und vielleicht auch ihres Vaters
erfahren zu können.
Gleichwohl werfen die Praxis und die Gesetzeslage aus ihrer Sicht zahlreiche
Fragen auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele vertrauliche Geburten gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte seit 2014 nach Bundesländern aufgliedern)?
2. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung gegebenenfalls über die
Frauen, die vertraulich oder anonym gebären (Familienstand, Alter,
Bildungsniveau, Staatsangehörigkeit, inwiefern es sich um die erste bzw. eine
zweite, dritte oder folgende Geburt handelt), wenn sie keine
hinreichenden Kenntnisse besitzt, hält sie deren Erlangung für wünschenswert, wenn
ja, welche Schritte plant sie dementsprechend gegebenenfalls, und wenn
nein, warum nicht (
www.zeit.de/gesellschaft/familie/2017-07/geburt-schw
angerschaft-anonymitaet-beratung)?
3. Wie viele Kontakte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung beim 2014
eingerichteten „Hilfetelefon Schwangere in Not“
a) durch eine Telefonberatung,
b) durch eine Chatberatung,
c) durch E-Mail-Beratung (
www.hilfetelefon-schwangere.de/)
(bitte Angaben in Jahresscheiben ab 2014 und nach Sprachen
aufschlüsseln)?
4. Welche Kosten sind für das „Hilfetelefon Schwangere in Not“ entstanden,
und wer trägt diese (
www.bafza.de/rat-und-hilfe/hilfetelefon-schwangere-i
n-not; bitte in Jahresscheiben ab 2014 angeben)?
5. Gilt das Angebot des „Hilfetelefons Schwangere in Not“ für eine
Rundum-die-Uhr-Beratung für sämtliche der angegebenen Sprachen (Deutsch,
Englisch, Spanisch, Französisch, Albanisch, Arabisch, Bulgarisch,
Persisch, Kurdisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Türkisch,
Ukrainisch, Chinesisch bzw. Mandarin, Italienisch, Portugiesisch,
Vietnamesisch) bzw. welche Regelungen oder Lösungen werden praktiziert?
6. Wie stark werden die Angebote in den unterschiedlichen Sprachen genutzt
(bitte, nach Möglichkeit, ausführen und auf die Möglichkeiten Telefon,
Chat bzw. E-Mail aufschlüsseln)?
7. Wie viele Frauen, die vertraulich entbunden haben, entschlossen sich nach
Kenntnis der Bundesregierung danach, ihr Kind anzunehmen, also nicht
zur Adoption freizugeben
a) im ersten Monat nach der Entbindung,
b) im zweiten bis zum Ende des dritten Monats nach der Entbindung,
c) ab dem vierten Monat nach der Entbindung
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/190, S. 7, Stellungnahme des Deutschen
Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe; bitte in
Jahresscheiben ab 2014 angeben)?
8. Wie häufig ist es nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls
vorgekommen, dass eine Mutter, die ihr Kind vertraulich geboren hat, es
danach jedoch annehmen wollte, dieses vom Jugendamt verwehrt wurde,
weil die Mutter nicht in der Lage sei, für das Wohlergehen des Kindes zu
sorgen, kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu juristischen
Auseinandersetzungen, und wenn ja, mit welchem Ausgang, wenn die
Bundesregierung hierüber Kenntnis besitzt (bitte in Jahresscheiben ab 2014
angeben)?
9. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung verfahren, wenn die Mutter
das Kind annehmen will, nachdem es bereits Adoptiveltern gefunden hat,
wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu solchen Fällen,
und kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu entsprechenden
juristischen Auseinandersetzungen (bitte ab 2014 in Jahresscheiben angeben)?
10. Wie häufig ist es nach Kenntnis der Bundesregierung gegen den Willen
der Mutter zur Offenbarung ihrer Identität und gegebenenfalls zu
Verurteilungen nach § 203 des Strafgesetzbuchs (StGB) gekommen (bitte ab 2014
in Jahresscheiben angeben)?
11. Wie viele Mütter, die ihrem Kind durch eine vertrauliche Geburt das
Leben schenkten, haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Identität
nachträglich offengelegt (bitte in Jahresscheiben seit 2014, bis ein Jahr
nach der Geburt, ein bis drei Jahre nach der Geburt, vom vierten bis zum
sechsten Jahr nach der Geburt, vom siebten bis elften Jahr nach der
Geburt angeben)?
12. Welche Kosten sind dem Bund für vertrauliche Geburten entstanden
(
www.bafza.de/rat-und-hilfe/vertrauliche-geburt; bitte seit 2014 in
Jahresscheiben angeben)?
13. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe hat der Bund die Kosten
zurückgefordert, wenn die Frau nach der Geburt ihre Anonymität aufgegeben hat
(vgl. Frage 12; bitte für die Jahre ab 2014 angeben)?
14. In wie vielen Fällen und mit welchen Kosten war nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund einer fehlenden Krankenversicherung der Frau
keine Rückforderung von der Krankenkasse möglich, und wie wird in
diesem Fall verfahren (bitte für die Jahre ab 2014 angeben)?
15. Wie viele Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) sind beim Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) mit dem Thema
vertrauliche Geburt befasst (bitte in Jahresscheiben seit 2014 angeben)?
16. Besitzt die Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnis darüber, wie viele
der Frauen, die sich schließlich zu einer vertraulichen Geburt
entschließen, sich erst ab dem siebten Schwangerschaftsmonat zu einer oder
mehreren Beratungen einfinden, und wenn ja, bitte angeben, wie viele?
17. Welche öffentlich finanzierten oder unterstützten Möglichkeiten besitzen
nach Kenntnis der Bundesregierung Frauen gegebenenfalls, sich bei
fortgeschrittener Schwangerschaft in Einrichtungen zu begeben, um dort die
letzten Monate vor der Entbindung zu verbringen, um anonym oder
vertraulich gebären zu können, in welcher Höhe fördert sie gegebenenfalls
diese Einrichtungen bzw. erwägt sie eine dementsprechende Förderung,
und wenn nein, warum nicht?
18. Hat sich die Bundesregierung gegebenenfalls eine Haltung dazu gebildet,
ob bzw. inwiefern die Anzahl von Abtreibungen verringert werden
könnte, wenn sich ansonsten abtreibungswillige Frauen in einem
fortgeschrittenen Schwangerschaftsmonat in Einrichtungen begeben könnten, um dort
die letzten Monate vor der Entbindung zu verbringen, um anonym oder
vertraulich entbinden zu können, wenn ja, welche, und wenn nein, warum
nicht?
19. Ist der Bundesregierung die Kritik des Deutschen Hebammenvereins am
Gesetz zur vertraulichen Geburt bekannt, die besagt, „dass nur die Frauen
angesprochen würden, die letztlich auch mit einer Adoption einverstanden
wären. Es müssten aber auch die Kinder in einem gesetzlich geschützten
Rahmen geboren werden können, deren Mütter zu einer solchen
Entscheidung während der Schwangerschaft und vielleicht auch danach nicht in
der Lage seien“, und wenn ja, welche eigene Positionierung hat sie sich
gegebenenfalls hierzu erarbeitet (
www.bundestag.de/resource/blob/19470
2/Von_der_anonymen_Geburt_zur_vertraulichen_Geburt.pdf)?
20. Hat sich die Bundesregierung eine Position zu der Ansicht des Deutschen
Ethikrates zur Wahrung der Rechte des Vaters bei einer vertraulichen
Geburt gebildet, wenn ja, welche, und inwiefern werden die Rechte des
Vaters nach Ansicht der Bundesregierung gewahrt (Bundestagsdrucksache
17/190, S. 28 f., Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem
der anonymen Kindesabgabe)?
21. Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung der Empfehlung des
Deutschen Ethikrates Genüge getan, dass die Daten des Vaters zur
Sicherstellung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seines leiblichen Vaters
zumindest in den Adoptionsakten dokumentiert werden, es sei denn, der
Vater bleibt im konkreten Fall unbekannt (Bundestagsdrucksache 17/190,
S. 29, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der
anonymen Kindesabgabe)?
22. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung gegebenenfalls über die
Väter der Kinder, die durch eine vertrauliche Geburt zur Welt kommen
(Familienstand, Alter, Bildungsniveau, Staatsangehörigkeit, inwiefern es
sich um die erste bzw. eine zweite, dritte oder folgende Vaterschaft
handelt), wenn sie keine hinreichenden Kenntnisse besitzt, hält sie deren
Erlangung für wünschenswert, wenn ja, welche Schritte plant sie
dementsprechend gegebenenfalls, und wenn nein, warum nicht?
23. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer
vertraulichen Geburt gegebenenfalls auch die Daten des Vaters aufgenommen,
und wird die Mutter grundsätzlich hierzu aufgefordert, damit das Kind mit
dem 16. Geburtstag auch Kontakt mit dem Vater aufnehmen kann?
24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozentsatz der
Väter, deren Angaben bei einer vertraulichen Geburt unter der Wahrung der
gesetzlichen Vorschriften an das Standesamt weitergeleitet werden, hält
sie diesen gegebenenfalls für hinreichend, oder erwägt die
Bundesregierung Maßnahmen dazu, dass der Prozentsatz gegebenenfalls erhöht
werden kann (bitte gegebenenfalls in Jahrescheiben seit 2014 angeben)?
25. Welche Rechte besitzt der Vater bei einer vertraulichen Geburt, und wie
kann er diese geltend machen (
www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/9354
0/a49d8696fc8ab7c4e391ceb16610bb1b/die-vertrauliche-geburt-broschue
re-data.pdf, S. 15)?
26. Welche Möglichkeiten besitzt nach Kenntnis der Bundesregierung das
Kind, dem durch eine vertrauliche Geburt das Leben geschenkt wurde,
nach Erreichen des 16. Lebensjahres Kenntnis über die Identität des
Vaters zu erlangen, und hält die Bundesregierung diese Möglichkeiten
gegebenenfalls für hinreichend?
27. Welche Rechte und Möglichkeiten besitzt der Vater eines durch
vertrauliche Geburt entbundenen Kindes nach Kenntnis der Bundesregierung,
dieses zu adoptieren?
28. Wie viele Kindstötungen durch die Mutter bzw. den Vater gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung (bitte für die Jahre ab 2000 angeben und
nach Möglichkeit in: innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt und
während des ersten Lebensjahres aufgliedern)?
29. Hat sich die Bundesregierung eine Ansicht dazu gebildet bzw. ihre
Auffassung geändert, inwiefern die Anzahl der Kindstötungen durch die
Mutter bzw. der Abtreibungen durch die Einrichtung der vertraulichen Geburt
verringert werden konnte, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
30. Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung vor, dass sich eine
Mutter erst nach der Entbindung, ohne vorherige Beratung, dazu
entschlossen hat, das Angebot der vertraulichen Geburt zu nutzen, und
welche Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür
vorgelegen (
www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/93540/a49d8696fc8ab7c4e391c
eb16610bb1b/die-vertrauliche-geburt-broschuere-data.pdf, S. 17)?
31. Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung, dass durch die
gesetzlich geregelte Möglichkeit der vertraulichen Geburt die Zahl
anonymer Kindesabgaben um über 40 Prozent gesunken ist und zudem die Zahl
medizinisch unbegleiteter Geburten reduziert wird, wenn ja, worauf stützt
sich ihre Ansicht, und wenn nein, bitte begründen (Bundestagsdrucksache
18/13100, S. 5)?
32. Ist die in einer Broschüre des Bundesfamilienministeriums gewählte
Formulierung „eine vertrauliche Geburt wird erst dann in Erwägung gezogen,
wenn eine schwangere Frau in der Beratung andere ihr angebotene
Handlungsmöglichkeiten ausgeschlossen hat“ so zu verstehen, dass zu den
angebotenen Handlungsmöglichkeiten auch eine Abtreibung gehört, eine
vertrauliche Geburt also erst dann angeboten wird, wenn die Schwangere
eine Abtreibung ablehnt (
www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/93540/a49
d8696fc8ab7c4e391ceb16610bb1b/die-vertrauliche-geburt-broschuere-dat
a.pdf, S. 5)?
33. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2014 ergriffen, um die
vertrauliche Geburt bekannt zu machen, und hält sie die ergriffenen
Maßnahmen für hinreichend bzw. in welcher Hinsicht sieht sie gegebenenfalls
Handlungsbedarf?
34. Besitzt die Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnis darüber, in welchem
Verhältnis sich die Frauen, die sich bei Einrichtungen unterschiedlicher
Träger (Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie
Deutschland, donum vitae, Der Paritätische, pro familia u. a.) zu einer Abtreibung,
zu einer vertraulichen Geburt, zu einer anonymen Geburt bzw. zu anderen
Möglichkeiten entscheiden und wie sich dies gegebenenfalls seit dem Jahr
2024 entwickelt hat, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
35. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den verschiedenen
Bundesländern bestimmte Beratungseinrichtungen zuständig für Schwangere, die
zur vertraulichen Geburt beraten werden, wie in Hamburg, wo nach
Angaben der „Zeit“ das „Familienplanungszentrum“ und „pro familia“
zuständig sein sollen (
www.zeit.de/gesellschaft/familie/2017-07/geburt-sch
wangerschaft-anonymitaet-beratung)?
36. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung hinreichend bekannt, „dass ein
Rechtsanspruch auf anonyme Beratung über die möglichen Hilfen in Not-
und Konfliktlagen besteht“ für Schwangere, aber auch für die Väter, wie
stark nutzen die Väter diese Möglichkeit, und inwiefern hat sich dies seit
dem Jahr 2000 gegebenenfalls verändert (Bundestagsdrucksache 17/190,
S. 29, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der
anonymen Kindesabgabe)?
37. Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung gegebenenfalls über
Beratungsgespräche, die von Schwangeren, die eine vertrauliche Geburt
beabsichtigen, gemeinsam mit ihrem Partner geführt werden?
38. Inwiefern werden die Berichte über ihre Erfahrungen mit dem Prozess der
vertraulichen Geburt, die von den Schwangerschaftsberatungsstellen
jährlich an die zuständigen Landesbehörden zur Weiterleitung an das BAFzA
übermittelt werden, ausgewertet, und zu welchen Anpassungen hat dies
bislang gegebenenfalls geführt (
www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/9354
0/a49d8696fc8ab7c4e391ceb16610bb1b/die-vertrauliche-geburt-broschue
re-data.pdf, S. 16)?
39. Inwiefern, wann und in welchen Bereichen wurde das Ergebnis der
Evaluation des SchwHiAusbauG umgesetzt, um das Hilfesystem durch
flankierende Angebote weiter zu stärken (Bundestagsdrucksache 18/13100,
S. 5)?
40. Ist der Bundesregierung mittlerweile bekannt, warum die Anzahl der
Beratungen zur vertraulichen Geburt eine sinkende Tendenz aufweist bzw.
plant sie aufgrund dieses Sachverhalts gegebenenfalls Maßnahmen, wenn
ja, welche, und wenn nein, warum nicht (
www.bmbfsfj.bund.de/resource/
blob/242096/368c5486adeb1d9db0806991b45a4672/bericht-datenaktualis
ierung-vertrauliche-geburt-data.pdf, S. 10)?
41. Hat sich die Bundesregierung eine Ansicht dazu gebildet, warum in den
Jahren 2017 und 2018 auf eine Frau, die sich für die vertrauliche Geburt
entschied, etwa 1,4 Frauen kamen, die nach der Beratung ein Leben mit
dem Kind oder eine reguläre Adoption wählten bzw. unabhängig davon
ihre Anonymität aufgaben, während in den Jahren von 2019 bis 2023 auf
eine Frau, die sich für die vertrauliche Geburt entschied, nur noch
0,9 Frauen kamen, die nach der Beratung ein Leben mit dem Kind oder
eine reguläre Adoption wählten oder unabhängig davon ihre Anonymität
aufgaben, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (
www.bmbfsfj.b
und.de/resource/blob/242096/368c5486adeb1d9db0806991b45a4672/beri
cht-datenaktualisierung-vertrauliche-geburt-data.pdf, S. 11 f.)?
42. Liegen der Bundesregierung zu dem in Frage 41 erfragten Sachverhalt
Zahlen aus den Jahren 2024 und 2025 vor, wenn ja, welche, wenn nein,
warum nicht, und strebt sie an, diese zu erlangen, wenn nein, warum
nicht?
43. Für wann ist gegebenenfalls eine erneute Evaluation des Programms der
vertraulichen Geburt bzw. der Situation um anonyme Geburten geplant?
44. Erwägt die Bundesregierung gegebenenfalls, die Regelungen zur
vertraulichen Geburt anzupassen, wenn ja, in welchen Bereichen, und wenn nein,
warum nicht?
45. In welchen Ländern und seit wann gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Gesetzeslage, die dem SchwHiAusbauG Geburt ähnelt, und
inwiefern steht die Bundesregierung mit anderen Regierungen diesbezüglich
gegebenenfalls in Kontakt?
46. Wie viele Kinder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung anonym in
Krankenhäusern geboren, anonym übergeben oder in eine sog.
Babyklappe gelegt (Plenarprotokoll, Bundestagsdrucksache 17/231, S. 28862;
Bundestagsdrucksache 17/190, S. 3, Stellungnahme des Deutschen
Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe; bitte gegebenenfalls in
Jahresscheiben seit dem Jahr 2000 und nach Möglichkeit in: anonym in
Krankenhäusern geboren, anonym übergeben bzw. in eine sog.
Babyklappe gelegt aufgliedern)?
47. Welche verpflichtenden Standards für sog. Babyklappen gibt es
gegebenenfalls seit wann nach Kenntnis der Bundesregierung, inwiefern haben
sie sich bewährt, und in welchen Bereichen gibt es nach Ansicht der
Bundesregierung gegebenenfalls Nachbesserungsbedarf?
48. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Empfehlungen
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. zur
einheitlichen Ausgestaltung von sog. Babyklappen und zu der Verringerung
der mit den sog. Babyklappen verbundenen Risiken umgesetzt (
www.deut
scher-verein.de/empfehlungen-stellungnahmen/detail/empfehlungen-des-d
eutschen-vereins-zu-den-mindeststandards-von-babyklappen/)?
49. Wie viele sog. Babyklappen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
(
www.babyklappe24.de/Locations.php; bitte für die Jahre ab 2000 nach
Bundesländern gegliedert angeben)?
50. Ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auch
mit dem Thema anonyme Geburt befasst, wenn ja, inwiefern und
gegebenenfalls seit wann, und wenn nein, warum nicht?
51. Inwiefern vertritt die Bundesregierung gegebenenfalls die Auffassung,
dass die anonyme Geburt in Kliniken und das Betreiben von Babyklappen
hinreichend geregelt sind?
52. Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat eingeholt zu der Frage, ob
sich eine Mutter, die ihr Neugeborenes in einer sog. Babyklappe ablegt,
einer Straftat schuldig macht, wenn ja, wie lautet dieser, und kam es nach
Wissen der Bundesregierung gegebenenfalls zu diesbezüglichen Verfahren
bzw. Verurteilungen, wenn ja, zu wie vielen?
53. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet bzw. ihre
Auffassung geändert, inwiefern sog. Babyklappen oder andere anonyme
Übergaben das Aussetzen von Kindern bzw. Kindstötungen verhindern,
wenn ja, welche und auf welche Daten bzw. Studien stützt sie sich, und
wenn nein, warum nicht (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 8 f.,
Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen
Kindesabgabe)?
54. Wie viele tote und wie viele behinderte Kinder wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in sog. Babyklappen aufgefunden
(Bundestagsdrucksache 17/190, S. 9, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das
Problem der anonymen Kindesabgabe; bitte in Jahresscheiben ab dem Jahr
2000 angeben)?
55. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass nicht nur
Neugeborene, sondern auch Säuglinge und insbesondere Säuglinge mit
Behinderungen in sog. Babyklappen abgelegt werden, und wenn ja welche
(Bundestagsdrucksache 17/190, S. 25, Stellungnahme des Deutschen
Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe)?
56. Trifft es weiterhin zu, dass für die Errichtung und den Betrieb von sog.
Babyklappen keine Bundesmittel eingesetzt werden
(Bundestagsdrucksache 17/190, S. 5, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das
Problem der anonymen Kindesabgabe), wer trägt die entsprechenden Kosten,
haben sich Mittelgeber gegebenenfalls in der Vergangenheit an die
Bundesregierung mit der Bitte um Unterstützung gewandt, und wie hat die
Bundesregierung hierauf gegebenenfalls geantwortet?
57. Inwiefern und aus welchen Gründen ist die Bundesregierung
gegebenenfalls der Ansicht, dass die Auswirkungen der anonymen Kindesabgabe auf
die abgebende Mutter und das Kind mittlerweile in Deutschland
hinreichend untersucht seien, und welche Untersuchungen mit welchen
Ergebnissen aus anderen Ländern liegen ihr gegebenenfalls vor
(Bundestagsdrucksache 17/190, S. 11, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das
Problem der anonymen Kindesabgabe)?
58. Liegen der Bundesregierung Angaben bzw. Studien über die Anzahl
negierter Schwangerschaften und deren Entwicklung vor, wenn ja, welche,
und wenn nein, warum nicht (bitte nach Möglichkeit in Jahresscheiben ab
1990 angeben)?
59. Wie viele tot bzw. ausgesetzt-lebend aufgefundene Neugeborene gab es
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 (bitte analog zur
Aufstellung auf Bundestagsdrucksache 17/190, S. 8, Stellungnahme des
Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe, angeben)?
60. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu gebildet, dass die
Etablierung sog. Babyklappen und der anonymen bzw. vertraulichen Geburt
Menschen dazu verleiten könnte, sich ihrer elterlichen Verantwortung zu
entziehen und sie zudem durch eine Normalisierung dieser Vorgänge zur
Wiederholung bzw. Nachahmung einladen könnten, bzw. sieht sie hier in
Bezug auf die sog. Babyklappen und die anonyme bzw. vertrauliche
Geburt Unterschiede, wenn ja, welche, und warum (Bundestagsdrucksache
17/190, S. 9, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der
anonymen Kindesabgabe; Beispiel Berlin, ebd., S. 24)?
61. Liegen der Bundesregierung Angaben über die Zahl medizinisch
unbegleiteter Geburten vor, wenn ja, welche, bzw. wie viele Todesfälle könnten
nach ihrer Kenntnis gegebenenfalls aus diesem Grund zu verzeichnen sein
(bitte nach Möglichkeit in Jahresscheiben seit dem Jahr 2000 angeben)?
62. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, dass durch
die Möglichkeit von anonymer bzw. vertraulicher Geburt die Anzahl
medizinisch nicht begleiteter Geburten gesunken sein dürfte, wenn ja,
welche, und wenn nein, warum nicht (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
63. Wie schätzt die Bundesregierung gegebenenfalls die Gefahr ein, dass bei
der sog. Babyklappe Neugeborene durch Dritte abgegeben werden
könnten, bzw. sind ihr derartige Fälle gegebenenfalls bekannt geworden
(Bundestagsdrucksache 17/190, S. 25, Stellungnahme des Deutschen
Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe)?
64. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, inwiefern
Mütter, „die ihre Kinder töten oder zum Tode aussetzen, Angebote wie die
anonyme Geburt oder die Babyklappe aufgrund ihrer psychischen
Verfasstheit überhaupt anzunehmen in der Lage sind“, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 8,
Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen
Kindesabgabe)?
65. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1999 zu Strafverfahren
gekommen, weil die anonyme Geburt gesetzlich nicht geregelt und rechtlich
nicht zulässig ist, und wenn ja, zu welchen (
www.aerzteblatt.de/archiv/an
onyme-geburt-geburtshelfer-wollen-rechtssicherheit-0a594feb-eb0e-4a04-
87b8-4bfc472677cf;
www.socialnet.de/lexikon/Anonyme-Geburt)?
66. Standen Themen der anonymen bzw. vertraulichen Geburt seit 2015 auf
der Tagesordnung der gemeinsamen Konferenzen der Bundes- und der
Landesminister, etwa die Justiz- oder die Gesundheitsministerkonferenz,
wenn ja, wann und inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
67. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu der Empfehlung des
Deutschen Ethikrates von 2017 gebildet, dass die Angebote der sog.
Babyklappen und andere Angebote zur anonymen Kindesabgabe beendet werden
sollten, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht
(Bundestagsdrucksache 17/190, S. 29, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das
Problem der anonymen Kindesabgabe)?
68. Inwiefern vertritt die Bundesregierung gegebenenfalls die Ansicht, dass
sich Anbieter von sog. Babyklappen und anonymen Geburten strafbar
machen, weil in der Rechtslehre nicht umstritten ist, dass die anonyme
Kindesabgabe in vielfacher Hinsicht geltendem Recht widerspricht bzw.
warum nicht (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 12 f., Stellungnahme des
Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe)?
69. Inwiefern und durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung
gegebenenfalls der Empfehlung des Deutschen Ethikrates Rechnung getragen,
„die Entscheidung von Eltern, ihr Kind zur Adoption freizugeben, um
dem Kind das Aufwachsen in einer stabilen eigenen Familie zu
ermöglichen, ist als verantwortungsvoller Schritt zu respektieren. Die
gesellschaftliche Akzeptanz solcher Entscheidungen muss gefördert werden“
(Bundestagsdrucksache 17/190, S. 29, Stellungnahme des Deutschen
Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe)?
70. Wie viele Kinder werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Adoption freigegeben (bitte in Altersklassen erstes Lebensjahr, zweites
Lebensjahr, drittes bis fünftes Lebensjahr, sechstes bis zehntes Lebensjahr, ab
dem elften Lebensjahr aufgliedern, bitte für die Jahre ab 1990 und zudem
gesund, geistig und bzw. oder körperlich behindert angeben)?
71. Inwiefern und durch welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung
gegebenenfalls sichergestellt, dass die Schwangerschaftsberatungsstellen
hinreichend mit den Adoptionsvermittlungsstellen kooperieren, „um die
Qualität der Beratung zum Verfahren der vertraulichen Geburt zu sichern und
die langfristige Betreuung der adoptionswilligen Frau vor und nach der
Geburt und somit das Wohlergehen des Kindes zu unterstützen“ (
www.bm
bfsfj.bund.de/resource/blob/93540/a49d8696fc8ab7c4e391ceb16610bb1b/
die-vertrauliche-geburt-broschuere-data.pdf, S. 16)?
Berlin, den 14. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333