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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Die vertrauliche Geburt und Formen anonymer Kindesabgabe

(insgesamt 71 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

26.08.2026

Aktualisiert

02.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

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BT21/774026.08.2026

Die vertrauliche Geburt und Formen anonymer Kindesabgabe

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/7740 21. Wahlperiode 26.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD Die vertrauliche Geburt und Formen anonymer Kindesabgabe Seit 1999 gibt es in Deutschland verschiedene Formen anonymer Kindesabgabe, vor allem sog. Babyklappen. Sie wurden eingerichtet, um Alternativen zur Aussetzung oder Tötung von Neugeborenen zu schaffen (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 3). In der Bundesrepublik Deutschland wurden in den folgenden Jahren jedoch Zweifel laut, ob die Möglichkeit der anonymen Kindesabgabe die Zahl der Tötungen Neugeborener verringert, während für Österreich die wissenschaftliche Begleitforschung einen deutlichen Rückgang zeigt (www.bundestag.de/resourc e/blob/194702/Von_der_anonymen_Geburt_zur_vertraulichen_Geburt.pdf; https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC3621136/). Es herrscht aber Einigkeit, dass einem Kind, dessen Eltern anonym bleiben, „ein schwerer Schaden zugefügt“ wird (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 24). Darum trat am 1. Mai 2014 das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ (SchwHiAusbauG) in Kraft (www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=b gbl113s3458.pdf#/text/bgbl113s3458.pdf?_ts=1785925405493). Es soll heimliche Geburten außerhalb medizinischer Einrichtungen verhindern oder zumindest entscheidend reduzieren, somit die Gesundheit von Mutter und Kind schützen, sowie verhindern, dass Neugeborene anonym abgegeben, ausgesetzt oder gar getötet werden. Die Mutter muss ihre Identität nur gegenüber einer Beraterin einer Schwangerschaftsberatungsstelle offenbaren, die gesetzlich zum Stillschweigen verpflichtet ist. Zugleich wird dem Kind die Möglichkeit eröffnet, ab dem 16. Geburtstag Kenntnis über die eigene Abstammung erlangen zu können (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/93540/a49d8696fc8ab7c4e391ceb16 610bb1b/die-vertrauliche-geburt-broschuere-data.pdf, S. 20; www.bmbfsfj.bun d.de/bmbfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/ vertraulichegeburt). Das Gesetz biete den beteiligten Schwangerschaftsberatungsstellen, Jugendämtern, Krankenhäusern und Hebammen nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zudem eine rechtssichere Handlungsgrundlage (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/93540/a49d8696fc8 ab7c4e391ceb16610bb1b/die-vertrauliche-geburt-broschuere-data.pdf, S. 5). In den Jahren 2017 und 2024 wurden Evaluationen des Gesetzes zur vertraulichen Geburt vorgelegt, die Regelungen wurden als Erfolg gewertet (Bundestagsdrucksache 18/13100; www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/242096/368c54 86adeb1d9db0806991b45a4672/bericht-datenaktualisierung-vertrauliche-gebur t-data.pdf). So soll es zwischen 2014 und 2021 aufgrund des SchwHiAusbauG zu 431 weniger Kindesabgaben in anonymer Form gekommen sein als ansonsten aufgetreten wären (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/242096/368c5486a deb1d9db0806991b45a4672/bericht-datenaktualisierung-vertrauliche-geburt-da ta.pdf,%20, S. 7 f.). Seit 1999 bzw. 2014 kam es insgesamt zu tausenden anonymen bzw. vertraulichen Geburten. Die Fragesteller halten es für wahrscheinlich, dass auf diese Weise hunderte Menschenleben gerettet werden konnten: durch die medizinische Versorgung von Mutter und Kind während der Niederkunft und aufgrund verminderter Abtreibungszahlen. Die Fragesteller begrüßen ausdrücklich, dass Schwangeren in Not verbesserte Unterstützung zuteilwerden kann und durch das SchwHiAusbauG von 2014 einer vierstelligen Anzahl Kinder die Möglichkeit eröffnet wird, mit ihrem 16. Geburtstag die Identität ihrer Mutter und vielleicht auch ihres Vaters erfahren zu können. Gleichwohl werfen die Praxis und die Gesetzeslage aus ihrer Sicht zahlreiche Fragen auf. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele vertrauliche Geburten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte seit 2014 nach Bundesländern aufgliedern)?  2. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung gegebenenfalls über die Frauen, die vertraulich oder anonym gebären (Familienstand, Alter, Bildungsniveau, Staatsangehörigkeit, inwiefern es sich um die erste bzw. eine zweite, dritte oder folgende Geburt handelt), wenn sie keine hinreichenden Kenntnisse besitzt, hält sie deren Erlangung für wünschenswert, wenn ja, welche Schritte plant sie dementsprechend gegebenenfalls, und wenn nein, warum nicht (www.zeit.de/gesellschaft/familie/2017-07/geburt-schw angerschaft-anonymitaet-beratung)?  3. Wie viele Kontakte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung beim 2014 eingerichteten „Hilfetelefon Schwangere in Not“ a) durch eine Telefonberatung, b) durch eine Chatberatung, c) durch E-Mail-Beratung (www.hilfetelefon-schwangere.de/) (bitte Angaben in Jahresscheiben ab 2014 und nach Sprachen aufschlüsseln)?  4. Welche Kosten sind für das „Hilfetelefon Schwangere in Not“ entstanden, und wer trägt diese (www.bafza.de/rat-und-hilfe/hilfetelefon-schwangere-i n-not; bitte in Jahresscheiben ab 2014 angeben)?  5. Gilt das Angebot des „Hilfetelefons Schwangere in Not“ für eine Rundum-die-Uhr-Beratung für sämtliche der angegebenen Sprachen (Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Persisch, Kurdisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Türkisch, Ukrainisch, Chinesisch bzw. Mandarin, Italienisch, Portugiesisch, Vietnamesisch) bzw. welche Regelungen oder Lösungen werden praktiziert?  6. Wie stark werden die Angebote in den unterschiedlichen Sprachen genutzt (bitte, nach Möglichkeit, ausführen und auf die Möglichkeiten Telefon, Chat bzw. E-Mail aufschlüsseln)?  7. Wie viele Frauen, die vertraulich entbunden haben, entschlossen sich nach Kenntnis der Bundesregierung danach, ihr Kind anzunehmen, also nicht zur Adoption freizugeben a) im ersten Monat nach der Entbindung, b) im zweiten bis zum Ende des dritten Monats nach der Entbindung, c) ab dem vierten Monat nach der Entbindung (vgl. Bundestagsdrucksache 17/190, S. 7, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe; bitte in Jahresscheiben ab 2014 angeben)?  8. Wie häufig ist es nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls vorgekommen, dass eine Mutter, die ihr Kind vertraulich geboren hat, es danach jedoch annehmen wollte, dieses vom Jugendamt verwehrt wurde, weil die Mutter nicht in der Lage sei, für das Wohlergehen des Kindes zu sorgen, kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu juristischen Auseinandersetzungen, und wenn ja, mit welchem Ausgang, wenn die Bundesregierung hierüber Kenntnis besitzt (bitte in Jahresscheiben ab 2014 angeben)?  9. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung verfahren, wenn die Mutter das Kind annehmen will, nachdem es bereits Adoptiveltern gefunden hat, wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu solchen Fällen, und kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu entsprechenden juristischen Auseinandersetzungen (bitte ab 2014 in Jahresscheiben angeben)? 10. Wie häufig ist es nach Kenntnis der Bundesregierung gegen den Willen der Mutter zur Offenbarung ihrer Identität und gegebenenfalls zu Verurteilungen nach § 203 des Strafgesetzbuchs (StGB) gekommen (bitte ab 2014 in Jahresscheiben angeben)? 11. Wie viele Mütter, die ihrem Kind durch eine vertrauliche Geburt das Leben schenkten, haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Identität nachträglich offengelegt (bitte in Jahresscheiben seit 2014, bis ein Jahr nach der Geburt, ein bis drei Jahre nach der Geburt, vom vierten bis zum sechsten Jahr nach der Geburt, vom siebten bis elften Jahr nach der Geburt angeben)? 12. Welche Kosten sind dem Bund für vertrauliche Geburten entstanden (www.bafza.de/rat-und-hilfe/vertrauliche-geburt; bitte seit 2014 in Jahresscheiben angeben)? 13. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe hat der Bund die Kosten zurückgefordert, wenn die Frau nach der Geburt ihre Anonymität aufgegeben hat (vgl. Frage 12; bitte für die Jahre ab 2014 angeben)? 14. In wie vielen Fällen und mit welchen Kosten war nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer fehlenden Krankenversicherung der Frau keine Rückforderung von der Krankenkasse möglich, und wie wird in diesem Fall verfahren (bitte für die Jahre ab 2014 angeben)? 15. Wie viele Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) sind beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) mit dem Thema vertrauliche Geburt befasst (bitte in Jahresscheiben seit 2014 angeben)? 16. Besitzt die Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnis darüber, wie viele der Frauen, die sich schließlich zu einer vertraulichen Geburt entschließen, sich erst ab dem siebten Schwangerschaftsmonat zu einer oder mehreren Beratungen einfinden, und wenn ja, bitte angeben, wie viele? 17. Welche öffentlich finanzierten oder unterstützten Möglichkeiten besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung Frauen gegebenenfalls, sich bei fortgeschrittener Schwangerschaft in Einrichtungen zu begeben, um dort die letzten Monate vor der Entbindung zu verbringen, um anonym oder vertraulich gebären zu können, in welcher Höhe fördert sie gegebenenfalls diese Einrichtungen bzw. erwägt sie eine dementsprechende Förderung, und wenn nein, warum nicht? 18. Hat sich die Bundesregierung gegebenenfalls eine Haltung dazu gebildet, ob bzw. inwiefern die Anzahl von Abtreibungen verringert werden könnte, wenn sich ansonsten abtreibungswillige Frauen in einem fortgeschrittenen Schwangerschaftsmonat in Einrichtungen begeben könnten, um dort die letzten Monate vor der Entbindung zu verbringen, um anonym oder vertraulich entbinden zu können, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 19. Ist der Bundesregierung die Kritik des Deutschen Hebammenvereins am Gesetz zur vertraulichen Geburt bekannt, die besagt, „dass nur die Frauen angesprochen würden, die letztlich auch mit einer Adoption einverstanden wären. Es müssten aber auch die Kinder in einem gesetzlich geschützten Rahmen geboren werden können, deren Mütter zu einer solchen Entscheidung während der Schwangerschaft und vielleicht auch danach nicht in der Lage seien“, und wenn ja, welche eigene Positionierung hat sie sich gegebenenfalls hierzu erarbeitet (www.bundestag.de/resource/blob/19470 2/Von_der_anonymen_Geburt_zur_vertraulichen_Geburt.pdf)? 20. Hat sich die Bundesregierung eine Position zu der Ansicht des Deutschen Ethikrates zur Wahrung der Rechte des Vaters bei einer vertraulichen Geburt gebildet, wenn ja, welche, und inwiefern werden die Rechte des Vaters nach Ansicht der Bundesregierung gewahrt (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 28 f., Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe)? 21. Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung der Empfehlung des Deutschen Ethikrates Genüge getan, dass die Daten des Vaters zur Sicherstellung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seines leiblichen Vaters zumindest in den Adoptionsakten dokumentiert werden, es sei denn, der Vater bleibt im konkreten Fall unbekannt (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 29, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe)? 22. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung gegebenenfalls über die Väter der Kinder, die durch eine vertrauliche Geburt zur Welt kommen (Familienstand, Alter, Bildungsniveau, Staatsangehörigkeit, inwiefern es sich um die erste bzw. eine zweite, dritte oder folgende Vaterschaft handelt), wenn sie keine hinreichenden Kenntnisse besitzt, hält sie deren Erlangung für wünschenswert, wenn ja, welche Schritte plant sie dementsprechend gegebenenfalls, und wenn nein, warum nicht? 23. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer vertraulichen Geburt gegebenenfalls auch die Daten des Vaters aufgenommen, und wird die Mutter grundsätzlich hierzu aufgefordert, damit das Kind mit dem 16. Geburtstag auch Kontakt mit dem Vater aufnehmen kann? 24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozentsatz der Väter, deren Angaben bei einer vertraulichen Geburt unter der Wahrung der gesetzlichen Vorschriften an das Standesamt weitergeleitet werden, hält sie diesen gegebenenfalls für hinreichend, oder erwägt die Bundesregierung Maßnahmen dazu, dass der Prozentsatz gegebenenfalls erhöht werden kann (bitte gegebenenfalls in Jahrescheiben seit 2014 angeben)? 25. Welche Rechte besitzt der Vater bei einer vertraulichen Geburt, und wie kann er diese geltend machen (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/9354 0/a49d8696fc8ab7c4e391ceb16610bb1b/die-vertrauliche-geburt-broschue re-data.pdf, S. 15)? 26. Welche Möglichkeiten besitzt nach Kenntnis der Bundesregierung das Kind, dem durch eine vertrauliche Geburt das Leben geschenkt wurde, nach Erreichen des 16. Lebensjahres Kenntnis über die Identität des Vaters zu erlangen, und hält die Bundesregierung diese Möglichkeiten gegebenenfalls für hinreichend? 27. Welche Rechte und Möglichkeiten besitzt der Vater eines durch vertrauliche Geburt entbundenen Kindes nach Kenntnis der Bundesregierung, dieses zu adoptieren? 28. Wie viele Kindstötungen durch die Mutter bzw. den Vater gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für die Jahre ab 2000 angeben und nach Möglichkeit in: innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt und während des ersten Lebensjahres aufgliedern)? 29. Hat sich die Bundesregierung eine Ansicht dazu gebildet bzw. ihre Auffassung geändert, inwiefern die Anzahl der Kindstötungen durch die Mutter bzw. der Abtreibungen durch die Einrichtung der vertraulichen Geburt verringert werden konnte, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 30. Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung vor, dass sich eine Mutter erst nach der Entbindung, ohne vorherige Beratung, dazu entschlossen hat, das Angebot der vertraulichen Geburt zu nutzen, und welche Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür vorgelegen (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/93540/a49d8696fc8ab7c4e391c eb16610bb1b/die-vertrauliche-geburt-broschuere-data.pdf, S. 17)? 31. Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung, dass durch die gesetzlich geregelte Möglichkeit der vertraulichen Geburt die Zahl anonymer Kindesabgaben um über 40 Prozent gesunken ist und zudem die Zahl medizinisch unbegleiteter Geburten reduziert wird, wenn ja, worauf stützt sich ihre Ansicht, und wenn nein, bitte begründen (Bundestagsdrucksache 18/13100, S. 5)? 32. Ist die in einer Broschüre des Bundesfamilienministeriums gewählte Formulierung „eine vertrauliche Geburt wird erst dann in Erwägung gezogen, wenn eine schwangere Frau in der Beratung andere ihr angebotene Handlungsmöglichkeiten ausgeschlossen hat“ so zu verstehen, dass zu den angebotenen Handlungsmöglichkeiten auch eine Abtreibung gehört, eine vertrauliche Geburt also erst dann angeboten wird, wenn die Schwangere eine Abtreibung ablehnt (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/93540/a49 d8696fc8ab7c4e391ceb16610bb1b/die-vertrauliche-geburt-broschuere-dat a.pdf, S. 5)? 33. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2014 ergriffen, um die vertrauliche Geburt bekannt zu machen, und hält sie die ergriffenen Maßnahmen für hinreichend bzw. in welcher Hinsicht sieht sie gegebenenfalls Handlungsbedarf? 34. Besitzt die Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnis darüber, in welchem Verhältnis sich die Frauen, die sich bei Einrichtungen unterschiedlicher Träger (Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland, donum vitae, Der Paritätische, pro familia u. a.) zu einer Abtreibung, zu einer vertraulichen Geburt, zu einer anonymen Geburt bzw. zu anderen Möglichkeiten entscheiden und wie sich dies gegebenenfalls seit dem Jahr 2024 entwickelt hat, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 35. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den verschiedenen Bundesländern bestimmte Beratungseinrichtungen zuständig für Schwangere, die zur vertraulichen Geburt beraten werden, wie in Hamburg, wo nach Angaben der „Zeit“ das „Familienplanungszentrum“ und „pro familia“ zuständig sein sollen (www.zeit.de/gesellschaft/familie/2017-07/geburt-sch wangerschaft-anonymitaet-beratung)? 36. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung hinreichend bekannt, „dass ein Rechtsanspruch auf anonyme Beratung über die möglichen Hilfen in Not- und Konfliktlagen besteht“ für Schwangere, aber auch für die Väter, wie stark nutzen die Väter diese Möglichkeit, und inwiefern hat sich dies seit dem Jahr 2000 gegebenenfalls verändert (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 29, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe)? 37. Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung gegebenenfalls über Beratungsgespräche, die von Schwangeren, die eine vertrauliche Geburt beabsichtigen, gemeinsam mit ihrem Partner geführt werden? 38. Inwiefern werden die Berichte über ihre Erfahrungen mit dem Prozess der vertraulichen Geburt, die von den Schwangerschaftsberatungsstellen jährlich an die zuständigen Landesbehörden zur Weiterleitung an das BAFzA übermittelt werden, ausgewertet, und zu welchen Anpassungen hat dies bislang gegebenenfalls geführt (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/9354 0/a49d8696fc8ab7c4e391ceb16610bb1b/die-vertrauliche-geburt-broschue re-data.pdf, S. 16)? 39. Inwiefern, wann und in welchen Bereichen wurde das Ergebnis der Evaluation des SchwHiAusbauG umgesetzt, um das Hilfesystem durch flankierende Angebote weiter zu stärken (Bundestagsdrucksache 18/13100, S. 5)? 40. Ist der Bundesregierung mittlerweile bekannt, warum die Anzahl der Beratungen zur vertraulichen Geburt eine sinkende Tendenz aufweist bzw. plant sie aufgrund dieses Sachverhalts gegebenenfalls Maßnahmen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (www.bmbfsfj.bund.de/resource/ blob/242096/368c5486adeb1d9db0806991b45a4672/bericht-datenaktualis ierung-vertrauliche-geburt-data.pdf, S. 10)? 41. Hat sich die Bundesregierung eine Ansicht dazu gebildet, warum in den Jahren 2017 und 2018 auf eine Frau, die sich für die vertrauliche Geburt entschied, etwa 1,4 Frauen kamen, die nach der Beratung ein Leben mit dem Kind oder eine reguläre Adoption wählten bzw. unabhängig davon ihre Anonymität aufgaben, während in den Jahren von 2019 bis 2023 auf eine Frau, die sich für die vertrauliche Geburt entschied, nur noch 0,9 Frauen kamen, die nach der Beratung ein Leben mit dem Kind oder eine reguläre Adoption wählten oder unabhängig davon ihre Anonymität aufgaben, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (www.bmbfsfj.b und.de/resource/blob/242096/368c5486adeb1d9db0806991b45a4672/beri cht-datenaktualisierung-vertrauliche-geburt-data.pdf, S. 11 f.)? 42. Liegen der Bundesregierung zu dem in Frage 41 erfragten Sachverhalt Zahlen aus den Jahren 2024 und 2025 vor, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht, und strebt sie an, diese zu erlangen, wenn nein, warum nicht? 43. Für wann ist gegebenenfalls eine erneute Evaluation des Programms der vertraulichen Geburt bzw. der Situation um anonyme Geburten geplant? 44. Erwägt die Bundesregierung gegebenenfalls, die Regelungen zur vertraulichen Geburt anzupassen, wenn ja, in welchen Bereichen, und wenn nein, warum nicht? 45. In welchen Ländern und seit wann gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Gesetzeslage, die dem SchwHiAusbauG Geburt ähnelt, und inwiefern steht die Bundesregierung mit anderen Regierungen diesbezüglich gegebenenfalls in Kontakt? 46. Wie viele Kinder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung anonym in Krankenhäusern geboren, anonym übergeben oder in eine sog. Babyklappe gelegt (Plenarprotokoll, Bundestagsdrucksache 17/231, S. 28862; Bundestagsdrucksache 17/190, S. 3, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe; bitte gegebenenfalls in Jahresscheiben seit dem Jahr 2000 und nach Möglichkeit in: anonym in Krankenhäusern geboren, anonym übergeben bzw. in eine sog. Babyklappe gelegt aufgliedern)? 47. Welche verpflichtenden Standards für sog. Babyklappen gibt es gegebenenfalls seit wann nach Kenntnis der Bundesregierung, inwiefern haben sie sich bewährt, und in welchen Bereichen gibt es nach Ansicht der Bundesregierung gegebenenfalls Nachbesserungsbedarf? 48. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. zur einheitlichen Ausgestaltung von sog. Babyklappen und zu der Verringerung der mit den sog. Babyklappen verbundenen Risiken umgesetzt (www.deut scher-verein.de/empfehlungen-stellungnahmen/detail/empfehlungen-des-d eutschen-vereins-zu-den-mindeststandards-von-babyklappen/)? 49. Wie viele sog. Babyklappen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (www.babyklappe24.de/Locations.php; bitte für die Jahre ab 2000 nach Bundesländern gegliedert angeben)? 50. Ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auch mit dem Thema anonyme Geburt befasst, wenn ja, inwiefern und gegebenenfalls seit wann, und wenn nein, warum nicht? 51. Inwiefern vertritt die Bundesregierung gegebenenfalls die Auffassung, dass die anonyme Geburt in Kliniken und das Betreiben von Babyklappen hinreichend geregelt sind? 52. Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat eingeholt zu der Frage, ob sich eine Mutter, die ihr Neugeborenes in einer sog. Babyklappe ablegt, einer Straftat schuldig macht, wenn ja, wie lautet dieser, und kam es nach Wissen der Bundesregierung gegebenenfalls zu diesbezüglichen Verfahren bzw. Verurteilungen, wenn ja, zu wie vielen? 53. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet bzw. ihre Auffassung geändert, inwiefern sog. Babyklappen oder andere anonyme Übergaben das Aussetzen von Kindern bzw. Kindstötungen verhindern, wenn ja, welche und auf welche Daten bzw. Studien stützt sie sich, und wenn nein, warum nicht (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 8 f., Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe)? 54. Wie viele tote und wie viele behinderte Kinder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in sog. Babyklappen aufgefunden (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 9, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe; bitte in Jahresscheiben ab dem Jahr 2000 angeben)? 55. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass nicht nur Neugeborene, sondern auch Säuglinge und insbesondere Säuglinge mit Behinderungen in sog. Babyklappen abgelegt werden, und wenn ja welche (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 25, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe)? 56. Trifft es weiterhin zu, dass für die Errichtung und den Betrieb von sog. Babyklappen keine Bundesmittel eingesetzt werden (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 5, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe), wer trägt die entsprechenden Kosten, haben sich Mittelgeber gegebenenfalls in der Vergangenheit an die Bundesregierung mit der Bitte um Unterstützung gewandt, und wie hat die Bundesregierung hierauf gegebenenfalls geantwortet? 57. Inwiefern und aus welchen Gründen ist die Bundesregierung gegebenenfalls der Ansicht, dass die Auswirkungen der anonymen Kindesabgabe auf die abgebende Mutter und das Kind mittlerweile in Deutschland hinreichend untersucht seien, und welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen aus anderen Ländern liegen ihr gegebenenfalls vor (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 11, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe)? 58. Liegen der Bundesregierung Angaben bzw. Studien über die Anzahl negierter Schwangerschaften und deren Entwicklung vor, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (bitte nach Möglichkeit in Jahresscheiben ab 1990 angeben)? 59. Wie viele tot bzw. ausgesetzt-lebend aufgefundene Neugeborene gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 (bitte analog zur Aufstellung auf Bundestagsdrucksache 17/190, S. 8, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe, angeben)? 60. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu gebildet, dass die Etablierung sog. Babyklappen und der anonymen bzw. vertraulichen Geburt Menschen dazu verleiten könnte, sich ihrer elterlichen Verantwortung zu entziehen und sie zudem durch eine Normalisierung dieser Vorgänge zur Wiederholung bzw. Nachahmung einladen könnten, bzw. sieht sie hier in Bezug auf die sog. Babyklappen und die anonyme bzw. vertrauliche Geburt Unterschiede, wenn ja, welche, und warum (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 9, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe; Beispiel Berlin, ebd., S. 24)? 61. Liegen der Bundesregierung Angaben über die Zahl medizinisch unbegleiteter Geburten vor, wenn ja, welche, bzw. wie viele Todesfälle könnten nach ihrer Kenntnis gegebenenfalls aus diesem Grund zu verzeichnen sein (bitte nach Möglichkeit in Jahresscheiben seit dem Jahr 2000 angeben)? 62. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, dass durch die Möglichkeit von anonymer bzw. vertraulicher Geburt die Anzahl medizinisch nicht begleiteter Geburten gesunken sein dürfte, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 63. Wie schätzt die Bundesregierung gegebenenfalls die Gefahr ein, dass bei der sog. Babyklappe Neugeborene durch Dritte abgegeben werden könnten, bzw. sind ihr derartige Fälle gegebenenfalls bekannt geworden (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 25, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe)? 64. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, inwiefern Mütter, „die ihre Kinder töten oder zum Tode aussetzen, Angebote wie die anonyme Geburt oder die Babyklappe aufgrund ihrer psychischen Verfasstheit überhaupt anzunehmen in der Lage sind“, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 8, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe)? 65. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1999 zu Strafverfahren gekommen, weil die anonyme Geburt gesetzlich nicht geregelt und rechtlich nicht zulässig ist, und wenn ja, zu welchen (www.aerzteblatt.de/archiv/an onyme-geburt-geburtshelfer-wollen-rechtssicherheit-0a594feb-eb0e-4a04- 87b8-4bfc472677cf; www.socialnet.de/lexikon/Anonyme-Geburt)? 66. Standen Themen der anonymen bzw. vertraulichen Geburt seit 2015 auf der Tagesordnung der gemeinsamen Konferenzen der Bundes- und der Landesminister, etwa die Justiz- oder die Gesundheitsministerkonferenz, wenn ja, wann und inwiefern, und wenn nein, warum nicht? 67. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu der Empfehlung des Deutschen Ethikrates von 2017 gebildet, dass die Angebote der sog. Babyklappen und andere Angebote zur anonymen Kindesabgabe beendet werden sollten, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 29, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe)? 68. Inwiefern vertritt die Bundesregierung gegebenenfalls die Ansicht, dass sich Anbieter von sog. Babyklappen und anonymen Geburten strafbar machen, weil in der Rechtslehre nicht umstritten ist, dass die anonyme Kindesabgabe in vielfacher Hinsicht geltendem Recht widerspricht bzw. warum nicht (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 12 f., Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe)? 69. Inwiefern und durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegebenenfalls der Empfehlung des Deutschen Ethikrates Rechnung getragen, „die Entscheidung von Eltern, ihr Kind zur Adoption freizugeben, um dem Kind das Aufwachsen in einer stabilen eigenen Familie zu ermöglichen, ist als verantwortungsvoller Schritt zu respektieren. Die gesellschaftliche Akzeptanz solcher Entscheidungen muss gefördert werden“ (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 29, Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Das Problem der anonymen Kindesabgabe)? 70. Wie viele Kinder werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Adoption freigegeben (bitte in Altersklassen erstes Lebensjahr, zweites Lebensjahr, drittes bis fünftes Lebensjahr, sechstes bis zehntes Lebensjahr, ab dem elften Lebensjahr aufgliedern, bitte für die Jahre ab 1990 und zudem gesund, geistig und bzw. oder körperlich behindert angeben)? 71. Inwiefern und durch welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung gegebenenfalls sichergestellt, dass die Schwangerschaftsberatungsstellen hinreichend mit den Adoptionsvermittlungsstellen kooperieren, „um die Qualität der Beratung zum Verfahren der vertraulichen Geburt zu sichern und die langfristige Betreuung der adoptionswilligen Frau vor und nach der Geburt und somit das Wohlergehen des Kindes zu unterstützen“ (www.bm bfsfj.bund.de/resource/blob/93540/a49d8696fc8ab7c4e391ceb16610bb1b/ die-vertrauliche-geburt-broschuere-data.pdf, S. 16)? Berlin, den 14. August 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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