Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/3429
16. Wahlperiode 16. 11. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln),
Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/3220 –
Arbeit der Arbeitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“
des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Juni 2005 wurde durch das Bundesministerium des Innern (BMI) die
Arbeitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ (AG Status) eingerichtet
(vgl. Bericht vom Praktiker-Erfahrungsaustausch im Rahmen der Evaluierung
des Zuwanderungsgesetzes am 30. und 31. März 2006 im Bundesministerium
des Innern, S. 63 bis 67).
Die Arbeit der AG Status findet im Rahmen des Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrums statt. Die Federführung der AG Status liegt beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Ständige Teilnehmer der AG Status sind neben dem BAMF das Bundesamt für
den Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt sowie anlassbezogen
involvierte Bundes- und Landesbehörden.
Das wesentliche Ziel der AG Status besteht darin, bei Personen mit
extremistischem/terroristischem Hintergrund frühzeitig zu erkennen, ob
● ein Widerruf bzw. die Rücknahme einer Asyl-/Flüchtlingsanerkennung
bzw.
● Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung sowie weitere ausländerrechtliche
Maßnahmen (z. B. Auflagen),
● Maßnahmen zur Überwachung nach § 54a AufenthG,
● Maßnahmen zur Verhinderung der (Wieder-)Einreise,
● Maßnahmen zur Verhinderung der Erteilung bzw. Widerruf oder
Rücknahme einer Einbürgerung
angezeigt sind.
Zwischen Juni 2005 und März 2006 hat die AG Status in 80 Fällen die Arbeit
aufgenommen. Hiervon hatten 44 Fälle einen asylrechtlichen Hintergrund. Im
Rahmen der Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes wurde deutlich, dass die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 15. November 2006
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/3429 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAG Status aber in nicht einmal einem Drittel dieser Fälle tatsächlich aktiv
geworden ist:
● In 20 Fällen hat sie den Widerruf einer Asylanerkennung eingeleitet.
● In einem Fall wurde ein Asylberechtigter von Deutschland nach
Griechenland überstellt (da dieser dort bereits zuvor einen Flüchtlingsstatus erhalten
hatte).
● Das BKA half bei der Identifizierung einer Person sowie bei der
Beschaffung von Reisepapieren.
● Und schließlich bewirkte die AG Status, dass die Landesbehörden die
Ausweisung von zwei Personen verfügten bzw. in einem anderen Fall auf eine
aus einem anderen Bundesland zuziehende Person aufmerksam wurden.
Das BAMF ist nicht nur auf Bundesebene bei der aufenthaltsrechtlichen
Überprüfung von sog. Gefährdern aktiv. So ist das BAMF (über seine Außenstellen)
auch in der
AG BIRGiT (Bayern),
der Anti-Terrorismuskoordinierungsgruppe (Hamburg),
der Arbeitsgruppe zur Rückführung ausländischer Gefährder (Rheinland-
Pfalz) sowie
der Sicherheitskonferenz (Nordrhein-Westfalen)
vertreten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Einzelfrage 15
der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 16/2873, S. 9).
Als hilfreich hat sich – so das BAMF – erwiesen, dass die AG Status für den
Widerruf von Asylanerkennungen bzw. für die Empfehlung einer
Ausweisungsverfügung Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden verwenden kann – die
„nicht ausreichen, um einem Strafverfahren zum Erfolg zu verhelfen“.
Zur Verbesserung seiner Arbeit empfahl das BAMF – aufgrund der fehlenden
ausländerrechtlichen Zuständigkeit – den Ausbau der Koordinierungs- und
Servicefunktion der AG Status – zur „Sensibilisierung“ der
Ausländerbehörden.
In seinem Referentenentwurf vom 3. Januar 2006 für ein „Gesetz zur
Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“ hat
das BMI daher vorgeschlagen, dem BAMF in § 75 Nr. 11 AufenthG-E die
Arbeit der AG Status auf Dauer zuzuweisen.
1. Wie viele Fälle sind derzeit in der AG Status anhängig?
In der Arbeitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ (AG STATUS)
waren zum 10. November 2006 136 Fälle anhängig.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/34292. In wie vielen Fällen hat die AG Status
a) den Widerruf bzw. die Rücknahme einer Asyl-/Flüchtlingsanerkennung
verfügt bzw.
b) Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung sowie weitere
ausländerrechtliche Maßnahmen (z. B. Auflagen),
c) Maßnahmen zur Überwachung nach § 54a AufenthG,
d) Maßnahmen zur Verhinderung der (Wieder-)Einreise,
e) Maßnahmen zur Verhinderung bzw. den Widerruf oder die Rücknahme
von Einbürgerungen und
f) sonstige Maßnahmen
empfohlen bzw. initiiert (bitte aufschlüsseln)?
Vorab weist die Bundesregierung darauf hin, dass von der AG STATUS keine
asyl- oder ausländerrechtlichen Maßnahmen zu Einzelfällen verfügt werden.
Das Ziel der AG STATUS besteht darin, bei Personen mit terroristischem oder
extremistischem Hintergrund frühzeitig zu erkennen, ob aufenthaltsrechtliche
Maßnahmen angezeigt sind. Zu diesem Zweck prüft die AG STATUS die hierzu
notwendigen statusrechtlichen Maßnahmen, bewertet diese rechtlich und
erarbeitet entsprechende Handlungsempfehlungen, die die zuständigen Behörden in
eigener Kompetenz aufgreifen können.
Im Übrigen unterstreicht die Bundesregierung, dass die einleitend getroffenen
Feststellungen und Angaben der Kleinen Anfrage nicht, wie dargestellt,
Bestandteil des Berichtes des Bundesministeriums des Innern zur Evaluierung des
Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung
des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern
(Zuwanderungsgesetz) sind, sondern der Stellungnahme des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Praktiker-Erfahrungsaustausch im Rahmen
der Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes am 30. und 31. März 2006
entnommen sind, die im Anlagenband I des vorgenannten Berichtes enthalten ist.
Zu a)
In 20 Fällen wurde vom BAMF auf Empfehlung der AG STATUS ein
Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren eingeleitet.
Zu b)
In 17 Fällen wurden Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung (Ausweisungen),
in einem Fall die Verweigerung eines Aufenthaltstitels empfohlen. In weiteren
32 Fällen wurden durch die jeweils zuständigen Ausländerbehörden nach
Kenntnis der AG STATUS Ausweisungsverfügungen erlassen.
Zu c)
Die AG STATUS hat bisher eine Maßnahme nach § 54a des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) empfohlen.
Zu d)
In 11 Fällen wurde eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem
(SIS) initiiert.
Zu e)
Es wurde keine Maßnahme zur Verhinderung oder Rücknahme von
Einbürgerungen empfohlen.
Drucksache 16/3429 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeZu f)
In vier Fällen schlug die AG STATUS dem Bundesministerium des Innern und
dem Auswärtigen Amt die Unterstützung der Länder bei der
Passersatzbeschaffung vor.
3. Wie viele dieser Entscheidungen (2. a bis f) sind inzwischen rechtskräftig
(bitte aufschlüsseln)?
Von den 20 Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren sind fünf bestandskräftig
abgeschlossen. In sieben Fällen ist eine Ausschreibung im SIS erfolgt. Im Übrigen
ist noch keine der empfohlenen Maßnahmen bestands- bzw. rechtskräftig.
4. Aus welchen Staaten stammen die Personen, denen das BAMF auf
Vorschlag der AG Status die Asyl-/Flüchtlingsanerkennung widerrief bzw. bei
denen diese Anerkennung zurückgenommen wurde (bitte aufschlüsseln)?
Die Personen, deren Asyl- bzw. Flüchtlingsstatus widerrufen bzw.
zurückgenommen wurde, haben folgende Staatsangehörigkeit:
– algerisch (8);
– irakisch (6);
– ägyptisch (2);
– jordanisch (1);
– libysch (1);
– tunesisch (1);
– staatenloser Palästinenser (1).
5. Wie viele derjenigen Personen, denen das BAMF auf Vorschlag der
AG Status die Asyl-/Flüchtlingsanerkennung widerrief bzw. denen diese
Anerkennung zurückgenommen wurde,
erhielten einen subsidiären Schutzstatus oder
wurden (in welche Staaten) abgeschoben?
Von den Personen, bei welchen der Asyl- bzw. Flüchtlingsstatus widerrufen
bzw. zurückgenommen wurde, erhielt keine subsidiären Flüchtlingsschutz.
Abschiebungen sind nach Kenntnis der AG STATUS in diesen Fällen bisher nicht
erfolgt.
6. Findet die Arbeit der AG Status in den Räumlichkeiten des Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrums in Berlin-Treptow statt?
Wenn nein, wo sonst?
Die Sitzungen der AG STATUS finden im Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) statt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/34297. Wie viele Vertreterinnen/Vertreter des
a) BAMF,
b) Bundesamtes für den Verfassungsschutz bzw.
c) Bundeskriminalamtes
arbeiten in der AG Status?
In der AG STATUS sind vertreten:
a) das BAMF mit mindestens drei Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern,
b) das Bundesamt für Verfassungsschutz mit mindestens zwei Mitarbeiterinnen/
Mitarbeitern und
c) das Bundeskriminalamt mit mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.
8. Welche anderen Bundes- und Landesbehörden haben an der Arbeit der
AG Status bislang mitgewirkt?
An der Arbeit der AG STATUS haben bislang anlassbezogen mitgewirkt:
– Bundespolizei;
– Generalbundesanwalt;
– Landeskriminalämter;
– Landesämter für Verfassungsschutz;
– Ausländerbehörden.
9. Werden im Zuge der Arbeit der AG Status auch personenbezogene
Informationen erhoben, generiert, verarbeitet bzw. gespeichert?
Wenn ja:
a) Aus welchen Datenbeständen werden in der AG Status
personenbezogene Informationen zusammengeführt?
b) In welcher Datei werden diese Informationen abgelegt?
c) Wie groß ist der derzeitige Datenbestand?
d) Welche Behörde führt die Rechts- und Fachaufsicht über diesen
Datenbestand?
e) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Verarbeitung
personenbezogener Informationen?
Die Daten werden im Einzelfall auf Grundlage der für die jeweiligen Behörden
geltenden Rechtsvorschriften übermittelt.
10. In welchen der AG Status vergleichbaren Gremien der Bundesländer
(s. o.) ist das BAMF mit jeweils wie vielen Personen vertreten?
Das BAMF ist in der bayerischen AG BIRGiT, der Anti-
Terrorismuskoordinierungsgruppe (ATK) Hamburg, der Arbeitsgruppe zur Rückführung
ausländischer Gefährder in Rheinland-Pfalz sowie der Sicherheitskonferenz (SiKo)
Nordrhein-Westfalen mit jeweils einem Mitarbeiter vertreten.
Drucksache 16/3429 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode11. Arbeiten auch andere Bundesbehörden in diesen Gremien der
Bundesländer mit?
Wenn ja, welche Bundesbehörden sind in welchem Bundesland aktiv?
Andere Bundesbehörden sind nicht in den Gremien der Bundesländer vertreten.
12. Gibt es inzwischen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu den von
der AG Status verfügten/initiierten asyl- bzw. aufenthaltsrechtlichen
Entscheidungen, und wenn ja, welche?
Ausländer- und asylrechtliche Gerichtsentscheidungen sind bisher nicht
ergangen.
13. Plant die Bundesregierung immer noch, dem BAMF über eine Änderung
des Aufenthaltsgesetzes die Arbeit der AG Status auf Dauer zuzuweisen,
und wenn ja, in welcher Form?
Die Bundesregierung beabsichtigt, dem BAMF die Koordinierung der
Informationsübermittlung und Auswertung von Erkenntnissen der Bundesbehörden,
insbesondere des Bundeskriminalamtes und des Bundesamts für
Verfassungsschutz, zu Ausländern, bei denen wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
ausländer-, asyl- oder staatsangehörigkeitsrechtliche Maßnahmen in Betracht
kommen, über eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes auf Dauer zuzuweisen.
Ziel der Übertragung dieser Aufgaben auf das BAMF ist es, im Bereich des
Ausländerterrorismus und -extremismus durch das Zusammenwirken der oben
genannten Behörden frühzeitig zu erkennen, ob und welche ausländer- oder
asylrechtlichen Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Verhinderung der Einbürgerung
im Einzelfall ergriffen werden können.
Hierfür ist es notwendig, dass auf Bundesebene eine Behörde die einschlägigen
Erkenntnisse der oben genannten Bundesbehörden zusammenfasst, bewertet
und die Übermittlung an die jeweils zuständige Bundes- und Landesbehörde
(Innenministerien der Länder, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörden)
koordiniert. Aufgrund seiner Erfahrung im Asyl- und Ausländerrecht soll diese
Aufgabe durch das BAMF wahrgenommen werden.
14. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Koordinierungs- und Servicefunktion der AG Status künftig auszubauen?
Die Koordinierungs- und Servicefunktion beinhaltet u. a. die Organisation eines
regelmäßigen Erfahrungsaustausches mit den Länderarbeitsgruppen. Weiterhin
soll ein Informationspool aufgebaut werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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