Rekordwerte bei der Bestandsdatenauskunft – Technische Abwicklung, automatisierte Behördenabfragen und IT-Infrastruktur der Bundesnetzagentur
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bestandsdatenauskunft nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) stellt für deutsche Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden eines der am häufigsten genutzten Ermittlungswerkzeuge im digitalen Zeitalter dar. Sie ermöglicht es Behörden, bei Telekommunikationsdienstleistern Informationen darüber abzufragen, welchem Anschlussinhaber eine bestimmte Rufnummer, IP-Adresse oder ein Internetanschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war (www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__174.html). Während die gesetzlichen Regelungen zur Bestandsdatenauskunft in den vergangenen Jahren mehrfach reformiert und durch das Bundesverfassungsgericht an strenge verfassungsrechtliche Hürden geknüpft wurden, verzeichnen die tatsächlichen Abfragezahlen in der Praxis eine kontinuierliche und dynamische Steigerung.
Die Dimension dieser behördlichen Praxis wird durch die jüngsten Statistiken der Bundesnetzagentur für das Jahr 2025 verdeutlicht. Demnach stieg die Zahl der automatisierten Datenabfragen auf einen historischen Rekordwert von 35,11 Millionen (https://netzpolitik.org/2026/bestandsdatenauskunft-2025-behoerden-fragen-oefter-als-jede-sekunde-wem-eine-telefonnummer-gehoert/). Dies stellt nicht nur einen erheblichen Anstieg gegenüber den Vorjahren dar, in denen sich die Abfragen meist im Bereich von rund 27 Millionen bewegten, sondern bedeutet auch eine statistische Verdopplung der behördlichen Abfrageaktivitäten innerhalb der letzten fünf Jahre (https://netzpolitik.org/2026/bestandsdatenauskunft-2025-behoerden-fragen-oefter-als-jede-sekunde-wem-eine-telefonnummer-gehoert/). Rein rechnerisch wird in Deutschland damit jede Sekunde mindestens eine Bestandsdatenauskunft durch eine berechtigte Stelle eingeleitet.
Dieser massive Anstieg wirft grundlegende Fragen zur Effizienz, zur technischen Infrastruktur sowie zur Verhältnismäßigkeit des Verfahrens auf. Es gilt daher zu klären, wie die technischen Schnittstellen der Bundesnetzagentur sowie die Systeme der Telekommunikationsanbieter diese datenintensive Dauerlast bewältigen, welche finanziellen Ressourcen hierdurch gebunden werden und in welchem Umfang fehlerhafte oder ins Leere laufende Abfragen das System belasten.
Gleichzeitig verlangt die Masse der Abfragen eine transparente Überprüfung der rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen. Da ein Großteil der Verfahren automatisiert abläuft, bleibt für die parlamentarische Kontrolle weitgehend intransparent, welche Behörden in welchem Maße von diesem Instrument Gebrauch machen, wie hoch der Anteil rein zivilrechtlicher Auskunftsbegehren im Vergleich zur Strafverfolgung ist und wie effektiv die Protokollierung sowie Missbrauchskontrolle bei einer derart hohen Taktung der Zugriffe technisch gewährleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Informationsbedürfnis bezüglich des Ausmaßes, der technischen Abwicklung und der behördlichen Praxis bei der Nutzung der Bestandsdatenauskunft im Jahr 2025.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele automatisierte und manuelle Bestandsdatenabfragen wurden im Jahr 2025 insgesamt über die IT-Schnittstellen der Bundesnetzagentur (BNetzA) datentechnisch abgewickelt (bitte nach Quartalen, Bundes- und Landesbehörden sowie Abfragearten wie Rufnummern- und IP-Adressen-Abfragen aufschlüsseln)?
Wie erklärt die Bundesregierung den rasanten Anstieg der Abfragen auf über 35 Millionen im Jahr 2025?
Sind die technischen Systeme der Bundesnetzagentur, die diese Abfragen sekündlich verarbeiten, für diese Dauerlast ausgelegt, und wie bewertet die Bundesregierung die technische Skalierbarkeit der BNetzA-Server-Infrastruktur (bitte die durchschnittliche Server-Antwortzeit bzw. Latenz pro Abruf angeben)?
Kam es in den Jahren 2024 und 2025 zu IT-Systemausfällen, Überlastungen der Abrufschnittstellen, ungeplanten Wartungsfenstern oder sonstigen technischen Einschränkungen bei der Bundesnetzagentur oder den angeschlossenen Provider-Datenbanken (bitte unter Angabe von Datum, Dauer und technischer Ursache auflisten)?
Wie hoch stellt sich das prozentuale Verhältnis zwischen vollautomatisierten Abrufen und manuellen/halbautomatischen Auskunftsersuchen, die über die Systeme der BNetzA im Jahr 2025 elektronisch abgewickelt wurden, datentechnisch dar?
Über welche konkreten technischen Schnittstellen, Übertragungswege und Protokolle wird der Abruf der Bestandsdaten zwischen den abfragenden Stellen, der Bundesnetzagentur und den Telekommunikationsanbietern im Detail realisiert?
Auf welchen technischen Standards basiert das automatisierte Abrufsystem der BNetzA und in welchen standardisierten Datenformaten werden die Bestandsdatensätze übermittelt?
Welche datentechnischen Suchkriterien und Suchmasken (z. B. exakte Namensübereinstimmung, phonetische Suche, Platzhalter/Wildcards oder unvollständige Rufnummern) sind im automatisierten Abrufsystem der BNetzA technisch implementiert?
Wie viele der im Jahr 2025 registrierten automatisierten Abfragen betrafen die Identifizierung von Anschlussinhabern hinter dynamischen oder statischen IP-Adressen?
Wie hoch ist der datentechnisch erfasste Anteil der IP-Abfragen, die rein repressiv (Strafverfolgung) im Vergleich zu zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen (z. B. zur Durchsetzung von Urheberrechten gemäß § 101 UrhG) über die Schnittstellen durchgeführt wurden?
Welche Bundessicherheitsbehörden und Bundesministerien (z. B. BKA, Bundespolizei, Zoll, Bundesamt für Verfassungsschutz, BND, MAD) verfügen über eine direkte, automatisierte Softwareschnittstelle zum Abrufsystem der BNetzA und wie oft haben diese im Jahr 2025 Gebrauch von der Schnittstelle gemacht (bitte nach Behörde, Abrufhäufigkeit und genutzter Client-Software aufschlüsseln)?
Welche geschätzten IT-Investitions- und Betriebskosten entstanden dem Bund in den Jahren 2024 und 2025 für die Wartung, Modernisierung und den IT-Sicherheitsbetrieb der behördeneigenen Abruf-Clients?
Wie wird die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben technisch und systemseitig kontrolliert und protokolliert?
Auf welche Weise wird die automatisierte, datenschutzkonforme Löschung der Protokolldaten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen systemseitig gesteuert und kontrolliert?
Gab es in den Jahren 2024 und 2025 dokumentierte IT-Sicherheitsvorfälle, unberechtigte Datenzugriffe über die Schnittstellen oder Fälle, in denen Behördenmitarbeiter nachweislich unberechtigte oder missbräuchliche Bestandsdatenabfragen durchgeführt haben?
In wie vielen Fällen wurde bei den über die BNetzA-Schnittstellen abgewickelten Abfragen im Jahr 2025 systemseitig eine nachträgliche Benachrichtigung der betroffenen Bürger angestoßen oder datentechnisch erfasst?
Welche Bundes- und Landesbehörden außerhalb der klassischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden (wie z. B. Rundfunkanstalten, kommunale Ordnungsämter, Baubehörden oder Hauptzollämter) verfügen über eine eigene gesetzliche Zugriffsberechtigung auf die Bestandsdatenbanken der BNetzA und wie oft haben diese im Jahr 2025 Daten abgefragt (bitte einzeln auflisten)?
In wie vielen Fällen im Jahr 2025 wurde eine Bestandsdatenauskunft zur Identifizierung von Internetnutzern im Zusammenhang mit dem Vorwurf von „Äußerungsdelikten“ (insbesondere Beleidigung gemäß § 185 StGB, Beleidigung von Personen des politischen Lebens gemäß § 188 StGB oder Volksverhetzung gemäß § 130 StGB) durchgeführt und wie rechtfertigt die Bundesregierung die Aufhebung der digitalen Anonymität bei solchen Delikten im Hinblick auf das Übermaßverbot?
Gibt es statistische Erfassungen oder Schätzungen der Bundesregierung darüber, in wie vielen Fällen im Jahr 2025 unbescholtene Bürger fälschlicherweise ins Visier von Ermittlungsmaßnahmen gerieten, weil die vom Provider übermittelten IP-Adressen-Zuordnungen unrichtig oder fehlerhaft waren?