Islamistische, salafistische und dschihadistische Aktivitäten in Deutschland
der Abgeordneten Cansu Özdemir, Clara Bünger, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Jan van Aken, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Maren Kaminski, Jan Krampe, Charlotte Antonia Neuhäuser, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
In Deutschland sind islamistisch, salafistisch und dschihadistisch einzuordnende Personen, Gruppen, Organisationen und Strukturen aktiv.
Die jeweiligen Akteurinnen und Akteure nutzen dabei häufig digitale Räume zur Verbreitung ihrer Ideologie, Rekrutierung, Vernetzung und Mobilisierung. Insbesondere soziale Medien und Messenger-Dienste ermöglichen es, auch junge Menschen unmittelbar zu erreichen und Radikalisierungsprozesse unabhängig von klassischen Organisations- und Vereinsstrukturen zu fördern. Online-Propaganda richtet sich dabei gezielt an Kinder und Jugendliche.
Kanäle, über die sie verbreitet wird, sind insbesondere Instagram, TikTok, YouTube sowie Messenger-Dienste wie Telegram und Discord (www.zeit.de/news/2026-04/13/islamistische-online-propaganda-zielt-auf-jugendliche-ab).
Gleichzeitig bestehen islamistische, salafistische und dschihadistische Aktivitäten außerhalb des Internets fort. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der aktuellen Entwicklung des Personenpotenzials, der Strukturen und Netzwerke sowie insbesondere nach den Veränderungen bei der Nutzung digitaler Plattformen und Kommunikationswege.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Personen des dschihadistischen, salafistischen und islamistischen Spektrums sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit als „Gefährder*in“, wie viele als „relevante Person“ eingestuft (bitte nach Phänomenbereich PMK, Anzahl Gefährder*innen und Anzahl relevanter Personen differenzieren)?
a) Wie haben sich diese Zahlen seit Januar 2013 entwickelt?
b) Wie viele der Personen aus dem o. g. Spektrum sind zurzeit angeklagt (bitte nach Geschlecht, Alter und angeklagten Straftatbeständen differenzieren)?
c) Gegen wie viele Personen laufen Ermittlungen, ohne das bislang Anklage erhoben worden ist (bitte nach Geschlecht, Alter und gegebenenfalls Anlass der Ermittlung differenzieren)?
d) Wie viele Personen wurden seit September 2025 verurteilt und weswegen (bitte nach Geschlecht, Alter und Organisation bzw. Gruppierung differenzieren)?
e) Wie viele Personen, die bereits einmal verurteilt wurden, sind weiterhin im dschihadistisch-salafistischen und islamistischen Spektrum aktiv (bitte nach Bundesland, Geschlecht, Alter und Organisation bzw. Gruppierung differenzieren)?
Welche im Verfassungsschutzbericht 2025 aufgeführten islamistischen Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand laufender vereinsrechtlicher Prüfungen, und bei welchen sieht die Bundesregierung die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot als erfüllt bzw. möglicherweise erfüllt an?
Nach welchen gesetzlichen Voraussetzungen entscheidet die Bundesregierung bzw. die zuständigen Behörden über Maßnahmen gegen islamistische Organisationen, und welche Voraussetzungen gelten für die Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden?
Bei welchen der im Verfassungsschutzbericht 2025 genannten islamistischen Organisationen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung personelle, finanzielle oder organisatorische Verbindungen zu ausländischen Staaten oder ausländischen Organisationen und inwiefern?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass sich Personen oder Strukturen nach einem Vereinsverbot in neu gegründeten Organisationen fortsetzen, und wie wird dies verhindert?
Welche Social-Media-Kanäle, Internetseiten oder Messengerdienste sind der Bundesregierung und den entsprechenden Behörden in diesem Zusammenhang bekannt, insbesondere vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf die Fragen 5a und 5b der Bundestagsdrucksache 21/1517, aus der hervorgeht, dass der Bundesregierung und den zuständigen Behörden insbesondere diejenigen Social-Media-Kanäle, Internetseiten oder Messengerdienste bekannt seien, bei denen sie in der Vergangenheit Kenntnis von entsprechenden problematischen Inhalten erlangt haben (bitte mindestens zehn einschlägige Kanäle, Accounts, Gruppen, Messengerdienste und Internetseiten namentlich benennen und jeweils angeben, welcher Organisation, Gruppierung, Person oder welchem sonstigen Akteur diese zuzuordnen sind und angeben, auf welcher Plattform bzw. welchem Dienst das jeweilige Angebot betrieben wird)?
Welche Maßnahmen ergreifen Bundesregierung und entsprechende Behörden, um die Verbreitung dschihadistischer, salafistischer und islamistischer Inhalte einzudämmen bzw. Gegenrede zu leisten?
a) Welche konkreten empirischen Daten und wissenschaftlichen Evaluierungen werden zur Auswertung der Maßnahmen zur Eindämmung von Online-Radikalisierungsprozessen genutzt und was sind die Ergebnisse der Evaluierungen?
b) Wie viele islamistische Inhalte wurden seit 2018 durch die Internet Referral Unit gemeldet bzw. seit Einführung der TCO-Verordnung durch Removal Orders des BKA zur Löschung veranlasst und in wie vielen Fällen wurden die Inhalte entfernt?
c) In welchem Umfang werden gelöschte islamistische Inhalte anschließend auf anderen Plattformen oder unter neuen Accounts erneut verbreitet, und wie wird dieser sogenannte Reupload bei der Erfolgskontrolle berücksichtigt?
d) Wie unterscheidet die Bundesregierung zwischen einer bloßen Reduzierung der Sichtbarkeit islamistischer Propaganda und einer tatsächlichen Verhinderung von Radikalisierungsprozessen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und entsprechenden Behörden über die Unterstützung von und Sympathien für Hamas und Hizb Allah vor?
a) Inwiefern hat sich die Unterstützung seit der Antwort in Bundestagsdrucksache 21/1517 auf welche anderen Gruppen und Organisationen verlagert?
b) Mit welchen Organisationen, Gruppen, Vereinen und Strukturen und/ oder relevanten Einzelpersonen sind diese Gruppen und Organisationen im Inland sowie im Ausland vernetzt und über welche Wege?
c) Welche Erkenntnisse liegen zu einzelnen Mitgliedern vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und entsprechenden Behörden über die Aktivitäten der Taliban in Deutschland vor?
a) Wie viele Angehörige bzw. Anhängerinnen und Anhänger der Taliban leben in Deutschland?
b) Inwiefern sind sie hier organisiert?
c) Welche Rolle kommt dabei nach Kenntnis der Bundesregierung den Konsularbeamten im afghanischen Generalkonsulat in Bonn und der afghanischen Botschaft in Berlin zu?
Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Fragen 9 bis 9d in der Bundestagsdrucksache 21/1517 über Spendennetzwerke des IS, IS‑naher Akteure, HTS bzw. HTS-naher Strukturen und anderer dschihadistischer Organisationen vor?
a) In wie vielen Fällen wurden seit 2025 Geldflüsse aus Deutschland an den IS, IS‑nahe Akteure, Hamas, Hizb Allah, HTS bzw. HTS-nahe Strukturen oder andere dschihadistische Organisationen bzw. deren Unterstützer festgestellt, und welche Größenordnung hatten diese Geldflüsse insgesamt?
b) In wie vielen Fällen konnten seit 2025 Geldflüsse anhand von Kryptowährungsadressen oder anderen Zahlungsinformationen nachvollzogen werden, und in wie vielen dieser Fälle kam es zu Ermittlungsverfahren, Vermögenssicherstellungen oder sonstigen strafrechtlichen Maßnahmen?
c) Wie viele Spendenaufrufe, Spendenkanäle oder sonstige Inhalte zur Finanzierung islamistischer Organisationen und Strukturen, Gruppen und Einzelpersonen wurden seit 2025 durch das BKA und weitere Behörden bzw. aufgrund seiner Maßnahmen entfernt, und welcher Anteil davon betraf welche Organisation?
d) Auf welchen Plattformen und über welche Zahlungswege finden nach Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit schwerpunktmäßig Spendenaufrufe zugunsten dschihadistischer Organisationen statt, und haben sich hierbei seit 2025 wesentliche Veränderungen ergeben?
Plant die Bundesregierung präventive Maßnahmen zur Verhinderung von islamistischer Radikalisierung auszubauen und wenn ja, welche und wie?
Auf welche Evaluierungen und Ergebnisse zur Bewertung der Maßnahmen der Bundesregierung gegen islamistische, dschihadistische und salafistische Radikalisierung kann die Bundesregierung verweisen und wie bewertet sie die Ergebnisse?
Wie wird sichergestellt, dass das Profiling und die Beobachtung islamistischer Akteure und Strukturen nicht zu einer pauschalen Erfassung muslimischer bzw. islamischer Personen und Verbände führen, die nicht islamistisch sind, und dass diese weder kriminalisiert noch in anderer Weise nachhaltig geschädigt werden?