Transparenz der Bundesförderung von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen sowie Nichtregierungsorganisationen (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2527)
des Abgeordneten Dr. Ingo Hahn und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2527 hat die Bundesregierung die Beantwortung mehrerer Fragen unter anderem mit der Begründung verweigert, für die Begriffe „Umwelt- und Klimaschutzorganisationen“ sowie „Nichtregierungsorganisationen“ gebe es keine eindeutige Definition. Damit blieben aus Sicht der Fragesteller wesentliche Fragen zur Vergabe von Bundesmitteln, zur Überlassung von Bundesflächen, zur Evaluation geförderter Maßnahmen und zur Transparenz staatlicher Förderung unbeantwortet.
Die Fragesteller halten dies für unzureichend. Gerade wenn Organisationen aus dem Bundeshaushalt finanziert, begünstigt oder in politische Beratungs- und Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, Umfang, Empfänger, Zweck und Kontrolle dieser staatlichen Unterstützung nachvollziehen zu können. Dies gilt insbesondere dann, wenn solche Organisationen zugleich öffentlich als unabhängige zivilgesellschaftliche Akteure auftreten oder gegenüber Bundestag und Bundesregierung beratend tätig werden.
Als Umwelt- und Klimaschutzorganisationen im Sinne dieser Kleinen Anfrage gelten alle juristischen Personen des Privatrechts, insbesondere eingetragene Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs, deren satzungsmäßiger Hauptzweck ganz oder überwiegend im Umwelt-, Natur-, Arten-, Klima-, Ressourcen- oder Landschaftsschutz liegt. Als Nichtregierungsorganisationen im Sinne dieser Kleinen Anfrage gelten alle juristischen Personen des Privatrechts, die nicht mehrheitlich im Eigentum des Bundes, eines Landes, einer Kommune oder einer sonstigen Körperschaft des öffentlichen Rechts stehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche ehemals im Eigentum des Bundes stehenden Flächen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020 bis zum Tag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage an Umwelt- und Klimaschutzorganisationen oder Nichtregierungsorganisationen übereignet, übertragen oder diesen unentgeltlich oder unter Marktwert überlassen, und zu welchem Zweck sowie auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte dies jeweils (bitte nach Bundesland, Flächengröße in Hektar, Verkehrswert im Zeitpunkt der Übertragung oder Überlassung, empfangender Organisation, zuständigem Ressort bzw. zuständiger Bundesstelle, Rechtsgrundlage und Zweck der Übertragung oder Überlassung aufschlüsseln)?
Welche Ressorts der Bundesregierung und welche ihnen nachgeordneten Behörden haben seit dem 1. Januar 2020 bis zum Tag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage Zuwendungen, Projektförderungen, institutionelle Förderungen, sonstige Fördermittel oder geldwerte Vorteile an Umwelt- und Klimaschutzorganisationen oder Nichtregierungsorganisationen gewährt (bitte nach Ressort bzw. Behörde, Haushaltsjahr, Haushaltstitel, Förderprogramm, Art der Förderung, bewilligter Summe, ausgezahlter Summe, empfangender Organisation, Förderzweck und Rechtsgrundlage aufschlüsseln)?
Welche Programme, Projekte oder Einzelmaßnahmen von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen im Sinne der Vorbemerkung, die seit dem 1. Januar 2020 ganz oder teilweise aus Bundesmitteln finanziert wurden, wurden durch externe Stellen evaluiert, geprüft oder gutachterlich bewertet (bitte nach Ressort, Förderprogramm, Maßnahme, empfangender Organisation, Fördervolumen, evaluiertem Zeitraum, beauftragter Evaluationsstelle, Kosten der Evaluation, Ergebnis der Evaluation und daraus gezogenen Konsequenzen aufschlüsseln; sofern keine Evaluation erfolgte, bitte für Fördermaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1 Mio. Euro jeweils begründen, warum auf eine externe Evaluation verzichtet wurde)?
Welche Vorgaben, Verwaltungsvorschriften, Nebenbestimmungen, internen Handreichungen oder sonstigen Regelungen bestehen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung, um sicherzustellen, dass staatlich geförderte Umwelt- und Klimaschutzorganisationen sowie staatlich geförderte Nichtregierungsorganisationen in Anhörungen, Beteiligungsformaten, Beiräten, Kommissionen, Begleitgremien oder sonstigen Beratungsgremien der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden ihre staatliche Förderung offenlegen (bitte jeweils Rechtsgrundlage, zuständiges Ressort, Anwendungsbereich, Offenlegungspflicht, Kontrollmechanismus und mögliche Folgen bei unterlassener Offenlegung nennen)?
Plant die Bundesregierung, für alle externen Akteure, die in Gesetzgebungsverfahren, Anhörungen, Beiräten, Kommissionen, Begleitgremien oder Beratungsgremien der Bundesregierung, der Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden mitwirken, eine allgemeine Offenlegungspflicht einzuführen, wenn diese Akteure oder die von ihnen vertretenen Organisationen in der Vergangenheit Fördermittel, Zuwendungen, Aufträge oder sonstige geldwerte Vorteile aus dem Bundeshaushalt erhalten haben?
Wenn ja, wann und in welcher Form soll eine solche Offenlegungspflicht eingeführt werden; falls nein, warum hält die Bundesregierung eine solche Transparenzpflicht trotz der Verwendung öffentlicher Mittel und trotz möglicher Interessenkonflikte nicht für erforderlich?