[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5344
17. Wahlperiode 04. 04. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Willi Brase, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Ulla Burchardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5108 –
Ursachen und Perspektiven für 1,5 Millionen junge Menschen ohne
Schuloder Berufsabschluss
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland leben rund 1,5 Millionen junge Erwachsene im Alter zwischen
20 und 29 Jahren ohne Berufsabschluss. Damit verfügen laut
Berufsbildungsbericht 2010 rund 15 Prozent der Menschen dieser Altersgruppe nicht über die
notwendige Voraussetzung für eine hinreichende und zukunftssichernde
Beteiligung am Erwerbsleben. So haben sich Bund und Länder in der
„Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ verpflichtet, die Zahl der jungen Erwachsenen
ohne abgeschlossene Berufsausbildung von 17 Prozent in 2008 auf 8,5 Prozent
bis 2015 zu halbieren. Von diesem Ziel ist Deutschland somit noch weit entfernt.
Der Berufsbildungsbericht vermag keine differenzierte Analyse der Betroffenen
zu leisten, auch weil die Datenlage zur Zusammensetzung, typischen
Lebenslagen und auch zu den Gründen, wie lebensbiografischen Weichenstellungen
der betroffenen Personen, offenbar unzureichend ist. Hinzu kommt eine hohe
Dynamik, da die nach wie vor rund 65 000 Schulabbrecher jedes Jahr oder auch
die am Ausbildungsmarkt wiederholt erfolglosen und in nichtqualifizierenden
Maßnahmen ausharrenden Jugendlichen den Kreis der potenziell Betroffenen
ständig wieder auffüllen.
Die Ursachen für eine dauerhafte Ausbildungslosigkeit sind in Grundzügen
bekannt. Zu den individuellen Ursachen zählen zum Beispiel ein fehlender oder
niedriger Schulabschluss oder auch ein Ausbildungsabbruch. Zudem gelang es
in den vergangenen Jahren auch regelmäßig nicht, eine ausreichende Zahl an
dualen Ausbildungsplätzen oder anderen vollqualifizierenden
Ausbildungsangeboten zur Verfügung zu stellen. Die Rekordzahl von so genannten
Altbewerbern sowohl im Übergangssystem als auch bei den
Ausbildungsplatzbewerberinnen und -bewerbern jedes Jahr belegt dies unzweifelhaft. Zwar konnte jüngst
die weitere Steigerung gestoppt werden, aber von einer nachhaltigen
Trendumkehr zum Abbau der Altbewerber kann noch keine Rede sein. Ein tatsächlich
bedarfsdeckendes Ausbildungsangebot bleibt auch 2011 eine reine
Wunschvorstellung der Wirtschaftsverbände. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
31. März 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5344 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Folgen für junge Erwachsene ohne Schul- und Berufsabschluss liegen auf
der Hand. Arbeitslosigkeit oder die zwangsläufige Aufnahme einer prekären
Beschäftigung erschwert die Entwicklung einer Perspektive in der Lebens- und
Berufsplanung und verringert die Chance auf eine Teilhabe an der Gesellschaft.
Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten liegen Begabungspotenziale brach, die
besonders angesichts der demografischen Entwicklung und dem daraus
prognostizierten Fachkräftemangel in Deutschland gehoben werden müssen. Es besteht
folglich akuter Handlungsbedarf, um diesen jungen Erwachsen bessere
Lebensperspektiven zu eröffnen und sie umgehend in den Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt zu integrieren.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Datenbasis für die Beantwortung der Fragestellungen ist der Mikrozensus des
Statistischen Bundesamtes. Danach gab es im Jahr 2008 1,484 Millionen junge
Erwachsene im Alter zwischen 20 und 29 Jahren ohne abgeschlossene
Berufsausbildung. Dies entspricht einem Anteil der ungelernten jungen Erwachsenen
dieser Altersgruppe an der entsprechenden Wohnbevölkerung von 15,2 Prozent.
Diese Quote wird als Ungelerntenquote bezeichnet und enthält alle nicht formal
Qualifizierten (nfQ). Zu den jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene
Berufsausbildung (nfQ) zählen nicht: Schülerinnen/Schüler, Studierende,
Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende und junge Erwachsene in Maßnahmen
der beruflichen Fort- und Weiterbildung und Umschulung. Hinzugerechnet
werden Jugendliche mit Anlernausbildung bzw. mit einem Praktikum. (vgl.
Datenreport 2009 des Bundesinstituts für Berufsbildung – BIBB, Kapitel A8.1: Die
Ungelerntenquote der 20- bis 29-Jährigen nach Daten des Mikrozensus)
Soweit es die Daten des Mikrozensus 2008 ermöglichen, wurden die Fragen auf
dieser Grundlage beantwortet. Allerdings lässt sich eine Reihe von Fragen nicht
beantworten, da der Mikrozensus die erfragten Merkmale nicht abbildet. Aus
den Daten des Mikrozensus geht nicht hervor, welche Faktoren
Ausbildungslosigkeit determinieren und welche Rolle insbesondere der familiäre Hintergrund
der Jugendlichen sowie ihre Bildungsbiografie nach Verlassen der
allgemeinbildenden Schule spielen. Dazu liegen detaillierte Informationen aus einer
repräsentativen Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vor:
Bei der BIBB-Übergangsstudie handelt es sich um eine im Sommer 2006
durchgeführte repräsentative Befragung von 7 230 Personen der Geburtsjahrgänge
1982 bis 1988. In computergestützten Telefoninterviews gaben die jungen
Erwachsenen retrospektiv Auskunft über ihre gesamte Bildungs- und
Berufsbiografie. Bei den im Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2009 vorgestellten
Analyseergebnissen wurden die Angaben von 2 595 jungen Erwachsenen
zugrunde gelegt, die zum Befragungszeitpunkt 20 bis 24 Jahre alt waren und die
bei Verlassen der allgemeinbildenden Schule maximal über einen mittleren
Abschluss verfügten.
Es wurde eine mit den Mikrozensus-Auswertungen vergleichbare Definition
von Ausbildungslosigkeit zugrunde gelegt. Als „ungelernt“ gelten danach
ausschließlich Personen ohne Berufsabschluss, die im Befragungsmonat einer
Erwerbstätigkeit nachgingen, arbeitslos bzw. arbeitssuchend waren, an einer
Maßnahme einer Agentur für Arbeit (z. B. Berufsvorbereitungsmaßnahme) oder
eines Jobcenters (Arbeitsgelegenheit) teilnahmen, ein betriebliches Praktikum
(einschließlich einer Einstiegsqualifizierung) absolvierten, einen
Ausbildungsplatz suchten oder sich aus privaten Gründen (z. B. Kinderbetreuung,
Krankheit) zu Hause befanden. Personen, die eine allgemeinbildende oder berufliche
Schule besuchten, in einer Ausbildung waren oder studierten, an einer
beruflichen Fort- oder Weiterbildung teilnahmen oder den Wehr- bzw. Zivildienst
ableisteten, zählen demnach nicht zu den Ungelernten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5344Auf dieser Datengrundlage konnten Ursachen für fehlende Berufsabschlüsse
analysiert werden. Untersucht wurde auch, welches die typischen
bildungsbiografischen Verläufe von ungelernten jungen Erwachsenen sind. Einbezogen
wurden in die Analysen ausschließlich nicht studienberechtigte Personen. Für
Personen, die die allgemeinbildende Schule mit Hoch- oder Fachhochschulreife
verlassen hatten, war der Beobachtungszeitraum nach Beendigung der Schule zu
kurz, um bereits sinnvolle Aussagen zum Anteil der Personen ohne
Berufsabschluss treffen zu können (vgl. Datenreport 2009, Kapitel A 8.2:
Determinanten von Ausbildungslosigkeit und typische bildungsbiografische Verläufe von
Jugendlichen ohne Berufsausbildung).
Da sich die Fragen zu den Maßnahmeteilnahmen zum überwiegenden Teil auf
die Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit – BA (einschließlich Daten zu
den zugelassenen kommunalen Trägern) – beziehen, werden diese Fragen sowie
die Fragen zur Erwerbssituation mit Hilfe der Daten der BA beantwortet. Wenn
Angaben aus den Statistiken der BA zu den Ergebnissen aus dem Mikrozensus
in Beziehung gesetzt werden, ist zu beachten, dass Ergebnisse aus
unterschiedlichen Statistiken mit unterschiedlichen Definitionen und Erhebungsverfahren
in Relation gesetzt werden. Sofern folglich auf Daten der BA Bezug genommen
wird, ist es nicht möglich, die Anteile von Teilgruppen an den genannten
1,5 Millionen zu berechnen. Der Statistik der BA liegen darüber hinaus zu
Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss keine weiteren Informationen vor.
Mit Hilfe des nationalen Bildungspanels können diesbezüglich langfristig
zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden (
www.uni-bamberg.de/neps/projekt/).
Ziel des Nationalen Bildungspanels ist es, Längsschnittdaten zu
Kompetenzentwicklungen, Bildungsprozessen, Bildungsentscheidungen und Bildungsrenditen
in formalen, nicht-formalen und informellen Kontexten über die gesamte
Lebensspanne zu erheben.
Soziale Dimension
1. Wie setzten sich die 1,5 Millionen betroffenen jungen Erwachsenen
hinsichtlich des sozioökonomischen Status der Eltern zusammen (z. B. nach
International Socio-Economic Index of Occupational Status)?
Die Ergebnisse der BIBB-Übergangsstudie 2006 zeigen, dass der Status der
Eltern einen deutlichen Einfluss hat: Verfügen Vater und Mutter sowohl über
einen Schul- als auch einen Berufsabschluss, bleiben Jugendliche seltener
ungelernt. Bei 60 Prozent der Jugendlichen ohne Berufsausbildung verfügt
mindestens ein Elternteil über keinen Schul- oder Berufsabschluss.
2. Wie hoch ist der Anteil von Frauen an den Betroffenen?
Von den 1,484 Millionen junger Erwachsener im Alter zwischen 20 und 29
Jahren ohne Berufsabschluss waren 729 000 Frauen. Der Frauenanteil beträgt
49,1 Prozent.
Die Ergebnisse der BIBB-Übergangsstudie 2006 zeigen, dass für junge Frauen
unter Berücksichtigung anderer wichtiger Einflussgrößen eine geringere
Wahrscheinlichkeit der Ausbildungslosigkeit besteht als für junge Männer.
3. Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an den
Betroffenen?
684 000 der Betroffenen haben einen Migrationshintergrund, das sind 46
Prozent. Der Anteil der Migranten ohne Berufsabschluss an der Gesamtzahl der
Drucksache 17/5344 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodejungen Menschen mit Migrationshintergrund in dieser Altersgruppe beträgt
29 Prozent. Die Ungelerntenquote wird mit 26,4 Prozent etwas kleiner, wenn
man diejenigen abzieht, die erst nach Deutschland zugezogen sind, als sie hier
nicht mehr schulpflichtig waren.
4. Wie hoch ist unter diesen der Anteil der Migrantinnen und Migranten der
zweiten bzw. späteren Generation?
Der Mikrozensus ist eine Haushaltserhebung, er gibt nur Auskunft über die
Migrationsgeschichte derer, die noch bei ihren Eltern leben. Es ist aber möglich,
zu unterscheiden zwischen einem „allgemeinen Migrationshintergrund“ (d. h.
mindestens ein Elternteil ist nach 1950 zugewandert) und eigener
Migrationserfahrung. 2008 sind 25,7 Prozent der 20- bis 29-Jährigen mit allgemeinem
Migrationshintergrund und 30,4 Prozent derer mit eigener Migrationserfahrung
ohne beruflichen Abschluss geblieben.
5. Wie viele der Betroffenen haben ein unterhaltpflichtiges Kind?
Wie viele haben zwei oder mehr unterhaltpflichtige Kinder?
Nach der BIBB-Übergangsstudie 2006 leben bei 19 Prozent der jungen
Erwachsenen ohne Berufsausbildung eigene Kinder im Haushalt.
6. Wie hoch ist darunter der Anteil von alleinerziehenden Elternteilen?
Wie viele davon sind Frauen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
7. Wie hoch ist der Anteil der Menschen mit Behinderung an den Betroffenen
sowie an den in Frage 2 bis 6 abgefragten Gruppen, und wie wird dies
insbesondere für den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Menschen
mit Behinderung in Zukunft erfasst und dargestellt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Qualifikatorische Dimension
8. Wie hoch ist der Anteil von Menschen ohne allgemeinbildenden
Schulabschluss an den 1,5 Millionen betroffenen jungen Erwachsenen?
Wie viele davon sind Frauen?
Wie viele davon haben einen Migrationshintergrund?
Wie viele haben eine Behinderung?
Von den jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss haben 275 000 (18,5
Prozent) keinen Schulabschluss, 47 Prozent davon sind Frauen. Von den jungen
Erwachsenen ohne Berufsabschluss mit allgemeinem Migrationshintergrund
haben 16 Prozent keinen Schulabschluss, bei denen mit eigener
Migrationserfahrung sind es hingegen 24 Prozent.
Über den Anteil der Personen mit Behinderung in dieser Gruppe liegen der
Bundesregierung keine Daten vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/53449. Wie hoch ist der Anteil von Menschen ohne Berufsabschluss an den 1,5
Millionen betroffenen jungen Erwachsenen?
Wie viele davon sind Frauen?
Wie viele davon haben einen Migrationshintergrund?
Wie viele haben eine Behinderung?
Von den jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss sind per Definition 100
Prozent ohne Berufsabschluss. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
10. Wie hoch ist der Anteil von Menschen sowohl ohne allgemeinbildenden
Schulabschluss als auch ohne Berufsabschluss an den Betroffenen?
Wie viele davon sind Frauen?
Wie viele davon haben einen Migrationshintergrund?
Wie viele haben eine Behinderung?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.
11. Wie hoch ist der Anteil derjenigen an den Betroffenen, die einen
begonnenen vollqualifizierenden Ausbildungsgang (differenzieren nach dual,
überbetrieblich und vollschulisch) abgebrochen haben?
Wie viele haben bereits zwei oder mehr Ausbildungsgänge abgebrochen?
Wie viele davon sind Frauen?
Wie viele davon haben einen Migrationshintergrund?
Wie viele haben eine Behinderung?
Nach der BIBB-Übergangsstudie 2006 haben insgesamt 37 Prozent der jungen
Erwachsenen ohne Berufsausbildung eine begonnene Ausbildung nicht
abgeschlossen. Darunter befinden sich 25 Prozent, die eine betriebliche Ausbildung
nicht abgeschlossen haben, 5 Prozent, die eine außerbetriebliche/schulische
Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung nicht
abgeschlossen haben, sowie 7 Prozent, die eine Ausbildung in einem Beruf nach
Landesrecht nicht abgeschlossen haben.
Über weiter differenzierende Merkmale liegen der Bundesregierung keine
Daten vor.
12. Wie hoch ist der Anteil derjenigen an den Betroffenen, die ein Studium an
einer Hochschule abgebrochen haben bzw. nicht erfolgreich beendet
haben?
Wie viele davon sind Frauen?
Wie viele davon haben einen Migrationshintergrund?
Wie viele haben eine Behinderung?
Dem Bundesinstitut für Berufsbildung liegen aus seinen Untersuchungen dazu
keine Daten vor.
Auf der Basis der Befragung des Absolventenjahrgangs 2008 der Hochschul-
Informations-System GmbH (HIS), hierbei ist die Bezugsgruppe die
Studienanfängerjahrgänge 2001 bis 2004 (bei Bachelorstudiengängen bis 2006), beträgt
Drucksache 17/5344 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedie Studienabbruchquote 24 Prozent. Eine differenzierte Auswertung war bei
dieser Befragung nicht möglich.
Geschlechtsspezifische Berechnungen zum Studienabbruch konnten das letzte
Mal auf Basis der HIS-Befragung des Absolventenjahrgangs 2006 (also der
Studienanfängerjahrgänge 1999 bis 2001) berechnet werden. Für Frauen lag die
Quote bei 15 Prozent, für Männer bei 26 Prozent. Diese große Differenz
zwischen den beiden Werten hat u. a. auch einen fächerspezifischen Hintergrund.
Es ist weder für Studierende mit Migrationshintergrund noch für jene mit
Behinderungen möglich, Studienabbruchquoten zu berechnen, da die Daten der
amtlichen Hochschulstatistik, auf der die Berechnungen basieren, diese Merkmale
nicht erfassen.
13. Wie hoch ist der Anteil derjenigen an den Betroffenen, die bereits eine
nicht- oder nur teilqualifizierende Maßnahme der Bundesagentur für
Arbeit (BA) oder der Länder abgeschlossen haben?
Wie viele haben bereits zwei oder mehr solcher Maßnahmen
abgeschlossen?
Wie viele davon sind Frauen?
Wie viele davon haben einen Migrationshintergrund?
Wie viele haben eine Behinderung?
Die Ergebnisse der BIBB-Übergangsstudie 2006 zeigen, dass junge Menschen,
die über schlechte schulische Voraussetzungen verfügen und deren Eltern
geringer qualifiziert sind, überdurchschnittlich häufig an unterstützenden
Maßnahmen am Übergang von Schule in Ausbildung teilnehmen. Hierunter werden
verstanden: berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der BA, schulisches
Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, teilqualifizierende
Berufsfachschule (BFS), Praktikum, Einstiegsqualifizierung (EQ). Hierdurch können ihre
Nachteile in Bezug auf die Chance, einen Ausbildungsplatz zu erhalten und
einen Berufsabschluss zu erreichen, jedoch nicht völlig ausgeglichen werden.
Über weiter differenzierende Merkmale liegen keine Daten vor.
14. Wie hoch ist darunter der Anteil derjenigen an den Betroffenen, die eine
Einstiegsqualifizierung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB III) durchlaufen haben?
Wie viele davon sind Frauen?
Wie viele davon haben einen Migrationshintergrund?
Wie viele haben eine Behinderung?
15. Wie hoch ist der Anteil derjenigen an den Betroffenen, die eine nicht- oder
nur teilqualifizierende Maßnahme der BA oder der Länder abgebrochen
haben?
Wie viele haben bereits zwei oder mehr solcher Maßnahmen abgebrochen?
Wie viele davon sind Frauen?
Wie viele davon haben einen Migrationshintergrund?
Wie viele haben eine Behinderung?
Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet.
Zu den Fragen 14 und 15 liegen aus den Statistiken der BA und des BIBB keine
statistischen Daten vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5344Erwerbssituation
16. Wie hoch ist der Anteil derjenigen an den 1,5 Millionen betroffenen jungen
Erwachsenen, die erwerbslos sind?
Wie viele davon sind Frauen?
Wie viele davon haben einen Migrationshintergrund?
Wie viele haben eine Behinderung?
Nach den Statistiken der BA waren 2010 jahresdurchschnittlich 292 000 junge
Erwachsene im Alter von 20 bis unter 30 Jahren ohne abgeschlossene
Berufsausbildung bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos
gemeldet. Darunter waren 118 000 Frauen, 60 000 Ausländer und 6 000
schwerbehinderte Menschen.
In der Arbeitslosenstatistik wird die Definition der Arbeitslosigkeit nach § 16
SGB III zugrunde gelegt; sie unterscheidet sich von der Definition der
Erwerbslosigkeit, wie sie im Mikrozensus verwendet wird. Die Unterschiede folgen aus
verschiedenen Erhebungsmethoden (Meldung bei einer Agentur für Arbeit oder
einem Jobcenter versus Stichprobenbefragung der Bevölkerung) und
unterschiedlichen Konkretisierungen von Begriffsmerkmalen der Arbeitslosigkeit
bzw. der Erwerbslosigkeit (z. B. liegt nach dem Sozialgesetzbuch
Arbeitslosigkeit auch dann vor, wenn eine Beschäftigung von weniger als 15
Wochenstunden ausgeübt wird, während nach dem Konzept des Mikrozensus schon eine
Wochenstunde Arbeit Erwerbslosigkeit beendet). In den Statistiken der BA kann
nur die Nationalität, nicht aber der Migrationshintergrund ausgewiesen werden.
Ebenso liegen nur Angaben zur Schwerbehinderung, nicht aber allgemein zu
Behinderungen vor (diese methodischen Erläuterungen gelten auch für die
folgenden Fragen).
Tabelle 1: Arbeitslose im Alter zwischen 20 bis unter 30 Jahren nach
Strukturmerkmalen
17. Wie hoch ist jeweils der Erwerbslosenanteil unter den Betroffenen, die
keinen Schulabschluss haben, die keinen Berufsabschluss sowie die ein
Studium begonnen und abgebrochen haben?
In 2010 waren bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter
jahresdurchschnittlich 97 310 Arbeitslose im Alter von 20 bis unter 30 Jahren gemeldet, die
keinen Schulabschluss, und 292 387 Arbeitslose, die keine abgeschlossene Be-
Drucksache 17/5344 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderufsausbildung hatten (vergleiche auch die Antwort zu Frage 16). Zu der Frage,
wie viele Arbeitslose ein Studium begonnen und abgebrochen hatten, liegen der
Statistik der BA keine Informationen vor.
Tabelle 2: Arbeitslose im Alter zwischen 20 bis unter 30 Jahren nach
Strukturmerkmalen
18. Wie hoch ist unter den Erwerbslosen der Anteil der ALG-II-Bezieher nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. der
Sozialhilfebezieher nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)?
Wie viele davon sind Frauen?
Wie viele davon haben einen Migrationshintergrund?
Wie viele haben eine Behinderung?
In 2010 waren nach Angaben der Statistik der BA jahresdurchschnittlich
241 000 junge Erwachsene im Alter von 20 bis unter 30 Jahren ohne
abgeschlossene Berufsausbildung bei einem Jobcenter im Rechtskreis SGB II (Zweites
Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende) arbeitslos
gemeldet. Darunter waren 102 000 Frauen, 50 000 Ausländer und 5 000
schwerbehinderte Menschen.
Hinweis: Nicht erwerbsfähige Personen, die Leistungen im Rahmen der
Sozialhilfe gemäß SGB XII erhalten, gehören (aufgrund der Nicht-Erwerbsfähigkeit)
nicht zu den Arbeitslosen im Sinne des SGB.
Tabelle 3: Arbeitslose im Rechtskreis SGB II im Alter zwischen 20 bis unter 30
Jahren nach Strukturmerkmalen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/534419. Wie hoch ist der Anteil derjenigen an den erwerbstätigen Betroffenen, die
einer nicht bzw. nicht voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
nachgehen?
Wie viele davon sind Frauen?
Wie viele davon haben einen Migrationshintergrund?
Wie viele haben eine Behinderung?
Der Statistik der BA kann statistische Angaben zu sozialversicherungspflichtig,
zu geringfügig entlohnten und zu kurzfristig Beschäftigten machen. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
20. Wie hoch ist darunter der Anteil derjenigen an den Betroffenen, die einem
so genannten Minijob (bis 400 Euro/Monat) nachgehen?
Wie viele davon sind Frauen?
Wie viele davon haben einen Migrationshintergrund?
Wie viele haben eine Behinderung?
Bei der geringfügigen Beschäftigung wird zwischen einer geringfügig
entlohnten und einer kurzfristigen Beschäftigung unterschieden. Eine kurzfristige
Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres
auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage nach ihrer
Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Eine
geringfügige Beschäftigung kann ausschließlich oder in Verbindung mit einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Nebenjob ausgeübt werden.
Im Juni 2010 gab es in Deutschland 230 000 ausschließlich geringfügig entlohnt
und 28 000 ausschließlich kurzfristig Beschäftigte im Alter von 20 bis unter
30 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Darunter waren 122 000 bzw.
13 000 Frauen und 20 000 bzw. 6 000 Ausländer. Angaben zur Behinderung
liegen in der Beschäftigungsstatistik nicht vor.
Allerdings ist die Aussagekraft der statistischen Angaben über die
Berufsausbildung von geringfügig Beschäftigten als nur gering zu bewerten, und zwar aus
zwei Gründen: (1) Für 58 Prozent der geringfügig und kurzfristig Beschäftigen
liegen keine Angaben zur Qualifikation vor und (2) ist zu vermuten, dass viele
Schüler und Studenten einer ausschließlich geringfügigen oder kurzfristigen
Beschäftigung nachgehen.
Tabelle 4: Geringfügig Beschäftigte im Alter zwischen 20 bis unter 30 Jahren
nach Beschäftigungsarten
Drucksache 17/5344 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Wie hoch ist darunter der Anteil derjenigen, die einem so genannten 800-
Euro-Job nachgehen („Gleitzone Niedriglohnsektor“, 401 bis 800 Euro/
Monat)?
Wie viele davon sind Frauen?
Wie viele davon haben einen Migrationshintergrund?
Wie viele haben eine Behinderung?
Angaben zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in einem so genannten
Midijob liegen in der Beschäftigungsstatistik jeweils für das Jahresende vor.
Danach waren im Dezember 2009 in Deutschland rund 82 000 Personen im Alter
zwischen 20 bis unter 30 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung in
einem solchen Midijob sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Darunter waren
42 000 Frauen und 11 000 Ausländer.
Tabelle 5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Alter zwischen 20 bis
unter 30 Jahren nach Beschäftigungsarten
22. Wie hoch ist der Anteil derjenigen an den erwerbstätigen Betroffenen, die
einer Beschäftigung in Teilzeit nachgehen?
Wie viele davon sind Frauen?
Wie viele davon haben einen Migrationshintergrund?
Wie viele haben eine Behinderung?
Im Juni 2010 waren in Deutschland 158 000 Personen im Alter zwischen 20 bis
unter 30 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung in einer
sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung registriert. Darunter waren 85 000
Frauen und 22 000 Ausländer. Auch hier schränkt der hohe Anteil von
Beschäftigten ohne Angaben zum Berufsabschluss die Aussagekraft ein.
Tabelle 6: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Alter zwischen 20 bis
unter 30 Jahren nach Beschäftigungsarten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/534423. Wie hoch ist der Anteil derjenigen an den erwerbstätigen Betroffenen, die
zur Sicherung des Existenzminimums aufstockende Transferleistungen
nach SGB II zu ihrem Einkommen erhalten?
Wie viele davon sind Frauen?
Wie viele davon haben einen Migrationshintergrund?
Wie viele haben eine Behinderung?
Angaben zu Erwerbstätigen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, können
der Grundsicherungsstatistik entnommen werden. Danach erzielten im Juni
2010 rund 134 000 Arbeitslosengeld-II-Bezieher im Alter zwischen 20 bis unter
30 Jahren, die keine abgeschlossene Berufsausbildung hatten, Einkommen aus
Erwerbstätigkeit. Darunter waren 60 000 Frauen und 36 000 Ausländer.
Allerdings sind in dieser Gruppe auch Personen enthalten, die eine
sozialversicherungspflichtige Ausbildung absolvieren.
Tabelle 7: Erwerbstätige Leistungsbezieher im Alter von 20 bis unter 30 Jahren
nach Berufsausbildung, Geschlecht und Staatsbürgerschaft
Drucksache 17/5344 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. In welchen Branchen sind die erwerbstätigen Betroffenen tätig (fünf
wichtigsten)?
Im Juni 2010 waren in Deutschland 450 000 Personen im Alter zwischen 20 bis
unter 30 Jahren, die keine abgeschlossene Berufsausbildung hatten,
sozialversicherungspflichtig beschäftigt (ohne Auszubildende). Die Verteilung der
Beschäftigten auf Wirtschaftsabschnitte kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Tabelle 8: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Alter zwischen 20 bis
unter 30 Jahren nach Wirtschaftsabschnitten
25. Welchen Tätigkeiten gehen die erwerbstätigen Betroffenen nach (zehn
wichtigsten)?
Die Verteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (ohne
Auszubildende) im Alter zwischen 20 bis unter 30 Jahren ohne abgeschlossene
Berufsausbildung auf die am stärksten besetzten Berufsordnungen (3-Steller) kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/5344Tabelle 9: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Alter zwischen 20 bis
unter 30 Jahren nach Berufen
Maßnahmen
26. Mit welchen Maßnahmen bekämpft die Bundesregierung, wie in der
Qualifizierungsinitiative verlangt, den hohen Anteil junger Erwachsener ohne
Schul- oder Berufsabschluss (jährliche Teilnehmerzahl ab 2008, dafür
eingesetzte Mittel, Abbruchquote, geplante Mittel bis 2015)?
Bund und Länder haben sich in der Qualifizierungsinitiative für Deutschland das
Ziel gesetzt, bis 2015 die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss auf 4 Prozent
und der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss auf 8,5 Prozent zu senken.
Dazu wurde ein Maßnahmebündel beschlossen, das von der frühkindlichen
Bildung bis zur Weiterbildung im Beruf Bildungschancen stärken und Aufstieg
durch Bildung ermöglichen wird. Durch einen besonderen Schwerpunkt auf
präventive Maßnahmen werden die Voraussetzungen geschaffen, dass zukünftig
deutlich weniger junge Menschen beim Übergang von Schule in Ausbildung
scheitern und schließlich ohne Berufsabschluss bleiben (vgl. „Die
Qualifizierungsinitiative für Deutschland – Ziele und Maßnahmen des Bundes und der
Länder“).
Die Bundesregierung stellt in dieser Legislaturperiode für Maßnahmen in
Bildung und Forschung zusätzlich 12 Mrd. Euro zur Verfügung. Das bedeutet einen
deutlichen Anstieg im Blick auf die finanziellen Investitionen. Die zahlreichen
Maßnahmen im Bereich der beruflichen Bildung, die jungen Menschen den
Zugang zu Berufsausbildung und einem Berufsabschluss ermöglichen, sind im
Drucksache 17/5344 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEinzelnen in den jährlichen Berufsbildungsberichten der Bundesregierung
aufgelistet. Der Berufsbildungsbericht 2011 wird von der Bundesregierung im
April 2011 vorgelegt. Insbesondere haben in diesem Kontext der nationale Pakt
für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs (siehe Antwort zu den Fragen 40
und 41) und die neue Initiative des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum
Ausbildungsabschluss“ große Bedeutung.
Um junge Menschen, bei denen mit Schwierigkeiten im Übergang in die
Ausbildung zu rechnen ist, verstärkt in Ausbildung zu bringen und zugleich dem
zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, hat das BMBF die Initiative
„Bildungsketten“ in Ergänzung zu den bestehenden SGB III Instrumenten der
vertieften Berufsorientierung und der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s
SGB III gestartet. Hier wird in einem kohärenten Ansatz auf der Basis einer
Potenzialanalyse eine individuelle Unterstützung von jungen Menschen in
ihrem Entwicklungsprozess in eine betriebliche Ausbildung bis hin zum
Ausbildungsabschluss gewährleistet. Die Initiative ist auch ein wesentlicher
Bestandteil des Ausbildungspaktes 2010 bis 2014.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
leistet zusätzlich mit dem ESF-Programm (ESF – Europäischer Sozialfonds für
Deutschland) „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ im Rahmen der Initiative
„JUGEND STÄRKEN“ einen wichtigen Beitrag zur Senkung der
Schulabbrecherquote. Das Programm zielt auf die Reintegration von hart
schulverweigernden Jugendlichen in die Schulen und erhöht somit ihre Chancen auf den Erwerb
eines Schulabschlusses. Feste Ansprechpartnerinnen und -partner stehen den
Jugendlichen zur Verfügung und erarbeiten gemeinsam mit Eltern und Lehrkräften
individuelle Förder- und Reintegrationspläne, die passgenau auf die persönliche
Lebenssituation der Mädchen und Jungen zugeschnitten ist.
Die Betreuung junger Menschen ist zudem eine wesentliche Aufgabe sowohl
der Agenturen für Arbeit als auch der Jobcenter. Durch Berufsorientierung,
Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und bei Bedarf Förderung sollen
Bildungs-, Erwerbs- und Lebensläufe der jungen Menschen positiv beeinflusst und
der Anteil junger Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss gesenkt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/5344Tabelle 10: Übersicht über die vorhandenen – speziell auf Jugendliche und junge
Erwachsene zugeschnittenen – gesetzlichen Fördermaßnahmen nach den
Rechtskreisen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)
Abbruchquoten werden statistisch nicht ausgewiesen.
Drucksache 17/5344 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFür das Jahr 2011 stehen im Rechtskreis SGB III für folgende
Fördermaßnahmen finanzielle Planungsdaten zur Verfügung:
● ausbildungsbegleitende Hilfen (§ 241 SGB III) 104,4 Mio. Euro
● Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
(§ 242 SGB III) 598,6 Mio. Euro
● Einstiegsqualifizierung (§ 235b SGB III) 74,6 Mio. Euro
● Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
(§§ 61, 61a SGB III) 648,8 Mio. Euro
● Ausbildungsbonus (§ 421r SGB III) 60,0 Mio. Euro
Für die Folgejahre liegen keine finanziellen Planungsdaten vor.
Für den Rechtskreis SGB II stehen zentral keine finanziellen Planungsdaten zur
Verfügung.
27. Welche Maßnahmen sind dabei vor allem auf Frauen und Alleinerziehende
ohne Schul- oder Berufsabschluss ausgerichtet (jährliche Teilnehmerzahl
ab 2008, eingesetzte Mittel, Abbruchquote)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
Frauen und Alleinerziehende ohne Schul- oder Berufsabschluss gehören
grundsätzlich mit zur Zielgruppe der unter Nummer 26 genannten
Bildungsmaßnahmen. Kernelement dieser Maßnahmen ist ein individueller Förderansatz. Auf
der Grundlage einer fundierten Analyse der Ausgangssituation wird ein
individueller Förderplan erstellt, der auf den Fähigkeiten, Kenntnissen und Neigungen
der Teilnehmenden aufbaut. Eventuell vorhandene spezifische Problemfelder,
die sich aus der familiären Situation ergeben könnten, werden erkannt und
berücksichtigt. Insbesondere bei den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
(§§ 61, 61a SGB III) und den Berufsausbildungen in außerbetrieblichen
Einrichtungen (§ 242 SGB III) ist eine Maßnahmeteilnahme auch in Teilzeit
ausdrücklich vorgesehen.
Gesonderte Maßnahmen, die ausschließlich auf den Personenkreis von Frauen
und Alleinerziehenden ausgerichtet sind, werden deshalb nur in sehr wenigen
Ausnahmefällen eingerichtet (z.B. wenn in der Region eine ausreichend große
Gruppe an Teilnehmerinnen für eine außerbetriebliche Ausbildung in Teilzeit
gebildet werden kann). Eine gesonderte Ausweisung entsprechender
Maßnahmen (Teilnehmerinnen, Ausgaben, Abbruchquoten) erfolgt nicht.
Im Programm JOBSTARTER des BMBF werden Projekte mit
Teilzeitberufsausbildung gefördert, die insbesondere jungen Frauen und Alleinerziehenden
helfen. Die Projekte schaffen Strukturen, die Beratung und Unterstützung für
Betriebe und junge Eltern bieten. Im Nationalen Pakt für Ausbildung und
Fachkräftesicherung haben Politik und Sozialpartner u. a. vereinbart, die
Möglichkeiten der Teilzeitausbildung weiter zu befördern.
28. Welche Maßnahmen sind dabei vor allem auf Menschen mit Behinderung
ohne Schul- oder Berufsabschluss ausgerichtet (jährliche Teilnehmerzahl
ab 2008, eingesetzte Mittel, Abbruchquote)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
Junge Menschen mit Behinderung gehören mit zur Zielgruppe der genannten
Bildungsmaßnahmen. Bei den in der Antwort zu Frage 26 angeführten
rehaspezifischen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen bzw. den besonderen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/5344Maßnahmen zur (außerbetrieblichen) Ausbildungsförderung behinderter
Menschen handelt es sich um Maßnahmen für behinderte Menschen im Sinne des
§ 19 SGB III, die gemäß § 102 SGB III anstelle der allgemeinen Leistungen
erbracht werden. Art oder Schwere der Behinderung oder die Sicherung der
Teilhabe am Arbeitsleben bestimmen die Teilnahme an einer Maßnahme in einer
besonderen Einrichtung für behinderte Menschen oder einer sonstigen auf die
besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen ausgerichteten Maßnahme.
Diese Maßnahmen werden erforderlich, wenn die die allgemeinen Leistungen
die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlichen Leistungen nicht
oder nicht im erforderlichen Umfang vorsehen.
Ausbildungszuschüsse können an Arbeitgeber bei betrieblicher Ausbildung
behinderter (§ 19 SGB III) bzw. schwerbehinderter Menschen (§ 2 SGB IX)
gewährt werden.
29. Welche Maßnahmen sind auf die Gruppe derjenigen jungen Erwachsenen
gerichtet, die ohne einen erfolgreichen Studienabschluss geblieben sind?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
Für die Gruppe der Personen ohne erfolgreichen Studienabschluss stehen die
Dienstleistungsangebote der Beratung und Vermittlung im Mittelpunkt. Die
berufsvorbereitenden Angebote der BA richten sich an junge Menschen, die eine
betriebliche Berufsausbildung anstreben und hierfür eine zusätzliche Förderung
benötigen. Die Maßnahmen der Benachteiligtenförderung richten sich an
förderungsbedürftige junge Menschen im Sinne des § 245 SGB III. Dies sind i. d. R.
lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte junge Menschen. Junge Menschen,
die ein Studium aufgenommen, dieses aber nicht erfolgreich abgeschlossen
haben, werden nur im Einzelfall dieser Zielgruppe zugeordnet werden können.
Spezifische Maßnahmen (im Sinne einer Fördermaßnahme) gibt es im
Arbeitsförderungsrecht für die Zielgruppe der Personen ohne erfolgreichen
Studienabschluss nicht.
30. Welche Maßnahmen sind dabei vor allem auf junge Erwachsene mit
Migrationshintergrund ausgerichtet (jährliche Teilnehmerzahl ab 2008,
eingesetzte Mittel, Abbruchquote)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. Junge Menschen mit
Migrationshintergrund gehören mit zur Zielgruppe der genannten
Bildungsmaßnahmen.
31. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant oder erwägt die Bundesregierung,
um die Verringerung des Anteils junger Erwachsener ohne Schul- oder
Berufsabschluss zu fördern, zu beschleunigen oder besser auf Zielgruppen zu
fokussieren?
Die Verringerung des Anteils junger Erwachsener ohne Berufsabschluss hat das
Programm „Perspektive Berufsabschluss“ mit seiner Förderinitiative
„abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ zum Ziel. Das Programm wird
aus Mitteln des BMBF und des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit insgesamt
67 Mio. Euro bis 2014 gefördert. Durch die Schaffung von regionalen
Qualifizierungsangeboten, die bis zur Externenprüfung vor den zuständigen Stellen
nach dem Berufsbildungsgesetz führen, soll der Anteil von Jugendlichen und
jungen Erwachsenen ohne beruflichen Abschluss dauerhaft gesenkt werden. Der
Förderschwerpunkt „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ schafft
beispielhaft bundesweit in 42 Regionen geeignete Rahmenbedingungen, um an-
Drucksache 17/5344 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund ungelernten jungen Erwachsenen mit und ohne Beschäftigung einen
nachträglichen Berufsabschluss zu ermöglichen. Modulare Nachqualifizierung mit
dem Ziel eines anerkannten Berufsabschlusses soll damit als Regelangebot
nachhaltig in den regionalen Strukturen verankert werden. Um
Parallelstrukturen zu vermeiden, greifen die Projekte auf existierende Fördermittel für junge
Erwachsene, wie z. B. Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter
Älterer in Unternehmen (WeGebAU) der BA oder die Bildungsprämie des
BMBF, zurück.
Die berufliche Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit
Migrationshintergrund hat im Rahmen des gesamten Programms einen besonderen
Stellenwert und wurde als Förderkriterium hervorgehoben. Das Begleitprojekt
„Mit MigrantInnen für MigrantInnen – Interkulturelle Kooperation zur
Verbesserung der Bildungsintegration“ bezieht in acht Pilotregionen
Migrantenorganisationen intensiv in das Programm ein, um das Empowerment und
Selbsthilfepotenzial von Migrantinnen und Migranten und ihrer Organisationen zu bündeln
und zu stärken.
32. Wie bewertet die Bunderegierung die Tatsache, dass der Anteil der jungen
Erwachsenen ohne Schul- oder Berufsabschluss bereits seit Jahren auf dem
Niveau von rund 1,5 Millionen stagniert und eingeleitete Maßnahmen zur
Reduzierung offenbar nicht gegriffen haben?
Der Anteil derer, die die Schule ohne Abschluss verlassen, hat sich in den letzten
Jahren verringert. Verließen im Jahr 2006 noch 7,9 Prozent der Schülerinnen und
Schüler die Schule ohne Abschluss, so waren es im Jahr 2009 nur noch 6,5
Prozent. Die von Bund und Ländern eingeleiteten Maßnahmen haben offensichtlich
bereits erste Wirkungen erzielt. Der Anteil junger Erwachsener ohne
Berufsabschluss wird dieser Tendenz folgen.
33. Hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund an der Zielquote fest,
den Anteil junger Erwachsener ohne Berufsabschluss bis 2015 auf 8,5
Prozent zu senken?
Ja.
34. Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung das Nachholen eines
Schulabschlusses für die betroffenen Menschen hinsichtlich ihrer Chancen
auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und damit ihrer Lebens- und
Berufsperspektiven?
Die vorliegenden statistischen Daten bestätigen, dass ein hoher Schul- bzw.
Berufsabschluss das Risiko für junge Menschen, arbeitslos zu werden, erheblich
reduziert. Beispielsweise ergab eine Analyse des BIBB von 2010 auf Basis von
Mikrozensusdaten, dass besonders der erreichte Schulabschluss die Chance auf
vollwertige Beschäftigung nach einer beruflichen Ausbildung erhöht. So sinkt
mit höherwertigem Schulabschluss der Anteil der Erwerbslosen (18,5 Prozent
bei Hauptschulabschluss, 12,3 Prozent bei mittlerer Reife und 7,5 Prozent bei
Abitur). Das Nachholen eines Schulabschlusses erhöht für junge Erwachsene
die Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen. Deshalb fördert auch die BA im
Rahmen der Berufsvorbereitung und der Weiterbildung den nachträglichen
Erwerb des Hauptschulabschlusses. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass mit
dem Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses durch Landesregelungen
zugleich ein Schulabschluss vergeben wird. In diesem Fall ist das getrennte
Nachholen des Schulabschlusses nicht notwendig.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/534435. Wie viele junge arbeitslose Erwachsene machen von der Möglichkeit zum
Nachholen eines Hauptschulabschlusses über eine Förderung durch die
Bundesagentur für Arbeit Gebrauch (nach § 61a SGB III), jährliche
Teilnehmerzahlen, eingesetzte Mittel)?
Eine Aussage, in welcher Höhe Mittel für den nachträglichen Erwerb des
Hauptschulabschlusses im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
(BvB) nach § 61a SGB III eingesetzt werden, ist nicht möglich. Die Ausgaben
für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses im Rahmen des § 61a
SGB III sind in den Ausgaben für Maßnahmekosten bei BvB enthalten und
können nicht gesondert ausgewiesen werden.
Von den 93 000 Eintritten im Berichtsjahr 2010 in BvB wurde bei 12 700
(14 Prozent) aufgrund des individuellen Förderbedarfs das Ziel verfolgt auf den
Hauptschulabschluss vorzubereiten (für 2009: 13 Prozent). Zum Zeitpunkt des
Austritts aus einer BvB ist feststellbar, wie viele Teilnehmerinnen und
Teilnehmer einen Hauptschulabschluss angestrebt und wie viele ihn erworben haben.
Für das Berichtsjahr 2010 ergibt sich aus den statistischen Daten, dass von
insgesamt rund 100 000 Austritten 13 Prozent einen Hauptschulabschluss
angestrebt und 5 Prozent einen solchen erworben haben. Ob auf die Vorbereitung auf
den Hauptschulabschluss ein Rechtsanspruch nach § 61a SGB III bestanden hat
bzw. geltend gemacht wurde, wird in den Förderdaten nicht erhoben und ist
somit statistisch nicht auswertbar.
36. Sieht die Bundesregierung die Kopplung des Nachholens des
Hauptschulabschlusses an eine berufsvorbereitende Maßnahme als Einstiegshürde für
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, damit Jugendliche auch
außerhalb einer berufsvorbereitenden Maßnahme eine
Hauptschulabschluss nachholen können?
Die Bundesregierung sieht die Kopplung der Vorbereitung auf einen
Hauptschulabschluss an Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen im
Arbeitsförderungsrecht als positiv für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an. Diese
Kopplung bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, auf verschiedene Ziele
innerhalb der Maßnahme hinzuarbeiten, die die Chancen auf eine Integration in
Berufsausbildung erhöhen. Gerade für junge Menschen, die schulische Misserfolge
erlebt haben, ist die Verbindung von schulähnlichen mit praktischen Elementen
in den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen wichtig. Eine Vorbereitung
auf einen Hauptschulabschluss kann auch in Maßnahmen der Länder (z. B.
Berufsvorbereitungsjahr) oder in Abendkursen o. Ä. von Bildungsträgern erfolgen
(siehe auch: „Erfolgreich bestanden“ – Parameter für den nachträglichen Erwerb
des Hauptschulabschlusses, Gutachten zur Ausgestaltung von vorbereitenden
Kursen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses auf der
Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
www.bmas.de/portal/
49808/2010_12_08_hauptschule.html).
37. Hält die Bundesregierung an ihrer Absicht fest, diese bisherige
Pflichtleistung der Arbeitsförderung nach SGB III in eine Ermessensleistung
umzuwandeln?
Wenn ja, wann wird sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen?
Ob der Rechtsanspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im
Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach § 61a SGB III als
Pflichtleistung erhalten bleiben oder wieder eine Ermessenleistung nach § 61
SGB III a. F. werden sollte, wird im Rahmen der geplanten Instrumentenreform
zum SGB III geprüft.
Drucksache 17/5344 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode38. Welche Maßnahmen des Ende vergangenen Jahres verlängerten
Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs 2010 bis 2014 sind aus
Sicht der Bundesregierung darauf ausgerichtet oder zumindest geeignet,
die Zahl junger Erwachsener ohne Schul- oder Berufsabschluss zu
verringern (differenziert nach Vorhaben, eingesetzte Mittel)?
Die Paktpartner haben im Nationalen Pakt für Ausbildung und
Fachkräftenachwuchs in Deutschland 2010 bis 2014 zu den folgenden Handlungsfeldern Ziele
und Maßnahmen vereinbart, die aus Sicht der Bundesregierung darauf
ausgerichtet sind, die Zahl junger Erwachsener ohne Schul- oder Berufsabschluss zu
verringern: Ausbildungsreife sicherstellen, Berufsorientierung ausbauen und
weiterentwickeln, Jugendliche und Betriebe besser zusammenbringen, alle Potenziale
erschließen, neue Ausbildungsplätze und neue Ausbildungsbetriebe gewinnen,
Übergänge in Ausbildung neu strukturieren und effizienter gestalten.
Die Paktpartner wollen ihre Anstrengungen zudem stärker darauf ausrichten, die
Potenziale auf dem Ausbildungsmarkt besser zu erschließen – sowohl bei
leistungsschwächeren wie auch leistungsstärkeren Jugendlichen. So wollen sie
verstärkt solche Jugendliche in den Blick nehmen, die bisher Schwierigkeiten
beim Übergang in Ausbildung hatten (v. a. Altbewerber, Jugendliche mit
Migrationshintergrund, lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte sowie
behinderte Jugendliche). Die Wirtschaft hat erstmals 10 000 betrieblich durchgeführte
Einstiegsqualifizierungen/Jahr speziell für förderungsbedürftige Jugendliche
(EQ Plus) zugesagt. In der Paktvereinbarung sind alleine vierzehn Maßnahmen
auf den Kreis der förderungsbedürftigen Jugendlichen zugeschnitten, um diese
intensiver zu fördern.
39. Welche dieser Maßnahmen sind auf die Förderung von jungen Frauen ohne
Schul- oder Berufsabschluss ausgerichtet?
Geschlechtsspezifisch ausgerichtete Maßnahmen enthält der Nationale Pakt für
Ausbildung und Fachkräftenachwuchs 2010 bis 2014 nicht. Da
Ausbildungsplätze in Teilzeit für junge Mütter und Väter eine Möglichkeit zur beruflichen
Qualifizierung bieten, werden die Paktpartner für eine stärkere Nutzung der
Teilzeitberufsausbildung von Jugendlichen, insbesondere von alleinerziehenden
Müttern und Vätern, werben.
40. Welche dieser Maßnahmen sind auf die Förderung von Menschen mit
Behinderung ohne Schul- oder Berufsabschluss ausgerichtet?
Die Paktpartner wollen lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche
sowie behinderte und schwerbehinderte junge Menschen individuell
insbesondere durch folgende Maßnahmen unterstützen und fördern:
– Die BA gestaltet ihre Maßnahmen zur Ausbildungsförderung möglichst
betriebsnah, um auch den Übergang benachteiligter Jugendlicher in betriebliche
Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern.
– Bund und Länder setzen sich gemeinsam mit der Wirtschaft für eine bessere
Integration von Jugendlichen mit Behinderung in die betriebliche
Ausbildung ein. Die Bundesregierung prüft, ob und inwieweit auch in diesem
Bereich arbeitsmarktpolitische Instrumente angepasst werden müssen. Dabei
wird auch die berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler an
Förderschulen sowie mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen
verstärkt im Fokus stehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/5344– Die Wirtschaft wird sich in den entsprechenden Gremien dafür einsetzen, die
derzeit rund 1 000 Sonderregelungen für die Ausbildung von behinderten
jungen Menschen bundesweit zu vereinheitlichen und damit deutlich zu
reduzieren. Dies verbessert die Transparenz über die erworbenen
Qualifikationen und erleichtert behinderten Jugendlichen den Einstieg in Ausbildung.
41. Welche dieser Maßnahmen sind auf die Förderung von jungen
Erwachsenen mit Migrationshintergrund ohne Schul- oder Berufsabschluss
ausgerichtet?
Die Paktpartner wollen die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit
Migrationshintergrund deutlich durch folgende Maßnahmen erhöhen:
– Die Kammern und Verbände werden bei den Betrieben verstärkt für die
Ausbildung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund werben. Dabei kann
auch der Einsatz von Einstiegsqualifizierungen sinnvoll sein.
– Die Wirtschaft wird durch das bundesweite Netzwerk SCHULEWIRT-
SCHAFT und das Engagement der Kammern die Information und Beratung
junger Migranten und deren Eltern verbessern.
– Die Bundesregierung setzt sich in ihrem Zuständigkeitsbereich für eine
weitere Erhöhung der Zahl von Auszubildenden mit Migrationshintergrund ein.
Zur Verbesserung der aktuell noch unzureichenden Datenlage wird sie
Möglichkeiten für eine möglichst durchgängige Erfassung des Merkmals
„Migrationshintergrund“ prüfen, um die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen
mit Migrationshintergrund angemessen zu erhöhen.
– Auch die Länder setzen sich in ihrem Zuständigkeitsbereich für eine
Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit
Migrationshintergrund ein.
– Die Bundesregierung wird eine Kampagne „Migranten und Ausbildung“
entwickeln. Dazu werden die KAUSA-Aktivitäten im Rahmen des JOBSTAR-
TER Programms erweitert. Neben der bisherigen Gewinnung von
Unternehmern mit Migrationshintergrund sollen künftig auch Jugendliche mit
Migrationshintergrund gezielt angesprochen und für eine Berufsausbildung
gewonnen werden. In diesem Kontext werden auch die Initiative „Aktiv für
Ausbildung“ sowie die Durchführung regionaler Ausbildungskonferenzen
fortgeführt.
– Die Bundesregierung wird in zentralen und regionalen
Ausbildungskonferenzen der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration –
gemeinsam mit den Paktpartnern, Migrantenselbstorganisationen und
Integrationsbeauftragten der Länder – Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie
deren Angehörige und Schulen über die vielfältigen Möglichkeiten einer
betrieblichen Ausbildung informieren und beraten.
– Die Bundesregierung wird die Elternarbeit – insbesondere die Ansprache von
Eltern mit Migrationshintergrund – intensivieren. Dazu wird die Beauftragte
für Migration, Flüchtlinge und Integration jährlich – gemeinsam mit
Migrantenselbstorganisationen, Eltern- und Jugendverbänden und
Integrationsbeauftragten der Länder und Kommunen – Elternkonferenzen durchführen.
Darin sollen vor allem die Eltern der Jugendlichen mit Migrationshintergrund
über das deutsche Ausbildungssystem informiert und beraten werden.
Drucksache 17/5344 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode42. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, wichtige Indikatoren zur
Situation und Perspektiven von jungen Erwachsenen ohne Schul- oder
Berufsabschluss in die regelmäßige Berichterstattung des Nationalen
Bildungsberichts aufzunehmen?
Der nationale Bildungsbericht stellt regelmäßig Indikatoren zu Jugendlichen
und Erwachsenen ohne Schul- und Berufsschulabschluss dar. Im Bericht
„Bildung in Deutschland 2010“ wird beispielsweise in Kapitel B
„Grundinformationen zu Bildung in Deutschland“ über Strukturen der Bildungsbeteiligung
berichtet (vergleiche Abbildungen B2-3, B2-4, B3-1). Das Kapitel D7 widmet sich
dezidiert dem Thema „Schulabgänge ohne Abschluss“. Im Kapitel I
„Wirkungen und Erträge von Bildung“ werden Fragen des Zusammenhangs von
Bildungsstand und Erwerbstätigkeit, Einkommen sowie gesellschaftlicher Teilhabe
dargestellt.
43. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, darüber hinaus die
Situation und Perspektiven von jungen Erwachsenen ohne Schul- oder
Berufsabschluss zum Schwerpunktthema des Nationalen Bildungsberichts 2014
zu wählen (nach „kulturelle und musisch-ästhetische Bildung“ für 2012)?
Der nationale Bildungsbericht berichtet regelmäßig durch wiederkehrende
Indikatoren über die Situation und Perspektiven von Jugendlichen und Erwachsenen
ohne Schul- und Berufsabschluss (siehe Antwort zu Frage 42). Darüber hinaus
hat der Bildungsbericht 2008 eine „Analyse zu Übergängen im Anschluss an den
Sekundarbereich II“ zum Schwerpunkt gehabt. Hier wurden wesentliche
Aspekte der Situation und Perspektiven von jungen Erwachsenen ohne Schul- oder
Berufsabschluss vertieft analysiert.
44. Wie bewertet die Bundesregierung das von der Bertelsmann Stiftung am
24. Januar 2011 vorgelegten Rahmenkonzept zu einer Initiative
„Übergänge mit System“?
Welche darin vorgeschlagenen Maßnahmen will sie gegebenenfalls für die
kurz-, mittel- oder langfristige Verringerung der Quote von jungen
Erwachsenen ohne Schul- oder Berufsabschluss nutzen?
Die Bundesregierung begrüßt das Engagement der Bertelsmann Stiftung und
bewertet die Zielrichtung des Rahmenkonzepts positiv. Die dabei vorgestellten
Maßnahmen zur Verbesserung der Übergänge von der Schule in Ausbildung und
Beruf entsprechen in ihrer Ausrichtung den Zielen der BMBF-Initiative
„Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“, die
das BMBF 2010 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS), der BA und den Ländern gestartet hat. Vor diesem Hintergrund
wird die Bundesregierung die Maßnahmen, die am 5. April 2011 in Berlin von
der Bertelsmann Stiftung vorgestellt werden, auf ihre Umsetzbarkeit prüfen. Zur
Verbesserung der Übergänge in Ausbildung prüft die Bundesregierung in einer
dazu eingerichteten ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter Leitung des
BMAS Möglichkeiten, die Vielzahl der verschiedenen Programme und
Förderinstrumente für junge Menschen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit
effektiver aufeinander abzustimmen und – wo es sinnvoll und möglich ist – zu
bündeln. Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen zeitgleich mit der Reform der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Jahr 2011 umgesetzt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/534445. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, in einer Bund-Länder-
Arbeitsgruppe einen kurzfristig wirkenden Maßnahmenkatalog zu
entwickeln, um auch vor dem Hintergrund des prognostizierten
Fachkräftemangels die jungen Erwachsenen ohne Schul- oder Berufsabschluss
umgehend zu einem nachholenden Schul- bzw. Berufsabschluss bzw.
akademischen Abschluss zu führen?
Die Bundesregierung hat bereits gute Erfahrungen mit gemeinsamen
Arbeitsgruppen von Bund und Ländern zu Bildungsthemen, wie beispielsweise:
– eine Bund-Länder-Begleitgruppe im Rahmen der BMBF-Initiative
„Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“;
diese Arbeitsgruppe ist ein Forum zur Begleitung und Bewertung der
operativen Umsetzung der Bildungsketten-Initiative, für den Austausch über
systemische Verankerungen der Bildungsketten – Instrumente und den Transfer
von guten Konzepten sowie eine Plattform für frühzeitige gegenseitige
Informationen und ggf. Abstimmung über künftige Förderungen von Bund und
Ländern im Sinne eines kohärenten Gesamtansatzes.
– die gemeinsame Arbeitsgruppe im Nationalen Pakt für Ausbildung und
Fachkräftesicherung 2010 bis 2014, der im Oktober 2010 mit der
Kultusministerkonferenz (KMK) und der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung als
neuen Paktpartnern verabredet wurde; hier stehen insbesondere Jugendliche
mit Migrationshintergrund, Altbewerber sowie lernbeeinträchtigte, sozial
benachteiligte und behinderte Jugendliche im Fokus der Paktbemühungen.
46. Ist eine solche Arbeitsgruppe derzeit vorgesehen, und wenn nein, wird die
Bundesregierung ihrerseits eine Initiative zur Einsetzung einer solchen
Arbeitsgruppe ergreifen?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 26, 44 und 45 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]