Novellierung des Planungsrechts bei Verkehrsinfrastrukturprojekten
der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Andrea Wicklein, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Diskussionen über eine Weiterentwicklung des deutschen Planungsrechts haben mit den Debatten über das Bauprojekt „Stuttgart 21“ sowie verschiedener Flughäfen eine neue Dynamik erhalten. Es ist deutlich geworden, dass gerade in überlang dauernden Planungsverfahren immer wieder um die Akzeptanz in der Bevölkerung gerungen werden muss. Dazu gehören frühzeitige Informationen über Projekte von der Idee über die Planungs- bis zur Realisierungsfrage. In jedem Schritt muss für die Bürgerinnen und Bürger Transparenz hergestellt werden, aber auch die Möglichkeit benannt werden, welche Einflussmöglichkeiten auf die Planungen gegeben sind.
Gleichzeitig klagen Vorhabenträger darüber, dass Planungsverfahren in Deutschland viele Jahre oder Jahrzehnte dauern und damit eine Unsicherheit sowohl auf Seiten von Investorinnen und Investoren, als auch bei Bürgerinnen und Bürgern vorherrscht. Mit Instrumenten wie dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz oder dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz wurden Wege beschritten, Planungen schneller durchzuführen und abzuschließen.
Nichtsdestotrotz sollen weiter Ideen verfolgt werden, wie Planungsverfahren bürgerfreundlich, transparent und rasch abgeschlossen werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit 2009 unternommen, um in Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP eine Beschleunigung von Planungsverfahren bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben herbeizuführen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Verfahrensrecht zu straffen?
An welchen Stellen im Planungsrecht finden aus Sicht der Bundesregierung unnötige Doppelprüfungen statt, und welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um Doppel- und Mehrfachprüfungen in einem Planungsverfahren zu vermeiden?
Welche Änderungen im europäischen Umweltrecht strebt die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag an, um Planungen zu beschleunigen?
Wie will die Bundesregierung im Planungsrecht für Verkehrsinfrastrukturprojekte die Rechte von Umwelt- und Naturschutzverbänden stärken?
Welche Regelungen aus dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz plant die Bundesregierung in reguläre Planungsvorhaben zu übernehmen, und welche nicht?
Welche Planungsziele, wie zum Beispiel Klimaschutz, will die Bundesregierung im Planungsrecht stärken, und welche konkreten Vorstellungen existieren dazu?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, um eine grenzüberschreitende Raumplanung mit Nachbarstaaten zu optimieren und zu beschleunigen, und welche entsprechenden Schritte hat die Bundesregierung dazu bereits unternommen?
Hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest, Planungsverfahren grundsätzlich zu beschleunigen und gleichzeitig die Bürgerbeteiligung an Planungsverfahren auszubauen?
Wenn ja, welche rechtlichen Regelungen sollen in diesem Zusammenhang verändert werden?
Welche Möglichkeiten der Bereitstellung von Informationen zu Planungsverfahren bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben im Internet sieht die Bundesregierung?
In welchen planenden Bundesbehörden oder an Planungsverfahren beteiligten Bundes- und Landesbehörden wird schon jetzt eine verstärkte Nutzung des Internets zur Vorstellung von Planungsverfahren praktiziert, oder in welchen Behörden ist dies geplant?
Welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden, um bei den planenden Behörden nicht nur Informationen in das Internet zu stellen, sondern eine Plattform zu entwickeln, auf der auch Meinungen und Einwände zu einem Projekt eingebracht und diskutiert werden können?
Durch welche gesetzlichen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass Planungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und damit bürgerfreundlicher ausgestaltet sind?
Stellt aus Sicht der Bundesregierung die Nutzung des Internets in Planungsverfahren eine Alternative zu Auslegungen von Planungen in Behörden sowie der Durchführung von Erörterungsterminen dar, oder handelt es sich um eine Ergänzung, die nicht zur Abschaffung der förmlichen Auslegung und Erörterung führt?
Welche Gespräche gibt es mit den Ländern, die Planungen in Auftragsverwaltung für den Bund übernehmen, stärker Informationen für die Bürgerinnen und Bürger über das Internet zur Verfügung zu stellen?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, zunächst eine Grundsatzentscheidung für die Planung eines Infrastrukturvorhabens von der Abstimmung darüber auf lokaler Ebene mit Hilfe eines Bürgerentscheides oder auf Landesebene durch einen Volksentscheid abhängig zu machen?
Wenn nein, warum nicht?
Sollten aus Sicht der Bundesregierung Bürger- oder Volksentscheide zu Planungsvorhaben für ein Infrastrukturvorhaben ggf. Entscheidungen einer Kommunalvertretung oder eines Landesparlaments ersetzen, wenn diese bislang keine Entscheidung zu dem Projekt getroffen haben?
An welchen Stellen in Planungsverfahren von Infrastrukturvorhaben müsste das Instrument von Bürger- bzw. Volksentscheiden eingesetzt werden, um Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zur Positionierung grundsätzlicher Art zu einem Projekt und zu (Alternativ-)Varianten einer Planung zu geben?
Welche Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sieht die Bundesregierung hierbei insbesondere im Vorfeld der Erstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplanes, und welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung dazu unternehmen?
Welche Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sieht die Bundesregierung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes sowie bei der Erstellung von Raumordnungsplänen der Länder?
Welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, die im Falle von „Stuttgart 21“ durchgeführte Mediation förmlich im Planungsrecht festzuschreiben, und auf welche Weise kann dies geregelt werden?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung, die förmliche Erörterung durch ein von einem Mediator durchgeführtes öffentliches Verfahren zu ersetzen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Ergebnisse eines Mediationsverfahrens in das förmliche Planverfahren einfließen zu lassen, und welche rechtlichen Änderungen müssten hierzu erfolgen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, die Verbandsklage nicht unmittelbar Betroffener abzuschaffen, sofern eine Entscheidung im Wege eines Bürger- oder Volksentscheids bereits getroffen wurde?
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, das Verbandsklagerecht nur noch dann zuzulassen, wenn Bürgerinnen und Bürger keine individuellen Klagemöglichkeiten haben?
Wie kann verhindert werden, dass im Laufe von Planungsverfahren von Investorinnen und Investoren immer weitere neue Unterlagen beigebracht werden müssen und sich Planungsverfahren auf diese Weise immer wieder verzögern, und ist die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern dazu bereit für Planungsverfahren Leitfäden zu entwickeln, aus denen Zeitrahmen sowie der notwendige Umfang von Unterlagen für das Planungsverfahren hervorgehen?
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, bei Bebauungsplänen im kommunalen Innenbereich die Schwellenwerte zur überschlägigen Prüfung nach § 13a des Baugesetzbuchs zu erhöhen, und wenn ja, welche konkreten Vorstellungen existieren dazu?
Verfolgt die Bundesregierung Planungen, die Möglichkeit zu eröffnen, Teile von Planungsverfahren an private Projektmanager zu übertragen, und wenn ja, wie kann sichergestellt werden, dass hoheitliche Aufgaben nicht von Privaten durchgeführt werden?
Wie viele Veranstaltungen wurden bisher im Rahmen des Bürokratieabbauprojektes „Planungs- und Baurecht von Infrastrukturvorhaben“ durchgeführt?
Wer ist an diesem Projekt beteiligt?
Welche Ergebnisse wurden bisher erzielt und welche Empfehlungen ausgesprochen?
Welche Ergebnisse erzielte die im Rahmen des Flughafenkonzeptes der Bundesregierung eingerichtete Expertengruppe, die Eckpunkte für eine Beschleunigung bei Planungsverfahren von Flughäfen erarbeiten sollte?
Wer waren Teilnehmer dieser Expertengruppe, und wann tagte die Gruppe?
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung aus den Vorschlägen des Bürokratieabbauprojektes „Planungs- und Baurecht von Infrastrukturvorhaben“ sowie der Expertengruppe zur Beschleunigung von Planungsverfahren von Flughäfen entwickeln und umsetzen?
Wie und bis wann will die Bundesregierung erreichen, dass Anwohner eines Flughafens ihre mögliche Betroffenheit bei Neu- oder Ausbaumaßnahmen von Flughäfen bereits im Planfeststellungsverfahren und damit vor der Festlegung der An- und Abflugverfahren umfassend erkennen können, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 11 und 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4781 angekündigt hat?