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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zusammenarbeit der Polizeien des Bundes und der Länder mit dem Zoll in der "Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe"

Aufgaben der &quot;Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe&quot; (GFG) von Bundeskriminalamt (BKA) und Zollkriminalamt (ZKA) zur Bekämpfung von Geldwäsche, Zusammenarbeit mit der Bundespolizei sowie nationalen und internationalen Behörden, Datenerfassung, Datenzugriff und Datenschutz, Zollinformationssystem (ZIS) und GFG, Zusammenarbeit mit den GFGen der Länder und mit der &quot;Zentralstelle für Geldwäscheanzeigen&quot; beim BKA<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/514118. 03. 2011

Zusammenarbeit der Polizeien des Bundes und der Länder mit dem Zoll in der „Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe“

der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Ulla Jelpke, Richard Pitterle, Raju Sharma, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den letzten 20 Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischen Zoll und Polizeien des Bundes und der Länder zunehmend intensiviert. Dies betrifft vor allem die Bereiche der Bekämpfung der Geldwäsche, der Rauschgiftbekämpfung, der Grundstoffüberwachung, der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben, der Bekämpfung der Schwarzarbeit usw.

Die Kooperation zwischen dem Zoll und den Polizeibehörden findet teilweise, trotz unterschiedlicher rechtlicher Befugnisse, in paritätisch besetzten, dauerhaft eingerichteten Gremien bzw. Ermittlungsgruppen statt. Zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Zollkriminalamt wurde bereits 1992 eine „Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe“ gebildet, die paritätisch besetzt und beim BKA angesiedelt ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wann wurde die beim BKA angesiedelte „Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe“ (GFG) im Bereich der Bekämpfung der internationalen Geldwäsche zwischen dem BKA und dem Zollkriminalamt (ZKA) auf wessen Initiative hin eingerichtet?

2

Welche tatsächlichen Gründe der damaligen Kriminalitätslage waren für diese Form der Kooperation ausschlaggebend?

3

Auf welcher gesetzlichen Grundlage findet diese gemeinsame Zusammenarbeit zwischen dem BKA und dem ZKA in der GFG statt, und sind die Aufgaben und Arbeitsformen dieser Zusammenarbeit vertraglich geregelt?

4

Welche Aufgaben hat die GFG?

5

Wie viele Beamte des BKA und des ZKA arbeiten in der GFG (bitte nach Jahren seit Bestehen der GFG auflisten)?

6

Mit welchen nationalen und internationalen Behörden arbeitete und arbeitet die GFG zusammen?

7

Wie gestaltet sich die genaue Zusammenarbeit der GFG mit der Bundespolizei?

8

Werden gemeinsame Ermittlungen durchgeführt, und welche Bedingungen müssen für solche Ermittlungen gegeben sein?

9

Wie viele Ermittlungsverfahren führte die GFG seit ihrer Einrichtung (bitte nach Jahr und Anzahl der Ermittlungsverfahren auflisten) mit welchen Ergebnissen durch?

10

Führt die GFG eine gemeinsame Datei?

Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies, in welchem System geschieht dies, wie viele Personen sind in dieser Datei erfasst, und welche nationalen und internationalen Behörden haben Zugriff auf diese Daten?

Wenn nein, wo werden die bei der GFG anfallenden Daten gespeichert, und welche nationalen und internationalen Behörden haben darauf Zugriff?

11

Welche Rolle spielt das Zollinformationssystem (ZIS) für die Arbeit der GFG?

12

Auf welche beim Zoll und beim BKA geführten Dateien hat die GFG welche Art von Zugriff (schreibend, lesend, automatisiert – bitte auflisten)?

13

Wer ist für die datenschutzrechtliche Prüfung und Kontrolle der Einhaltung der jeweiligen Befugnisse bei der GFG zuständig?

14

Wie arbeitet die GFG mit den Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen der Länder zusammen?

15

Wie arbeitet die Bundespolizei mit der GFG und den Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen der Länder zusammen?

16

Wie arbeitet die im Jahr 2002 beim BKA gegründete „Zentralstelle für Geldwäscheanzeigen“ mit den GFG des Bundes und der Länder zusammen, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies, und welche genauen Aufgaben hat die „Zentralstelle für Geldwäscheanzeigen“?

17

Wie viele Mitarbeiter sind in der „Zentralstelle für Geldwäscheanzeigen“ beschäftigt, und in wie vielen Fällen führte die „Zentralstelle für Geldwäscheanzeigen“ eigene Ermittlungen seit 2002 durch (bitte nach Jahren und Delikt z. B. Terrorismusfinanzierung, organisierte Kriminalität etc. auflisten)?

18

Mit welchen in- und ausländischen Behörden arbeitet die „Zentralstelle für Geldwäscheanzeigen“ zusammen?

19

Mit welchen in- und ausländischen Stellen führt die „Zentralstelle für Geldwäscheanzeigen“ Datenabgleiche bezüglich Verdachtsfälle durch?

20

Welche inländische Stellen informiert die „Zentralstelle für Geldwäscheanzeigen“ über die Ergebnisse ihre Auswertungen bezüglich Typologien und Methoden der Geldwäsche?

21

Mit welcher Datei arbeitet die „Zentralstelle für Geldwäscheanzeigen“, wie viele Personen sind in dieser Datei erfasst, und welche nationalen und internationalen Behörden haben Zugriff auf diese Daten?

22

Welche genauen Aufgaben übernimmt die Bundespolizei im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche, und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den GFG des Bundes und der Länder?

Berlin, den 18. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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