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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Rente von geschiedenen Frauen in den Neuen Ländern (G-SIG: 16011168)

Höhe der Renten und Nettoeinkommen von geschiedenen Frauen in den neuen Bundesländern, Anteil der SGB-XII-Leistungsbezieherinnen, Lücke bei Rentenüberleitung vor dem 1.Januar 1992 <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

25.10.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/288409. 10. 2006

Rente von geschiedenen Frauen in den neuen Ländern

der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Undine Kurth (Quedlinburg), Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach dem Alterssicherungsbericht verfügen geschiedene Frauen in den neuen Ländern mit im Durchschnitt monatlich 827 Euro über das niedrigste Nettoeinkommen verglichen mit anderen älteren Menschen ab 65 Jahren. In den alten Bundesländern haben geschiedene Frauen an den Rentenanwartschaften ihrer früheren Männer teil. Seit 1977 wird bei Scheidung ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Geschiedene, welche vor diesem Zeitpunkt geschieden wurden, haben beim Tod des früheren Gatten einen abgeleiteten Anspruch auf Leistungen der Rentenversicherung des von ihnen geschiedenen Mannes. Geschiedene aus den neuen Bundesländern sind von der Teilhabe an den Rentenanwartschaften ihres früheren Gatten ausgeschlossen. Für Ehen, die zwischen 1977 und 1992 geschieden wurden, wurde auf einen rückwirkenden Versorgungsausgleich verzichtet. Sie wurden ebenfalls von einer Witwenrente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ausgenommen. Bei der Rentenüberleitung nach dem SGB VI wurden die genannten Lücken in Kauf genommen und damit begründet, dass die Erwerbsverläufe der Frauen in den alten und neuen Bundesländern sich deutlich unterschieden hätten. Die Erwerbsverläufe von Frauen in der DDR seien seltener für die Erziehung von Kindern unterbrochen worden. Aus diesem Grund hätten viele Frauen in den neuen Bundesländern hohe, eigenständige Rentenansprüche und seien auf eine abgeleitete Versorgung von geschiedenen Männern nicht angewiesen. Daten des Altersicherungsberichts 2005 bestätigen die Einschätzung der durchschnittlichen Erwerbsverläufe von Frauen mit bis zu zwei Kindern. Bei einer größeren Kinderzahl sinkt statistisch auch bei den geschiedenen Frauen in den neuen Ländern die Anzahl der Erwerbsjahre. Es bleibt deshalb unklar, ob die Lücke bei der Rentenüberleitung in Einzelfällen zur Benachteiligung von geschiedenen Rentnerinnen in den neuen Ländern geführt hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wie sind die Renten und Nettoeinkommen von geschiedenen Frauen in den neuen Bundesländern nach Einkommensgruppen geschichtet (in Personen und in Prozent)?

2

Wie hoch ist der Anteil von geschiedenen Rentnerinnen in den neuen Ländern, die aufgrund ihrer geringen Rente Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit – beziehen?

3

Hat die Bundesregierung die Absicht, die Lücke bei der Rentenüberleitung für Geschiedene, die vor dem 1. Januar 1992 geschieden wurden, in den neuen Ländern zu schließen?

Berlin, den 9. Oktober 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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