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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aktueller Stand der Umsetzung des Förderprogramms für zusätzliches Pflegepersonal in Krankenhäusern

Kritik wegen nicht regelungskonformer Mittelverwendung aus dem Förderprogramm nach dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz und dem Krankenhausentgeltgesetz, Mittelrückfluss wegen Nichterfüllung der Kriterien und auf Grund fehlender Fachkräfte, Maßnahmen gegen Fachkräftemangel durch Erprobung neuer Arbeitsorganisationsmaßnahmen, ggf. nötige gesetzgeberische Schritte, Stand der Erarbeitung von Kriterien für das Fallpauschalensystem für diagnosebezogene Fallgruppen<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

06.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/514921. 03. 2011

Aktueller Stand der Umsetzung des Förderprogramms für zusätzliches Pflegepersonal in Krankenhäusern

der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit dem 2009 von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschlossenen Krankenhausfinanzierungsreformgesetz werden nach § 4 Absatz 10 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) Neueinstellungen oder die Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen ausgebildeten Pflegepersonals in Krankenhäusern für die Jahre 2009 bis 2011 finanziell gefördert. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen danach 90 Prozent der entstehenden Kosten, 10 Prozent müssen die Krankenhäuser selbst aufbringen. Zur Erprobung neuer Arbeitsorganisationsmaßnahmen in der Pflege können bis zu 5 Prozent der Mittel verwendet werden.

Grundlage für die Förderung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Krankenhaus und der Arbeitnehmerinnen- oder Arbeitnehmervertretung, wonach der Personalbestand im Vergleich zum 30. Juni 2008 erhöht werden muss.

Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel müssen die Krankenhäuser gegenüber den Krankenkassen zum 31. Dezember des jeweiligen Förderjahres durch eine Bestätigung der Jahresabschlussprüferin bzw. des Jahresabschlussprüfers nachweisen.

Gut zwei Jahre nach Inkrafttreten des Programms mehren sich die Hinweise, nach denen die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel in Frage gestellt wird bzw. die Mittel nur sehr zurückhaltend abgerufen würden. So meldeten etwa die „STUTTGARTER NACHRICHTEN“ vom 22. bzw. 23. März 2011 („Undurchsichtige Pflegeförderung“ bzw. „Mit guter Pflege kann man nichts verdienen“), dass nach aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg in 2009 dort lediglich 82 Vollzeitstellen im Pflegebereich geschaffen worden seien. Da von Krankenhäusern in Baden-Württemberg insgesamt 24,3 Mio. Euro aus dem Förderprogramm beantragt wurden, hätten jedoch rund 470 Vollzeitstellen entstehen müssen. Eine bundesweite Online-Umfrage der Bundesarbeitsarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen (BALK) e. V. und des Verbandes der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e. V. (VPU) unter 164 Krankenhäusern ergibt zudem, dass viele Kliniken das Programm gar nicht oder nur teilweise nutzen. Etwa die Hälfte der an der Umfrage teilnehmenden Häuser begründen dies damit, dass sie zum einen nicht genügend Fachkräfte fänden, zum anderen mit der unklaren Situation nach Auslaufen des Programms (vgl. Der Gelbe Dienst, 14. Februar 2011, S. 18).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

a) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung zum heutigen Zeitpunkt über die Umsetzung des Förderprogramms, und wie viele der von der Bundesregierung avisierten 16 000 bis 17 000 Stellen konnten seit Inkrafttreten des Programms bisher im Pflegedienst geschaffen werden (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern)?

1

b) Wie viele Krankenhäuser haben bisher Mittel aus dem Programm abgerufen?

1

c) Wie hoch ist die bisher ausgeschüttete Fördersumme?

2

a) Wie bewertet die Bundesregierung die in den „STUTTGARTER NACHRICHTEN“ vom 22. Februar 2011 angesichts der oben genannten Daten geäußerte Kritik der Techniker Krankenkasse (TK) Baden-Württemberg, dass ein beträchtlicher Teil der abgerufenen Mittel des Förderprogramms nach § 4 Absatz 10 KHEntgG in Baden-Württemberg von den Krankenhäusern nicht im Sinne des Gesetzes verwendet worden sei?

2

b) Zieht die Bundesregierung daraus die Schlussfolgerung, dass es in Baden-Württemberg zu einem missbräuchlichen Einsatz der Mittel des Förderprogramms durch Krankenhäuser gekommen ist?

Falls ja, warum, und welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um solchem Missbrauch entgegenzuwirken?

Falls nein, warum nicht?

3

Teilt die Bundesregierung die Haltung der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) e. V., die von der TK Baden-Württemberg angeführten Zahlen des Statistischen Landesamtes seien nicht aussagekräftig, weil sie den Personalbestand aller Krankenhäuser erfassten und nicht nur jener, die Mittel des Förderprogramms beantragt hätten (vgl. STUTTGARTER NACHRICHTEN vom 22. Februar 2011)?

Falls ja, warum, und wie und wann gedenkt die Bundesregierung dann aussagekräftige Daten über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel zu erheben/erheben zu lassen?

Falls nein, warum nicht?

4

Kommt es auch in anderen Bundesländern zu einer solch unklaren Datenlage wie in Baden-Württemberg?

Falls ja, warum, und wie und wann gedenkt die Bundesregierung dann aussagekräftige Daten über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel zu erheben/erheben zu lassen?

Falls nein, warum nicht?

5

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den missbräuchlichen Einsatz der Mittel des Förderprogramms durch Krankenhäuser in anderen Bundesländern vor?

Falls ja, in welchen Bundesländern ist dies der Fall, um welche Formen des Missbrauchs handelt es sich, und wie hoch ist die Summe der missbräuchlich verwendeten Fördermittel?

Falls ja, welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um solchem Missbrauch entgegenzuwirken?

Falls nein, warum nicht?

6

Teilt die Bundesregierung die Haltung der BWKG, die Mittel des Förderprogramms nach § 4 Absatz 10 KHEntgG dürften nicht nur für die Einstellung von Pflegepersonal, sondern auch für die Einstellung von Arbeitskräften im Funktionsdienst verwendet werden (vgl. STUTTGARTER NACHRICHTEN vom 22. Februar 2011)?

Falls ja, auf welche rechtlichen Grundlagen beruft sich die BWKG dabei, warum hält die Bundesregierung diese Grundlagen für sinnvoll, und warum werden diese Arbeitskräfte nicht in den Daten des Statistischen Landesamtes erfasst?

Falls nein, warum nicht, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den Krankenhäusern den eigentlichen Regelungsgehalt des Förderprogramms nahezubringen?

7

Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele der nach dem Förderprogramm eingestellten Arbeitskräfte nicht im Pflegedienst, sondern in Funktionsbereichen eingesetzt werden?

Falls ja, um wie viele Kräfte und um welche Funktionsbereiche handelt es sich (bitte möglichst aufschlüsseln nach Bundesländern)?

Falls nein, warum nicht, und wie gedenkt die Bundesregierung entsprechende Erkenntnisse zu erlangen?

8

a) Wie viele Krankenhäuser mussten in 2009 und 2010 bereits erhaltene Fördermittel aufgrund der Nichterfüllung der Kriterien des Förderprogramms rückerstatten?

8

b) Auf welches Gesamtvolumen belief sich diese Rückerstattung?

8

c) Aus welchen Gründen im Einzelnen kam es zu den Rückerstattungen?

9

a) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie viele Krankenhäuser aufgrund des fehlenden Fachkräfteangebots in der Region Neueinstellungen bzw. Aufstockungen von Pflegepersonalstellen nicht vornehmen konnten bzw. können, wie es die Ergebnisse der Online-Umfrage der BALK und des VPU nahelegen?

9

b) Um welche Bundesländer bzw. Regionen handelt es sich dabei?

9

c) Wie viele der betroffenen Krankenhäuser haben zuvor Mittel aus dem Förderprogramm beantragt und müssen diese nun rückerstatten?

9

d) Welcher Fachkräftebedarf ergibt sich aus diesen Erkenntnissen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

9

e) Sofern der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vorliegen, warum nicht, und welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um diese Erkenntnisse zu erlangen?

10

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung angesichts der Ergebnisse der Online-Umfrage der BALK und des VPU zu ergreifen, um dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen, und welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung zur Umsetzung dieser Maßnahmen vor?

11

a) Wie viele Krankenhäuser setzen die Fördermittel auch für die Erprobung neuer Arbeitsorganisationsmaßnahmen nach § 4 Absatz 10 Satz 6 KHEntgG ein?

11

b) Werden dabei die im Gesetz vorgesehenen 5 Prozent der Fördermittel ausgeschöpft?

Falls nein, wie hoch ist die Ausschöpfungsrate?

11

c) Werden diese Maßnahmen wissenschaftlich begleitet und evaluiert?

Falls ja, in welcher Form?

Falls nein, warum nicht?

12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisher gewonnenen Erfahrungen zur Erprobung solcher geförderten Arbeitsorganisationsmaßnahmen, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, gegebenenfalls gesetzgeberische Schritte zur weiteren Beförderung solcher Maßnahmen zu ergreifen?

Falls ja, wann, und in welcher Form?

Falls nein, warum nicht?

13

a) Welchen Stand hat die nach § 4 Absatz 10 KHEntgG vorgeschriebene Erarbeitung von Kriterien zur Berücksichtigung eines erhöhten Pflegeaufwands im Rahmen des Vergütungssystems der Diagnosis Related Groups (DRG)?

13

b) Wird dieser rechtliche Auftrag fristgemäß erledigt werden?

Falls nein, warum nicht, und wie lange verzögert sich die Erarbeitung, und wie gedenkt die Bundesregierung dann die zeitliche Lücke zwischen dem Auslaufen des Förderprogramms und dem verzögerten Inkrafttreten des überarbeiteten DRG-Vergütungssystems zu überbrücken?

Berlin, den 18. März 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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