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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausnahmen für energieintensive Unternehmen von der Ökosteuer

Verfügbare Datenbasis, Zugangsmöglichkeit, enthaltene Informationen, Berechnung der Auswirkungen gesetzlicher Änderungen auf Steuereinnahmen sowie Kostensteigerungen und internationale Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen und Wirtschaftszweige<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/515921. 03. 2011

Ausnahmen für energieintensive Unternehmen von der Ökosteuer

der Abgeordneten Lisa Paus, Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Winfried Hermann, Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg, Dorothea Steiner, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen der ökologischen Steuerreform werden Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft Steuervergünstigungen gewährt (§§ 9a, 9b und 10 des Stromsteuergesetzes – StromStG – sowie §§ 51, 54 und 55 des Energiesteuergesetzes – EnergieStG). Die Ausnahmeregelungen sollten ursprünglich dazu dienen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des produzierenden Gewerbes zu schützen und den Unternehmen Zeit für Anpassungsmaßnahmen zu geben.

Diese Ausnahmeregelungen führten im Jahr 2010 laut Subventionsbericht zu Steuerausfällen von gut 5 Mrd. Euro. Vier dieser Maßnahmen werden im Rahmen der Subventionsberichterstattung unter den 20 größten Steuervergünstigungen aufgeführt. In einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (Fifo, Copenhagen Economics, ZEW: Evaluierung von Steuervergünstigungen. Köln, Copenhagen, Mannheim, 2009) wird kritisiert, dass diese Vergünstigungen hinsichtlich der begünstigten Unternehmen zu großzügig seien, da ein beachtlicher Teil der begünstigten Unternehmen weder viel Energie verbrauchen noch in besonderem Maße dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind.

Zusätzlich zu Ausnahmen bei den Energiesteuern sind Unternehmen der energieintensiven Industrie zu großen Teilen von der EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) befreit, was dazu führt, dass die Umlage für alle anderen Stromkunden steigt.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung wollte im ersten Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes für den Bundeshaushalt 2011 die Ausnahmeregelungen bei der Energiebesteuerung um 1,5 Mrd. Euro zurückführen. Nach Protesten von Wirtschaftsverbänden, die dadurch 800 000 Arbeitsplätze gefährdet sahen, wurde der Subventionsabbau deutlich abgeschwächt. Dies geschah allerdings nicht auf Grundlage einer verlässlichen und öffentlich verfügbaren Datenbasis über die begünstigten Unternehmen bzw. Branchen. Insbesondere fehlen verlässliche Informationen darüber, wie hoch einzelne Branchen durch Energiesteuern belastet werden. Eine fundierte Bewertung, ob ein Abbau der Steuervergünstigungen bei der Strom- oder Energiesteuer zu einer substanziellen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit und Verlusten von Arbeitsplätzen führen würde, ist daher nicht möglich.

Drucksache 17/5159 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Über welche Datenbasis verfügt die Bundesregierung über Steuervergünstigungen nach den §§ 9a, 9b und 10 StromStG oder §§ 51, 54 und 55 EnergieStG?

2

Wer hat Zugang zu dieser Datenbasis?

3

Welche Informationen über die begünstigten Unternehmen sind darin enthalten?

4

Besteht die Möglichkeit, über die Steuernummer, Unternehmensnummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer die vorhandenen Informationen mit weiteren Informationen über die begünstigten Unternehmen zu ergänzen, und ist dies rechtlich zulässig?

5

Aufgrund welcher Datenbasis hat die Bundesregierung die Zahlen für die zu erwartenden Auswirkungen der Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 sowie durch das Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes auf die Steuereinnahmen berechnet?

6

Hält die Bundesregierung ihre Datenbasis für ausreichend, um beurteilen zu können, welche Mitnahmeeffekte bei den genannten Steuervergünstigungen entstehen?

7

Hält die Bundesregierung die Datenbasis für ausreichend, um beurteilen zu können, welche prozentualen Kostensteigerungen durch die Energiebesteuerung verursacht werden?

8

Verfügt die Bundesregierung über Informationen über die Exportintensität der Unternehmen oder Branchen, die von den genannten Steuervergünstigungen profitieren?

9

Verfügt die Bundesregierung über Informationen über die Importkonkurrenz auf den Märkten der Branchen, die von den genannten Steuervergünstigungen profitieren?

10

Hält die Bundesregierung die Datenbasis für ausreichend, um beurteilen zu können, inwiefern die internationale Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Unternehmen oder Branchen durch die Energiebesteuerung beeinträchtigt wird?

11

Wie viele Unternehmen pro Wirtschaftszweig in Deutschland erhalten Steuerentlastungen durch den ermäßigten Steuersatz bei der Energiesteuer und der Stromsteuer nach den §§ 54 und 9 Absatz 3 StromStG?

12

Wie hoch sind die Ökosteuervergünstigungen, welche Unternehmen mittels des ermäßigten Steuersatzes nach Wirtschaftszweigen geordnet in Deutschland erhalten?

13

Wie viele Unternehmen in Deutschland profitierten von Steuerentlastungen mittels des ermäßigten Steuersatzes von weniger als 1 000 Euro, zwischen 1 000 und 10 000 Euro und mehr als 10 000 Euro nach Wirtschaftszweigen geordnet?

14

Wie viele Unternehmen in Deutschland profitierten in den letzten Jahren pro Wirtschaftszweig und pro Jahr vom sogenannten Spitzenausgleich (nach § 55 EnergieStG und § 10 StromStG)?

15

Wie hoch sind die Ökosteuervergünstigungen, welche Unternehmen nach Branchen geordnet in Deutschland durch den sogenannten Spitzenausgleich erhalten haben?

16

Wie viele Unternehmen in Deutschland haben, nach Branchen geordnet, durch den sogenannten Spitzenausgleich weniger als 1 000 Euro, zwischen 1 000 und 10 000 Euro und mehr als 10 000 Euro erhalten?

17

Wie hoch sind die Ökosteuervergünstigungen, welche Unternehmen nach Branchen geordnet in Deutschland durch Steuerentlastungen für bestimmte energieintensive Prozesse erhalten haben?

18

Wie viele Unternehmen in Deutschland profitierten in den letzten Jahren pro Jahr pro Wirtschaftszweig von Steuerentlastungen für bestimmte energieintensive Prozesse (nach § 51 Absatz 1 Nummer 1 EnergieStG und § 9a StromStG)?

19

Wie viele Unternehmen in Deutschland haben, nach Branchen geordnet, durch Steuerentlastungen für bestimmte energieintensive Prozesse weniger als 1 000 Euro, zwischen 1 000 und 10 000 Euro und mehr als 10 000 Euro erhalten oder direkt gespart?

20

Hält die Bundesregierung die Kumulierung von reduzierter EEG-Umlage und reduzierten Energiesteuersätzen für notwendig, vor allem angesichts der Tatsache, dass der Merit-Order-Effekt die Strombeschaffungskosten über die Börse für viele Unternehmen bereits eine deutliche Senkung der Stromkosten bewirkt?

Berlin, den 18. März 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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