Neubau von Lkw-Parkplätzen an der Bundesautobahn 1 in Höhe Münster-Roxel
der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Maria Klein-Schmeink, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) plant den Bau von ca. 250 Lkw- und Busparkplätzen auf einer Fläche von insgesamt mehr als 85 000 m2 an der A 1 in Höhe des Stadtteils Münster-Roxel (MS-Roxel). Diese Anlage soll etwa 100 m entfernt zur A 1 neu aufgebaut werden und würde in deutlich größerer Nähe zur Wohnbebauung des Ortsteils MS-Roxel entstehen als die alten bestehenden Rastanlagen, die weiterhin für Pkw zur Verfügung stehen sollen.
Die geplanten Lkw-Parkplätze liegen ca. 5 m höher als die Autobahn und die bisherige Rastanlage und wären nur über eine Rampe erreichbar. Die durch die Tieflage der Rastanlagen Münsterland Ost und Münsterland West erzeugte Lärmminderung käme für den Ortsteil Roxel beim Bau der geplanten Anlage nicht mehr zum Tragen.
Gerade der Lkw-Verkehr auf diesen Anlagen ist mit großen Problemen verbunden; Lkw verursachen im Schnitt wesentlich höhere Emissionen. Dies gilt sowohl für die Lärm- als auch für die Abgasbelastung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Hat die am 1. Oktober 2007 eingerichtete Projektgruppe „Autobahnparkplätze für Lkw“ des BMVBS bereits Ergebnisse vorgelegt, und inwieweit haben diese Ergebnisse Auswirkungen auf den geplanten Bau von ca. 250 Lkw- und Busparkplätzen an der A 1 in Höhe des Stadtteils MS-Roxel?
Haben die Ergebnisse der Zählung des ausländischen Kraftfahrzeugverkehrs auf deutschen Autobahnen (1. April bis 30. Oktober 2008) der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Auswirkungen auf Planung und Bau der ca. 250 Lkw- und Busparkplätze an der A 1 in Höhe des Stadtteils MS-Roxel, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit wurden konzeptionelle Überlegungen der Ministerkonferenz für Raumordnung zum Parkplatzbau an Bundesautobahnen durch das BMVBS in die Pläne des Parkplatzbaus an der A 1 in Höhe des Stadtteils MS-Roxel einbezogen?
Werden bei den Planungen der neuen Anlage der Autobahn Tank & Rast-GmbH (T&RA) an der A 1 in Höhe MS-Roxel die neuen EU-Richtlinien Lärm angewendet oder zumindest berücksichtigt, und welche Auswirkungen hat das für betroffene Anlieger?
Wenn nein, warum werden die EU-Richtlinien Lärm nicht angewendet?
Werden beim Bau der T&RA in MS-Roxel Lärmaktionspläne einbezogen, und welche Auswirkungen hat das für betroffene Anlieger?
Wurden für den Neubau der T&RA an der A 1 in Höhe MS-Roxel Lärmberechnungen erstellt, und werden diese Lärmberechnungen und die diesen zugrunde liegenden Kriterien für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar dargestellt und erläutert?
Inwieweit wird bei der Lärmberechnung in MS-Roxel an der A 1 der erhöhte Lärmpegel durch die geplante Benutzung einer Rampe zur Überwindung des Höhenunterschieds von ca. 4,50 m zwischen A 1 und der T&RA in die Berechnungen der Lärmimmissionen eingehen?
Wie sollen die Lärmgrenzwerte für Wohngebäude in unmittelbarer Nähe der T&RA in MS-Roxel in Anbetracht der Tatsache, dass die Lärmgrenzwerte bereits heute erreicht sind, eingehalten werden?
Inwieweit werden die Ergebnisse der Lärmkartierungen auf der Grundlage der EU-Richtlinien bei den Berechnungen der Lärmgrenzwerte berücksichtigt?
Zu welchen Ergebnissen ist die durch die zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführte Untersuchung nach Standortalternativen entlang der A 1 gekommen (siehe Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 16/ 7725)?
In welcher Weise geht die einstimmige Ablehnung der T&RA MS-Roxel durch den Rat der Stadt Münster und alle Bundestags- und Landtagsabgeordneten der Region in die Planungen des BMVBS ein?
Wie viele Parkplätze für Gigaliner sind auf der geplanten T&RA in MS-Roxel vorgesehen?
Was hat das BMVBS bisher unternommen, und was gedenkt es zukünftig zu unternehmen, um die Blockierung von Parkplätzen für Lkw durch tagelanges Abstellen zahlreicher Auflieger von Speditionen im Zusammenhang mit sogenanntem Palettieren und Vorhalten von Lagerflächen im öffentlichen Raum zu verhindern?
Werden bei Simulationsmodellen zur Lärmberechnung an Lkw-Parkplätzen die Faktoren Druckluftbremsen Lkw, Einparken Lkw, Kühlaggregate Lkw und Befahren einer Steigung zum Ausgleich eines unterschiedlichen Höhenniveaus zwischen Fahrbahn und Parkplatz berücksichtigt, und wenn ja, wie werden diese gewertet, und wenn nein, warum nicht?