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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vergabepraxis des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik

Kritik des Bundesrechnungshofs an der freihändigen Vergabepraxis von Studien und Entwicklungsvorhaben an Sicherheitspartner des Bundes Deutscher Kriminalbeamter wegen angeblicher Dringlichkeit und Vereinfachung des Verfahrens<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.05.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/540805. 04. 2011

Vergabepraxis des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik

der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Jens Petermann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach einem Bericht in „die tageszeitung“ (taz vom 14. September 2010), hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über mehrere Jahre hinweg einen Großteil seiner Studien und Entwicklungsvorhaben ohne hinreichende Begründung freihändig vergeben. Dabei soll den meisten Vergaben nur ein einziges Angebot zugrunde gelegen haben.

Die „taz“ berichtet, dass eine Überprüfung der Vergabepraxis des BSI durch den Bundesrechnungshof (BRH) in den Jahren 2005 bis 2008 ergeben habe, dass die Behörde zwischen 63 und 85 Prozent seiner Studien und Entwicklungsvorhaben in dem o. g. Zeitraum freihändig vergeben hat. In rund 85 Prozent der freihändigen Vergaben holte das BSI demnach nur ein einziges Angebot ein und vergab den Auftrag ohne Wettbewerb. Die Rechnungsprüfer stellten diese Praxis bei 185 Aufträgen fest.

Die zweifelhafte Vergabepraxis begründete das BSI damit, dass es sich um Projekte gehandelt habe, die „unter politischem Erfolgsdruck stünden“ (Bundestagsdrucksache 17/77), wenn „Know-how, Fachkompetenz und Sicherheit die entscheidenden Kriterien seien“ (ebd.) oder wenn es vorher schon eine erfolgreiche Zusammenarbeit gegeben habe.

Wie politischer Erfolgsdruck zu verstehen sei, konnte der Vertreter des Bundesministeriums des Innern auch in der Sitzung des Innenausschusses des Bundestages am 16. Juni 2010 zu dem Vergabeproblem nicht beantworten. Vorstellbar sei, dass es zum Beispiel um den neuen Personalausweis gegangen sein könnte (siehe Protokoll des Innenausschusses vom 16. Juni 2010).

Der BRH hat die damaligen Begründungen der Bundesregierung mit den Argumenten zurückgewiesen, dass auch für Sicherheitsprodukte ein Markt existierte und sich die Begründung der Bundesregierung allenfalls auf Einzelfälle beziehen könne.

Die Bundesregierung sicherte zu, künftig Aufträge transparenter zu vergeben bzw. die Vergabe nachvollziehbar zu begründen.

Ein Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom Januar 2009 nährt aber eher den Verdacht, dass es sich um eine systematische und keineswegs einzelfallbezogene Praxis handelt.

In dem Schreiben, dass an alle Bundesministerien, an das Bundeskanzleramt und nachrichtlich an das Bundespräsidialamt, den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und den Bundesrechnungshof gerichtet war, heißt es:

  • Bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100 000 Euro […] können die Vergabestellen des Bundes Beschränkte Ausschreibungen […] oder Freihändige Vergaben […] durchführen. Angesichts der drohenden konjunkturellen Lage ist von einer Dringlichkeit investiver Maßnahmen auszugehen, die eine solche Ausnahme rechtfertigt.
  • Zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) […] sind im Regelfall Eigenerklärungen der Unternehmen ausreichend.“

Unter dem Stichwort „Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung der Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge“ sollte dieses vereinfachte, d. h. freihändige Verfahren für die Jahre 2009 und 2010 gelten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Bundesrechnungshof kritisierte freihändige Vergabepraxis, und welcher „drohenden konjunkturellen Lage“ sollte damit begegnet werden?

2

Um welche Projekte handelt es sich im Einzelnen bei den 185 bis Ende 2008 monierten BSI-Aufträgen (bitte nach Datum, Auftragnehmer, Auftragsvolumen und Projektbeschreibung aufschlüsseln)?

3

Welche nach diesem Verfahren vergebenen Projekte betrafen die Polizeien des Bundes und andere Sicherheitsbehörden?

4

Welche der in den Jahren 2005 bis 2008, also dem Berichtszeitraum der BRH-Darstellung, vergebenen Projekte wurden an damalige Sicherheitspartner des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) vergeben, welche in den Jahren 2009 und 2010?

5

Welche BSI-Projekte standen unter „politischem Erfolgsdruck“, so dass eine freihändige Vergabe notwendig erschien, und welche Erfolge konnten dadurch erzielt werden (bitte nach Projekt, Problem und Lösung aufschlüsseln)?

6

Ist dieses, in dem genannten Schreiben beschriebene, vereinfachte Verfahren ersatzlos am 31. Dezember 2010 außer Kraft getreten?

a) Wenn ja, warum, und wie viele Aufträge wurden seither vergeben?

b) Wenn nicht, welche Nachfolgeregelungen oder Variationen ermöglichten eine Fortsetzung?

c) Wenn nicht, wie viele, und welche weiteren Projekte wurden seit dem 1. Januar 2009 durch das BSI freihändig vergeben (bitte nach Datum, Auftragnehmer, Auftragsvolumen, Projektbeschreibung und Rechtsgrundlage aufschlüsseln)?

7

Welche, der ggf. in den Jahren 2009/2010 vergebenen Projekte, wurden an damalige Sicherheitspartner des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) vergeben (bitte nach Datum, Auftragnehmer, Auftragsvolumen und Projektbeschreibung aufschlüsseln)?

Berlin, den 5. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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