[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5717
17. Wahlperiode 02. 05. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
28. April 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Katja Mast,
Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5542 –
Zur Situation der Berufs- und Bildungsberatung in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Angesichts der großen Veränderungen und Herausforderungen in der
Berufswelt, denen sich der einzelne Mensch, die Gesellschaft und die Wirtschaft
stellen müssen, sind Berufs- und Bildungsberatung wichtiger als je zuvor.
Die Menschen müssen sich bei der Entscheidung über Bildungswege und bei
der Berufswahl über ihre Wünsche und Ziele, ihre Stärken und Schwächen und
über realistische Berufsperspektiven und Arbeitsmarktchancen klar werden; sie
müssen Alternativen abwägen und für sich selbst den persönlich besseren Weg
finden. Damit dies gelingt, brauchen sie Unterstützung, Begleitung und
Förderung im Sinne einer Berufsberatung. Dies gilt insbesondere für die jungen
Menschen, wird aber bei der dynamischen Entwicklung der Berufsbilder und der
Zunahme an Berufs- und Arbeitsplatzwechseln auch für erwachsene Menschen
immer wichtiger. Nicht zuletzt die Vielfalt und Unübersichtlichkeit der
Weiterbildungsangebote macht es dem einzelnen Menschen schwer, diese
wahrzunehmen und sinnvoll zu nutzen.
Entsprechend ist es die Aufgabe der Bildungsberatung, im Prozess des
lebenslangen Lernens und der Gestaltung der eigenen Bildungs- und Berufsbiographie
flankierend und unterstützend zu wirken. Gerade junge Frauen und junge
Männer müssen ermutigt werden, sich auch jenseits ihrer typischen
geschlechtsspezifischen Berufswahl zu orientieren und sich so ein breites Spektrum
interessanter Berufe mit guten Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten zu erschließen. Ziel
ist es, noch immer vorhandene Rollenstereotype zu verändern.
Eine gute Berufs- und Bildungsberatung schließt mit ein, dass Menschen immer
auch darin unterstützt werden, Brüche in ihrer Bildungsbiographie zu
überwinden, um so die Möglichkeit einer zweiten Chance zu erhalten.
Auch die Arbeitgeber sind gefordert, zum Erfolg der Berufs- und
Bildungsberatung beizutragen. Wenn in einigen Bereichen schon jetzt über
Fachkräftemangel geklagt wird und dieser in Zukunft verstärkt befürchtet wird, kommt es
darauf an, eventuelle Mangelbereiche und Mangelberufe konkret aufzuzeigen,
damit dies in die Beratung und in die Orientierung junger Menschen einfließen
kann. Dazu bedarf es jedoch einer wesentlich konkreteren Ermittlung künftiger
Bedarfe.
I. Allgemeine Fragen
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Berufs- und
Bildungsberatung im Kontext der Sicherung des Fachkräftebedarfs und des
lebenslangen Lernens bei?
Die Bundesregierung misst der Berufs- und Bildungsberatung prinzipiell eine
hohe Bedeutung bei, was sie in ihrer Konzeption zum Lernen im Lebenslauf
vom 23. April 2008 bereits zum Ausdruck gebracht hat: „Nur wer den Überblick
über die verschiedenen Bildungsmöglichkeiten hat, kann sich sinnvoll und
eigenverantwortlich entscheiden. Bildungsberatung ist ein zentrales Element für
erfolgreiches Lernen im Lebenslauf, nicht nur für bildungsferne Zielgruppen.“
Das umfassende Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit (BA) richtet
sich an Arbeit- und Ausbildungssuchende, in Beschäftigung stehende oder
arbeitslose Menschen, Berufsrückkehrende sowie an behinderte Menschen zu
Fragen der Teilhabe am Arbeitsleben. Durch gezielte Beratungsaktivitäten
schafft die BA Transparenz sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer
über geeignete Fachkräfte, offene Stellen sowie Weiterbildungsangebote und
unterstützt damit die Ausgleichsprozesse am Arbeitsmarkt.
2. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der 2007
veröffentlichten, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag
gegebenen Studie „Bestandsaufnahme in der Bildungs-, Berufs- und
Beschäftigungsberatung und Entwicklung grundlegender Qualitätsstandards“
gezogen, und wie ist sie aktiv geworden bzw. will sie diesbezüglich noch
werden?
Die Studie vermittelte erstmals einen flächendeckenden Überblick über die
Bildungs- Berufs- und Beschäftigungsberatung in Deutschland. Zentrales Ergebnis
der Studie war, dass Beratung in Deutschland – u. a. wegen unterschiedlicher
Zuständigkeiten – von einer Vielzahl von Akteuren für unterschiedlichste
Nutzergruppen in verschiedenen Lebens- und Erwerbssituationen angeboten wird.
Entsprechend spezifizierte und breit aufgestellte Maßnahmen und Angebote werden
von der Bundesregierung gefördert, um der komplexen Situation Rechnung zu
tragen. Die Ergebnisse der Studie bildeten auch eine Grundlage für die Arbeit
des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einberufenen
Innovationskreises Weiterbildung (IKWB). Der Innovationskreis erarbeitete
Empfehlungen für die Zukunft der Weiterbildung und das Lernen im
Lebenslauf, darunter auch zum Ausbau und zur Verbesserung der Bildungsberatung.
Zu Konsequenzen und Aktivitäten wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
3. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, damit deutschlandweite
Beratungsstandards, mehr Transparenz und mehr Qualität in der Berufs- und
Bildungsberatung erreicht werden, bzw. welche weiteren Maßnahmen will
sie für die Zukunft noch ergreifen?
Aufgrund der Heterogenität der Beratungslandschaft (siehe Frage 2) existieren
in Deutschland keine einheitlichen bundesweiten Standards, die für alle
Beratungsbereiche Gültigkeit besitzen können. Um den Zugang zu
Beratungsangeboten sowie die Beratungsangebote selbst zu verbessern, fördert die
Bundesregierung unter anderem freiwillige Zertifizierungen, den Austausch der
Beratungsakteure zu Fragen der Qualitätssicherung und damit die Verankerung der
Qualitätsentwicklung in der Beratung.
Maßnahmen sind z. B.:
– „Lernorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung (LQW)“, ein „den
anerkannten Regeln der Technik entsprechendes systematisches Instrument
der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung“ nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III) (§ 8 Absatz 4 AZWV).
– „Regionale Qualifizierungszentren“ (RQZ) zur Professionalisierung der
regionalen Bildungsberatung in Deutschland (seit 2006).
– Studie „Qualität und Professionalität in der Bildungs- und Berufsberatung“
(2008): Die Studie erfasst bestehende Aktivitäten zur Qualitätsentwicklung
und -sicherung in der Bildungs- und Berufsberatung in Deutschland und
integriert systematisch verschiedene Strategien in einen
Qualitätsentwicklungsrahmen (QER).
– „Offener Koordinierungsprozess zur Qualitätsentwicklung in der Beratung in
Bildung, Beruf und Beschäftigung“ (seit 2009; Nationales Forum für
Beratung in Beruf, Bildung und Beschäftigung“ (nfb) in Kooperation mit der
Universität Heidelberg): Ziel des Projekts ist es unter Einbezug der relevanten
Akteure von Berufs- und Bildungsberatung in Deutschland gemeinsame
Qualitätsstandards für die Berufs- und Bildungsberatung zu definieren. Im
Teilvorhaben der Universität Heidelberg wird der in der oben genannten
Studie entwickelte QER derzeit in ausgewählten Beratungseinrichtungen
erprobt.
– Im BMBF-Programm „Lernen vor Ort“ entwickeln und erproben 40 Kreise
und kreisfreie Städte seit 2009 Steuerungsmodelle für ein
Bildungsmanagement auf kommunaler Ebene. Dabei soll auch die Angebotsstruktur für
Bildungsberatungsdienstleistungen auf kommunaler Ebene so ausgestaltet
werden, dass allen Bürgerinnen und Bürgern ein transparenterer und auf
individuelle Bedürfnisse ausgerichteter Zugang zu Bildungschancen
gewährleistet wird.
– Das BMBF förderte zudem Projekte zur Unterstützung der Arbeit externer
Berater.1
– Das BMBF fördert aktuell ein Projekt, das Qualifizierungsberatung für
Unternehmen als marktfähige Dienstleistung untersucht.2
– Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in den letzten Jahren ihre eigene
Beratungskonzeption für jugendliche Berufswähler, Erwachsene und
Rehabilitandinnen/Rehabilitanden weiterentwickelt. Dies schließt die Etablierung
von Qualitätsstandards für die Beratung mit ein. Darüber hinaus gewinnt die
BA Erkenntnisse zur Qualität ihrer Beratungsdienstleistung unter anderem
aus regelmäßig durchgeführten Kundenbefragungen zur Qualität der
Beratung im Bereich Berufsberatung/U25 und Rehabilitation.
4. Wie hat sich die Finanzierung der Berufs- und Bildungsberatung durch den
Bund in den letzten fünf Jahren entwickelt (seit 2006)?
Wie verteilen sich diese Mittel auf die Einzelpläne des Bundeshaushaltes,
insbesondere die des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung?
5. An welchen besonderen Projekten und Maßnahmen der Berufs- und
Bildungsberatung ist/war der Bund in den letzten fünf Jahren außerhalb der Zu-
1 BOHa-Beratungsoffensive Handwerk – Entwicklung eines Bildungsberatungssystems (1. November 2005 bis 30. November 2009), IMODE –
Beratungsinstrumente zur betrieblichen Weiterbildung in Low-Tech-Branchen und Klein- und Mittelbetrieben (1. Oktober 2005 bis 30. Juni 2008).
2 MARQA- Strukturen und Strategien für eine marktfähige Qualifizierungsberatung (1. Mai 2009 bis 31. März 2012).
wendungen an die Bundesagentur für Arbeit (BA) – als Hauptträger der
Berufs- und Bildungsberatung in Deutschland – beteiligt?
Um welche Projekte und Maßnahmen handelt es sich?
Wie viele Mittel stehen/standen jeweils für diese Projekte und Maßnahmen
zur Verfügung, und wie viele Menschen haben sie jeweils erreicht?
Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Eine detaillierte Beantwortung zur Finanzierung von Maßnahmen und Projekten
der Berufs- und Bildungsberatung sowie zur erreichten Anzahl der Menschen in
den letzten fünf Jahren ist im Rahmen der Beantwortungsfrist nicht möglich.
Berufsberatung ist eine Pflichtleistung der BA. Die Aufwendungen hierfür
werden nicht gesondert ausgewiesen.
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, ein deutschlandweites Servicetelefon und
ein Internetportal zur Bildungsberatung einzurichten?
Wenn ja, mit welchem Konzept, in welcher Trägerschaft, mit welcher
Finanzierung, und für wann ist der Start geplant?
Die von der Bundesregierung beschlossene „Konzeption zum Lernen im
Lebenslauf“ enthielt zwei Vorschläge für Maßnahmen, um die Transparenz des
Weiterbildungsmarktes wahrnehmbar zu verbessern und vorhandene
Beratungsstrukturen sinnvoll zu bündeln: die regionale Erprobung und langfristig
bundesweite Einführung einer Telefonhotline zur Bildungsberatung sowie ein
Informationsportal zur Bildungsberatung für Ratsuchende und Beratende.
Hierzu wurde 2009 ein Konsortium mit der Erstellung eines entsprechenden
Fachkonzeptes für den Bereich Weiterbildungsberatung beauftragt. Zentrale
Gelingensbedingung des 2011 vorgelegten Konzepts ist es, die vorhandene
Weiterbildungslandschaft, die sich in den Ländern unterschiedlich darstellt,
einzubeziehen.
In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, mit welchen Materialien, Infrastrukturen
etc. das Konzept umgesetzt werden kann. Ein entsprechendes Projekt wird
derzeit geprüft. Das weitere Vorgehen sowie der Start eines solchen Angebots
hängen von den Ergebnissen dieser Prüfung ab.
Ergänzend wird auf das flächendeckende Angebot der BA an
Informationsmöglichkeiten rund um Bildung, Beruf und Arbeitsmarkt (z. B. im Internet, in
Berufsinformationszentren) sowie die personalen Dienstleistungen zu Orientierung
und Beratung verwiesen. Berufsberatung ist eine Pflichtleistung, die Angebote
sind allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich.
7. Welche konkreten Maßnahmen gab es in den letzten fünf Jahren im Rahmen
des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs, die die
Berufs- und Bildungsberatung gestärkt haben?
Welche sind für die Zukunft geplant?
Inwieweit haben sich die Bundesländer und die Wirtschaft daran beteiligt
bzw. werden sich in Zukunft daran beteiligen?
Berufs- und Bildungsberatung obliegen grundsätzlich der Bundesagentur für
Arbeit bzw. den Jobcentern. Der Nationale Pakt für Ausbildung und
Fachkräftenachwuchs unterstützt die Fähigkeit von Jugendlichen, sich fundiert für einen
Ausbildungsberuf entscheiden zu können, durch konkrete Maßnahmen zur
Verbesserung der Ausbildungsreife sowie der Berufsorientierung von Jugendlichen.
Im Einzelnen:
Im Februar 2005 haben die Bundesregierung und die Spitzenverbände der
Wirtschaft im Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in
Deutschland mit der Kultusministerkonferenz die gemeinsame Arbeitsgruppe
„Schule und Wirtschaft“ ins Leben gerufen, um anhand erfolgreicher
Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen Transferstrategien für die
Themenfelder Berufsorientierung, Ausbildungsreife sowie für den Übergang von der
Schule in die Ausbildung zu erarbeiten.
Die Arbeitsgruppe hat einen umfangreichen Handlungsleitfaden für Schulen
und Betriebe zur Stärkung von Ausbildungsreife und Berufsorientierung durch
Kooperationen entwickelt (
www.ausbildungspakt-berufsorientierung.de).
Erstmalig haben dabei Bund, Wirtschaft und Länder gemeinsam konkrete
Vorschläge vorgelegt, wie Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung
verbessert und Ausbildungsreife gesichert werden können. Der Handlungsleitfaden ist
über die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) an alle allgemein
bildenden Schulen verteilt worden (als CD-ROM). Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie hat diese Aktion finanziell unterstützt.
Im neuen Ausbildungspakt 2010 bis 2014, der am 26. Oktober 2010 von der
Bundesregierung, den Verbänden der Wirtschaft und der
Kultusministerkonferenz sowie der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung als neuen
Paktpartnern unterzeichnet wurde, sind ebenfalls umfassende Maßnahmen in den
Bereichen „Ausbildungsreife sicherstellen“ und „Berufsorientierung ausbauen
und weiterentwickeln“ vereinbart.
Zudem wurde vereinbart, dass die Paktpartner ihre Instrumente optimieren, um
Jugendliche und Betriebe besser zusammenzubringen:
Die Wirtschaft wird ihre Lehrstellenbörsen optimieren bzw. erstmals
bundesweit vernetzen und damit den überregionalen Abgleich (Matching) verbessern.
Die Kammern werden in einem bundesweiten Aktionstag über freie
Ausbildungsplätze informieren und beraten und ihr besonderes Augenmerk auf die
aktive Ansprache der neuen Zielgruppen richten.
Die BA hat ihr umfangreiches Beratungs- und Vermittlungsangebot bereits
verbessert und wird es weiter optimieren, um Jugendliche und Betriebe durch ihren
Arbeitgeber-Service, die Berufsberatung und die neue JOBBÖRSE im Internet
schneller und passgenauer zusammen zu bringen.
Die Bundesregierung wird in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft die Mittel zur
Einstellung von bis zu 100 zusätzlichen Beratern im Rahmen des
Förderprogramms „Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige kleine
und mittlere Unternehmen“ bereitstellen. Diese Berater sollen kleine und
mittlere Unternehmen bei der Suche nach Jugendlichen unterstützen und Angebot
und Nachfrage besser zusammen bringen.
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die
Bildungs- und Berufsberatung frühzeitig auf Schülerinnen und Schüler
auszurichten, deren Schulabschluss gefährdet ist oder die bereits die Schule
ohne Abschluss verlassen haben?
Durch die BA wird ein flächendeckendes frühzeitiges Angebot an beruflicher
Orientierung und Beratung bereits in den allgemeinbildenden Schulen der
Sekundarstufen I und II – einschließlich der Haupt- und Förderschulen –
vorgehalten. Dies betrifft Veranstaltungen im Klassenverband ebenso wie die
individuelle Information und Beratung. Vor dem Hintergrund der Vermeidung von
Folgekosten für die Versichertengemeinschaft hat die BA ein hohes Interesse daran,
nahezu alle Schülerinnen und Schüler spätestens in den Vorabgangsklassen mit
diesem Angebot zu erreichen. Darüber hinaus stehen als unterstützende
Förderinstrumente die Berufseinstiegsbegleitung und die vertiefte Berufsorientierung
zur Unterstützung der Jugendlichen mit Schwierigkeiten am Übergang Schule –
Beruf zur Verfügung.
Die Bundesregierung unterstützt die frühzeitige Bildungs- und Berufsberatung
mit dem Berufsorientierungsprogramm in überbetrieblichen und vergleichbaren
Berufsbildungsstätten (BOP). Schülerinnen und Schüler können hier ab der
7. Klasse im Rahmen einer Potenzialanalyse die eigenen Stärken und Neigungen
erkennen und diese ab Klasse 8 zwei Wochen lang an der Werkbank erproben.
Für junge benachteiligte Menschen, die von den Angeboten des Regelsystems
nicht mehr erreicht werden, die Schule massiv verweigern, ihre Ausbildung
abbrechen oder die für eine Ausbildung erforderliche Reife nicht besitzen, hat das
BMFSFJ die Initiative JUGEND STÄRKEN gestartet. Die fünf Programme von
JUGEND STÄRKEN (Schulverweigerung – Die 2. Chance,
Kompetenzagenturen, Jugendmigrationsdienste, STÄRKEN vor Ort und das neue
Modellprogramm „Aktiv in der Region“) bauen aufeinander auf und erreichen
benachteiligte Jugendliche und junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in
verschiedenen Lebensphasen. Als wichtige Bausteine von JUGEND STÄRKEN
konzentrieren sich die Programme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und
die „Kompetenzagenturen“ auf benachteiligte Jugendliche, die den Schulbesuch
massiv verweigern oder von den regulären Einrichtungen am Übergang Schule/
Beruf nicht (mehr) erreicht werden. Die seit 2006 bundesweit tätigen
Programme arbeiten in einem Netzwerk mit lokalen Einrichtungen zusammen (z. B.
Schulen, Ausbildungsanbietern, Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Kommunen
sowie Einrichtungen freier Träger).
9. In welcher Form hat die Bundesregierung die Gleichstellung von Männern
und Frauen im Ausbildungs- und Bildungsbereich im Nationalen Pakt für
Ausbildung und Fachkräftenachwuchs zu einem zentralen Thema gemacht?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine verpflichtende flächendeckende
Verankerung von Gendertraining für Berufs- und Bildungsberaterinnen und -
berater?
Geschlechtsspezifisch ausgerichtete Maßnahmen enthält der Nationale Pakt für
Ausbildung und Fachkräftenachwuchs 2010 bis 2014 nicht. Da
Ausbildungsplätze in Teilzeit für junge Mütter und Väter eine Möglichkeit zur beruflichen
Qualifizierung bieten, werden die Paktpartner für eine stärkere Nutzung der
Teilzeitberufsausbildung von Jugendlichen, insbesondere von alleinerziehenden
Müttern und Vätern, werben.
Entsprechend des gesetzlichen Auftrags (§ 29 Absatz 2 SGB III) sind Art und
Umfang der Beratung durch die BA am Bedarf des einzelnen Ratsuchenden
ausgerichtet. In der Beratungskonzeption sind in der beraterischen Grundhaltung
und den Handlungsprinzipien darüber hinaus Sensibilität für die Situation des
Kunden/der Kundin verankert.
Für den Tätigkeitsbereich der Berufs- und Bildungsberater/in existiert kein
einheitliches Berufsbild. Spezifische Gendertrainings können – sofern dies für den
Berater/die Beraterin notwendig ist – das Repertoire an
Qualifizierungsmaßnahmen ergänzen (siehe auch die Antwort zu Frage 10 zum Kompetenzmodell der
BA).
10. In welcher Form hat die Bundesregierung die Beachtung und Förderung
der beruflichen, sozialen und kulturellen Integration von Menschen mit
Migrationshintergrund im Nationalen Pakt für Ausbildung und
Fachkräftenachwuchs zu einem zentralen Thema gemacht?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine flächendeckende Verankerung von
Training in interkultureller Kompetenz für Berufs- und
Bildungsberaterinnen und -berater?
Die Paktpartner wollen die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit
Migrationshintergrund deutlich durch folgende Maßnahmen erhöhen:
– Die Kammern und Verbände werden bei den Betrieben verstärkt für die
Ausbildung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund werben. Dabei kann
auch der Einsatz von Einstiegsqualifizierungen sinnvoll sein.
– Die Wirtschaft wird durch das bundesweite Netzwerk SCHULEWIRT-
SCHAFT und das Engagement der Kammern die Information und Beratung
junger Menschen mit Migrationshintergrund und deren Eltern verbessern.
– Die Bundesregierung setzt sich in ihrem Zuständigkeitsbereich für eine
weitere Erhöhung der Anzahl von Auszubildenden mit Migrationshintergrund
ein. Zur Verbesserung der aktuell noch unzureichenden Datenlage wird sie
Möglichkeiten für eine möglichst durchgängige Erfassung des Merkmals
„Migrationshintergrund“ prüfen, um die Ausbildungsbeteiligung von
Jugendlichen mit Migrationshintergrund angemessen zu erhöhen.
– Auch die Länder setzen sich in ihrem Zuständigkeitsbereich für eine
Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit
Migrationshintergrund ein.
– Die Bundesregierung wird eine Kampagne „Migranten und Ausbildung“
entwickeln. Dazu werden die KAUSA-Aktivitäten im Rahmen des JOB-
STARTER-Programms erweitert. Neben der bisherigen Gewinnung von
Unternehmern mit Migrationshintergrund sollen künftig auch Jugendliche
mit Migrationshintergrund gezielt angesprochen und für eine
Berufsausbildung gewonnen werden. In diesem Kontext werden auch die Initiative „Aktiv
für Ausbildung“ sowie die Durchführung regionaler
Ausbildungskonferenzen fortgeführt.
– Die Bundesregierung wird in zentralen und regionalen
Ausbildungskonferenzen der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration – gemeinsam
mit den Paktpartnern, Migrantenorganisationen und Integrationsbeauftragten
der Länder – Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie deren Angehörige
und Schulen über die vielfältigen Möglichkeiten einer betrieblichen
Ausbildung informieren und beraten.
– Die Bundesregierung wird die Elternarbeit – insbesondere die Ansprache von
Eltern mit Migrationshintergrund – intensivieren. Dazu wird die Beauftragte
für Migration, Flüchtlinge und Integration jährlich – gemeinsam mit
Migrantenorganisationen, Eltern- und Jugendverbänden und
Integrationsbeauftragten der Länder und Kommunen – Elternkonferenzen durchführen. Darin
sollen vor allem die Eltern der Jugendlichen mit Migrationshintergrund über
das deutsche Ausbildungssystem informiert und beraten werden.
Die Stärkung interkultureller Kompetenzen von Berufs- und Bildungsberatern
kann zur Verbesserung des Zugangs von Migrantinnen und Migranten zur
Weiterbildung beitragen.
Die BA bietet ihrem Beratungspersonal daher flächendeckend Trainings in
interkultureller Kompetenz an. Sie hat bereits umfangreiche Konzepte zur
interkulturellen Öffnung sowie zur migrationsspezifischen Qualifizierung des
Beratungspersonals entwickelt. Da die BA in der Regel keine speziellen Beauftragten
und Ansprechpersonen für Kundinnen und Kunden mit Migrationshintergrund
hat, werden alle BA-Beschäftigten (insbesondere Führungskräfte, Beratungs-
und Vermittlungsfachkräfte mit Kundenkontakt sowie Beschäftigte aus dem
Personalbereich) im Rahmen der Personalentwicklung und im Kontext des
ganzheitlichen Diversity Managements auf Sensitivität gegenüber
(interkultureller) Vielfalt besonders qualifiziert. Für den individuellen
Qualifizierungsbedarf steht ein passgenaues Weiterbildungsangebot zur Verfügung, das in enger
Abstimmung mit der Praxis fortlaufend aktualisiert wird.
Für die Beschäftigten in den Jobcentern, die als Fallmanagerinnen und -manager
tätig sind, steht darüber hinaus ein spezielles Qualifizierungsangebot zur
Verfügung. Neben fachlichen Themen liegen die Schwerpunkte dieser Qualifizierung
auch im Bereich Beratungsmethodik. Zudem werden Aufbaumodule wie
Diversity und interkulturelle Arbeit angeboten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
11. Was unternimmt die Bundesregierung, damit die
Weiterbildungsbeteiligung von Menschen mit geringer Qualifizierung, die meist im
Niedriglohnsektor arbeiten, besonders gefördert wird?
Welche Überlegungen gibt es, damit weiterbildungsferne
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Bildungsberatung teilhaben können?
Die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung vor allem von Geringverdienern
ist ein Ziel des BMBF-Programms „Bildungsprämie“. 29 Prozent der
geförderten Personen verfügen über ein zu versteuerndes Einkommen von unter 10 000
Euro (bzw. 20 000 Euro bei gemeinsam Veranlagten). Etwa 40 Prozent haben in
den letzten zwei Jahren vor der Teilnahme am Programm Bildungsprämie an
keiner Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Eine Prämienberatung ist die
Voraussetzung zur Erlangung des Prämiengutscheins. Etwa jeder zweite
Geringqualifizierte unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nutzt diese
Gelegenheit, sich über die Beantragung eines Prämiengutscheines hinaus auch über
weitere Bildungsmöglichkeiten zu informieren.
Im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunktes „Forschung und Entwicklung zur
Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ wurden insbesondere im
Niedriglohnsektor innovative Maßnahmen für berufsbegleitende Grundbildung
entwickelt und erprobt, die vor allem für Menschen mit geringer Qualifizierung
zu einem Einstieg in die Weiterbildung dienen sollen.
Die Förderung der Nachqualifizierung von Personen ohne Berufsabschluss ist
Kernelement der Bildungsförderung durch die Agenturen für Arbeit und
Jobcenter. Auf Basis der gesetzlichen Regelungen hat die BA zwei
Sonderprogramme (WeGebAU, IFLAS) entwickelt, um diesen Personenkreis gezielt zu
unterstützen. Hierfür werden allein in diesem Jahr 600 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt.
Zudem erprobt die BA derzeit die Qualifizierungsberatung von KMU (KMU =
Kleine und mittlere Unternehmen). Intention ist es, einen Beitrag zur Erhöhung
betrieblicher Weiterbildungsaktivitäten in KMU im Hinblick auf den sich
abzeichnenden demografischen Wandel zu leisten und dem Fachkräftemangel
nachhaltig zu begegnen.
12. Welche quantitativen Aussagen sind bezüglich der Teilhabe an
Bildungsberatung von Menschen mit Migrationshintergrund, von Menschen mit
geringer Qualifizierung und von Menschen mit Behinderung im Verhältnis
zur sonstigen Bildungsberatung möglich?
Es existiert kein bundesweites Monitoring zur Teilhabe an Bildungsberatung;
insofern können keine konkreten Aussagen zur Beratung der in der Frage
angesprochenen Zielgruppen gemacht werden.
Die Anzahl von Beratungsgesprächen mit dem Inhalt Bildungsberatung werden
von der BA statistisch nicht erfasst.
Die Berufsberatung von jugendlichen Bewerberinnen und Bewerbern ist anhand
der Bewerberzahl abbildbar. Diese repräsentiert jedoch nicht die Anzahl der
Beratenen. Die Statistik der BA arbeitet an einem Konzept, mit dem die Anzahl der
Personen, die in Fragen der Berufswahl beraten wurden, ermittelt werden kann.
Eine Datenauswertung für Menschen mit Migrationshintergrund konnte auf
Basis der bisher maßgeblichen Rechts- und Datenlage nur für die Gruppe der
Ausländerinnen und Ausländer erfolgen. Der betreffende Analytikbericht der BA
muss sich deshalb auf diese Gruppe beschränken. Mit der
Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV) vom 29. Oktober 2010 darf ein
Migrationshintergrund durch die BA nun für statistische Zwecke erfasst werden. Die
Umsetzung der Erhebungsverordnung in den Fachverfahren der BA ist
eingebracht worden, valide Daten zur Anzahl von Kunden und Kundinnen mit
Migrationshintergrund werden Mitte 2012 zu erwarten sein.
13. In welchem Rahmen und in welchem Umfang fördert die Europäische
Union (EU) die Berufs- und Bildungsberatung, und in welchem Volumen
fließen hieraus Mittel nach Deutschland?
Für welche Projekte und Maßnahmen werden diese Fördermittel der EU in
Deutschland aktuell genutzt (bitte auch mit entsprechenden Angaben zu
Länderprogrammen)?
Die EU-Mitgliedstaaten können die Möglichkeiten, die das EU-Programm für
Lebenslanges Lernen bzw. die Europäischen Strukturfonds bieten, je nach ihren
Prioritäten für nationale Maßnahmen im Bildungs- bzw. Beschäftigungsbereich
nutzen. Zahlreiche nationale Maßnahmen, die im Rahmen des EU-Programms
für Lebenslanges Lernen gefördert werden, enthalten auch Elemente der Berufs-
und Bildungsberatung (z. B. im Rahmen der Programme COMENIUS, LEO-
NARDO, ERASMUS und GRUNDTVIG die Beratung bei der Vorbereitung
und Durchführung von Auslandsaufenthalten), eine separate Ausweisung der
Mittel für die beratenden Elemente ist hier jedoch nicht möglich.
Deutschland unterstützte im Jahr 2007 die Gründung des Europäischen
Netzwerks für eine Politik lebensbegleitender Beratung (European Lifelong
Guidance Policy Network — ELGPN) und ist seitdem aktives Mitglied. Das
ELGPN wird durch das EU-Programm für Lebenslanges Lernen unterstützt. Das
ELGPN repräsentiert die Interessen der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung
von Programmen und Systemen lebensbegleitender Beratung auf europäischer
Ebene, identifiziert entsprechende politische Handlungsfelder, und setzt sich für
ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer Ebene ein.
Das unter dem EU-Programm für Lebenslanges Lernen finanzierte Netzwerk
„Euroguidance“, ein Netz von nationalen Berufsberatungszentren, stellt den
Bürgern und den Akteuren der Beratung zuverlässige Informationsmittel zur
Verfügung, die alle Bildungs- und Ausbildungssysteme und alle
Beratungsdienste der Mitgliedstaaten erfassen.
Soweit von der Frage Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) erfasst sind,
sind im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den ESF in der
Förderperiode 2007 bis 2013 Ausgaben für die Bereiche allgemeine und
berufliche Bildung in Höhe von insgesamt 593 868 409 Euro eingeplant. Eine
detaillierte Ausweisung der Mittel für die Förderung der Berufs- und
Bildungsberatung ist nicht möglich, da die Förderung der Bildungsberatung in vielen
Programmen lediglich mittelbar erfolgt.
14. In welcher Form hat die Bundesrepublik Deutschland die EU-
Ratsentschließung Nr. 15030/08 „zu einer besseren Integration
lebensumspannender Beratung in die Strategien für lebenslanges Lernen“ bisher umgesetzt?
Welche weiteren Schritte will die Bundesregierung zur Umsetzung dieser
Entschließung noch unternehmen?
Mit ihrem Beratungsangebot richtet sich die BA an alle Zielgruppen auf dem
Arbeitsmarkt. Sie deckt sämtliche Phasen des Berufslebens inhaltlich ab und bietet
Unterstützung bei den unterschiedlichen Lebenslagen ihrer Kundinnen und
Kunden. Die Nutzung der Beratungsdienstleistungen der BA ist nicht
eingeschränkt. Durch Kostenfreiheit ist die Beratung jedermann zugänglich.
Unterstützt werden die Beratungsangebote durch den Internetauftritt und die
Selbstinformationseinrichtungen der BA. Hier besteht parallel die Möglichkeit,
ergänzende Informationen, z. B. zu Berufsbildern oder Weiterbildungsmöglichkeiten,
abzurufen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden die
Beratungsdienstleistungen der BA bekannt gemacht (Schwerpunktbereich 2 der Entschließung
Nr. 15030/08).
Durch Beratung und die Möglichkeiten der Eigeninformation durch die
Selbstinformationseinrichtungen sollen Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt
werden, ihren Werdegang und ihre berufliche Laufbahn grundsätzlich selbst zu
gestalten. Dabei sind jedoch bei der Aufgabenerledigung durch die BA die
gesetzlichen Vorgaben angemessen zu berücksichtigen (Schwerpunktbereich 1 der
Entschließung Nr. 15030/08).
Ein einheitliches Beratungskonzept sowie entsprechende
Qualifizierungsmaßnahmen der Beratungsfachkräfte sorgen für einen hohen Standard bei der
Qualität der Beratung in der BA. Regelmäßige Befragungen zur
Kundenzufriedenheit und entsprechende fachaufsichtliche Maßnahmen zur Sicherung der
Beratungsqualität unterstützen diese Intention. Die Beratung der Kundinnen und
Kunden richtet sich jeweils an den vorhandenen Potenzialen und
Handlungsbedarfen aus und erfährt dadurch ihre Individualität.
Durch die Verteilung der Dienststellen der BA im gesamten Bundesgebiet ist
gewährleistet, dass regionale Besonderheiten des Aus- und
Weiterbildungsangebotes sowie des Arbeitsmarktes in die Beratung einfließen können. Die
Verknüpfung der Dienststellen, der Zusammenfluss der verschiedenen Informationen in
einem gemeinsamen IT-System und die Zugriffsmöglichkeit aller
Beratungsfachkräfte auf diese Daten sorgen dafür, dass auch die überregionalen
Informationen den Beraterinnen und Beratern zur Verfügung stehen
(Schwerpunktbereich 3 der Entschließung Nr. 15030/08).
Ein regelmäßiger Austausch mit den Akteuren am Arbeits- und
Weiterbildungsmarkt (z. B. Schulen, Kammern, Verbände, Arbeitgeber etc.) stärkt die
Beratungskompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA und dient damit
den einzelnen Zielgruppen in der Bevölkerung. Auf europäischer Ebene
bestehen Verknüpfungen zu den jeweiligen Arbeitsverwaltungen im Ausland
(Schwerpunktbereich 4 der Entschließung Nr. 15030/08).
Beim dem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am
22. Oktober 2008 in Dresden verständigten sich Bund und Länder mit der
„Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ auf einen umfassenden Ziel- und
Maßnahmenkatalog, der sich auf die gesamte Bildungsbiografie – von der
frühkindlichen Bildung bis zur Weiterbildung im Beruf – bezieht. Zu den geplanten
Maßnahmen gehört u. a. das Programm „Lernen vor Ort“, das z. B. durch
Bildungsberatung die Bildungszusammenarbeit in der Weiterbildung in den Regionen
und Kommunen stärkt sowie der Ausbau der Beratungsinfrastruktur.
15. Welche Aus- und Fortbildungsgänge mit definiertem Berufsbild
Berufsund/oder Bildungsberaterin und -berater gibt es in Deutschland?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Initiativen zur Normierung und zum
Ausbau eines Berufsbildes Berufs- und/oder Bildungsberaterin und -
berater in Deutschland zu ergreifen oder zu unterstützen?
Und wenn ja, in welcher Form?
Fortbildungsordnungen auf Grund des § 53 des Berufsbildungsgesetzes werden
nach Vorliegen eines nachhaltigen Bedarfs in Zusammenarbeit mit den
Wirtschafts- und Sozialpartnern entwickelt. Ein Bedarf für eine
Fortbildungsordnung „Berufs- und/oder Bildungsberaterin und -berater“ wurde seitens der
Wirtschafts- und Sozialpartner bislang nicht vorgetragen. Das BMBF hat die
Verordnungen zu den Fortbildungsabschlüssen „Geprüfter
Personaldienstleistungsfachwirt“ (Verordnung vom 23. Juli 2010, BGBl. I S. 1035) und zum
„Geprüften Berufspädagogen“ (Verordnungen vom 26. August 2009, BGBl. I
S. 2927) erlassen. Die Absolventen dieser Fortbildungsprüfungen sollen in
ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld auch in der Lage sein,
Beratungsdienstleistungen hinsichtlich beruflicher Bildung und Entwicklung zu erbringen.
Die Berufsberatungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit werden zu einem
Großteil in der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) im Rahmen des
Studienganges „Beschäftigungsorientierte Beratung und Fallmanagement“ mit
dem Schwerpunkt „Berufsberatung“ qualitativ hochwertig ausgebildet. Der
Studiengang qualifiziert insbesondere für Aufgaben der beruflichen Beratung und
Orientierung. Er ist ein anerkannter akademischer Abschluss (Bachelor of Arts)
und richtet seine Studienstruktur an aktuellen europäischen Standards aus.
Für die externe Rekrutierung von Beraterinnen und Beratern gelten die gleichen
Qualifikationsanforderungen wie für intern rekrutierte Beraterinnen und Berater
(Hochschulabschluss bzw. vergleichbare Qualifikation).
Für die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die BA zentrale
Mindeststandards formuliert. So steht auch für die Kernaufgabe „Beratung und
Vermittlung“ ein systematischer Ablauf für eine fundierte Grundqualifizierung
der Beschäftigten zur Verfügung.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsberufes
„Fachangestellter für Arbeitsmarktförderung“ (vgl. Verordnung über die Berufsausbildung
zum/zur Fachangestellten für Arbeitsförderung vom 15. April 1999 (BGBl. I
S. 739), geändert durch Artikel 55 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003
(BGBl. I S. 2954)) sind in der Lage über Beratungs- und Vermittlungsangebote
zu informieren.
16. Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung bei der
Weiterentwicklung der Berufs- und Bildungsberatung in Deutschland die Expertise der
entsprechenden Fachverbände?
Wie werden diese in einschlägige Beratungsgremien, Beratungsprozesse
und Entscheidungen mit einbezogen?
Bei der Weiterentwicklung und beim Ausbau der Berufs- und Bildungsberatung
wird die Expertise der entsprechenden Fachverbände in geeigneter Weise mit
einbezogen, u. a. in Fachbeiräten und Begleitgremien sowie bei der
Entwicklung, Konzeption und Ausführung von Maßnahmen.
17. In welcher Form plant die Bundesregierung, zu realistischeren,
konkreteren und belastbareren Bedarfsprognosen für Fachkräfte zu gelangen und
diese frühzeitig mit einer perspektivisch erfolgreichen Berufs- und
Bildungsplanung zu verknüpfen?
Derzeit werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit
wissenschaftlicher Unterstützung Instrumente zur Abbildung der aktuellen und
zukünftigen Arbeitskräftenachfrage und des -angebots nach Branchen, Berufen,
Qualifikationen und Regionen – ein Jobmonitoring – entwickelt. Dieses
Monitoring soll für das gesamte Bundesgebiet einheitlich aufgebaut werden und sich
explizit nicht auf ausgewählte Branchen, Berufe oder Regionen beschränken.
Gleichzeitig wird ein möglichst hoher Detailgrad angestrebt. Ein wichtiges
Merkmal besteht darin, dass das Jobmonitoring regelmäßig und dauerhaft
durchgeführt werden soll, wodurch eine genauere Beobachtung der
Entwicklung des Arbeitsmarktes ermöglicht werden kann.
Die Ergebnisse des Jobmonitorings werden in einem dauerhaften „Trendreport
Arbeitskräftesicherung“ zwei Mal pro Legislatur veröffentlicht werden. Erste
Ergebnisse zur aktuellen Arbeitskräftenachfrage und zum -angebot werden im
„Trendreport Arbeitskräftesicherung“ im September 2011 veröffentlicht
werden. Im folgenden Trendreport, im 1. Quartal 2013, werden auch Ergebnisse zur
künftigen Arbeitskräftenachfrage und zum -angebot veröffentlicht werden.
Dieser kann als Frühwarnsystem dienen, um zu erwartende Personalengpässe
besser abschätzen zu können sowie als nötige Grundlage für die Entwicklung
von Handlungsempfehlungen dienen.
Die ab 2012 zur Verfügung stehenden Daten des Nationalen Bildungspanels
(NEPS) können bei entsprechender wissenschaftlicher Auswertung ggf.
mittelbare Hinweise für erfolgreiche Berufs- und Bildungsplanungen liefern, die eine
stärker evidenzbasierte Bildungspolitik ermöglichen können. Ob dies auch
Konsequenzen für die Entwicklung von Prognoseinstrumenten im Rahmen der
empirischen Bildungsforschung zur Folge haben wird, lässt sich zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht einschätzen.
II. Berufs- und Bildungsberatung bei der BA/Jobcenter
18. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Bundesagentur für Arbeit
bzw. die Jobcenter ihrem gesetzlichen Auftrag in Bezug auf eine
umfassende und flächendeckende kostenlose berufliche Beratung – ob für
Arbeitslose oder für Menschen in Beschäftigung – nachkommen?
Die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter erfüllen nach § 29 ff. SGB III
(Jobcenter nach § 16 Absatz 1 SGB II i. V. m. § 29 ff. SGB III) den gesetzlichen
Auftrag, Jugendlichen und Erwachsenen, die am Erwerbsleben teilnehmen oder
teilnehmen wollen, Berufsberatung und Arbeitgebern Arbeitsmarktberatung
anzubieten. Dieser Auftrag wird uneingeschränkt wahrgenommen. Es handelt sich
dabei um eine Pflichtaufgabe der Agenturen für Arbeit für alle Jugendlichen und
Erwachsenen. Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Pflichtleistung
Berufsberatung wird im Rechtskreis SGB III im Rahmen der Rechtsaufsicht und
über die Mitgliedschaft des Vertreters des BMAS im Verwaltungsrat der
Bundesagentur für Arbeit überwacht. Für die Jobcenter ist Berufsberatung eine
Kann-Leistung.
19. Wie viele Menschen haben das Angebot der Berufs- und Bildungsberatung
der Bundesagentur für Arbeit in den letzten fünf Jahren wahrgenommen,
gegliedert nach den Personengruppen Schüler, Auszubildende,
Studierende, Berufstätige, Arbeitslose etc., gegliedert nach Geschlecht und
nationaler Herkunft sowie nach den einzelnen Jahren?
Welche entsprechenden Informationen liegen der Bundesregierung für die
Berufs- und Bildungsberatung der Jobcenter vor?
20. Wie viele Menschen, die das Angebot der Berufs- und Bildungsberatung
der Bundesagentur für Arbeit in den letzten fünf Jahren wahrgenommen
haben, haben Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) bezogen
(absolut und prozentual)?
Welche entsprechenden Informationen liegen der Bundesregierung für die
Berufs- und Bildungsberatung der Jobcenter vor?
Die Fragen 19 und 20 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Anzahl von Beratungsgesprächen mit dem Inhalt Bildungsberatung werden
von der BA statistisch nicht erfasst. Die Berufsberatung von jugendlichen
Bewerberinnen und Bewerbern ist anhand der Bewerberzahl abbildbar. Diese
repräsentiert jedoch nicht die Anzahl der Beratenen. Die Statistik der BA arbeitet
an einem Konzept, mit dem die Anzahl der Personen, die in Fragen der
Berufswahl beraten wurden, ermittelt werden kann. Zahlen zur Teilnahme an aktiven
Maßnahmen und zum Bezug von passiven Leistungen des SGB II und SGB III
finden sich in den Veröffentlichungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
unter
http://statistik.arbeitsagentur.de.
21. Über wie viele Berufs- und Bildungsberaterinnen und -berater verfügte die
Bundesagentur für Arbeit in den letzten fünf Jahren bundesweit (nach
Jahren und Bundesländern gegliedert)?
Welche entsprechenden Informationen liegen der Bundesregierung für die
Jobcenter vor?
Berufsberater/-innen in den Agenturen für Arbeit
Berücksichtigt wurden die Bereiche „U 25“ und „Akademische Berufe“
Vollzeitäquivalente, Zeitreihe (Berichtsmonat Dezember)
Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 März 11
Insgesamt 2 529 2 520 2 703 2 951 2 993 2 990
Schleswig-Holstein 84 84 90 102 105 105
Hamburg 40 42 41 58 52 53
Niedersachsen 254 253 263 294 307 304
22. Über welche Qualifikationen verfügen die Berufs- und
Bildungsberaterinnen und -berater der Bundesagentur für Arbeit?
Hat es in den letzten fünf Jahren Veränderungen in der Struktur der
Anforderungen und Voraussetzungen gegeben bzw. sind solche Veränderungen
geplant?
Welche entsprechenden Informationen liegen der Bundesregierung für die
Jobcenter vor?
Bezüglich der Qualifikationen von Berufsberatungsfachkräften in der BA wird
auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Ergänzend dazu: Das Bildungsangebot
der BA wird in einem kontinuierlichen Anpassungsprozess fortlaufend
aktualisiert, an der aktuellen Arbeitsmarktpolitik und den damit verbundenen
Anforderungen an die Beratungsfachkräfte ausgerichtet. Mit der 2009 eingeführten
neuen BA-Beratungskonzeption verfügt die BA über einen auf die neuen
Anforderungen abgestimmten, in einheitlicher Struktur erstellten und
fachwissenschaftlich fundierten Referenzrahmen für Beratung.
23. Wie ist die Altersstruktur der Berufs- und Bildungsberaterinnen und -
berater der Bundesagentur für Arbeit, und wie hat sich diese in den letzten fünf
Jahren entwickelt?
Welche entsprechenden Informationen liegen der Bundesregierung für die
Jobcenter vor?
Die entsprechenden Analysen sind nur sehr aufwändig zu erstellen und
innerhalb der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich.
Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 März 11
Bremen 28 28 31 32 35 34
Nordrhein-Westfalen 537 536 608 650 667 685
Hessen 177 167 188 215 218 210
Rheinland-Pfalz 121 116 121 137 145 145
Baden-Württemberg 279 286 355 397 391 388
Bayern 334 332 352 404 413 411
Saarland 31 30 31 35 35 35
Berlin 107 111 103 112 109 109
Brandenburg 96 97 102 99 103 100
Mecklenburg-Vorpommern 78 75 65 58 56 55
Sachsen 162 168 162 162 159 161
Sachsen-Anhalt 101 101 98 105 107 104
Thüringen 101 96 95 93 91 92
Quelle: IT-Verfahren coPW (Mitarbeiterexport; bis 2008); ERP-BI (Personalstrukturdaten; ab 2009 Ladestand: 23. April 2011)
24. Wie ist die Geschlechterstruktur der Berufs- und Bildungsberaterinnen und
-berater der Bundesagentur für Arbeit, und wie hat sich diese in den letzten
fünf Jahren entwickelt?
Welche entsprechenden Informationen liegen der Bundesregierung für die
Jobcenter vor?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
25. Welche Maßnahmen werden vor dem Hintergrund, dass junge Menschen
sich je nach eigenem Geschlecht weiterhin für typische Frauen- bzw.
Männerberufe entscheiden, für die Verbesserung einer genderorientierten
Berufsberatung durch die BA getroffen?
Welche entsprechenden Informationen liegen der Bundesregierung für die
Jobcenter vor?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
26. Werden die Berufs- und Bildungsberaterinnen und -berater im Sinne einer
zu verbessernden genderorientierten Berufsberatung gezielt
weitergebildet?
Wenn ja, wie hoch ist die Beteiligungsquote von Männern in der
Bundesagentur für Arbeit, die an Weiterbildungen zur genderorentierten
Berufsberatung teilnehmen?
Welche entsprechenden Informationen liegen der Bundesregierung für die
Jobcenter vor?
Die in der Antwort zu Frage 15 dargestellte Grundqualifizierung für
Beratungsfachkräfte enthält Qualifizierungsmodule, die eine Professionalität im Bereich
der Berufs-, Bildungs- und Beschäftigungsberatung fördern. Qualifizierungen
auf dem Gebiet der beraterischen Feldkompetenz (z. B. Diversity,
Bildungskunde, Berufskunde, Studienkunde, Arbeitsmarktentwicklung, Zukunft der
Erwerbsarbeit etc.) stellen auch unter Gesichtspunkten der
Geschlechtergleichstellung eine qualitativ umfassende Dienstleistung sicher.
27. Welches Material zur Berufsberatung liegt in der Bundesagentur für Arbeit
vor, damit jungen Frauen ein möglichst breites Berufsspektrum vorgestellt
wird und ihr Interesse für typische Männerberufe geweckt wird, und
welches Material gibt es, um Interesse bei jungen Männern für sogenannte
typische Frauenberufe zu wecken?
Wird in einem solchen Beratungsmaterial auf die oftmals bestehende
Diskrepanz bezüglich zukünftiger Entgelte, Aufstiegschancen und
Arbeitsplatzsicherung zwischen typischen Frauen- und Männerberufen
hingewiesen?
Welche entsprechenden Informationen liegen der Bundesregierung für die
Jobcenter vor?
Die BA hält umfangreiches berufskundliches Informationsmaterial in Print- und
Onlineversion vor (z. B. planet-beruf, BERUFENET, abi.de), auch als
Präsenzangebot in den Berufsinformationszentren. Dabei werden spezielle Materialien
angeboten, die „geschlechteruntypische“ Informationen (einschließlich
Verdienst- und Entwicklungsmöglichkeiten) enthalten – beispielsweise „abi
female“, „abi – Typisch Frau, typisch Mann?“ oder „planet-beruf: MINT for you“.
Diese Unterlagen sind allgemein zugänglich.
28. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufs- und
Bildungsberatung der Bundesagentur für Arbeit sind nichtdeutscher Staatsbürgerschaft
bzw. haben Migrationshintergrund?
Wie haben sich diese Anteile in den letzten fünf Jahren verändert?
Welche entsprechenden Informationen liegen der Bundesregierung für die
Jobcenter vor?
Die Daten zur Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit nichtdeutscher
Staatsbürgerschaft können ab Oktober 2009 erhoben werden, für die Jahre davor
liegen keine Daten vor. Die entsprechenden Analysen sind nur sehr aufwändig
zu erstellen und innerhalb der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Frist
nicht möglich. Der Migrationshintergrund von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfasst. Die BA geht davon
aus, dass ca. acht Prozent ihrer Beschäftigten einen Migrationshintergrund
haben.
29. Wie stellt die Bundesagentur für Arbeit sicher, dass es eine ausreichende
Zahl von interkulturell qualifizierten und mit entsprechender
Mehrsprachigkeit ausgezeichneten Berufs- und Bildungsberatern gibt, um speziell
den Beratungsbedürfnissen und Erfordernissen von Menschen mit
Migrationshintergrund zufriedenstellend nachkommen zu können?
Welche entsprechenden Informationen liegen der Bundesregierung für die
Jobcenter vor?
Die auf Chancengleichheit ausgerichtete Personalpolitik der BA berücksichtigt
die Vielfalt der Kompetenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Deshalb
fördert sie auch die Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund.
Den regionalen migrationsspezifischen Gegebenheiten folgend verfügen die
Agenturen für Arbeit über entsprechende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der
Rekrutierungsprozess wird zentral auch durch entsprechende mehrsprachige
Informationsmaterialien unterstützt.
Ergänzend dazu verfügt die BA über eine Vielzahl von
Qualifizierungsangeboten, u. a. ein Sensitivitätstraining, welche über eine Diversity Plattform allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Verfügung stehen.
30. Wie beurteilt die Bundesregierung einen Ausbau der obligatorischen
Berufsberatung gegen Ende der Schullaufbahn im Sinne einer langfristig
angelegten Berufswegplanung?
Berufsberatung ist nach gültiger Rechtslage eine individuelle Dienstleistung, die
Jugendliche und Erwachsene in Anspruch nehmen können. Gerade bei jungen
Menschen, die erstmalig vor einer Berufswahlentscheidung stehen, ist es
sinnvoll, den Berufswahlprozess durch professionelle Berufsberatung, wie sie von
den Agenturen für Arbeit angeboten wird, rechtzeitig zu unterstützen. Dazu trägt
auch eine in enger Abstimmung mit den allgemein bildenden Schulen
durchgeführte Berufsorientierung bei. Je nach individueller Situation können für junge
Menschen bereits in einem relativ frühen Stadium der Berufswahl längerfristige
Berufswegeplanungen eine Rolle spielen, die insbesondere im
Beratungsgespräch zum Tragen kommen können. Beratungsfachkräfte müssen jedoch auch
darauf achten, dass keine Überforderung im Einzelfall eintritt und
überschaubare Zeiträume und nachvollziehbare Handlungsschritte beschrieben werden.
31. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit
im Hinblick auf ihren doppelten Auftrag (Dienstleistungen für
Arbeitgeber und für Arbeitnehmer zu erbringen) vor dem Hintergrund des § 289
SGB III und seiner Begründung?
Welche entsprechenden Informationen liegen der Bundesregierung für die
Jobcenter vor?
Der Bezug zu § 289 SGB III wird aus der Frage nicht deutlich.
32. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung des Berufs- und
Bildungsberatungsangebotes der Bundesagentur für Arbeit?
Nein. Die Bundesagentur für Arbeit führt selbst regelmäßige
Kundenbefragungen zu ihrem Beratungs- und Vermittlungsangebot durch.
33. Plant die Bundesregierung, die Arbeitgeber stärker und verbindlicher in die
Bedarfsplanung einzubeziehen und beispielsweise eine Meldepflicht für
offene Stellen bei der BA einzuführen?
Derzeit ist nicht geplant, die Arbeitgeber durch eine Meldepflicht für offene
Stellen bei der BA verbindlicher in die Bedarfsplanung einzubeziehen. Die BA
bindet die Arbeitgeber bereits seit mehreren Jahren in der Form in die
Bedarfsplanung ein, dass im Rahmen der regelmäßigen Kontakte zu den Arbeitgebern
der kurz- und mittelfristige Arbeitskräftebedarf in den einzelnen Berufsfeldern
erfragt und die Förderung der beruflichen Weiterbildung auf nachgefragte
Berufe hin ausgerichtet wird.
III. Berufs- und Bildungsberatung außerhalb der BA/Jobcenter
34. Welche Daten über die Anzahl der haupt- bzw. nebenberuflich tätigen
Berufs- und Bildungsberaterinnen und -berater in Deutschland – außerhalb
der Bundesagentur für Arbeit – liegen der Bundesregierung vor?
35. Welche Daten über die Anzahl der Berufs- und
Bildungsberatungseinrichtungen in Deutschland liegen der Bundesregierung vor?
Die Fragen 34 und 35 werden im Zusammenhang beantwortet.
Ein umfassender Überblick über haupt- oder nebenberuflich tätige Berufs- und
Bildungsberaterinnen und -berater bzw. über Berufs- und
Bildungsberatungseinrichtungen in Deutschland liegt derzeit nicht vor. Die vom BMBF in Auftrag
gegebene Studie „Bestandsaufnahme in der Bildungs-, Berufs und
Beschäftigungsberatung und Entwicklung grundlegender Qualitätsstandards“ aus dem
Jahr 2007 weist ein breites Feld heterogener Anbieter von Bildungs-, Berufs-
und Beschäftigungsberatung aus.3
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine gesicherte Kenntnis über die
exakte Anzahl von Beraterinnen und Beratern oder Beratungseinrichtungen in
Deutschland kaum zu ermitteln ist. Einen Anhaltspunkt zur Schätzung kann die
Studie insofern geben, dass insgesamt 62 410 Personen zur Befragung
eingeladen wurden.
3 Details zu Fußnote 3 siehe im Anhang.
36. Welche Mindeststandards gibt es in Deutschland für die Qualifikation von
Berufs- und Bildungsberaterinnen und -beratern, die haupt- oder
nebenberuflich außerhalb der Bundesagentur für Arbeit tätig sind?
Hält die Bundesregierung die möglichen vorhandenen Mindeststandards
für ausreichend, und beabsichtigt sie Initiativen zur Normierung solcher
Mindeststandards?
Bisher liegen für Deutschland keine einheitlichen Mindeststandards oder
gesetzlichen Regelungen für die Qualifikation oder die Aus- und Weiterbildung sowie
den Berufsstatus der Beratenden in der Bildungs- und Berufsberatung vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
37. Welche gängigen Zertifizierungsverfahren gibt es in Deutschland für
Berufs- und Bildungsberaterinnen und -berater bzw. für Berufs- und
Bildungsberatungseinrichtungen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität und die Effizienz der
aktuellen Zertifizierungsverfahren, und welche Verbesserungen hält sie
gegebenenfalls für notwendig?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3, 15 und 36 verwiesen.
a) Qualifizierung und Zertifizierung von Beratenden in Deutschland
Akademische Studiengänge
– Akkreditierter berufsbegleitender Masterstudiengang „Berufs- und
Organisationsbezogene Beratungswissenschaften“, Universität Heidelberg,
– Bachelorstudiengang an der Hochschule der Bundesagentur
„Beschäftigungsorientierte Beratung und Fallmanagement“, Mannheim,
– Berufsbegleitender Masterstudiengang Beratung in (Weiter-)Bildung und
Beruf, Universität Münster,
– Berufsbegleitender „Masterstudiengang Beratung in der Arbeitswelt –
Coaching und Supervision“, FHS Frankfurt/Main,
– Masterstudiengang „Beratung und Sozialrecht“, FHS Frankfurt/Main,
– Weiterbildender Masterstudiengang Counselling, ein Kooperationsprojekt
der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg und der Grundig-
Akademie Nürnberg,
– Master of Arts in Counselling and Social Advocacy, FH Köln,
– Weiterbildender Masterstudiengang Qualifizierungsberatung der FU Berlin
(MQB),
– Weiterbildungsstudiengang Master for Counselling – Personenzentrierte
Beratung, Fernuniversität Hagen in Verbindung mit der Gesellschaft für
wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie GwG.
Nichtakademische Weiterbildung/Qualifizierung für Beraterinnen und -berater
– Verbund Regionaler Qualifizierungszentren (RQZ): Weiterbildung
„Bildungsberatung und Kompetenzentwicklung“ mit bundesweit einheitlichem
Curriculum.
b) Zertifizierung von Beratungseinrichtungen in Deutschland
Ein bundesweit einheitliches Zertifizierungsverfahren für
Beratungseinrichtungen der Berufs- und Bildungsberatung ist derzeit in Deutschland nicht
vorhanden. Beratungsstellen orientieren sich teilweise freiwillig an eigens entwickelten
Standards. So enthält unter anderem die Empfehlung des Arbeitskreises
„Bildungs- und Weiterbildungsberatung“ unter dem Dach des Deutschen Städtetages
Rahmenkriterien für die Qualität von Bildungs- und Weiterbildungsberatung.
Darüber hinaus zertifizieren sich zahlreiche Beratungsstellen über
Qualitätsmanagementverfahren (z. B. EFQM, Din ISO, LQW).
Das BMBF fördert zudem das Verbundprojekt „Offener Koordinierungsprozess
zur Qualitätsentwicklung in der Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung“
des Nationalen Forums Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung (nfb) und
des Instituts für Bildungswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität
Heidelberg (siehe auch Frage 3).
38. In welcher Form wird garantiert, dass bei der Beantragung bzw.
Ausstellung der Bildungsprämie eine qualitativ anspruchsvolle Bildungsberatung
stattfindet?
Beabsichtigt die Bundesregierung, das aktuelle System der
Bildungsberatung bei der Bildungsprämie zu verändern, und wenn ja, mit welcher
Zielsetzung und in welcher Form?
Die Ausgabe des Bildungsprämiengutscheins ist an eine Prämienberatung
geknüpft. Als Prämienberatungsstellen wurden im Einvernehmen mit dem
jeweiligen Land solche Einrichtungen ausgewählt, die über qualifizierte
Bildungsberaterinnen und Bildungsberater verfügen und bereits als
Bildungsberatungsstellen tätig sind. Sie müssen sich durch umfassende Kenntnis in der Weiterbildung
auszeichnen und trägerneutral beraten (siehe Förderrichtlinie vom 1. Januar
2008 in der nunmehr gültigen Fassung vom 8. Dezember 2009). Damit wurde
die Absicht verbunden, Gutscheinnutzerinnen und Gutscheinnutzer eine
professionell durchgeführte Bildungsberatung zu ermöglichen. Die Bildungsprämie
wird evaluiert. Nach Auswertung der Evaluationsergebnisse wird geprüft, ob
Änderungen im System der Bildungsberatung bei der Bildungsprämie
notwendig sind.
39. Wie beurteilt die Bundesregierung die Transparenz der Berufs- und
Bildungsberatungsangebote in Deutschland und die Sicherung ihrer Qualität
für Klientinnen und Klienten bzw. Verbraucherinnen und Verbraucher?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der
Transparenz und der Qualitätssicherung, und um welche Maßnahmen
handelt es sich?
Die weitere Verbesserung der Transparenz sowie die Qualitätssicherung im Feld
der Berufs- und Bildungsberatungsangebote vor dem Hintergrund sich stetig
ändernder Anforderungen in der Arbeits- und Lebenswelt eines jeden Einzelnen
bleibt ein Prozess, den die Bundesregierung über verschiedene Maßnahmen und
im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten vorantreibt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
Anhang zu Fußnote 3
Öffentliche Anbieter
● Arbeitsverwaltung: Bundesagentur für Arbeit/Arbeitsagenturen und Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
● Schulen (Grundschulen, Realschulen, Hauptschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Sonderschulen)
● Hochschulen und Hochschulumfeld (Career Service Netzwerk, Studentenwerk, zentrale Studienberatung, Akademisches Auslandsamt)
● Volkshochschulen
● Kommunen mit ihren Dienstleistungen (Sozialämter, Jugendhilfe, Weiterbildungsberatung, Integrationsberatung, Frauenberatung,
Jugendgerichtshilfe, Lebenshilfeberatung)
● Kommunal- und Regionalverbände
● Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
● Handwerkskammern
● Industrie- und Handelskammern
● Berufsförderungswerke
● Berufsbildungswerke
● Berufsgenossenschaften
● Rentenversicherungsträger
Private Anbieter
● Private Schulen
● Private Hochschulen
● Weiterbildungsanbieter
● Personalberater
● Coachinganbieter
● Karriere-, Berufs- und Laufbahnberatung
● Zeitarbeitsfirmen
Gemeinnützige Anbieter
● Einrichtungen der freien Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonisches Werk, Kolping, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter Samariter Bund,
Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Internationaler Bund)
● Kirchen (Gemeinden, Bildungswerke, Jugendwerke)
● Verbraucherverbände
● Migrationsberatungsstellen (z. B. Jugendmigrationsdienste)
● Frauenberatungsstellen (z. B. Frau und Beruf)
Sonstige Verbände und Organisationen
● Berufsverbände
● Gewerkschaften
● Arbeitgeberverbände
● Parteien]