[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5880
17. Wahlperiode 23. 05. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Martin Dörmann,
Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5545 –
Konsequenzen der Digitalisierung für Kulturgüter und -institutionen
und die Vermittlung von Kultur und Wissen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Digitalisierung verändert die Bewahrung, Sicherung und
Zugänglichmachung von Kulturgütern. Auf europäischer Ebene wurde im November 2008
die europäische digitale Bibliothek Europeana als Teil der Initiative der
Europäischen Kommission für ein integriertes Gesamtkonzept im Hinblick auf die
Informationsgesellschaft und die audiovisuelle Politik der Europäischen
Union (i2010-Initiative) ins Leben gerufen. Ziel der Europeana ist es, das
kulturelle und wissenschaftliche Erbe Europas für alle über das Internet
zugänglich zu machen. Jedes Mitgliedsland ist für die Einbindung der Inhalte selbst
verantwortlich. Am 2. Dezember 2009 wurden die Gemeinsamen Eckpunkte
von Bund, Ländern und Kommunen zur Errichtung einer „Deutschen
Digitalen Bibliothek (DDB)“ als Beitrag zur „Europäischen Digitalen Bibliothek
(EDB)“ sowie das Verwaltungs- und Finanzabkommen zwischen Bund und
den Ländern über die Errichtung und den Betrieb der Deutschen Digitalen
Bibliothek von der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder und dem
Bundeskabinett beschlossen. Darin ist auch die Schaffung eines
Kompetenznetzwerkes DDB vorgesehen.
Neben der Digitalisierung der Kulturgüter stellt die Veränderung der Kultur-
und Wissensvermittlung einen weiteren wichtigen Aspekt dar. Es ist davon
auszugehen, dass die neuen Kommunikations- und Medienformen (Web 2.0
etc.) erheblichen Einfluss auf die Vermittlung von Kultur und Wissen nehmen
werden. Vor diesem Hintergrund stellen sich eine Reihe von Fragen, welche
Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Kulturinstitutionen in
Deutschland, insbesondere die vom Bund geförderten Einrichtungen, diese
neuen Vermittlungsformen in ihre Arbeit integrieren können.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Ziel der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) ist der Aufbau und Betrieb der
zentralen Infrastruktur zur Vernetzung der Bestände an Digitalisaten aller
Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland. Der Aufbau der zentralen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 19. Mai 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5880 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeInfrastruktur wird allein durch den Bund finanziert, während der Betrieb durch
Bund und Länder gemeinsam je zur Hälfte finanziert wird.
Die Digitalisierung von Kulturgut und wissenschaftlicher Information ist
Aufgabe der jeweiligen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen – nicht der DDB.
Soweit Digitalisierungen für die Wissenschaft relevant sind, stellt die Deutsche
Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) auf Antrag gegebenenfalls Fördermittel
bereit. Darüber hinaus bleibt es Bund und Ländern überlassen, für ihren jeweiligen
Bereich nach Bedarf und Möglichkeit Fördermittel bereitzustellen. Der
Finanzbedarf für die Digitalisierung von Kulturgut für die nächsten Jahre ist enorm. Er
übersteigt bei weitem das, was Bund, Länder und Kommunen hier gemeinsam
leisten können. Daher werden zusätzlich private Partnerschaften angestrebt. Die
ersten Reaktionen auf eine entsprechende aktuelle EU-weite Ausschreibung
sind ermutigend.
Seit 1997 erfolgten bereits Digitalisierungen in erheblichem Umfang. Die
Digitalisate sind bisher jedoch auf eine Vielzahl von Portalen und Webseiten verteilt
und daher nur sehr eingeschränkt nutzbar. Mit der DDB werden diese erstmals
über ein zentrales Portal vernetzt und mit moderner Such- und
Präsentationstechnik zugänglich.
Im europäischen Rahmen stellt Deutschland nach Frankreich schon heute den
zweitgrößten Anteil an Digitalisaten in der europäischen digitalen Bibliothek
Europeana. Mit der Einbindung der DDB in die Europeana dürfte sich diese
Position noch erheblich verbessern. Auch mit der Konzeption der DDB und der
vorhandenen Digitalisierungskapazität liegt Deutschland im europäischen
Vergleich weit vorn.
Digitalsierung von Kulturgütern
1. Ist der in einer ersten Ausbaustufe geplante Betriebsbeginn der Deutschen
Digitalen Bibliothek Ende 2011 einzuhalten?
Wenn ja, welche wesentlichen Funktionen werden zur Verfügung stehen?
Wenn nein, warum kann der geplante Betriebsbeginn nicht eingehalten
werden?
Die DDB soll in folgenden Schritten in Betrieb gehen:
1. Dezember 2011: Beschränkter öffentlicher Pilotbetrieb mit ausgewählten
Nutzern (z. B. Projektbeteiligten, Lehrern, Schülern/Studenten),
2. Mai 2012: Öffentlicher Pilotbetrieb,
3. 2014: Evaluierung der DDB, wie im Bund-Länder-Abkommen (Artikel 9)
vorgesehen.
Nach derzeitigem Sachstand wird der geplante Betriebsbeginn Ende 2011
eingehalten. Die DDB wird zu Beginn vor allem ein nationales Portal aufweisen,
mit dem die Bestände an Digitalisaten der Kultur- und
Wissenschaftseinrichtungen sukzessive zentral zugänglich gemacht werden können. Darüber hinaus
wird sie ein Extranet für die Einrichtungen sowie eine Diensteplattform (z. B.
mit Werkzeugen zur Datenoptimierung und Qualitätssicherung) aufweisen.
2. Sind die für die Weiterentwicklung der Infrastruktur der DDB ab 2012
vorgesehenen finanziellen Mittel ausreichend?
Für den Aufbau der zentralen Infrastruktur der DDB (Portal, Diensteplattform
etc.) hat die Fraunhofer-Gesellschaft zu Projektbeginn bis zu 16,5 Mio. Euro
veranschlagt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5880Für die erste Ausbaustufe stehen zunächst 8 Mio. Euro zur Verfügung. Damit
kann bereits eine moderne erste Grundversion des DDB-Portals realisiert
werden. Für den vollständigen Ausbau der DDB werden zu einem späteren
Zeitpunkt zusätzliche Mittel nötig sein.
3. Plant die Bundesregierung eine Bestandsaufnahme aller bereits
vorhandenen Digitalisate in deutschen Kultureinrichtungen?
Deutschland verfügt über ca. 30 000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen.
Zurzeit werden die Adressdaten dieser Einrichtungen erhoben. In einem
weiteren Schritt wird das (nach dem Bund-Länder-Abkommen mit dem Betrieb der
DDB beauftragte) „Kompetenznetzwerk DDB“ die Einrichtungen kontaktieren,
um deren gesamte Bestände an Digitalisaten für die DDB zu erfassen. In Kürze
wird mit der Einbindung der Digitalisate von etwa 30 großen Einrichtungen
begonnen. Da die Einrichtungen bisher unterschiedliche Datenformate verwenden
und darüber hinaus komplexe technische und organisatorische Fragen zu klären
sind, wird die Einbindung der Bestände schrittweise erfolgen.
4. Plant die Bundesregierung, einen Masterplan oder eine nationale
Digitalisierungsstrategie, wie beispielsweise vom Deutschen Bibliotheksverband
e. V. gefordert, zu erarbeiten bzw. durch die DDB erarbeiten zu lassen?
Wenn nein, warum nicht?
Nach den „Gemeinsamen Eckpunkten von Bund, Ländern und Kommunen zur
DDB“ sollen unter Einhaltung der Bestimmungen des Urheberrechts vor allem
Angebot und Nachfrage darüber entscheiden, welche Werke digitalisiert werden.
Hier soll die DDB die Plattform für einen geeigneten Dialog zwischen Kultur-
und Wissenschaftseinrichtungen, Nutzern und öffentlichen wie privaten
Geldgebern bilden. Die Moderation des Prozesses obliegt dem „Kompetenznetzwerk
DDB“, dem derzeit 13 namhafte Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen aus
allen Sparten angehören (Bayerische Staatsbibliothek, Bibliotheksservice-
Zentrum Baden-Württemberg, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege
und Archäologisches Landesmuseum, Bundesarchiv, Deutsches Filminstitut,
Deutsche Nationalbibliothek, Landesarchiv Baden-Württemberg, Max-Planck-
Institut für Wissenschaftsgeschichte, Niedersächsische Staats- und
Universitätsbibliothek Göttingen, Sächsische Landesbibliothek – Staats- und
Universitätsbibliothek Dresden, Stiftung Historische Museen Hamburg für den digiCult-
Verbund eG, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Digitales Kunst- und Kulturarchiv
Düsseldorf – d:kult).
Im Kuratorium des „Kompetenznetzwerks DDB“ sind Bund, Länder und
Kommunen vertreten. Das beschriebene Vorgehen soll sicherstellen, dass
sachgerechte Prioritäten gesetzt werden (z. B. vorrangige Digitalisierung von Werken,
die sich in schlechtem Zustand befinden, oder die von besonderem Interesse für
Bildung und Wissenschaft sind). Das „Kompetenznetzwerk DDB“ stimmt sich
dabei mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) ab, welche die
Digitalisierung aus wissenschaftlicher Sicht fördert. Darüber hinaus beteiligt es
nach Bedarf auch Verbände und Einzelinstitutionen der verschiedenen Sparten.
Im Kompetenznetzwerk DDB wird also das inhaltliche und gesamtstrategische
Vorgehen bei der Digitalisierung diskutiert und in Abstimmung mit den
Beteiligten festgelegt. Inwieweit es – mit Blick auf die große Zahl an Kultur- und
Wissenschaftseinrichtungen und die vielfältigen Bestände an Kulturgut und
wissenschaftlicher Information – zweckmäßig ist, einen „Masterplan“ für die
Digitalisierung zu entwickeln, wird das „Kompetenznetzwerk DDB“ prüfen.
Drucksache 17/5880 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Welche Kulturgüter (Sparten) sollen – nach jetzigem Stand der Planungen
und unter der Voraussetzung, dass die Bundesregierung eine nationale
Digitalisierungsstrategie entwickelt – mit welcher Priorität hinsichtlich der
zeitlichen Dimension, ihrer Bedeutung, ihrer urheberrechtlichen
Zugänglichkeit usw. digitalisiert werden?
Siehe Antworten zu den Fragen 4 und 6.
6. Welche Qualitätsmerkmale sollen die Digitalisate erfüllen (einfache Kopie/
Kopie mit Register/Suchmöglichkeiten/Edition/bei Text Volltextsuche etc.)?
Im Rahmen des Aufbaus der DDB werden zurzeit von der Fraunhofer-
Gesellschaft in Zusammenarbeit mit dem „Kompetenznetzwerk DDB“ auch
einheitliche Qualitätsanforderungen an Digitalisate und zugehörige Metadaten (sie
ermöglichen vor allem eine effektive Suche und Vernetzung von Digitalisaten)
erstellt und abgestimmt. Dabei wird ein möglichst hohes Maß an Qualität
angestrebt. Zugleich werden Werkzeuge entwickelt, die bei den bereits vorhandenen
Digitalisaten und Metadaten eine Datenoptimierung ermöglichen. Bei der
Digitalisierung geht es neben Texten um alle Arten von Materialien (z. B. auch
Bilder, Audio- und Videodateien oder 3D-Objekte). Im Rahmen des vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geförderten
Technologieprogramms THESEUS wurden Werkzeuge zur Datenoptimierung und zur
Transformation der Daten in standardisierte Formate entwickelt. Mit der
Digitalisierung sollen auch möglichst umfangreiche inhaltsbeschreibende
Metadaten erstellt werden. Dazu sollen auch offene Schnittstellen für Zugänge zu
vorhandenen Erschließungsdaten geschaffen sowie flexible und modulartige
Verarbeitungsprozesse eingerichtet werden. THESEUS-Leitfäden enthalten
Empfehlungen für den Digitalisierungsprozess.
7. Auf welcher Grundlage und durch wen werden Prioritäten für die
Digitalisierung erarbeitet?
Siehe Antwort zu Frage 4.
8. In welchem Etat des Bundeshaushalts wurden welche finanziellen Mittel
Deutsche Digitale Bibliothek bisher wofür verwendet?
Für den Aufbau der DDB verfügt der Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM) für 2010/2011 aus dem Konjunkturprogramm II
über insgesamt 8 Mio. Euro. Für den Betrieb der DDB stehen im Etat des BKM
ab 2011 jährlich 1,3 Mio. Euro zur Verfügung (Bundesbeitrag); die Länder
stellen den gleichen Beitrag. Die Verwaltung des Gesamtbudgets in Höhe von
2,6 Mio. Euro erfolgt durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Auftrag
des „Kompetenznetzwerks DDB“.
9. Welchen finanziellen Beitrag leistet der Bund über die DDB hinaus für die
konkrete Digitalisierung von Kulturgütern (Digitalisierungsarbeit)
insgesamt?
Flächendeckende Erhebungen über den Investitionsumfang für
Digitalisierungen existieren derzeit nicht. Jede Kultureinrichtung entscheidet im Rahmen
ihres Budgets eigenständig, inwieweit sie finanzielle Mittel für die
Digitalisierung einsetzt. Die Förderung von Digitalisierungen durch die Deutsche
Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) ist wissenschaftlich ausgerichtet und er-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5880streckt sich weitgehend auf Einrichtungen im Bereich der Länder. Im Übrigen
sind Aufwendungen für Digitalisierungen häufig mit anderen Projekten (z. B.
Erstellung von digitalen Bestandsverzeichnissen und Datenbanken) verbunden
und können deshalb nicht exakt spezifiziert werden. Nach einer ad hoc
durchgeführten ressortübergreifenden Umfrage betragen die bisherigen
Aufwendungen für Digitalisierungen im Bereich des Bundes überschlägig ca. 50 Mio.
Euro.
Neben den unmittelbaren Aufwendungen für Digitalisierungen ist auf das vom
BMWi geförderte Technologieprogramm „THESEUS“ hinzuweisen, für das
insgesamt ca. 200 Mio. Euro bereitstehen (davon FuE-Förderung: 100 Mio.
Euro) und das Synergien für viele Bereiche erzeugt. So werden damit auch
Technologien entwickelt, die unter Einsatz semantischer Methoden für große
und komplexe Datenbestände wie der DDB ein modernes
„Wissensmanagement“ zur Erschließung der Inhalte ermöglichen. Bei THESEUS entfallen rund
23,5 Mio. Euro der Gesamtkosten (davon FuE-Förderung: 11,8 Mio. Euro) auf
den Anwendungsbereich Kultur (Teilprojekt CONTENTUS und
Mittelstandsprojekt MEDIAGLOBE). Über die Diensteplattform der DDB sollen diese
Technologien bereits ab Ende 2011 zur Verfügung stehen.
10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fraunhofer-Gesellschaft
zur Förderung der angewandten Forschung e. V., dass jährlich für die
Digitalisierungsarbeit 30 Mio. Euro notwendig sind?
Die genannte Zahl dürfte aus der Studie „Auf dem Weg zur Deutschen Digitalen
Bibliothek (DDB)“ (siehe
www.deutsche-digitale-bibliothek.de) stammen. Die
Studie stellt fest, dass bislang rund 30 Mio. Euro jährlich für die Digitalisierung
ausgegeben wurden (siehe Kapitel 10.4.4). Vorrang vor weiteren
Digitalisierungen hat zurzeit der weitere Aufbau der zentralen Infrastruktur der DDB (siehe
Antwort zu Frage 2). Im Übrigen strebt die Bundesregierung bei der
Digitalisierung die Gewinnung privater Investitionen an. Als Beispiel dient die
Kooperation der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) mit dem Anbieter Google. Zurzeit
läuft deshalb eine EU-weite Ausschreibung der Stiftung Preußischer
Kulturbesitz im Auftrag des „Kompetenznetzwerks DDB“ nach dem Konzessionsrecht
mit dem Ziel, private Unternehmen für eine Kooperation bei der Digitalisierung
zu gewinnen.
11. Wie bewertet die Bundesregierung folgende, an den Bund gerichteten
Forderungen, die am 17. März 2011 in Berlin im Thesenpapier des
Deutschen Bibliotheksverbands „Deutschland braucht eine nationale
Digitalisierungsstrategie!“ vorgestellt wurden:
a) der Bund müsse zusätzlich zu der bewährten Projektförderung durch
die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) einen Beitrag von etwa
10 Mio. Euro jährlich aufwenden, um jährlich weitere 200 000 Titel
digitalisieren zu können,
Siehe Antwort zu Frage 10.
b) es müsse eine rasche Regelung zu „verwaisten Werken“ auf nationaler
und internationaler Ebene gefunden werden,
Eine Regelung zur Nutzung „verwaister“ Werke wird Gegenstand des
sogenannten Dritten Korbs der Urheberrechtsreform sein.
Drucksache 17/5880 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) dass der Schwerpunkt der Digitalisierungsaktivitäten der Bibliotheken
bei älteren (15. bis 18. Jahrhundert) und wertvolleren Werken
(Künstlerbücher, Pressendrucke) liegen sollte?
Die Förderprogramme der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) für
Digitalisierungen beziehen sich vor allem auf solche Werke; im Übrigen siehe
hierzu auch Antwort zu Frage 4.
12. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Name
„Deutsche Digitale Bibliothek“ ursprünglich als Arbeitstitel gedacht war und
bei Archiven und Museen aufgrund der Bevorzugung der Bibliotheken
auf Vorbehalte stoßen könnte, eine Änderung des Namens z. B. in
„Digitales Kulturportal Deutschland“?
Die DDB ist ein Gemeinschaftsprojekt von Bund, Ländern und Kommunen, so
dass der Name „Deutsche Digitale Bibliothek“ nur im Einvernehmen zwischen
allen Beteiligten geändert werden könnte. Der Name hat sich jedoch etabliert
und findet allgemeine Akzeptanz. Mit einer „Digitalen Bibliothek“ werden
heute aber keineswegs nur Bücher assoziiert, sondern selbstverständlich auch
audiovisuelle Werke und digitale Ausgaben von Medien aller Art. Im Übrigen
soll den spartenspezifischen Interessen auch durch eine geeignete Gestaltung
des DDB-Portals Rechnung getragen werden (z. B. durch spartenspezifische
Zugänge). Die Bundesregierung plant daher keine Initiative zu einer
Umbenennung.
13. In welcher Arbeitsbeziehung steht die DDB zur Europeana, und welcher
gemeinsame Nutzen kann aus einer Zusammenarbeit zwischen diesen
beiden Einrichtungen gewonnen werde?
Besteht beispielsweise ein Austausch von Modulen und Wissen?
Die DDB bildet den zentralen nationalen Zugangspunkt zu Kulturgut und
wissenschaftlicher Information in digitaler Form. Die Europeana bündelt die
nationalen Portale der EU-Staaten. Bei den konzeptionellen und technischen
Arbeiten besteht eine enge Kooperation zwischen der DDB und der Europeana,
um die erforderliche Kompatibilität sicherzustellen (z. B. beim
Datenaustausch) und Synergieeffekte zu erzielen (z. B. bei technischen Entwicklungen).
14. Wie hoch ist der Anteil der aus Deutschland stammenden Digitalisate für
die europäische digitale Bibliothek Europeana?
Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Anteil, und was unternimmt
sie, um diesen Anteil zeitnah deutlich zu erhöhen?
Der Anteil der aus Deutschland stammenden Digitalisate für die Europeana
beträgt mit Stand 31. Dezember 2010 rund 17,1 Prozent. Deutschland stellt nach
Frankreich (17,9 Prozent) den zweitgrößten Anteil der in der Europeana
enthaltenen Digitalisate. Die übrigen Mitgliedstaaten der EU haben einen Anteil von
jeweils unter 10 Prozent. Der deutsche Anteil in der Europeana wird sich mit
Inbetriebnahme der DDB noch erheblich steigern.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/588015. Wie beurteilt die Bundesregierung das Ungleichgewicht zwischen
digitalen Bildern, Texten, Tonaufnahmen und Bewegtbildern der deutschen
Digitalisate in der Europeana, und was unternimmt die Bundesregierung,
um dieses Ungleichgewicht auszugleichen?
Bislang wurden Digitalisate durch die Bibliotheken, Archive, Museen,
Mediatheken usw. unmittelbar in die Europeana eingestellt. Dabei lag der
Schwerpunkt auf Digitalisaten, die technisch bereits mit der Europeana kompatibel
waren. Ab 2012 wird der Beitrag Deutschlands in der Europeana im
Wesentlichen durch die DDB erbracht werden, die kompatible Digitalisate von Werken
aller Art (Bücher, Bilder, Archivalien, Noten, Musikstücken, Filme, 3D-
Aufnahmen von Skulpturen und Kulturdenkmalen etc.) aufweisen wird.
16. Welchen finanziellen Beitrag hat der Bund zur Finanzierung der
Europeana geleistet?
Der bisherige Beitrag Deutschlands (BKM) beträgt insgesamt 375 000 Euro
(für die Jahre 2008 bis 2011).
17. Plant die Bundesregierung, sich für eine dauerhafte Förderung der
europäischen Bibliothek Europeana ab 2014 auf europäischer Ebene
einzusetzen?
Deutschland hat sich bereits auf dem formellen Ministerrat am 19. November
2010 in Brüssel und auf dem informellen Ministerrat am 28. März 2011 in
Budapest stark für eine dauerhafte Förderung der Europeana auf europäischer
Ebene eingesetzt. Deutschland wird dies auch künftig tun.
18. Welche Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung der Europeana sieht die
Bundesregierung, beispielsweise im Hinblick auf Funktionalität,
Zugänglichkeit usw.?
Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung des Europeana-Strategieplans
2011 bis 2015. Dabei hat die Weiterentwicklung des Webportals zu noch mehr
nutzerfreundlichen Interaktionen Priorität. Darüber hinaus sind weitere Mittel
für die Nutzbarmachung technologischer Fortschritte erforderlich (z. B. die
Digitalisierung und Erschließung von 3D-Objekten, die sich erst in den Anfängen
befindet).
19. Welche Anstrengungen werden seitens der Bundesregierung angesichts
der Tatsache unternommen, dass neben der Digitalisierung auch der
(automatisierten) Weiterverarbeitung der entstehenden Daten (Daten zu
den digitalisierten Objekten, Verknüpfung von Objekten z. B. bei
Personen oder Themen) eine besondere Rolle zukommt?
Die Akzeptanz der DDB wird nicht nur von attraktiven Inhalten, sondern
mindestens ebenso von fortschrittlichen, nutzerorientierten Such- und
Präsentationstechniken und besonderen Serviceangeboten (z. B. Foren für
Nutzergruppen und Onlineshop) bestimmt werden. Die Fraunhofer-Gesellschaft, die
BKM mit dem technischen Projektmanagement beim Aufbau der DDB
beauftragt hat, entwickelt daher zurzeit in enger Kooperation mit führenden
Unternehmen in diesem Bereich und unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem
Drucksache 17/5880 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeForschungsprojekt THESEUS ein entsprechendes Portal sowie eine breite
Diensteplattform. Über standardisierte Schnittstellen sollen auch kommerzielle
Dienste im Wettbewerb zugeschaltet werden können (z. B. zur Herstellung von
Faksimiledrucken).
20. Welcher zusätzliche Nutzen werden datenliefernden Einrichtungen im
Rahmen der DDB angeboten?
Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen, die ihre Digitalisate in die DDB
einbinden, erlangen eine Fülle von Vorteilen. Neben einer hohen Internetpräsenz
bietet sie eine Vernetzung mit thematisch verwandten Digitalisaten aus anderen
Einrichtungen. Außerdem stellt die DDB ein modernes Wissensmanagement
mit hoch entwickelten Such- und Präsentationstechniken bereit. Schließlich
erhalten die Einrichtungen über eine Diensteplattform ein breites Angebot an
Dienstleistungen und Werkzeugen (z. B. zur Datenoptimierung und für eine
standardisierte Datenformatierung). Dadurch können sie die Erschließung ihrer
digitalisierten Bestände nutzerorientierter und kostengünstiger durchführen als
ohne Einbindung in die DDB.
Archivierung und Vermittlung digitalisierter Inhalte
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit, digitalisierte
kulturelle Inhalte langfristig zu archivieren, ihre Zugänglichkeit zu erhalten
und sie der Vermittlung von Kultur und Wissen und damit für die
Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu machen?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang?
Eine Langzeitarchivierung, die sicherstellt, dass Digitalisate unberührt von der
technischen Entwicklung auch für künftige Generationen uneingeschränkt
verfügbar bleiben, ist untrennbar mit der geplanten Massendigitalisierung
verbunden. Die Bundesregierung hat deshalb die Entwicklung von Lösungen zur
Langzeitarchivierung gefördert (siehe Projekt „Kopal“ und
Kompetenznetzwerk „Nestor“). Sie wird im Rahmen der DDB darauf achten, dass den Kultur-
und Wissenschaftseinrichtungen mittel- und langfristig geeignete Angebote zur
Langzeitarchivierung ihrer Digitalisate zur Verfügung stehen.
22. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang der Kultur- und Wissensvermittlung unter Berücksichtigung neuer
Medien und Kommunikationstechnologien, insbesondere des Internets,
ein?
Kulturelles Erbe und wissenschaftliche Informationen werden durch die DDB
über das Internet für jedermann erstmals in bisher nicht bekanntem Umfang
verfügbar gemacht. Bislang nur wenigen zugängliche Quellen werden damit für
alle erschlossen. Zugleich werden neue Zielgruppen für Kultur und
wissenschaftliche Informationen gewonnen. Dazu gehören vor allem auch Kinder und
Jugendliche, die für kulturelle und wissenschaftliche Bildung auf moderne
Weise in altersgerechtem Kontext erreicht werden können. Die digitale
Erschließung des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes eröffnet eine neue
Dimension der Demokratisierung des Wissens und der Teilhabe am
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Somit ist die DDB ein
wegweisendes Projekt, mit dem die enormen Chancen der Digitalisierung für die
ganze Gesellschaft in exemplarischer Weise realisiert werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/588023. Was unternimmt die Bundesregierung, damit die Kultur- und
Bildungsinstitutionen des Bundes unter Berücksichtigung neuer Medien und
Kommunikationstechnologien ihre Vermittlungsaufgabe wahrnehmen
können?
Selbstverständlich nutzen die Kultur- und Bildungsinstitutionen des Bundes
auch die neuen Medien- und Kommunikationstechnologien. Die DDB eröffnet
hier zusätzliche Möglichkeiten, indem deren Inhalte beispielsweise über
interaktive Medien erschlossen werden können (z. B. durch „virtuellen
Museumsrundgang“).
24. Nach welchen Kriterien und Maßstäben beurteilt die Bundesregierung, in
welchem Umfang (in technischer und personeller Hinsicht) und in
welchem Maße Kultur- und Bildungseinrichtungen des Bundes neue Medien
und Kommunikationstechnologien einsetzen und das in den
Einrichtungen vorhandene kulturelle Wissen mithilfe der Möglichkeiten neuer
Medien und Kommunikationstechnologien vermitteln sollten?
Die DDB zeigt exemplarisch auf, welche Chancen die Nutzung neuer Medien
und Kommunikationstechnologien bietet (siehe auch Antwort zu Frage 22). Im
Übrigen entscheidet jede Kultur- und Bildungseinrichtung im Rahmen ihres
Budgets selbst, inwieweit sie neue Medien und Kommunikationstechnologien
einsetzt.
25. Wie bewertet die Bundesregierung das in den Kultur- und
Bildungseinrichtungen des Bundes vorhandene Wissen in Bezug auf die Kultur- und
Wissensvermittlung digitaler kultureller Inhalte, und teilt die
Bundesregierung die Auffassung, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kultur-
und Bildungsinstitutionen des Bundes in die Lage versetzt werden
müssen, die Möglichkeiten der neuen Medien und
Kommunikationstechnologien zu nutzen und damit die Vermittlungsaufgabe der Kultur- und
Bildungsinstitutionen im Internet auszufüllen?
Wenn ja, was unternimmt sie, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
entsprechend geschult werden?
Die Mitarbeiter in Kultur- und Bildungseinrichtungen des Bundes sind in der
Lage, die Möglichkeiten der neuen Medien und Kommunikationstechnologien
zu nutzen und erhalten die dafür erforderlichen Fortbildungen.
26. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ausbildung für
zukünftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kultur- und
Bildungsinstitutionen des Bundes die technologischen und kommunikativen
Kompetenzen im Umgang mit den neuen Medien und
Kommunikationstechnologien (web 2.0-tools) umfassen sollte?
Wenn, ja, was unternimmt sie, um dies zu fördern?
Dieser Aspekt wird bereits in entsprechende Fortbildungen einbezogen.
Drucksache 17/5880 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die digitale Infrastruktur
der Kultur- und Bildungsinstitutionen des Bundes auf den neuesten
technischen Stand gebracht werden sollten, inklusive eines freien WLAN-
Zugangs für ihre Besucher und ihre Mitarbeiter?
Die digitale Infrastruktur der Kultur- und Bildungsinstitutionen des Bundes
wird fortlaufend auf den neuesten Stand gebracht, soweit die verfügbaren
Finanzmittel dies ermöglichen. Dazu gehört auch der Internetzugang mittels
W-LAN. Die DDB kann hier künftig unterstützend wirken (z. B. durch
Dienstleistungen bei der Langzeitarchivierung und bei „virtuellen Ausstellungen“).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]