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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

Am 16. März 2011 von der EU-Kommission vorgelegter Richtlinienvorschlag zur GKKB: Änderungen gegenüber deutschem Bilanzsteuerrecht, Beurteilung zahlreicher Einzelregelungen, Mehr- oder Mindereinnahmen bei Körperschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuer und weitere Auswirkungen, fakultative oder obligatorische Einführung, Bedeutung der Konsolidierung, zusätzliche Harmonisierung der Körperschaftsteuersätze, Bekämpfung von EU-Steuerwettbewerb und Steuergestaltung<br /> (insgesamt 63 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.05.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/560618. 04. 2011

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Kerstin Andreae, Manuel Sarrazin, Alexander Bonde, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Claudia Roth (Augsburg), Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission legte am 16. März 2011 einen Richtlinienvorschlag für eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen63

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage?

2

Welche konkreten Änderungen ergeben sich durch den vorliegenden Vorschlag der EU-Kommission im Vergleich zum deutschen Bilanzsteuerrecht?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die vorgesehene Steuerfreiheit der Einkünfte aus einer Betriebsstätte in einem Drittland, bzw. die Möglichkeit des Übergangs zur Anrechnungsmethode nur für den Fall, dass das Drittland einen Körperschaftsteuersatz von weniger als 40 Prozent des EU-Durchschnitts aufweist?

4

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass nur Wirtschaftsgüter mit einem Wert von über 1 000 Euro als Anlagevermögen klassifiziert und damit über die Zeit abgeschrieben werden, und welche steuerlichen Mindereinnahmen würden sich gegenwärtig in Deutschland bei Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer ergeben, wenn man auch in Deutschland eine generelle Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern mit einem Wert von weniger als 1 000 Euro einführen würde, und wie würden sich diese Mindereinnahmen über die Zeit verändern?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die vorgeschlagene Abschreibung über einen Sammelposten, und welche steuerlichen Minder- oder Mehreinnahmen würden sich gegenwärtig in Deutschland bei Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer durch eine analoge Regelung ergeben, und wie würden sich diese Mindereinnahmen über die Zeit verändern?

6

Wie bewertet die Bundesregierung den vorgesehenen unbegrenzten Verlustvortrag im Vergleich mit der deutschen Mindestgewinnbesteuerung, und welche steuerlichen Mindereinnahmen würden sich durch die Übernahme einer solchen Regelung in Deutschland bei Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer ergeben, und wie würden sich diese Mindereinnahmen über die Zeit verändern?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die vorgesehenen Regelungen zur Dauer einer Gruppe und zum Ein- und Austritt aus der Gruppe?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Regelungen zur Umstrukturierung einer Gruppe, auch im Vergleich mit dem deutschen Recht?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung einer allgemeinen Missbrauchsregelung?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Regelung zur Nichtanerkennung von Zinszahlungen an verbundene Unternehmen in Drittländern auch im Vergleich mit der deutschen Zinsschranke?

Hält sie insbesondere die dort festgelegten 40 Prozent des durchschnittlichen EU-Körperschaftsteuersatzes für ausreichend?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einbeziehung von Gewinnen von verbundenen Unternehmen in Drittstaaten, und hält sie die dafür festgelegten Voraussetzungen für ausreichend?

12

Inwiefern hat die GKKB nach Auffassung der Bundesregierung Auswirkungen auf die nationalen Rechnungslegungsvorschriften?

13

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der deutschen Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz den Vorschlag der EU-Kommission, die nationalen Rechnungslegungsvorschriften unverändert zu belassen und für die Zwecke der GKKB lediglich das Steuerbilanzrecht zu verändern?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Qualifikationsanforderungen für das Bilden einer Gruppe, und wie viele deutsche Gesellschaften erfüllen diese Anforderungen derzeit?

Wie viele innerdeutsche Gruppen könnten im Vergleich zur deutschen Organschaft gebildet werden, und wie viele Organschaften existieren derzeit in Deutschland?

15

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen in der EU existieren, die die Qualifikationsanforderungen für eine Gruppe nach der Richtlinie erfüllen würden?

Wie viele Tochtergesellschaften von EU-Konzernen in Deutschland erfüllen umgekehrt die Qualifikationsanforderungen?

Wie viele der bislang gebildeten innerdeutschen Organschaften können bei einem Übergang zur GKKB ausländische Tochtergesellschaften in die Gruppe aufnehmen?

16

Bevorzugt die Bundesregierung eine fakultative oder eine obligatorische GKKB für Unternehmen, die die Qualifikationsanforderungen erfüllen (bitte mit Begründung)?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkungen der GKKB, in Bezug auf Verhinderung der Gewinnverlagerung zwischen den Mitgliedstaaten und Steuergestaltung, wenn die GKKB nur fakultativ und nicht obligatorisch ist?

18

Welche Argumente sprechen nach Meinung der Bundesregierung für die Einführung einer obligatorischen GKKB?

19

Wäre es nach Einschätzung der Bundesregierung möglich, eine GKKB einzuführen, die nur für Unternehmen mit ausländischen Tochtergesellschaften, die die Qualifikationsanforderungen erfüllen, obligatorisch ist, für rein deutsche Gruppen jedoch fakultativ?

20

Inwiefern sieht die Bundesregierung durch die Einführung einer fakultativen GKKB die Gefahr einer weiteren Steueroptimierung internationaler Konzerne und damit von Steuermindereinnahmen?

21

Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung bei einer Einführung der GKKB auf die deutsche Gewerbesteuer?

22

Welche Auswirkungen hätte die GKKB auf die Hinzurechnungen und Kürzungen in der Gewerbesteuer für

a) Unternehmen, die für die GKKB optieren und

b) für alle anderen Unternehmen?

23

Als nicht abziehbare Steuern ist in Anlage III des Richtlinienentwurfs für Deutschland die Gewerbesteuerumlage, nicht aber die vollständige Gewerbesteuer genannt, wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand?

24

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Konsolidierung der gemeinsamen Bemessungsgrundlage bei?

25

Bevorzugt die Bundesregierung das Konzept der GKKB oder der GKB (d. h. ohne Konsolidierung), und wenn ja, warum?

26

Welche Chancen und Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung bei der Konsolidierung der gemeinsamen Bemessungsgrundlage?

27

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufteilung der konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage nach der vorgeschlagenen Formel von einem Drittel Umsatz, einem Drittel Arbeit (Lohnsumme und Beschäftigte) und einem Drittel Vermögenswerte?

28

Stimmt die Bundesregierung der Aufteilung und der Zusammensetzung der jeweiligen Faktoren zu?

29

Inwiefern erwartet die Bundesregierung negative Auswirkungen auf das Steueraufkommen in Deutschland durch die Aufteilung der konsolidierten Bemessungsgrundlage?

30

Inwiefern stellt der Faktor „Umsatz“ nach dem Bestimmungsortprinzip bei der Aufteilung der Bemessungsgrundlage eine besondere Herausforderung für die Exportnation Deutschland dar?

31

Inwiefern wird die Berücksichtigung der Anzahl der Beschäftigten neben der Berücksichtigung der Lohnsumme für die Aufteilung der Bemessungsgrundlage mit Ländern mit einem geringeren Lohnniveau als Problem für den deutschen Anteil an der gemeinsamen Bemessungsgrundlage angesehen?

32

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung zusätzlich zur GKKB eine Harmonisierung der Körperschaftsteuersätze in der EU anzustreben?

33

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag eines Mindestkörperschaftsteuersatzes in der EU, und wie hoch sollte dieser Mindestsatz nach Auffassung der Bundesregierung mindestens sein?

34

Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegungen der EU-Kommission für die Finanzierung des EU-Haushalts eigene Steuerkompetenzen der EU, als Ersatz für nationale Beiträge, einzuführen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Überlegungen speziell hinsichtlich der Körperschaftsteuer?

35

Welche internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs zwischen den Mitgliedstaaten erachtet die Bundesregierung für sinnvoll?

36

Wie bewertet die Bundesregierung Schätzungen über das Ausmaß von Gewinnverlagerung (z. B. Heckemyer/Spengel (2008): Ausmaß der Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen – empirische Evidenz und Implikationen für die deutsche Steuerpolitik), und welchen Beitrag erwartet sie hier jeweils von einer fakultativen bzw. einer optionalen GKKB und welchen von einer GKB?

37

Welche nationalen Maßnahmen zur Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs zwischen den Mitgliedstaaten erachtet die Bundesregierung für sinnvoll?

38

Welche Auswirkungen durch die GKKB sieht die Bundesregierung auf die unterschiedlichen Gesellschaftsformen in Deutschland, da lediglich Kapitalgesellschaften, nicht jedoch Personengesellschaften die GKKB in Anspruch nehmen können?

39

Wie viele Unternehmen bzw. Konzerne würden nach Einschätzung der Bundesregierung für die GKKB in der vorliegenden Form optieren (bitte differenzieren auch nach Größe und Branche der Unternehmen)?

40

Inwiefern ist der vorliegende Vorschlag auch attraktiv für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland oder lediglich für große Konzerne?

41

Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung des bürokratischen Aufwands für Unternehmen durch die Einführung der fakultativen GKKB ein?

42

Wie beurteilt die Bundesregierung den Aufwand für die deutschen Steuerverwaltungen für sowohl die Umstellung auf eine fakultative GKKB als auch die dauerhafte Bearbeitung einer zusätzlichen Art der steuerlichen Bemessungsgrundlage?

43

Inwiefern sieht die Bundesregierung es als sinnvoll an, eine einzige zentrale Zuständigkeit in der Steuerverwaltung für solche Unternehmensgruppen zu schaffen, die der GKKB unterliegen?

44

Wie beurteilt die Bundesregierung das Konzept der „einzigen Anlaufstelle“?

45

Inwiefern sieht die Bundesregierung Schwierigkeiten bei der Verteilung der Steuereinnahmen auf die einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Gewährleistung der Einhaltung gleicher Standards der Steuerbehörden in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU?

46

Inwiefern sieht die Bundesregierung angesichts der Verteilung der Bemessungsgrundlage mittels einer Formelallokation, Anreizprobleme, bei der Feststellung des Betriebsergebnisses von europäischen Gruppen, für die nationalen Steuerverwaltungen?

47

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuerausfälle bei einer Einführung der GKKB für die deutschen Steuerbehörden durch

a) Verlustverrechnungsmöglichkeiten, steuerliche Absetzbarkeit von Forschungs- und Entwicklungskosten etc. und

b) die Aufteilung auf die Mitgliedstaaten nach den vorgeschlagenen Kriterien?

48

Ob es zu Steuerausfällen kommt hängt laut der Europäischen Kommission davon ab, inwiefern die Mitgliedstaaten Anpassungen bei der Kombination verschiedener Instrumente im Steuerbereich oder bei den Steuersätzen vornehmen, welche Einschätzungen und Pläne hat die Bundesregierung diesbezüglich?

49

Wie beurteilt die Bundesregierung die Steuergestaltung über Verrechnungspreise in Zusammenhang mit einer möglichen Einführung einer GKKB?

50

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verrechnungspreise als Mittel für Steuergestaltung für deutsche Unternehmen?

51

Wie groß schätzt die Bundesregierung die Steuerausfälle für die deutschen Steuerbehörden aufgrund von Verrechnungspreisgestaltung?

52

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um der Steuergestaltung über Verrechnungspreise den Riegel vorzuschieben?

53

Hat Deutschland z. B. seine Zahl der Betriebsprüfer dafür erhöht oder die Dokumentationspflichten verschärft?

54

Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, mit der GKKB Steuergestaltung z. B. über Verrechnungspreise oder Kreditfinanzierung zu bekämpfen?

Inwiefern hängt die Einschätzung zu dieser Frage davon ab, ob die GKKB fakultativ oder obligatorisch eingeführt wird?

55

Inwiefern ändern sich die Chancen der Bekämpfung der Steuergestaltung, wenn es statt der GKKB nur zu einer GKB kommt, die Konsolidierung also wegfällt?

56

Welche Erleichterungen bei den Verrechnungspreisen würden sich für Unternehmen ergeben, wenn es nur zu einer GKB kommen würde?

57

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Vereinheitlichung der DBA-Politik (DBA: Doppelbesteuerungsabkommen) der EU-Staaten gegenüber Drittstaaten als notwendige Konsequenz aus einer Einführung der GKKB?

58

Hält die Bundesregierung, ungeachtet ihrer Einschätzung zur Notwendigkeit einer gemeinsamen DBA-Politik, eine solche für wünschenswert?

59

Welche Auswirkung hätte nach Meinung der Bundesregierung die Einführung der GKKB auf die Beschäftigung in Deutschland?

60

Welche Zielsetzung und welchen Zeitplan hat die Bundesregierung für den weiteren Abstimmungsprozess in den Ratsarbeitsgruppen?

61

Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Abstimmung im Rat über die GKKB?

62

Hält die Bundesregierung auch die Einführung der GKKB durch eine Gruppe von Mitgliedstaaten für sinnvoll?

63

Welche Positionen hinsichtlich der Ausgestaltung der gemeinsamen Bemessungsgrundlage vertritt die Bundesregierung in den Ratsarbeitsgruppen?

Welche Ausgestaltungsvorschläge der EU-Kommission werden von der Bundesregierung kritisch bewertet?

Berlin, den 15. April 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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