[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5866
17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Axel Troost,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5668 –
Stand der Reform der Gemeindefinanzen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 4. März 2010 hat die Gemeindefinanzkommission der Bundesregierung
die Arbeit aufgenommen. Es wurden Arbeitsgruppen (AG) gebildet. Die AG
Standards und die AG Rechtsetzung haben Anfang dieses Jahres ihre Arbeit
abgeschlossen und jeweils einen Abschlussbericht vorgelegt. Die AG Steuern
und ihre Unterarbeitsgruppen (Arbeitskreise) sollten ebenfalls zu Beginn
dieses Jahres Ergebnisse vorlegen. Seit Monaten vertagt sich die AG Steuern.
Seitens der Bundesregierung gibt es keine Bereitschaft, die Arbeit der AG
Steuern offenzulegen. Presseberichten zufolge lagen beispielsweise der
„Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) vom 1. Februar 2011 die Unterlagen
der Beratung vom 28. Januar 2011 vor (Berliner Zeitung vom 3. Februar
2011). Demgegenüber hat die Bundesregierung den Mitgliedern des
Finanzausschusses des Deutschen Bundestages trotz mehrmaliger Anfragen wichtige
Ergebnisse aus den seit Herbst 2010 vorgenommenen Berechnungen bislang
vorenthalten.
1. Wie vereinbart sich die Zusage der Bundesregierung, dass sie „auch
weiterhin Parlament und Öffentlichkeit regelmäßig über die Fortschritte der
Arbeiten der Kommission umfassend unterrichten“ wird. (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 14 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/1728) mit der Weigerung,
Abgeordnete des Finanzausschusses über bislang gewonnene Prüfergebnisse der
AG Steuern zu informieren?
Die Bundesregierung steht zu ihrer Zusage, das Parlament und die
Öffentlichkeit regelmäßig über die Fortschritte der Arbeiten der
Gemeindefinanzkommission umfassend zu unterrichten. So wurde der Finanzausschuss des Deutschen
Bundestages regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informiert. Zudem sind
die der Kommission von ihren Arbeitsgruppen (bzw. Arbeitskreisen)
vorgelegten Berichte nach Befassung in der Kommission ins Internet eingestellt worden.
Die Bundesregierung wird sich dafür aussprechen, an diesem Verfahren auch
im Anschluss an die nächste Sitzung der Kommission festzuhalten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Mai 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5866 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wann haben die AG Steuern der Gemeindefinanzkommission und deren
Arbeitskreise das letzte Mal getagt, und mit welchem Ergebnis (bitte
Angaben für die AG und die Arbeitskreise)?
Wie oft haben die AG Steuern der Gemeindefinanzkommission und deren
Arbeitskreise seit Vorlage des Zwischenberichtes vom 1. Juli 2010 getagt?
Die bisher letzte Sitzung der Arbeitsgruppe Kommunalsteuern fand am 28.
Januar 2011 statt. Es wurde einvernehmlich vereinbart
– den Wegfall der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen in den betroffenen
Arbeitskreisen aufzubereiten und
– Möglichkeiten eines offenen Ausweises des Kommunalanteils an der
Einkommensteuer mit Hebesatzrecht in den betroffenen Arbeitskreisen zu
untersuchen.
Parallel zu den laufenden Beratungen soll ein aus dem Modell der Stiftung
Marktwirtschaft abgeleitetes „Niedersächsisches Modell einer
Gemeindefinanzreform“, das vom Niedersächsischen Innenministerium erarbeitet worden
ist, bundesweit und das Kommunalmodell nach Gemeindetypen quantifiziert
werden.
Die bisher letzte Sitzung des Arbeitskreises Administrierbarkeit fand am 9. und
10. März 2011, die des Arbeitskreises Quantifizierung am 13. und 14. Januar
2011 und die des Arbeitskreises Strukturanalyse am 16. September 2010 statt.
Ergebnis waren jeweils Berichte an die Arbeitsgruppe Kommunalsteuern in
Erfüllung entsprechender Aufträge, die zum Teil im schriftlichen Verfahren
abgestimmt wurden.
Seit dem 1. Juli 2010 haben die Arbeitsgruppe Kommunalsteuern einmal, der
Arbeitskreis Administrierbarkeit fünfmal, der Arbeitskreis Quantifizierung
zweimal und der Arbeitskreis Strukturanalyse einmal getagt.
3. Wie oft wurden die AG Steuern der Gemeindefinanzkommission bzw.
deren Arbeitskreise vertagt?
Die Sitzung der Arbeitsgruppe bzw. der Arbeitskreise fanden jeweils zu den
anberaumten Terminen statt.
4. Welche Fortschritte hat es in der Arbeit der AG Steuern seit dem
Zwischenbericht gegeben, und wann ist mit abschließenden Ergebnissen der
AG Steuern der Gemeindefinanzkommission zu rechnen?
Die von der Arbeitsgruppe seit dem 1. Juli 2010 erteilten Aufträge wurden von
den Arbeitskreisen abgearbeitet und von der Arbeitsgruppe auf ihrer Sitzung
am 28. Januar 2011 zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung über die
Ergebnisse der Arbeitskreise zu den auf dieser Sitzung erteilten weiteren
Aufträgen steht noch aus. Die Arbeit der Arbeitsgruppe wird rechtzeitig vor
Einberufung der letzten Sitzung der Gemeindefinanzkommission abgeschlossen.
5. Was war Gegenstand der Beratung der AG Steuern am 28. Januar 2011,
und welche konkreten Unterlagen haben die AG-Mitglieder erhalten?
Gegenstand der Beratung der Sitzung der Arbeitsgruppe Kommunalsteuern am
28. Januar 2011 waren die von den Arbeitskreisen vorgelegten Berichte und die
Vorstellung eines vom Niedersächsischen Innenministerium erarbeiteten
„Niedersächsischen Modells einer Gemeindefinanzreform“.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/58666. Welche, und wie viele Kompromissmodelle prüft die AG Steuern aktuell,
und warum führen diese laut dem Bundesminister der Finanzen,
Dr. Wolfgang Schäuble, nicht zu Mehreinnahmen für die Kommunen
(Frankfurter Rundschau vom 3. Februar 2011)?
Zum aktuellen Arbeitsauftrag in der Arbeitsgruppe Kommunalsteuern wird auf
die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Überlegungen zum Wegfall der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen bzw. zu
Modellen eines offenen Ausweises des Kommunalanteils an der
Einkommensteuer mit Hebesatzrecht lassen anders als das von der Bundesregierung
vorgelegte Prüfmodell die Grundstruktur des heutigen kommunalen Steuersystems
unverändert. Diese Überlegungen sind daher nicht geeignet, den Kommunen
durchgängig Mehreinnahmen zu generieren.
7. Warum werden nun (wie der FAZ vom 29. Januar 2011 zu entnehmen ist)
kommunale Zuschlagsmodelle auf die Einkommensteuer prioritär
behandelt, obwohl der Prüfauftrag der Kommission lautete, das sog.
Kommunalmodell der Spitzenverbände zuerst komplett durchzurechnen?
In der bisherigen Arbeit der Gemeindefinanzkommission bzw. der
Arbeitsgruppe Kommunalsteuern wurde keine Rangfolge der zu erörternden Modelle
festgelegt.
8. Wie ist der Stand der Überprüfung des Kommunalmodells durch die AG
Steuern der Gemeindefinanzkommission?
Das Kommunalmodell ist unter administrativen, quantitativen und
strukturanalytischen Aspekten aufbereitet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
9. Wie wird die Administrierbarkeit des Kommunalmodells beurteilt?
Eine abschließende Beurteilung durch die Gemeindefinanzkommission steht
noch aus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
10. Welche Ergebnisse liegen für dieses Modell hinsichtlich der
Quantifizierung nach Gemeindetypenklassen (Kernstädte, Umlagegemeinden,
Gemeinden im ländlichen Raum, jeweils differenziert nach Steuerstärke)
bislang vor (bitte einzeln angeben), und falls keine Ergebnisse vorliegen,
wann werden sie vorliegen?
Eine abschließende Beurteilung durch die Gemeindefinanzkommission steht
noch aus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
11. Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu bewogen, nun auch das
vom Land Niedersachsen eingebrachte Modell („Niedersachsenmodell“)
zu prüfen?
Können weitere Länder Modelle zur Prüfung einbringen?
Der Umstand, dass parallel zu den Beratungen ein aus dem Modell der Stiftung
Marktwirtschaft abgeleitetes „Niedersächsisches Modell einer
Gemeindefinanzreform“, das vom Niedersächsischen Innenministerium erarbeitet worden
ist, bundesweit quantifiziert werden soll, beruht nicht auf einem Vorschlag der
Drucksache 17/5866 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesregierung, sondern auf einem Beschluss der Arbeitsgruppe
Kommunalsteuern in ihrer Sitzung vom 28. Januar 2011. Weitere Modelle aus den Ländern
stehen nicht zur Beratung an.
12. Wie hoch waren die Hinzurechnungen, betragsmäßig und anteilsmäßig
im Verhältnis zur gesamten Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer,
nach § 8 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) für die Jahre 2001 bis
2010 (bitte einzeln aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Nummern und
Buchstaben des § 8 GewStG)?
13. Wie hoch waren die Steuereinnahmen aus den Hinzurechnungen nach § 8
GewStG, betragsmäßig und anteilsmäßig im Verhältnis zum Aufkommen
aus der Gewerbesteuer, für die Jahre 2001 bis 2010 (bitte einzeln
aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Nummern und Buchstaben des § 8
GewStG)?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Amtliche statistische Daten des Statistischen Bundesamtes zu den
Hinzurechnungen liegen im genannten Zeitraum nur für die Erhebungszeiträume 2001 und
2004 vor. Die in den Veröffentlichungen der amtlichen Statistik enthaltenen
Angaben zu Hinzurechnungen nach § 8 GewStG sind in den folgenden Tabellen
dargestellt. Die Daten entsprechen dem im Statistikjahr geltenden Recht.
Tabelle 1
Hinzurechnungen zum Gewinn nach § 8 GewStG auf der Grundlage der
Ergebnisse der amtlichen Gewerbesteuerstatistik 2001 des Statistischen Bundesamtes
Lfd. Nr.
des § 8
GewStG
Bezeichnung der Hinzurechnungen
nach § 8 GewStG
Gewerbesteuerpflichtige
insgesamt
Gewerbesteuerpflichtige
mit positivem
Steuermessbetrag
Hinzurechnungen
Anteil am
abgerundeten
Gewerbeertrag
Hinzurechnungen
Anteil am
abgerundeten
Gewerbeertrag
in Mio. € in % in Mio. € in %
1 Hälfte der Entgelte für Dauerschulden 27 906 81,5 % 8 900 6,0 %
2 Renten und dauernde Lasten 106 0,3 % 72 0,0 %
3 Gewinnanteil der stillen Gesellschafter 247 0,7 % 247 0,2 %
4
Gewinnanteile usw. der persönlich haftenden
Gesellschafter einer KGaA 140 0,4 % 90 0,1 %
5
Gewinnanteile (Dividenden) und die diesen
gleichgestellten Bezüge und erhaltenen
Leistungen 1 417 4,1 % 444 0,3 %
7
Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für
Betriebsanlagegüter, Miet- und Pachtzinsen
bei ausländischen Vermietern 1 041 3,0 % 720 0,5 %
8 Anteile am Verlust von Personengesellschaften 18 974 55,4 % 2 871 1,9 %
9
Spenden und Beiträge i. S. d.
§ 9 Absatz 1 Nummer 2 KStG 568 1,7 % 370 0,2 %
10 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz 520 1,5 % 131 0,1 %
12 Ausländische Steuern 21 0,1 % 9 0,0 %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5866Tabelle 2
Hinzurechnungen zum Gewinn nach § 8 GewStG auf der Grundlage der
Ergebnisse der amtlichen Gewerbesteuerstatistik 2004 des Statistischen Bundesamtes
Bei der Betrachtung des Anteils der Hinzurechungen an der
Gesamtbemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist zu beachten, dass diese
Betrachtungsweise zu verzerrten Ergebnissen führt, da die Bemessungsgrundlage der
Gewerbesteuer durch Verluste sowie durch zum Teil mit den Hinzurechungen
korrespondierenden Kürzungen vermindert wird. Steuerwirksam sind
Hinzurechnungen nur bei Steuerpflichtigen mit positivem Steuermessbetrag. Daher ist der
Anteil der Hinzurechnungsvolumina am abgerundeten Gewerbeertrag bei
Gewerbesteuerpflichtigen mit einem positiven Steuermessbetrag zusätzlich
dargestellt.
Aus den statistischen Angaben lassen sich die allein auf Hinzurechnungen
entfallenden Gewerbesteuereinnahmen nicht ermitteln, da hierzu u. a. für alle
Steuerpflichtigen mit Hinzurechnungen der gemeindeindividuelle
Gewerbesteuerhebesatz bekannt sein müsste. Zudem war in 2001 und 2004 die
Gewerbesteuer noch von sich selbst als Betriebsausgabe abziehbar.
Lfd. Nr.
des § 8
GewStG
Bezeichnung der Hinzurechnungen
nach § 8 GewStG
Gewerbesteuerpflichtige
insgesamt
Gewerbesteuerpflichtige
mit positivem
Steuermessbetrag
Hinzurechnungen
Anteil am
abgerundeten
Gewerbeertrag
Hinzurechnungen
Anteil am
abgerundeten
Gewerbeertrag
in Mio. € in % in Mio. € in %
1 Hälfte der Entgelte für Dauerschulden 25 718 23,4 % 13 308 7,5 %
2 Renten und dauernde Lasten 104 0,1 % 65 0,0 %
3 Gewinnanteil der stillen Gesellschafter 340 0,3 % 254 0,1 %
4
Gewinnanteile usw. der persönlich haftenden
Gesellschafter einer KGaA 578 0,5 % 514 0,3%
5
Gewinnanteile (Dividenden) und die diesen
gleichgestellten Bezüge und erhaltenen
Leistungen 3 160 2,9 % 2 451 1,4%
7
Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für
Betriebsanlagegüter, Miet- und Pachtzinsen
bei ausländischen Vermietern 918 0,8 % 810 0,5 %
8 Anteile am Verlust von Personengesellschaften 9 500 8,6 % 3 149 1,8 %
9
Spenden und Beiträge i. S. d.
§ 9 Absatz 1 Nummer 2 KStG 659 0,6 % 521 0,3 %
10 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz 163 0,1 % 92 0,1 %
12 Ausländische Steuern –15 0,0 % 40 0,0 %
Drucksache 17/5866 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Welche Vorteile sprechen aus Sicht der Bundesregierung für Kürzungen
oder gar Streichungen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen, die
Mieten und Pachten betreffen (vgl. FINANCIAL TIMES DEUTSCH-
LAND vom 15. April 2011, Aussage des Parlamentarischen
Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk)?
Der Vorschlag einer Rückführung gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen folgt
dem auch mit dem Prüfmodell verfolgten Ziel, die Gewerbesteuer um Elemente
zu bereinigen, die in bestimmten Konstellationen substanzbesteuernd wirken
können. Darüber hinaus kann die Rückführung dieser Elemente der
Verbesserung des Investitionsstandortes Deutschland dienen. Eine abschließende
Beurteilung durch die Gemeindefinanzkommission steht noch aus.
15. Hält die Bundesregierung weitere Streichungen bei den Hinzurechnungen
(§ 8 GewStG) für vorteilhaft (bitte mit Begründung)?
Auf die Ausführungen zur Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
16. Wie können nach Ansicht der Bundesregierung Steuerausfälle der
Kommunen infolge von Streichungen bei den Hinzurechnungen ausgeglichen
werden (bitte mit Begründung, unter Nennung konkreter Steuerarten)?
Eine Rückführung gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen im geltenden
Gewerbesteuerrecht würde sich mindernd auf das kommunale Steueraufkommen
auswirken. Zum unveränderten Erhalt der kommunalen Steuereinnahmen käme ein
Ausgleich im System des bestehenden kommunalen Steuersystems in Betracht
(z. B. durch Änderungen beim kommunalen Umsatzsteueranteil).
17. Sind Vertreter bzw. Vertreterinnen von Wissenschaft, Wirtschaft und
Gewerkschaften in die Arbeit der AG Steuern einbezogen worden, so wie in
der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. zugesichert (Bundestagsdrucksache 17/1728)?
Wenn ja, aus welchen Institutionen, Verbänden, Organisationen und
Einrichtungen, und wer?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hatte zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/1508 u. a. geantwortet, dass im Falle eines sich abzeichnenden
Bedarfs, externen Sachverstand einzubeziehen, in der Arbeitsgruppe
Kommunalsteuern hierüber zu entscheiden sei. Ein derartiger Bedarf hat sich bisher
nicht ergeben.
18. Hält die Bundesregierung daran fest, einen einvernehmlichen Bericht der
AG Steuern zu liefern (bitte begründen)?
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, von der Vereinbarung abzurücken, in
der Arbeitsgruppe Kommunalsteuern nur einvernehmliche Lösungsvorschläge
der Gemeindefinanzkommission zu unterbreiten. Dies schließt nicht aus, dass
in den Berichten der Arbeitsgruppen unterschiedliche Positionen der
Beteiligten zum Ausdruck kommen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/586619. Ist beabsichtigt, die Arbeit der AG Steuern der
Gemeindefinanzkommission einzustellen, weil die Kommunen aufgrund der Übernahme der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bereits entlastet
wurden (bitte begründen)?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Arbeit der Arbeitsgruppe
Kommunalsteuern, die vor allem die kommunale Einnahmenseite im Blick hat,
einzustellen, weil über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im
Zusammenhang mit den sog. Hartz-IV-Verhandlungen bereits Übereinkommen
erzielt wurde.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]