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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2011

Angaben zur Anerkennung von Abschiebungshindernissen (Gesamtschutzquote), Widerrufsverfahren, Rücküberstellungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung, Asylanträge für Jugendliche und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Rechtsmittel und Gerichtsentscheidungen gegen Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für das Jahr 2010, v. a. bei Flüchtlingen aus Afghanistan, der Türkei und Togo; Rückgang von Asylgesuchen trotz Verzicht auf Überstellungen nach Griechenland, Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien, Jemen, Katar, Saudi-Arabien und Libyen; Haltung des BAMF zur Abschaffung der obligatorischen Asylwiderrufsprüfungen<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.05.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/574105. 05. 2011

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2011

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Jens Petermann, Kersten Steinke, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen Aspekte näher beleuchten, die von der offiziellen monatlichen Statistik ausgeblendet werden.

So gab es im Jahr 2010 nicht nur 41 332 Asylverfahren und etwa 10 000 Flüchtlingsanerkennungen. Es wurden zudem über 11 000 Verfahren eingeleitet, mit denen der Flüchtlingsstatus bereits anerkannter Flüchtlinge noch einmal überprüft wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 17/4627). Dies ist nach deutschem Recht drei Jahre nach der Anerkennung obligatorisch. In über 2 500 Fällen führte 2010 ein solches Verfahren zum Widerruf vorheriger Anerkennungen, etwa wegen geänderter Bedingungen im Herkunftsland, betroffen waren überwiegend irakische Flüchtlinge. Die Widerrufsquote betrug 2010 zwar nur 16,4 Prozent, und diese behördlichen Widerrufe wurden bei einer gerichtlichen Anfechtung auch nur zu knapp 25 Prozent bestätigt. Widerrufe sind für die Betroffenen – politisch Verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – jedoch unabhängig vom Verfahrensausgang sehr belastend und beschäftigen Behörden und Gerichte in arbeitsaufwändigen Verfahren.

Die deutsche Widerrufspraxis ist ungeachtet aller Harmonisierungsbestrebungen in der EU europaweit einzigartig restriktiv. Kein anderes Land kennt obligatorische Widerrufsprüfungen nach einer bestimmten Zeitdauer, und nur in Frankreich gibt es noch Widerrufe in nennenswertem Umfang (doch selbst diese betragen gerade einmal 2 Prozent der deutschen Zahlen). In Deutschland gab es im Zeitraum 2005 bis 2010 über 100 000 Asylwiderrufsverfahren und 38 500 Asylwiderrufe. Damit gab es beinahe so viele Widerrufe wie Anerkennungen (knapp 41 000). Unter anderem deshalb sinkt die Zahl der in Deutschland lebenden anerkannten Flüchtlinge seit Jahren. Ende 2010 waren es nur gut 115 000 mit einem Flüchtlingsstatus, Ende 1997 lebten noch über 200 000 Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge in Deutschland.

Im Jahr 2010 wurde in über 20 000 Fällen Klage gegen eine ablehnende Asylentscheidung erhoben. Nur 36,2 Prozent dieser Klagen wurden von den Gerichten abgelehnt. Afghanische Asylsuchende wurden mit 41,2 Prozent aller Entscheidungen in besonders hohem Maße durch die Gerichte nachträglich als Flüchtlinge anerkannt (312 Personen von Januar bis November 2010), in weiteren 46,3 Prozent gab es „sonstige Verfahrenserledigungen“ (häufig: Klagerücknahmen nach Zusage einer Anerkennung), nur 12,5 Prozent der klagenden Asylsuchenden aus Afghanistan wurden abgewiesen.

Bei 22,8 Prozent aller Asylgesuche im Jahr 2010 war das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der Auffassung, dass ein anderes Land der Europäischen Union nach der EU- Dublin-II-Verordnung zuständig sei. Das Land, das dabei mit Abstand am häufigsten ersucht wurde, Asylsuchende aus Deutschland zu übernehmen (knapp 2 500 Ersuchen), war ausgerechnet das völlig überforderte Griechenland. Besonders brisant: Während nach Angaben der europäischen Statistikbehörde Eurostat Asylsuchende im Jahr 2009 in Deutschland zu 36,5 Prozent als schutzbedürftig anerkannt wurden, lag diese Quote in Griechenland bei nur 0,1 Prozent.

37,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2010 waren minderjährige Kinder.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach § 16a des Grundgesetzes, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)/der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des BAMF im ersten Quartal 2011, und wie lauten die jeweiligen Vergleichswerte des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben, bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und der Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung – staatliche/nichtstaatliche Verfolgung –, Flüchtlingsschutz – staatliche/nichtstaatliche Verfolgung –, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche Behandlung –, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 3 AufenthG – Todesstrafe –, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 7 Satz 2 AufenthG – bewaffnete Konflikte –, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG – sonstige existenzielle Gefahren?

2

Wie viele Widerrufsverfahren wurden im ersten Quartal 2011 eingeleitet, und wie lautet der Vergleichswert des vorherigen Quartals (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

3

Wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in den vorgenannten Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten benennen)?

4

Wie lang war die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2010 (bzw. soweit bekannt) bis zu einer behördlichen, wie lange war sie bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (das heißt inklusive eines Gerichtsverfahrens, bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

5

Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im ersten Quartal 2011 eingeleitet, und wie lautet der Vergleichswert des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern (EURODAC: Datenbank für Fingerabdrücke von Asylbewerbern) basierenden Verfahren und die Quote der Verfahren nach „illegalem“ Grenzübertritt ohne Asylgesuch angeben)?

a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer, und welches die zehn am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben)?

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-II-Verordnung (DublinV), humanitäre Fälle nach Artikel 15 DublinV) gab es in den benannten Zeiträumen?

c) Wie viele Überstellungen nach der DublinV wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland – differenzieren)?

d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei durchgeführten Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen?

6

Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2011 (bitte auch den Vergleichswert des vorherigen Quartals nennen) nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen bzw. bei unter 18-Jährigen?

7

Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das Jahr 2010, und welche Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen (bitte wie in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/4627 zu Frage 7 darstellen und die Vergleichswerte des Vorjahres nennen)?

a) Weshalb sieht das Bundesamt keinen Änderungsbedarf in der Entscheidungspraxis in Bezug auf afghanische Flüchtlinge, die im Zeitraum Januar bis November 2010 nach einer Klage gegen eine behördliche Ablehnung zu 41,2 Prozent (und damit fast vier Mal so oft wie im Durchschnitt) durch gerichtliche Entscheidungen als schutzbedürftig anerkannt wurden (46,3 Prozent Verfahrenserledigungen, nur 12,5 Prozent Ablehnungen), was auf eine erhöhte Fehlerquote beim Bundesamt oder/und auf von den Gerichten nicht geteilte allgemeine Lageeinschätzungen hindeutet (Nachfrage zu der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/4627 zu Frage 7a)?

b) Hat sich die Bewertung des BAMF bezüglich Widerrufen bei türkischen Flüchtlingen mit der Begründung einer angeblich dauerhaft und grundlegend geänderten Sachlage in der Türkei inzwischen bei den Gericht „durchgesetzt“ (vgl. Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/4627 zu Frage 7b), und wie rechtfertigt das BAMF solcherart begründete Widerrufe in großer Zahl, wenn ausweislich der Statistik bei Gerichtsentscheidungen nur knapp 18 Prozent der Widerrufe bei türkischen Flüchtlingen bestätigt werden)?

c) Wieso sieht das BAMF keine Veranlassung, seine Widerrufsentscheidungspraxis in Bezug auf Flüchtlinge aus dem Togo zu ändern, wenn die Gerichte bei Klagen gegen solche Widerrufe zu 76,2 Prozent zu dem Ergebnis kommen, dass diese zu Unrecht ausgesprochen wurden (bitte begründen; Nachfrage zu den Antworten auf Bundestagsdrucksachen 17/3744 und 17/4627, jeweils zu Frage 7c)?

8

Wie ist zu erklären, dass die Zahl der Asylgesuche im Februar und März 2011 (3 300 bzw. 3 500) jeweils unterhalb des Werts vom Januar (3 750) lag, obwohl die Bundesrepublik Deutschland seit Mitte Januar 2011 auf Überstellungen nach Griechenland verzichtet und ein solcher Überstellungsstopp nach in der Vergangenheit geäußerter Ansicht einiger politischer Beobachter und auch des Bundesministeriums des Innern zu einem sprunghaften Anstieg der Asylbewerberzahlen hätte führen müssen?

9

Wie waren die Schutzquoten und Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien, Jemen, Katar, Saudi Arabien und Libyen im Jahr 2010, und wie sind die Quoten und die Zahl der Asylgesuche aus diesen Ländern derzeit?

10

Würde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine gesetzgeberische Initiative zur Abschaffung obligatorischer Asylwiderrufsprüfungen drei Jahre nach der Anerkennung begrüßen (und wenn ja, in welcher konkreten Gestalt), vor dem Hintergrund, dass

a) es in keinem anderen europäischen Land solche nach einer bestimmten Zeit obligatorischen Widerrufsprüfungen oder Widerrufe in einer auch nur ansatzweise vergleichbaren Zahl gibt und Deutschland damit im angeblich harmonisierten EU-Asylsystem eine absolute Sonderstellung einnimmt,

b) hierdurch freiwerdende Arbeitskapazitäten für eine schnellere Bearbeitung neuer Asylanträge genutzt werden könnten und nicht mehr eigentlich für die Integration zuständige Regionalkoordinatoren hilfsweise zur Asylprüfung eingesetzt werden müssten,

c) es im Jahr 2010 in nur 16,4 Prozent der entschiedenen Fälle zu einem Widerruf kam und wiederum nur etwa 25 Prozent der angefochtenen Bescheide gerichtlich bestätigt wurden, so dass es im Ergebnis zu vergleichsweise wenigen Fällen eines Widerrufs und in noch weniger Fällen zu einer Ausreiseverpflichtung kommt (da auch nach einem Widerruf ein Aufenthalt auf anderer Rechtsgrundlage erteilt werden kann), das heißt dass aufwändige und die Betroffenen gleichwohl sehr belastende Verfahren zumeist nur der formellen „Statusklärung“ dienen,

und wie ist die Haltung der Bundesregierung hierzu (bitte differenziert und in Auseinandersetzung mit den konkreten Unterfragen beantworten)?

Berlin, den 3. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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