[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5882
17. Wahlperiode 23. 05. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5741 –
Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2011
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden
Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) sollen Aspekte näher beleuchten, die von der offiziellen monatlichen
Statistik ausgeblendet werden.
So gab es im Jahr 2010 nicht nur 41 332 Asylverfahren und etwa 10 000
Flüchtlingsanerkennungen. Es wurden zudem über 11 000 Verfahren
eingeleitet, mit denen der Flüchtlingsstatus bereits anerkannter Flüchtlinge noch
einmal überprüft wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 17/4627). Dies ist nach
deutschem Recht drei Jahre nach der Anerkennung obligatorisch. In über 2 500
Fällen führte 2010 ein solches Verfahren zum Widerruf vorheriger
Anerkennungen, etwa wegen geänderter Bedingungen im Herkunftsland, betroffen
waren überwiegend irakische Flüchtlinge. Die Widerrufsquote betrug 2010 zwar
nur 16,4 Prozent, und diese behördlichen Widerrufe wurden bei einer
gerichtlichen Anfechtung auch nur zu knapp 25 Prozent bestätigt. Widerrufe sind für
die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge –
jedoch unabhängig vom Verfahrensausgang sehr belastend und beschäftigen
Behörden und Gerichte in arbeitsaufwändigen Verfahren.
Die deutsche Widerrufspraxis ist ungeachtet aller
Harmonisierungsbestrebungen in der EU europaweit einzigartig restriktiv. Kein anderes Land kennt
obligatorische Widerrufsprüfungen nach einer bestimmten Zeitdauer, und nur in
Frankreich gibt es noch Widerrufe in nennenswertem Umfang (doch selbst
diese betragen gerade einmal 2 Prozent der deutschen Zahlen). In Deutschland
gab es im Zeitraum 2005 bis 2010 über 100 000 Asylwiderrufsverfahren und
38 500 Asylwiderrufe. Damit gab es beinahe so viele Widerrufe wie
Anerkennungen (knapp 41 000). Unter anderem deshalb sinkt die Zahl der in
Deutschland lebenden anerkannten Flüchtlinge seit Jahren. Ende 2010 waren es nur
gut 115 000 mit einem Flüchtlingsstatus, Ende 1997 lebten noch über 200 000
Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge in Deutschland.
Im Jahr 2010 wurde in über 20 000 Fällen Klage gegen eine ablehnende
Asylentscheidung erhoben. Nur 36,2 Prozent dieser Klagen wurden von den
Gerichten abgelehnt. Afghanische Asylsuchende wurden mit 41,2 Prozent aller Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Mai 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5882 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEntscheidungen in besonders hohem Maße durch die Gerichte nachträglich als
Flüchtlinge anerkannt (312 Personen von Januar bis November 2010), in
weiteren 46,3 Prozent gab es „sonstige Verfahrenserledigungen“ (häufig:
Klagerücknahmen nach Zusage einer Anerkennung), nur 12,5 Prozent der
klagenden Asylsuchenden aus Afghanistan wurden abgewiesen.
Bei 22,8 Prozent aller Asylgesuche im Jahr 2010 war das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) der Auffassung, dass ein anderes Land
der Europäischen Union nach der EU- Dublin-II-Verordnung zuständig sei.
Das Land, das dabei mit Abstand am häufigsten ersucht wurde, Asylsuchende
aus Deutschland zu übernehmen (knapp 2 500 Ersuchen), war ausgerechnet
das völlig überforderte Griechenland. Besonders brisant: Während nach
Angaben der europäischen Statistikbehörde Eurostat Asylsuchende im Jahr 2009
in Deutschland zu 36,5 Prozent als schutzbedürftig anerkannt wurden, lag
diese Quote in Griechenland bei nur 0,1 Prozent.
37,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2010 waren
minderjährige Kinder.
1. Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach § 16a des
Grundgesetzes, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)/
der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und von
Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis
des BAMF im ersten Quartal 2011, und wie lauten die jeweiligen
Vergleichswerte des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in
Prozent angeben, bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
der Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung – staatliche/
nichtstaatliche Verfolgung –, Flüchtlingsschutz – staatliche/nichtstaatliche
Verfolgung –, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG –
unmenschliche Behandlung –, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 3
AufenthG – Todesstrafe –, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 7 Satz 2
AufenthG – bewaffnete Konflikte –, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 7
Satz 1 AufenthG – sonstige existenzielle Gefahren?
Die sogenannten Gesamtschutzquoten im Sinne der Frage können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
1. Quartal 2011 Gesamtschutz 4. Quartal 2010 Gesamtschutz
absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer gesamt 2 538 20,0 Herkunftsländer gesamt 2 171 14,8
darunter darunter
Afghanistan 630 35,9 Serbien 8 0,2
Irak 681 49,3 Afghanistan 403 36,1
Serbien 8 0,3 Mazedonien 5 0,2
Iran 393 51,1 Irak 704 50,5
Syrien 103 21,1 Iran 310 46,8
Türkei 36 7,9 Kosovo 15 2,9
Russische Föderation 46 11,9 Syrien 71 12,5
Kosovo 20 3,1 Russische Föderation 88 24,0
Pakistan 28 9,2 Somalia 122 24,0
Mazedonien 3 0,4 Türkei 46 12,1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/58822. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im ersten Quartal 2011 eingeleitet,
und wie lautet der Vergleichswert des vorherigen Quartals (bitte
Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
3. Wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis
gab es in den vorgenannten Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und
nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen
Widerrufsquoten benennen)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
1. Quartal 2011 4. Quartal 2010
absolut in Prozent absolut in Prozent
Asylberechtigung 154 1,2 179 1,2
Flüchtlingsschutz (§ 60 I AufenthG) 1 643 12,9 1 481 10,1
Subsidiärer Schutz nach
§ 60 II AufenthG 80 0,6 69 0,5
§ 60 III AufenthG 0 0,0 1 0,0
§ 60 V AufenthG 6 0,0 0 0,0
§ 60 VII Satz 1 AufenthG 582 4,6 403 2,7
§ 60 VII Satz 2 AufenthG 73 0,6 38 0,3
Gesamtschutz 2 538 20,0 2 171 14,8
1. Quartal 2011
angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
Subsidiärer
Schutz
kein Widerruf/
Keine
Rücknahme
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer gesamt 5 201 3 680 103 2,8 84 2,3 32 0,9 3 461 94,0
Irak 2 759 1 712 6 0,4 32 1,9 – – 1 674 97,8
Türkei 529 364 62 17,0 19 5,2 6 1,6 277 76,1
Iran 335 276 6 2,2 1 0,4 – – 269 97,5
Russische
Föderation 203 183 1 0,5 4 2,2 1 0,5 177 96,7
Afghanistan 179 132 1 0,8 – – 7 5,3 124 93,9
Eritrea 155 132 – – 1 0,8 – – 131 99,2
Sri Lanka 119 80 2 2,5 1 1,3 – – 77 96,3
Syrien 110 71 – – 2 2,8 – – 69 97,2
Kosovo 104 92 10 10,9 2 2,2 3 3,3 77 83,7
Aserbaidschan 98 95 – – 2 2,1 1 1,1 92 96,8
Drucksache 17/5882 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Wie lang war die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2010 (bzw.
soweit bekannt) bis zu einer behördlichen, wie lange war sie bis zu einer
rechtskräftigen Entscheidung (das heißt inklusive eines
Gerichtsverfahrens, bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
4. Quartal 2010
angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
Subsidiärer
Schutz
kein Widerruf/
Keine
Rücknahme
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer gesamt 1 387 2 251 65 2,9 57 2,5 25 1,1 2 104 93,5
Irak 580 715 7 1,0 26 3,6 3 0,4 679 95,0
Türkei 218 370 34 9,2 10 2,7 8 2,2 318 85,9
Iran 98 207 3 1,4 1 0,5 – – 203 98,1
Russische
Föderation 89 149 – – – – – – 149 100,0
Afghanistan 73 112 1 0,9 2 1,8 2 1,8 107 95,5
Kosovo 32 40 4 10,0 2 5,0 2 5,0 32 80,0
Aserbaidschan 27 58 – – – – – – 58 100,0
Eritrea 20 71 – – – – – – 71 100,0
Pakistan 20 52 – – – – – – 52 100,0
Syrien 20 67 2 3,0 3 4,5 – – 62 92,5
Jahr 2010
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer
behördlichen Entscheidung in Monaten
Herkunftsländer gesamt 6,8
darunter:
Afghanistan 6,4
Irak 4,5
Iran 9,1
Kosovo 7,2
Mazedonien 1,9
Russische Föderation 9,5
Serbien 3,0
Somalia 4,7
Syrien 8,1
Türkei 8,8
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/58825. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im
ersten Quartal 2011 eingeleitet, und wie lautet der Vergleichswert des
vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation
zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern
(EURODAC: Datenbank für Fingerabdrücke von Asylbewerbern)
basierenden Verfahren und die Quote der Verfahren nach „illegalem“
Grenzübertritt ohne Asylgesuch angeben)?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden. Verfahren
nach „illegalem“ Grenzübertritt ohne Asylgesuch werden nicht gesondert
erfasst.
a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten
betroffenen Herkunftsländer, und welches die zehn am stärksten
angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in
Prozentzahlen angeben)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Jahr 2010
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer
rechtskräftigen Entscheidung in Monaten
Herkunftsländer gesamt 12,9
darunter:
Afghanistan 11,2
Irak 10,7
Iran 14,7
Kosovo 11,5
Mazedonien 3,8
Russische Föderation 24,9
Serbien 7,0
Somalia 6,6
Syrien 15,2
Türkei 19,3
Asylerstanträge Übernahmeersuchen
(ÜE) an die
Mitgliedstaaten gesamt
Prozentualer Anteil
der ÜE zu den
Asylerstanträgen
Prozentualer Anteil
der ÜE mit EURO-
DAC-Treffer
1. Quartal 2011 10 812 2 421 22,4 70,1
4. Quartal 2010 13 429 2 604 19,4 64,6
1. Quartal 2011 Übernahmeersuchen 4. Quartal 2010 Übernahmeersuchen
Herkunftsländer absolut in Prozent Herkunftsländer absolut in Prozent
Afghanistan 358 14,8 Afghanistan 627 24,1
Russische Föderation 289 11,9 Russische Föderation 213 8,2
Somalia 245 10,1 Somalia 208 8,0
Serbien 176 7,3 Serbien 166 6,4
Drucksache 17/5882 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis
(Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik
Deutschland, Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-II-
Verordnung (DublinV), humanitäre Fälle nach Artikel 15 DublinV) gab es
in den benannten Zeiträumen?
Entscheidungen über Dublin-Verfahren werden beim Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) nach den in der folgenden Tabelle aufgeführten
Kategorien erfasst.
Die Zahl der Selbsteintritte wird statistisch nicht erhoben.
Irak 159 6,6 Irak 154 5,9
Georgien 105 4,3 Georgien 136 5,2
Kosovo 94 3,9 Iran 132 5,1
Iran 84 3,5 Kosovo 116 4,5
Türkei 72 3,0 Syrien 71 2,7
Ungeklärt 62 2,6 Türkei 70 2,7
1. Quartal 2011 Übernahmeersuchen 4. Quartal 2010 Übernahmeersuchen
ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent
Italien 505 20,9 Griechenland 631 24,2
Polen 296 12,2 Italien 423 16,2
Schweden 278 11,5 Polen 260 10,0
Frankreich 212 8,8 Schweden 220 8,4
Österreich 139 5,7 Frankreich 151 5,8
Norwegen 130 5,4 Österreich 134 5,1
Ungarn 123 5,1 Norwegen 122 4,7
Belgien 116 4,8 Belgien 103 4,0
Griechenland 99 4,1 Schweiz 95 3,6
Niederlande 97 4,0 Ungarn 78 3,0
1. Quartal
2011
4. Quartal
2010
Ablehnungen durch den
Mitgliedstaat gesamt 601 593
Zustimmungen des
Mitgliedstaates gesamt 1 860 1 998
davon Ablehnungen
nach Art. 15 Dublin II 3 7
davon Zustimmungen
nach Art. 15 Dublin II 0 1
1. Quartal 2011 Übernahmeersuchen 4. Quartal 2010 Übernahmeersuchen
Herkunftsländer absolut in Prozent Herkunftsländer absolut in Prozent
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5882c) Wie viele Überstellungen nach der DublinV wurden in den benannten
Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen
angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland –
differenzieren)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
1. Quartal 2011 Überstellungen 4. Quartal 2010 Überstellungen
Herkunftsländer absolut in Prozent Herkunftsländer absolut in Prozent
gesamt 777 gesamt 692
darunter: darunter:
Russische Föderation 84 10,8 Irak 71 10,3
Afghanistan 78 10,0 Georgien 70 10,1
Georgien 65 8,4 Afghanistan 68 9,8
Somalia 58 7,5 Russische Föderation 64 9,2
Irak 47 6,0 Somalia 59 8,5
Kosovo 45 5,8 Serbien 42 6,1
Serbien 41 5,3 Kosovo 39 5,6
Iran 40 5,1 Iran 31 4,5
Türkei 27 3,5 Türkei 28 4,0
Ungeklärt 23 3,0 Algerien 27 3,9
1. Quartal 2011 Überstellungen 4. Quartal 2010 Überstellungen
an Mitgliedstaaten absolut in Prozent an Mitgliedstaaten absolut in Prozent
gesamt 777 gesamt 692
darunter: darunter:
Italien 154 19,8 Italien 121 17,5
Polen 97 12,5 Polen 100 14,5
Schweden 85 10,9 Schweden 70 10,1
Frankreich 72 9,3 Frankreich 65 9,4
Norwegen 65 8,4 Norwegen 54 7,8
Österreich 59 7,6 Österreich 45 6,5
Belgien 52 6,7 Belgien 43 6,2
Schweiz 36 4,6 Niederlande 28 4,0
Niederlande 28 3,6 Ungarn 28 4,0
Spanien 26 3,3 Spanien 26 3,8
Griechenland 0 0 Griechenland 12 1,7
Drucksache 17/5882 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei
durchgeführten Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen?
Im ersten Quartal 2011 hat die Bundespolizei 68 Ersuchen an andere Staaten
gestellt und 59 Überstellungen vollzogen. Im vorhergegangenen vierten
Quartal 2010 hat die Bundespolizei 66 Ersuchen an andere Staaten gestellt und
65 Überstellungen vollzogen.*
6. Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2011 (bitte auch den
Vergleichswert des vorherigen Quartals nennen) nach § 14a Absatz 2 des
Asylverfahrensgesetzes von Amts wegen für hier geborene (oder
eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden
in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren
bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und
in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die
Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende
Teilmengen angeben), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei
unbegleiteten Minderjährigen bzw. bei unter 18-Jährigen?
Die Angaben hierzu können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Teilmengen sind eingerückt zur beinhaltenden Menge angegeben. Bei Anträgen
nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG), die nur Kinder
unter 16 Jahre betreffen, kann statistisch nicht unterschieden werden, ob ein Kind
hier geboren oder eingereist ist.
Die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren lag
im ersten Quartal 2011 bei 40,2 Prozent (viertes Quartal 2010: 37,2 Prozent),
bei Unbegleiteten im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 29,5 Prozent (viertes
Quartal 2010: 25,5 Prozent) und bei Personen unter 18 Jahren bei 24,9 Prozent
(viertes Quartal 2010: 18,9 Prozent).
1. Quartal 2011 4. Quartal 2010
absolut
Verhältnis zu
Asylerstanträge
gesamt absolut
Verhältnis zu
Asylerstanträge
gesamt
Asylerstanträge gesamt 10 812 13 429
Asylerstanträge von Minderjährigen
unter 18 Jahre insgesamt 4 112 38,0 % 5 405 40,2 %
Asylerstanträge von Minderjährigen
unter 16 Jahre 3 391 31,4 % 4 680 34,8 %
unbegleitete Minderjährige
unter 16 Jahre 197 1,8 % 150 1,1 %
Anträge gem. § 14a Absatz 2
AsylVfG 512 4,7 % 457 3,4 %
Asylerstanträge von Minderjährigen
von 16 bis unter 18 Jahre 721 6,7 % 725 5,4 %
unbegleitete Minderjährige
(16 bis unter 18 Jahre) 409 3,8 % 366 2,7 %
* Die Zahlen wurden entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. September 2012 korrigiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/58827. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im
Bereich Asyl für das Jahr 2010, und welche Angaben zur Dauer des
gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen (bitte wie in der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 17/4627 zu Frage 7 darstellen und die
Vergleichswerte des Vorjahres nennen)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Erst- und Folgeanträge
Jahr 2010
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Art. 16a/
Flüchtlingsschutz/
subsidiärer Schutz Ablehnungen
sonst.
Verfahrenserledigungen (z. B.
Rücknahmen)
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer gesamt 23 182 11 527 1 322 11,5 4 152 36,0 6 053 52,5 21 396
darunter
Serbien 2 897 631 9 1,4 187 29,6 435 68,9 2 488
Afghanistan 2 797 902 377 41,8 125 13,9 400 44,3 2 501
Irak 2 528 1 969 179 9,1 992 50,4 798 40,5 2 660
Mazedonien 1 466 164 0 0,0 31 18,9 133 81,1 1 331
Syrien 1 401 577 87 15,1 194 33,6 296 51,3 1 377
Kosovo 1 323 794 25 3,1 271 34,1 498 62,7 903
Türkei 1 220 997 100 10,0 262 26,3 635 63,7 1 213
Iran 1 116 552 119 21,6 119 21,6 314 56,9 1 075
Russische
Föderation 852 461 24 5,2 150 32,5 287 62,3 911
Nigeria 684 365 12 3,3 193 52,9 160 43,8 551
Drucksache 17/5882 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWiderrufsverfahren
Jahr 2010
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Widerruf Art. 16a/
Flüchtlingseigenschaft/
subsidiärer Schutz kein Widerruf
sonst.
Verfahrenserledigungen (z. B.
Rücknahmen)
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer gesamt 600 1 490 363 24,4 598 40,1 529 35,5 1 373
darunter
Türkei 221 832 150 18,0 405 48,7 277 33,3 468
Irak 93 164 81 49,4 5 3,0 78 47,6 284
Iran 51 71 15 21,1 30 42,3 26 36,6 43
Kosovo 49 62 24 38,7 11 17,7 27 43,5 47
Afghanistan 31 43 5 11,6 20 46,5 18 41,9 106
Togo 17 63 8 12,7 48 76,2 7 11,1 75
Korea
(Demokratische
Volksrepublik) 12 6 1 16,7 3 50,0 2 33,3 11
Russische
Föderation 12 10 5 50,0 5 50,0 0 0,0 40
Armenien 11 17 1 5,9 14 82,4 2 11,8 23
Aserbaidschan 10 16 1 6,3 10 62,5 5 31,3 14
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5882Erst- und Folgeanträge
Jahr 2009
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Art. 16a/
Flüchtlingsschutz/
subsidiärer Schutz Ablehnungen
sonst.
Verfahrenserledigungen (z. B.
Rücknahmen)
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer gesamt 9 726 8 108 940 11,6 2 274 28,0 4 894 60,4 10 123
darunter
Irak 2 143 1 057 78 7,4 265 25,1 714 67,5 2 169
Türkei 1 006 1 013 146 14,4 256 25,3 611 60,3 1 042
Afghanistan 610 397 95 23,9 19 4,8 283 71,3 633
Kosovo 587 413 10 2,4 103 24,9 300 72,6 378
Syrien 536 364 44 12,1 150 41,2 170 46,7 577
Iran 438 626 108 17,3 137 21,9 381 60,9 528
Russische
Föderation 340 413 42 10,2 154 37,3 217 52,5 563
Nigeria 296 233 9 3,9 102 43,8 122 52,4 237
Serbien 265 320 15 4,7 99 30,9 206 64,4 247
Aserbaidschan 250 178 23 12,9 44 24,7 111 62,4 323
Drucksache 17/5882 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Weshalb sieht das Bundesamt keinen Änderungsbedarf in der
Entscheidungspraxis in Bezug auf afghanische Flüchtlinge, die im Zeitraum
Januar bis November 2010 nach einer Klage gegen eine behördliche
Ablehnung zu 41,2 Prozent (und damit fast vier Mal so oft wie im
Durchschnitt) durch gerichtliche Entscheidungen als schutzbedürftig
anerkannt wurden (46,3 Prozent Verfahrenserledigungen, nur 12,5 Prozent
Ablehnungen), was auf eine erhöhte Fehlerquote beim Bundesamt oder/
und auf von den Gerichten nicht geteilte allgemeine
Lageeinschätzungen hindeutet (Nachfrage zu der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/
4627 zu Frage 7a)?
Entscheidungen zu Schutzbegehren ergehen nach einer Sachverhaltsermittlung,
die sowohl den individuellen Vortrag des Antragstellers als auch Informationen
zur Verfolgungs- und Sicherheitslage im Herkunftsland umfasst
Die Lage in Afghanistan ist geprägt durch viele Jahre der kriegerischen
Auseinandersetzungen; die Sicherheitslage stellt sich aktuell bezogen auf die
verschiedenen Regionen des Landes sehr unterschiedlich dar und verändert sich
laufend. Die Prüfung der Situation am Herkunftsort eines Schutzsuchenden erfolgt
jeweils individuell, zum Zeitpunkt der Entscheidung, anhand aktueller
Informationen und unter Berücksichtigung des Vorbringens des Antragstellers.
Hieraus, wie auch aus ergänzenden Angaben des Antragstellers während des
Gerichtsverfahrens können sich Verschiebungen in der Bewertung ergeben. Die
Verwaltungsgerichte verneinen gleichwohl im Regelfall ebenfalls
Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Widerrufsverfahren
Jahr 2009
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Widerruf Art. 16a/
Flüchtlingseigenschaft/
subsidiärer Schutz kein Widerruf
sonst.
Verfahrenserledigungen (z. B.
Rücknahmen)
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer gesamt 1 752 3 695 530 14,3 1 738 47,0 1 427 38,6 2 463
darunter
Türkei 1 235 2 731 290 10,6 1 424 52,1 1 017 37,2 1 189
Irak 89 267 44 16,5 27 10,1 196 73,4 386
Togo 72 138 14 10,1 108 78,3 16 11,6 134
Kosovo 45 44 18 40,9 4 9,1 22 50,0 52
Afghanistan 44 105 11 10,5 52 49,5 42 40,0 128
Iran 36 70 25 35,7 30 42,9 15 21,4 65
Russische
Föderation 36 8 3 37,5 3 37,5 2 25,0 38
Syrien 28 33 21 63,6 4 12,1 8 24,2 26
Serbien 27 50 29 58,0 9 18,0 12 24,0 66
Aserbaidschan 13 12 4 33,3 7 58,3 1 8,3 21
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/5882Die ganz überwiegende Zahl der gerichtlichen Verpflichtungen zu
Abschiebungsverboten nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG erfolgt wegen der
Annahme wirtschaftlicher Extremgefahren, denen Rückkehrer ausgesetzt sein
sollen.
Das BAMF sieht dies mit dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
(Bay.VGH, Urt. vom 3. Februar 2011 - 13a B 10.30394) anders. Der
Bayerische VGH hat sich als erstes Obergericht nach der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts mit der Frage wirtschaftlicher Notlagen befasst, eine
erhöhte Wahrscheinlichkeit der Betroffenheit von einer extremen wirtschaftliche
Notlage für zurückkehrende alleinstehende, erwerbsfähige Männer verneint
und damit die Entscheidungspraxis des BAMF bestätigt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7a auf Bundestagsdrucksache 17/
4627 verwiesen.
b) Hat sich die Bewertung des BAMF bezüglich Widerrufen bei
türkischen Flüchtlingen mit der Begründung einer angeblich dauerhaft
und grundlegend geänderten Sachlage in der Türkei inzwischen bei den
Gericht „durchgesetzt“ (vgl. Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/
4627 zu Frage 7b), und wie rechtfertigt das BAMF solcherart
begründete Widerrufe in großer Zahl, wenn ausweislich der Statistik bei
Gerichtsentscheidungen nur knapp 18 Prozent der Widerrufe bei
türkischen Flüchtlingen bestätigt werden?
Die Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte ist nach wie vor nicht
einheitlich. Aktuell bestätigt auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen (Urteil
vom 4. Februar 2011) die Bewertung des BAMF insoweit, dass bei nicht
exponierten Personen keine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung besteht.
c) Wieso sieht das BAMF keine Veranlassung, seine
Widerrufsentscheidungspraxis in Bezug auf Flüchtlinge aus dem Togo zu ändern, wenn
die Gerichte bei Klagen gegen solche Widerrufe zu 76,2 Prozent zu
dem Ergebnis kommen, dass diese zu Unrecht ausgesprochen wurden
(bitte begründen; Nachfrage zu den Antworten auf
Bundestagsdrucksachen 17/3744 und 17/4627, jeweils zu Frage 7c)?
Seitens des BAMF besteht keine Veranlassung, die Entscheidungspraxis zu
ändern, da sie nach wie vor als sachlich richtig angesehen wird.
8. Wie ist zu erklären, dass die Zahl der Asylgesuche im Februar und März
2011 (3 300 bzw. 3 500) jeweils unterhalb des Werts vom Januar (3 750)
lag, obwohl die Bundesrepublik Deutschland seit Mitte Januar 2011 auf
Überstellungen nach Griechenland verzichtet und ein solcher
Überstellungsstopp nach in der Vergangenheit geäußerter Ansicht einiger
politischer Beobachter und auch des Bundesministeriums des Innern zu einem
sprunghaften Anstieg der Asylbewerberzahlen hätte führen müssen?
Von Januar bis März 2011 hat sich der Asylbewerberzugang nach Deutschland
gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 37,5 Prozent erhöht. Eine
belastbare Aussage darüber, inwieweit der Überstellungsstopp nach
Griechenland diesen Trend beeinflusst, lässt sich nicht treffen.
Drucksache 17/5882 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie waren die Schutzquoten und Zahl der Schutzgesuche bei
Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien, Jemen, Katar, Saudi
Arabien und Libyen im Jahr 2010, und wie sind die Quoten und die Zahl
der Asylgesuche aus diesen Ländern derzeit?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden.
10. Würde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine
gesetzgeberische Initiative zur Abschaffung obligatorischer Asylwiderrufsprüfungen
drei Jahre nach der Anerkennung begrüßen (und wenn ja, in welcher
konkreten Gestalt), vor dem Hintergrund, dass
a) es in keinem anderen europäischen Land solche nach einer
bestimmten Zeit obligatorischen Widerrufsprüfungen oder Widerrufe in einer
auch nur ansatzweise vergleichbaren Zahl gibt und Deutschland damit
im angeblich harmonisierten EU-Asylsystem eine absolute
Sonderstellung einnimmt,
b) hierdurch freiwerdende Arbeitskapazitäten für eine schnellere
Bearbeitung neuer Asylanträge genutzt werden könnten und nicht mehr
eigentlich für die Integration zuständige Regionalkoordinatoren
hilfsweise zur Asylprüfung eingesetzt werden müssten,
c) es im Jahr 2010 in nur 16,4 Prozent der entschiedenen Fälle zu einem
Widerruf kam und wiederum nur etwa 25 Prozent der angefochtenen
Bescheide gerichtlich bestätigt wurden, so dass es im Ergebnis zu
vergleichsweise wenigen Fällen eines Widerrufs und in noch weniger
Fällen zu einer Ausreiseverpflichtung kommt (da auch nach einem
Widerruf ein Aufenthalt auf anderer Rechtsgrundlage erteilt werden kann),
das heißt dass aufwändige und die Betroffenen gleichwohl sehr
belastende Verfahren zumeist nur der formellen „Statusklärung“ dienen,
und wie ist die Haltung der Bundesregierung hierzu (bitte differenziert
und in Auseinandersetzung mit den konkreten Unterfragen beantworten)?
Ein Änderungsbedarf hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen besteht nicht, da
diese sich bewährt haben. Zudem ist die Widerrufspraxis der Bundesrepublik
Deutschland durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. März
2010 in den verbundenen Rechtssachen C-175/08, C-176/08, C-178/08 und
C-179/08 sowie durch die nachfolgenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts
Herkunftsland
Jahr 2010 1.Quartal 2011
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamtschutz
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamtschutz
absolut in Prozent absolut in Prozent
Tunesien 94 20 6 3,1 63 6 – –
Ägypten 118 23 28 16,4 36 6 3 12,5
Marokko 220 22 14 5,4 79 8 1 1,4
Syrien 1 490 546 370 18,0 494 71 103 21,1
Jemen 17 – 9 27,3 6 2 – –
Katar – – – – – – – –
Saudi Arabien – – – – – – – –
Libyen 18 3 2 20,0 14 3 – –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/5882vom 24. Februar 2011 (BVerwG 10 C 3.10; BVerwG 10 C 5.10; BVerwG 10 C
6.10; BVerwG 10 C 7.10; BVerwG 10 C 9.10) weitestgehend bestätigt worden.
Die von den Fragestellern in Frage 10 benannten Argumente sind der
Bundesregierung bekannt und nicht geeignet, diese Bewertung zu verändern.
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