Beraterverträge und externe Expertisen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Aufgaben der Verwaltung sollten grundsätzlich durch ihre Angestellten erledigt werden. Nur wenn abgegrenzte und schwierige Sachfragen zu klären sind, die mit „eigenem“ Personal nicht ausreichend beantwortet oder beurteilt werden können, ist die Beauftragung externer Beratung möglich. Die Bundeshaushaltsordnung schreibt die Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vor. Darüber hinaus fordert sie, dass der Vergabe eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen muss, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Vergaben
Fragen25
Welche Gutachten, Beraterverträge und Aufträge für externe Expertisen wurden wann, mit wem und in welcher Höhe in der laufenden Legislaturperiode im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) abgeschlossen?
Welche Abteilung oder nachgeordnete Behörde des BMFSFJ bearbeiteten und gaben den Auftrag für das jeweilige Gutachten, Beraterverträge und Aufträge für externe Expertisen?
Welche Gutachten, Beraterverträge und externe Expertisen befinden sich bis wann, mit wem und in welcher Höhe derzeit in Planung und werden in der laufenden Legislaturperiode im Geschäftsbereich des BMFSFJ abgeschlossen?
Welche Abteilung oder nachgeordnete Behörde des BMFSFJ gibt voraussichtlich den Auftrag für das jeweilige Gutachten, Beraterverträge und externe Expertisen?
Welche noch laufenden Gutachten, Beraterverträge und externen Expertisen aus den vergangenen Legislaturperioden wurden wann, mit wem und in welcher Höhe im Geschäftsbereich des BMFSFJ abgeschlossen?
Welche Abteilung oder nachgeordnete Behörde des BMFSFJ gab den Auftrag für das jeweilige Gutachten, Beraterverträge und externe Expertisen?
Welche der Gutachten, Beraterverträge und externen Expertisen wurden bzw. werden im Geschäftsbereich des BMFSFJ öffentlich ausgeschrieben?
Welche Kriterien werden den Ausschreibungen zugrunde gelegt, welche sind maßgeblich, und aus welchem Grund?
Welche Gutachten, Beraterverträge und externen Expertisen wurden bzw. werden nicht öffentlich ausgeschrieben?
Wie begründet die Bundesregierung für Gutachten, Beraterverträge und externe Expertisen ohne Ausschreibung im Geschäftsbereich des BMFSFJ den jeweiligen Wegfall der Ausschreibung?
Welche der Gutachten, Beraterverträge und externen Expertisen zu Frage 1 wurden dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt?
Welche Gutachten zu Frage 1, die aus Beraterverträgen und externen Expertisen entstanden, wurden veröffentlicht bzw. dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zugeleitet bzw. zur Kenntnis übergeben?
Bei welchen Gutachten, die aus Beraterverträgen und externen Expertisen entstanden, weicht Veröffentlichung bzw. Zuleitung zur Kenntnis an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages aus welchem Grund um mehr als sechs Monate vom vertraglich vereinbarten Projektende ab?
In welchen Fällen wurde aus welchem Grund auf eine Veröffentlichung bzw. Zuleitung zur Kenntnis an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages verzichtet?
Beiräte
Welche Beiräte gibt es im Geschäftsbereich des BMFSFJ, mit welcher Aufgabenbeschreibung?
Welche jährlichen Kosten entstehen dem Bund durch Beiräte im Geschäftsbereich des BMFSFJ?
Welche jährlichen und gesamten Kosten entstehen durch die Arbeit des „Zukunftsrates Familie“ des BMFSFJ?
Welche Aufgabe und Zielrichtung hat der „Zukunftsrat Familie“ im Gegensatz oder in Ergänzung zum Wissenschaftlichen Beirat und zum Kompetenzzentrum für Familienleistungen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der „Zukunftsrat Familie“ einberufen, und nach welchen Kriterien erfolgte die Berufung bzw. Einsetzung der Mitglieder und Mitarbeiter?
Wie viele und welche (Auftragsgegenstand, Laufzeit, Auftragsvolumen) Gutachten, Beraterverträge und externen Expertisen wurden zur Evaluation familienpolitischer Leistungen seit 2006 in Auftrag gegeben, und welche sind in Planung?
Nach welchen fachlichen Kriterien und von wem werden die Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums ausgewählt, und welche Gegenleistung oder Vergütung erhalten die Mitglieder, die Vorsitzende/der Vorsitzende und ihre/seine Stellvertreterinnen bzw. seine Stellvertreter?
Welche Auslagen werden den Mitgliedern des Bundesjugendkuratoriums zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit erstattet?
Welche Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums haben in dieser Wahlperiode einen Vertrag mit dem BMFSFJ zur Erbringung einer Expertise, eines Gutachtens, einer Beratungsleistung oder einer vergleichbaren Leistung (bitte Namen, Leistung und Höhe der Vergütung ausführen)?
Welche Stellungnahmen hat das Bundesjugendkuratorium seit 2009 verfasst, und welche dieser Stellungnahmen wurden veröffentlicht? Welche Stellungnahmen wurden warum nicht veröffentlicht?