Sachstandsabfrage B 66n Leopoldshöhe
der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) führt, unter der BVWP-Nr. NW8189, den Ausbau der B 66 am Ortseingang Leopoldshöhe/Asemissen als Maßnahme mit Vordringlichem Bedarf auf. Die Ausbauplanungen stammen aus den 60er- und 70er-Jahren. Der BVWP sieht einen vierspurigen Ausbau mit Standstreifen auf einer Länge von 2,12 km (Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen) bzw. 1,9 km (BVWP) vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie hoch wären nach Erfahrungswerten die Einsparpotenziale, wenn auf zwei Spuren verzichtet würde?
Ist bei den Planungen für den Ausbau der B 66n (BVWP-Nr. NW8189) mit zwei Bahnen mit je zwei Spuren, Mittelstreifen, Standstreifen und zwei Brückenbauwerken die Tatsache mit eingeflossen, dass die B 66 im Anschluss an dieses Ausbaustück Richtung Lage (BVWP-Nr. NW7526) aufgrund politischer Beschlüsse einbahnig, zweispurig und ohne Standstreifen bleibt?
Welche verkehrlichen Maßnahmen hält die Bundesregierung für sinnvoll, um dieser Situation eines verkehrlichen Flaschenhalses Rechnung zu tragen?
Wieso ist an der Kreuzung B 66/L 751, an der das Hauptverkehrsaufkommen von der B 66 auf die L 751 abfließt, ein planfreier Ausbau vorgesehen, anstatt eines Kreisverkehrs, der den abfließenden Verkehr viel besser und mit geringerem Flächenverbrauch bewältigen könnte?
Läuft eine Versiegelung einer Fläche von 45 000 m2 für eine Ausbaustrecke von 2,1 km nicht dem Ziel der Bundesregierung zuwider, den Flächenverbrauch zu vermindern und bis 2020 auf 30 ha pro Tag zu reduzieren?
Ist die gutachterlich bestätigte Gefährdung der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Leopoldshöhe durch die geplanten, bis zu 6 Meter tiefen Einschnitte der neuen Trasse bei den Planungen berücksichtigt worden?
Wenn die Gefährdung der Trinkwasserversorgung berücksichtigt wurde, wie ist der Bau der B 66n vor diesem Hintergrund zu rechtfertigen?
Durch die geplante Planfreiheit des ersten Knotenpunktes und die Vierspurigkeit des 2,1 km langen Teilstücks muss zu Beginn der Ausbaustrecke ein bestehendes Brückenbauwerk (Fußgängerbrücke) verbreitert werden; stehen diese Kosten in angemessener Relation zum Nutzeffekt des Neubaustücks?
Hat die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen, die durch den Ausbau zu erwartende Mehrbelastung der Zubringerstraßen zur B 66n und die dadurch erforderlichen weiteren Maßnahmen und Kosten an diesen Straßen berücksichtigt?
Wie setzt sich der hohe Nutzen-Kosten-Verhältnis-Wert von 5,3 für das Projekt B 66n Leopoldshöhe (BVWP-Nr. NW8189) zusammen?