[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6102
17. Wahlperiode 08. 06. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine
Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5846 –
Einsatz der Bundespolizei im Auftrag der European Aeronautic Defence and Space
Company in Saudi-Arabien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein Einsatz der Bundespolizei in Saudi-Arabien, von dem vor allem der
Rüstungskonzern European Aeronautic Defence and Space Company (EADS)
profitiert, ist in der Öffentlichkeit überwiegend kritisch aufgenommen
worden.
Wie zuerst das ARD-Magazin „Fakt“ am 4. April 2011 berichtet hatte, sind
seit dem Jahr 2009 Angehörige der Bundespolizei in Saudi-Arabien, um
Ausbildungshilfe für die dortige Grenzpolizei zu leisten. Die Ausbildung erfolgt
dabei an Geräten des Konzerns EADS. Die Bundesregierung bestätigte in
ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 11 der Abgeordneten Ulla Jelpke vom
5. April 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5990), dass es bei dem Projekt „zum
einen um das exportwirtschaftliche Engagement eines Anbieters ziviler
Sicherheitstechnik – hier EADS – und den damit einhergehenden
Technologietransfer und zum anderen um internationale grenzpolizeiliche Beratung und
Ausbildungshilfe“ gehe.
Nach Medienberichten hat EADS den Zuschlag seitens Saudi-Arabien nur
erhalten, weil der Konzern zusagen konnte, dass die Bundespolizei die
saudiarabischen Sicherheitskräfte an den Geräten ausbilden werde. Der Einsatz der
Bundespolizei dient also unmittelbar dem Export von Sicherheitstechnik an
ein autoritäres Regime.
Die Bundesregierung informierte im Innenausschuss des Deutschen
Bundestages am 6. April 2011, die auslandsbedingten Mehrkosten des Einsatzes würden
von Saudi-Arabien getragen. Dabei ist in einer undurchsichtigen Konstruktion
auch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH
involviert. Das Grundgehalt für die Bundespolizisten trägt weiterhin der Bund
und damit der Steuerzahler – obwohl die konkrete Dienstverrichtung der
Bundespolizisten faktisch allein dem EADS-Konzern zugutekommt, der sich
jene Kosten, die er sonst für eigene Ausbilder übernehmen müsste, spart und
damit seinen Profit noch weiter erhöhen kann. Für die Fraktion DIE LINKE.
gehört eine solche direkte Zuarbeit für einen Konzern nicht zu den Aufgaben
der Bundespolizei. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Juni 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6102 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesregierung rechtfertigte die Ausbildungshilfe für den saudi-
arabischen Grenzschutz in ihrer Antwort auf die erwähnte Schriftliche Frage, mit
dem Transfer von Technologie und der Ausbildungshilfe gehe „ein Transfer
rechtsstaatlicher Werte“ einher und argumentierte im Innenausschuss des
deutschen Bundestages, eine solche polizeiliche Zusammenarbeit sei auch in
der Vergangenheit stets üblich gewesen. Der Erfolg dieser „Transferarbeit“ ist
für die Fragesteller allerdings nicht ersichtlich. Die demokratisch-
revolutionären Bewegungen im Maghreb mussten sich gegen die dortige – von
Deutschland mit ausgebildete – Polizei durchsetzen bzw. sich noch gegen diese
erwehren. Saudi-arabische Truppen helfen im Nachbarland Bahrain, die
Demokratiebewegung zusammenzuschießen und haben nach Angaben von Human
Rights Watch am 20. April 2011 seit Februar 2011 mehr als 160
Regimekritiker festgenommen. Deutsche Unterstützung für Folterregime sollte endlich
eingestellt werden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage unterstellt in nicht zutreffender Weise, dass Beamte der
Bundespolizei (BPol) Angehörige des saudi-arabischen Grenzschutzes an
Geräten des Unternehmens EADS ausbilden. Durch die Bundespolizei werden
Standardmaßnahmen im Rahmen der Grenzüberwachung sowie die Methodik
von Führungs- und Entscheidungsprozessen geschult; Menschenrechte und
rechtstaatliche Grundsätze gehören zu den Kursinhalten. Schulungen zur
Anwendung und/oder Instandhaltung der vom EADS implementierten Technik
erfolgen nicht durch die Bundespolizei. Das Engagement der Bundespolizei ist
als bilaterale Ausbildungshilfe Teil einer strategischen Partnerschaft im
Sicherheitsbereich. Aus sicherheitspolitischer Sicht ist Saudi-Arabien ein wichtiger
strategischer Partner im arabischen Raum. Dies gilt insbesondere für Belange
der Terrorismusbekämpfung. Die terroristische Bedrohung der Luftsicherheit
Ende Oktober 2010 und die Bewältigung dieses Anlasses haben die Bedeutung
einer engen Kooperation im Sicherheitsbereich unterstrichen. Teilnehmer der
grenzpolizeilichen Trainingskurse sind und waren ausschließlich Angehörige
des saudi-arabischen Grenzschutzes. Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse darüber vor, dass der Grenzschutz zu anderen als den originären
Aufgaben eingesetzt wurde.
1. a) Welchem Bundesministerium ist – vor dem Hintergrund, dass die
Bundesregierung in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen
Bundestages vom 6. April 2011 Wert darauf gelegt hat, festzustellen, es
werde nur der saudi-arabische Grenzschutz ausgebildet, nicht aber die
Polizei – der saudi-arabische Grenzschutz untergeordnet?
Der saudi-arabische Grenzschutz ist dem saudi-arabischen Innenministerium
nachgeordnet.
b) In welchem politischen, strukturellen, technischen und personellen
Verhältnis steht der Grenzschutz zum Militär sowie zur Polizei (bitte jeweils
den Gesamtpersonalumfang dieser Sicherheitsbehörden angeben)?
Die Polizei ist ebenfalls dem Innenministerium unterstellt, das Militär
untersteht dem Verteidigungsministerium. Über eine Verwendung des Grenzschutzes
zur Wahrnehmung allgemein-polizeilicher oder militärischer Aufgaben liegen
der Bundesregierung keine Informationen vor. Der Grenzschutz verfügt über
ca. 32 000 Angehörige. Zu Personalstärken von Polizei und Militär liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6102c) Über welche Ausrüstung, insbesondere Bewaffnung, verfügen
Grenzschutzangehörige in Saudi-Arabien üblicherweise?
Aus der Kooperation beim Training sind folgende Ausrüstungsgegenstände
bekannt: Funkgeräte, Handschellen, Schlagstöcke, Pistolen, Gewehre und
Fahrzeuge.
d) Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Angehörige
des Grenzschutzes, die in den Genuss der Ausbildung durch die
Bundespolizei kommen (inklusive Ausbildung durch von der Bundespolizei
ausgebildete Trainer) im Inneren Saudi-Arabiens eingesetzt werden?
Die Aufgaben des Grenzschutzes sehen eine solche Verwendung nicht vor. Es
liegt in der ausschließlichen Kompetenz der saudi-arabischen Regierung, über
die Aufgaben und das Einsatzspektrum der einzelnen Sicherheitsbehörden zu
entscheiden.
e) In welchem Maße ist es üblich, dass Angehörige des Grenzschutzes zur
Polizei bzw. zum Militär überwechseln?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
2. Welches Auftragsvolumen hat der Auftrag für die EADS, und welchen
Gewinn wird der Konzern hierbei voraussichtlich erzielen?
Das Auftragsvolumen für EADS ist der Bundesregierung nicht bekannt.
a) Welche Geräte bzw. Technologien wurden exportiert bzw. sollen noch
exportiert werden, und welchen Zwecken dienen diese genau?
Nach Informationen der Bundesregierung wird zur Modernisierung der
technischen Grenzüberwachung Detektions- und Überwachungstechnik exportiert.
Die Technik verfolgt insbesondere das Ziel, Bewegungen im Grenzraum in
Lage- und Einsatzzentren zu übertragen, um von dort zielgerichtet und adäquat
Einsatzkräfte zu beauftragen.
b) Welche Leistungen werden von der EADS hierbei exakt erbracht?
Nach Informationen der Bundesregierung liefert EADS im Rahmen eines
Konsortiums die Technik und koordiniert die Installation. Darüber hinaus hat das
Unternehmen Schulungsräume eingerichtet, um mit eigenem Personal
Anwender- und Instandhaltungsschulungen durchzuführen.
c) Inwiefern werden diese Geräte in vorhandene Infrastrukturen
eingegliedert, und welche Sicherheitsbehörden nutzen diese Infrastrukturen?
Inwiefern sind die Geräte auch durch Polizei- oder Militärkräfte
nutzbar?
Nach Informationen der Bundesregierung verfügt der saudi-arabische
Grenzschutz bisher zwar über ein Netz von Dienststellen und Posten entlang der
Grenzen, nicht jedoch über eine technische Infrastruktur zur Überwachung der
Grenze. Die Daten der Detektions- und Überwachungstechnik werden in Lage-
und Einsatzräume übertragen, die dem Grenzschutz unterstehen. Zu den
technischen Möglichkeiten einer Nutzung durch Polizei und/oder Militär liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Drucksache 17/6102 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) Inwiefern ist sichergestellt, dass die Geräte ausschließlich zur
Grenzsicherung verwendet werden und nicht etwa zu einem späteren
Zeitpunkt auch im Inneren oder für militärische Belange Verwendung
finden können?
Auf die Antwort zu Frage 2c wird verwiesen.
3. Wie war der zeitliche Ablauf des Geschäfts?
a) Wann ist die EADS erstmals an die Bundespolizei herangetreten, und
auf welcher Ebene wurden zu welchem Zeitpunkt die Einzelheiten über
das Exportgeschäft, die Ausbildungshilfe der Bundespolizei und die
Konstruktion der Erstattung der auslandsbedingten Mehrkosten
besprochen (bitte chronologisch Gesprächsgegenstände und -beteiligte sowie
jeweilige Zeitpunkte auflisten)?
Erste Gespräche zwischen EADS und dem Bundesministerium des Innern zu
einem Engagement in dem von saudischer Seite geplanten Projekt zur
Modernisierung des saudi-arabischen Grenzschutzes wurden im Frühjahr 2007 auf
Leitungsebene geführt und zu einer möglichen Projektstruktur im Oktober
2007 fortgesetzt. Ende 2007 erfolgte das Angebot von EADS an das saudische
Innenministerium, bei der Modernisierung des SDA Grenzschutzes als Partner
zur Verfügung zu stehen. Die BPol ist ebenfalls Ende 2007 mit einem
Schulungsangebot auf das saudische Innenministerium zugegangen. Im Juni 2008
entschied sich das saudi-arabische Innenministerium für das Unternehmen
EADS und das Schulungsangebot der Bundespolizei. Während der
Sommermonate 2008 erfolgten mehrere sog. Fact-Finding-Missions auf Arbeitsebene
durch Vertreter des Bundesministeriums des Innern und Experten der
Bundespolizei. Im Herbst 2008 wurde seitens der Bundespolizei das Trainingskonzept
erarbeitet. Zur konkreten Vorbereitung der ersten Trainingskurse wurde
beginnend im Dezember 2008 ein Projektbüro der Bundespolizei in Riad
eingerichtet, erste Trainingsmaßnahmen begannen im Februar 2009.
b) Wer hat diesbezüglich die Entscheidungen getroffen, und welche
Gründe waren hierbei ausschlaggebend?
Die Gespräche mit dem saudi-arabischen Innenministerium wurden auf Seiten
der EADS maßgeblich durch den Leiter der EADS-Unternehmenssparte
CASSIDIAN (damals Defense+Security), Dr. Stefan Zoller, und auf Seiten des
Bundesministeriums des Innern durch den damaligen Staatssekretär im
Bundesministerium des Innern, Dr. August Hanning geführt. Die endgültige
Entscheidung über das Engagement der BPol in Saudi-Arabien wurde auf Ministerebene
getroffen. Bezüglich der Entscheidungsgründe wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
c) Welche Abteilung hat seitens der EADS die Verhandlungen mit der
Bundesregierung bzw. Bundespolizei geführt?
Die Verhandlungen wurden seitens EADS durch den Leiter der
Unternehmenssparte CASSIDIAN, Dr. Stefan Zoller, geführt.
d) War der damalige EADS-Vorstandsvorsitzende Dr. Markus Hellenthal
im Zusammenhang mit dem hier thematisierten EADS-Geschäft jemals
in Gespräche oder Verhandlungen mit der Bundesregierung oder
Bundespolizei involviert, und falls ja, inwiefern?
Dr. Markus Hellenthal trat in o. g. Abstimmungs- und Entscheidungsprozess
gegenüber dem Bundesministerium des Innern bzw. der BPol nicht in
Erscheinung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6102e) Welcher Art ist die mit der saudi-arabischen Regierung getroffene
Vereinbarung über die Ausbildungstätigkeit der Bundespolizei, was sind
die genauen Festlegungen dieser Vereinbarung, und für welchen
Zeitraum ist die Ausbildung festgelegt worden (bitte das Abkommen der
Antwort beifügen)?
Gemäß § 65 Absatz 2 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) wurde zwischen den
beiden Innenministerien Einvernehmen über die Kursstruktur und
Trainingsinhalte für das operative grenzpolizeiliche Training hergestellt. Das Engagement
im Norden des Landes wird voraussichtlich im Juni 2012 enden. Für die
Modernisierung des Grenzschutzes in den anderen Regionen des Landes wird eine
Projektlaufzeit von ca. fünf Jahren angestrebt.
f) Welche Absprachen wurden konkret mit der EADS sowie mit Saudi-
Arabien getroffen, und welche vertraglichen Verpflichtungen sind
hierbei für die Bundespolizei eingegangen worden?
Vertragliche Verpflichtungen bestehen für die Bundespolizei nicht. Sowohl
gegenüber der saudi-arabischen Seite als auch gegenüber dem Unternehmen
EADS hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass sie mit der
Bundespolizei als verlässlicher Partner zur Verfügung steht. Ausgehend von den
Einsatzbedürfnissen des saudischen Grenzschutzes war zwischen den beteiligten
Partnern das zukünftige Zusammenwirken des Einsatzes technischer Mittel zur
Grenzüberwachung sowie der personellen Grenzüberwachung aufeinander
abzustimmen. Von besonderer Relevanz für die Bundespolizei war dabei, den
Trainingsbedarf zur Umsetzung des zukünftigen Einsatzkonzeptes zu ermitteln
und gemeinsam mit dem Bedarfsträger ein Trainingskonzept zu entwickeln.
4. Wann genau hat der Einsatz der Bundespolizei begonnen, und wie viele
Bundespolizisten haben bislang daran teilgenommen (bitte nach
Funktionen, Projektbüros und Ausbilder differenzieren)?
Im Dezember 2008 haben ein Beamter des höheren Polizeivollzugsdienstes und
ein Beamter des gehobenen Polizeivollzugsdienstes mit der Einrichtung des
Projektbüros in Riad begonnen.
Die Trainingsmaßnahmen im Rahmen des Projektes begannen im Februar 2009.
Seit Beginn des bilateralen Projektes mit dem Königreich Saudi-Arabien
wurden 77 PVB nach Saudi-Arabien entsandt. Hierbei handelt es sich um 5 Beamte
des höheren Polizeivollzugsdienstes (einschließlich Fact-Finding-Mission) und
72 Beamte des gehobenen Polizeivollzugsdienstes.
Im Einzelnen wurden die PVB des gehobenen Dienstes wie folgt eingesetzt:
38 PVB ausschließlich als Trainer
10 PVB ausschließlich als Sachbearbeiter im Projektbüro Riad
3 PVB ausschließlich als Sachbearbeiter in der Außenstelle ArAr (Jahr 2009)
4 PVB ausschließlich als Leiter Außenstelle
4 PVB ausschließlich als Qualitätsmanager in einer Außenstelle
7 PVB neben einer Entsendung als Trainer zusätzlich auch als Sachbearbeiter
PB Riad/Leiter Außenstelle oder Qualitätsmanager in einer
Außenstelle
4 PVB als Kurzzeitexperten im Rahmen des Trainerkurses (TC)
2 PVB als Hospitanten im Projektbüro Riad.
Drucksache 17/6102 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Welche durchschnittliche Aufenthaltsdauer ist für die Angehörigen der
Bundespolizei vorgesehen (bitte nach jeweiligen Funktionen,
Projektbüros usw. differenzieren)?
Für die unterschiedlichen Funktionen ergeben sich folgende
Entsendezeiträume:
Der Leiter des Projektbüros der Bundespolizei in Riad wird die Funktion
voraussichtlich für die Dauer von drei Jahren ausüben. Seine Vertreter waren
bisher jeweils für die Dauer von einem Jahr in der Funktion tätig.
In den Funktionen Sachbearbeiter PB Riad/Leiter einer Außenstelle/
Qualitätsbeauftragter in einer Außenstelle dauert die Verwendung grundsätzlich sechs
Monate (mit der Option der Verlängerung auf maximal ein Jahr). Die Trainer
werden max. für drei Monate entsandt. Ihre durchschnittliche
Entsendungsdauer beträgt ca. zehn Wochen.
b) Trifft es zu, dass Ausbilder nach 30 Tagen das Land wieder verlassen
müssen, und wenn ja, warum?
Die Beamten müssen alle 29 Tage das Land verlassen. Dieser Umstand ist auf
einschlägige Pass- und Visabestimmungen zurückzuführen. Die
Abstimmungen zwischen dem saudi-arabischen Innen- und Außenministerium zur
Verlängerung dieses Zeitraums dauern an.
c) Welche Personalstärke ist für den Einsatz künftig vorgesehen?
Es ist beabsichtigt, grundsätzlich nicht mehr als 50 Trainer gleichzeitig in dem
Projekt einzusetzen. Dies ist der saudischen Seite bekannt. Die zukünftige
Personalstärke ist abhängig vom weiteren Projektverlauf. Die Ausweitung des
Engagements der BPol von der Nordregion Saudi-Arabiens auf andere
Regionen wird derzeit geprüft. Verlässliche Aussagen zur zukünftigen Personalstärke
können daher momentan noch nicht getroffen werden.
d) Wann ist der Einsatz voraussichtlich beendet?
Das Engagement im Norden des Landes wird voraussichtlich im Juni 2012
enden, das Training in den anderen Regionen des Landes befindet sich noch in
der Überprüfung. Insofern kann zu diesem Zeitpunkt noch keine Einschätzung
zum Ende des Gesamtprojektes abgegeben werden.
5. Inwiefern treffen Pressemeldungen zu, wonach die EADS den Auftrag
seitens Saudi-Arabien nur unter der Bedingung erhalten hat, dass die
Bundespolizei die Ausbildung an zu liefernden Ausrüstungsgegenständen
übernimmt?
Das saudi-arabische Innenministerium hat sich im Jahr 2007 entschlossen,
seinen Grenzschutz in einem mehrjährigen Projekt umfangreich zu modernisieren.
Die Modernisierung umfasst sowohl die Beschaffung und Installation moderner
Führungs- und Einsatzmittel sowie Überwachungstechnik als auch die
Fortbildung des Personals. Für beide Bereiche wurden internationale Partner
möglichst aus demselben Land gesucht. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/61026. Was genau ist Gegenstand der von der Bundespolizei durchgeführten
Ausbildung?
a) An welchen Geräten werden saudi-arabische Grenzschützer
ausgebildet?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
b) Welche Techniken oder sonstigen Kenntnisse werden den
Grenzschützern vermittelt?
Siehe Vorbemerkung der Bundesregierung; ergänzend:
Die Bundespolizei führt das grenzpolizeiliche Einsatztraining durch. Das
Training soll die Angehörigen des saudischen Grenzschutzes im Rahmen der neuen
Grenzüberwachungsstrategie dazu befähigen, Daten der
Grenzüberwachungssysteme mit dem Ziel zu bewerten, hieraus einsatztaktische Maßnahmen
abzuleiten und umzusetzen. Die Inhalte der Schulungen unterscheiden sich nach der
jeweiligen Zielgruppe.
Offiziere
– Beurteilung der Lage und Entschluss
– Befehlsgebung
– Einsatzmaßnahmen (u. a. Überwachung, Aufklärung, Fahndung, Such- und
Rettungsmaßnahmen) nach deutschen Polizeistandards
– Kooperatives Führungssystem (Menschenrechte, humanistisch/
demokratisches Menschenbild, moderne Mitarbeiter orientierte Führung)
Unteroffiziere und Mannschaften
– Grundlagen der Aufgabenwahrnehmung
– Sichere Waffenhandhabung (kein Schießtraining, sondern
Sicherheitstraining zur Verhinderung ungewollter Schussabgaben)
– Orientieren im Gelände
– Standardmaßahmen der Grenzüberwachung (z. B. Aufklärung,
Überwachung, Kontrollen, Festnahmen und Durchsuchungen von Personen und
Sachen nach deutschen Polizeistandards unter analoger Anwendung
deutscher rechtlicher Voraussetzungen für die Eingriffsmaßnahmen)
– Selbstverteidigung nach deutschen Polizeistandards
– Erste Hilfe.
c) Was sind konkret Elemente von Rechtsstaatstransfer im Rahmen dieser
Ausbildung?
Insbesondere die Führungskräfte werden im Kooperativen Führungssystem,
welches in der deutschen Polizei als Standard eingeführt ist, ausgebildet. Das
Führungssystem basiert u. a. auf der maßgeblichen Beteiligung von
Mitarbeitern am Führungsprozess auf der Grundlage eines demokratisch-
humanistischen Menschenbildes. Im Unterricht zur Beurteilung der Lage sind u. a.
Wertungen zur Rechtslage anzustellen. Zwar sind hier vorrangig Rechtsgrundlagen
nationalen Rechts zu prüfen, dennoch werden im Rahmen dieser
Unterrichtungen deutsche Rechtsgrundsätze (z. B. Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie die
verfahrensrechtlichen Grundsätze bei Eingriffsmaßnahmen) vermittelt.
Vergleiche zum deutschen Rechtssystem werden dabei an Beispielen dargestellt und
diskutiert. Im Zuge der Befehlsgebung werden auch Regelungen gelehrt, die
ein Abweichen oder die Ablehnung der Ausführung von Aufträgen beinhalten.
Drucksache 17/6102 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Schulungen zu Festnahmen und Durchsuchungen orientieren sich an den in
Deutschland geltenden Grundsätzen.
d) In welchem Rahmen haben die Bundespolizisten sich das hierfür
notwendige Wissen angeeignet, und inwiefern gab es für die in Saudi-
Arabien eingesetzten Bundespolizisten vorbereitende Kurse,
Ausbildungsgänge und Ähnliches in Absprache mit der EADS (bitte
gegebenenfalls Umfang, Dauer, Teilnehmerzahl, Kosten und Inhalt solcher
Vorbereitungen angeben)?
Wie für alle anderen Auslandsverwendungen durchlaufen die Beamten der
Bundespolizei zunächst ein spezifisches Eignungsauswahlverfahren, wozu sie
sich ausschließlich freiwillig bewerben. Die ausgewählten Bewerber nehmen
an einem Vorbereitungsseminar bestehend aus zehn Fortbildungstagen bei der
Bundespolizeiakademie in Lübeck teil. Die Seminarinhalte sind vor allem:
Landeskunde, Sicherheitsmanagement, Methodik/Didaktik, Grundsätze des
Coachings. Ergänzend zu diesem Vorbereitungsseminar erhalten die Beamten
eine kurze Einweisung in die Detektions- und Überwachungstechnik. Die im
Zusammenhang mit dem Vorbereitungsseminar entstehenden Kosten (vor allem
Reisekosten) trägt der Bundeshaushalt.
7. Hat es von Seiten Saudi-Arabiens Hinweise gegeben, dass ein Einsatz
weiblicher Angehöriger der Bundespolizei zur Ausbildung des
Grenzschutzes nicht erwünscht sei, und wenn ja, wer hat diese Wünsche
formuliert, und wie sind die EADS und die Bundesregierung damit
umgegangen?
Wie viele weibliche Angehörige der Bundespolizei waren bislang im
Rahmen dieser Ausbildung in Saudi-Arabien eingesetzt und mit welchen
Funktionen?
Die Frage, ob in dem Projekt auch weibliche Angehörige der BPol eingesetzt
werden könnten, wurde zwischen den Kooperationspartnern nicht diskutiert.
Ein solcher Einsatz erfolgte bisher nicht.
8. Welche rechtlichen Gründe stünden einem sofortigen Abzug der
Bundespolizisten entgegen, und falls es keine solchen rechtlichen Gründe gibt,
welche sonstigen Gründe stünden einem solchen Abzug entgegen?
Auf die Antwort zu Frage 3f wird verwiesen.
Einer Entscheidung, das Engagement der BPol in dem Projekt zu beenden,
stünden keine rechtlichen Gründe entgegen. Allerdings könnte eine solche
Entscheidung sowohl Fragen zur Zusammenarbeit insgesamt als auch zur
Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Bundesregierung aufwerfen. Auswirkungen
auf deutsche Sicherheitsinteressen sind damit nicht ausgeschlossen.
9. Welche Meinungsverschiedenheiten oder Spannungen hat es im Vorfeld
und während des Ausbildungseinsatzes zwischen der Bundespolizei/
Bundesregierung und der saudi-arabischen Seite sowie der EADS gegeben?
Keine.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/610210. Überwogen bei der Entscheidung für den Einsatz der Bundespolizei
wirtschaftliche Überlegungen zugunsten von EADS oder geostrategisch-
politische Überlegungen, die saudi-arabische Diktatur „pro-westlich“ zu
halten?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass für die
Ausbildungstätigkeiten, wie sie nun die Bundespolizei vornimmt,
üblicherweise der Hersteller bzw. Lieferant, in diesem Falle die EADS, zuständig
ist, und aus welchen Gründen wird diese Arbeit nun von der Bundespolizei
übernommen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
a) Welche Regelungen im Bundespolizeigesetz oder sonstige für die
Bundespolizei maßgebliche Rechtsgrundlagen ermöglichen der
Bundespolizei diese Ausbildungs- und Einarbeitungshilfen?
In welcher Höhe wurden diese Arbeiten von EADS bzw. Saudi-
Arabien wem gegenüber entlohnt (bitte die jeweiligen Anteile aufführen)?
Die bilaterale Ausbildungshilfe erfolgt auf Grundlage des § 65 II BPolG. Die
sog. auslandsbedingten Mehrkosten werden vom Empfänger der
Trainingsleistung, also der saudi-arabischen Seite, erstattet. Die Verwaltung dieses
Projektbudgets in Höhe von derzeit 7,6 Mio Euro erfolgt durch die Gesellschaft für
internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
b) Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung zu rechtfertigen, dass
Bundespolizisten, deren Grundgehalt nach wie vor von der
Bundesrepublik Deutschland übernommen wird, ihre Arbeitszeit und
Arbeitskraft wochenlang in ein Geschäft zur Exportförderung stecken, so
dass mit Steuergeldern ein großer Konzern gefördert wird, der sich die
Kosten spart, die er sonst für eigene Ausbilder hätte bezahlen müssen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
12. Hat die Bundesregierung mittlerweile entschieden, ob sie das von der
Firma Daimler AG angebotene Aktienpaket an EADS (mit 15 Prozent
des Aktienbestandes, vgl. DIE WELT vom 18. Februar 2011)
übernehmen wird und ist die Bundesrepublik Deutschland bereits zum
gegenwärtigen Zeitpunkt finanziell an EADS beteiligt oder durch Vertreter in
Unternehmensgremien vertreten (falls ja, bitte ausführen, den Umfang
nennen und angeben, inwiefern die Bundesregierung hierbei Einfluss auf die
Geschäftspolitik nimmt)?
Eine Entscheidung über den Verbleib des Daimler-Aktienpaketes ist weder von
Daimler noch von der Bundesregierung getroffen worden. Die Bundesrepublik
Deutschland ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder direkt finanziell an EADS
beteiligt noch ist sie durch Vertreter in Unternehmensgremien vertreten. Es
besteht eine indirekte Beteiligung an EADS durch die KfW Bankengruppe. Diese
ist mit 13 Prozent gemeinsam mit anderen privaten und öffentlich rechtlichen
Banken in Deutschland an einer EADS-Beteiligungsstruktur (sog.
Daedalusstruktur) beteiligt. Diese wurde 2007 geschaffen, um die Anteilsbalance an
EADS zwischen Frankreich und Deutschland zu halten. Damals reduzierte die
Daimler AG ihren Anteil an EADS von 22,5 Prozent auf 15 Prozent. Den
Anteil von 7,5 Prozent hat die EADS-Beteiligungsstruktur übernommen. Die
Stimmrechte der EADS-Beteiligungsstruktur werden durch die Daimler AG
wahrgenommen.
Drucksache 17/6102 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Wie hoch beläuft sich die Summe für das Grundgehalt der bislang in
Saudi-Arabien zu Ausbildungszwecken eingesetzten Bundespolizisten
(bitte nach Jahren auflisten), und auf welche Summe wird es sich in
Zukunft voraussichtlich noch belaufen?
Basis der Berechnung ist im Bereich der Trainer das durchschnittliche Gehalt
eines Beamten der Besoldungsgruppe A 12.
Für die Zeit der Verwendung in Saudi-Arabien wurden nachfolgende
Gehaltszahlungen aus dem Bundeshaushalt an die Beamten geleistet:
2009: 605 891,89 Euro
2010: 914 419,47 Euro
2011: 771 528 Euro.
Eine Prognose für die kommenden Jahre ist abhängig vom Projektverlauf und
kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht spezifiziert werden.
14. Worin genau bestehen die auslandsbedingten Mehrkosten (bitte die
einzelnen Kostenfaktoren soweit möglich jeweils beziffern und auch
geldwerte Leistungen aufführen), und inwiefern ist hierbei auch die
Unterbringung berücksichtigt?
Die auslandsbedingten Mehrkosten umfassen folgende Positionen:
– Honorar und Auslandsreisetagegeld für die Trainer
– Reisekosten der Trainer
– Unterbringung der Trainer in ArAr und Al Shouba (Außenstellen)
– Kosten für den Transport der persönlichen Ausstattung der Trainer
– Dolmetscher- und Übersetzungskosten
– Einrichtung und Unterhalt der Büros und Trainingsstätten in Riad sowie an
den zwei Außenstellen
– Dienstreisen innerhalb Saudi-Arabiens
– Verwaltungskosten der GIZ.
Für das Engagement der BPol in der Nordregion des Landes ergibt sich aus
diesen Kostenfaktoren eine Summe von insgesamt 7,6 Mio. Euro (siehe auch
Antwort zu Frage 11a).
15. In welchem Verfahren werden diese Kosten von der saudi-arabischen
Seite an welcher deutschen Bundesbehörde überwiesen, und unter
welchem Titel gelangen diese Zahlungen an die Bundespolizei, und wer hat
dies wie vertraglich geregelt (entsprechende schriftliche Vereinbarungen
bitte der Antwort beifügen)?
Das saudi-arabische Innenministerium stellt der saudischen Firma Al-Rashid
ein Gesamtbudget für das Modernisierungsprojekt zur Verfügung. Aus diesem
Gesamtbudget werden die Leistungen aller am Projekt beteiligten
Unternehmen und Organisationen gedeckt. Die Deckung der o. g. auslandsbedingten
Mehrkosten der BPol erfolgt, indem EADS die erhaltenen Mittel im Rahmen
einer Zahlungsvereinbarung an die GIZ weiterleitet. Die GIZ leistet – wie im
Vertrag zwischen dem Bundesministerium des Innern und der GIZ geregelt –
die Zahlungen an die Trainer der BPol, die Dolmetscher, die Reisebüros, die
Vermieter etc.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/610216. Welche weiteren Kosten entstehen für die Bundesrepublik Deutschland
außer dem Grundgehalt und auslandsbedingten Mehrkosten für die
Bundespolizei (bitte nach Jahren auflisten)?
Über die zu den Fragen 13 und 14 aufgelisteten Kosten hinaus entstanden dem
Bundeshaushalt Kosten für
– Mietkosten (für Büroräume und Unterkunft in Riad)
– Beschaffung von Fahrzeugen (davon ein Kfz sondergeschützt)
– Beschaffung Informations- und Kommunikationstechnik
– Gestaltung von Delegationsbesuchen in Deutschland
– Dienstreisen von Angehörigen des Bundesministeriums des Innern bzw. des
Bundespolizeipräsidiums nach Saudi-Arabien
– Vor- und Nachbereitungsseminare
im Jahr 2009: von 493 066,71 Euro
im Jahr 2010: von 289 492,51 Euro
im Jahr 2011: von 119 841,63 Euro (bisher).
17. Inwieweit trifft die Darstellung des Magazins „FOCUS“ vom 2. April
2011 zu, demzufolge im Bundeshaushalt 20 Mio. Euro für diesen Einsatz
der Bundespolizei bereitgestellt seien, und für welche Zwecke genau
stehen diese Gelder bereit?
Auf die Antworten zu den Fragen 13, 14 und 16 wird verwiesen
18. Inwieweit trifft die Darstellung des Magazins „FOCUS“ zu, dass die
Bundespolizei auch eine umfangreiche Waffenausbildung anbiete, und
falls es eine Waffenausbildung gibt,
a) worin genau besteht diese,
Es wird kein Schießtraining angeboten. Überprüfungen des Leistungsstandes
bei den Angehörigen des saudischen Grenzschutzes zu Beginn des Projektes
ergaben allerdings, dass ein „Sicherheitstraining“ zur Handhabung der
Langwaffe G3 dringend notwendig ist, um ungewollte Schussabgaben und daraus
entstehende Gefahren zu vermeiden. Im Rahmen der Ausbildung der
Unteroffiziere und Mannschaften wird daher ein Modul Waffenhandhabung (15
Unterrichtseinheiten zu je 40 Minuten) unterrichtet. Die Teilnehmer werden befähigt,
die ihnen zugewiesene Waffe (G3) unter Berücksichtigung der Eigensicherung
auch in körperlich und geistig anspruchsvollen Situationen handlungssicher zu
handhaben. Offiziere werden in dieser Thematik nicht geschult.
b) wie viele Angehörige der Bundespolizei bieten sie an,
Das Modul wird von Trainern des saudischen Grenzschutzes vermittelt, die von
fünf Beamten der BPol zu Multiplikatoren ausgebildet wurden.
c) an welchen Waffen wird ausgebildet,
Siehe Antwort zu Frage 18a.
Drucksache 17/6102 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) wie viele saudi-arabische Sicherheitskräfte welcher Formationen und
welcher Dienstränge erhalten die Ausbildung?
Das Modul ist für Unteroffiziere und Mannschaften vorgesehen, die im
Rahmen der Grenzüberwachung an der saudisch-irakischen bzw. saudisch-
kuwaitischen Grenze eingesetzt werden. Dabei handelt es sich in der Nordregion um
ca. 2 800 Angehörige des saudischen Grenzschutzes.
e) Bieten andere deutsche Sicherheitsbehörden Waffenausbildung für
saudi-arabische Sicherheitsbehörden an, und wenn ja, welche?
Nein.
f) Inwieweit werden im Rahmen der Waffenausbildung auch
rechtsstaatliche Grundsätze zum Einsatz von Waffen vermittelt?
Das Waffenhandhabungstraining zielt auf den sicheren Umgang mit den
Waffen ab. Dabei wird der Einsatz der Schusswaffe als „ultima ratio“ dargestellt.
Die hohen Anforderungen an einen Schusswaffeneinsatz in Deutschland
werden vorgestellt, auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie Notwehrfragen wird
eingegangen.
19. Da die Bundesregierung die polizeiliche Zusammenarbeit mit Polizei-
und Sicherheitsbehörden von Diktaturen damit begründet, es finde ein
„Transfer rechtsstaatlicher Werte“ statt, worin genau drückt sich dieser
Transfer in Saudi-Arabien aus, welche rechtsstaatlichen Werte wurden
bzw. werden vermittelt, und welche Ergebnisse dieses Transfers kann die
Bundesregierung benennen?
Siehe hierzu Antworten zu den Fragen 6b und 6c.
Ergebnisse des „Transfers rechtsstaatlicher Werte“ sind in einem Projekt wie es
hier umfangreich dargestellt wurde und in einer gänzlich anderen Staatsform
bzw. in einem anderen Kulturkreis schwer messbar. Der Prozess erfolgt eher
fließend und wird erfahrungsgemäß nicht kurzfristig sichtbar. Die Tatsache,
dass das saudische Innenministerium für das operative grenzpolizeiliche
Training die Polizei eines demokratischen Rechtsstaates als Partner herangezogen
hat und ausdrücklich um Aufnahme entsprechender Inhalte in die Kurse
gebeten hat, zeigt bereits eine Öffnung hinsichtlich der Thematik. Praktisch wird
dies auch durch die aktive Mitarbeit und das von hohem Interesse geprägte
Diskussionsverhalten der Kursteilnehmer bestätigt.
20. Inwiefern erwartet die Bundesregierung konkret von dem hier
behandelten Ausbildungsprojekt einen „Transfer rechtsstaatlicher Werte“?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
21. Wie bewertet die Bundesregierung den Einmarsch von 1 000 saudi-
arabischen Soldaten in Bahrain, wo sie dem dortigen Regime helfen, die
Demokratiebewegung niederzuschlagen, sowie die Festnahme von mehr als
160 Regimekritikern seit Februar 2011, und inwiefern ist dies Ausdruck
eines erfolgreichen „Transfers rechtsstaatlicher Werte“?
Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus dem Einmarsch
Saudi-Arabiens in Bahrein hinsichtlich der weiteren Zusammenarbeit im
Polizei- und Militärsektor ziehen?
Die Bundesregierung hat seit Beginn der Unruhen in Bahrain wiederholt
deutlich gemacht, dass sie die Lage dort mit Sorge betrachtet und eine Lösung des
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/6102Konflikts in Bahrain selbst gefunden werden muss. Zwischen dem
Grenzprojekt mit Saudi-Arabien und der Lage in Bahrain besteht kein
Zusammenhang.
Die Bundesregierung überprüft fortlaufend die polizeiliche und militärische
Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien im Lichte der aktuellen Ereignisse.
22. Welchen rechtsstaatlichen Nutzen hat die polizeiliche Zusammenarbeit
mit den anderen Diktaturen im Maghreb gehabt, angesichts der Tatsache,
dass die dortigen Demokratiebewegungen allesamt mit korrupten
Regimen konfrontiert waren bzw. sind?
Die bilateralen polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprojekte der
Bundesregierung zielen insgesamt auf die Vermittlung von rechtsstaatlichen
Ansätzen und die Etablierung einer den Menschenrechten verpflichteten
demokratischen Polizei ab. Zu der Frage, inwieweit sich Ergebnisse und Erfolge
solcher Kooperationen messen lassen, wird auf die Antwort zu Frage 19
verwiesen. Ergänzend sei angemerkt, dass die internationale polizeiliche
Zusammenarbeit nicht nur den „Transfer rechtsstaatlicher Werte“ verfolgt, sondern
auch der Bekämpfung der internationalen, grenzüberschreitenden Kriminalität
bzw. im grenzpolizeilichen Bereich insbesondere der Bekämpfung der illegalen
Migration in den Herkunfts- und Transitstaaten im Sinne einer
Vorverlagerungsstrategie dient.
23. Welche Änderungen an der Projektstruktur hält die Bundesregierung
mittlerweile für geboten, und welche Schritte hat sie eingeleitet, um diese
Änderungen umzusetzen?
Wie waren bislang die Reaktionen von der EADS und Saudi-Arabiens
auf die entsprechenden Vorstöße?
Die Bundesregierung strebt insbesondere an, den Status der Bundespolizisten
im Land zu verbessern (ggf. durch Abschluss eines Sitz- und Statusabkommens)
sowie Veränderungen in der Finanzierungsstruktur des Projektes zu erwirken
(direkter Geldfluss zwischen beiden Regierungen). Hierzu wurden auf
Arbeitsebene erste konstruktive Gespräche mit den Kooperationspartnern geführt, in
denen das Interesse und die Bereitschaft signalisiert wurde, basierend auf den
inzwischen fast zweieinhalbjährigen Erfahrungen Optimierungen
vorzunehmen. In einem nächsten Schritt sollen auf Staatssekretärsebene Gespräche im
saudi-arabischen Innenministerium geführt werden.
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ISSN 0722-8333]