[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6182
17. Wahlperiode 14. 06. 2011Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Wolfgang Gunkel,
Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5967 –
Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte im Freistaat Sachsen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 hat eine Laufzeit bis 2015. Nach
der Überprüfung der Bedarfspläne durch das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ergibt sich weiterhin ein hoher Bedarf
an Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur. Die Prognosen zeigen ein
deutliches Wachstum nicht nur im Personenverkehr, sondern gerade im Bereich des
Güterverkehrs. Gleichzeitig ist derzeit die Finanzierung der Projekte im
Vordringlichen Bedarf nicht gesichert und die Sparmaßnahmen der
Bundesregierung werden dazu führen, dass die Bundesregierung Projekte verschieben
muss und in den kommenden Jahren kein einziges Schienen- oder
Straßenneubauprojekt neu begonnen werden kann. In der Zukunft eines
zusammenwachsenden Europas spielen moderne, funktionierende Verkehrs- und
Güterwege jedoch eine zentrale Rolle.
Sachsen verfügt über eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Sie bietet
eine gute Anbindung der Regionen an die großen sächsischen Zentren sowie
an die deutschen und europäischen Metropolregionen. Seit der EU-
Osterweiterung liegt der Freistaat Sachsen im Herzen Europas. Somit kann der
Freistaat Sachsen ein bedeutender Verkehrsknoten werden, da er Ausgangspunkt
für die Paneuropäischen Verkehrskorridore III (Richtung Kiew) und IV
(Richtung Budapest/Istanbul) im Bereich Straße und Schiene ist. Darüber hinaus
kreuzen mehrere europäische Hauptverkehrswege den Freistaat Sachsen, so
die E 55 Helsingborg (Schweden)–Kalamata (Griechenland) und die E 40
Calais (Frankreich)–Ridder (Kasachstan).
Trotz der guten Ausgangslage und der Investitionen in den vergangenen
Jahren braucht Sachsen eine noch bessere Anbindung gerade der Zentren
Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau sowie an die überregionale Infrastruktur.
Zugleich muss die Anbindung Sachsens an deutsche und europäische
Metropolregionen noch weiter verbessert werden. Sachsens Lage schafft die
Möglichkeit zu einer Verkehrsdrehscheibe in Nord-Süd- und auch West-Ost-
Richtung zu werden, da vor allem der grenzüberschreitende Personen- und
Güterverkehr in den kommenden Jahren weiter stark anwachsen wird. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 9. Juni 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6182 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMit der EU-Osterweiterung rücken die grenzüberschreitenden Verkehrswege
mehr und mehr in den Mittelpunkt der verkehrspolitischen Diskussion. Die
kontinuierliche Ausdehnung außenwirtschaftlicher Beziehungen zu den
Nachbarländern Tschechien und Polen aber auch zu weiteren osteuropäischen
Staaten bedingen gut ausgebaute Verkehrsverbindungen, um den Güterverkehr
und das Aufkommen des individuellen Personenverkehrs auf Schiene und
Straße uneingeschränkt zu garantieren.
Im Jahre 2014 steht die Revision der Regionalisierungsmittel auf
Bundesebene an. Mit dem verabschiedeten Doppelhaushalt in Sachsen 2011/2012 hat
der Freistaat bei steigenden Zuschüssen des Bundes die Zuschüsse an die
zuständigen Zweckverbände um fast 30 Mio. Euro gekürzt. Die Auswirkungen
werden Fahrpreiserhöhungen sowie Streckenabbestellungen sein.
Sachsen ist über die Bundeswasserstraße Elbe an die norddeutschen Seehäfen
und damit an den internationalen Handel angebunden. Die Elbe ist neben dem
Rhein die verkehrsreichste Wasserstraße Deutschlands. An der sächsischen
Elbe liegen drei leistungsfähige Binnenhäfen in Dresden, Riesa und Torgau,
die alle als trimodale Terminals dem Warenumschlag zur Verfügung stehen.
Allgemein
1. Welche konkreten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenneubauvorhaben
des Bundes werden 2011/2012 im Freistaat Sachsen neu begonnen?
Im Rahmen des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege werden 2011 keine
neuen Projekte in Sachsen begonnen. Für das Jahr 2012 wurden noch keine
abschließenden Festlegungen getroffen.
Aufgrund der Finanzierung der laufenden Bedarfsplanmaßnahmen sind in 2011
voraussichtlich keine Baubeginne von Maßnahmen des Bedarfsplans für die
Bundesfernstraßen möglich. Vor dem Hintergrund des noch nicht
abgeschlossenen Verfahrens zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2012 und des
Finanzplans bis 2015 sowie den dringend notwendigen Erhaltungsinvestitionen sind
derzeit auch keine Aussagen zu Baubeginnen in Sachsen im Jahr 2012 möglich.
Der Bundesverkehrswegeplan 2003 enthält keine Bundeswasserstraßenprojekte
in Sachsen.
2. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die im Freistaat Sachsen jeweils für
die Realisierung der Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte im
Vordringlichen und Weiteren Bedarf durch den Bund zur Verfügung
stehen?
Für Investitionen in Maßnahmen des Bedarfsplans für die
Bundesschienenwege erfolgt keine länderbezogene Aufschlüsselung der Zuwendungen des
Bundes. Diese werden projektbezogen ohne Berücksichtigung von
Landesgrenzen gewährt.
Zur Realisierung der Bedarfsplanmaßnahmen des vordringlichen Bedarfs für
Bundesfernstraßen stehen Sachsen in 2011 derzeit rund 65 Mio. Euro zur
Verfügung. Maßnahmen des weiteren Bedarfs stehen derzeit nicht zum Bau an.
Hinsichtlich der Bundeswasserstraßenprojekte siehe Antwort zu Frage 1.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/61823. Welche Projekte des Investitionsrahmenplanes (IRP) bis 2010, die noch
nicht begonnen wurden, sollen 2011/2012 begonnen werden, und welche
Projekte sollen in den kommenden Jahren begonnen werden (bitte nach
Projekt und Jahren getrennt darstellen)?
Einziges noch nicht begonnenes Schienenprojekt des Investitionsrahmenplans
bis 2010 in Sachsen ist die Ausbaustrecke (ABS) Knappenrode–Horka–Grenze
D/PL. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung prüft
hierfür die Möglichkeit einer mittelfristigen Finanzierung.
Derzeit sind keine Aussagen zu Baubeginnen an Bundesfernstraßen in Sachsen
im Jahr 2012 und den Folgejahren möglich (siehe Antwort zu Frage 1).
Hinsichtlich der Bundeswasserstraßenprojekte siehe Antwort zu Frage 1.
4. Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf zur Realisierung der noch nicht
begonnenen Projekte?
Für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Knappenrode–Horka–Grenze D/PL wird
derzeit mit einem Bundesmittelbedarf in Höhe von rund 370 Mio. Euro
gerechnet.
Der aktuelle Finanzbedarf für die noch nicht begonnenen
Bundesfernstraßenprojekte des Investitionsrahmenplans bis 2010 beträgt ca. 275 Mio. Euro.
Hinsichtlich der Bundeswasserstraßenprojekte siehe Antwort zu Frage 1.
5. Welche finanziellen Mittel sind generell für den Freistaat Sachsen in der
Finanzplanung des Bundes pro Jahr bis 2014 jeweils für Straßen-,
Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte vorgesehen?
Hinsichtlich der Investitionen in Maßnahmen des Bedarfsplans für die
Bundesschienenwege wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Im Bundesfernstraßenbau stehen Sachsen in 2011 für Bau, Erhaltung und
Betrieb des Bundesfernstraßennetzes insgesamt derzeit rund 271 Mio. Euro zur
Verfügung. Die Ansätze in den Jahren 2012 bis 2014 sind abhängig vom
jeweiligen Gesamthaushalt des Bundes und des für die Bundesfernstraßen
vorgesehenen Gesamtplafonds. Eine Länderaufteilung erfolgt erst nach
Inkrafttreten des jeweiligen Haushalts mit Verfügungsrahmen.
Für Ersatz- und Unterhaltungsmaßnahmen an den Bundeswasserstraßen in
Sachsen sind bis zum Jahr 2014 jährlich 5 Mio. Euro vorgesehen.
6. Wie viele dieser in den Fragen 2 und 3 benannten Finanzmittel sind jeweils
für den Erhalt der Bundesfernstraßen, der Bundesschienenwege und der
Bundeswasserstraßen im Freistaat Sachsen in die Haushalts- und
Finanzplanung des Bundes eingestellt?
Hinsichtlich der Finanzmittel für Bundesschienenwege siehe Antwort zu
Frage 2.
Zur Erhaltung der Bundesfernstraßen sind in Sachsen im Jahr 2011 rund
87 Mio. Euro eingeplant, im noch geltenden Finanzplanungszeitraum bis 2014
sind nach derzeitigem Stand jährlich rund 70 Mio. Euro vorgesehen.
Hinsichtlich der Finanzmittel für Bundeswasserstraßen siehe Antwort zu
Frage 5.
Drucksache 17/6182 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 7. Welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte des BVWP
2003 des Freistaates Sachsen im Vordringlichen und Weiteren Bedarf
wurden bisher komplett abgeschlossen?
Bisher wurden keine Maßnahmen des Bedarfsplans für die
Bundesschienenwege in Sachsen komplett abgeschlossen.
Die fertiggestellten Bundesfernstraßenvorhaben sind in der Tabelle in der
Antwort zu Frage 11 aufgeführt.
Hinsichtlich der Bundeswasserstraßenprojekte siehe Antwort zu Frage 1.
8. Welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte des BVWP
2003 des Freistaates Sachsen im Vordringlichen und Weiteren Bedarf
haben ein abgeschlossenes Planungsverfahren, stehen aber noch vor der
baulichen Umsetzung, und wann ist mit Beginn der Bauphase und der
abschließenden Realisierung dieser Projekte zu rechnen?
Einziges noch nicht begonnenes Schienenprojekt in Sachsen ist die ABS
Knappenrode–Horka–Grenze D/PL. Hier liegt jedoch noch kein durchgehendes
Baurecht vor. Angaben zum Zeithorizont sind derzeit nicht möglich.
Hinsichtlich der Bundesfernstraßenvorhaben siehe Antworten zu den Fragen 1
und 11.
Hinsichtlich der Bundeswasserstraßenprojekte siehe Antwort zu Frage 1.
9. Welche Priorisierungen sieht die Bundesregierung für die Verkehrsträger
Straße, Schiene- und Wasserstraße im Freistaat Sachsen aufgrund von
europäischen Korridoren und Vorrangnetzen vor?
Grundlage für die Realisierung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben in
Deutschland sind die Bedarfspläne des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des
Fernstraßenausbaugesetzes. Für die Bundeswasserstraßen ist der
Bundesverkehrswegeplan maßgeblich. Da die Bundesverkehrswegeplanung auch die
internationalen Verkehrsströme berücksichtigt, ist eine besondere Priorisierung
von Vorhaben aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer transnationalen Achse
oder zum zukünftigen Kernnetz der Transeuropäischen Netze für Verkehr nicht
geboten.
10. In welchem Projektstand befinden sich die für Sachsen im BVWP 2003
ausgewiesenen Schienenbauprojekte (jeweils mit Bautyp, Länge,
Gesamtkosten, verbleibendem Finanzierungsbedarf und letzter
Aktualisierung der Projektkosten tabellarisch dargestellt), und für welche der
Projekte mit Baurecht ist die Finanzierung im Jahr 2011/2012 eingeplant?
Diese Informationen sind im vorliegenden Verkehrsinvestitionsbericht 2010
(Bundestagsdrucksache 17/4980) sowie in den Antworten zu den Fragen 1
und 8 enthalten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/618211. In welchem Projektstand befinden sich die für Sachsen im BVWP 2003
ausgewiesenen Straßenbauprojekte (jeweils mit Bautyp, Länge,
Gesamtkosten, verbleibendem Finanzierungsbedarf und letzter Aktualisierung
der Projektkosten tabellarisch dargestellt), und für welche der Projekte
mit Baurecht ist die Finanzierung im Jahr 2011/2012 eingeplant?
Der vom Bundeskabinett beschlossene Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
2003 war Grundlage für das Fünfte Gesetz zur Änderung des
Fernstraßenausbaugesetzes und dessen Anlage, dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen,
der wiederum die gesetzliche Grundlage für die Realisierung der darin
enthaltenen Maßnahmen ist.
Nachfolgende Tabelle weist die Projekte mit Planungsauftrag aus.
Straße Bezeichnung
Bautyp
Akt.
Länge
[km]
Aktuelle
Kosten
Bund
(Mio. €)
Dringlichkeit
Sachstand
A 4 AS Schmölln–AS
Glauchau
46 17,0 157,0 VB Verkehrsfreigabe am 01.12.2004
A 4 AS Glauchau–AS
Hohenstein-Ernstthal
46 6,5 40,6 VB Verkehrsfreigabe am 17.01.2008
A 4 AS Hohenstein-
Ernstthal–AS Limbach-
Oberfrohna
46 11,2 66,3 VB Verkehrsfreigabe am 14.05.2010
A 4 AS Chemnitz-Nord–AS
Frankenberg
46 14,0 166,0 VB Verkehrsfreigabe am 03.11.2003
A 14 AK Parthenaue (A 14/
A 38)–AS Leipzig-Ost
46 4,6 23,8 VB Vorplanung
A 14 AS Leipzig-Ost–AS
Leipzig-Messegelände
46 7,2 72,6 VB Im Bau
A 17 BGr CZ/D–AS Pirna 04 19,3 154,6 VB Verkehrsfreigabe am 21.12.2006
A 17 AS Pirna–AS Dresden-
Südvorstadt
04 12,7 164,1 VB Verkehrsfreigabe am 22.07.2005
A 17 AS Dresden-
Südvorstadt–AS Dresden-Gorbitz
04 9,0 306,0 VB Verkehrsfreigabe am 22.12.2004
A 17 AS Dresden-Gorbitz–AD
Dresden-W (A 4)
04 3,6 54,9 VB Verkehrsfreigabe am 08.10.2001
A 38 Leipzig-SW (B 186)–
Leipzig-S (B 2/B 95)
04 9,5 160,1 VB Verkehrsfreigabe am 28.05.2006
A 38 Leipzig-S (B 2/B 95)–
Leipzig-SO (S 38)
04 7,0 55,4 VB Verkehrsfreigabe am 13.08.2006
A 38 Leipzig-SO (S 38)–AD
Parthenaue (A 14)
04 6,6 55,4 VB Verkehrsfreigabe am 13.08.2006
A 72 AS Chemnitz-S–AK
Chemnitz (A 4)
46 3,0 52,8 VB Verkehrsfreigabe am 13.12.2005
A 72 AK Chemnitz (A 4)–AS
Hartmannsdorf, BA 1.1
04 5,4 53,9 VB Verkehrsfreigabe am 14.11.2006
A 72 AS Hartmannsdorf–AS
Niederfrohna, BA 1.2
04 4,6 28,0 VB Verkehrsfreigabe am 21.12.2006
Drucksache 17/6182 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeA 72 AS Niederfrohna–AS
Rathendorf (B175), BA 2
04 12,2 116,8 VB Im Bau, vsl. Fertigstellung
im III./IV. Quartal 2011
A 72 AS Rathendorf (B 175)–
AS Frohburg (B 7n),
BA 3.1
04 14,5 85,0 VB Im Bau, vsl. Fertigstellung 2012
A 72 AS Frohburg (B 7n)–AS
Borna-Süd (B 95), BA 3.2
04 6,0 65,7 VB Im Bau, vsl. Fertigstellung 2012
A 72 AS Borna-Süd (B 95)–AS
Borna-Nord (B 95), BA 4
04 2,5 3,2 VB Verkehrsfreigabe am 13.09.2006
(B 95)
A 72 AS Borna-Nord (B 95)–
AS Rötha, BA 5.1
04 9,5 63,6 VB Planfeststellungsverfahren
A 72 AS Rötha–AD Leipzig-
Süd, BA 5.2 (A 38)
04 7,2 103,1 VB Planfeststellungsverfahren
A 72 AD Leipzig-Süd (A 38)–
AS Leipzig-Connewitz,
BA 6
04 7,7 43,5 W* Ohne Planungsbeginn
B 2 OU Groitzsch/Audigast 02 1,5 3,2 W* Vorplanung
B 2 OU Krostitz/Hohenossig 02 2,4 3,0 VB Vorplanung
B 2 OU Bad Düben/Wellaune 02 2,4 5,4 VB Vorentwurf
B 2 OU Bad Düben, 1. BA 02 0,9 1,1 W* Verkehrsfreigabe im Dezember
2005
B 2 OU Bad Düben, 2. BA 02 2,5 10,7 WD Ohne Planungsbeginn
B 6 A 9–Stadtgrenze Leipzig
einschl. OU Schkeuditz
04 10,1 53,9 VB Verkehrsfreigabe am 04.07.2002
B 6 A 14 (AS Leipzig/
Ost)–Gerichshain
02 6,0 10,0 VB Verkehrsfreigabe am 15.10.2002
B 6 Verlegung in Machern 02 2,2 10,2 VB Vorplanung
B 6 OU Bennewitz, mit
Muldebrücke Wurzen
02 2,2 27,4 VB Verkehrsfreigabe am 25.05.2007
B 6 OU Dresden-Cossebaude 02 4,2 62,0 VB Vorentwurf
B 6n OU Bad Düben 02 3,6 5,7 W* Ohne Planungsbeginn
B 6n OU Kossa/Görschlitz und
Pressel mit Verlegung
02 4,5 4,7 W* Ohne Planungsbeginn
B 6n Verlegung südwestl.
Torgau
02 12,5 24,6 WD Vorplanung
B 7 Verlegung nördl.
Frohburg (Teil der A 72)
02 6,0 13,8 VB Vorentwurf
B 87 OU Eilenburg 02 5,5 41,2 VB Verkehrsfreigabe am 04.02.2004
B 87n AS Leipzig-Mitte (A 14)–
Eilenburg
04 13,5 80,0 VB Raumordnungsverfahren
Straße Bezeichnung
Bautyp
Akt.
Länge
[km]
Aktuelle
Kosten
Bund
(Mio. €)
Dringlichkeit
Sachstand
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6182B 87n südl. Eilenburg–nördl.
Eilenburg (OU Eilenburg)
24 4,5 45,0 WD Raumordnungsverfahren
B 87n nördl. Eilenburg–südl.
Torgau
04 24,0 130,0 WD Raumordnungsverfahren
B 87n südl. Torgau–nördl. Torgau 04 10,0 120,0 VÖ Raumordnungsverfahren
B 92 OU Oelsnitz/Vogtl. 02 4,8 30,8 VB Verkehrsfreigabe am 18.11.2006
B 92 A 72–Plauen 24 4,5 11,8 VB Vorplanung
B 92 OU Elsterberg 02 2,2 10,6 VB 1. BA: Verkehrsfreigabe am 08/
1999
2. BA: Verkehrsfreigabe am
28.08.2009
B 93 Schneeberg–BGr. D/CZ 02 31,3 101,3 WD Planung wurde zurückgestellt
B 94 Reichenbach–A 72 24 2,3 9,7 VB Vorentwurf
B 95 OU Ehrenfriedersdorf und
OU Thum
02 8,0 32,9 VB Vorplanung
B 95 OU Burkhardtsdorf 02 2,7 22,8 VB Vorentwurf
B 95 OU Borna 04 3,9 16,5 VB Verkehrsfreigabe am 13.09.2006
(Später Bestandteil der A 72.)
B 96 Verlegung Eibau–B 178n 02 4,1 15,2 W* Ohne Planungsbeginn
B 96 Westtangente Bautzen 02 3,6 27,7 W* Im Bau seit Sommer 2009
Vsl. Fertigstellung 2012
B 96 OU Hoyerswerda 02 7,3 11,7 VB Planfeststellungsverfahren
B 96n LGr BB/SN–Hoyerswerda 02 18,8 55,9 VB Vorplanung
B 97 Verlegung Lauta
(B 96n)–Bernsdorf
02 9,7 15,3 W* Vorplanung
B 98 TOU Großenhain 02 5,4 10,0 VB Im Bau,vsl. Fertigstellung
im I. Quartal 2012
B 98 OU Schönfeld 02 2,1 3,0 VB Vorplanung
B 98 OU Thiendorf 02 1,7 3,9 VB Vorplanung
B 98 OU Bischofswerda
(1. und 2. BA)
02 6,6 19,7 VB 1. BA (B 98–B 6):
Verkehrsfreigabe am 29.07.2010
2. BA (B 6–S 158): im Bau
B 101 Verlegung in Aue
(B 101–B 169)
02 2,7 26,3 VB Vorentwurf
B 101 OU Lauter 02 3,5 15,7 VB Vorplanung
B 101 OU Markersbach 02 1,7 25,0 VB Verkehrsfreigabe am 16.05.2011
B 101 OU Schlettau 02 2,1 9,2 W* Ohne Planungsbeginn
B 101 OU Annaberg-Buchholz 02 4,3 14,2 W* Ohne Planungsbeginn
B 101 OU Brand-Erbisdorf 02 5,5 16,2 W* Vorplanung
B 101 Brand-Erbisdorf–Freiberg 24 0,7 2,2 VB Vorplanung
Straße Bezeichnung
Bautyp
Akt.
Länge
[km]
Aktuelle
Kosten
Bund
(Mio. €)
Dringlichkeit
Sachstand
Drucksache 17/6182 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeB 101 OU Freiberg-West 02 6,4 31,7 VB Planfeststellungsbeschluss,
beklagt
B 101 OU Siebenlehn 02 2,0 4,8 VB Verkehrsfreigabe am 28.05.2003
B 101 OU Meißen, (linkselbisch) 02 3,5 44,5 VB Verkehrsfreigabe am 02.05.2007
B 107 Südverbund
Chemnitz–Ebersdorf
04 7,0 59,3 VB 1. BA (S 236–B 173):
Vorentwurf
2. BA (B 173–Ebersdorf):
Vorentwurf
B 107 Ebersdorf–A 4 04 4,3 31,0 VB Vorentwurf
B 107 OU Grimma 02 10,4 25,9 VB 1. und 2. BA: Verkehrsfreigabe
am 17.07.2008
3. BA: Vorentwurf
B 115 OU Krauschwitz, 1. BA 02 4,0 14,0 VB Vorplanung
B 115 OU Krauschwitz, 2. BA 02 2,0 6,8 VB Vorplanung
B 156 OU Malschwitz/
Niedergurig
02 1,8 4,6 VB Vorentwurf
B 160 Hoyerswerda–Weißwasser 02 21,0 35,4 VB Vorplanung
B 169 OU Göltzschtal 02 10,4 33,8 VB Planfeststellungsbeschluss,
beklagt
B 169 OU Stützengrün/
Hundshübel
02 3,0 10,3 VB Im Bau, vsl. Fertigstellung
im III. Quartal 2011
B 169 AS Döbeln (A14)–Salbitz 04 8,4 28,7 W* Vorplanung
B 169 Salbitz–B 6 (3. BA) 04 7,6 21,8 VB Planfeststellungsverfahren
B 169 B 6–Riesa (2. BA) 04 5,0 20,8 VB Im Bau,
vsl. Fertigstellung 2012
B 169 Erweiterung in Riesa mit
Elbebrücke (1. BA)
24 3,1 34,0 VB Verkehrsfreigabe am 11.07.2001
B 169 OU Lichtensee 02 2,8 3,3 VB Ohne Planungsbeginn
B 169 OU Gröditz 02 8,2 20,5
VÖ
Vorplanung
B 170 Autobahnzubringer A 17 24 1,9 9,8 VB Verkehrsfreigabe am 23.12.2003
B 172 Autobahnzubringer Pirna
(B 172a)
04 3,6 20,3 VB Verkehrsfreigabe am 25.10.2004
B 172 OU Pirna 04 4,0 70,9 VB Planfeststellungsverfahren
B 173 A 72 (AS Plauen
Ost)–Plauen
24 2,0 10,7 VB Vorentwurf
B 173 OU Mylau/Vogtl. 02 1,5 3,2 VB Verkehrsfreigabe am 28.08.2003
B 173 TOU Reichenbach 02 0,8 3,0 VB Ohne Planungsbeginn
B 173 OU Neumark 02 4,1 7,6 VB Verkehrsfreigabe am 27.08.2001
B 173 OU Mülsen 02 3,5 15,3 VB Vorentwurf
Straße Bezeichnung
Bautyp
Akt.
Länge
[km]
Aktuelle
Kosten
Bund
(Mio. €)
Dringlichkeit
Sachstand
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6182B 173 OU Lichtenstein 02 6,5 16,3 VB Verkehrsfreigabe am 19.08.2003
B 173 OU Bernsdorf 02 1,7 5,8 VB Vorentwurf
B 173 OU Oberlungwitz/
Mittelbach
02 10,6 53,5 VB Vorentwurf
B 173 Verlegung in Flöha 02 5,8 38,6 VB 1. BA: im Bau, vsl.
Fertigstellung im IV. Quartal 2011
2. BA:
Planfeststellungsbeschluss, beklagt
B 173 OU Oederan 02 3,9 18,3 W* Vorentwurf
B 173 OU Freiberg-Ost 02 6,8 30,5 VB Planfeststellungsbeschluss,
beklagt
B 173 OU Kesselsdorf (1. BA) 04 2,7 7,7 VB Verkehrsfreigabe am 28.11.2008
B 173 OU Kesselsdorf (2. BA) 04 2,0 4,6 VB Verkehrsfreigabe am 08.10.2001
B 173 OU Kesselsdorf (3. BA) 02 3,4 10,4 VB Im Bau seit 06.05.2009
B 174 OU Hirtstein/Reitzenhain 02 1,7 4,1 VB Vorplanung
B 174 OU Marienberg 02 10,0 28,6 VB Verkehrsfreigabe am 22.11.2007
B 174 OU Großolbersdorf/
Hohndorf
02 2,3 9,5
VÖ
Vorplanung
B 174 Verlegung
Gornau–Chemnitz
04 4,7 34,6 VB Im Bau seit 08.12.2010
B 175 Verlegung in Glauchau
(1. BA)
04 2,4 17,0 VB Verkehrsfreigabe am 19.12.2002
B 175 /B 180 OU Waldenburg,
1. BA (westl. Waldenburg)
02 1,5 10,1 VB Im Bau seit 20.07.2009
Vsl. Fertigstellung im III. Quartal
2011
B 175 /B 180 OU Waldenburg,
2. BA
02 5,7 14,5 W* Vorentwurf
B 175 OU Döbeln/Masten 02 2,0 14,9 VB Verkehrsfreigabe am 16.11.2009
B 178 BGr D/PL–südl. Zittau
(B 99), (BA 5)
02 0,9 11,9 VB Deutsche Verkehrsanlagen
seit Oktober 2007 fertiggestellt.
Grenzbrücke planfestgestellt,
Bau erfolgt durch Polen.
B 178 Zittau–Niederoderwitz,
(BA 3.3)
02 5,9 22,2 VB Planfeststellungsverfahren
B 178 Niederoderwitz–
Obercunnersdorf, (BA 3.2)
02 10,2 46,1 VB Im Bau seit 22.11.2010
Vsl. Fertigstellung in 2013
B 178 Obercunnersdorf–Löbau,
(BA 3.1)
02 5,9 29,5 VB Verkehrsfreigabe am 22.11.2010
B 178 OU Löbau, (BA 2) 04 4,1 29,5 VB Verkehrsfreigabe am 05.11.2001
B 178 nördl. Löbau (B 6)–
Nostitz, (BA 1.2)
04 6,3 38,9 VB Verkehrsfreigabe am 23.10.2008
Straße Bezeichnung
Bautyp
Akt.
Länge
[km]
Aktuelle
Kosten
Bund
(Mio. €)
Dringlichkeit
Sachstand
Drucksache 17/6182 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVB = Vordringlicher Bedarf
W* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht
WD = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht sowie mit besonderem
naturschutzfachlichen Planungsauftrag
VÖ = Vordringlicher Bedarf mit besonderem naturschutzfachlichen
Planungsauftrag
Für Maßnahmen des Weiteren Bedarfs bestehen kein Planungsauftrag und
daher keine Änderung gegenüber den BVWP-Angaben.
Zur Frage des verbleibenden Finanzierungsbedarfs siehe Antwort zu Frage 88.
Zur Frage der Finanzierung im Jahr 2011/2012 siehe Antwort zu Frage 1.
12. Für welche Projekte des Vordringlichen und Weiteren Bedarfs des
aktuellen BVWP, die in Sachsen realisiert werden sollen, liegen bereits
Finanzierungsvereinbarungen vor, und für welche nicht (in tabellarischer
Darstellung unter Angabe des Zeitpunkts der Vereinbarung)?
Siehe Antwort zu Frage 10.
13. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für die Realisierung der Straßen- und
Schienenbauprojekte im Vordringlichen Bedarf in Sachsen in der
Finanzplanung des Bundes pro Jahr bis 2014 eingeplant?
Hinsichtlich der Bundesschienenwege siehe Antwort zu Frage 2.
Zur Realisierung der Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans
für die Bundesfernstraßen sind für Sachsen auf der Grundlage des geltenden
Finanzplans im Jahr 2012 rund 58 Mio. Euro, 2013 rund 39 Mio. Euro und
2014 rund 42 Mio. Euro vorgesehen.
14. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für den Erhalt der Bundesfernstraßen
und der Bundesschienenwege in Sachsen im Bundeshaushalt 2011
eingeplant?
Der Bund zahlt im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit
der DB AG pauschal einen jährlichen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der
Schienenwege. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind im Gegenzug
verpflichtet, ihre Schienenwege in einem uneingeschränkt nutzbaren Zustand zu
halten. Für Investitionen in die Erhaltung für die Bundesschienenwege erfolgt
damit keine länderbezogene Aufschlüsselung der Zuwendungen des Bundes.
Hinsichtlich der Bundesfernstraßen siehe Antwort zu Frage 6.
B 178 Nostitz (S 112)–A 4,
(BA 1.1)
04 5,1 38,8 VB Planfeststellungsverfahren
B 180 OU Stollberg 02 2,6 18,0 VB Verkehrsfreigabe am 13.09.2005
B 180 OU Thalheim 02 6,0 21,6 W* Vorentwurf
B 181 A 9–Stadtgrenze Leipzig 24 4,3 11,1 VB Planfeststellungsverfahren
Straße Bezeichnung
Bautyp
Akt.
Länge
[km]
Aktuelle
Kosten
Bund
(Mio. €)
Dringlichkeit
Sachstand
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/618215. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für den Erhalt der Bundesfernstraßen
und der Bundesschienenwege in Sachsen in der Finanzplanung des
Bundes pro Jahr bis 2014 eingeplant?
Hinsichtlich der Bundesschienenwege siehe Antwort zu Frage 14.
Hinsichtlich der Bundesfernstraßen siehe Antwort zu Frage 6.
16. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für Lärmschutzmaßnahmen an den
Bundesfernstraßen und den Bundesschienenwegen in Sachsen im
Bundeshaushalt 2011 eingeplant?
17. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für Lärmschutzmaßnahmen an den
Bundesfernstraßen und den Bundesschienenwegen in Sachsen in der
Finanzplanung des Bundes pro Jahr bis 2014 eingeplant?
18. Welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen werden an den
Bundesfernstraßen und den Bundesschienenwegen in Sachsen aktuell und bis 2014
ergriffen, und mit welchem Stand (Planung/Finanzierung/Fertigstellung)?
Die Fragen 16 bis 18 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Lärmschutzmaßnahmen beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von
öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen nach der
Verkehrslärmschutzverordnung (sogenannte Lärmvorsorge) werden mit der jeweiligen
Baumaßnahme abgewickelt und finanziert.
Für die Lärmsanierung an bestehenden Eisenbahnstrecken werden jährlich
Bundesmittel in Höhe von 100 Mio. Euro bereitgestellt. Der Bund gewährt die
Zuwendungen für die Lärmsanierung nach Maßgabe der für die Förderung
erstellten Richtlinie sowie der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur
Bundeshaushaltsordnung, damit eine Förderung im Sinne einer zweckgemäßen
Verwendung von Steuermitteln gewährleistet wird. Die Planung und Umsetzung
der Lärmsanierungsmaßnahmen geschieht durch die DB ProjektBau GmbH.
Eine länderbezogene Aufteilung der Maßnahmen und Mittel liegt der
Bundesregierung nicht vor.
Für Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung an bestehenden
Bundesfernstraßen in Sachsen werden 2011 rund 2 Mio. Euro bereitgestellt. Für
die Lärmsanierung wird die sächsische Straßenbauverwaltung im nächsten Jahr
schalltechnische Berechnungen zur Prüfung, ob die 2010 um 3 dB (A)
abgesenkten Auslösewerte überschritten werden und Schallschutzmaßnahmen
realisierbar sind, beauftragen. Die Ergebnisse der bundesweiten
Straßenverkehrszählung 2010, welche als Eingangswerte für diese Berechnungen benötigt
werden, stehen voraussichtlich im Sommer 2011 zur Verfügung. Eine Aussage,
welche konkreten Lärmsanierungsmaßnahmen im Zeitraum 2012 bis 2014
realisiert werden, ist daher derzeit nicht möglich.
Derzeit werden vor 2011 begonnene Lärmsanierungsmaßnahmen fortgeführt.
Die Umsetzung passiver Maßnahmen (Einbau von Schallschutzfenstern)
erfolgt in folgenden Ortsdurchfahrten (OD):
– B 6, OD Machern,
– B 96, OD Bautzen,
– B 96, OD Zittau,
– B 97, OD Bernsdorf,
– B 101, OD Schlettau,
Drucksache 17/6182 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– B 107, OD Claußnitz,
– B 173, OD Oederan,
– B 173, OD Altrottmannsdorf/Lichtentanne/Schönfels,
– B 175, OD Geringswalde und
– B 180, OD Lugau.
19. Welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Sachsen aus dem BVWP
2003 wurden bisher abgeschlossen?
Es wurde bisher noch kein Projekt im Bereich der Bundesschienenwege
abgeschlossen.
Hinsichtlich der Bundesfernstraßen siehe Antwort zu Frage 11.
20. Welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Sachsen aus dem BVWP
2003 sind unanfechtbar planfestgestellt, aber noch nicht begonnen
worden?
Hinsichtlich der Bundesschienenwege siehe Antwort zu Frage 8.
Hinsichtlich der Bundesfernstraßen siehe Antwort zu Frage 11.
21. Wann ist mit Beginn der Bauphase und wann mit der abschließenden
Realisierung dieser Projekte zu rechnen?
Hinsichtlich der Bundesschienenwege siehe Antwort zu Frage 8.
Hinsichtlich der Bundesfernstraßen siehe Antwort zu Frage 1.
22. Welche Priorisierungen sieht die Bundesregierung für den Verkehrsträger
Straße und den Verkehrsträger Schiene in Sachsen aufgrund von
europäischen Korridoren und Vorrangnetzen vor?
Siehe Antwort zu Frage 9.
23. In welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Sachsen sind in welcher
Höhe Bundesmittel aus dem Konjunkturpaket I pro Jahr geflossen?
Folgende Schienenprojekte, die ganz oder abschnittsweise Sachsen betreffen,
werden teilweise aus dem Konjunkturpaket I finanziert:
– ABS Leipzig–Dresden, dritte Baustufe (VDE 9),
– ABS Paderborn–Chemnitz ,
– ABS Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden,
– ABS Berlin–Dresden, erste Baustufe und
– ABS Nürnberg–Marktredwitz–Reichenbach/Grenze D/CZ (Elektrifizierung
Reichenbach–Hof).
Bezüglich der Höhe der dabei im Freistaat Sachsen eingesetzten Bundesmittel
siehe Antwort zu Frage 2.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/6182Für die sächsischen Bundesfernstraßen wurden aus dem Konjunkturpaket I
insgesamt rund 56 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Damit wurden u. a. folgende
Maßnahmen des Bedarfsplans finanziert:
Mit den darüber hinausgehenden Mitteln wurden pauschal bereits laufende
Maßnahmen verstärkt und kleinere Um- und Ausbau- sowie
Erhaltungsmaßnahmen finanziert.
24. In welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Sachsen sind in welcher
Höhe Bundesmittel aus dem Konjunkturpaket II pro Jahr geflossen?
Folgende Schienenprojekte, die ganz oder abschnittsweise Sachsen betreffen,
werden teilweise aus dem Konjunkturpaket II finanziert:
– ABS Paderborn–Chemnitz,
– ABS Nürnberg–Marktredwitz–Reichenbach/Grenze D/CZ (Elektrifizierung
Reichenbach–Hof).
Bezüglich der Höhe der dabei im Freistaat Sachsen eingesetzten Bundesmittel
wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Im Bundesfernstraßenbau wurden in Sachsen aus dem Konjunkturpaket II die
Bedarfsplanmaßnahme B 96, Westtangente Bautzen in 2009 mit 0,2 Mio. Euro
und in 2010 mit 4,5 Mio. Euro finanziert. In 2010 sind darüber hinaus in die
Erhaltungsmaßnahme an der A 14 zwischen Anschlussstelle (AS) Mutzschen
und AS Leisnig rund 9,6 Mio. Euro und in verschiedene kleinteilige
Maßnahmen im Bundesstraßenbereich rund 9,8 Mio. Euro investiert worden. In das
Parkflächenausbauprogramm an der A 4 und A 72 wurde rund 2 Mio. Euro
investiert und in Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen rund
0,02 Mio. Euro.
25. In welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Sachsen sind in welcher
Höhe Bundesmittel aus den Mautmehreinnahmen seit 2009 pro Jahr
geflossen?
Es wird davon ausgegangen, dass die Fragesteller mit „Mautmehreinnahmen“
diejenigen Mehreinnahmen meinen, die durch die Anpassung der Lkw-
Mautsätze ab 1. Januar 2009 gegenüber den zu erwartenden Einnahmen ohne diese
Anpassung erzielt werden. Eine Zuordnung der Finanzierung von Projekten zu
diesen Mehreinnahmen erfolgt nicht.
Die Haushalte 2009 und 2010 enthalten in Anlage 1 zu Kapitel 12 02
diejenigen Projekte, die aus Mauteinnahmen finanziert werden. Im Haushalt 2011
werden ausschließlich Bundesfernstraßenprojekte aus Mauteinnahmen
finanziert, diese sind im Straßenbauplan aufgeführt.
Maßnahme 2009 2010
B 169, OU Stützengrün/Hundshübel 1,0 Mio. € 5,6 Mio. €
B 173, Kesselsdorf (BA 3) 2,9 Mio. € 1,6 Mio. €
B 175, OU Waldenburg (BA 1) 3,2 Mio. € 5,7 Mio. €
B 178, Obercunnersdorf–Löbau (BA 3.1) 10,0 Mio. € 4,5 Mio. €
Drucksache 17/6182 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Nach welchen Kriterien kann eine Höherstufung von Verkehrsprojekten
aus dem Weiteren in den Vordringlichen Bedarf erfolgen?
Eine „Höherstufung“ von Vorhaben im Rahmen der geltenden Bedarfspläne ist
nicht vorgesehen. Das Bundesschienenwegeausbaugesetz und das
Fernstraßenausbaugesetz eröffnen jedoch jeweils in § 6 die Möglichkeit, bei
unvorhergesehenem Verkehrsbedarf Maßnahmen zu realisieren, die nicht im Vordringlichen
Bedarf enthalten sind.
Bei der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans und der darauf
basierenden Novellierung der Ausbaugesetze kann im Ergebnis der Bewertung
eines Vorhabens die Einstufung in den Vordringlichen Bedarf erfolgen.
27. Welche Kriterien werden für die Bundesregierung bei der Fortschreibung
des BVWP entscheidend sein?
Für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wird derzeit eine neue
Grundkonzeption erarbeitet. Ziel ist es, ein Gesamtkonzept für die künftige
Infrastruktur aufzustellen, das realistisch und finanzierbar ist. Die neue
Grundkonzeption wird auch Kriterien für die Priorisierung von
Verkehrsinfrastrukturinvestitionen enthalten.
Ebenfalls wird geprüft, inwieweit Investitionen in Verkehrslenkungs- und
Verkehrsmanagementsysteme in den BVWP aufgenommen werden können.
Schienenverkehr
28. Welche Zugverbindungen durch den Freistaat Sachsen bestanden bis
1995 auf der Ost-West-Ausrichtung im nationalen Fernverkehr
(Personen/Güter)?
29. Welche Zugverbindungen durch den Freistaat Sachsen bestanden 2010 auf
der Ost-West-Ausrichtung im nationalen Fernverkehr (Personen/Güter)?
30. Falls es eine Verringerung des Angebotes im Fernverkehr (Personen/
Güter) gegeben hat, welche Gründe bestanden für diese Verringerung des
Angebotes?
31. Welche Zugverbindungen durch den Freistaat Sachsen bestanden bis
1995 auf der Nord-Süd-Ausrichtung im nationalen Fernverkehr
(Personen/Güter)?
32. Welche Zugverbindungen durch den Freistaat Sachsen bestanden 2010 auf
der Nord-Süd-Ausrichtung im nationalen Fernverkehr (Personen/Güter)?
33. Falls es eine Verringerung des Angebotes im Fernverkehr (Personen/
Güter) gegeben hat, welche Gründe bestanden für diese Verringerung des
Angebotes?
34. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass Städte wie Chemnitz, Zwickau
oder Plauen seit Jahren nicht mehr mit leistungsfähigen Zügen im ICE-
Standard an den Schienenfernverkehr angebunden sind?
35. Was soll in Zukunft getan werden, um diese südwestsächsische
Wirtschaftsregion besser an den Fernverkehr anzubinden?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 28 bis 35 gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/6182Der Bundesregierung liegen keine Angaben hierzu vor. Die Gestaltung des
Verkehrsangebotes ist eine unternehmerische Aufgabe und liegt in der
Verantwortung der Unternehmensführung der DB AG und der mit ihr im Wettbewerb
stehenden Eisenbahnverkehrsunternehmen. Hierzu wird auf die Entscheidungen
des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur
Abgrenzung der Zuständigkeiten Bund/Deutsche Bahn AG/Länder infolge der
Bahnreform (Anlage 1 zur Bundestagsdrucksache 13/6149 vom 18. November
1996) sowie zur Stärkung des parlamentarischen Fragerechts
(Bundestagsdrucksache 16/8467 vom 10. März 2008) verwiesen.
36. Welchen aktuellen Sachstand (Planung/Finanzierung/Terminplanung)
gibt es bei der Sachsen-Franken-Magistrale:
a) Elektrifizierung im Abschnitt Reichenbach–Hof–Nürnberg,
b) Einbindung des City-Tunnels Leipzig für Fernverkehr,
c) Fertigstellung Dresden–Chemnitz–Zwickau–Reichenbach,
d) Fertigstellung Leipzig–Reichenbach–Hof,
e) Ausbau des Knotens Chemnitz,
f) Ausbau und Elektrifizierung im Abschnitt Dresden–Görlitz–Grenze
Deutschland/Polen?
Derzeit erfolgt als zeitlich vorgezogene Maßnahme die Elektrifizierung des
Abschnittes Hof–Reichenbach (Vogtland) mit dem Ziel der Inbetriebnahme
Ende 2013. Zur Fortführung der Elektrifizierung von Hof nach Nürnberg
können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden. Die Einbindung
des Fernverkehrs wird durch den Bau des City-Tunnels Leipzig ermöglicht. Bei
Bedarf kann der im Bau befindliche Bahnsteig in Leipzig Hbf (Tief) auf bis zu
405 m verlängert werden.
Der Abschnitt Dresden–Chemnitz–Zwickau–Reichenbach–Hof ist im
Wesentlichen bis auf die Knoten Chemnitz und Zwickau fertiggestellt. Zur
Fertigstellung des Abschnittes Leipzig–Werdau können derzeit keine Aussagen
getroffen werden. In den nächsten Jahren werden im Rahmen der verfügbaren
Mittel zwischen Gaschwitz und Crimmitschau einzelne Abschnitte bei Vorlage
des Baurechts umgebaut. Innerhalb des Knotens Chemnitz wird der Bereich des
Hauptbahnhofs derzeit ausgebaut. Im Anschluss daran ist der Ausbau des
Abschnittes bis Chemnitz–Kappel vorgesehen. Zum Ausbau und der
Elektrifizierung der Strecke Dresden–Görlitz–Grenze D/PL, die nicht Bestandteil der
Franken-Sachsen-Magistrale ist, können derzeit keine Aussagen getroffen
werden.
37. Wie schätzt die Bundesregierung das seit mehreren Jahren auftretende
Problem der sehr hohen Störanfälligkeit bei der eingesetzten
Neigetechnik auf der Sachsen-Franken-Magistrale ein?
Nach Mitteilung der DB AG musste die Neigetechnik der Triebzug-Baureihe
VT 612 aufgrund von Funktionsfehlern in der Neigetechnik-Steuerung, die zu
unzeitigen Auslenkungen des Wagenkastens und damit zur Gefährdung
entgegenkommender Züge führen konnte, abgeschaltet werden. Diese
Vorsorgemaßnahme hat die DB AG in ihrer Verantwortung für die sichere Betriebsführung
gemäß § 4 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) getroffen. In
der Zwischenzeit wurde durch Fehlerbeseitigung in der Steuerung und
Austausch von Spindeln in den Neigetechnik-Antrieben auf die
Wiederinbetriebnahme der Neigetechnik hingearbeitet.
Drucksache 17/6182 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode38. Bis wann wird die Finanzierungsvereinbarung für die Gesamtstrecke
vorliegen, und was sind die Gründe für die Verzögerung?
Die Finanzierung weiterer Teilmaßnahmen erfolgt in Abhängigkeit von der
Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
39. Welche Priorität hat die Sachsen-Franken-Magistrale als wichtige West-
Ost-Verbindung vom Freistaat Bayern in den Freistaat Sachsen für die
Bundesregierung, und wie spiegelt sich das in den Planungen der
Bundesregierung wider?
40. Wann wird die Anschlussstrecke Nürnberg–Hof elektrifiziert werden?
Die Fragen 39 und 40 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 36 sowie auf die Antwort zu Frage 7 der
Kleinen Anfrage „Fernverkehrsanbindung sächsischer Städte“
(Bundestagsdrucksache 17/2539) verwiesen.
41. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen von bayrischer Seite
eine „Konkurrenzstrecke“ Nürnberg–Regensburg–Prag zu favorisieren,
und welche Auswirkungen hätte dies für die Bedeutung der Sachsen-
Franken-Magistrale?
Solche Bestrebungen sind dem BMVBS nicht bekannt.
42. Welchen aktuellen Stand (Planung/Finanzierung/Fertigstellung) gibt es
bei den anderen für Sachsen wichtigen Schienenprojekten:
a) Elektrifizierung Reichenbach–Plauen–Bad Brambach/Cheb,
Diese Schienenverbindung ist zwischen Plauen und der deutsch-tschechischen
Grenze bei Bad Brambach nicht im Bedarfsplan für die Schienenwege des
Bundes enthalten. Die Bedeutung dieser Strecke ist weitgehend auf den
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) begrenzt. Die Länder, in diesem Fall der Freistaat
Sachsen, können in ihrer Funktion als Aufgabenträger für den SPNV die
Prioritäten selbst bestimmen und mit der DB Netz AG vereinbaren, in welche
Projekte investiert werden soll. Der Bund ist an diesem Abstimmungsprozess nicht
beteiligt und wirkt bei der Auswahl der Vorhaben nicht mit.
b) viergleisiger Ausbau der Strecke Dresden–Coswig,
Siehe Antwort zu Frage 64.
c) Ausbau der Strecke Leipzig–Crimmitschau auf 160 km/h,
d) Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Dresden–Görlitz auf 160 km/h,
Siehe Antwort zu Frage 36.
e) Ausbau Dresden–Berlin auf 200 km/h,
Im Rahmen der ersten Baustufe der ABS Berlin–Dresden werden bereits 80 km
der insgesamt 125 km der Strecke für eine Geschwindigkeit von 200 km/h bis
Ende 2015 ausgebaut. Zum Ausbau der verbleibenden 45 km können derzeit
keine Aussagen getroffen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/6182f) zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Cottbus–
Görlitz auf 160 km/h,
Zum Ausbau der Strecke Cottbus–Görlitz auf 160 km/h einschließlich
Elektrifizierung können derzeit keine Aussagen getroffen werden. Der zweigleisige
Ausbau der Strecke Cottbus–Görlitz ist nicht Bestandteil der im Vordringlichen
Bedarf des BVWP 2003 enthaltenen ABS Berlin–Görlitz.
g) Ausbau auf 200 km/h auf der Strecke VDE 9 (VDE: Verkehrsprojekte
Deutsche Einheit) Leipzig–Dresden im Abschnitt Neumedessen–
Böhla–Riesa–Dresden,
Siehe Antwort zu Frage 64.
h) Neubau VDE 8.1 Ebensfeld–Erfurt,
i) Neubau VDE 8.2. Leipzig–Halle–Erfurt,
Siehe Antwort zu Frage 63.
j) Neubau der Strecke Dresden–Prag außerhalb des Elbtals,
Das BMVBS hat gemeinsam mit dem tschechischen Verkehrsministerium 2010
den langfristigen Bedarf sowie die Kosten dieser zusätzlichen Maßnahmen
ermittelt. Derzeit besteht kein verkehrlicher Bedarf für dieses Vorhaben. Es
besteht die Möglichkeit der Aufnahme in den neuen Bundesverkehrswegeplan 2015.
k) Elektrifizierung Chemnitz–Geithain,
Diese Schienenverbindung ist nicht im Bedarfsplan für die Schienenwege des
Bundes enthalten. Es wird auf die Antwort zu Frage 42a verwiesen.
l) Mitte-Deutschland Verbindung (Paderborn–Erfurt–Jena–Glauchau–
Chemnitz–Dresden),
Der sächsische Abschnitt der sog. Mitte-Deutschland-Verbindung wird derzeit
mit Mitteln der Konjunkturpakete I und II für bis zu 160 km/h ausgebaut. Dies
schließt die Erneuerung der Oberleitungsanlage ein. Ziel ist es, die Maßnahmen
im Wesentlichen bis Ende 2011 fertigzustellen.
m) Ausbau der Strecke Zwickau–Gera auf 160 km/h?
Ein Ausbau der Strecke auf eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h ist nicht
Teil des Bedarfsplanprojektes Ausbaustrecke Paderborn–Bebra–Erfurt–
Weimar–Jena–Glauchau–Chemnitz. Eine Finanzierung einer solchen Maßnahme
mit Bundesmitteln ist daher zzt. nicht vorgesehen.
43. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des
Eisenbahnknotens Leipzig und die Angebotsverschlechterung auf der ICE-Linie 28,
durch die Leipzig seit Dezember 2010 auf einen Zwei-Stunden-Takt
Richtung Süddeutschland verwiesen ist, ebenso die
Angebotsverschlechterung auf der ost-westlichen ICE-Linie 50 (täglich unregelmäßige
Verbindungen mit Fahrzeitverlängerungen)?
Auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Künftige Entwicklung des
Eisenbahnknotens Leipzig“ (Bundestagsdrucksache 17/2939) und die Antwort
zu Frage 6 der Kleinen Anfrage „Fernverkehrsanbindung sächsischer Städte“
(Bundestagsdrucksache 17/2539) wird verwiesen.
Drucksache 17/6182 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode44. Welche verkehrspolitische Bedeutung misst die Bundesregierung den
sich in Leipzig kreuzenden Strecken vor dem Hintergrund bei, dass in der
Weihnachtszeit 2010 die IC-Linie 55 Leipzig–Hannover kurzfristig
nachrangig mit Regionalzügen bedient wurde, um „Hauptverkehrsstrecken“
witterungsbedingt vorrangig bedienen zu können?
Nach Mitteilung der DB AG handelte es sich um eine vorübergehende
Verringerung des Angebots in der Relation Leipzig–Hannover auf eine
zweistündliche Bedienung wegen der Verlagerung von Zügen auf die wegen
Winterschwierigkeiten anderer Verkehrsträger besonders stark nachgefragte Relation
Rhein/Ruhr–Berlin. Der Vorstand der DB AG trifft alle unternehmerischen
Entscheidungen, so auch Maßnahmen zur Gewährleistung eines der Nachfrage
entsprechenden Angebots bei außergewöhnlichen Betriebslagen auf der
Grundlage des Aktienrechts in eigener Verantwortung.
In Wahrnehmung der Rolle als Eigentümer der DB AG hat das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit dem Bahnvorstand
mehrere Gespräche zur Lösung der saisonalen Probleme geführt. Dabei hat die
DB AG über kurzfristige Maßnahmen informiert. Der Bund und die DB AG
sind sich jedoch darüber einig, dass eine dauerhafte Lösung auch in der
Bestellung neuer Züge liegt.
45. Wie ist der aktuelle Sachstand beim Ausbau des Rangierbahnhofs Halle,
und wann ist mit dem Abschluss der Bauarbeiten zu rechnen?
46. Wie wirkt sich mittelfristig der Ausbau des Rangierbahnhofs Halle auf
die Zugbildungsanlagen in Leipzig und Dresden aus?
47. Welche Funktion kommt den Rangierbahnhöfen Dresden-Friedrichstadt
und Leipzig-Engelsdorf nach Abschluss des Ausbaus in Halle zu?
48. Wie viele Arbeitsplätze gibt es heute in den Rangierbahnhöfen Leipzig,
Halle und Dresden, und wie viele werden es nach dem Ausbau des
Rangierbahnhofs Halle sein?
Die Fragen 45 bis 48 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bund strebt an, für den Ausbau der Zugbildungsanlage Halle (Saale) Nord
zum zentralen mitteldeutschen Rangierbahnhof zeitnah eine
Finanzierungsvereinbarung abzuschließen. Mit dem Bau könnte dann voraussichtlich 2012
begonnen werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Künftige Entwicklung des
Eisenbahnknotens Leipzig“ (Bundestagsdrucksache 17/2939) verwiesen.
49. Reicht die Kapazität des Rangierbahnhofs Halle perspektivisch auch vor
dem Hintergrund der Notwendigkeit der Verkehrsverlagerung aus?
Ja.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/618250. Wie beurteilt die Bundesregierung die drastisch gestiegenen Kosten beim
Leipziger City-Tunnel?
51. Welche Mittel wurden bisher insgesamt verausgabt, und welche
Regelung sieht die Bau- und Finanzierungsvereinbarung zum City-Tunnel bei
der Aufteilung der Baukosten vor?
52. Welche Regelung sieht die Bau- und Finanzierungsvereinbarung zum
City-Tunnel bei der Aufteilung der Mehrkosten vor?
53. Welchen Anteil der Mehrkosten tragen der Bund, der Freistaat Sachsen
und die Deutsche Bahn AG (DB AG)?
54. Von welchen Gesamtkosten geht die Bundesregierung beim Bau des
City-Tunnels Leipzig aus?
Die Fragen 50 bis 54 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Finanzierungsanteil des Bundes am City-Tunnel Leipzig (CTL) beträgt laut
Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2002 rund 192 Mio. Euro. Aufgrund der
Nahverkehrseigenschaft des CTL hat der Bund seine Beteiligung an
Mehrkosten vertraglich auf Lohn- und Preissteigerungen entsprechend den Indizes
des Statistischen Bundesamtes beschränkt. Darüber hinaus gehende
Mehrkosten und Risiken tragen laut Vertrag der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig
sowie – in geringem Umfang – die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (rund
1,6 Mio. Euro). Der Bundesanteil wurde bereits vollständig in Anspruch
genommen (Ausnahme: Baupreisindexierungsanteil).
Die Aufteilung der Kosten von 571,62 Mio. Euro gestaltet sich laut
Rahmenvereinbarung/Finanzierungsvertrag wie folgt:
– EU-Mittel (EFRE): 168,73 Mio. Euro,
– Bund: 191,73 Mio. Euro,
– Eigenmittel DB AG: 16,36 Mio. Euro,
– Freistaat Sachsen/Stadt Leipzig: 194,80 Mio. Euro.
Zu den insgesamt verausgabten Mitteln liegen dem Bund keine Informationen
vor. Der Bund verfügt nur über Angaben zu den zuwendungsfähigen/
bewilligten Kosten. Die Frage nach den Gesamtkosten/deren Abdeckung wäre aufgrund
der Mehrkostenregelung an den Freistaat Sachsen zu richten.
Nach Informationen durch den Freistaat Sachsen werden die Gesamtkosten
derzeit auf 960 Mio. Euro beziffert.
55. Welche Fernverkehrsverbindungen sollen mit Fertigstellung des
Bauvorhabens den City-Tunnel Leipzig frequentieren?
Die optionale Nutzung des CTL durch Fernzüge ist nur in geringem Umfang
(ein Zug je Stunde und Richtung) vorgesehen, da sonst die notwendige
Nahverkehrskapazität nicht mehr gegeben wäre.
Drucksache 17/6182 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode56. Für welche Zugtechnik ist das Lichtraumprofil des City-Tunnels Leipzig
konzipiert?
57. Welche Zugtechnik soll auf diesen Strecken regelmäßig zum Einsatz
kommen?
58. Bestehen aus aktueller Sicht für derzeit in Sachsen genutzte
Waggontypen Einschränkungen im Hinblick auf eine Nutzung des City-Tunnels
Leipzig?
Die Fragen 56 bis 58 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der CTL wird gemäß den Anforderungen der Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung (EBO) erstellt. Einschränkend ist darauf hinzuweisen, dass eine Nutzung
durch Dieselfahrzeuge nicht möglich sein wird.
59. In welchen Taktzeiten ist der Zugverkehr im Tunnel möglich und
geplant?
Der CTL soll durch die Linien des geplanten S-Bahnnetzes Mitteldeutschland
genutzt werden. Dabei ist ein angenäherter 5-Minuten-Takt in jeder Richtung
vorgesehen.
60. Welche Auswirkungen hat die Neuregelung der Trassen- und
Stationspreise auf Sachsen?
Gibt es innerhalb von Sachsen (z. B. auf der Ebene der Zweckverbände
des öffentlichen Personennahverkehrs) deutliche finanzielle Unterschiede
in der Be- und Entlastung?
Durch die Neuregelung der Trassen- und Stationspreise kommt es ab dem 1.
Januar 2011 zu veränderten Stationspreisen und ab dem 11. Dezember 2011 zu
veränderten Trassenpreisen für die betroffenen
Eisenbahnverkehrsunternehmen. Zu den Auswirkungen der Trassen- und Stationspreise auf das Land
Sachsen kann die Bundesregierung aufgrund der verfassungsgemäß begründeten
Landeszuständigkeit keine Angaben machen.
Nach § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes (RegG) sind die nach
Landesrecht bestimmten Stellen zuständig. Die eigene Zuständigkeit der
Landesbehörden für den Schienenpersonennahverkehr wurde den Ländern nach
Maßgabe von Artikel 87e Absatz 1 Satz 2, 106a des Grundgesetzes (GG) als eigene
Angelegenheit übertragen.
61. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die
Neuregelung bei den Regionalfaktoren?
Welche finanziellen Auswirkungen wird dies für den Freistaat Sachsen
haben?
Aufgrund des Verfahrens der Bundesnetzagentur über die Unwirksamkeit der
Regionalfaktoren im Trassenpreissystem der DB Netz AG erwirkte die
Bundesnetzagentur zunächst eine partielle Absenkung der Regionalfaktoren ab
Dezember 2010 und die endgültige Abschaffung ab Dezember 2011. Da die
Regionalfaktoren dem Ausgleich der Kostenunterdeckung im
Schienenpersonennahverkehr dienten, hat die Bundesnetzagentur der Einführung eines neuen
Trassenpreissystems, das eine Erhöhung der Entgelte für bestimmte
Streckenkategorien vorsieht und ab dem 11. Dezember 2011 in Kraft tritt, nicht wider-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/6182sprochen. Vor dem Hintergrund der Neuvergabe von einem Großteil der
Nahverkehrsverträge in den kommenden Jahren werden damit fairere
Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Durch die Neuregelung der Trassenpreise wird es ab
dem 11. Dezember 2011 somit zu einer Veränderung der Trassenpreise für
hiervon betroffene Eisenbahnverkehrsunternehmen kommen. Zu den konkreten
Auswirkungen auf das Land Sachsen kann die Bundesregierung aufgrund der
verfassungsgemäß begründeten Landeszuständigkeit keine Angaben machen.
Auf die Antwort zu Frage 60 wird ergänzend verwiesen.
62. Wie beurteilt die Bundesregierung die „Zweckentfremdung“ der
Regionalisierungsmittel durch den Freistaat Sachsen vor dem Hintergrund, dass
mit dem verabschiedeten Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen 2011/
2012 bei steigenden Zuschüssen des Bundes die Zuschüsse an die
zuständigen Zweckverbände um fast 30 Mio. Euro gekürzt wurden, und
welche Auswirkungen wird das bei der Revision der
Regionalisierungsmittel 2014 für den Freistaat Sachsen haben?
Gemäß Artikel 106a GG fällt der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in
die Zuständigkeit der Länder. Der Bund stellt – in Absprache mit den Ländern –
auf der Grundlage des RegG entsprechende Finanzmittel bereit. Die
Disposition der Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen wird durch die
Bundesregierung nicht kommentiert. Sie ist die alleinige Angelegenheit des Freistaates
Sachsen. Das Verfahren über die Fortschreibung des RegG ergibt sich aus
Artikel 106a GG in Verbindung mit § 5 Absatz 5 RegG. Das Ergebnis des
Verfahrens bleibt abzuwarten.
63. Wie ist der Stand zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 8,
a) insbesondere bei den beiden offenen Teilprojekten 8.1 (Ebensfeld–
Erfurt) und
b) 8.2 (Erfurt–Halle/Leipzig)?
Die beiden Neubaustrecken (NBS) im Zuge des VDE Nr. 8.1 und Nr. 8.2 sind
seit 1996 in Bau. Die Inbetriebnahme der NBS Erfurt–Leipzig, deren Abschnitt
Gröbers–Leipzig seit 2003 fertiggestellt ist, ist für Ende 2015 vorgesehen. Für
die NBS Ebensfeld–Erfurt ist die Inbetriebnahme Ende 2017 geplant.
64. Wie ist der aktuelle Sachstand beim Verkehrsprojekt Deutsche Einheit
Nummer 9 (Leipzig–Dresden)?
Die Abschnitte Leipzig–Riesa und Riesa–Abzweig Röderau mit der
dreigleisigen Elbequerung sowie der Bau der Verbindungskurve Weißig–Böhla und die
Abschnitte Böhla–Radebeul-West und Dresden-Neustadt–Dresden Hbf sind
abgeschlossen.
65. Wie ist der aktuelle Sachstand beim Ausbau Knoten Leipzig?
Die erste Baustufe des Ausbaus des Knotens Leipzig mit dem elektronischen
Stellwerk (ESTW) ist bereits abgeschlossen. Derzeit werden die
Voraussetzungen geschaffen, die Einbindung des VDE Nr. 8.2 und Nr. 8.3 in den Knoten
baulich zu gewährleisten. Hierzu gehört auch die Verlängerung von drei
Bahnsteigen auf 405 m.
Drucksache 17/6182 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode66. An welchen Bestandsstrecken werden derzeit
Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt, bzw. für welche ist dies in den nächsten Jahren
geplant?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 16 bis 18 verwiesen.
Grenzüberschreitende Verkehrswege
67. Auf welchen grenzüberschreitenden Bahnstrecken zwischen dem
Freistaat Sachsen und Polen bzw. zwischen dem Freistaat Sachsen und
Tschechien werden derzeit Schienenverkehre durchgeführt?
Nach den vorliegenden Informationen sind folgende grenzüberschreitende
Streckenabschnitte in Betrieb:
– Węgliniec (Kohlfurt)–Horka,
– Görlitz–Zgorzelec,
– Hrádek nad Nisou (Grottau)–Zittau,
– Großschönau (Sachs)–Varnsdorf,
– Varnsdorf–Seifhennersdorf,
– (Rumburk–)Jiřikov–Ebersbach (S),
– (Děčin hl. n./Bodenbach–)Dolní Žleb (Niedergrund)–Schöna(–Bad Schandau),
– Vejprty (Weipert)–Bärenstein (Kr. Annaberg),
– Potůčky (Breitenbach)–Johanngeorgenstadt,
– Klingenthal–Kraslice (Graslitz) und
– Bad Brambach–Vojtanov (Voitersreuth).
Die parallel zur Grenze verlaufende Verbindung Görlitz–Zittau verläuft zwar
teilweise auf polnischem Staatsgebiet, vermittelt jedoch keinen Zugverkehr
zwischen dem deutschen und dem polnischen Eisenbahnnetz.
68. Welche grenzüberschreitenden Bahnstrecken zwischen dem Freistaat
Sachsen und Polen bzw. zwischen dem Freistaat Sachsen und Tschechien
wurden seit 1990 neu errichtet, wieder in Betrieb genommen, saniert oder
ausgebaut (bitte getrennt nach neu errichtet, wieder in Betrieb
genommen, saniert oder ausgebaut mit entsprechender Jahresangabe
antworten)?
69. Welche Kosten haben diese Baumaßnahmen jeweils verursacht, und
durch wen wurden sie getragen (bitte getrennt nach neu errichtet, wieder
in Betrieb genommen, saniert oder ausgebaut grenzüberschreitenden
Bahnstrecken antworten und aufgeschlüsselt antworten nach Mitteln von
der EU, vom Bund, vom Land sowie von der DB AG)?
Die Fragen 68 und 69 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor, da es sich bei diesen
Maßnahmen nicht um Maßnahmen des Bedarfsplans Schiene handelte.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/618270. Wie ist der aktuelle Planungsstand, und wann ist mit der Fertigstellung
der Schienenverbindung Berlin–Dresden–Prag zu rechnen, vor dem
Hintergrund, dass bereits 1995 eine Vereinbarung mit dem Nachbarland
Tschechien zum Ausbau getroffen wurde?
Bezüglich der ABS Berlin–Dresden wird auf die Antworten zu den Fragen 42e
und 64 verwiesen. Der Abschnitt Dresden–Grenze D/CZ ist bereits ausgebaut.
71. Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Tunnellösung durch das
Erzgebirge für die Schienenverbindung zwischen Dresden und Prag eine
mögliche Variante der Umsetzung?
Zur über den mit Tschechien 1995 vereinbarten Ausbau der
Eisenbahnverbindung Berlin–Dresden–Prag hinaus gehenden Errichtung einer Neubaustrecke
Dresden–Prag wird auf die Antwort zu Frage 42j verwiesen. Eine solche
Neubaustrecke außerhalb des Elbtals ließe sich nach den Ergebnissen der
deutschtschechischen Untersuchung aus dem Jahre 2010 vermutlich nur mit einer
Untertunnelung des Erzgebirges realisieren.
72. Wie ist der jeweilige aktuelle Planungsstand der Schienenverbindungen
Berlin–Warschau, Dresden–Breslau (Wroclaw) und Hoyerswerda–Horka
–Kohlfurt (Wegliniec), und wann wird mit der Fertigstellung der
jeweiligen Verbindungen zu rechnen sein, auch vor dem Hintergrund, dass
bereits im Jahr 2003 eine Vereinbarung mit dem Nachbarland Polen
getroffen wurde, die grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen zu
verbessern?
Der Abschnitt Erkner–Frankfurt (Oder) im Zuge der Eisenbahnverbindung
Berlin–Warschau wurde bereits einschließlich des Neubaus der Grenzbrücke
bei Frankfurt (Oder) fertiggestellt. Der Abschnitt Berlin–Erkner, wo bereits
einzelne Eisenbahnüberführungen in Bau sind, wird voraussichtlich 2015/2016
fertiggestellt sein. Zur Strecke Dresden–Breslau sind derzeit keine Aussagen
hinsichtlich der Planung und Fertigstellung möglich. Bezüglich der ABS
Hoyerswerda–Horka–Grenze D/PL wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
73. Welche grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen im Bereich der
Infrastruktur „Schiene“ befinden sich in Vorbereitung (Aufschlüsselung
nach Vorhaben, Zuständigkeit, Planungsstand, voraussichtliche
Fertigstellung, ggf. Hinderungsgründe)?
Hinsichtlich des Ausbaus der Strecke Berlin–Stettin für eine
Streckengeschwindigkeit von 160 km/h einschließlich Elektrifizierung wurde ein
deutschpolnisches Ressortabkommen schlussverhandelt. Die Unterzeichung dieses
Abkommens wird noch für das Jahre 2011 angestrebt. Über den Zeitpunkt der
Realisierungkann derzeit keine Aussage getroffen werden.
Drucksache 17/6182 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode74. Welche grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen bestehen im
Bereich der Infrastruktur „Straße“ (Aufschlüsselung nach Lage,
Bauzustand, verkehrlicher Auslastung, durchgeführten Baumaßnahmen,
aufgewendeten Mitteln)?
Grenzüberschreitenden Straßenverbindungen Sachsen–Tschechische Republik
Straßenverbindung Straße D Straße CZ Nutzung
Lückendorf–Petrovice S 132 II/270 Kfz bis 3,5 t Busse
Großschönau–Varnsdorf S 137 II/264 Kfz bis 7,5 t Busse
Seifhennersdorf (Zollstr.)–Varnsdorf S 141 II/265 Kfz bis 7,5 t Busse
Seifhennersdorf (Rumburker
Str.)–Rumburk
S 139 III/26330 Kfz bis 7,5 t Busse
Neugersdorf–Rumburk S 148 I/9 Kfz ohne Einschränkung
Neugersdorf/Hauptstraße–Jiříkov K 8668 III/26328 Kfz bis 3,5 t Busse
Ebersbach/Bahnhofstraße–Jiříkov G II/263 Kfz bis 3,5 t Busse
Sohland–Rožany S 116 III/2666 Kfz bis 3,5 t
Sebnitz–Dolní Poustevna S 154a II/267 Kfz bis 3,5 t
Schmilka–Hřensko B 172 I/62 Kfz bis 3,5 t Busse
Bahratal–Petrovice S 173 II/248 Kfz bis 3,5 t Busse
Breitenau–Krásný Les A 17
(E 55)
D 8
(E 55)
ohne Einschränkung
Zinnwald–Cínovec K 9033 I/8
Abstufung
zur III/00824
vorgesehen)
Kfz bis 3,5 t Linienbusse
Altenberg–Cínovec* B 170 I/8 Kfz bis 12,0 t Busse
Neurehefeld–Moldava S 184 II/382 Kfz bis 3,5 t Busse
Deutschgeorgenthal–Český Jiřetín G III/2545 Kfz bis 3,5 t
Deutscheinsiedel–Mníšek S 207 II/271 Kfz bis 3,5 t Busse
Deutschneudorf–Nová Ves v Horách G III/2541 Kfz bis 3,5 t
Deutschkatharinenberg–Hora Sv. Kateřiny G III/25220 Kfz bis 3,5 t
Rübenau–Kalek G III/25217 Kfz bis 2,8 t (nach Sanierung
der Grenzbrücke Kfz bis 3,5 t)
Reitzenhain–Hora Sv. Šebestiána B 174 I/7 Kfz ohne Einschränkung
(außer Gefahrguttransporte)
Bärenstein–Vejprty S 262
(B 95)
II/219 Kfz ohne Einschränkung
(Sperrung der II/219 ab Grenze
Vejprty für Kfz > 7,5t)
Oberwiesenthal–Boží Dar B 95 I/25 Kfz ohne Einschränkung
(Sperrung der I/25 ab KP mit II/
219 bis Dolní Žd’ár für Kfz > 10 t
ab 01.07.2008)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/6182* mit Ausnahmen für den regionalen Wirtschaftsverkehr
Grenzüberschreitenden Straßenverbindungen Sachsen–Republik Polen
* mit Ausnahmen für den regionalen Wirtschaftsverkehr
** führt auch nach Tschechien
Detailliertere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
75. Welche grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen im Bereich der
Infrastruktur „Straße“ befinden sich in Vorbereitung (Aufschlüsselung nach
Vorhaben, Zuständigkeit, Planungsstand, voraussichtlicher
Fertigstellung, ggf. Hinderungsgründe)?
Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 11.
Johanngeorgenstadt–Potůčky
(Breitenbach)
S 272a II/221 Kfz bis 3,5 t
Klingenthal/Aschberg–Bublava G III/2187 Kfz bis 3,5 t
Klingenthal–Kraslice S 304a II/210 Kfz bis 3,5 t
Wernitzgrün–Luby K 7841 II/212 Kfz bis 3,5 t
Schönberg–Vojtanov B 92
(E 49)
I/21
(E 49)
ohne Einschränkung
Bad Elster/Ferienheim–Doubrava K 7843 II/216 Kfz bis 3,5 t
Bad Elster/Bärenloh–Hranice S 306 III/2172 Kfz bis 3,5 t
Ebmath–Hranice S 308 II/217 Kfz bis 3,5 t
(nach Straßenausbau in D und CZ
ohne Einschränkungen)
Straßenverbindung Straße D Straße PL Nutzung
Zittau/Friedensstraße–Porajow (PL)** S 132a Nr. 1026 Kfz bis 12,0 t Busse
Zittau/Chopinstraße–Sieniawka* S 146 W 354 Kfz bis 7,5 t Busse
Hagenwerder–Radomierzyce S 128 a W 352 Kfz bis 12 t, Busse und
landwirtschaftlicher Verkehr
Görlitz–Zgorzelec S 125 L 4 Kfz bis 7,5 t Busse
Ludwigsdorf–Jedrzychowice A 4 L 4 ohne Einschränkung
Podrosche–Przewoz K 8410 L 27 Kfz bis 3,5 t
Bad Muskau–Leknica S 127a L 12 Kfz bis 3,5 t Busse
Straßenverbindung Straße D Straße CZ Nutzung
Drucksache 17/6182 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode76. Wie verhält sich der Neu- bzw. Ausbau im Bereich der Fernstraßen
zwischen Sachsen und Tschechien bzw. Polen (B 92, B 93, B 174 und B 178)
in Bezug auf Planung, Finanzierung sowie Terminierung der Umsetzung?
77. Wie sehen die Planungen auf Bundesebene sowie auf europäischer Ebene
aus, um den Paneuropäischen Korridor III (Dresden–Breslau–
Lemberg–Kiew) und Korridor IV (Dresden–Prag–Budapest–Bukarest–
Sofia–Thessaloniki–Istanbul) umzusetzen (Planungs- und
Finanzierungsgrundlagen)?
Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 11.
78. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung Sachsens im Konzept
der Paneuropäischen Verkehrskorridore mit Schwerpunkt auf die
Transeuropäischen Netze (TEN) Achse 1 und die Weiterentwicklung der TEN
Achse 22 zum Europäischen Vier-Meeres-Schienenkorridor (EU4SEA-
rail)?
79. Wie weit sind die Planungen bzw. Umsetzungen bei diesen, für Sachsen
zentralen, zwei Paneuropäischen Verkehrskorridoren vorangeschritten
(Planungstand, Finanzierungsvereinbarungen)?
80. Welche Gründe/Probleme bestehen bei der Umsetzung dieser für Sachsen
zentralen Paneuropäischen Verkehrskorridore?
Die Fragen 78 bis 80 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt den Gedanken zur Entwicklung der
weiträumigen Verkehrskorridore und hat sich in den vergangenen Jahren personell
und finanziell insbesondere im Rahmen des paneuropäischen Korridors III
engagiert.
Um die europäische Nachbarschaftspolitik im Verkehrsbereich umzusetzen, hat
die Europäische Kommission ein Konzept zur Anbindung der „Neuen
Nachbarn“ in der westlichen GUS, im Balkan, am Schwarzen Meer und am
Mittelmeer an das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) entwickelt. Danach soll
sich künftig die Verkehrspolitik auf fünf Hauptachsen einschließlich
„Meeresautobahnen“ konzentrieren. Der Paneuropäische Korridor III ist Bestandteil der
sog. Zentralachse, der Paneuropäische Korridor IV ist in der Nord-Süd-Achse
aufgegangen.
Konkrete Schritte der Europäischen Kommission sind bisher aber noch nicht
erfolgt.
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Revision der TEN-Leitlinien
dafür ein, die Eisenbahnachse Athen–Bukarest–Budapest–Wien–Prag–Dresden
über Berlin nach Rostock zu verlängern. Sie unterstützt auch die Initiative der
Raumentwicklungsminister der Ostdeutschen Bundesländer und Berlins für
eine Entwicklungsachse von der Ostsee bis zur Adria. Die Realisierung der
deutschen Abschnitte erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/618281. Was tut die Bundesregierung, um auf europäischer/nationaler Ebene
höhere Standards bei den Emissionsgrenzwerten für Schienenfahrzeuge
durchzusetzen und die Umrüstung der Güterwaggons auf
Verbundstoffbremssohlen zu beschleunigen?
82. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des aus dem
Lärmsanierungsprogramm finanzierten Modellvorhabens „Leiser Rhein“, und wie
steht sie zu dem Vorschlag, nach diesem Vorbild ein zweites
Modellvorhaben „Leise Elbe“ aufzulegen?
Die Fragen 81 und 82 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Pilotprojekt „Leiser Rhein“ ist angelegt auf eine Laufzeit bis 2012. Bislang
wurden für die Umrüstung von 1 250 Güterwagen Förderbescheide vergeben.
Eine flächendeckende Umrüstung soll durch die zeitnahe Einführung einer
lärmabhängigen Trassenpreisgestaltung erreicht werden. Die Bundesregierung
setzt sich auch auf europäischer Ebene für die beschleunigte Umrüstung der
lauten Bestandsgüterwagen ein, unter anderem durch die Einführung eines
Trassenpreissystems mit lärmabhängiger Preiskomponente.
Bundesautobahnen und Bundesstraßen
83. In welcher Höhe wurden jährlich seit 2000 bis heute Investitionen in
Bundesfernstraßen in Sachsen vorgenommen?
In die Bundesfernstraßen im Freistaat Sachsen wurden seit 2000 investiert:
84. Wie viele Kilometer neue bzw. instandgesetzte Bundesfernstraße
(aufgeschlüsselt nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen) wurden mit den
Bedarfsplanprojekten des BVWP 2003 in Sachsen realisiert?
Ingesamt wurden in Sachsen von den aktuellen Bedarfsplanprojekten folgende
Streckenlängen neugebaut bzw. erweitert:
– Bundesautobahnen: Neubau: 78,7 km/Erweiterung: 47,4 km,
– Bundesstraßen: Neubau und Erweiterung: 98,0 km.
Zu den Streckenlängen der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen an
Bundesfernstraßen in Sachsen liegen dem BMVBS keine Informationen vor.
85. Wie hoch sind die jährlichen Unterhaltungskosten für Betrieb und
Wartung der Bundesfernstraßen, die auf der Grundlage des BVWP 2003 in
Sachsen gebaut wurden?
Die jährlichen durchschnittlichen Ausgaben für Betrieb und Wartung der
Bundesfernstraßen in Sachsen betrugen für Bundesautobahnen rund 20 T Euro/km
je Richtungsfahrbahn und für Bundesstraßen rund 13 T Euro/km je
Richtungsfahrbahn.
Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Mio. € 354 370 375 428 366 420 395 266 231 284 310
Drucksache 17/6182 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode86. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2000 insgesamt und pro Jahr
Bundesmittel in die Erhaltung von Bundesfernstraßen in Sachsen geflossen (bitte
tabellarisch nach Einzelprojekt und Baukosten ausweisen)?
87. In welche Bundesfernstraßenprojekte in Sachsen sind in welcher Höhe
Erhaltungsmittel aus den Konjunkturpaketen I und II geflossen (bitte
tabellarisch nach Einzelprojekt und Baukosten ausweisen)?
Die Fragen 86 und 87 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Einzelaufstellung über alle Erhaltungsprojekte in Sachsen liegt im
BMVBS nicht vor. Ab dem Jahr 2000 wurden folgende Mittel in die Erhaltung
investiert:
Hierzu kommen noch die Erhaltungsaufwendungen, die im Zusammenhang mit
Um- und Ausbaumaßnahmen sowie der sechsstreifigen Erweiterung von
Bundesautobahnen abgewickelt werden.
88. Mit welcher Höhe an Investitionsmitteln für Bundesfernstraßen ist für
Sachsen nach Maßgabe des Bundeshaushaltes 2011 in der aktuell
gültigen mittelfristigen Finanzplanung zu rechnen?
Nach aktuellem Verfügungsrahmen stehen dem Freistaat Sachsen in 2011 rund
230 Mio. Euro Investitionsmittel zur Verfügung. Die Investitionsansätze in den
Jahren 2012 bis 2014 sind abhängig vom jeweiligen Gesamthaushalt des
Bundes und des für die Bundesfernstraßen vorgesehenen Gesamtplafonds. Eine
Länderaufteilung erfolgt erst nach Inkrafttreten des jeweiligen Haushalts mit
Verfügungsrahmen.
89. Wie hoch ist der Finanzbedarf insgesamt, um die bereits begonnenen
Bedarfsplanprojekte mit aktualisierten Baukosten in Sachsen fertigstellen zu
können?
Der Finanzbedarf zur Fertigstellung der bereits begonnenen
Bedarfsplanprojekte beträgt ab 2011 rund 350 Mio. Euro (inklusive zusätzlicher Mittel,
z. B. EFRE).
90. Für welche im BVWP 2003 ausgewiesenen Straßenbauprojekte in
Sachsen liegt ein unangefochtener Planfeststellungsbeschluss vor?
Siehe Antwort zu Frage 11.
Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Mio. € 26,2 33,2 53,6 31,8 31,8 50,4 41,0 54,4 61,6 96,1 80,7
davon
Konjunkturpaket I
15,2 3,9
davon
Konjunkturpaket II
0,0 19,9
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/618291. Welche im BVWP 2003 für Sachsen ausgewiesenen Straßenbauprojekte
sind im Bau?
Siehe Antwort zu Frage 11.
92. Für welche im BVWP 2003 für Sachsen ausgewiesenen
Straßenbauprojekte liegen rechtskräftige Planfeststellungsbeschlüsse vor, ohne dass
bisher mit dem Bau begonnen wurde, und welche Gründe gibt für die
Verzögerungen?
Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 11.
93. Für welche im BVWP 2003 ausgewiesenen Straßenbauprojekte in
Sachsen wird der Planfeststellungsbeschluss angefochten?
Siehe Antwort zu Frage 11.
94. Für welche noch nicht im Planfeststellungsverfahren befindlichen, im
BVWP 2003 im Vordringlichen Bedarf ausgewiesenen
Straßenbauprojekte in Sachsen wird nicht mit einem Baubeginn vor dem Jahr 2015
gerechnet?
Siehe Antwort zu Frage 11.
95. Für welche noch nicht im Planfeststellungsverfahren befindlichen, im
BVWP 2003 im Vordringlichen Bedarf ausgewiesenen
Straßenbauprojekte in Sachsen wird nicht vor dem Jahr 2015 gerechnet?
Aussagen zu Baubeginnen von Maßnahmen, die sich in einem frühen
Planungsstadium befinden, können nicht getroffen werden.
96. In welchen Planungsphasen befinden sich die im BVWP 2003
ausgewiesenen Straßenbauprojekte in Sachsen, die das Planfeststellungsverfahren
noch nicht erreicht haben (bitte einzeln aufschlüsseln nach Vorplanung,
Entwurf genehmigt etc.)?
Siehe Antwort zu Frage 11.
97. Welche im BVWP 2003 ausgewiesenen Straßenbauprojekte wurden
bereits fertiggestellt (bitte dargestellt nach dem Jahr der Fertigstellung)?
Siehe Antwort zu Frage 11.
98. Welche Bundesfernstraßen in Sachsen weisen Schäden auf, und welchen
Kategorien werden diese zugeordnet (bitte einzeln tabellarisch nach
Kategorie und Planungsstand aufschlüsseln)?
Die Ergebnisse der jeweils letzten Zustandsaufnahme der Fahrbahnoberflächen
der Bundesautobahnen aus den Jahren 2005 bis 2006 und der Bundesstraßen
aus den Jahren 2007 bis 2008 zeigen, dass in Sachsen ca. 8 Prozent der
Fahrstreifen der Bundesautobahnen Unebenheiten, Risse, Flickstellen,
Eckabbrüche, Kantenschäden u. Ä. aufweisen. Weitere annähernd 7 Prozent zeigen
Drucksache 17/6182 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnzeichen dafür, dass Erhaltungsmaßnahmen in Kürze notwendig werden
können. Von den Bundesstraßen weisen rund 20 Prozent Unebenheiten, Risse,
Flickstellen, Eckabbrüche, Kantenschäden u. Ä. auf. Weitere ca. 17 Prozent
zeigen Anzeichen dafür, dass Erhaltungsmaßnahmen in Kürze notwendig
werden können.
Eine zusammenfassende Aufstellung differenziert nach einzelnen
Bundesfernstraßen liegt der Bundesregierung nicht vor.
99. Welche Vorhaben in Sachsen aus dem BVWP 2003 sollen aus Sicht des
Bundes und welche aus Sicht des Freistaates Sachsen nicht
weiterverfolgt werden (bitte mit Begründung)?
Es gibt keine Bedarfsplanprojekte in Sachsen, die nicht weiterverfolgt werden.
100. Welche Vorhaben in Sachsen aus dem BVWP 2003 sollen aus Sicht des
Bundes und welche aus Sicht des Freistaates Sachsen vom
Vordringlichen Bedarf in den Weiteren Bedarf abgestuft werden (bitte mit
Begründung)?
Die Entscheidung zur Einstufung eines Vorhabens in den Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen obliegt dem Deutschen Bundestag mit der Verabschiedung
des jeweiligen Fernstraßenausbaugesetzes.
101. Für welche Bundesfernstraßen des Weiteren Bedarfs in Sachsen hat das
BMVBS in der aktuellen Legislaturperiode einen Planungsauftrag
erteilt, und welche Gründe haben das BMVBS dazu bewogen?
Planungsauftrag wurde vom BMVBS für keine Maßnahme des Weiteren
Bedarfs in Sachsen erteilt.
102. Welche im BVWP 2003 ausgewiesenen Straßenbauprojekte in Sachsen
wurden per § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes in den Straßenbauplan
aufgenommen?
Keine.
103. Für welche dieser Projekte liegt dem BMVBS ein Antrag des Freistaates
Sachsen vor, der die Unvorhersehbarkeit der Verkehrsentwicklung
nachweist, und welchen der Anträge hat das BMVBS mit welchem
Ergebnis geprüft?
Siehe Antwort zu Frage 11.
104. Um wie viel Prozent haben jeweils die im BVWP 2003 enthaltenen
Ortsumfahrungen in Sachsen, die unter Verkehr sind, die betreffenden
Orte vom Kfz-Verkehr entlastet, und wie hat sich jeweils die
Entlastungswirkung über die Jahre nach der Fertigstellung entwickelt?
Prozentuale Einzelangaben zur Entlastungswirkung der jeweiligen im
Bedarfsplan enthaltenen Ortsumgehungen für die betreffenden Orte liegen dem
BMVBS nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/6182105. Werden bei der Zuweisung von Mitteln zur Unterhaltung der
Bundesstraßen in Sachsen Kosten zur Pflege und Erneuerung von Alleen
besonders berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Höhe?
Nein.
106. Welchen aktuellen Stand (Planung/Finanzierung/Fertigstellung) haben
die Straßenbauprojekte
a) B 96 Westtangente Bautzen,
b) B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda,
c) B 98 Ortsumgehung Großenhain,
d) B 101 Ortsumgehung Freiberg (West),
e) B 196 Ortsumgehung Stützengrün/Hundshübel,
f) B 169 Verlegung Riesa–A 14 sowie Riesa–B 6,
g) B 173 Ortsumgehung Flöha,
h) B 175 Ortsumgehung Döbeln/Masten,
i) B 175 Ortsumgehung Waldenburg,
j) B 178 Obercunnersdorf–Löbau,
k) B 178 Neubau der Bundesstraße zwischen dem Dreiländereck und
der A 4,
hinsichtlich der Termine für den Baubeginn bzw. die Baufertigstellung,
l) B 181 sowie der Ausbau des Knotenpunktes B 181/B 186,
m) vierspuriger Ausbau und Neubau der B 87 und B 169,
n) A 72 Chemnitz–Leipzig,
o) A 13 Verbindung Sachsen–Brandenburg (bei Thiendorf),
p) B 93n mit Ortsumgehung B 101 Lauter?
Siehe Antwort zu Frage 11.
Bei der in Frage 106o genannten Maßnahme handelt es sich um eine im Bau
befindliche Um- und Ausbaumaßnahme mit Gesamtkosten von rund 30 Mio.
Euro.
107. Welche Mittel stehen für Unterhaltungsmaßnahmen auf Bundesstraßen
und Bundesautobahnen im Jahr 2011 zur Verfügung, und wie hoch ist
der tatsächliche Bedarf?
Im Jahr 2011 stehen Sachsen für den Betrieb der Bundesautobahnen rund
16 Mio. Euro und für Bundesstraßen rund 23 Mio. Euro zur Verfügung. Als
Bedarf hat Sachsen rund 19 Mio. Euro für Bundesautobahnen und rund
23 Mio. Euro für Bundesfernstraßen angemeldet. Der Bedarf kann im Rahmen
der Deckungsfähigkeit des Haushalts finanziert werden.
108. Welche Baumaßnahmen können trotz Baureife im Jahr 2011 nicht
gefördert werden?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Drucksache 17/6182 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode109. Welche Begründung liegt der jeweiligen Nichtförderung zugrunde?
Siehe Antwort zu Frage 1.
110. Welche Planungsmittel für Bundesstraßen und Bundesautobahnen sind
derzeit verfügbar?
111. Welche Planungsmittel für Bundesstraßen und Bundesautobahnen
müssten verfügbar sein, um den erforderlichen Planungsvorlauf für
neue Maßnahmen zu schaffen?
Die Fragen 110 und 111 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß § 104a GG tragen die Länder die Verwaltungskosten, die im Rahmen
der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen entstehen. Hierzu gehören
auch die Planungskosten für die Bundesfernstraßen, so dass der
Bundesregierung über deren Höhe keine Informationen vorliegen.
112. Welche verfügbaren Mittel des Bundes konnten in den letzten Jahren
durch den Freistaat Sachsen nicht abgerufen werden, und was waren die
Gründe dafür?
Der Freistaat Sachsen konnte in den letzten Jahren die vom Bund zur
Verfügung gestellten Mittel für den Bundesfernstraßenbereich vollständig in
Anspruch nehmen.
113. Welche Neu- und Ausbaumaßnahmen bei Bundesfernstraßen und
Bundesautobahnen sind bis 2015 in Sachsen geplant?
Siehe Antwort zu Frage 1.
114. Kann auf die Weiterführung der A 72 entsprechend dem BVWP
zwischen Autobahnkreuz A 38/A 72 und Anschlussstelle Leipzig-
Connewitz (enthalten als neues Vorhaben mit Planungsrecht Weiterer Bedarf)
verzichtet werden?
Die Entscheidung zur Einstufung eines Vorhabens in den Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen obliegt dem Deutschen Bundestag mit der Verabschiedung
des jeweiligen Fernstraßenausbaugesetzes.
115. Kann der Ausbau der B 181 im Bereich Dölzig auf einen Knotenausbau
B 181/B 186 beschränkt werden?
Nein.
116. Wie ist der aktuelle Sachstand für den Ausbau der B 7 zwischen der
Landesgrenze Thüringen/Sachsen und der A 72?
Siehe Antwort zu Frage 11.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/6182117. Ist die Finanzierung für den Ausbau der B 7 zwischen der Landesgrenze
Thüringen/Sachsen und der A 72 in der entsprechenden Höhe gesichert,
und für wann ist mit einer Bewilligung zu rechnen?
118. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn für den Ausbau der
B 7 zwischen der Landesgrenze Thüringen/Sachsen und der A 72 und
wann mit dem Ende der Baumaßnahmen?
Die Fragen 117 und 118 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund des frühen Planungsstadiums der Maßnahme können hierzu keine
Aussagen getroffen werden.
Wasserstraßen
119. Welche Wasserstraßenprojekte sind derzeit im Freistaat Sachsen im Bau
befindlich, haben Baureife erlangt oder befinden sich in der
Planfeststellung, bzw. wurden bis heute nicht in Angriff genommen, und was
sind die Gründe dafür?
An der Elbe wird jährlich eine Vielzahl von kleineren
Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt, die im Einzelnen nicht aufgeführt werden können. Einen
Überblick über Art und Umfang dieser Baumaßnahmen im Jahr 2010 ist auf der
Internetseite der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost einsehbar (
www.wsd-
ost.wsv.de). Im laufenden Jahr ergibt sich ein ähnliches Bild.
120. Welche Stärken, Schwächen, Entwicklungspotenziale und
Handlungsoptionen sieht die Bundesregierung bei der sächsischen
Binnenwasserinfrastruktur, und welche Bedeutung haben die sächsischen
Binnenhäfen und die sächsische Binnenschifffahrt für den Arbeitsmarkt und den
Wirtschaftsstandort im Freistaat?
Die Nutzbarkeit der Bundeswasserstraße Elbe zwischen Geesthacht und der
tschechischen Grenze ist durch die Dynamik eines freifließenden Flusses
gekennzeichnet. Für die Häfen an der Elbe ist der Freistaat Sachsen zuständig.
121. In welchem Umfang sind die einzelnen Verkehrswege Straße, Schiene
und Wasser in der Lage, den zusätzlichen Verkehr bis zum
Prognosezeitraum 2015 im Freistaat Sachsen adäquat zu verkraften (bitte einzeln
nach den Verkehrswegen aufschlüsseln)?
122. In welchem Maße verfügen die genannten Verkehrswege auf allen
wichtigen Korridoren über Kapazitätsreserven (bitte einzeln angeben nach
den Verkehrswegen in Prozent der Auslastung und Kapazität)?
Die Fragen 121 und 122 werden auf Grund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das BMVBS hat im November 2010 die Überprüfung der Bedarfspläne für die
Bundesschienenwege und die Bundesfernstraßen abgeschlossen. Basis der
Überprüfung war die Verflechtungsprognose für das Jahr 2025. Es hat sich
gezeigt, dass die Bedarfspläne für die Bundesschienenwege und die
Bundesfernstraßen nach wie vor gut geeignet sind, die meisten vorhandenen bzw.
prognostizierten Engpässe aufzulösen.
Drucksache 17/6182 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Rahmen der laufenden Investitionen in die Verkehrswege wird die
Beseitigung eventueller Engpässe berücksichtigt. Deshalb ist davon auszugehen, dass
der Verkehrszuwachs bis 2015 von den Netzen der drei Landverkehrsträger in
Sachsen aufgenommen werden kann.
123. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Unterhaltungs- bzw.
Ausbaupläne (z. B. Vertiefung), um die Beschiffbarkeit der Elbe zu
erhöhen?
An der Elbe sind keine Ausbaumaßnahmen zwischen Geesthacht und der
Grenze zur Tschechischen Republik vorgesehen. Im Zuge von
Unterhaltungsarbeiten sollen jedoch die nautischen, morphologischen und auch ökologischen
Verhältnisse an der Elbe moderat verbessert werden. Die Bedingungen für
wirtschaftliche Schiffsverkehre auf der Elbe werden hiermit stabilisiert und lokal
verbessert.
124. Welche zu erwartenden Kosten für Unterhaltung bzw. Ausbau sind in
den kommenden Jahren geplant?
Die jährlichen Gesamtkosten an der Bundeswasserstraße Elbe belaufen sich auf
rund 40 Mio. Euro, davon 6 bis 8 Mio. Euro für Baumaßnahmen im Rahmen
der Unterhaltung.
125. Gibt es einen abgestimmten Umgang zwischen der Bundesebene und
den Elbeanrainer-Bundesländern hinsichtlich Ausbau und Unterhaltung
der Elbe im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung des Flusses als
Verkehrskorridor sowie als Ökosystem mit welchen konkreten
Handlungsempfehlungen?
Ja. Handlungsgrundlage sind die abgestimmten Unterhaltungsgrundsätze für
die Elbe.
126. Wie bewertet die Bundesregierung die geplanten Staustufen in der Elbe
in Tschechien?
127. Hat die Bundesregierung vor, offiziell gegen die tschechischen Pläne
zur Errichtung von Staustufen diplomatisch vorzugehen?
Die Fragen 126 und 127 werden auf Grund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sieht bei
grenzüberschreitenden Vorhaben eine Beteiligung der möglicherweise betroffenen
Nachbarstaaten vor. Aus Deutschland sind zahlreiche kritische Stellungnahmen von
Behörden und Verbänden zu diesem Vorhaben erfolgt. Im Rahmen der
grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung stehen bilaterale
Konsultationen insbesondere über die grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen des
Vorhabens und über die Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Verminderung
an.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 – Drucksache 17/6182128. Wie bewertet die Bundesregierung die künftige Bedeutung der Elbe als
Wasserstraße für den Güterverkehr?
Die Elbe kann auch zukünftig ihren arteigenen Beitrag zur Bewältigung des
Güterverkehrs leisten.
129. Welche Auswirkungen hätte eine Herabstufung der Elbe als
Wasserstraße im Nebennetz für künftige Investitionen des Bundes, und welche
Auswirkungen ergäben sich daraus für die Elbehäfen?
Für die Elbe sind derzeit durch das Konzept zur Neustrukturierung des Netzes
der Bundeswasserstraßen keine Auswirkungen erkennbar.
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ISSN 0722-8333]