[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6230
17. Wahlperiode 17. 06. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. Juni 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann,
Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6012 –
Nationale Strategie zur Integration der Roma und Sinti in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 5. April 2011 hat die EU-Kommission in Brüssel einen „EU-Rahmenplan
für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ vorgelegt. Der
Rahmenplan enthält vier zentrale Vorgaben. In den Bereichen Bildung, Arbeit,
Gesundheit und Wohnen sollen die Mitgliedstaaten die bestehenden Unterschiede
zwischen den Roma und der restlichen Bevölkerung verringern bzw.
beseitigen. Die EU-Grundrechteagentur soll einen jährlichen Bericht zur Umsetzung
des Rahmenplans vorlegen. Für die Roma-Integration werden keine Mittel eigens
bereitgestellt, die Kommission weist in ihrem Papier aber auf verschiedene
bestehende Fonds hin, aus denen auch Integrationsmaßnahmen für Roma
finanziert werden können: der Sozialfonds, der Strukturfonds, der Europäische
Landwirtschaftsfonds für ländliche Entwicklung und der Regionalfonds. Die Fonds
enthalten eine Summe von 26,5 Mrd. Euro für die Jahre 2007 bis 2013. In allen
diesen Fonds stehen 4 Prozent der enthaltenen Summe für technische Hilfe
(Management, Evaluation etc.) zur Verfügung, von denen die EU-Staaten
bislang nur 31 Prozent abgerufen haben; diese Mittel eignen sich nach Ansicht der
Kommission besonders, um die Umsetzung von nationalen
Integrationsstrategien zu kontrollieren. Als besonders geeignetes Mittel zur Roma-Integration
wirbt die Kommission für die Vergabe von Mikrokrediten, für die ebenfalls EU-
Fördermittel zur Verfügung stehen. Die EU-Kommission betrachtet die
Integration der Roma als eine der ernstesten sozialen Herausforderungen in Europa.
Von Roma-Organisationen wurde die Vorlage des Rahmenplans begrüßt,
allerdings auch Kritik geübt. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma schrieb in
einem Arbeitspapier, die aktuelle Diskussion habe die „altbekannte Tendenz,
die Ursachen für die benachteiligte Lage den betroffenen Roma selbst
zuzuschreiben“. Dies geschehe auch dadurch, dass die Integration der Roma als
soziales Problem diskutiert werde, dabei aber bestehenden Rassismus und
Diskriminierung ausblende oder als nachrangig einschätze. Die
Projektförderung der EU aus den genannten Fonds seien nicht langfristig angelegt, sondern
nur für kurzfristige Interventionen geeignet, es werde keine langfristige und
gesicherte Perspektive geschaffen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung begrüßt die politischen Grundaussagen der Mitteilung der
Kommission „EU-Rahmenplan für nationale Strategien zur Integration der Roma
bis 2020“ vom 5. April 2011. Durch diese wird dem dringenden
Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation der von Armut, sozialer Ausgrenzung und
Diskriminierung in besonderem Maße betroffenen größten europäischen
Bevölkerungsminderheit Rechnung getragen. Die soziale und wirtschaftliche
Integration der Roma bedarf eines entschlossenen und zielgerichteten Handelns der
Mitgliedstaaten überall dort, wo tatsächlich Probleme bestehen. Hierzu sind die
erforderlichen Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten selbst zu ergreifen, bei
denen die Zuständigkeit für die soziale und wirtschaftliche Integration liegt.
Es bedarf allerdings Nuancen in der Wahl und Gestaltung geeigneter
Instrumente und Prozesse. Aufgrund der unterschiedlichen nationalen
Rahmenbedingungen und Roma-Bevölkerungsanteile besteht keine Notwendigkeit für eine
generelle Verpflichtung zur Einführung exklusiver Roma-Strategien und zur
Durchführung enger politischer Maßnahmen und Aktivitäten. So erscheint z. B.
eine nationale Strategie unmittelbar für Deutschland nicht erforderlich. Dem
liegen folgende Erwägungen zugrunde:
In Deutschland leben nach groben Schätzungen ca. 70 000 deutsche Sinti und
Roma, die sich selbst als gut in die Gesellschaft integriert sehen. Demzufolge
bedarf es für diesen Personenkreis keiner nationalen Integrationsstrategie und auch
für diejenigen Sinti und Roma, die im Zuge der Zuwanderung oder als Flüchtlinge
nach Deutschland gekommen sind und ein Recht zum dauernden
Inlandsaufenthalt haben, ist eine spezielle nationale Integrationsstrategie nicht erforderlich.
Denn diesen Personen stehen – unabhängig von ihrer Ethnie – dieselben
Integrationsprogramme offen wie anderen Ausländern. Ferner ist für Deutschland zu
berücksichtigen, dass die deutschen Sinti- und Roma-Vertreter eine ablehnende
Haltung zu einer nur die Gruppe der Roma umfassenden Politik einnehmen.
Diese Auffassung fand in den Verhandlungen auf EU-Ebene insoweit
Zustimmung, als dass sich das von der Kommission präferierte Anliegen, dass alle
Mitgliedstaaten zum Erlass einer nationalen Roma-Strategie verpflichtet sind,
in den Ratsschlussfolgerungen des Sonderrates der Beschäftigungs- und
Sozialminister vom 19. Mai 2011 nicht wiederfindet. Demnach besteht keine
generelle Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Einführung einer nationalen Roma-
Strategie, sondern es ist alternativ auch die Entwicklung integrierter Pakete mit
politischen Maßnahmen im Rahmen einer breiter angelegten Politik der
sozialen Einbeziehung denkbar.
Die ungarische Präsidentschaft beabsichtigt, dem Europäischen Rat am 24. Juni
2011 einen Bericht über die Beratungen und deren Ergebnisse in den
verschiedenen Ratsformationen zur sozialen und wirtschaftlichen Integration der Roma
vorzulegen. Im Anschluss daran legt die Bundesregierung die für Deutschland
zu ergreifenden Maßnahmen sowie den weiteren nationalen Fahrplan fest.
1. In welchen Bereichen der Politik und Gesellschaft sieht die
Bundesregierung Handlungsbedarf, um gegen Diskriminierungen und
Benachteiligungen von Roma und Sinti in Deutschland vorzugehen, und welche
Strategien bestehen zu ihrer Behebung?
Die Bundesregierung sieht in der Auseinandersetzung mit und der Bekämpfung
von Diskriminierung und Rassismus eine besondere Herausforderung. Dem
generellen Problembereich wird auf vielfältigen Ebenen begegnet. Das
beispielweise vom Bundesministerium des Innern und vom Bundesministerium der Justiz
gegründete Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und
Gewalt pflegte in der Vergangenheit und pflegt in der Gegenwart einen engen
Austausch mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, um Vorurteilen und
Diskriminierungen in der Gesellschaft gemeinsam entgegenzutreten. Auch in den
Sitzungen des Forums gegen Rassismus, einem Diskussionsforum von
Bundesregierung und Nichtregierungsorganisationen, dem auch Vertreter des Zentralrats
Deutscher Sinti und Roma angehören, werden aktuelle Problematiken erörtert.
2. Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung insbesondere zur Frage
der Reproduktion antiziganistischer Klischees in filmischer Darstellung
und medialer Berichterstattung, wie sie sich in regelmäßigen Beschwerden
an den Trägerverein des Deutschen Presserats e. V. widerspiegelt?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch Einbeziehung von
Roma- und Sinti-Vertretern in Rundfunkräten u. Ä., diese Reproduktion
anti-ziganistischer Vorurteile zurückzudrängen?
Die Bundesregierung bewertet Medieninhalte mit Blick auf die
verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne gegenüber den Medien grundsätzlich nicht. Die
Frage, ob eine Presseveröffentlichung noch von der in Artikel 5 Absatz 1 des
Grundgesetzes (GG) garantierten Pressefreiheit umfasst ist oder ob sie bereits
gegen die ihr in Artikel 5 Absatz 2 GG gesetzten Schranken verstößt, muss
nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in jedem Einzelfall
durch Abwägung mit den Rechten der Betroffenen ermittelt werden. Daher ist
es sachgerecht, dass der Deutsche Presserat als Organ der freiwilligen
Selbstkontrolle der deutschen Presse die Kontrolle über die Einhaltung der Schranken
der Pressefreiheit – z. B. des Schutzes der persönlichen Ehre von Betroffenen –
übernommen hat. Soweit in Einzelfällen eine Berichterstattung die
Menschenwürde der Betroffenen verletzt und damit die Schranken der Pressefreiheit
überschreitet, können sich die Betroffenen allerdings nicht nur durch
Beschwerden beim Presserat, sondern auch dadurch erfolgreich zur Wehr setzen,
dass sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zu der Vertretung von Minderheiten in den Rundfunkräten und ähnlichen
Gremien ist zu bemerken: Die Rundfunkräte sollen relevante Teile der Gesellschaft
widerspiegeln. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat
der Gesetzgeber bei der Auswahl dieser gesellschaftlich relevanten Gruppen
einen weiten Gestaltungsspielraum. Er hat dabei zum einen das Gebot der
Meinungsvielfalt zu beachten, zum anderen muss er auch die Arbeitsfähigkeit des
Gremiums durch eine Begrenzung seiner Mitgliederzahl sicherstellen.
Die Zusammensetzung des Rundfunkrates des deutschen Auslandssenders, der
Deutschen Welle, ist bundesgesetzlich in § 31 des Gesetzes über die
Rundfunkanstalt des Bundesrechts „Deutsche Welle“ (DWG) geregelt. Bei einer erneuten
Novelle des Gesetzes wird auch mit Blick auf andere nationale Minderheiten zu
prüfen sein, ob diese Vorschrift neu gefasst werden sollte. Darüber hinaus hat
die Bundesregierung hinsichtlich der Vertretung der Minderheiten in den
Rundfunkgremien keine Entscheidungsmöglichkeiten, da das inländische
Rundfunkwesen in die Zuständigkeit der Länder fällt. Mit der hinsichtlich der
Zusammensetzung der Gremien getroffenen Entscheidung nehmen die
Landesgesetzgeber den ihnen zukommenden Regelungsspielraum wahr.
Der aus 36 Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt
(FFA) setzt sich zusammen aus Vertretern der Politik, der Filmbranche und
verschiedener gesellschaftlich relevanter Gruppen. Eine personelle Erweiterung
des Verwaltungsrates um Vertreter der Roma und Sinti ist aufgrund der bereits
erreichten Größe des Organs nicht zweckmäßig. Zudem müssten aus Gründen
der Gleichbehandlung andere nationale Minderheiten ebenfalls Sitze im
Verwaltungsrat erhalten. Dies würde nicht nur die Arbeitsfähigkeit des Organs
beeinträchtigen, sondern auch zu einer Stimmenverlagerung zu Lasten der
Filmbranche führen, was aus Sicht der Bundesregierung nicht zielführend ist.
Alle nationalen Minderheiten haben jedoch die Möglichkeit, Vertreter in die
jeweiligen Fachverbände zu entsenden und auf diesem Weg Einfluss auf die
Arbeit des Verwaltungsrates zu nehmen.
3. Welcher Fahrplan besteht in der Bundesregierung zur Vorlage eines
nationalen Aktionsplans für die Integration der Roma?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
4. Bestehen bereits Planungen für die „nationale Kontaktstelle für die
nationale Roma-Integrationsstrategie“, die die Kommission in ihrer Mitteilung
(KOM(2011) 173, S. 9) fordert, und wo soll diese angesiedelt bzw. welche
Alternativen bestehen dafür aus Sicht der Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat bereits einen Beauftragten für Aussiedlerfragen und
nationale Minderheiten, der beim Bundesministerium des Innern angesiedelt
und Ansprechpartner für alle Belange der nationalen Minderheiten ist.
5. Auf welche Weise und durch wen sollen nach Ansicht der
Bundesregierung in Deutschland benachteiligte Mikroregionen oder segregierte
Wohnviertel ermittelt werden?
Die Bundesregierung erfasst im Rahmen des bundesweiten
Integrationsmonitorings Daten zur Staatsangehörigkeit und zum Migrationshintergrund der
Bevölkerung in Deutschland. Daten zu ethnischen Gruppen liegen nicht vor und
dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erhoben werden. Eine Ermittlung
von benachteiligten Mikroregionen oder segregierten Wohnvierteln, die
Aufschluss über die spezielle Wohnsituation von Roma und Sinti gibt, ist daher
nicht möglich.
6. Welche Akteure müssten nach Ansicht der Bundesregierung in die
Erstellung eines solchen Aktionsplans eingebunden sein, und wie soll diese
Einbindung ausgestaltet sein?
7. Wie und in welchem Umfang ist vorgesehen oder veranlasst, insbesondere
den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und andere Organisationen der
Roma und Sinti an der Erarbeitung des Aktionsplans zu beteiligen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
8. Welche der Fachministerkonferenzen der Bundesländer ist nach Kenntnis
der Bundesregierung für die Abstimmung von Maßnahmen zur Integration
der Roma und Sinti in Deutschland zuständig, und hat dort bereits eine
Befassung mit der Aufgabe eines nationalen Aktionsplans im Sinne der
Kommissionsmitteilung stattgefunden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ist der Bundesregierung die Studie des Europäischen Parlaments
(Generaldirektorat Innenpolitik, Department C) über „Maßnahmen zur
Verbesserung der Situation von Roma-EU-Bürgern in der Europäischen Union“ und
darin insbesondere der Länderbericht zu Deutschland bekannt, und welche
Einschätzung hat sie zu den dort angesprochenen zentralen Problemen, wie
a) der Bildungssegregation,
b) der schlechten Wohnsituation nichtdeutscher Roma,
c) dem schlechten Zugang zum Arbeitsmarkt und
d) den fehlenden Kenntnissen über das Funktionieren des
Gesundheitssystems und Misstrauen gegenüber den Anbietern von
Gesundheitsleistungen?
Antwort zu Frage 8:
Die Integrationsministerkonferenz der Länder hat zuletzt am 16./17. Februar
2011 getagt und konnte sich daher noch nicht mit dem EU-Rahmenplan der
Kommission vom 5. April 2011 beschäftigen.
Antwort zu Frage 8a:
Der Bundesregierung ist die im Januar 2011 fertiggestellte Studie des
Europäischen Parlaments bekannt. Die Studie stellt u. a. fest, dass das Recht auf
Bildung und der Zugang zu Bildung auch für Roma besteht, dass hierfür nach der
Aufgabenverteilung des Grundgesetzes überwiegend die Länder zuständig sind
und dass verlässliche Zahlen z. B. zum Schulbesuch nicht vorliegen. Die
Bundesregierung vermutet, dass die Einschätzung der Studie, dass die
Bildungsbeteiligung und Bildungserfolge von Sinti und Roma in Deutschland
unterdurchschnittlich sind, nicht unbegründet ist (vgl. auch Antwort zu den Fragen 9
und 10).
Antwort zu Frage 8b:
Zur Wohnsituation der Gruppe nichtdeutscher Roma lassen sich keine
Aussagen treffen, da die Daten nicht nach ethnischer Zugehörigkeit differenziert
erfasst werden.
Antwort zu Frage 8c:
In Deutschland lebende deutsche Sinti und Roma haben das Recht auf
uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Ebenso können sie die Leistungen nach
dem Zweiten und dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch uneingeschränkt in
Anspruch nehmen. Dies umfasst den Anspruch auf Beratung und Vermittlung
durch die Agenturen für Arbeit und die Träger der Grundsicherung für
Arbeitsuchende sowie die Leistungen zur Eingliederung in Beschäftigung. Da eine
Datenerfassung nach ethnischer Zugehörigkeit nicht stattfindet, lassen sich
über eine etwaige tatsächliche Benachteiligung der Roma beim
Arbeitsmarktzugang keine Aussagen treffen.
Antwort zu Frage 8d:
Bundesministerium für Gesundheit
Die gesundheitliche Versorgung in Deutschland lebender deutscher Sinti und
Roma wird über die bestehende umfassende Krankenversicherungspflicht und
alternativ über die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
sichergestellt.
9. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über den Bildungsstand
von Roma und Sinti und dessen geschichtlichen, sozialen und politischen
Hintergrund?
Präzise Aussagen zum Bildungsstand von Sinti und Roma in Deutschland
lassen sich nicht machen, da in den Bildungsstatistiken das Kriterium „Sinti/
Roma“ nicht erfasst wird. Die Bundesregierung hat Kenntnis von der Studie
Daniel Strauß (Hrsg.): Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti
und Roma. Dokumentation und Forschungsbericht. Marburg 2011.
10. Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, um die
Bildungssituation der Roma und Sinti hinsichtlich der Frühförderung, Bildung,
Ausbildung und der Erwachsenenbildung zu verbessern, und welche
Investitionen sollen dabei vorgenommen werden?
Die Verbesserung der Bildungssituation von Sinti und Roma in den genannten
Bereichen fällt – sofern staatliche Aufgabe – nach der Aufgabenverteilung des
Grundgesetzes überwiegend in die Zuständigkeit der Länder. Im Übrigen misst
die Bundesregierung der Verbesserung der Bildungsbeteiligung und
Bildungserfolge von Gruppen mit besonderem Förderungsbedarf generell große
Bedeutung zu. Die Bundesregierung wird daher auch die in der o. g. Studie von David
Strauß gemachten Vorschläge für eine generationsübergreifende
Bildungsförderung von Sinti und Roma sorgfältig erwägen.
In der konstituierenden Sitzung der neuen Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Integration durch Bildung“, die auf Einladung der Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung erstmals am 22. Februar 2011 tagte, wurde das
Thema der neu nach Deutschland kommenden oder bereits hier lebenden
Roma-Kinder aus Rumänien und Bulgarien und insbesondere deren schulische
Versorgung erörtert.
11. Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine
Rahmenvereinbarung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, um die
Bildungssituation der Roma und Sinti langfristig zu verbessern?
Welche sonstigen Schritte (etwa die Bildung einer Konferenz oder
Kommission) sind geplant, um die spezifischen Probleme von Roma und Sinti
beim Zugang zu Bildung unter Einbeziehung der Länder und Kommunen
zu beseitigen (falls keine solche Planungen bestehen, bitte begründen)?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen
12. Inwiefern berücksichtigen bereits bestehende Programme zur Integration
der Roma in Deutschland die unterschiedliche Ausgangslage von
deutschen Roma und Sinti und zugewanderter Roma insbesondere aus Ost-
und Südosteuropa, die entweder im Zuge der Gastarbeiteranwerbung
oder als Flüchtlinge in Folge der kriegerischen Auseinandersetzungen im
ehemaligen Jugoslawien während der 90er-Jahre nach Deutschland
gekommen sind?
Eine Integration der in Deutschland lebenden deutschen Sinti und Roma ist
nicht erforderlich. Es existieren keine speziellen Programme für zugewanderte
Roma, da diese an den allgemeinen Integrationsprogrammen für Ausländer
teilnehmen (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung).
13. Welche (näherungsweisen) Zahlen liegen der Bundesregierung zur
Anzahl der „autochthonen“ Roma und Sinti, der in 60er-/70er-Jahren und
nach 1990 eingewanderten Roma vor?
Bezüglich der Anzahl der in Deutschland lebenden deutschen Sinti und Roma
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Anzahl und
der jeweilige Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden Sinti und Roma
mit ausländischer Staatsangehörigkeit kann nicht beziffert werden, da im
Ausländerzentralregister Staatsangehörigkeiten, nicht aber Volkszugehörigkeiten
erfasst werden.
14. Wie viele der in Deutschland lebenden Sinti und Roma sind deutsche
Staatsangehörige, wie viele haben eine EU-Staatsbürgerschaft, und wie
viele kommen aus Staaten außerhalb der EU (bitte letztere nach
Aufenthaltsstatus auflisten, auch schätzungsweise)?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
15. Inwieweit war die Berücksichtigung (zugewanderter) Roma und Sinti
Gegenstand der vorbereitenden Debatten in der Bundesregierung und der
Bundesministerien für die Erstellung des Nationalen Integrationsplans
(NIP), und welche Gründe sprachen gegen die Berücksichtigung dieser
Gruppe beim „Nationalen Integrationsgipfel“ und im NIP?
An den Integrationsgipfeln und bei der Erarbeitung des Nationalen
Integrationsplans waren alle föderalen Ebenen sowie eine breite Auswahl von
nichtstaatlichen Organisationen, darunter Migrantenorganisationen, beteiligt. Hierbei
wurden herkunftsbezogene Migrantenorganisationen der großen
Zuwanderergruppen in Deutschland berücksichtigt. Grundsätzlich befassten sich
Integrationsgipfel und Nationaler Integrationsplan mit integrationspolitischen Themen
und mit der Integration von Personen mit Migrationshintergrund unabhängig
von ihrer Herkunft oder ethnischen Zugehörigkeit.
16. Inwieweit wäre es aus Sicht der Bundesregierung ein sinnvoller Beitrag
zur Integration, wenn auf die Abschiebung der ca. 9 500 Roma, Ashkali
und Ägypter in den Kosovo verzichtet, und den Betroffenen ein
dauerhaftes Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland gewährt würde?
Für die Durchsetzung der Ausreisepflicht sind die Ausländerbehörden der
Länder zuständig. Es bestehen bereits im geltenden Aufenthaltsrecht hinreichend
Regelungen, die Geduldeten ein dauerhaftes Bleiberecht bei Erfüllung der
Voraussetzungen ermöglichen (z. B. §§ 18a, 23a, 25 Absatz 4, 5 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG); zukünftig auch § 25a AufenthG). Darüber hinaus
unterstützt die Bundesregierung die Reintegration der nach Kosovo
zurückkehrenden Personen mittels des Rückkehrprojektes „URA 2“. Sie verweist hierzu
auch auf ihre Antworten zu den Fragen 16 und 17 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/5724 vom 2. Mai 2011).
17. Wie viel der von der EU zur Verfügung gestellten 172 Mio. Euro, die im
Europäischen Sozialfonds in der Periode 2007 bis 2013 für die
Integration der Roma zur Verfügung stehen (vgl. KOM(2011) 173 endg., S. 10,
Fußnote 37), sind von Bund und Ländern beantragt bzw. abgerufen
worden?
Wie viele Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds werden in der
Bundesrepublik Deutschland darüber hinaus für die Integration von Roma
und Sinti eingesetzt?
Die im Rahmen des Dokumentes der Europäischen Kommission
KOM(2011)173 auf Seite 10 in Fußnote 37 erwähnten 172 Mio. Euro für Roma
betreffen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht die 18 deutschen
Operationellen ESF-Programme (Europäischer Sozialfond), sondern sind in den ESF-
Programmen anderer Mitgliedstaaten verankert und können daher auch nicht
seitens des Bundes oder der Länder beantragt oder abgerufen werden. In
Deutschland als föderalem Staat fällt die Umsetzung der EU-Strukturpolitik, zu
der auch der ESF gehört, überwiegend in den Zuständigkeitsbereich der Länder
(17 Operationelle ESF-Programme). Die Mittel werden zu Beginn einer
Förderperiode in siebenjährigen „Operationellen Programmen“ – die durch die
Europäische Kommission genehmigt werden – für verschiedene
Förderbereiche verplant und anhand von nationalen Förderrichtlinien oder
Ausschreibungen für diese Förderzwecke eingesetzt. Die Länder setzen ihre Mittel aus dem
ESF entsprechend ihrer regionalen Bedarfe und regionalen Besonderheiten ein.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als national koordinierende
Behörde des Europäischen Sozialfonds kann insoweit gegenüber den Ländern
nur Empfehlungen aussprechen. Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales ist operativ nur für das deutschlandweit flächendeckend fördernde
„Operationelle Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds 2007–2013“
verantwortlich. Das ESF-Bundesprogramm sieht u. a. Fördermaßnahmen für
die Integration benachteiligter Gruppen z. B. für Personen mit
Migrationshintergrund vor. Darüber hinaus können Roma im Rahmen der verschiedenen
Programme grundsätzlich von allen ESF-Maßnahmen profitieren.
18. Wurden in der Bundesrepublik Deutschland Mittel aus den Strukturfonds
abgerufen, die für technische Hilfe (Verbesserung der Verwaltungs-,
Monitoring- und Bewertungskapazitäten) zur Verfügung stehen?
Wie hoch war der Anteil an den abgerufenen Mitteln für Projekte mit
Bezug zu Roma und Sinti?
Die Förderung aus dem Europäischen Regionalfonds (EFRE) wird in
Deutschland überwiegend durch regionale Programme der Länder umgesetzt. Auf
Bundesebene verwaltet lediglich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung ein Programm für Verkehrsinfrastruktur, das keine
Maßnahmen zur Förderung von Minderheiten enthält.
Mittel für technische Hilfe sind in allen Operationellen Programmen enthalten
und belaufen sich für den EFRE insgesamt auf 325,8 Mio. Euro. Damit machen
sie einen Anteil von 2,2 Prozent an den gesamten EFRE-Mitteln für
Deutschland aus. Sie werden eingesetzt für besondere administrative und technische
Maßnahmen und Projekte, z. B. Einsatz von Datenverarbeitungssystemen,
Publizitätsmaßnahmen, Schulungen, Vergütung externer Dienstleister etc. In
welcher Höhe die technische Hilfe in der laufenden Periode bereits abgerufen
wurde, ist von Operationellem Programm zu Operationellem Programm
unterschiedlich und der Bundesregierung daher nicht bekannt.
Maßnahmen der technischen Hilfe speziell für die Unterstützung von
Minderheiten, wie Roma und Sinti, sind in den Operationellen EFRE-Programmen
nicht vorgesehen.
19. Sind bereits Projekte geplant oder beantragt für das Progress-
Mikrofinanzierungsprogramm der EU 2010 bis 2013, und sind darunter auch
Projekte mit Bezug zu Roma und Sinti?
Die Bundesregierung hat im Januar 2010 mit dem Mikrokreditfonds
Deutschland aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und
Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds ein eigenes Mikrokreditinstrument
aufgelegt. Im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland wird ein
flächendeckendes Mikrofinanzangebot für Kleinunternehmen, die von Banken keine
Kredite erhalten, aufgebaut. Personen mit Migrationshintergrund, Frauen und
Unternehmen, die ausbilden, sollen besonders profitieren. Der Fonds wurde
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Kooperation mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie initiiert. Personen mit
Migrationshintergrund nehmen diese Mikrokredite mit knapp 40 Prozent bisher sehr
stark in Anspruch. Bis Ende Mai 2011 wurden knapp 3 200 Kleinkredite
ausgereicht. Das Programm richtet sich an alle Kleinunternehmen sowie
Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die keinen Zugang zu externer
Finanzierung haben. Insofern profitieren hiervon grundsätzlich auch Roma und Sinti.
Weitere Projekte im Zusammenhang mit dem Progress-
Mikrofinanzierungsprogramm sind daher von Seiten der Bundesregierung nicht geplant.
20. Gab es im Rahmen der diversen einschlägigen Fördertöpfe für Projekte
zur Förderung von Demokratie, Vielfalt und Toleranz Anträge für
Projekte, die sich der Bekämpfung antiziganistischer Vorurteile widmen
wollten oder wollen, und welche dieser Anträge wurden bewilligt?
Das Aktionsprogramm „entimon – gemeinsam gegen Gewalt und
Rechtsextremismus“ (Laufzeit: 2002 bis 2006) sowie die Bundesprogramme „VIELFALT
TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ (Laufzeit: 2007 bis
2010) und „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ (Start am
1. Januar 2011) sprechen alle Zielgruppen an, die sich für Werte wie
Demokratie, Freiheit, Vielfalt und Toleranz einsetzen. Insbesondere Kinder und
Jugendliche sollen früh für diese grundlegenden Regeln eines friedlichen und
demokratischen Zusammenlebens gewonnen werden. Zur Unterstützung dieser Ziele
werden im aktuellen Bundesprogramm u. a. verschiedene Modellprojekte in
vier Themenbereichen gefördert. Die Auswahl der bis zu zwölf Modellprojekte
pro Themenbereich erfolgt nach Durchführung von bundesweiten
Interessenbekundungsverfahren. Im Themenbereich „Zusammenleben in der
Integrationsgesellschaft“ haben sich die Träger „Amaro Drom e. V.“ mit dem Projekt „Rom
Sam! Toleranz- und Kompetenzförderung mit jungen Roma und Nicht-Roma
durch interkulturellen Austausch“ und „Bildungsteam Berlin-Brandenburg
e.V.“ mit dem Projekt „Zusammenleben ohne Abwertung – Gegen
Ausgrenzung von Minderheiten am Beispiel Roma und Sinti“ am bundesweiten
Interessenbekundungsverfahren beteiligt. Die Interessenbekundungen wurden von
externen Gutachterinnen und Gutachtern anhand eines objektivierten
Kriterienkatalogs geprüft. Das Gutachtergremium gelangte bei beiden Projekten zu der
Einschätzung, dass diese nicht zu den zwölf besten Bewerbungen im
Themenbereich „Zusammenleben in der Integrationsgesellschaft“ gehören. Beide
Projekte wurden daher nicht zur Antragstellung aufgefordert, wenngleich das
Projekt des Bildungsteams Berlin-Brandenburg e.V. in eine Nachrückerliste
aufgenommen wurde.
Im Rahmen des ESF-Bundesprogramms XENOS-Integration und Vielfalt
werden zwei Projekte aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und
Haushaltsmitteln des Bundessministeriums für Arbeit und Soziales gefördert mit dem Ziel,
Vorurteile gegenüber Roma-Jugendlichen abzubauen und deren Chancen beim
Zugang in den Arbeitsmarkt und bei der Integration in die Gesellschaft zu
verbessern. Das XENOS-Projekt „Arbeitsmarkt für Roma“ hat ein Fördervolumen
von 172 255 Euro und wurde vom 1. Juni 2009 bis 31. Mai 2011 gefördert. Das
XENOS-Projekt „Ajde“ (Komm mit) – positive Lernerfahrung und
eigenverantwortliche Lebensplanung contra Resignation und Perspektivlosigkeit bei
Roma-Jugendlichen“ hat ein Fördervolumen von 132 183 Euro und wird seit
dem 1. April 2009 bis 31. März 2012 gefördert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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