[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6235
17. Wahlperiode 20. 06. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 17. Juni 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6065 –
Europäische Jugendpolitik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen der Europa-2020-Strategie sollen die laufenden EU-Programme
überprüft und Vorschläge zu deren Neuausrichtung ab 2014 entwickelt
werden. Die Ergebnisse der Erhebungen, die das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur Bewertung des laufenden EU-Programms
JUGEND IN AKTION für den Zeitraum 2007 – 2013 in Deutschland im Jahr
2010 in Auftrag gegeben hat, verdeutlichen, dass das EU-Programm in hohem
Maße relevant für die Umsetzung der Europäischen Jugendpolitik ist.
Aus den Mitteln des EU-Programms werden internationale Jugendbegegnungen,
europäische Freiwilligendienste, Initiativen Jugendlicher,
Jugenddemokratieprojekte, Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte der nicht formalen Bildung
im Jugendbereich und der strukturierte Dialog zwischen politischen
Entscheidungsträgern und jungen Menschen gefördert.
Es leistet – so die Zwischenevaluation – einen wichtigen Beitrag zur Förderung
non-formaler Lernprozesse sowie zur Förderung und Entwicklung von
Schlüsselkompetenzen.
Die Europäische Kommission erwägt jedoch, das Förderprogramm JUGEND
IN AKTION mit anderen Programmen im Bildungsbereich oder im Bereich der
Förderung europäischer Bürgerschaft zusammenzulegen.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP findet sich auf S. 71
folgende Vereinbarung:
„Eigenständige Jugendpolitik
Wir stehen für eine eigenständige Jugendpolitik, eine starke Jugendhilfe und
eine starke Jugendarbeit, die junge Menschen teilhaben lässt und ihre Potentiale
fördert und ausbaut. Wir wollen Jugendliche beim Übergang von Ausbildung in
den Beruf besser unterstützen. Wir betonen die zentrale Bedeutung der
kulturellen Kinder- und Jugendbildung für die Persönlichkeitsentwicklung der jungen
Menschen. Es gilt die neuen Möglichkeiten im Schnittfeld Jugend, Kultur und
Schule zu nutzen und qualitativ und quantitativ auszubauen.“
1. Wie bewertet die Bundesregierung selbst das EU-Programm Jugend in
Aktion?
Die Bundesregierung bewertet das Programm JUGEND IN AKTION sehr positiv.
Die Zwischenevaluierung der dezentralen Programmumsetzung in Deutschland
im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) und die Zwischenevaluierung des Gesamtprogramms im Auftrag der
Europäischen Kommission weisen nach, dass die Programmziele erreicht
werden. Besonders hervorzuheben ist, dass bei der Programmumsetzung in
Deutschland zu rund einem Drittel Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf an
den Projekten beteiligt waren.
Die 31 nationalen und die europäische Zwischenevaluierung von JUGEND IN
AKTION bestätigen umfangreiche positive Effekte bei Jugendlichen
hinsichtlich ihrer Persönlichkeitsentwicklung, ihres Engagements für die Europäische
Integration und bezüglich des Kompetenzerwerbs auch mit Blick auf ihre
Beschäftigungsfähigkeit.
2. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Erwägungen in der
EU, bisherige Programme für junge Menschen zu einem Programm unter
dem Titel „Youth on the Move“ zusammenzuführen?
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für die Rechtstexte der
Programme für das dritte Quartal 2011 angekündigt. Sie hat zudem angekündigt,
zum 29. Juni 2011 einen Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2014
vorzulegen. Dieser wird auch finanzielle Eckpunkte für die künftigen
Programme umfassen. Insofern liegen bislang keine Informationen über künftige
Programmgestaltungen vor.
3. Ist die Bundesregierung an der Ausgestaltung eines solchen Programmes
beteiligt oder plant sie, sich in der Konzeption zu engagieren?
Die Verhandlungen über eine künftige Programmgestaltung werden im Rat der
Europäischen Union nach Vorlage der Entwürfe durch die Europäische
Kommission geführt. Die Bundesregierung wird diese Verhandlungen aktiv
mitgestalten.
4. Wie schätzt die Bundesregierung die von vielen Verbänden befürchtete
Entwicklung ein, nach der sich durch die Zusammenlegung der bisherigen
Jugendprogramme, die Förderung der Anerkennung nichtformalen Lernens
nachteilig entwickeln könnte?
a) Wenn die Bundesregierung diese Befürchtung teilt, was gedenkt sie
dagegen zu tun?
b) Wenn die Bundesregierung diese Befürchtung nicht teilt, warum nicht?
Vorbehaltlich der von der Europäischen Kommission vorzulegenden
Programmvorschläge teilt die Bundesregierung die Befürchtungen nicht. Die nicht formale
Bildung spielt im Konzert des lebenslangen Lernens eine wichtige Rolle.
Debatten in der EU messen der nicht formalen Bildung einen bedeutenden Stellenwert
zu, nicht zuletzt umfasst auch die Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ nicht
formale Bildungsaspekte. Darüber hinaus ist eine Befassung des Rates der EU mit
der Anerkennung nicht formalen Lernens im dritten Quartal 2011 vorgesehen.
5. Wie schätzt die Bundesregierung die von vielen Verbänden befürchtete
Entwicklung ein, nach der sich durch die Zusammenlegung der bisherigen
Jugendprogramme, die Trägervielfalt reduzieren könnte?
a) Wenn die Bundesregierung diese Befürchtung teilt, was gedenkt sie
dagegen zu tun?
b) Wenn die Bundesregierung diese Befürchtung nicht teilt, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstreicht die große Bedeutung der Trägervielfalt im
Rahmen des bisherigen EU-Programms JUGEND IN AKTION. Sie wird sich in
den Verhandlungen für die künftige Programmgeneration nachdrücklich dafür
einsetzen, dass eine vergleichbare Resonanz in den Strukturen der Kinder- und
Jugendhilfe in Deutschland erzielt werden kann.
6. Wie schätzt die Bundesregierung die von vielen Verbänden befürchtete
Entwicklung ein, nach der sich durch die Zusammenlegung der bisherigen
Jugendprogramme die Einbeziehung benachteiligter Jugendlicher
verschlechtern könnte?
a) Wenn die Bundesregierung diese Befürchtung teilt, was gedenkt sie
dagegen zu tun?
b) Wenn die Bundesregierung diese Befürchtung nicht teilt, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht eine herausragende Bedeutung darin, auch
benachteiligte junge Menschen mit EU-Jugendprogrammen zu erreichen. Sie wird sich
in den Verhandlungen für die künftige Programmgeneration nachdrücklich dafür
einsetzen, dass entsprechende Rahmenbedingungen ermöglicht werden.
7. Von welcher Bedeutung sind nach Auffassung der Bundesregierung die
Förderung von Themen wie Partizipation, Demokratie, Zivilgesellschaft und
Menschenrechte innerhalb der bisherigen EU-Jugendprogramme?
Die Bundesregierung hält die Beteiligung junger Menschen am demokratischen
Leben in Europa gemäß dem Vertrag von Lissabon (Artikel 165) für einen
zentralen Auftrag der Europäischen Union. Die bisherigen EU-Jugendprogramme
haben maßgeblich zur Förderung von Partizipation und Engagement junger
Menschen beigetragen.
8. Wie schätzt die Bundesregierung die von vielen Verbänden befürchtete
Entwicklung ein, nach der sich durch die Zusammenlegung der bisherigen
Jugendprogramme die Förderung dieser Themen nachteilig entwickeln
könnte?
a) Wenn die Bundesregierung diese Befürchtung teilt, was gedenkt sie
dagegen zu tun?
b) Wenn die Bundesregierung diese Befürchtung nicht teilt, warum nicht?
Für die künftige EU-Jugendpolitik sieht die Bundesregierung die Prioritäten in
den weiterhin bestehenden Möglichkeiten für grenzüberschreitende
Erfahrungen im Bereich des nicht formalen Lernens, in der Unterstützung von
gesellschaftlicher und politischer Partizipation junger Menschen vor Ort und in
Europa sowie in der Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im
Bereich der Jugendarbeit und der Jugendpolitik, um die Lebensbedingungen junger
Menschen in Europa zu verbessern. Sie wird sich in den Verhandlungen für die
künftige Programmgeneration nachdrücklich für diese Schwerpunkte einsetzen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Onlinekonsultation
zu Jugend in Aktion (Public consultation on the future European youth
programme – Overview of the results of the online public consultation.
ECORYS. Rotterdam, May 2011)?
Die Bundregierung begrüßt, dass es zu dieser Online-Konsultation über 7 000
Rückmeldungen gegeben hat. Die hohe Beteiligung unterstreicht die Akzeptanz
und Bedeutung die ein EU-Jugendprogramm in den Mitgliedstaaten, bei jungen
Menschen, bei Verbänden, Projekten und Einrichtungen der Jugendhilfe hat. Die
Bundesregierung begrüßt, dass die Ergebnisse deutlich für eine Weiterführung der
bisherigen Aktivitäten für und mit jungen Menschen sprechen und auch
weiterhin eine besondere Aufmerksamkeit für benachteiligte Jugendliche empfehlen.
10. Welche Instrumente hält die Bundesregierung für geeignet, um
nichtformale Bildungsprozesse sichtbarer zu machen und öffentliche Anerkennung
für diese Bildungsaspekte zu erwirken?
Die Bundesregierung hält eine enge Kooperation mit den Bundesländern in
dieser Frage für erforderlich. Sie hat im Rahmen der gemeinsamen Umsetzung der
EU-Jugendstrategie in Deutschland von Bund und Ländern einen Prozess
begonnen, der sich mit der Frage der besseren Sichtbarmachung von nicht formaler
Bildung im Kontext von Jugendarbeit befasst. Ziel ist es europäische Impulse
aufzunehmen, um vor dem Hintergrund der vielfältigen Ansätze, die es in
Deutschland hierzu bereits gibt, zum Beispiel durch die „Nachweise
International“ zur Verbesserung der Anerkennung von nicht formaler Bildung
beizutragen. Erste Ergebnisse dieser Bund-Länder-Zusammenarbeit sollen im Herbst
2011 vorliegen.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass viele Menschen sich ihrer besonderen,
häufig außerhalb von formalen Bildungszusammenhängen erworbenen, Stärken
nicht bewusst sind und dadurch viele Potenziale ungenutzt bleiben, die
angesichts des Wandels der Arbeitswelt und des steigenden Fachkräftebedarfs
dringend benötigt werden, wurde der ProfilPASS entwickelt. Dieses
Kompetenzfeststellungsinstrument begleitet die Nutzenden während ihres gesamten Lebens
und kann immer wieder, besonders in Phasen von (Neu-)Orientierung oder eines
persönlichen oder beruflichen Umbruchs zur Hand genommen werden.
Für den Übergang von der Schule in die Ausbildung wurde im Rahmen des
Programms Schule-Wirtschaft/Arbeitsleben der Berufswahlpass entwickelt. Der
Berufswahlpass wird an vielen Schulen eingesetzt und ergänzt die
Kompetenzfeststellung mit dem ProfilPASS für junge Menschen.
11. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von Aufwand und
Nutzen des sog. Youthpass?
a) Wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, dass der Aufwand zur
Ausstellung für die Träger sehr hoch ist, wie gedenkt sie dem Problem
Rechnung zu tragen?
b) Wenn die Bundesregierung diese Einschätzung nicht teilt, warum
nicht?
Youthpass ist ein Instrument zur Beschreibung von Lernerfahrungen für
Teilnehmende von Projekten, die im Rahmen des EU-Programms JUGEND IN
AKTION gefördert werden. Er kann in den unmittelbaren Projektverlauf
einbezogen werden und unterstützt die strukturierte Reflektion von Aktivitäten und
Lernerfahrungen im Dialog von Teilnehmenden und pädagogischen
Begleitpersonen. Für die Dokumentation der Ergebnisse dieses Prozesses steht den
Organisationen ein vergleichsweise einfaches und komfortables Online-
Verfahren zur Verfügung.
Youthpass ist ein flexibles Instrument, welches der Dauer von Begegnungen und
den unterschiedlichen jugendspezifischen Anforderungen der Aktivitäten des
Programms JUGEND IN AKTION angepasst werden kann. Angesichts der
programmspezifischen Nutzerfreundlichkeit und Akzeptanz des Instruments teilt
die Bunderegierung die Einschätzung, dass das Verhältnis von Nutzen und
Aufwand des Youthpass zu hoch sei, nicht.
12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die bisherigen
Altersgrenzen für das EU-Programm Jugend in Aktion nicht den
Bedürfnissen bzw. Interessen von Kindern gerecht wird?
Wenn die Bundesregierung über derartige Erkenntnisse verfügt, wie
bewertet sie diese, und was gedenkt sie dagegen zu tun?
Die Altersgrenze für die Teilnahme an den Aktivitäten des EU-Programms
JUGEND IN AKTION liegt bei 13 Jahren. Die Altersverteilung im Programm
ist unterschiedlich und abhängig vom Zuschnitt der jeweiligen Aktionen.
Die Hauptzielgruppe des Programms liegt bei jungen Menschen zwischen
18 und 25 Jahren. Die höchste Beteiligung von jungen Menschen unter 15
Jahren weisen die bi-, tri- oder multilateralen Jugendbegegnungen auf.
Entsprechend der gestellten Förderanträge sind nur etwa 8 Prozent der teilnehmenden
Jugendlichen in dieser Aktion unter 15 Jahren, so dass hier nicht von einem
höheren Bedarf in dieser Zielgruppe ausgegangen werden kann. Auch die
Ergebnisse der Zwischenevaluierung der Programmumsetzung zwischen 2007 und
2009 geben keinen Hinweis auf eine erforderliche Anpassung des Programms
hinsichtlich der Altersgrenzen.
13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die bisherige
minimale Begegnungsdauer von 6 Tagen bei Jugendbegegnungen den
Bedürfnissen bzw. Interessen von Schülerinnen und Schülern sowie von
Studierenden und kleiner Träger nicht gerecht wird?
Wenn die Bundesregierung über derartige Erkenntnisse verfügt, wie
bewertet sie diese, und was gedenkt sie dagegen zu tun?
Weder aus den aktuellen Diskussionen der Nationalen Agentur für die
Umsetzung von JUGEND IN AKTION mit Antragstellern und Interessierten noch aus
den Ergebnissen der Zwischenevaluierung der Programmumsetzung zwischen
2007 und 2009 ergeben sich Hinweise auf eine nicht bedarfsgerechte Dauer von
Begegnungen junger Menschen im Rahmen des Programms JUGEND IN
AKTION. Allerdings wird insgesamt auf die Notwendigkeit einer höheren
Flexibilität bei der Umsetzung der einzelnen Aktionen des Programms
hingewiesen. Diese Haltung teilt die Bundesregierung.
14. Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Erwägung der EU-
Kommission ein, gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank eine
Europäische Studiendarlehensfazilität einzuführen, um Studierende zu
unterstützen, die einen Studienaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland
absolvieren möchten?
Die Europäische Kommission hat bezüglich der Einrichtung einer Europäischen
Studierendenfazilität zur Förderung von Studienaufenthalten und Praktika im
Ausland bislang noch keinen Vorschlag vorgelegt. Die Europäische Kommission
hat eine Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse sie derzeit zunächst intern
für ihre eigene Entscheidungsbildung auswertet. Die Bundesregierung wird sich
zum gegebenen Zeitpunkt zu einem eventuellen Vorschlag der Kommission
positionieren.
15. Wie soll der spezielle Jugendausweis im Rahmen von Jugend in Bewegung
aussehen, welche Vorteile und Preisnachlässe soll er Jugendlichen in
Deutschland gewähren?
Die Europäische Kommission hat bislang keinen Vorschlag bezüglich der
Einführung einer „Youth on the Move Card“ vorgelegt. Die Europäische
Kommission hat hierzu zunächst von April bis Juni 2011 eine Online-Konsultation
durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Konsultation liegen der Bundesregierung
noch nicht vor.
16. Wie steht die Bundesregierung zur Einführung einer so genannten
Jugendgarantie, die gewährleisten soll, dass alle jungen Menschen innerhalb von
vier Monaten nach Verlassen der Schule eine Arbeitsstelle, einen
Ausbildungsplatz oder eine Praktikumsstelle erhalten?
Von der Bundesregierung wurde in der Europäischen Union auch in der
Vergangenheit das Ziel unterstützt, jedem arbeitslosen Jugendlichen innerhalb von vier
Monaten eine Arbeitsstelle, Ausbildungsstelle, Weiterbildung oder andere
beschäftigungsfördernde Maßnahme anzubieten. Die von der Europäischen
Kommission vorgeschlagene „Jugendgarantie“ bezieht dieses Ziel jedoch auf alle
Jugendlichen. Dies wird von der Bundesregierung insofern kritisch gesehen, als
dass ein Angebot zur Beschäftigung bzw. Beschäftigungsförderung an
Jugendliche nur dann erfolgen kann, wenn sie mit der öffentlichen Arbeitsverwaltung
in Kontakt treten, also sich arbeitsuchend bzw. arbeitslos melden. Die
„Jugendgarantie“ an alle Jugendlichen wird daher abgelehnt.
17. Wie steht die Bundesregierung zur Tatsache, dass der Bundesrat mit
Hinweis auf das Harmonisierungsverbot eine Europäisierung der
Bildungssysteme, wie die EU-Kommission sie durch die Förderung der Mobilität zu
Lernzwecken erreichen will, ablehnt?
Der Bundesrat hat in seinem Bundesratsbeschluss zur Drucksache 597/10 vom
5. November 2010 die vielfältigen Aktionen der EU zur Förderung der
grenzüberschreitenden Mobilität zu Lernzwecken ausdrücklich begrüßt.
18. Welchen Schluss zieht die Bundesregierung daraus, dass der Bundesrat die
deutsche Beteiligung an der europäischen Bildungskooperation als
freiwilligen Prozess betrachtet, der sich jeder Vorgabe durch die europäische
Ebene entziehe?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Bundesrat damit das in den
Artikeln 165 und 166 des Vertrages von Lissabon niedergelegte
Harmonisierungsverbot und die unterstützende Funktion der Europäischen Union für die
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten unterstreicht.
19. Wann wird das Konzept des Bundministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur eigenständigen Jugendpolitik, das die Vereinbarung
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP im Oktober 2009
ausführt, vorgestellt?
Das BMFSFJ hat die Vereinbarung zur Eigenständigen Jugendpolitik im
Koalitionsvertrag aufgegriffen und mit der Entwicklung einer Eigenständigen
Jugendpolitik begonnen. Nach ersten Veranstaltungen mit den wichtigsten Akteuren der
Kinder- und Jugendhilfe wurde bereits ein Eckpunktepapier erarbeitet, dass auf
dem 14. Kinder- und Jugendhilfetag im Juni 2011 unter Beteiligung des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages
vorgestellt wurde. Danach ist vorgesehen, dass das Bundesministerium in einen
Dialogprozess eintritt, um gemeinsam mit den jugendpolitischen Akteuren eine
Eigenständige Jugendpolitik zu entwickeln.
Diese soll folgende Zielsetzungen haben:
● Zukunftsperspektiven und Zuversicht stärken,
● Gesellschaftliche Anerkennung für junge Menschen vergrößern,
● Förderung, Unterstützung und Hilfe aller Akteure optimal verzahnen,
● Startchancen ins Jugendalter gerecht gestalten, sozial bedingter
(Bildungs-)Benachteiligung entgegenwirken,
● Entwicklung der individuellen Potenziale aller Jugendlichen fördern,
● Übergänge in der Jugendphase aktiv gestalten und Perspektiven eröffnen,
● Teilhabe und Beteiligung junger Menschen ermöglichen,
● Erfahrungs- und Gestaltungsräume und -zeiten für junge Menschen schaffen.
Eine Eigenständige Jugendpolitik stellt die Phase der Jugend in ihrer ganzen
Vielfalt individueller Lebenswelten, Bedürfnisse und Fähigkeiten in den
Mittelpunkt.
Eigenständige Jugendpolitik soll gewährleisten, dass das Engagement aller
Akteure, die Jugendliche unterstützen und fördern, optimale Ergebnisse für die
jungen Menschen in Deutschland erzielt. Jungen Menschen sollen möglichst
gleiche Startchancen auf ein selbstverantwortliches und selbstbestimmtes Leben
eröffnet werden und es soll ein Klima der Anerkennung und des Respekts vor
den Leistungen und dem Einsatz von Jugendlichen entstehen.
Thematisch stehen zunächst drei Handlungsfelder im Mittelpunkt:
1. Faire Chancen für Jugendliche
Jugendpolitik muss vorbeugend und ausgleichend tätig werden, um allen
Jugendlichen faire Startchancen zu ermöglichen.
2. Erweiterte Anforderungen bei enger werdenden (Zeit-)Räumen
Jugendliche bedürfen größerer Gestaltungsspielräume und mehr Zeit.
Jugendpolitik muss hier die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen, damit
Jugendliche ihre Entwicklungspotenziale nutzen können.
3. Perspektiven und Zuversicht für ein Leben in der Zukunft
Jugendpolitik muss frühzeitig ansetzen, Generationengerechtigkeit herstellen,
Perspektiven eröffnen und Übergänge gestalten.
Die Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik wird weiterhin in einem
Dialogprozess mit der Fachwelt gestaltet. Der zeitliche Rahmen dafür reicht
über diese Legislaturperiode hinaus.
20. Welche Ziele verfolgt das Programm „Schulverweigerung – Die zweite
Chance“?
Das ESF-Programm Schulverweigerung – Die 2. Chance als Teil der Initiative
JUGEND STÄRKEN zielt auf die Reintegration von Schülerinnen und Schülern
in das Regelschulsystem, die auf Grund von intensiver Schulverweigerung ihren
Schulabschluss gefährden. Circa 200 Koordinierungsstellen fungieren
bundesweit als Anlaufstellen und bieten maßgeschneiderte Unterstützungsangebote für
junge Menschen an. Das Programm wird derzeit neu ausgeschrieben, um mit
neuer Akzentsetzung (Einbeziehung der Berufsschule) ab September 2011 zu
starten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache 17/5006 vom 9. März
2011 verwiesen.
21. Welche Ziele verfolgen die Kompetenzagenturen?
Das ESF-Programm Kompetenzagenturen ist ebenfalls Teil der Initiative
JUGEND STÄRKEN und integriert benachteiligte Jugendliche durch
individuelle Unterstützung, die nach der Schule beim Übergang in den Beruf von den
vorhandenen Angeboten der verschiedenen Leistungssysteme nicht oder nicht
mehr erreicht werden können. Das Programm wird derzeit neu ausgeschrieben,
um mit neuer Akzentsetzung (unter anderem stärkere Kooperation mit den
Jugendmigrationsdiensten) ab September 2011 neu zu starten. Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
SPD auf Bundestagsdrucksache 17/5006 vom 9. März 2011 verwiesen.
22. Auf welches Ziel haben sich Bund und Länder hinsichtlich der Quote der
Schulabgänger ohne Schulabschluss verständigt?
Welche Schritte sind seit Oktober 2008 gemacht worden?
Bund und Länder haben sich beim Bildungsgipfel in Dresden im Herbst 2008 in
der „Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ unter anderem auf das Ziel
verständigt, die Quote der Schulabgänger ohne Abschluss von 8 Prozent auf 4
Prozent bis zum Jahr 2015 zu halbieren. Bezogen auf die alterstypische
Bevölkerung der 15- bis unter 17-Jährigen lag die Abgängerquote ohne Schulabschluss
im Jahr 2008 mit ca. 65 000 Schülerinnen und Schülern bei 7,5 Prozent
gegenüber 7,9 Prozent im Jahr 2006 und 8,5 Prozent im Jahr 2004 (vgl. Nationaler
Bildungsbericht 2010, S. 90).
Im Rahmen der föderativen Aufgabenverteilung sind in erster Linie die Länder
für die Erreichung dieses Zieles der Qualifizierungsinitiative zuständig. Die
Länder haben mit der KMK-Förderstrategie und der Möglichkeit des
Nachholens des Hauptschulabschlusses an beruflichen Schulen wichtige Schritte zur
Halbierung der Quote eingeleitet. Der Bund unterstützt im Rahmen seiner
Zuständigkeit präventive Maßnahmen, wie den Ausbau der frühkindlichen Bildung
und Betreuung durch die Bereitstellung von Investitionsmitteln für den Ausbau
der Betreuung von Kindern unter drei Jahren sowie die Qualifizierung des
Betreuungspersonals durch die „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische
Fachkräfte“ (WiFF), die frühe Sprachförderung in „Schwerpunkt Kitas Sprache und
Integration“ und den Übergang von der Schule in die Berufsausbildung durch
die Berufseinstiegsbegleitung im Arbeitsförderungsrecht und das Programm
„Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“.
Ziel der von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette
Schavan gegründeten Allianz für Bildung ist es, die besondere Rolle der
außerschulischen Bildung bei der Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und
Jugendlicher und damit auch für deren schulischen Erfolg durch die enge
Kooperation mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Akteuren zu stärken.
23. Wie hoch ist der Anteil der Mittel des Europäischen Sozialfonds für die
Programme „Schulverweigerung – Die zweite Chance“ und
„Kompetenzagenturen“ (Teil des Förderprogramms „Initiative JUGEND STÄRKEN“,
Kapitel 17 02 Titel 684 11) für die Programmphase bis 31. August 2011,
und wie hoch ist er im Vergleich dazu in der anschließenden Förderphase?
In der aktuellen dreijährigen Förderphase (1. September 2008 bis 31. August
2011) standen 143 Mio. Euro aus dem ESF für beide Programme zur Verfügung.
Für die neue Förderphase vom 1. September 2011 bis 31. Dezember 2013 sind
Fördermittel in Höhe von 80 Mio. Euro aus dem ESF eingeplant. Da das aktuelle
Ausschreibungsverfahren für die Programme Schulverweigerung – Die
2. Chance und Kompetenzagenturen noch nicht abgeschlossen ist und damit die
förderfähigen Anträge nicht feststehen, können noch keine Aussagen zur
Mittelverteilung für beide Programme für die Jahre 2012 und 2013 getroffen werden.
Es ist davon auszugehen, dass – wie bisher auch – rund 400 Standorte gefördert
werden.
24. In welcher Höhe wurden im Jahr 2010 Projekte, Träger bzw. Verbände aus
dem Programm 02 „Kulturelle Bildung“ des Kinder- und Jugendplans des
Bundes gefördert?
Im Jahr 2010 wurden die Projekte und Träger im Rahmen des KJP-Programms 02,
Kulturelle Bildung insgesamt mit 8 660 710 Euro gefördert.
25. Wie hoch wird die Förderung in diesem Jahr ausfallen bzw. in welcher
Höhe wurden Mittel beantragt und bewilligt?
Im Jahr 2011 wurden bisher Projekte und Träger des KJP-Programms 02 mit
insgesamt 8 200 570 Euro gefördert. Die Antragssummen liegen traditionsgemäß
weitaus höher als tatsächlich bewilligt werden kann.
Im Haushaltsjahr 2011 wurden insgesamt Mittel in Höhe von 10 095 815 Euro
beantragt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]