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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Regelungen zu Tauschgesuchen von Beamtinnen und Beamten zwischen der Bundespolizei und Länderpolizeien

Vorschriften zur Regelung des Dienstherrenwechsels von der Bundespolizei zu den Länderpolizeien und umgekehrt, Kriterien für Bewilligung und Ablehnung von Tauschgesuchen, Mitwirkungsrechte der Personalvertretungen, Zertifizierungen nach dem &quot;audit berufundfamilie&quot;<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/609907. 06. 2011

Regelung zu Tauschgesuchen von Beamtinnen und Beamten zwischen der Bundespolizei und Länderpolizeien

der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Petra Pau, Jens Petermann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den vergangenen Monaten erreichten die Fraktion DIE LINKE. wiederholt Anfragen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die zwischen Bundespolizei und Länderpolizeien zu wechseln versuchten und trotz entsprechendem Tauschpartner erfolglos blieben. Bei der Betrachtung der Fälle verdichtete sich der Eindruck, dass unklare Regelungen mit weiten Auslegungsspielräumen existierten.

Viele Tauschgesuche werden auf Grund von zu langen Fahrtzeiten zwischen Arbeits- und Wohnort und den daraus resultierenden familiären Belastungen gestellt. Das „audit berufundfamilie“, das unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie steht, ist für die verschiedensten Dienststellen der Bundespolizei erteilt worden. Eine hohe Zahl an Befürwortungen von Tauschgesuchen würde den Bemühungen der Bundespolizei zur Vereinbarung von Beruf und Familie entgegenkommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Gesetze, Vorschriften oder Vereinbarungen regeln den Dienstherrenwechsel von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten von der Bundespolizei zu den Länderpolizeien und umgekehrt?

2

Welche Kriterien existieren bei der Bundespolizei für eine Ablehnung von Bewerber und Bewerberinnen für einen Dienstherrenwechsel zur Bundespolizei?

3

Existiert ein Rechtsanspruch auf einen Dienstherrenwechsel bei Vorhandensein eines Tauschpartners mit entsprechendem Alter, Laufbahngruppe, Spezialisierungen bzw. besonderen Qualifikationen, und wenn ja, welches sind die Kriterien zur Erfüllung des Rechtsanspruches?

4

Welche Regelungen existieren in der Bundespolizei bezüglich der Vergleichbarkeit von unterschiedlichen Beurteilungssystemen in den Länderpolizeien und der Bundespolizei?

5

Welche Regelungen existieren in der Bundespolizei zu Ablehnungen von Tauschwilligen bezüglich Geschlecht, Schwangerschaft, Krankheit und Krankheitszeiten der Bewerberin bzw. des Bewerbers?

6

Über welche Mitspracherechte verfügen Betriebsräte als Interessenvertreter von Betroffenen im Falle von Ablehnungen von Bewerberinnen und Bewerbern?

7

Wie viele Tauschgesuche sind in den Jahren 2008, 2009 und 2010 bei der Bundespolizei mit welchem Erfolg gestellt worden.

8

Welche Ablehnungsgründe in den Jahren 2008, 2009 und 2010 waren zu verzeichnen (bitte nach Ablehnungsgrund quantifizieren)?

9

Welche Dienststellen der Bundespolizei sind nach „audit berufundfamilie“ zertifiziert?

Berlin, den 7. Juni 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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