Aufgaben der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) versteht sich nach eigenen Angaben als „ÖPP-Kompetenzzentrum und Kompetenznetzwerk Verkehr“. In dieser Funktion stellt sie ihr Fachwissen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Verfügung. Derzeit wird die Weiterentwicklung der VIFG intensiv diskutiert. So haben sich die Regierungsfraktionen von CDU, CSU und FDP im Koalitionsvertrag verpflichtet, die Möglichkeit einer Kreditfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten durch die VIFG zu prüfen. Mit der Gründung der VIFG ist dieser zudem die Aufgabe übertragen worden, die Umsetzung von Betreibermodellen, insbesondere A-Modellen, zu begleiten und konzeptionell sowie systematisch weiterzuentwickeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Trifft es zu, dass die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/3036) keine Einwände dagegen hat, dass die VIFG Veranstaltungen im Allgemeinen und Veranstaltungen mit Investmentbanken im Speziellen durchführt, auf denen explizit die Ausdehnung des Aufgabenumfangs der VIFG infolge von Beschlüssen des Deutschen Bundestages und/oder der Bundesregierung thematisiert wird?
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung dabei die Gefahr, dass auf Seiten der VIFG Interessenkonflikte entstehen könnten?
Welche Aufträge sind der VIFG seit 2009 übertragen worden, in denen sie auch die Weiterentwicklung ihrer eigenen Rolle untersuchen soll?
a) In welcher Weise sind diese Aufträge erteilt worden (mündlich, schriftlich, im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen o. Ä.)?
b) Inwieweit soll und/oder kann die VIFG sich dabei der Arbeit von Auftragnehmern bedienen?
c) Inwieweit ist die Bundesregierung in die Vergabe derartiger Aufträge einbezogen worden (bitte differenziert für sämtliche derartige Aufträge beantworten, die seit 2009 vergeben worden sind)?
Bestehen explizite Regelungen bezüglich der Weitergabe von Informationen durch die VIFG an politische Parteien, Bundestagsfraktionen und Mitglieder des Deutschen Bundestages zu den im Auftrag der Bundesregierung durchgeführten Analysen zu Fragen der Weiterentwicklung der VIFG?
Wenn ja, welche?
Inwieweit hat die VIFG der Bundesregierung Auskunft über die Weitergabe von Informationen an politische Parteien, Bundestagsfraktionen und Mitglieder des Deutschen Bundestages zu den im Auftrag der Bundesregierung durchgeführten Analysen zur Frage der Weiterentwicklung der VIFG zu erteilen?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass im Rahmen der Weitergabe von Informationen durch die VIFG an politische Parteien, Bundestagsfraktionen und Mitglieder des Deutschen Bundestages zu den im Auftrag der Bundesregierung durchgeführten Analysen zur Frage der Weiterentwicklung der VIFG stets zu gewährleisten ist, dass die VIFG nicht bevorzugt Informationen an einzelne Akteure weitergeben sollte?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen im Hinblick darauf getroffen, dass im Rahmen der Weitergabe von Informationen durch die VIFG an politische Parteien, Bundestagsfraktionen und Mitglieder des Deutschen Bundestages zu den im Auftrag der Bundesregierung durchgeführten Analysen zur Frage der Weiterentwicklung der VIFG stets zu gewährleisten ist, dass die VIFG nicht bevorzugt Informationen an einzelne Akteure weitergeben sollte?
Ist es für Regierungs- und Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundestages möglich, von der VIFG Einschätzungen zur betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und rechtlichen Umsetzung/Vorteilhaftigkeit der Weiterentwicklung der VIFG zu erhalten?
Auf welcher Basis hat die VIFG über den Einsatz von Ressourcen bei derartigen Tätigkeiten zu entscheiden?
In welchem Rahmen haben die Regierungs- und Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundestages die Möglichkeit, die Geschäftsführer der VIFG in die Tätigkeit einer Fraktionsarbeitsgruppe einzubeziehen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob ein Geschäftsführer in der Vergangenheit in einer oder mehreren Fraktionsarbeitsgruppen mitgearbeitet hat?
Wenn ja, für welche, und in welchem Zeitraum?
Hat der Geschäftsführer der VIFG die Möglichkeit, seine Beteiligung an einer derartigen Arbeitsgruppe davon abhängig zu machen, ob die im Rahmen der Tätigkeit der Arbeitsgruppe zu erwartenden Ergebnisse kompatibel mit den Aussagen des Koalitionsvertrags der derzeitigen Bundesregierung bzw. den Vorstellungen der VIFG sind?