[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6715
17. Wahlperiode 01. 08. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Dr. Hans-Peter Bartels,
Heinz-Joachim Barchmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/6381 –
Maßnahmen im Kampf gegen Piraterie
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Piratenüberfälle auf Handelsschiffe in der internationalen Fahrt
wächst. Besonders betroffen von den Übergriffen sind jene Länder, die wie
Deutschland über große Schiffsflotten verfügen. Wurde früher die Besatzung
eines Schiffes ausgeraubt und die Fracht gestohlen, verlegen sich die Piraten
inzwischen zunehmend auf Menschenraub und stellen immer höhere,
millionenschwere Lösegeldforderungen. Die Piraterie gefährdet wichtige internationale
Schifffahrtsrouten und stellt eine Bedrohung für Leib und Leben der Seeleute dar.
1. Wie hat sich die Zahl der Piratenüberfälle auf Handelsschiffe in der
internationalen Fahrt in den vergangenen 20 Jahren entwickelt?
Grundlage der nachfolgenden Übersicht sind die statistischen Daten des vom
„International Maritime Bureau“ (IMB) der International Chamber of
Commerce (ICC) eingerichteten „Piracy Reporting Centre“ (PRC) in Kuala Lumpur.
Das PRC wurde 1991 eingerichtet, so dass erst ab dem Jahr 1992 entsprechende
Daten verfügbar sind.
Jahr Anzahl Jahr Anzahl
1992 74 2002 374
1993 103 2003 447
1994 90 2004 329
1995 170 2005 276
1996 178 2006 236
1997 229 2007 263
1998 202 2008 293
1999 300 2009 410
2000 465 2010 445
2001 335 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 28. Juli 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6715 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie hat sich die Zahl der Piratenüberfälle auf Handelsschiffe deutscher
Eigner aufgeschlüsselt nach deutscher und fremder Flagge in den
vergangenen 20 Jahren entwickelt?
Die Zahlen des PRC weisen für die Jahre 1992 bis 2000 lediglich Angaben zu
deutschflaggigen Schiffen aus. Erst ab 2001 wurden auch Angaben zu den
Fahrzeugen deutscher Eigner aufgenommen. Die jeweiligen Angaben sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der versuchten
und gelungenen Piratenangriffe auf Handelsschiffe deutscher Eigner
aufgeschlüsselt nach deutscher und fremder Flagge sowie die Zahl der
versuchten und gelungenen Schiffsentführungen in den vergangenen 20
Jahren?
Eine solche differenzierte Betrachtung ist auf der Basis der Angaben des PRC
nicht möglich, da die dafür notwendigen Detailinformationen nicht vorliegen.
Die Bundesregierung verfügt seit 2010 über eine eigene Datenbasis, die auch
solch detaillierte Auswertungen ermöglicht. Allerdings beschränken sich diese
Daten auf die den somalischen Piraten zugeschriebenen Vorfälle am Horn von
Afrika. Wie aus der nachfolgenden Tabelle hervorgeht, wurden 2010 insgesamt
317 Vorfälle registriert, die den Aktivitäten somalischer Piraten am Horn von
Afrika zugeordnet wurden. Die Vorfälle wurden in die nachfolgenden
Kategorien eingeordnet:
Von den 45 Vorfällen mit deutschem Bezug (deutscher Eigner, deutsche
Flagge) entfiel lediglich ein Vorfall auf ein deutschflaggiges Schiff. Dieser
Vorfall ist der einzige der insgesamt 688 Passagen deutschflaggiger Schiffe im
betroffenen Seegebiet. Die Passagen werden sämtlich durch die Bundespolizei
registriert.
Grundsätzlich gilt, dass in dem als Hochrisikogebiet eingestuften Bereich um
das Horn von Afrika jedes Schiff, ungeachtet seiner für einen Piraterieangriff
wesentlichen Sicherheitsparameter, mit einem Angriff von Piraten rechnen
muss. In Einzelfällen kam es sogar schon zu Angriffen auf Kriegsschiffe der
internationalen Seestreitkräfte.
Jahr 92 93 94 95 96 97 98 99
Deutsche
Flagge
– 2 2 5 3 8 5 5
Deutsche
Eigner
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Jahr 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10
Deutsche
Flagge
6 5 1 1 1 – 1 1 5 5 5
Deutsche
Eigner
k. A. 20 31 35 29 19 29 43 41 64 69
Stand:
11.02.2011
Annäherung Angriff Entführung Kaperung oder
Geiselnahme
Summe
gesamt 2010 61 183 57 16 317
mit deutschem
Bezug
15 19 4 7 45
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/67154. Wie hoch ist die Anzahl der Piratenangriffe auf Handelsschiffe deutscher
Eigner aufgeschlüsselt nach deutscher und fremder Flagge sowie
differenziert nach Schiffstypen in diesem Zeitraum?
Zu den betroffenen Schiffstypen sind für den angefragten Zeitraum lediglich
die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten weltweiten Gesamtzahlen
verfügbar. Diese beträgt 4 952 Fälle. Eine weitergehende Differenzierung
hinsichtlich der betroffenen Flaggen und Reedereien ist nicht möglich.
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl der
Piratenangriffe auf Handelsschiffe deutscher Eigner unter deutscher und
fremder Flagge differenziert nach Langsam- bzw. Schnellläufern vor?
Eine aussagekräftige Untergliederung in die einzelnen
Geschwindigkeitseinstufungen der betroffenen Schiffe ist auf Grundlage des vorliegenden
Datenmaterials nicht möglich.
6. Treffen nach Einschätzung der Bundesregierung Berichte zu, dass die
Geschwindigkeit eines Schiffes wesentlicher Faktor für die Vermeidung eines
Überfalles ist, zahlreiche Schiffe aber mit dem Ziel der Kostensenkung
auch in sog. gefährlichen Gewässern nicht auf volle Fahrt gehen?
Nach den „Best Management Practices to Deter Piracy in the Gulf of Aden and
off the Coast of Somalia and in the Arabian Sea Area“ (BMP) der
Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) (MSC.1/Circ.1337 vom 4. August 2010)
wird das Durchqueren des Golfs von Aden und des durch Piraten höchst
gefährdeten Seegebiets vor Somalia mit Maximalgeschwindigkeit dringend
empfohlen, weil Piraten in diesen Fällen große Schwierigkeiten haben, mit ihren kleinen
antriebsschwächeren „Skiffs“ längsseits zu gehen, um an Bord zu gelangen. Auf
die BMP, deren Befolgung – so zeigen die Erfahrungen – äußerst wirksam gegen
Piratenangriffe schützt, wurden Reeder und Kapitäne in allen Mitteilungen des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
mehrfach hingewiesen, z. B. in den Nachrichten für Seefahrer, auf der Homepage des
Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und in mehreren
Rundschreiben an jeden Reeder, dessen Schiffe unter deutscher Flagge fahren.
Die Einhaltung dieser Empfehlungen liegt in der Verantwortung des
Schiffsführers. Inwieweit die Empfehlungen hinsichtlich der maximalen Geschwindigkeit
beachtet werden, ist generell allerdings nicht nachprüfbar.
Jahr
Schiffstyp
95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10
Massengut-
Frachter
34 39 38 44 78 113 73 91 114 73 81 57 32 48 109 80
Container-
Schiffe
19 27 33 19 45 75 59 34 56 48 30 49 53 49 64 74
Fischereischiffe 23 29 7 10 3 10 16 20 28 18 7 18 19 9 16 19
Stückgut-
Frachter
35 34 47 39 55 80 59 84 73 38 46 30 36 38 54 63
Tanker
(alle Typen)
35 52 54 51 77 125 88 82 105 87 70 48 85 91 118 149
Gesamtzahl
aller Vorfälle
des Jahres
170 178 229 202 300 465 335 374 447 329 276 236 263 293 410 445
Drucksache 17/6715 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Treffen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Berichte zu, dass ein
deutsches Kreuzfahrtschiff erst kürzlich mit unzureichender
Motorleistung durch sog. gefährliche Gewässer gefahren ist?
Ja.
8. Wie stellt sich die Anzahl der Piratenüberfälle auf Handelsschiffe
deutscher Eigner jeweils unter deutscher und fremder Flagge nach Regionen
in diesem Zeitraum dar?
Eine auf deutsche Eigner differenzierte Betrachtung ist auf der Basis der
Angaben des PRC nicht möglich, da die dafür notwendigen Detailinformationen
nicht publiziert werden. Valide eigene Daten liegen nur für den Berichtzeitraum
2006 bis 2010 vor:
9. Wie verteilen sich die Übergriffe in diesen Seegebieten auf die 12-
Seemeilen-Zone nationaler Territorialgewässer und den Bereich der Hohen
See?
Alle hier bekannten Übergriffe zum Nachteil deutscher Eigner ereigneten sich
auf Hoher See.
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele
der Angriffe auf Handelsschiffe deutscher Eigner jeweils unter deutscher
und fremder Flagge außerhalb der besonders gesicherten Transitkorridore
erfolgt sind?
Der Internationally Recommended Transit Corridor (IRTC) wurde 2008 nahe
der jemenitischen Küste eingerichtet und 2009 gesplittet (in einen Korridor für
den westgehenden und einen für den ostgehenden Verkehr) und in die Mitte des
Golfs von Aden verlegt. Er wird durch verschiedene Schiffe nationaler und
internationaler Missionen geschützt. Ein weiterer Transitkorridor wurde Anfang
des Jahres von Kenia in seinen Küstengewässern proklamiert.
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Frage der IRTC gemeint ist und sich
die Frage auf den Zeitraum 2008 bis 2010 und das Gebiet im Golf von Aden
bezieht. Den Berichten des PRC sind die entsprechenden Angaben nicht zu
entnehmen. Mit Einrichtung des Pirateriepräventionszentrums der Bundespolizei
See wurden ab 2010 auch Positionsdaten durch die Bundespolizei erhoben.
Gegenwärtig liegen der Bundesregierung jedoch keine Erkenntnisse vor, wie
sich Piratenangriffe zu den IRTC verhalten.
2006 2007 2008 2009 2010
Horn von
Afrika
4 9 31
Golf von
Guinea
2 1
Brasilien 1
Indonesien 1
Sri Lanka 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/671511. Nach welchen Formen der Piraterie lassen sich die Angriffe auf
Handelsschiffe deutscher Eigner jeweils unter deutscher und fremder Flagge
unterscheiden (bitte unterscheiden nach Entwendung von Fracht,
Beschädigung von Schiffen und Ware, Entführungen von Schiffen und
Besatzungen)?
Die Bundesregierung führt hierzu keine eigene Statistik, die eine Aussage
darüber möglich macht. Die Piraterieübergriffe am Horn von Afrika dienen in der
überwiegenden Zahl der Fälle dem Ziel, Handelsschiffe samt deren Besatzung
zu entführen, um ein Lösegeld zu erpressen. Während der Kaperung kommt es
auf den Schiffen zu zum Teil schweren Beschädigungen. Bei
Piraterieübergriffen in der Straße von Malakka scheinen es die Täter eher auf die schnelle
Entwendung der Fracht und etwaiger Wertgegenstände abzusehen.
12. Wie viele Tote oder Verletzte gab es auf Seiten der Besatzungen in den
vergangenen 20 Jahren bei Piratenüberfällen auf Handelsschiffe
deutscher Eigner jeweils unter deutscher und fremder Flagge, und in welchen
Seegebieten waren die Todesfälle zu verzeichnen?
Valide Daten für Besatzungen von Schiffen deutscher Eigner liegen nur für den
Berichtszeitraum 2006 bis 2010 vor:
Im Zuge der Gewaltanwendung während der Kaperungen kam es gelegentlich
zu Verletzungen der Besatzungsmitglieder auf Schiffen deutscher Eigner, die
jedoch bisher ohne schwere Folgen blieben.
Die Bundesregierung verfügt im Übrigen über keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung. Es liegen nur Gesamtzahlen des PRC vor, welche nicht nach
Seegebiet, Flaggenzugehörigkeit des Schiffes und Nationalität des Eigners
differenzieren. Nach Zahlen des PRC ist es zu folgenden Vorfällen gekommen:
Deutsche Flagge Fremdflagge
Golf von Guinea 1
Horn von Afrika 1 (+2 Vermisste)
Jahr 95 96 97 98 99 00 01 02
Geisel 320 193 419 244 402 202 210 191
Entführt und
freigekauft
– – – – – – – –
Bedroht 59 56 119 68 21 72 45 55
Überfallen 2 9 23 58 22 9 16 9
Verletzt 3 9 31 37 24 99 39 38
Getötet 26 26 51 78 3 72 21 10
Vermisst – – – – 1 26 – 24
Gesamtzahl 410 293 643 485 473 480 331 327
Drucksache 17/6715 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Wie viele Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen deutscher Eigner
jeweils unter deutscher und fremder Flagge sind in den vergangenen 20
Jahren als Geiseln genommen worden, und wie lange dauerten diese
Geiselnahmen im Durchschnitt?
Es liegen lediglich Zahlen über den Berichtzeitraum von 2006 bis 2010 vor.
14. Wie viele deutsche Seeleute, die auf Handelsschiffen deutscher Eigner
beschäftigt sind, befinden sich derzeit in Geiselhaft (bitte getrennt
angeben nach deutscher oder ausländischer Staatsangehörigkeit der Seeleute
und deutscher oder fremder Flagge der Schiffe)?
Nach aktuellen Erkenntnissen der Bundesregierung befinden sich keine
deutschen Seeleute in Geiselhaft.
15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Zahlung von
Lösegeldern durch deutsche Reedereien vor, und wenn ja, welche Summe
umfassten diese?
Für die Zeit vor 2008 hat die Bundesregierung keine entsprechenden
Erkenntnisse. Seit 2008 wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung von
deutschen Reedereien ca. 23 Mio. US-Dollar Lösegeld gezahlt.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
Abwehrmaßnahmen von Seiten der Besatzungen bei Piratenüberfällen und deren Erfolg
vor?
Die Reedereien sollen sich zur Abwehr von Piraterieangriffen an die „Best
Management Practices“ (BMP) halten. Die Einhaltung der BMP ist gesetzlich
nicht verpflichtend, sondern freiwillig.
Die Anmeldung bei dem Maritime Security Centre – Horn of Africa
(MSCHOA) und den United Kingdom Maritime Trade Operations (UKMTO)
ist dabei eines der wichtigsten Elemente des Schutzes vor Piraten im Golf von
Aden und im Seegebiet vor Somalia, denn nur mit Hilfe genauer Positionsdaten
Jahr 03 04 05 06 07 08 09 10
Geisel 359 148 440 188 292 889 1 050 1 181
Entführt und
freigekauft
– 86 13 77 63 42 12 20
Bedroht 65 34 14 17 6 9 14 18
Überfallen 40 12 6 2 29 7 4 6
Verletzt 88 59 24 15 35 32 69 37
Getötet 21 32 – 15 35 32 69 37
Vermisst 71 30 12 3 3 21 8 –
Gesamtzahl 644 401 509 317 433 1 011 1 169 1 270
Besatzungsmitglieder Dauer in Tagen
Deutsche Flagge: 41 ca. 62
Fremdflagge: 146 ca. 60
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6715können Hubschrauber oder Schiffe der Seestreitkräfte im Notfall das Gelingen
eines Piratenüberfalls verhindern.
Bei Angriffen von Piraten soll – soweit möglich – sofort die
Schiffsgeschwindigkeit erhöht werden. Des Weiteren sollen Ausweichmanöver gefahren werden,
falls bauartbedingt dadurch die Maximalgeschwindigkeit beibehalten werden
kann. Vor Einfahrt in das Risikogebiet soll um das ganze Schiff entlang der
Reling doppelreihiger Stacheldraht angebracht werden. Zudem gehen Reedereien
Presseberichten zufolge zunehmend dazu über, bewaffnete Sicherheitsteams
einzusetzen.
17. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Anzahl
der auf den Handelsschiffen eingesetzten Wachposten und dem
Überfallrisiko?
Das rechtzeitige Entdecken der Annäherung von verdächtigen Fahrzeugen ist
essentiell für die Einleitung notwendiger Abwehrmaßnahmen
(Ausweichmanöver, Geschwindigkeitserhöhung, Information an UKMTO etc.).
18. Wie viele Schiffsbewegungen sind in den besonders gefährdeten
Passagen pro Monat zu verzeichnen, und wie viele Schiffe deutscher Eigner
jeweils unter deutscher und fremder Flagge befahren diese Schiffsrouten
monatlich?
Schiffsbewegungen und Schiffsstandorte außerhalb des eigenen
Küstenvorfeldes können nach dem am 1. Januar 2009 im Rahmen des SOLAS-
Übereinkommens international eingeführten System „Identifizierung und
Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen“ (engl. Long Range
Identification and Tracking – LRIT) nur flaggenbezogen durch den Flaggenstaat
identifiziert werden.
Über Schiffe deutscher Reeder unter fremder Flagge liegen deshalb keine
Informationen vor. Ausweislich der Informationen von EUNAVFOR passieren
insgesamt ca. 30 000 Schiffe pro Jahr den Golf von Aden. Die monatliche
Verteilung der Passagen der zurückliegenden zwölf Monate von Schiffen unter
deutscher Flagge stellt sich nach Auswertung der LRIT-Daten wie folgt dar:
2010/ 2011 Passagen von Schiffen unter deutscher Flagge (LRIT)
Juli 55
August 67
September 70
Oktober 55
November 69
Dezember 101
Januar 122
Februar 95
März 87
April 115
Mai 100
Juni 100
gesamt: 1 036
Drucksache 17/6715 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Welchen Anteil haben die von Piratenüberfällen besonders betroffenen
Schiffsrouten am Gesamtaufkommen des seewärtigen
Weltcontainerhandels bzw. am Gesamtvolumen des deutschen Seetransports?
Diese Frage lässt sich nur vage beziffern. Es wird aber davon ausgegangen,
dass – bezogen auf Schiffspassagen – knapp die Hälfte aller Passagen deutscher
Schiffe durch das Pirateriegebiet vor Somalia durchgeführt wird, sowohl im
Ost-West-Verkehr als auch im Nord-Süd-Verkehr.
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die ökonomischen
Kosten der Piratenüberfälle (durch Frachtdiebstahl, den Verlust oder die
Beschädigung von Schiffen und Ware oder durch Lieferverzug) für die
deutsche Wirtschaft vor, und wie stehen diese Kosten im Verhältnis zum
Wert des deutschen Seefrachthandels?
Hinsichtlich der durch Piraterie verursachten Kosten liegen der
Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Dunkelziffer
der nicht gemeldeten Piratenübergriffen vor?
Zur Dunkelziffer liegen keine Erkenntnisse vor. Es kann grundsätzlich nicht
ausgeschlossen werden, dass in einigen Fällen von einer Anzeige abgesehen
wird. Dennoch ist anzunehmen, dass die Mehrzahl der Pirateriefälle gemeldet
wird.
22. Wie interpretiert die Bundesregierung die Regelungen des UN-
Seerechtsübereinkommens hinsichtlich eines Schutzes der Schifffahrt vor Piraterie?
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 (SRÜ)
definiert Seeräuberei als rechtswidrige Gewalttat oder Freiheitsberaubung oder jede
Plünderung, welche zu privaten Zwecken gegen ein anderes Schiff oder gegen
Personen oder Vermögenswerte an Bord begangen werden. Die Bekämpfung
dieser Straftaten dient dem Schutz der im SRÜ verankerten
völkergewohnheitsrechtlichen Freiheit der Schifffahrt. Alle Staaten arbeiten im größtmöglichen
Maße zusammen, um die Seeräuberei zu bekämpfen.
23. Bei wem liegt innerhalb der Bundesregierung die Federführung bei der
Sicherung der Seewege für die deutsche Handelsflotte?
Das Bundesministerium der Verteidigung kann die deutsche Marine nur im
Rahmen einer mandatierten Operation zur Pirateriebekämpfung einsetzen. Bei
der aktuellen Beteiligung an der EU-geführten Operation Atalanta kommt der
Schutz von Handelsschiffen nur im durch die europäische Operationsführung
vorgegebenen Rahmen in Betracht.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist für alle polizeilichen Maßnahmen
zuständig; es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. Ebenso
ist die Festlegung der SOLAS-Gefahrenstufen und Ausweisung der Seegebiete,
für die die Gefahrenstufen gelten sollen – im Benehmen mit dem BMVBS –,
Aufgabe des BMI.
Das BMVBS hat die Federführung für den passiven Schutz (Selbstschutz) von
Handelsschiffen wie Ausgestaltung der Gefahrenabwehrpläne von Schiffen und
Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf Schiffen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/671524. Wann wird die Bundesregierung die Ergebnisse der gemeinsamen
Arbeitsgruppe präsentieren, die von den für die Seesicherheit zuständigen
Bundesministerien eingerichtet worden ist?
Ein Termin ist nicht festgelegt.
25. Welche Maßnahmen kommen aus Sicht der Bundesregierung im Anti-
Piraterie-Kampf grundsätzlich infrage, und welche Maßnahmen umfasst
der im Rahmen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe vom Maritimen
Koordinator der Bundesregierung vorgelegte Prüfkatalog?
Der Prüfkatalog enthält ein breites Spektrum verschiedener Möglichkeiten. Es
hat sich herausgestellt, dass der Einsatz privater bewaffneter Sicherheitskräfte
im Kampf gegen die Piraterie ernsthaft zu prüfen sein wird.
26. Schließt die Prüfung die Forderung von Reedervertretern nach einem
Einsatz hoheitlicher Kräfte der Marine oder der Bundespolizei an Bord
der gefährdeten Schiffe ein?
Ja.
27. Schließt diese Prüfung die vom Maritimen Koordinator der
Bundesregierung angeregte engere Kooperation zwischen privaten und staatlichen
Sicherheitsdiensten ein, und wie soll diese nach Auffassung der
Bundesregierung aussehen?
Nein.
28. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den Einsatz privater
Wach- und Sicherheitsdienste auf Handelsschiffen deutscher Eigner
jeweils unter deutscher und fremder Flagge in internationalen Gewässern
vor, und wie beurteilt die Bundesregierung derartige Schutzmaßnahmen?
Die Reedereien gehen Presseberichten zufolge vermehrt dazu über, private
Sicherheitsteams einzusetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29
verwiesen.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Bewaffnung von Handelsschiffen
deutscher Eigner jeweils unter deutscher und fremder Flagge, sei es durch
zivile Sicherheitsdienste oder durch Bewaffnung der Besatzung, und wie
begründet sie ihre Haltung?
Am 20. Juli 2011 hat unter der Leitung des Maritimen Koordinators der
Bundesregierung ein Treffen der Ressorts, Verbände und anderer betroffener
Einrichtungen zum Thema „Piraterie“ stattgefunden. In diesem Gespräch wurde
seitens der Bundesregierung erneut geschildert, dass ein flächendeckender
Schutz durch Soldaten oder Bundespolizei für alle deutschen Schiffe logistisch,
finanziell und operativ nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund sowie der
aktuell geänderten Haltung der IMO bzw. anderer Staaten bestand
Einvernehmen auch mit der Wirtschaft, dass sich auch Deutschland gegenüber dem
Einsatz privater Sicherheitsdienste öffnen sollte. Die Bundesregierung beteiligt
sich konstruktiv an den laufenden Beratungen zu diesem Thema bei der IMO.
Damit deutsche Schiffe unter einem geeigneten und sicheren rechtlichen
Rahmen private bewaffnete Sicherheitsdienste einsetzen können, wurde vereinbart,
Drucksache 17/6715 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedass die Bundesregierung Anforderungen und gegebenenfalls gesetzlich
notwendigen Änderungsbedarf prüft. Hierzu gehört insbesondere die Frage der
Zertifizierung privater bewaffneter Sicherheitsdienste. Die Bundesregierung
hat aber auch darauf hingewiesen, dass daneben die
Eigensicherungsmaßnahmen durch Reedereien und Schiffsführungen entsprechend den Best
Management Practices eingehalten werden sollten. Eine mögliche Bewaffnung der
Besatzung eines Schiffes ist aus Sicht der Bundesregierung keine geeignete
Lösung zur Abwehr von Piraten.
30. Wie bewertet die Bundesregierung Vorschläge, an den Endpunkten der
gefährdeten Schiffsrouten Schiffe des Bundes zu stationieren, von denen
aus Teams hoheitlicher Sicherheitskräfte auf die einfahrenden
Handelsschiffe versetzt werden?
Allein den Golf von Aden passieren etwa 30 000 Schiffe jährlich auf dem Weg
von Asien aus dem Mittleren Osten in das Rote Meer und weiter nach Europa
oder in Gegenrichtung. Das gesamte Aktionsgebiet der Piraten am Horn von
Afrika durchqueren weit mehr Schiffe, nicht zuletzt durch den regionalen
Seeverkehr im Indischen Ozean. Aufgrund der großen Anzahl von möglicherweise
zu schützenden Handelsschiffen, der geographischen Ausdehnung des
Seegebietes sowie des erforderlichen logistischen, operativen und
administrativrechtlichen Aufwandes im Verhältnis zu den national und international zur
Verfügung stehenden Ressourcen werden die o. a. Vorschläge als nicht realisierbar
bewertet.
31. Wie bewertet die Bundesregierung die Haltung der Internationalen
Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und des Verbandes Deutscher Kapitäne
und Schiffsoffiziere e. V. in dieser Frage?
In der IMO wurde diese Möglichkeit des Schutzes der Handelsschifffahrt noch
nicht offiziell erörtert, wohl auch deshalb, weil international ein solches
Versetzungssystem wegen des hohen Aufwandes kaum durchsetzbar sein wird.
Eine Position des Verbandes Deutscher Kapitäne und Schiffsoffiziere e. V. zu
dieser Frage ist der Bundesregierung nicht bekannt.
32. Wie bewertet die Bundesregierung Vorschläge, die besonders
kontrollierten Transitkorridore entlang des Horns von Afrika auszuweiten?
Entscheidend für die Bewertung sind die national und international verfügbaren
Ressourcen. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
33. Für wie viele Handelsschiffe deutscher Eigner jeweils unter deutscher
und fremder Flagge ist die vom Maritimen Koordinator der
Bundesregierung vorgeschlagene Umfahrung Afrikas als Alternative zur
Schiffspassage durch den Suez-Kanal möglich (bitte in Prozent angeben), und wie
würde sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung eine solche
Verlängerung von Routen und Fahrtzeiten auf die Treibstoff- und die
Transportkosten auswirken?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/671534. Spiegelt die Position des Maritimen Koordinators der Bundesregierung,
wonach die deutschen Reedereien zunächst mehr Schiffe unter deutsche
Flagge bringen sollten, bevor sie staatliche Hilfe fordern, die Haltung der
Bundesregierung wider, und wenn ja, wie begründet sie ihre Auffassung?
Ja; es kann dann der im Rahmen des deutschen Rechts mögliche Schutz
gewährt werden. Dazu wird auch auf die Antwort zu Frage 45 verwiesen.
35. Welche politischen und organisatorischen Voraussetzungen müssen aus
Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, um hoheitlichen Schutz der
deutschen Handelsschiffe zu gewähren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
36. Inwieweit bietet das Atalanta-Mandat aus Sicht der Bundesregierung eine
rechtliche Grundlage für den Schutz von zivilen Handelsschiffen, die
nicht im Rahmen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen
(United Nations World Food Programme/WFP) unterwegs sind, durch
mitfahrende hoheitliche Sicherheitskräfte?
Bisher wurden hoheitliche Sicherheitskräfte (Vessel Protection Detachments –
VPD) ausschließlich zum Schutz von Transporten des
Welternährungsprogramms (WEP) oder von AMISOM eingesetzt. Die Einschiffung von VPD auf
Handelsschiffen, die nicht im Auftrag des WEP oder AMISOM fahren, ist im
Rahmen der Operation Atalanta ebenfalls möglich. Unter Berücksichtigung
verfügbarer Kräfte (bisher sind lediglich ein bis zwei VPD im internationalen
Verband), der Schutzbedürftigkeit des Handelsschiffes (u. a. Geschwindigkeit,
Freibord) und der im Mandat politisch festgelegten Prioritäten wird über eine
mögliche Einschiffung eines VPD durch die multinationale Operationsführung
der EU entschieden.
37. Bedürfte es aus Sicht der Bundesregierung einer ausdrücklichen
gesetzlichen Aufgabenzuweisung vergleichbar dem Luftsicherheitsgesetz und
dem Bundespolizeigesetz, und wie begründet sie ihre Haltung?
Für eine etwaige Begleitung von Handelsschiffen müsste eine eindeutige
Aufgaben- und Befugnisnorm geschaffen werden. Dies ist wegen der Schwere
möglicher Eingriffe infolge eines denkbaren Waffeneinsatzes gegen Piraten im
Rahmen der Schiffsbegleitung und aus Gründen der Rechtsklarheit und der
Rechtssicherheit geboten, um Polizeivollzugsbeamte im originären Auftrag und
im Rahmen ihrer regelmäßigen Dienstausübung einsetzen zu können. Diese
Vorgehensweise würde auch die deutsche Staatspraxis berücksichtigen.
38. Prüft die Bundesregierung ein gemeinsames Vorgehen von Bundespolizei
und Marine zum Schutz der Handelsschiffe deutscher Eigner sowohl
unter deutscher als auch unter fremder Flagge?
Die Bundesregierung hat jeweils getrennt für Bundeswehr und Bundespolizei
geprüft, ob entsprechende Kräfte an Bord von Handelsschiffen in
pirateriebetroffenen Gebieten eingesetzt werden könnten. Von diesen Überlegungen
wurde jedoch Abstand genommen, weil eine entsprechende Einschiffung in der
Gesamtbetrachtung kritisch zu bewerten ist. Es gibt nicht genügend
Schutzteams, um eine so große Zahl deutscher Schiffe wie von den Reedern gefordert
zu begleiten. Ein System, mit dem alle Schiffe unter deutscher Flagge, die
besonders gefährdet sind, durch Einschiffung von hoheitlichen Kräften ge-
Drucksache 17/6715 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschützt werden könnte, ist aus logistischer, rechtlicher und administrativer
Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht praktikabel.
39. Wären aus Sicht der Bundesregierung die bestehenden Kapazitäten der
Bundespolizei (Personal, Ausstattung) für einen solchen Einsatz auf
Dauer ausreichend, und wie begründet sie ihre Einschätzung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen.
40. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, eine dem
französischen Abkommen zwischen Reedern und Marine vergleichbare
Regelung für den Schutz von Handelsschiffen deutscher Eigner zu schaffen?
Der Auslandseinsatz deutscher Streitkräfte ist außer zur Verteidigung nur im
Rahmen und nach den Regeln eines Systems kollektiver Sicherheit gemäß
Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes zulässig. Für den konkreten Einsatz ist
zudem eine konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages erforderlich.
Auf dieser Grundlage erfolgt die Beteiligung an der EU-geführten und auf
mehreren VN-Sicherheitsratsresolutionen basierenden Operation Atalanta.
Außerhalb mandatierter Operationen ist – abgesehen von Nothilfe – kein Schutz
von Handelsschiffen durch deutsche Streitkräfte möglich.
41. Sind der Bundesregierung andere Maßnahmen bzw. Vorschläge von
betroffenen Schifffahrtsnationen zur Abwehr von Piratenüberfällen
bekannt, und wie bewertet sie diese?
Eine wirksame Pirateriebekämpfung ist nur im internationalen Rahmen
möglich. Das Forum für den Kampf gegen die Piraterie ist die IMO sowie die bei
der UNO in New York angesiedelte Kontaktgruppe für die Bekämpfung der
Piraterie vor der Küste von Somalia (CGPCS). Dort wird auf Expertenebene
über alle Möglichkeiten der Eindämmung der Piraterie beraten. Die
Bundesregierung hat nationale Alleingänge stets abgelehnt und auch die anderen
Nationen halten sich an die internationalen Vorgaben. Unterschiedliche
Vorgehensweisen gibt es lediglich in Einzelfragen wie beim Einsatz privater
bewaffneter Sicherheitsdienste.
42. Welche Kosten sind dem Bund bisher für die Präsenz der Marine im
Rahmen der Operation Atalanta entstanden (bitte nach Haushaltsjahren
aufschlüsseln), und wie viele Bundeswehrsoldaten sind bislang im Rahmen
der EU-Mission eingesetzt worden?
Für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation
Atalanta wurden seit Mandatserteilung durch den Deutschen Bundestag am
19. Dezember 2008 einsatzbedingte Zusatzausgaben wie folgt geleistet:
Darin enthalten sind die den Einsatz betreffenden EU-Beiträge.
Nach Angaben des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr wurden im
Rahmen der EU-geführten Operation Atalanta bisher 4 090 Soldaten der
Bundeswehr eingesetzt (Zeitraum: 12/2008 bis 6/2011).
2008 2009 2010 2011 (Stand: 30.06.2011)
0,5 Mio. € 59,1 Mio. € 65,0 Mio. € 22,3 Mio. €
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/671543. Welche Summe hat Deutschland im Jahr 2010 in den sog. Trust Fund zur
nichtmilitärischen Bekämpfung der Piraterie eingezahlt, und hat die
Bundesregierung Kenntnis davon, wofür diese Mittel im Einzelnen
verwendet worden sind?
Die Bundesregierung hat im Jahre 2009 eine Einzahlung in Höhe von 1 Mio.
US-Dollar in den Trust Fund geleistet; im Jahr 2010 wurde kein weiterer
Beitrag geleistet.
Vergabeentscheidungen des Trust Funds trifft der Verwaltungsrat („Fund
Board“) unter Vorsitz des UN Department of Political Affairs. Deutschland ist
derzeit mit Sitz und Stimme im Verwaltungsrat vertreten und entscheidet somit
gemeinsam mit den anderen Mitgliedern über die Vergabe der Mittel.
Schwerpunktmäßig liegen die durch den Trust Fund geförderten Projekte in den
Bereichen: Strafverfolgung von Piraten sowie Stärkung der Fähigkeiten Somalias
und seiner Nachbarstaaten im justiziellen Bereich.
44. Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte zu, wonach im Jahr
2010 nur 12 Prozent der Schiffe im deutschen Eigentum beim
Schiffsmeldewesen angemeldet waren, obgleich seit Beginn der Atalanta-Operation
2008 kein einziges Schiff entführt wurde, das sich am Schiffsmeldewesen
des Maritime Security Centre – Horn of Africa (MSCHOA) und des UK
Maritime Trade Operations Office (UKMTO) beteiligt und die
Verhaltensempfehlungen der IMO (Best Management Practices to Deter Piracy off
the Coast of Somalia and in the Arabian Sea Area/BMP) befolgt hat, und
wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass dieses Instrument
von den Reedereien stärker genutzt wird?
Seit Ende April 2010 erhält das Pirateriepräventionszentrum der Bundespolizei
tagesaktuell die von MSCHOA und UKMTO übermittelten Anmeldedaten in
dem von diesen betreuten Seegebiet und gleich diese mit den LRIT-Daten ab.
Im Falle der Nichtregistrierung nimmt sie unmittelbar Kontakt mit den
Sicherheitsbeauftragten der betroffenen Reederei Kontakt auf. Da das
Pirateriepräventionszentrum der Bundespolizei rund um die Uhr besetzt ist, ist eine
sofortige Kontaktaufnahme möglich. Sollte eine rechtzeitige Anmeldung nicht
mehr erfolgen, setzt sich das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
mit der Reederei in Verbindung, um das Bewusstsein der Reeder für die
Bedeutung von Präventionsmaßnahmen zu stärken.
Zahlen liegen für die Monate April bis Juni 2011 vor:
Nach den bisherigen Erfahrungen handelt es sich bei den nicht angemeldeten
Fahrzeugen um Fälle, in denen häufig technische Probleme oder auch
geringfügige Formfehler (z. B. die Nutzung eines veralteten Formulars) zu der
fehlenden Registrierung führten.
Hinsichtlich der nicht unter deutscher Flagge fahrenden Fahrzeuge deutscher
Reedereien liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Monat Passagen deutscher Schiffe
im Hochrisikogebiet
Fehlende Anmeldung
April 115 9
Mai 100 18
Juni 100 12
Drucksache 17/6715 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode45. Wie häufig wurden seit 2007 von Handelsschiffen deutscher Eigner
jeweils unter deutscher und fremder Flagge Alarmmeldungen an den „Point
of Contact“ im Maritimen Sicherheitszentrum in Cuxhaven gerichtet?
Da nach internationalem Recht ausschließlich der Flaggenstaat für die unter
seiner Flagge fahrenden Schiffe Vorschriften über Alarmmeldungen und ihre
Entgegennahme erlassen darf, können sich nur deutschflaggige Schiffe im
Notfall an die Zentrale Kontaktstelle („Point of Contact“) im Maritimen
Sicherheitszentrum in Cuxhaven wenden. Seit dem Jahr 2007 kam es nur in einem Fall
eines deutschflaggigen Handelsschiffes zur Auslösung des „stillen Alarmes“,
der mit einem Pirateriefall in Verbindung stand. Die Alarme wurden sofort an
die Leitstelle der Bundespolizei und der Wasserschutzpolizei weitergeleitet.
46. In wie vielen Fällen konnten dadurch Piratenübergriffe verhindert
werden, und aus welchen Gründen ist dies aus Sicht der Bundesregierung in
den anderen Fällen nicht gelungen?
In dem der Antwort zu Frage 45 zugrunde liegenden Einzelfall konnte nach
Auslösen des Stillen Alarms nicht mehr verhindert werden, dass das Schiff
gekapert und entführt wurde.
47. Welche Zeitspanne liegt im Durchschnitt zwischen der Auslösung eines
„stillen Alarms“ beim „Point of Contact“ und der Einleitung von
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr am Ort des Überfalls?
Es liegen keine repräsentativen Erhebungen vor.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 45 und 46 verwiesen.
48. Sind die Sicherheitsanforderungen nach europäischem Recht nach
Erkenntnissen der Bundesregierung höher als nach den allgemeinen
Vorschriften des Internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen
und in Hafenanlagen (International Ship and Port Facility Security Code/
ISPS-Code)?
Die Sicherheitsanforderungen sind höher, da die EU-Mitgliedstaaten nach
Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in
Hafenanlagen mehrere Abschnitte des Teils B des ISPS-Codes, der international nur
empfehlenden Charakter hat, verbindlich einhalten müssen.
49. Wie unterscheiden sich in diesem Zusammenhang die Anforderungen an
Ausbildung und Mannschaftsstärke bei Handelsschiffen unter deutscher
Flagge und ausgeflaggten Handelsschiffen deutscher Eigner?
Die Anforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Beauftragten für
die Gefahrenabwehr auf dem Schiff gemäß Abschnitt A-VI/5 des STCW-Codes
sind durch § 18f der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung umgesetzt. Sie
sind nicht höher als die international festgelegten Anforderungen. Vergleiche
zu anderen Flaggenstaaten liegen in diesem Zusammenhang nicht vor.
Das Verfahren zur Festlegung der sicheren Besatzung in Deutschland entspricht
exakt den von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO)
empfohlenen Grundsätzen. Die Mannschaftsstärke auf Handelsschiffen unter deutscher
Flagge ist in der Regel größer als die danach festgelegte Mindestbesatzung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/6715Dies belegen allgemeine Erkenntnisse bei der flaggenstaatlichen Kontrolle
sowie bei Hafenstaatkontrollen. Belastbare Zahlenangaben für einen
internationalen Vergleich liegen nicht vor.
50. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die in den BMP
zusammengefassten Präventionsmaßnahmen für die Sicherheit von
Handelsschiffen durch deutsche Reedereien und die von ihnen beschäftigten
Besatzungen befolgt werden?
Zunächst wird hinsichtlich des Anmeldeverhaltens deutschflaggiger Schiffe bei
MSCHOA und UKMTO auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen.
Auf die BMP wurden Reeder und Kapitäne in allen Mitteilungen des BMVBS
mehrfach hingewiesen, z. B. in den Nachrichten für Seefahrer, auf der
Homepage des BSH und in mehreren Rundschreiben an jeden Reeder, dessen Schiffe
unter deutscher Flagge fahren. Im Pirateriepräventionszentrum der
Bundespolizei See werden betroffene Reedereien beraten, individuelle schiffbauliche
Beratungen angeboten sowie Kurse für Abwehr- und Verkehrsmaßnahmen für
die Sicherheitsbeauftragten der Reedereien durchgeführt etc. Dieses Angebot
stößt bei Reedereien und Interessenverbänden auf eine hohe Resonanz. Die
Bundespolizei wirbt im Zuge dieser Arbeiten beständig um die Einhaltung der
in den BMP empfohlenen präventiven Schutzmaßnahmen.
Die Einhaltung der Empfehlungen liegt in der Verantwortung des
Schiffsführers.
51. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele
Reedereien die empfohlenen präventiven Piraterie-Schutzmaßnahmen
anwenden und wie viele Schiffe dies betrifft?
Die Bundesregierung geht grundsätzlich davon aus, dass alle Schiffe unter
deutscher Flagge präventive Piraterie-Schutzmaßnahmen anwenden.
Schiffe, die sich nicht bei den militärischen Stellen angemeldet hatten, sind
Einzelfälle. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen.
Das Bewusstsein für die Bedeutung der präventiven Schutzmaßnahmen an
Bord im Kampf gegen die Piraterie wird immer weiter geschärft. Auch Seeleute
wollen pirateriegefährdetes Gebiet zunehmend nur noch befahren, wenn
Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Dass Reeder und Kapitäne von Schiffen unter deutscher Flagge die
Präventivmaßnahmen ernst nehmen, zeigt sich daran, dass seit 2008 nur ein Schiff unter
deutscher Flagge vor Somalia gekapert und entführt wurde.
52. Plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Reedervertretern eine
Erweiterung der Verhaltensempfehlungen BMP, und welche Kriterien
legt sie dabei zugrunde?
Die Best Management Practices sind ein Katalog von präventiven Maßnahmen,
der auf internationaler Ebene maßgeblich von Organisationen des
Seeverkehrssektors entwickelt wurde. Dieser Katalog wird ständig weiterentwickelt, um
ihn den neuen Gegebenheiten im Golf von Aden, im Seegebiet vor der Küste
Somalias und in der neuesten Fassung auch in der Arabischen See Rechnung zu
tragen. Derzeit wird an der vierten Version der BMP gearbeitet; der Verband
Deutscher Reeder ist in diese Arbeiten eingebunden. Die IMO sorgt für die
Verbreitung der BMP durch Veröffentlichung in einem Rundschreiben.
Drucksache 17/6715 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode53. Wie überprüft das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
(BSH) die Einhaltung der Gefahrenabwehrpläne und die damit
verbundenen regelmäßigen Übungen der Schiffsbesatzungen?
Der ISPS-Code schreibt vor, dass die Gefahrenabwehrpläne von den
Beauftragten der Gefahrenabwehr für Schiffe im Unternehmen jährlich überprüft und
angepasst/verbessert werden müssen. Die EU-Kommission und die Inspektoren
des BSH führen ISPS-Kontrollen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 324/2008
und der Regel 9 SOLAS Kapitel XI-2 durch. Mit der Umsetzung sind weiter
nach einer Bund-Länder-Vereinbarung die Beamten der Wasserschutzpolizeien
(WSP) betraut, die vom BSH geschult werden.
ISPS-Kontrollen erfolgen nach einer von der Kommission bzw. vom BSH
ausgearbeiteten Checkliste. Hierbei wird auch der Nachweis über die regelmäßig
durchzuführenden Übungen und Schulungen der Besatzung kontrolliert.
54. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die zwischen der
internationalen Reederschaft und der Internationalen Transportarbeiter-
Föderation (ITF) vereinbarten Notfallpläne ab 2011 tatsächlich erarbeitet und
umgesetzt werden?
Die Bundesregierung setzt die Richtlinien und Übereinkommen internationaler
staatlicher Organisationen wie z. B. die der EU oder der IMO um. Private oder
gewerkschaftliche Initiativen werden begrüßt, ihre Erfüllung basiert aber auf
Freiwilligkeit.
55. Findet im Falle einer Geiselnahme eine psychologische Nachbetreuung
der betroffenen Besatzungsmitglieder statt, und wenn ja, durch wen wird
diese veranlasst?
Bei Geiselnahmen von deutschen Besatzungsmitgliedern findet eine
umfassende psychologisch-/psychotherapeutische Behandlung statt. Die
Maßnahmen der Heilbehandlung werden mit allen geeigneten Mitteln, frühzeitig
(§ 26 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VII) und von Amts wegen
(§ 19 SGB IV) erbracht. Die Berufsgenossenschaft Verkehr wird selbständig
(ohne Antrag) aktiv und veranlasst die erforderliche Heilbehandlung
(Offizialmaxime).
56. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die psychischen
Auswirkungen der Geiselopfer unter den deutschen Besatzungsmitgliedern vor,
und wenn ja, beruhen diese Erkenntnisse auf einer psychologischen
Betreuung unmittelbar nach der Freilassung oder auf im Nachhinein bekannt
gewordenen Verfahren zur Anerkennung von Erwerbsminderung oder
Berufsunfähigkeit infolge psychischer Gesundheitsbeeinträchtigungen?
Geiselnahmen deutscher Besatzungsmitglieder sind sehr selten. Insofern wurden
keine besonderen Untersuchungen außerhalb der in der Antwort zu Frage 55
genannten Heilbehandlung veranlasst.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/671557. Wie viele Verfahren zur Anerkennung von Erwerbsunfähigkeit oder -
minderung bzw. Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen nach
Geiselnahmen hat es in den vergangenen 20 Jahren gegeben (bitte in
absoluten Zahlen und in Prozent der Anerkennungen), und in wie vielen
Fällen handelte es sich um Opfer von Piratenüberfällen?
Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 56 verwiesen. Eine statistische
Auswertung der vergangenen 20 Jahre liegt nicht vor. Im Jahre 2011 sind vier
Seeleute nach Piratenüberfällen in laufender psychotherapeutischer Behandlung. In
einem Fall wurde eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent
festgestellt.
58. Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge der Gewerkschaft ver.di,
von deutschen Werften entwickelte technische Innovationen für
Präventionsmaßnahmen an deutschen Schiffen steuerlich zu fördern?
Der Vorschlag wurde in der Arbeitsgruppe nicht behandelt.
59. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der bisherigen
multinationalen militärischen Maßnahmen zum Schutz der Besatzungen und
Handelsschiffe im weltweiten Verkehr, und wie lässt sich die
Kooperation aus ihrer Sicht verbessern?
Die Kräfte der EU-geführten Operation Atalanta haben bisher über 100
mutmaßliche Piraten in Gewahrsam genommen und diese überwiegend an Kenia
und die Seychellen zur Strafverfolgung übergeben. Die Reduzierung der
Erfolgsquote der Piraten, das Aufbringen von Piratenskiffs und Mutterschiffen sowie
die Wiederinbesitznahme von Schiffen sind weitere positive Ergebnisse des
militärischen Handelns am Horn von Afrika. Mit nahezu 200 durchgeführten
Schutzaufträgen für durch das WEP und AMISOM gecharterte Schiffe und dem
sicher begleiteten Transport von über 500 000 Tonnen Hilfsgütern allein für das
WEP ist dieser priorisierte Teil des Auftrages der Operation Atalanta ein
umfassender Erfolg für die humanitäre Hilfe vor Ort.
Neben der EU engagieren sich die NATO, die USA-geführten Combined
Maritime Forces (CMF) und zahlreiche andere Nationen im Indischen Ozean und im
Golf von Aden. Die Koordination der verschiedenen Einheiten in See findet
zwischen den Führern der maritimen Verbände statt. 2009 wurde das Forum
„Shared Awareness and De-Confliction (SHADE)“ mit der Aufgabe der
Koordination militärischer Kräfte geschaffen. In Bahrain finden regelmäßig
Tagungen dieses Gremiums statt. Auch eine der fünf Arbeitsgruppen der
internationalen Kontaktgruppe für die Bekämpfung der Piraterie vor Somalia
(CGPCS) beschäftigt sich mit der zivil-militärischen Koordination.
Die vielen verschiedenen multinationalen und zum Teil wechselnden
militärischen Maßnahmen auf internationaler Ebene so zu koordinieren, dass sie
möglichst schnell und effektiv im Kampf gegen die Piraterie greifen, ist eine
permanente Herausforderung an alle an der Koordinierung beteiligten Stellen.
Drucksache 17/6715 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode60. Auf welchen politischen Ebenen und in welchen internationalen Gremien
setzt sich die Bundesregierung für eine weltweit koordinierte
Vorgehensweise gegen das Piraterie-Problem ein, und welche Initiativen hat sie
bisher ergriffen?
Die Bundesregierung setzt sich in den Gremien der Internationalen
Schifffahrtsorganisation (IMO) für weltweit koordinierte Vorgehensweisen zum Schutz der
Reeder und der Schiffe vor Piraterieangriffen ein. Am 2. Dezember 2009
beschloss die IMO-Vollversammlung zwei Resolutionen zur Piraterie. Im Februar
dieses Jahres beschloss sie einen sechs Punkte umfassenden Aktionsplan. Bei
der letzten Sitzung des Maritimen Sicherheitsausschusses der IMO im Mai 2011
wurden vorläufige Richtlinien zum Einsatz bewaffneter Sicherheitsdienste an
Bord angenommen, da immer mehr Flaggenstaaten diese Dienste an Bord
zulassen und die Mitgliedstaaten der IMO überwiegend die Auffassung vertraten,
dass Richtlinien hilfreich und erforderlich seien.
Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung in der internationalen
Kontaktgruppe für die Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias und ihren
Arbeitsgruppen. Die CGPCS erfüllt den Auftrag der VN-Sicherheitsresolution
1851 (2008) zu verstärkter Koordinierung bei der Bekämpfung der Piraterie vor
Somalia und fördert weitere Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft
hierbei. Die CGPCS ist das Forum aller an der Pirateriebekämpfung beteiligten
Staaten und Organisationen. Auf ihrer Plenarsitzung am 10. September 2009 in
New York beschloss die CGPCS auf der Grundlage eines Vorschlages der
Bundesregierung die Einrichtung eines Trust Funds zur Unterstützung der
Strafverfolgung sowie weiterer Projekte zur Pirateriebekämpfung.
61. Inwieweit wird sich die Bundesregierung für bessere rechtliche
Voraussetzungen einsetzen, um die aufgebrachten Piraten durch geeignete
Staatsorgane inhaftieren zu lassen und die Piratenboote zu
beschlagnahmen, und welche Initiativen hat sie dazu bisher ergriffen?
Die deutschen gesetzlichen Vorschriften reichen für die Durchführung eines
Strafverfahrens in Deutschland aus.
62. Auf welchen politischen Ebenen und in welchen internationalen Gremien
setzt sich die Bundesregierung für die Einrichtung eines internationalen
oder internationalisierten Mechanismus der Strafverfolgung von Piraterie
ein, und welche der derzeit diskutierten Varianten präferiert sie?
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin bei den Vereinten Nationen und hier
insbesondere im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und in der
internationalen Kontaktgruppe für die Bekämpfung der Piraterie vor der Küste von
Somalia für die Einrichtung eines internationalen bzw. internationalisierten
Mechanismus zur Strafverfolgung der Piraterie vor der Küste Somalias ein. In
der Staatengemeinschaft wird aktuell auf Grundlage der Resolution 1976 (2011)
des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 11. April 2011 und dem Bericht
des Generalsekretärs der Vereinten Nationen S/2011/360 vom 15. Juni 2011 der
Vorschlag des ehemaligen Sonderberaters des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen zur Pirateriebekämpfung, Jack Lang, zur Einrichtung eines
spezialisierten somalischen Piraterie-Gerichtshofs in einem der Nachbarstaaten
Somalias mit internationalen Elementen und internationaler Unterstützung diskutiert
und geprüft. Diesen Vorschlag unterstützt die Bundesregierung sowohl im
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als auch in der Kontaktgruppe für die Be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/6715kämpfung der Piraterie vor der Küste von Somalia. Andere ebenfalls von der
Bundesregierung unterstützte Vorschläge zur Einrichtung internationaler bzw.
internationalisierter Mechanismen zur Strafverfolgung der Piraterie fanden
nicht die notwendige internationale Unterstützung.
63. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung auf nationaler und
internationaler Ebene, um die Ursachen der Piraterie an Land zu
bekämpfen?
Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der internationalen
Gemeinschaft um die Entwicklung tragfähiger Strukturen in Somalia, die mittel- und
langfristig auch der Piraterie die Grundlage entziehen können. Wesentlicher
Ansatzpunkt ist dabei die Zusammenarbeit mit den somalischen
Übergangsinstitutionen (Transitional Federal Institutions, TFI), die auch über den August
2011 hinaus agieren werden. Die seit 2007 in Somalia tätige Mission der
Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) wächst derzeit auf eine vom VN-
Sicherheitsrat mandatierte Stärke von 12 000 Mann an. Die Mission wird von
der EU und in diesem Rahmen auch von der Bundesregierung durch finanzielle
Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe unterstützt.
Als weiteres Element der landseitigen Stabilisierung und Befriedung der Lage
in Somalia beabsichtigt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit lokalen
Gebieten besonderer Sicherheit und Stabilität, sogenannten Sicherheitsinseln,
zu intensivieren. Dies sind insbesondere die Regionen von Somaliland und
Puntland. Eine Zusammenarbeit mit diesen Regionen ist mit den TFI
abzustimmen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]