[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7280
17. Wahlperiode 04. 10. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Andrej Hunko, Ulla Jelpke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6401 –
Colonia Dignidad
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der deutsche Arzt Hartmut Hopp, oftmals als die rechte Hand Paul Schäfers –
des Chefs der berüchtigten Deutschen-Siedlung Colonia Dignidad (CD) –
bezeichnet, hat sich chilenischen und deutschen Medienberichten zufolge unter
Umgehung einer Ausreisesperre der chilenischen Justiz in die Bundesrepublik
Deutschland geflüchtet. Die 1961 von dem Deutschen Paul Schäfer
gegründete CD (offiziell „Sociedad Benefactora y Educacional Dignidad), heute
Villa Baviera (VB), war bis vor kurzem ein auslandsdeutsches, festungsartig
ausgebautes Siedlungsareal in Chile. In der CD, in der noch immer ca. 280
Menschen leben sollen, wurden jahrzehntelang schwerste
Menschenrechtsverletzungen begangen. Regimegegner wurden systematisch gefoltert und
ermordet, deutsche und chilenische Kinder systematisch jahrzehntelang und
tausendfach sexuell misshandelt und missbraucht.
Hartmut Hopp, der in der Führungsriege der CD die Rolle des
„Außenministers“ einnahm, stand kurz vor einem Haftantritt. Wegen seiner
Beteiligung am systematischen sexuellen Missbrauch in der CD war Hartmut Hopp
im Januar 2011 in zweiter Instanz zu fünf Jahren Haft verurteilt worden und
lediglich bis zur rechtskräftigen Bestätigung des Urteils durch den Obersten
Gerichtshof unter Auflagen auf freiem Fuß. Weiterhin steht er in Chile wegen
Bildung einer kriminellen Vereinigung und in einem weiteren Verfahren
wegen der Entführung und Ermordung von drei chilenischen Diktaturgegnern
vor Gericht. Eine Haftstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (Fund
eines umfangreichen Kriegswaffenarsenals in der CD) hat er bereits verbüßt.
Hartmut Hopp war in der CD für das „Chemielabor“ zuständig, in dem in
Zusammenarbeit mit dem „Chemiker“ des chilenischen Geheimdienstes Eugenio
Berríos Gift- und Nervengase hergestellt worden sein sollen. Hartmut Hopp
wird auch im Verfahren um den Mord mit Nervengiften am ehemaligen
chilenischen Präsidenten Eduardo Frei Montalva erwähnt (vgl. z. B. Ciperchile,
23. Mai 2011). Die chilenische Justiz hat nach Informationen von „AFP“
(24. Mai 2011) einen internationalen Haftbefehl gegen Hartmut Hopp erlassen.
Acht weitere Mitglieder aus der ehemaligen Führungsriege der CD, darunter
u. a. Gerhard Mücke, der ehemalige Sicherheitschef der CD, Gisela Seewald,
die ehemalige Leiterin des Krankenhauses der CD sowie das ehemalige Mit- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. September 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7280 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeglied der Leibstandarte Adolf Hitler, Kurt Schnellenkamp, wurden am 23. Mai
2011 u. a. wegen Fluchtgefahr verhaftet und in ein Hochsicherheits- und ein
Frauengefängnis in der Hauptstadt Santiago gebracht. Zwei weitere gesuchte
Personen stellten sich nach Angaben der „taz“ (26. Mai 2011) mittlerweile
den Behörden.
Der 66-jährige Hartmut Hopp sei nach Deutschland geflüchtet, um seinen
Haftstrafen in Chile zu entgehen. Chile verurteilt Angeklagte nicht in
Abwesenheit, sondern stellt bei Abwesenheit des Angeklagten das Verfahren
(zeitweise) ein. Hartmut Hopp verlässt sich darauf, dass die Bundesrepublik
Deutschland eigene Staatsbürger nicht ausliefert. Er ist nicht das einzige
Mitglied der CD, das diese gesetzliche Regelung ausnutzt. Die chilenische
Zeitung „La Segunda“ berichtete am 27. Mai 2011, dass sich in den letzten Jahren
insgesamt zehn Mitglieder der CD, die von der chilenischen Justiz flüchtig
sind, in die Bundesrepublik Deutschland abgesetzt haben. Prominentester
Justizflüchtling neben Hartmut Hopp war dabei der Finanzchef der Sekte Albert
Schreiber, der, ohne dass gegen ihn in Deutschland Anklage erhoben worden
war, 2007 in Krefeld verstarb. Die deutsche Justiz hatte eine Auslieferung
nach Chile abgelehnt. Albert Schreiber war, neben anderen Anschuldigungen,
im Verdacht an massiven Geldwäschedelikten der CD beteiligt gewesen zu
sein. Seine Familienangehörigen, die teilweise auch justizflüchtig sind, leben
heute noch in der Umgebung Krefelds. Auch Hartmut Hopp soll in den letzten
Wochen Krefeld aufgesucht haben, da viele ehemalige CD-Mitglieder dort die
Sekte „Freie Volksmission Krefeld“ von Missionar Ewald Frank besuchen.
Ewald Frank hatte nach Inhaftierung Paul Schäfers mehrfach die CD besucht
und dort um Anhänger geworben, woraufhin er von Chile mit einer
Einreisesperre belegt wurde.
Chilenischen Medien zufolge haben Ende Mai 2011 chilenische
christdemokratische Politiker, die auf Deutschlandbesuch waren, im Gespräch mit der
Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel und dem Präsidenten des Deutschen
Bundestages, Dr. Norbert Lammert, den Fall Hartmut Hopp thematisiert und
um eine tatkräftige Mithilfe der Bundesregierung bei der Festnahme und
Auslieferung von Hartmut Hopp nach Chile gebeten. Die Senatorin Ximena
Rincón erklärte nach dem Gespräch mit Bundestagspräsidenten Dr. Norbert
Lammert gegenüber chilenischen Medien: „Wir haben dem Präsidenten des
deutschen Parlaments die Wichtigkeit, die dieser Fall für unser Land hat,
dargelegt. Hopp ist nicht irgendein [Justiz-]Flüchtling, er ist eine der
Führungspersonen eines Geländes, auf dem ein Folterzentrum betrieben wurde. Wir
vertrauen darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihres
Eintretens für die Gerechtigkeit und die Einhaltung der Menschenrechte Hopp
auffinden und festnehmen wird, falls er sich tatsächlich auf deutschen
Staatsgebiet aufhält; dies wird es uns ermöglichen, den Prozess wegen Bildung einer
kriminellen Vereinigung, in dessen Rahmen er angeklagt ist, zu Ende zu
führen.“ (vgl. EL MERCURIO, online, 25. Mai 2011).
Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt seit 1985 im Fall Colonia Dignidad und
spätestens seit der Bundestagsanhörung im Unterausschuss für
Menschenrechte und Humanitäre Hilfe am 22. Februar 1988 auch gegen Hartmut Hopp.
Mehrere Opfer der CD haben bei der Staatsanwaltschaft Bonn Anzeige
erstattet. Diese Ermittlungen, im Rahmen derer bereits Dutzende von Zeuginnen
und Zeugen vernommen worden sind, haben bislang zu keiner
Anklageerhebung geführt.
Die kriminelle Führung der CD, die nachweislich Kontakte zur rechtsextremen
chilenischen Gruppierung „Patria y Libertad“ hatte, unterstützte den Putsch des
chilenischen Militärs unter Führung von General Augusto Pinochet am
11. September 1973. Dabei sollen unter Ausnutzung zollrechtlicher Vorteile
Waffen und Munition von Deutschland über den Seeweg illegal nach Chile
eingeschleust worden sein, welche sowohl innerhalb des Komplexes wie auch
durch die „Patria y Libertad“ Verwendung fanden. Die Kolonie wurde während
der Militärdiktatur zu einem von fünf geheimen chilenischen
Militärstützpunkten, die mit Hilfe des ehemaligen deutschen Wehrmachtsoffiziers und
Nationalsozialisten Hans-Ulrich Rudel eingerichtet worden sein sollen, um im Kriegsfall
einen militärischen Gegenschlag gegen Argentinien führen zu können (vgl.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7280Kleine Anfrage der Fraktion der PDS auf Bundestagsdrucksache 14/7549). Das
mit unterirdischen Bunkern, Kommandozentralen und einem umfassenden
geheimen Warn- und Überwachungssystem ausgestattete Folterzentrum war auch
eine Operationsbasis des Pinochet-Geheimdienstes „Dirección de Inteligencia
Nacional“ (DINA). Außer Folterungen erlitten die dort gefangen Gehaltenen
Zwangsarbeit und verbrecherische medizinische Versuche, unter anderem mit
Giftgas, an dessen Herstellung und Schmuggel die CD direkt beteiligt gewesen
sein soll. Nach Angaben von Gerhard Mücke wurden auf dem Gelände der
Kolonie 22 Regimegegner ermordet und anschließend deren Leichen
verbrannt. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS (zu
Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 14/7867) wies die Bundesregierung darauf
hin, dass am 20. September 2000 die chilenische Polizei eine Razzia auf dem
Gelände der Colonia Dignidad durchgeführt habe. Anschließend hätten Polizei
und Justiz öffentlich mitgeteilt, dass bei der Razzia festgestellt wurde, dass das
Anwesen nicht nur über einen umfangreichen Überwachungsapparat verfüge,
sondern „auch eine als ‚Geheimarchiv‘ bezeichnete Dokumentensammlung
sichergestellt worden sei“.
Nach Recherchen von Gero Gemballa, der mehrere Bücher zur CD verfasst
hat, stellte die CD ein institutionalisiertes Geflecht aus deutschen,
chilenischen und internationalen Wirtschafts- und Geheimdienstinteressen,
Waffenschieberei und aktiver Komplizenschaft bei der Liquidierung von Gegnern des
Pinochet-Regimes dar. Insbesondere das ehemalige Mitglied der Waffen-SS
Gerhard Mertins, der zusammen mit SS-Standartenführer Otto Skorzeny 1963
im schweizerischen Vevey die Exportfirma MEREX AG gründete und
jahrelang deutsche Waffen ins Ausland exportierte, spielte dabei eine
entscheidende Rolle. 1978 gründete Gerhard Mertins den „Freundeskreis Colonia
Dignidad“, der die schon damals durch Foltervorwürfe in Verruf geratene
deutsche Siedlung im Süden von Chile unterstützte und dem verschiedene
bundesdeutsche Politiker angehört haben sollen.
Sowohl Chile als auch Deutschland haben sich jahrzehntelang mit der
Aufklärung und Aufarbeitung dieser Menschenrechtsverbrechen sehr schwer getan.
Während dies im Fall Chiles mit der Zusammenarbeit des chilenischen Staates
und der Colonia Dignidad bei Folter, Mord und Waffenhandel während der
Pinochet-Diktatur (1973 bis 1990) zumindest teilweise erklärt werden kann,
liegen die Gründe für die äußerst zurückhaltende Haltung deutscher Behörden
noch weitgehend im Dunklen. Dies liegt nicht zuletzt an der Weigerung von
Auswärtigem Amt (AA) und Bundesnachrichtendienst (BND),
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Journalistinnen und Journalisten Zugang
zu Hunderten von Aktenordnern, die in den Archiven, Geheimarchiven und in
den Referaten der jeweiligen Behörde aufbewahrt werden, Zugang zu
gewähren. Die Opfervereinigung „Not- und Interessengemeinschaft der
Geschädigten der Colonia Dignidad“ hat in den letzten 23 Jahren vielfach die
Bundesregierung zur vollständigen Aufklärung und Aufarbeitung der Verbrechen der
CD aufgefordert und sich in einem offenen Brief an den Bundesminister
Dr. Guido Westerwelle, im Dezember 2010 für eine Aktenfreigabe für die
wissenschaftliche Aufarbeitung des Falls CD eingesetzt.
Mehrere Wissenschaftler und Journalisten haben in den letzten Jahren
Akteneinsicht zum Themenkomplex CD beim AA und beim BND beantragt.
Bislang wurde nur ein sehr geringer Teil des Aktenmaterials von AA und BND
zur Einsicht freigegeben (seitens des BND nur 22 Seiten, seitens des AA
lediglich Aktenbestände die älter als 30 Jahre sind). In Rahmen zweier
Klageverfahren beim Berliner Verwaltungsgericht eines Wissenschaftlers auf
Akteneinsicht beim AA zur Colonia Dignidad auf Grundlage von
Bundesarchivgesetz und Informationsfreiheitsgesetz argumentiert das AA, dass eine
Akteneinsicht nicht möglich sei, da die deutsch-chilenischen Beziehungen
möglicherweise irreparabel geschädigt werden könnten durch eine Freigabe
des Aktenmaterials zur wissenschaftlichen Auswertung. Auch sprächen
umfangreiche Geheimhaltungs- und Datenschutzgründe gegen eine
wissenschaftliche Aufarbeitung des Themenkomplexes CD, die ohnehin nicht im
amtlichen Interesse der Bundesregierung liege.
Drucksache 17/7280 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIn der Bundestagsdebatte am 15. November 2001 über den
fraktionsübergreifenden Antrag „Hilfe für die Opfer der Colonia Dignidad“
(Bundestagsdrucksache 14/7444) erklärten alle Fraktionen (einschließlich der CDU/CSU, die
den Tenor des Antrags ablehnte und sich enthielt), „die Notwendigkeit, dieses
gemeinsame dunkle Kapitel deutsch-chilenischer Vergangenheit intensiv
aufzuarbeiten und schnellstmöglich darauf hinzuwirken, dass die
Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und den Opfern möglichst bald eine
Schadensgutmachung zukommt.“ (Abgeordneter Klaus-Jürgen Hettrich,
CDU/CSU).
Der damalige Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Christoph Zöpel,
erklärte in der Debatte für die Bundesregierung, dass sich diese schon seit den
60er- Jahren mit der CD beschäftige. Oberste Priorität gelte der Hilfe für die
Opfer, zu der neben Angeboten der konsularischen Betreuung für die
Angehörigen der CD auch nicht näher konkretisierte Vorkehrungen für eine
Hilfestellung für Ausstiegswillige gehören sollten. Der Staatsminister betonte, „dass
ein nachhaltiges deutsches Interesse an der Ahndung der auf chilenischem
Boden an deutschen Staatsbürgern begangenen Straftaten fortbesteht“ und die
Bundesregierung ihr Möglichstes tue, „um die chilenischen Bemühungen zu
unterstützen, Paul Schäfer habhaft zu werden und seinen Opfern zu helfen.“
Am 16. Mai 2002 verabschiedete der Deutsche Bundestag einen Antrag zu
Hilfsmaßnahmen für die Opfer der CD, in dem das große Leid der
Koloniebewohner anerkannt und angekündigt wird, dass der Deutsche Bundestag alles
in seiner Macht Stehende tun werde, „damit die fortwährenden
schwerwiegenden Menschenrechtsverstöße innerhalb der Colonia Dignidad wirksam
abgestellt werden.“ In dem Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich
für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe in Chile mit deutscher Beteiligung
einzusetzen, die ein Strategiepapier zur Lösung des Problems der CD erstellen
sollte. Zu den geforderten Maßnahmen gehörten außerdem eine
psychologische Betreuung der Koloniebewohner, die sich aus der Abhängigkeit von der
kriminellen Führungsgruppe der CD lösen und die Schaffung eines Fonds für
Hilfsmaßnahmen für Koloniebewohner.
Ferner sah der Beschluss des Deutschen Bundestages vor, dass deutsche
Experten die chilenischen Behörden und Justiz bei der Aufklärung des CD-
Komplexes unterstützen sollten. Die Interamerikanische
Menschenrechtskommission (CIDH) sollte ebenso eingeschaltet werden wie die UN-
Menschenrechtskommission und die UN-Kinderkommission. In ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage „Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Colonia Dignidad“
(Bundestagsdrucksache 14/9818) der Fraktion der PDS berichtete die Bundesregierung
über Gespräche mit der chilenischen Regierung, in denen die in dem Antrag
enthaltenen Vorschläge – darunter auch die Frage der Einsetzung einer
Arbeitsgruppe in Chile – thematisiert wurden und dass zum damaligen Zeitpunkt
noch keine konkreten Ergebnisse vorlägen, da die Gespräche noch nicht
abgeschlossen gewesen seien. In ihrer Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
kündigte die Bundesregierung an, dass sie „dem Deutschen Bundestag zu
dieser Frage entsprechend Teil II Nr. 6 des oben zu Frage 1 genannten Antrags
innerhalb von 12 Monaten berichten“ wird. Der Beschluss vom 16. Mai 2002
sah in Teil II Nummer 6 der Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache
14/8511 einen entsprechenden Bericht der Bundesregierung an den Deutschen
Bundestag nach zwölf Monaten vor, der für Mai 2003 angekündigt wurde.
In einem Bericht des AA zum Haushalt 2011, Einzelplan 05 (Kapitel 05 02
Titel 687 43), vom 10. Oktober 2010 zur VB, heißt es zur Begründung der im
Regierungsentwurf vorgesehenen 245 000 Euro: „Zur Sicherung des durch die
Krisenintervention Erreichten und zur dauerhaften Vermeidung eines
Rückfalls in frühere Herrschaftsmechanismen hat eine professionelle
psychologische Betreuung der Bewohner der Villa Baviera seit 2009 beigetragen“ und
weiter sei zur „Sicherung der Überlebensfähigkeit der Villa Baviera […] eine
wirtschaftliche Konsolidierung nötig“. Um die wirtschaftliche
Handlungsfähigkeit der Sekte zu fördern habe die Bundesregierung, neben einer rechtlichen
Organisationsberatung durch einen bekannten chilenischen Wirtschaftsanwalt,
insbesondere durch das Heranziehen der Deutschen Gesellschaft für Techni-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7280sche Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und des Senior Experten Service (SES)
Unterstützung geleistet und wolle dies auch weiterhin tun.
Nachdem es Paul Schäfer acht Jahre gelang, sich einer Verhaftung erfolgreich
zu entziehen, wurde er am 10. März 2005 in Argentinien festgenommen und
zwei Tage später an die chilenische Staatsanwaltschaft übergeben. Im
November 2004 war Paul Schäfer bereits in Abwesenheit von einem chilenischen
Gericht des sexuellen Missbrauchs von 27 Kindern für schuldig befunden
worden. Im März 2005 erhoben die chilenischen Behörden Anklage wegen
Entführung im Zusammenhang mit dem Verschwinden des Dissidenten Alvaro
Vallejos und im Dezember 2005 erfolgte eine weitere Anklage, nachdem
Gisela Seewald, die ehemalige Leiterin der Klinik der CD, gestanden hatte,
Kinder mit Elektroschocks gequält und unnötigen „psychiatrischen
Behandlungen“ unterzogen zu haben, um sie gefügig zu machen. In der
Anklageschrift wurde Paul Schäfer und Gisela Seewald unter anderem vorgeworfen,
acht Kinder deutscher Herkunft ihren Eltern entrissen und schwer misshandelt
zu haben. Am 24. Mai 2006 wurde Paul Schäfer schließlich des Missbrauchs
von chilenischen Kindern in 25 Fällen für schuldig befunden und zu einer
Haftstrafe von 20 Jahren und Zahlungen von insgesamt 770 Mio. Pesos
(ungefähr 1,5 Mio. US-Dollar) an elf Jugendliche verurteilt, deren Vertreter Klage
eingereicht hatten. Die vom Gericht verhängten
Wiedergutmachungszahlungen sind bis zum heutigen Tag nicht bei den Opfern angekommen. Zu
weiteren drei Jahren Gefängnis wurde Paul Schäfer am 14. Mai 2009 wegen
Körperverletzung in acht Fällen verurteilt. Auch in diesem Fall waren die Opfer
Kinder, die Paul Schäfer zwischen 1970 und 1980 im Spital der Siedlung mit
Psychopharmaka gequält hatte.
Im Alter von 88 Jahren starb Paul Schäfer am 24. April 2010 an einem
Herzleiden in einem Gefängnishospital in Santiago de Chile.
Für die Opfer der CD hat es bislang keinerlei Entschädigungsmaßnahmen
seitens Chile oder der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Die CD hat im
Rahmen einer gerichtlichen Vereinbarung Hypotheken im Wert von ca. 6 Mio.
US-Dollar zur Verfügung gestellt, die nach rechtskräftigen
Gerichtsentscheidungen den betreffenden Opfern zufließen sollen. Dazu ist es jedoch bislang
aufgrund der langwierigen Verfahren nicht gekommen. Viele Opfer leben
unterdessen in sehr prekären Verhältnissen und verfügen über keinerlei Mittel
oder Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen, um trotz ihrer
gesundheitlichen Probleme und Traumatisierungen einen würdevollen Lebensunterhalt
zu bestreiten. Von den 26 Opfern, die 1996 Paul Schäfer wegen sexuellem
Missbrauchs angeklagt hatten, sind zwei inzwischen verstorben, ohne
Entschädigung erhalten zu haben.
1. Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf den Gesamtkomplex der CD?
Seit 2004 gibt es einen – durch die Bundesrepublik Deutschland und die
Republik Chile befürworteten und unterstützten – Neuanfang und Öffnungsprozess
sowie eine zunehmende Integration der Villa Baviera (VB) in die chilenische
Gesellschaft. In der VB leben heute rd. 160 Personen, davon rd. 65 im
Rentenalter, rd. 70 im erwerbsfähigen Alter und rd. 25 minderjährige Kinder. Ihre
Lebensgrundlage ist – neben deutschen und chilenischen Rentenzahlungen –
die Wirtschaftstätigkeit der VB, die von der jetzigen jungen
Führungsgeneration geleitet wird. Diese hat zumindest teilweise selber unter der vormaligen
Führung um Paul Schäfer gelitten.
Die VB ist wirtschaftlich im Wesentlichen in drei Unternehmen organisiert:
Cerro Florido (Landwirtschaft), Abratec (Steinbruch, Restaurants) und Prodal
(Bäckerei und Fleischerei). Die CD/VB steht seit Jahrzehnten auf der
innenpolitischen Agenda in Chile und in Deutschland und ist daher Bestandteil der
bilateralen Beziehungen. In den politischen Kontakten zwischen Deutschland
und Chile (z. B. bei den Staatssekretärskonsultationen im September 2009 im
Auswärtigen Amt) haben beide Seiten die gemeinsame Verantwortung und den
Drucksache 17/7280 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWillen zur Zusammenarbeit für die Zukunft der VB betont. Die strafrechtliche
Aufarbeitung der von Angehörigen der Ex-CD begangenen Delikte durch die
chilenische Justiz (bei der die deutschen Justizbehörden u. a. aufgrund von
Rechtshilfe-Ersuchen mitwirken) ist weit fortgeschritten, bleibt allerdings
zeitaufwändig. Eine Reihe von Verfahren sind trotz jahrelanger Dauer noch nicht
abgeschlossen, Urteile der ersten und zweiten Instanz sind aufgrund von
Berufungsverfahren noch nicht rechtskräftig. Die Rechtskraft der Urteile ist auch
Voraussetzung dafür, dass die in einigen Prozessen neben Haftstrafen gerichtlich
verfügten Schadensersatzzahlungen an Opfer der Ex-CD erfolgen können. Die
zweitinstanzlich aber noch nicht rechtskräftig verurteilten ehemaligen Mittäter
von Paul Schäfer sind weiterhin auf freiem Fuß, einige von ihnen sind in die VB
zurückgekehrt. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die heutige CD, bzw. VB politisch, und
wie charakterisiert sie die VB bezüglich ihrer organisatorischen und
ideologischen Ausrichtung und Struktur?
Die VB und ihre heutigen Bewohner sind nach Kenntnis der Bundesregierung
ernsthaft darum bemüht, sich in die örtlichen chilenischen Strukturen zu
integrieren. Dabei gibt es eine Reihe von positiven Entwicklungen. Schule und
Kindergarten sind z. B. mittlerweile staatlich anerkannt und auch für Familien
von außerhalb der VB attraktive Einrichtungen.
Wichtige Posten innerhalb der VB, wie etwa die Geschäftsführer der VB-
eigenen Unternehmen, werden von den Bewohnern in einem insgesamt
transparenten Prozess bzw. im Konsens besetzt. Die Unternehmen im Bereich
Gastronomie, Landwirtschaft und Tourismus haben sich im Zuge der notwendigen
Modernisierung gegenüber Besuchern, Kunden und neu gewonnenen
Mitarbeitern geöffnet. Eine ideologische Ausrichtung kann nicht festgestellt werden.
3. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie die Ländereien,
Firmen und sonstigen Vermögenswerte der CD unter den ehemaligen
Mitgliedern aufgeteilt wurden (falls ja, bitte aufführen)?
Die Vermögenswerte der CD wurden Ende der 80er-Jahre in das Eigentum
mehrerer seinerzeit gegründeter Aktiengesellschaften nach chilenischem Recht
übertragen, deren Aktionäre die damaligen Mitglieder der CD waren. Diese
Aktien haben seither – insbesondere durch Erbschaften und Käufe/Verkäufe –
z. T. die Eigentümer gewechselt. Nähere Erkenntnisse hierzu liegen der
Bundesregierung nicht vor.
4. Wie viele der ehemaligen Mitglieder der CD leben heute noch in der VB,
und befinden sich darunter auch Mitglieder der ehemaligen Führungsriege
um Paul Schäfer?
Wenn ja, um wen handelt es sich dabei, welche Funktionen haben diese
heute innerhalb der VB, und wer von ihnen besitzt die deutsche
Staatsbürgerschaft, und wer besitzt sowohl die chilenische, als auch die deutsche
Staatsbürgerschaft?
Soweit der deutschen Botschaft in Santiago bekannt, leben in der VB derzeit
rd. 160 Personen. Die meisten von ihnen besitzen die deutsche
Staatsangehörigkeit. Soweit sie in Chile geboren sind, besitzen sie außerdem die
chilenische Staatsangehörigkeit. Zu den Bewohnern der VB gehören auch
Mitglieder der ehemaligen Führungsriege um Paul Schäfer. Um wen es sich dabei im
Einzelnen handelt, ist nicht mit Sicherheit festzustellen, da in Chile keine Mel-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7280depflicht existiert und die chilenische Regierung die Wohnsitznahme in der VB
nicht reguliert. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
5. Wie ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung die Bilanz der
juristischen Aufarbeitung der Verbrechen der CD?
Gegen welche Mitglieder der CD wurden Strafverfahren vor chilenischen
oder deutschen Gerichten aus welchen Gründen eingeleitet, und wie
endeten diese Verfahren, bzw. wie ist deren momentaner Stand?
Da deutsche Strafverfahren in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften und
Gerichte der Bundesländer fallen, sind der Bundesregierung die Entwicklungen
dieser Verfahren bzw. die Arten der Verfahrensbeendigung nur insoweit
bekannt, wie sie sich aus den von deutschen Staatsanwaltschaften oder Gerichten
gegenüber der Bundesregierung gestellten Rechtshilfeersuchen ergeben.
Dem Bundesamt für Justiz sind aufgrund dieser Rechtshilfeersuchen deutsche
Ermittlungsverfahren gegen folgende Personen bekannt: Paul Schäfer, Albert
Schreiber, Hartmut Hopp, Gisela Seewald, Hugo Baar, Erwin Fege, Wilhelm
Malessa, Gerhard Mücke, Kurt Schnellenkamp, Gerd Seewald, Lilli Nill
Goering, Ernst Schreiber Nill.
Die deutschen Ermittlungsverfahren wurden wegen Freiheitsberaubung,
sexuellen Missbrauchs von Kindern, Entführung, Beihilfe zum Mord, Mord und
Folterhandlungen eingeleitet.
In Chile wurden seit 2004 in insgesamt vier Strafverfahren Angehörige der CD
wegen sexuellen Missbrauchs oder mittäterschaftlichen sexuellen Missbrauchs
Minderjähriger und Strafvereitelung zu Freiheitsstrafen sowie zu
Entschädigungszahlungen in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro verurteilt. Im Einzelnen
betreffen die Urteile: Paul Schäfer, Hartmut Hopp, Gerd Seewald, Gerhard Mücke,
Kurt Schnellenkamp, Gunter Schaffrik, Dennys Alvear, Uwe Cöllen, Rudolf
Cöllen, Wolfgang Müller Altevogt, Alfred Gerlach, Wolfgang Zeitner, Peter
Schmidt und Rebeca Schäfer.
Gegen diese Urteile legten die Angeklagten Berufung ein. Das Verfahren gegen
Paul Schäfer wurde wegen seines Todes im Jahre 2010 eingestellt. Das
chilenische Appellationsgericht hat im Januar 2011 die Mehrzahl dieser
erstinstanzlichen Urteile bestätigt, das dazu ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verteidigung, die chilenische Jugendschutzbehörde „Sename“ sowie der
Anwalt der Opfer haben Revision beim chilenischen Obersten Gerichtshof
eingelegt.
Ein erstinstanzliches Urteil gegen Paul Schäfer, Kurt Schnellenkamp, Karl van
den Berg und Hartmut Hopp in einem Verfahren wegen illegalen
Waffenbesitzes, -kaufs und -produktion wurde von einem Berufungsgericht 2007 revidiert.
Insbesondere reduzierte das Berufungsgericht die Haftdauer in den meisten
Fällen, in einigen Fällen wurde sie zur Bewährung ausgesetzt. Hartmut Hopp
wurde zu einer Haftstrafe von 90 Tagen verurteilt. 2008 wurde dieses Urteil
vom Obersten Gerichtshof bestätigt und erlangte damit Rechtskraft.
Im Jahr 2008 wurde Paul Schäfer wegen Beihilfe zum Mord an Miguel Becerra,
einem Agenten des chilenischen Geheimdienstes DINA, zu sieben Jahren
Freiheitsstrafe, die ehemaligen CD-Mitglieder Kurt Schnellenkamp und Rudolf
Cöllen zu je 541 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt.
Seit 2006 ist ein Verfahren gegen 14 Angehörige der CD wegen Bildung einer
kriminellen Vereinigung anhängig. Die Ermittlungen hierzu dauern an, ein
Urteil ist noch nicht ergangen.
Drucksache 17/7280 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEin weiteres Ermittlungsverfahren ist derzeit im Zusammenhang mit dem
„Verschwinden“ von Gegnern des damaligen chilenischen Regimes in den 70er-
Jahren anhängig. Das Verfahren erstreckt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
noch auf Hartmut Hopp, Gerhard Mücke und Karl van den Berg. In einem ersten
Urteil in dieser Sache vom 29. Juni 2011 wurde Gerd Seewald freigesprochen.
6. Wieso kam es nach der Aufdeckung der Verbrechen nicht zur Auflösung
der CD, bei der dann die Vermögenswerte der Sekte eingezogen und in
einen Hilfsfonds für die Opfer der CD hätten überführt werden können?
Entscheidungen über die CD und deren Vermögen, das in Chile belegen ist,
obliegen allein den zuständigen chilenischen Stellen.
7. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass offenbar sämtliche
Führungsmitglieder der CD, die aktuell in Chile verhaftet wurden, auf
dem Gelände der VB lebten und auch dort verhaftet wurden?
Die deutsche Botschaft in Santiago hat in Gesprächen, die sie u. a. im Rahmen
der vom Deutschen Bundestag ab 2002 beschlossenen Maßnahmen zur Hilfe
für die Opfer der CD geführt hat, gegenüber Mitgliedern der VB in den letzten
Jahren mehrfach deutlich gemacht, dass die fortbestehende Anwesenheit
einiger ehemaliger Führungsmitglieder der CD auf dem Gelände der VB aus Sicht
der Bundesregierung für einen glaubwürdigen Neuanfang der VB sehr
problematisch ist.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Fluchtumstände
von Hartmut Hopp, und hat sie Erkenntnisse darüber, ob und wenn ja,
wer ihm bei seiner Flucht geholfen hat?
Über die Fluchtumstände oder mögliche Fluchthelfer von Hartmut Hopp liegen
der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor.
9. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den aktuellen Aufenthaltsort
von Hartmut Hopp und kann sie die Medienberichte bestätigen, wonach
er sich in der Bundesrepublik Deutschland, vermutlich in Krefeld,
aufhält?
Hat es evtl. sogar bereits Gespräche zwischen Hartmut Hopp und
deutschen Stellen gegeben?
Wenn ja, hat sie das den chilenischen Stellen mitgeteilt?
Wenn nein, wird sie entsprechende Ermittlungen zum Aufenthaltsort von
Hartmut Hopp einleiten?
Nach jüngsten Erkenntnissen befindet sich Hartmut Hopp in der
Bundesrepublik Deutschland. Dies ist den chilenischen Behörden schriftlich mitgeteilt
worden. Zu Hartmut Hopp hat die Bundesregierung keinen Kontakt.
10. Wie hat die Bundesregierung auf dass Anliegen einer Delegation
chilenischer christdemokratischer Politikerinnen und Politiker (darunter der
Vorsitzende der PDC, Senator Walker), die Ende Mai 2011 in Berlin mit
der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel und dem Bundestagspräsidenten
Dr. Norbert Lammert zusammengekommen sind und die
Bundesregierung in diesen Gesprächen gebeten haben, die Festnahme Hartmut Hopps
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7280und seine Überstellung an chilenische Justizbehörden zu veranlassen,
reagiert?
Die CD als solche sowie eine diesbezügliche Bitte waren nicht Teil eines
Gesprächs zwischen der Bundeskanzlerin und der Gruppe chilenischer
christlichdemokratischer Politikerinnen und Politiker Ende Mai 2011.
11. Haben nach dem Untertauchen des Hartmut Hopp diesbezüglich
Gespräche mit den zuständigen chilenischen Stellen stattgefunden?
Haben die chilenischen Stellen gegenüber der Bundesregierung bereits
ihre Absicht geäußert, sie um Vollstreckungshilfe zu ersuchen, sobald das
chilenische Urteil rechtskräftig wird?
Die deutsche Botschaft in Santiago hat nach dem Untertauchen des Hartmut
Hopp keine Gespräche mit den zuständigen chilenischen Stellen hierüber
geführt. Die Regierung der Republik Chile hat noch kein diesbezügliches
Ersuchen an die Bundesregierung gestellt (Stand: 22. September 2011).
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass in der Vergangenheit
chilenische Rechtshilfeersuchen und Auslieferungsersuchen von
deutschen Justizbehörden abgelehnt wurden?
Um welche Fälle handelte es sich jeweils (bitte Fälle mit Datum und
Tatvorwürfe auflisten)?
Eine Ablehnung chilenischer Rechtshilfeersuchen ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Zwei Ersuchen der chilenischen Behörden um Auslieferung
deutscher Staatsangehöriger wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung aus
dem Jahr 2006 wurden abgelehnt, da eine Auslieferung eigener
Staatsangehöriger nach Artikel 16 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) unzulässig ist.
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass in der Vergangenheit
deutsche Rechtshilfeersuchen und Auslieferungsersuchen von
chilenischen Justizbehörden abgelehnt wurden?
Um welche Fälle handelte es sich jeweils (bitte Fälle mit Datum und
Tatvorwürfe auflisten)?
Zwei Rechtshilfeersuchen in einem Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs
von Kindern wurden 1997 von Chile mit der Begründung abgewiesen, dass in
Chile ein eigenes Verfahren geführt werde und somit Chile allein zuständig sei.
Ein Ersuchen der deutschen Behörden aus dem Jahr 2002 um Auslieferung
eines deutschen Staatsangehörigen wegen Vergewaltigung wurde im Jahr 2004
abgelehnt. Auslieferungsersuchen im Zusammenhang mit der CD wurden nicht
an Chile gestellt.
14. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich mehrere ehemalige Mitglieder
der CD, die in Chile per Haftbefehl gesucht werden, in der
Bundesrepublik Deutschland aufhalten sollen?
Wenn ja,
a) um wie viele Personen handelt es sich dabei,
b) gegen wie viele dieser Personen ermitteln deutsche Behörden und ggf.
zu welchen Ergebnissen haben diese Ermittlungen geführt?
Drucksache 17/7280 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAuf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Der Bundesregierung ist zudem der
Fall des Hans-Jürgen Riesland bekannt, dessen Auslieferung nach Chile
aufgrund seiner deutschen Staatsbürgerschaft nicht erfolgen konnte. Ferner ist
bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Bonn unter dem Aktenzeichen 555 Js 223/06
in Deutschland zum Komplex der Colonia Dignidad Ermittlungen geführt hat.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass von der
chilenischen Justiz gesuchte CD-Mitglieder sich durch Flucht nach Deutschland
ihrer strafrechtlichen Verantwortung in Chile entziehen?
Sollte die Regierung der Republik Chile Rechtshilfeersuchen zur Festnahme
oder Überstellung von ehemaligen Mitgliedern der CD stellen, wird die
Bundesregierung diese Ersuchen im Rahmen des deutschen Straf- und
Verfassungsrechts prüfen.
16. Was wird die Bundesregierung unternehmen, damit keine Straffreiheit für
deutsche Täter, die in Chile Menschenrechtsverbrechen begangen haben
und sich nun in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, entsteht?
Hat ein deutscher Staatsangehöriger, der sich inzwischen wieder in Deutschland
aufhält, in Chile eine Straftat verübt und ist dort deswegen rechtskräftig
verurteilt worden, ist eine Auslieferung nach Artikel 16 Absatz 2 Satz 1 GG
unzulässig. Die Vollstreckung aus einem in Chile ergangenen Urteil kann nach den
Regelungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
übernommen werden, wenn die Regierung der Republik Chile darum ersucht. In
Deutschland kann wegen einer in Chile begangenen Tat ein Strafverfahren
eingeleitet werden, wenn auf diese Tat das deutsche Strafrecht anwendbar ist und
die einschlägigen strafprozessualen Voraussetzungen vorliegen. Die
Entscheidung darüber ist von den zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder zu
treffen. Die Bundesregierung hat hierauf keinen Einfluss.
17. Kennt die Bundesregierung den Stand der Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft Bonn gegen Hartmut Hopp?
Ein früheres Verfahren der Staatsanwaltschaft Bonn gegen Hartmut Hopp
wurde endgültig eingestellt, da strafbewährte Handlungen bereits verjährt
waren und keine strafbewährten Handlungen in nicht rechtsverjährter Zeit
festgestellt werden konnten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18
verwiesen.
18. Kennt die Bundesregierung den Stand der Ermittlungen anderer
deutscher Staatsanwaltschaften und ggf. anderer deutscher Behörden gegen
Hartmut Hopp?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass bei der Staatsanwaltschaft Krefeld
aufgrund einer Strafanzeige vom 24. August 2011 unter dem Aktenzeichen 3 Js
753711 ein inländisches Verfahren gegen Hartmut Hopp eingeleitet wurde.
19. Hält die Bundesregierung ein deutsches Strafverfahren gegen Hartmut
Hopp, vor dem Hintergrund, dass das chilenische Urteil noch nicht
rechtskräftig ist oder in der Bundesrepublik Deutschland evtl. nicht voll-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/7280streckt werden sollte, für geboten, um so Straflosigkeit zu verhindern
(bitte begründen)?
Die Entscheidung, ob ein Strafverfahren einzuleiten ist, fällt in die
Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften der Länder. Auf diese Entscheidung hat die
Bundesregierung keinen Einfluss.
20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich bei der CD um eine
kriminelle Vereinigung handelt/gehandelt hat, und falls ja, sollten auch
deutsche Justizbehörden in diese Richtung ermitteln?
Die strafrechtliche Bewertung einer Tat und die Entscheidung, ob wegen dieser
ein Strafverfahren einzuleiten ist, obliegt den Justizbehörden der Bundesländer.
Die Bundesregierung hat hierauf keinen Einfluss.
21. Ist der Bundesregierung bekannt, dass chilenische Gerichtsurteile (z. B.
das Urteil im Fall der Ermordung des DINA-Agenten Becerra) Straftaten
von CD-Mitgliedern als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft
haben?
Falls ja, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die von der CD
begangenen Straftaten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit
einzustufen sind?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass das bezüglich der Ermordung des
DINA-Agenten Miguel Becerra ergangene erstinstanzliche Gerichtsurteil den
Mord als Verbrechen gegen die Menschlichkeit qualifiziert. Das Gericht
begründet diese Einschätzung damit, dass der Mord zwar durch Privatpersonen,
aber in einem systematischen und allgemein gegen einen Teil der
Zivilbevölkerung gerichteten politischen Kontext begangen worden sei. Die
Bundesregierung nimmt zu dieser Entscheidung eines unabhängigen chilenischen Gerichts
keine Stellung.
22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Verbindungen zwischen
ehemaligen CD-Mitgliedern und Mitgliedern der Freien Volksmission
Krefeld e. V.?
23. Welche Rolle spielt die Freie Volksmission Krefeld e.V. oder einzelne
ihrer Mitglieder nach Erkenntnissen der Bundesregierung heute in der
VB, und wie bewertet die Bundesregierung diese Rolle?
24. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Existenz von
Schwarzgeldkonten der CD in der Bundesrepublik Deutschland und/oder in
anderen Ländern?
Der Bundesregierung liegen zu den Fragen 22 bis 24 keine Erkenntnisse vor.
25. In welcher Form beschäftigte sich die Bundesregierung seit den 60er-
Jahren jeweils mit dem Fragenkomplex der CD (bitte chronologisch
aufführen)?
Eine Kurzfassung der Aktivitäten der Bundesregierung ist dieser Anfrage als
Anlage beigefügt. Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Drucksache 17/7280 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Wie begründet die Bundesregierung, dass eine wissenschaftliche
Aufarbeitung des Themas CD nicht in ihrem Interesse liegt?
Die Benutzung von Archivgut des Bundes aus einer mehr als 30 Jahre
zurückliegenden Zeit steht jedermann, d. h. auch Wissenschaftlern und Journalisten,
gemäß den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu. Ein Antrag auf
Benutzung ist an das zuständige Archiv zu richten.
27. Wie begründet die Bundesregierung, dass sie mögliche irreparable
Schädigungen der Beziehungen zu Chile befürchtet, falls Aktenmaterial des
AA zur wissenschaftlichen Auswertung freigegeben wird?
Welcher Art sind diese Schäden?
Die Aufarbeitung des Komplexes CD/VB ist in Chile im Grundsatz
unumstritten. Sie birgt jedoch innenpolitisches Konfliktpotenzial bezüglich der
Zusammenarbeit der CD mit der Militärdiktatur (1973 bis 1990). Eine Freigabe
sensibler Akten mit deutschen internen Informationen, Überlegungen,
Bewertungen oder nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Mitteilungen zur CD/VB
könnte vor diesem Hintergrund einen Anlass für Konflikte und Vorwürfe zum
Umgang mit der Militärdiktatur schaffen, in welche die Bundesrepublik
Deutschland hineingezogen werden könnte.
28. Welche Gründe gibt es nach Auffassung der Bundesregierung dafür, dass
in Deutschland, anders als in Chile und den USA, wo die jeweiligen
Informationsfreiheitsgesetze (IFG) in der Vergangenheit zur Freigabe von
Dokumenten zum Themenbereich der CD führten, der Gesamtbestand
der unter das IFG fallenden Aktenbestände als Verschlusssache geheim
gehalten wird?
Nach § 3 Nummer 4 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ist der
Informationszugang ausgeschlossen, wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder
durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder
Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt.
Die im Länderreferat des Auswärtigen Amts geführten Aktenbände zum Thema
Colonia Dignidad sind als „VS-NfD“ (VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR
DEN DIENSTGEBRAUCH) eingestuft. Die Einstufung ergibt sich aus einer
Rechtsvorschrift des Bundes über Geheimhaltung (§ 3 Nummer 4 VSA i. V. m.
§ 4 SÜG). Verschlusssachen dürfen selbst innerhalb der fachlich zuständigen
Arbeitseinheit des Auswärtigen Amts nur solchen Personen zugänglich gemacht
werden, die im Zusammenhang mit ihren Dienstpflichten Kenntnis erhalten
müssen. Voraussetzung für die Einstufung ist, dass die Kenntnisnahme durch
Unbefugte für Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann.
Dies ist hinreichend plausibel (vgl. Antwort zu Frage 27). In Anbetracht der
möglichen Auswirkungen eines Bekanntwerdens der Informationen für die
internationalen Beziehungen erweist sich die Einstufung nach wie vor als
notwendig. Das Auswärtige Amt gewährt jedoch im Einzelfall auch Einsicht in
„VS-NfD“-eingestufte Dokumente, soweit dies unter Berücksichtigung
möglicher nachteiliger Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen oder die
schutzwürdigen Interessen Dritter möglich ist.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/728029. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung mittlerweile über eine
Zusammenarbeit der CD mit Organisationen der extremen Rechten?
Die in der Antwort der Bundesregierung vom 13. Dezember 2001 auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der PDS auf Bundestagsdrucksache 14/7867
hierzu getroffene Aussage hat nach wie vor Gültigkeit. Der CD wurde von der
Republik Chile die Rechtspersönlichkeit aberkannt. Über eine Zusammenarbeit
der CD oder ihrer Nachfolgeorganisationen mit Organisationen der extremen
Rechten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
30. Kennt die Bundesregierung die Auswertungen der am 19. September
2000 sowie am 16. Mai 2005 von der chilenischen Polizei auf dem
Gelände der CD sichergestellten und von den zuständigen Richtern als
streng geheim erklärten Dokumentensammlung („Geheimarchiv der
Colonia Dignidad“), und hat sie Erkenntnisse darüber, inwieweit das Archiv
Informationen und personenbezogene Daten enthielt, die die CD zu
erpresserischen Zwecken eingesetzt hat?
a) Wenn ja, befanden sich unter diesen personenbezogenen Daten auch
solche deutscher Staatsbürger?
b) Enthielt das Archiv auch Dokumente, die andere Straftaten (z. B.
Waffenschmuggel, Menschenraub, Folter, Mord, Menschenversuche
etc.) belegen, und wenn ja, führten diese Erkenntnisse zu
Strafverfahren in Chile oder der Bundesrepublik Deutschland?
c) Setzt sich die Bundesregierung bei der chilenischen Regierung dafür
ein, dass diese Aktenbestände Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern, Opferanwältinnen und Opferanwälten und der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse zu diesen Fragen. Von
den chilenischen Behörden auf dem Gelände der CD sichergestelltes
Beweismaterial wird gemäß chilenischem Recht von der Justiz vertraulich behandelt,
insbesondere um weiterhin andauernde Ermittlungen in laufenden Verfahren
nicht zu beeinträchtigen. Da Entscheidungen hierüber allein den unabhängigen
chilenischen Justizbehörden obliegen, können weder die chilenische Regierung
noch die Bundesregierung hierauf Einfluss nehmen.
31. Ist der Bundesregierung der Antrag der Journalistin Gabriele Weber an
den BND auf Akteneinsicht in alle Unterlagen bezüglich der CD bekannt,
und kennt sie auch die Gründe für dessen Ablehnung seitens des BND?
Wenn ja, welche Gründe sind dies?
Die gleichlautende Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/6751 wurde bereits am 18. August 2011 beantwortet.
Auf diese Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/6857
wird verwiesen.
32. Welche Bestände sind heute bei den deutschen Behörden zum Thema CD
vorhanden (bitte den Aktenbestand in Seitenzahlen oder laufenden
Metern beim AA, im Bundesarchiv, dem BND, dem Bundesamt für
Verfassungsschutz, dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium der
Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern auflisten)?
Unterlagen über die CD/VB sind in den nachstehend genannten Behörden bei
unterschiedlichen Registraturbildnern entstanden. Es liegen sowohl konkrete
Drucksache 17/7280 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEinzelfallakten zur CD als auch mit anderen Themen durchmischte Akten vor,
die einen Bezug zur CD lediglich erwarten lassen (z. B. Menschenrechte in
Chile). Alle Zahlen sind daher geschätzt.
• Auswärtiges Amt 6 lfm
• deutsche Botschaft in Santiago de Chile 3 lfm
• Bundesarchiv 6 lfm
• Bundesnachrichtendienst Auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache
17/6857 (zu Frage 8) wird
verwiesen.
• Bundesamt für Verfassungsschutz (–)
• Bundeskanzleramt 0,05 lfm
• Bundesministerium der Verteidigung (–)
• Bundesministerium des Innern 0,03 lfm
Weitere Unterlagen befinden sich im
• Bundesministerium der Justiz 0,25 lfm
• Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1 lfm.
33. Trifft nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Aussage des US-
Autoren John Dinges zu, der in seinem Buch „The Condor Years“ (2004,
S. 129) schreibt, dass Mitglieder der CD in den 70er-Jahren Kontakte
zwischen Mitgliedern des chilenischen Geheimdienstes DINA und dem
BND vermittelt haben?
Dem Bundesnachrichtendienst liegen hierzu keine über die
Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor.
34. Welche Beziehungen unterhielt/unterhält der BND zu Mitgliedern der
CD?
Keine.
35. Haben sich zu irgendeinem Zeitpunkt Mitarbeiter oder Informanten des
BND oder anderer deutscher Sicherheitsbehörden in der CD aufgehalten,
und wenn ja, wann und zu welchem Zweck?
Aufenthalte von Mitarbeitern des BND, des Bundeskriminalamtes (BKA) und
des Bundesamtes für Verfassungsschutz in der CD konnten nicht festgestellt
werden. Nachrichtendienstliche Verbindungen des BND haben sich nicht in
Ausübung ihrer Tätigkeit für den BND in der CD aufgehalten. Ob sich solche
nachrichtendienstlichen Verbindungen zu privaten Zwecken in der CD
aufgehalten haben, kann nicht beurteilt werden.
36. Haben heutige Mitglieder des SES in Santiago de Chile Verbindungen
zum BND unterhalten?
Verbindungen des Senior Experten Service in Santiago de Chile zum BND sind
nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/728037. Kann die Bundesregierung die Aussage des deutschen Waffenhändlers
Gerhard Mertins gegenüber der Staatsanwaltschaft Bonn im Jahr 1989
bestätigen, wonach er bereits zu Beginn der 70er-Jahre im Auftrag des
BND die CD besucht hat, um Informationen über sie einzuholen?
a) Falls ja, von wann bis wann bestand eine Beziehung von Gerhard
Mertins zum BND, und welche Funktion hatte Gerhard Mertins in
diesem Rahmen mit Bezug zur CD?
b) Wer war dafür aus welchen Gründen verantwortlich, und wie bewertet
die Bundesregierung aus heutiger Sicht diese Vorgänge?
Die Bundesregierung kann die Aussage von Gerhard Mertins gegenüber der
Staatsanwaltschaft Bonn im Jahr 1989 nicht bestätigen.
38. Was weiß die Bundesregierung über die Reise von Gerhard Mertins und
Manuel Contreras 1976 in den Iran (vgl. Pressebericht von Monica
Gonzalez/Ciperchile vom 6. August 2009)?
Waren deutsche Stellen über diese Reise unterrichtet oder sonst wie
involviert?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über diese Reise vor.
39. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, in welchem Umfang die CD im
Waffenhandel und Waffenschmuggel aktiv war, mit wem sie
diesbezüglich in Geschäftskontakten stand, über welche Tarnfirmen sie den Handel
abwickelte und inwieweit offizielle chilenische und/oder deutsche Stellen
davon unterrichtet, bzw. involviert waren?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass bei mehreren Durchsuchungen der
chilenischen Behörden auf dem Gelände der ehemaligen CD im Juni/Juli 2005
umfangreiche Waffenarsenale sowie umfangreiche Mengen von Sprengstoff-
Vorprodukten gefunden und beschlagnahmt worden sind.
Die Bundesregierung verfügt über keine gesicherten Erkenntnisse, ob und in
welchem Umfang die CD neben dem unerlaubten Besitz von Waffen auch an
Waffenhandel und Waffenschmuggel aktiv beteiligt war.
40. Welche Mitglieder der CD haben als NSDAP-Mitglied, Angehörige von
SA, SS, Gestapo oder an NS-Verbrechen beteiligten
Wehrmachtseinheiten eine NS-Vergangenheit?
In der CD lebten – soweit feststellbar – 89 Personen, welche vor dem 1. Januar
1930 geboren sind. Anhand von durchgeführten Recherchen im Berlin
Document Center und im NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR
im Bundesarchiv lassen sich für neun Personen Zuordnungen zu einer NS-
Organisation vornehmen:
Anzahl davon männlich davon weiblich
NSDAP 3 2 1
NS-Frauenwerk 1 – 1
SA 1 1 –
SS 1 1 –
Waffen-SS 2 2 –
Reichsarbeitsdienst 1 1 –
Summe 9 7 2
Drucksache 17/7280 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHermann Schmidt Georgi (*1915, †1996), Gründungsmitglied der CD, war seit
1933 Mitglied in der SA, vorher im Wehrstahlhelm. Eine Mitgliedschaft im
Reichsarbeitsdienst von Hans Fischer (*1929), Gründungsmitglied der CD, lies
sich wegen Namensgleichheit nicht zweifelsfrei nachweisen. Dr. Gerd Seewald
(*1922), Führungsmitglied der CD, war Mitglied der NSDAP.
41. Hat die Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse darüber, inwieweit
die CD als Anlaufstelle für NS-Verbrecher, rechte Terroristen und andere
Rechtsextremisten gedient hat, und wenn ja, wie sehen diese
Erkenntnisse aus?
42. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit der ehemalige
Gruppenleiter im Reichssicherheitshauptamt Walter Rauff Kontakte zur
CD unterhielt, und wenn ja, welche sind dies?
43. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, dass Walter Rauff als
Berater für die chilenische Militärregierung und den Geheimdienst DINA
gearbeitet hat?
Falls ja, welche Kenntnisse sind das?
Der Bundesregierung liegen zu den Fragen 41 bis 43 keine Erkenntnisse vor.
44. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
a) zum Aufenthalt des ehemaligen Luftwaffenpiloten Hans-Ulrich Rudel
in der CD und zum Zweck/Inhalt seiner Beziehungen zur CD-Führung
(vgl. Bernd Wulffen, Deutsche Spuren in Argentinien, 2010),
b) zur Beratertätigkeit Hans-Ulrich Rudels für die chilenische
Militärregierung (vgl. Friedrich Paul Heller, 2008),
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
c) zu Vorgängen unter Beteiligung von Mitgliedern der CD, die mit der
Herstellung und/oder Lagerung von chemischen oder bakteriellen
Waffen zu tun hatten,
Der Bundesregierung ist durch Untersuchungen der chilenischen Behörden und
im Zuge der Strafverfahren gegen Paul Schäfer, Kurt Schnellenkamp, Karl van
den Berg und Hartmut Hopp wegen illegalen Waffenbesitzes, -kaufs und
illegaler Waffenproduktion bekannt, dass gegen ehemalige Führungsmitglieder der
CD auch Vorwürfe der Herstellung und Lagerung von chemischen und
biologischen Waffen erhoben wurden. Die Bundesregierung verfügt jedoch in dieser
Frage über keine gesicherten Erkenntnisse.
d) darüber, dass die CD ein geheimer Militärstützpunkt des chilenischen
Militärs war,
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die nach Ende des Militärregimes in
Chile gebildete Untersuchungskommission Anzeichen dafür gefunden hat, dass
der chilenische Geheimdienst DINA die CD als geheimen Stützpunkt,
insbesondere in den Jahren unmittelbar nach dem Militärputsch 1973, genutzt hat.
Auf dem Gelände der CD sollen demnach politische Gefangene festgehalten
und gefoltert worden sein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/7280e) darüber, dass in der CD biologische oder chemische Waffen
hergestellt und/oder gelagert oder dort umgeschlagen wurden?
Auf die Antwort zu Frage 44c wird verwiesen.
45. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber welche Personen dem von
Gerhard Mertins gegründeten „Freundeskreis Colonia Dignidad“
angehörten, und wenn ja, um wie viele Personen handelte es sich, und
befanden sich darunter auch deutsche oder chilenische Politiker?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
46. Haben deutsche Unternehmen, Behörden, Politiker oder Vertreter von
deutschen Parteien und Stiftungen die CD besucht oder sonstige Kontakte
zur Führung der CD gehalten?
Wenn ja, um wen handelt es sich, wann fanden diese Treffen oder
Kontakte statt, und zu welchem Zweck erfolgten sie?
Die Bundesregierung hat keine gesicherten Informationen darüber, welche
Personen wann und zu welchem Zweck die CD besucht oder Kontakte zu ihrer
Führung unterhalten haben. Reisen dorthin mussten weder dem Auswärtigen
Amt noch der deutschen Botschaft in Santiago angezeigt werden. Es ist der
Bundesregierung mitgeteilt worden, dass die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages Ernst Waltemathe (SPD) und Hajo Hoffmann (SPD) im Juni 1978 die CD
besucht haben. Der Münchener CSU-Stadtrat Wolfgang Vogelsgesang besuchte
die CD im Januar 1982. Im August 2009 besuchte der Abgeordnete Lothar Mark
(SPD) die VB.
47. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Aufenthalte Udo Pastörs,
des heutigen NPD-Fraktionsvorsitzenden in Mecklenburg-Vorpommern,
in der CD, und wenn ja, welche sind dies?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
48. Wie war es möglich, dass der deutsche Ableger der CD, der von Paul
Schäfer gegründete Verein „Private Sociale Mission e. V.“, trotz der
massiven Vorwürfe und Ermittlungen gegen Paul Schäfer und die CD in der
Bundesrepublik Deutschland über viele Jahre steuerbegünstigt arbeiten
konnte, und in welcher Höhe wurden dem Verein seit seiner Gründung
Steuervorteile zuteil (bitte für jedes Jahr seines Bestehens auflisten)?
Der angesprochene Sachverhalt liegt in dem Zuständigkeitsbereich der
Finanzbehörden der Länder. Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine
Informationen vor. Aufgrund des Steuergeheimnisses (§ 30 AO) könnten solche
Informationen zudem nicht preisgegeben werden.
49. Welche Unterstützungen haben die „Private Sociale Mission e. V.“ und
die CD in Chile darüberhinaus seit ihrer Gründung aus der
Bundesrepublik Deutschland erhalten (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art und Höhe
der Unterstützung und jeweiligem Unterstützer)?
Die deutschen Rentenversicherungsträger haben Zahlungen an in der CD
wohnende Rentenempfänger geleistet.
Drucksache 17/7280 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAuf der anderen Seite hat die deutsche Botschaft in Santiago de Chile
Flüchtlingen aus der CD konsularische Hilfe geleistet, einschließlich Heimschaffungen
nach Deutschland.
50. Wie waren die genauen Umstände unter denen die „Private Sociale
Mission“ ihr Gebäude in Lohmar-Heide für 900 000 DM an die
Bundeswehr verkaufen konnte, die dort 1961 bis 1969 eine Kompanie des
Wachbataillons der Bundeswehr einquartierte?
Der Kauf der Liegenschaft wurde durch die Bundesvermögensstelle Bonn im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen auf Anforderung der
Bundeswehr zur Deckung eines dringenden Bedarfs zur Unterbringung einer
Kompanie des Wachbataillons durchgeführt. Die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben als Nachfolgeorganisation der Bundesvermögensverwaltung hat
hierzu mitgeteilt, dass keinerlei Unterlagen mehr vorhanden sind, aus denen die
Umstände des immerhin 50 Jahre zurückliegenden Erwerbs hervorgingen, da
nach den Bestimmungen über das Aufbewahren und Aussondern von
Unterlagen der Finanzverwaltung die Aufbewahrungsfrist für die Liegenschaftsakten
20 Jahre nach Eigentumsübertragung auf die Bundeswehr abgelaufen war.
51. Hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag entsprechend Teil II
Nummer 6 des Beschlusses vom 16. Mai 2002 Bericht erstattet?
a) Wenn ja, wann geschah dies in welchem Rahmen und mit welchen
Beteiligten?
b) Welchen Inhalt hatte der damalige Bericht?
c) Wenn nein, warum nicht?
Dieser Bericht wurde von der damaligen Bundesregierung nicht vorgelegt. Das
Auswärtige Amt hat jedoch den Auswärtigen Ausschuss des Deutschen
Bundestages regelmäßig unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 16. Mai 2002
über den Fortgang mehrerer verwaltungsgerichtlicher Verfahren, die die
Aufarbeitung der Vorgänge in der CD zum Gegenstand hatten, mündlich und
schriftlich unterrichtet.
52. Welche Beratungen mit der chilenischen Seite über die Einrichtung einer
Arbeitsgruppe in Chile und die anderen im Antrag enthaltenen
Vorschläge haben seit dem 13. Juni 2002 stattgefunden, wann haben diese
Beratungen stattgefunden, und welche Ergebnisse und Übereinkommen
wurden dabei erzielt?
Die Bundesregierung hat sich nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 16. Mai 2002 in zahlreichen Gesprächen mit der chilenischen Seite für die
Umsetzung der darin enthaltenen Vorschläge eingesetzt, darunter auch für die
Einrichtung einer Arbeitsgruppe in Chile (unabhängige bilaterale
Expertenkommission mit deutscher Beteiligung). Trotz dieser seit Jahren anhaltenden
Bemühungen wurde eine solche Arbeitsgruppe in Chile bisher nicht
eingerichtet. Hierbei spielt eine Rolle, dass die chilenischen Regierungen überwiegend
das Ziel verfolgt haben, der VB keine Sonderrolle zukommen zu lassen oder
eine solche besondere Rolle zu institutionalisieren. Vielmehr möchten sie die
VB innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen behandeln, sowohl
innerstaatlich als auch in den bilateralen Beziehungen zu Deutschland. Außerdem
war und ist für wichtige Entscheidungen in Bezug auf die CD/VB in Chile nicht
die Regierung, sondern die Justiz zuständig, deren Vertreter sich zur Wahrung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/7280ihrer Unabhängigkeit nicht an derartigen Arbeitsgruppen oder
Expertenkommissionen zu beteiligen pflegen.
53. Wurde die unabhängige bilaterale Expertenkommission mit deutscher
Beteiligung gebildet, die ein Strategiepapier zur Lösung des Problems
erarbeiten sollte (vgl. Teil II Nummer 2 des Beschlusses vom 16. Mai
2002)?
a) Wenn ja, aus welchen Mitgliedern bestand diese Kommission, hat sie
ein Strategiepapier entwickelt, und worin bestand die vorgeschlagene
Strategie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 52 wird verwiesen.
54. Welche Vorschläge hatte die Bundesregierung der chilenischen
Regierung hinsichtlich einer personellen und technologischen Unterstützung
bei der Aufklärung des Gesamtkomplexes der CD konkret angeboten,
und wie hat die chilenische Seite darauf jeweils reagiert?
Ermittlungsverfahren zur Aufklärung des Gesamtkomplexes CD in Chile
liegen in der alleinigen Verantwortung der chilenischen Justiz. Nach den der
Bundesregierung vorliegenden Informationen betreibt die chilenische Justiz
diese strafrechtliche Aufarbeitung seit einigen Jahren mit Nachdruck. Um
personelle oder technologische Unterstützung wurde zu keinem Zeitpunkt gebeten.
Soweit die chilenische Regierung gegenüber der Bundesregierung in Zukunft
Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des
Gesamtkomplexes CD stellt, wird die Bundesregierung diese Ersuchen nach den Maßgaben
des deutschen Rechts prüfen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
55. Betrachtet die Bundesregierung die Vermögenswerte der CD als
rechtmäßig erworbenes Vermögen?
a) Falls ja, wie wird diese Auffassung begründet?
b) Falls nein, hat sie, ggf. in Zusammenarbeit mit der chilenischen
Regierung, Schritte unternommen, diese Vermögenswerte ihren
rechtmäßigen Eigentümern zukommen zu lassen (Stichwort
Sklavenarbeit), bzw. den deutschen und chilenischen Opfern der CD zur
Verfügung zu stellen?
Diese Frage ist von der Bundesregierung nicht zu bewerten. Entscheidungen
über die CD/VB und deren Vermögen, das in Chile belegen ist, obliegen allein
den chilenischen Behörden. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
56. Wurde der Fonds zur Finanzierung von Hilfs- und
Reintegrationsmaßnahmen eingerichtet?
a) Wenn ja, wann geschah dies, wer war sowohl auf deutscher, als auch
auf chilenischer Seite für die Verwaltung des Hilfsfonds
verantwortlich oder in anderer Hinsicht beteiligt, und mit welchen finanziellen
Mitteln wurden in welchem Zeitrahmen welche Hilfsmaßnahmen
finanziert?
b) Wenn nein, warum nicht?
Drucksache 17/7280 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEin Fonds zur Finanzierung von Hilfs- und Reintegrationsmaßnahmen wurde
bisher nicht eingerichtet. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der PDS auf Bundestagsdrucksache 14/9818 vom
19. Juli 2002 darauf hingewiesen, dass die Prioritätensetzung im
Bundeshaushalt eine gemeinsame Verantwortung von Bundesregierung und Deutschem
Bundestag ist.
57. Wurden durch den Hilfsfonds auch die früheren chilenischen politischen
Gefangenen, die in der CD festgehalten wurden, und die Angehörigen der
„verschwundenen“ politischen Gefangenen sowie die in der CD
misshandelten chilenischen Kinder unterstützt?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 56 wird verwiesen.
58. Welche Therapieangebote hat es seit 2002 für die deutschen und
chilenischen Opfer der CD gegeben, wer waren die jeweiligen Träger der
Therapieangebote, wie wurden diese finanziert und wie vielen Betroffenen
konnte so individuell geholfen werden (bitte aufschlüsseln nach Jahr,
Therapieangebot, Träger, Finanzierung, Anzahl der therapierten
deutschen und chilenischen Betroffenen)?
Individuelle Therapiemaßnahmen zu Gunsten der Bewohner der VB wurden
verstärkt seit 2005 durchgeführt. Über die Zahl der behandelten Personen
liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Alle Maßnahmen wurden aus
Mitteln des Auswärtigen Amts finanziert. Zu den seit 2008 durchgeführten
Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 64 verwiesen.
59. Inwieweit hat sich die Bundesregierung seit 2002 für ungehinderte
Angehörigenbesuche, eine unzensierte Zustellung der Post, ungehinderten
Kontakt zur Außenwelt sowie für die Möglichkeit freiwilliger Gespräche
mit Psychotherapeuten und Sektenexperten für die Angehörigen der CD
eingesetzt?
Die Bundesregierung hat sich in zahlreichen Gesprächen mit der chilenischen
Seite für einen freien Zugang bzw. Weggang in die und aus der CD/VB
eingesetzt. Die Öffnung der CD/VB wurde ab 2004 erfolgreich verwirklicht, auch mit
Unterstützung der deutschen Botschaft in Santiago de Chile, die dort seither u. a.
regelmäßig Konsularsprechtage durchführt. Zu den weiteren Maßnahmen der
Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 64 verwiesen.
60. Waren die zahllosen Missbrauchsfälle in der CD – Schätzungen gehen
von tausenden Vergewaltigungen Minderjähriger aus – auch Inhalt der
Beratungen des Runden Tischs „Sexueller Kindesmissbrauch in
Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen
Einrichtungen und im familiären Bereich“, und wenn nein, warum nicht?
Der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ befasst sich nicht mit der
Klärung konkreter Missbrauchsfälle. Ansprechpartnerin für Betroffene ist die
Unabhängige Beauftragte (der Bundesregierung) zur Aufarbeitung des
sexuellen Kindesmissbrauchs. Der Runde Tisch befasst sich mit den Fragestellungen,
die ihm durch den Beschluss des Bundeskabinetts vom 24. März 2010
vorgegeben wurden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/728061. Wurde die von der Bundesregierung begrüßte unabhängige deutsch-
chilenische Expertenkommission zur Aufklärung der Verbrechen eingesetzt,
und wenn ja,
a) wer war daran beteiligt,
b) von wann bis wann arbeitete sie,
c) welche Ergebnisse kamen zu Tage?
Auf die Antwort zu Frage 52 wird verwiesen.
62. Hat die damalige Bundesregierung die Interamerikanische
Menschenrechtskommission, die UN-Menschenrechtskommission und die UN-
Kinderkommission über ihre Schritte zur Aufklärung des CD-Komplexes
unterrichtet und um Mitwirkung gebeten?
a) Wenn ja, wie waren die Reaktionen dieser Stellen?
b) Wenn nein, warum unterblieb dies?
Die damalige Bundesregierung hat die Interamerikanische
Menschenrechtskommission, die UN-Menschenrechtskommission und die UN-
Kinderkommission nicht formal unterrichtet. Den UN-Institutionen waren jedoch die
menschenrechtlichen Zustände in der Colonia Dignidad bekannt.
63. Wieso hält die Bundesregierung die „Sicherung der Überlebensfähigkeit
der VB“ und „ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit“ durch eine
logistische und materielle Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für
nötig?
Auf die Antwort zu Frage 64 wird verwiesen.
64. Welche Maßnahmen und Aktivitäten der Bundesregierung wurden zur
Sicherung der Überlebensfähigkeit der VB durchgeführt, und welche sind
für die Zukunft geplant, und welche Maßnahmen wurden und werden von
der GTZ getragen (bitte nach Jahr, Art der Maßnahme und
Finanzaufwand aufschlüsseln)?
Aus Mitteln des Haushalts des Auswärtigen Amts werden seit 2008 Projekte
zur Förderung der Integration der VB in die chilenische Gesellschaft
durchgeführt, die von der deutschen Botschaft in Santiago koordiniert werden. Die
Projekte haben sich vor allem auf drei Bereiche konzentriert:
1. Psychologische Betreuung der Opfer, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben
zu ermöglichen.
2. Pädagogische Unterstützung der Schule, um gerade den jüngeren Familien
mit Kindern den Verbleib in der VB zu ermöglichen. Hierbei spielt auch die
Überlegung eine Rolle, dass die jungen Eltern einen überproportionalen
Beitrag zur Wirtschaftskraft der VB leisten und damit die älteren Bewohner
mitversorgen.
3. Wirtschaftliche Organisations- und Betriebsberatung der Unternehmen der
VB, deren Wirtschaftstätigkeit die hauptsächliche Einnahmequelle der VB-
Gemeinschaft bildet. An der Beratung bei der Wirtschaftstätigkeit und den
anderen Maßnahmen besteht aus der Sicht der Bundesregierung großes
Interesse, damit die Angehörigen der VB auch nach einer künftigen Beendigung
dieser Projekte ihre Zukunft in Chile nachhaltig und eigenverantwortlich
gestalten können.
Drucksache 17/7280 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Einzelnen handelt es sich um folgende Projekte:
2008 wurden insgesamt 250 000 Euro bewilligt für
– wirtschaftliche Organisationsberatung für die VB-Unternehmen durch einen
chilenischen Wirtschaftsanwalt,
– pädagogische Unterstützung der Schule und des Kindergartens der VB
durch deutschsprachige Experten aus Santiago,
– psychotherapeutische Betreuung durch einen deutschsprachigen Facharzt,
sowie seelsorgerische Betreuung durch einen deutschen Pfarrer.
2009 wurden insgesamt 250 000 Euro bewilligt für
– den Abschluss der Organisationsberatung durch einen chilenischen
Wirtschaftsanwalt,
– die Betriebsberatung für die VB-Unternehmen durch Experten der
vormaligen Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ),
– Fortsetzung der pädagogischen Unterstützung für Schule und Kindergarten
sowie der psychotherapeutischen und seelsorgerischen Betreuung.
2010 wurden insgesamt 250 000 Euro bewilligt für
– die Fortsetzung der Betriebsberatung durch Experten der GTZ,
– die Beratung der VB-Angehörigen durch eine chilenische Sozialfürsorgerin,
u. a. bei der Beantragung und Nutzung von Leistungen der chilenischen
Sozialversicherung,
– die Fortsetzung der pädagogischen Unterstützung für Schule und
Kindergarten, sowie der psychotherapeutischen und seelsorgerischen Betreuung.
2011 wurden insgesamt 245 000 Euro für die Fortsetzung der für das Jahr 2010
genannten Projekte bewilligt. Die Bundesregierung wird auch für 2012 Mittel
für diese Projekte beantragen, jedoch in gegenüber den Vorjahren verringertem
Umfang.
65. Welche Beziehung hat der deutsche Unternehmensberater F. W. S., der
seit einiger Zeit die VB und ihre Firmen berät und diese auch bei von der
deutschen Botschaft veranstalteten Gesprächsrunden zur CD vertritt, zu
deutschen Behörden, und wie bewertet die Bundesregierung seine Rolle
in der VB?
Hat F. W. S. in der Vergangenheit Haushaltsmittel der Bundesregierung
(auch solche der GTZ) für seine Tätigkeit in der VB erhalten?
Der deutsche Unternehmensberater F. W. S. wurde unmittelbar von den VB-
Unternehmen beauftragt, sie bei ihrer Wirtschaftstätigkeit zu beraten. Er erhält für
seine Tätigkeit weder Haushaltsmittel der Bundesregierung noch der Deutschen
Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. Es trifft nicht zu,
dass er die VB-Unternehmen gegenüber der Deutschen Botschaft vertritt. Die
deutsche Botschaft und die mit der Durchführung der – in der Antwort zu
Frage 64 genannten – Projekte befassten Experten haben die Möglichkeit, direkt mit
allen Angehörigen der VB zu sprechen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/728066. Betrachtet die Bundesregierung die auf Grundlage des
Bundestagsbeschlusses vom 16. Mai 2002 durchgeführten Maßnahmen als
ausreichend?
a) Falls ja, warum?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung betrachtet die auf der Grundlage des
Bundestagsbeschlusses vom 16. Mai 2002 durchgeführten Maßnahmen als ausreichend. Diese
wurden darauf ausgerichtet, heutigen und ehemaligen Bewohnern einen Rahmen
für die Integration in die chilenische Gesellschaft und Hilfestellung bei der
Verarbeitung der traumatischen Erlebnisse zu geben. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass diese Hilfestellung, wenn auch in vermindertem Umfang, für
weitere Jahre notwendig sein wird.
67. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Opfern der CD, dass der
chilenische und der deutsche Staat aufgrund der direkten Unterstützung
oder des Unterlassens eines angemessenen Eingreifens gegen
verbrecherische Handlungen seitens der CD eine Mitverantwortung an den dort
begangenen Menschenrechtsverletzungen trifft und deshalb auch
angemessene Aufarbeitungs- und Entschädigungsmaßnahmen einleiten sollte
(bitte begründen)?
Die Frage einer Mitverantwortung des chilenischen Staates für die in der CD
begangenen Straftaten ist von den zuständigen Institutionen der Republik
Chile, nicht jedoch von der Bundesregierung zu bewerten. Eine
Mitverantwortung der Bundesrepublik Deutschland für die in der CD – und damit auch
außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets – begangenen Straftaten besteht nach
Auffassung der Bundesregierung nicht.
Drucksache 17/7280 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Colonia Dignidad“ (Bundestagsdrucksache 17/6401)
– Anlage zu Frage 25 (Stand: 16. September 2011) –
Chronologische Übersicht der Aktivitäten der Bundesregierung bezüglich der Colonia Dignidad/Villa Baviera
(CD). Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
1961 Juli: Hermann Schmidt stellt sich in der Botschaft Santiago als Leiter der CD vor. Mitglieder der
„Privaten Sozialen Mission“ in Siegburg haben auf Einladung der chilenischen Regierung im
Süden Chiles die Sociedad Benefactora y Educacional Dignidad gegründet. Paul Schäfer, der
Kopf der CD, entzog sich durch die Auswanderung einer Strafverfolgung in Deutschland.
1962–1963 Erste Fluchtversuche von Bewohnern aus der CD und Kontaktaufnahme mit der Botschaft
Santiago, die die Flüchtlinge über Möglichkeiten der Heimschaffung berät. Flüchtende werden zum
Teil durch die CD-Führung wieder in die CD zurückgeholt.
1965 Botschaft Santiago verhilft Geflüchteten zur Rückreise nach Deutschland.
1966 Botschaft Santiago unterrichtet chilenische Behörden über Aufenthalt von Schäfer in der CD.
1967 Botschaft Santiago lehnt eine Bücherspende zugunsten der CD ab.
1968 Nach weiteren Fluchtversuchen wird RK-Referent der Botschaft Besuch in der CD verweigert.
Hungerstreik in der CD wegen vorgenommener Zollbeschlagnahmungen wird durch Besuch
einer Regierungskommission im Beisein eines Vertreters der Botschaft Santiago beendet.
1969 Weitere Fluchtversuche aus der CD. Einige Bewohner werden mit Hilfe der Botschaft Santiago
nach Deutschland heimgeschafft, andere kehren in die CD zurück.
1972,
1974, 1976
Besuche des RK-Referenten in der CD.
1976 Gerüchte über ein Folterzentrum in der CD; Botschafter besucht daraufhin die CD.
Aufklärungsbilder der Luftwaffe vom Gelände der CD bringen keine Erkenntnisse.
1977 Abgeordnete des Deutschen Bundestages bitten das Auswärtige Amt um Unterstützung
zugunsten einzelner CD-Bewohner und um Aufklärung der Foltervorwürfe.
225 CD-Bewohner treten in einen Hungerstreik; Botschaft Santiago bemüht sich um Hilfe
seitens chilenischer Behörden.
Besuch des RK-Referenten in der CD.
1980 Gespräch im chilenischen Außenministerium zur Beweisaufnahme des LG Bonn im Rechtsstreit
der CD gegen ai (Vorwurf, ein Folterzentrum zu betreiben).
1981 Chilenisches Justizministerium lehnt Teilnahme deutscher Richter bei Beweisaufnahme ab.
1982 Neues Rechtshilfeersuchen an Chile mit abgeändertem Petitum: Zeugenvernehmung durch
chilenisches Gericht.
Chilenischer Oberster Gerichtshof (Corte Suprema) reicht Rechtshilfeersuchen wegen
fehlerhafter Übersetzung zurück.
1985 Deutsches Rechtshilfeersuchen wird nach mehrfacher Ablehnung (formale Unzulänglichkeiten)
von Chile akzeptiert.
Nach weiteren geglückten Fluchten untersagt Botschafter allen Botschaftsangehörigen jeglichen
außerdienstlichen Kontakt zu Vertretern der CD.
Schreiben von Botschafter Holzheimer an den chilenischen General Stange mit der Bitte um
Nachforschungen bezüglich strafbarer Handlungen in der CD.
Oktober: Botschafter Holzheimer berichtet von einem Gespräch mit dem Chef der Polizei,
General Stange. Dieser berichtete, dass Bemühungen seiner Organe, Verantwortlichen der CD
strafbare Handlungen nachzuweisen, völlig ergebnislos gewesen seien.
Passverlängerungen nur auf Einzelvorsprache in der Botschaft Santiago; aus diesem Grunde
wurde Dienstaufsichtsbeschwerde gegen RK-Referenten durch CD-Führung angestrengt.
1986 RK-Referent demarchiert im chilenischen Außenministerium wegen Rechtshilfeersuchen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/72801987 Verdacht der Unregelmäßigkeiten bei der Rentenzahlungen; deutsche Versorgungsbehörden
prüfen die Möglichkeit der Versagung der Auszahlung.
Oktober: Einbestellung des chilensischen Botschafters ins Auswärtige Amt; Bundesregierung
habe ein dringendes Interesse an rascher und umfassender Aufklärung; chilensiche Regierung
wird ersucht, ungehinderten Zutritt zur CD zu ermöglichen.
Bundesminister Genscher gibt Weisung für eine Delegationsreise zur CD unter Leitung von
Botschafter a. D. Marré; Delegation soll vor Ort durch Kontakt mit den Bewohnern der CD den
gegen die CD-Leitung erhobenen Vorwürfen nachgehen.
Erneute Einbestellung des chilenischen Botschafters in das Auswärtige Amt; Botschafter
berichtet zum Sachstand: keine Anzeige gegen CD erstattet; nur Weg der Gerichtsbarkeit möglich.
November: Bundesminister Genscher gibt Weisung zum weiteren Vorgehen: Aufschiebung der
Sondermission, Konsulartag am 5. November; chilenischer Polizeischutz für den Sprechtag.
Botschaft Washington berichtet über Gespräch im US Außenministerium, wonach es dort keine
näheren Erkenntnisse über die CD gebe.
Dezember: Schreiben Bundesminister Genscher an Außenminister Garcia; Ankündigung einer
Kommission und Bitte um Unterstützung.
Aufenthalt einer deutschen Sachverständigendelegation in Chile, dabei Kontakte mit
Außenminister Garcia (15. und 17.12.) und Juntamitglied Stange (15.12.).
Schreiben Außenminister Garcia an Bundesminister Genscher, darin chilenische Bereitschaft,
strafrechtlich relevante Erkenntnisse der Justitz über die CD zu übermitteln.
14.12.: Botschafter Kullak-Ublick und Bischof Stehle landen, begleitet von einem chilenischen
Polizeigeneral, mit Hubschrauber auf dem Gelände der CD; CD verwehrt jeden Zutritt und
Kontakt, so dass die Gruppe wieder abreist.
16.12.: Schreiben Bundesminister Genscher an Außenminister Garcia: Bitte um
Schutzmaßnahmen für die in der CD lebenden Menschen und Bitte um Unterstützung der Delegation.
17.12.: Staatssekretär Sudhoff hat telefonischen Kontakt mit Botschafter Kullak-Ublick;
Außenminister Garcia habe mitgeteilt, CD verweigere jedes Gespräch; Staatssekretär Sudhoff erklärt
die Mission der Delegation für beendet.
1988 12.01.: Schreiben Bundesminister Genscher an Außenminister Garcia mit Bitte um Einleitung
strafrechtlicher Ermittlungen und angemessener Schutzmaßnahmen für CD-Bewohner.
2. Dienstaufsichtsbeschwerde der CD gegen den RK-Referenten der Botschaft Santiago.
CD-Leitung lehnt Abhaltung eines Konsularsprechtages am 24.02. ab.
22.02.: Öffentliche Anhörung im Unterausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des
Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages.
24.02.: Schreiben Bundesminister Genscher an Außenminister Garcia in welchem auf
Wirkungen in der deutschen Öffentlichkeit nach der Anhörung im Bundestag-Unterausschuss vom
22.02.1988 hingewiesen wird, mit Nachdruck unverzügliche Schritte seitens der chilenischen
Justiz und Schutzmaßnahmen für deutsche Bewohner der CD gefordert werden. Es wird die
Forderung erhoben, dass Botschaft Santiago Gelegenheit gegeben werden muss, ihre
konsularische Betreuung durchzuführen. Auf Besorgnis über mögliche Auswirkungen auf die bilateralen
Beziehungen wird hingewiesen.
Unterrichtung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages über den Stand des
Ermittlungsverfahrens gegen Schäfer.
3. Dienstaufsichtsbeschwerde von Mitgliedern der CD gegen den RK-Referenten der Botschaft
Santiago.
März: Außenminister Garcia erläutert Botschaft Santiago den Ansatz der chilenischen
Regierung zum Vorgehen im CD-Komplex; Weiterleitung der Unterlagen an das zuständige
chilenische Gericht erfolgt.
24.03.: Schreiben Bundesminister Genscher an Außenminister Garcia.
Drucksache 17/7280 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeStaatssekretär Sudhoff bestellt den chilenischen Botschafter ins Auswärtige Amt ein;
chilenische Regierung wird aufgefordert, Gespräch des Geflüchteten Szurgelies mit Botschaft Santiago
zu ermöglichen.
Mai: Schutzantrag der Familie Szurgelies gegen den RK-Referenten als Reaktion auf dessen
Schutzantrag zugunsten Szurgelies.
Übergabe des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Bonn vom 30.03.1988 an das
chilenische Außenministerium.
19.07.: Oberstes Gericht in Chile spricht zwei deutschen Diplomaten (Spohn/Kriegler) die
Immunität ab.
01.08.: Bundesminister Genscher protestiert mit Schreiben an Außenminister Garcia gegen
Aberkennung der Diplomatischen zw. Konsularischen Immunität für Spohn und Kriegler.
02.08.: Schreiben Außenminister Garcia an Bundesminister Genscher zum Urteil in Sachen
Spohn/Kriegler.
03.08.: Gemeinsame Demarche der zwölf EG-Staaten in Santiago.
08.08.: Weisung von Bundesminister Genscher zum Schutz von ausreisewilligen CD-
Bewohnern.
12.08.: Schreiben Bundesminister Genscher an Außenminister Garcia.
25.08.: Bundesminister Genscher an Außenminister Garcia: die Beeinträchtigung der
Arbeitsfähigkeit der Botschaft Santiago hat nachteilige Wirkungen auf die bilateralen Beziehungen; Bitte
um Einsetzung eines ermittelnden Richters.
20.09.: Außenminister Garcia teilt Botschafter Knackstedt mit, dass er die Beweisunterlagen an
das Gericht in Chillan mit dem Antrag auf Einsetzung eines speziellen Untersuchungsrichters
weiterleiten werde; teilt ferner mit, dass Szurgelies konsularisch nicht betreut werden wolle.
26.09.: Bundesminister Genscher trifft Außenminister Garcia am Rande der 43. VN-
Generalversammlung in New York: zeigt Enttäuschung über den ausbleibenden Schutz deutscher
Staatsangehöriger in der CD.
November: Rentensprechtag in Chile findet ohne Beteiligung der CD-Bewohner statt.
Dezember: Appellationsgericht in Chillan lehnt den Antrag auf Einsetzung eines
Untersuchungsrichters ab.
21.12.: Schreiben Bundesminister Genscher an Außenminister Errazuriz: Bestürzung über die
Entscheidung des Gerichts in Chillan; Bundesregierung erwartet rechtliche Schritte seitens der
chilenischen Regierung gegen die Führung der CD.
27.12.: Chilenisches Außenministerium betrachtet die Immunitätsfrage Spohn/Kriegler nach
den Urteilen des Obersten Gerichts vom 10.10. und 14.11.1988 als endgültig beendet.
1989 24.02.: Gespräch Bundesminister Genscher mit Außenminister Errazuriz in Tokio.
Nach Einstellung von Rentenzahlungen an Bezugsberechtigte in der CD haben diese
Widersprüche bei der Bundesanstalt für Arbeit eingelegt.
März: Die CD-Leitung erhebt gegen die Bundesrepublik Klage vor dem Verwaltungsgericht
Köln auf Unterlassung und Feststellung der Rechtswidrigkeit im Zusammenhang mit ihren
Bemühungen um Aufklärung der Vorgänge in der CD.
April: CD-Leitung beantragt bei der chilenischen Regierung, Botschafter Knackstedt zur
persona non grata zu erklären.
Mai: Einbestellung des chilenischen Botschafters ins Auswärtige Amt wegen der Übergriffe auf
deutsche Journalisten in der CD.
Juni: Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, Kinkel, führt Gespräch mit
Außenminister Errazuriz.
August: Botschaft Santiago erhält Weisung, prüfen zu lassen, ob für die chilenische Regierung
die Möglichkeit besteht, Schäfer und weitere Mitglieder der CD-Leitung ausweisen zu lassen.
September: Reise des Beauftragten für Lateinamerikapolitik im Auswärtigen Amt nach
Santiago und Gespräch mit Außenminister Errazuriz; weist aus Sicht der Bundesrepublik auf Ernst
der Situation hin.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/728009.09.: Auf Weisung von Bundesminister Genscher wird chilenischer Botschafter ins
Auswärtige Amt einbestellt, wo ihm eine Presseerklärung vom selben Tag verlesen wurde. Chilenisches
Außenministerium bestellt Geschäftsträger der Botschaft Santiago ein und weist deutsche
Erklärung scharf zurück; Presseerklärung des chilenischen Außenministeriums.
12.09.: Bundesminister Genscher erteilt Weisung für eine Reihe von Maßnahmen. (Schreiben an
VN-MRK, Anfrage bei StA Bonn, EG Demarche, etc.).
15.09.: Gespräch von Präsidentschaftskandidat Aylwin mit Bundesminister Genscher in Bonn.
22.09.: Schreiben Bundesminister Genscher an den Vorsitzenden der VN-
Menschenrechtskommission in Genf.
November: CD lehnt Kontakt mit Mitgliedern des Petitionsausschusses des Bundestages ab.
1990 07.02.: Außenminister Errazuriz empfängt den italienischen Botschafter Pisani zur
Entgegennahme der Demarche der zwölf EPZ-Staaten; Angelegenheit sei damit nicht mehr nur als eine
rein bilaterale (Chile-Deutschland) zu betrachten.
März: Übergabe eines Schreibens von Bundesminister Genscher an Außenminister Silva
Cimma durch Alt-Bundespräsident Walter Scheel anlässlich Amtseinführung der neuen
chilenischen Regierung.
12./13.03.: Gespräche von Alt-Bundespräsident Scheel und Bundesminister für Arbeit und
Sozialordnung Blüm mit Präsident Aylwin (Alywin: Er dulde keinen Staat im Staate).
August: Gespräch Präsident Aylwin mit Botschafter Pabsch über Entzug der
Rechtspersönlichkeit der CD und Ausweisung der Führung der CD.
Weiteres Gespräch im Auswärtigen Amt unter Beteiligung von Vertretern des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, des Bundesministeriums für Arbeit und
Sozialordnung, Kirchenvertretern sowie der Not- und Interessengemeinschaft Colonia Dignidad.
Gespräch der Botschaft Santiago mit Staatssekretär Velasco; strafrechtliches Verfahren
vorantreiben, erneute Einsetzung eines „ministro en visita“.
November: Schreiben von Bundesminister Blüm an Frau Maluenda, Vorsitzende der
Menschenrechtskommission.
Gespräch Botschafter Santiago mit Staatssekretär Velasco: chilenische Regierung entschlossen,
Schäfer und andere CD-Führungsmitglieder auszuweisen; nach chilenischen Angaben wohnen
in der CD 230 Deutsche, 6 Österreicher und 1 Niederländer.
1991 Januar: Botschaft Santiago und Vertreter des Auswärtigen Amts sprechen mit Staatssekretär
Velasco über die Gesamtproblematik der CD und den Einsatz einer deutschen Betreuergruppe.
Auswärtiges Amt und Botschaft Santiago treffen paßrechtliche Vorkehrungen für mögliche
Ausweisung/Auslieferung Schäfers nach Deutschland (für Auslieferungsersuchen fehlt dringender
Tatverdacht).
Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Bonn zur Vernehmung Schäfers in Bonn wird
Staatssekretär Vargas übergeben.
Februar: CD-Anwalt legt Beschwerde gegen die Aberkennung der Rechtspersönlichkeit der CD
durch das Präsidialdekret Nr. 143 vor dem Appellationsgericht und der Corte Suprema ein.
August: Abhaltung eines Konsularsprechtages in der CD.
Oktober: CD-Anwalt kündigt vor dem Besuch von Bundeskanzler Kohl in Chile an, die
Bundesregierung vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag wegen
Menschenrechtsverletzungen gegenüber CD-Bewohnern zu verklagen.
1992 Januar: Abhaltung eines Rentensprechtages in der Nähe der CD in Gegenwart von Vertretern
des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sowie der Bundesanstalt für Arbeit;
Gespräche kommen nicht zustande.
Mai: Gespräch Staatsministerin im Auswärtigen Amt Seiler-Albring mit Präsident Aylwin.
Juni: Gespräch Botschafter Pabsch mit chilenischem Justizminister Cumplido.
August: CD verklagt die Bundesanstalt für Arbeit auf Rentenzahlung, nachdem diese
Auszahlung gestoppt hat.
Drucksache 17/7280 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSeptember: Präsident der chilenischen Abgeordnetenkammer Viera-Gallo bitte die Präsidentin
des Deutschen Bundestages um Unterstützung der angestrebten Einrichtung einer
parlamentarischen Untersuchungskommission der Abgeordnetenkammer zum Thema „Colonia Dignidad“
und Bereitstellung geeigneten Informationsmaterials; er führt auch Gespräch mit Staatsminister
Schäfer.
24.09.: Gespräch Bundesminister Kinkel mit Außenminister Silva Cimma am Rande der VN-
Generalversammlung in New York zur Entscheidung des Obersten Gerichts, das das
Präsidialdekret Nr. 143 für verfassungswidrig erklärt hatte.
Oktober: CD erwirkt einen Beschluss des Appellationsgerichts in Talca gegen die Abhaltung
eines neuerlichen Rentensprechtages am 06.10.
November: Corte Suprema kommt dem Ersuchen der Staatsanwaltschaft Bonn auf Rechtshilfe
nur teilweise nach.
Dezember: Im Verwaltungsstreitverfahren CD ./. Bundesrepublik hat Verwaltungsgericht Köln
alle Klagen als unzulässig abgewiesen.
1993 Januar: Gespräch des Bundestags-Rechtsausschusses mit Justizminister Cumplido und
Staatssekretär Velasco sowie Präsident Alywin.
Februar: CD legt Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts Köln im Verfahren CD ./. Bundesrepublik ein.
Gespräch Bundesminister der Verteidigung Rühe mit Präsident Alywin.
Juli: Übermittlung des Scheibens von Bundestagspräsidentin Süßmuth an den Präsidenten des
chilenischen Parlaments.
Paul Schäfer erscheint in der Botschaft Santiago und beantragt Ausstellung eines Europa-
Passes.
1994 Oktober: Abhaltung eines Rentensprechtages der Bundesanstalt für Arbeit in Chillan.
29.12.: Gespräch des Beauftragten für Lateinamerikapolitik im Auswärtigen Amt mit dem
chilenischen Botschafter in Bonn anlässlich des bevorstehenden Besuches von Präsident Frei.
1995 27.02.: Gespräch des Beauftragten für Lateinamerikapolitik im Auswärtigen Amt im
chilenischen Außenministerium im Vorfeld des Staatsbesuchs von Präsident Frei.
Mai: Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach die Entsendung einer
Sonderdelegation Ende 1987 durch BM Genscher rechtlich nicht zu beanstanden ist. Klage der CD wird
damit abgeschlagen.
1996 05.01.: Botschaft Santiago stellt Paul Schäfer einen Pass nur zur Rückkehr in die
Bundesrepublik aus.
12.02.: Schäfer stellt beim Verwaltungsgericht Köln Eilantrag gegen den
Passversagungsbescheid.
Mai: Besuch Bundesminister Kinkel in Chile.
Juni: Einleitung eines Ermittlungsverfahren des zuständigen Richters in Parral gegen Paul
Schäfer wegen Unzucht mit Minderjährigen.
1997 April: Treffen Bundesminister Kinkel mit dem chilenischen Außenminister Insulza;
Bundesjustizminister Schmidt-Jorzig hält sich zu Gesprächen in Chile auf.
Juli: Flucht von zwei CD-Bewohnern; sie werden mit Hilfe der Botschaft Santiago nach
Deutschland ausgeflogen.
Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Bonn.
1998 Ressortbesprechung im Auswärtigen Amt zur Schaffung einer Auffanglösung für Ex-CD-
Bewohner.
Mai: Corte Suprema lehnt Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Bonn vom 20.11.1997 ab
Juli: Chilenisches Außenministerium übergibt Botschaft Santiago eine Aufstellung des
chilenischen Innenministeriums mit Namen und Tatvorwürfen gegen den engeren Führungskreis der
CD.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/72801999 April: Während des Staatsbesuchs von Präsident Frei in Deutschland Gespräch mit
Bundeskanzler Schröder.
Juli: Verwaltungsgericht Köln weist Klage der CD gegen das Auswärtige Amt wegen
Passversagung ab; Schäfer darf kein neuer Pass ausgestellt werden.
November: Gespräch mit Opfern der CD im Auswärtigen Amt.
2000 Januar: Das Bundessozialgericht in Kassel spricht den CD-Bewohnern rückwirkend bis 1989
Rente zu.
Juli: Innenminister Insulza versichert Bundestagspräsident Thierse während dessen Chile-Reise
bezüglich CD „alles zu tun“.
2001 März: Das Auswärtige Amt teilt dem Bundesministerium der Justiz mit, dass es aus
außenpolitischen Gründen am Auslieferungsverfahren im Fall Paul Schäfer festhalte.
Mai: Abhaltung eines Konsularsprechtages in Parral.
2002 07.03.: Gespräch Bundesminister Fischer mit Außenministerin Alvear.
Mai: Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Bonn im Ermittlungsverfahren gegen Schäfer.
Der Bundestag nimmt den Antrag für „Schnelle Hilfe für Opfer der Colonia Dignidad“ vom
15.11.2001 an.
2003 Januar: Auswärtiges Amt legt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln in Sachen
Passausstellung zugunsten Ex-CD-Mitgliedern Berufung ein.
24.03.: Abhaltung eines Konsularsprechtages in Parral.
25.04.: Ressortbesprechung im Auswärtigen Amt.
2004 März:Gespräch des Leiters des Referats 330 im Auswärtigen Amt im chilenischen
Außenministerium im Vorfeld des Besuchs von Außenministerin Alvear.
April: Schreiben von Bundespräsident Rau an Staatsprädident Lagos.
14.09.: Botschafter Schmillen unterbreitet Bundesminister Fischer Vorschläge zum weiteren
Vorgehen; seither Implementierung des Maßnahmenkatalogs.
15.12.: Beschluss des Aktionsplans „Colonia Dignidad“, gleichzeitiges Engagement in drei
Bereichen: Strafrechtliche Verfolgung der Täter, (psychologische) Therapieangebote für die Opfer
und Integration der in der Kolonie verbliebenen Bewohner in die chilenische Gesellschaft.
2005 Juli: Treffen des Generaldirektors der chilenischen Kriminalpolizei im Auswärtigen Amt,
insbesondere Kooperationsversprechen; chilenische Seite lobt „gute Zusammenarbeit“ mit deutschen
Strafverfolgungsbehörden.
2006 Auslieferungsersuchen der chilenischen Regierung gegen den nach Deutschland ausgereisten
Albert Schreiber.
Februar: Gespräch mit der „Not- und Interessengemeinschaft für die Geschädigten der Colonia
Dignidad“.
Mai: Treffen mit chilenischer Polizei im Auswärtigen Amt.
Gespräch Staatspräsidentin Bachelet mit BM Steinmeier zu Zuständen in der CD bei dessen
Besuch.
August: Gespräch Botschafter mit Innenminister Velasco, bei dem gemeinsame Unterstützung
für dreiteiligen Ansatz „Strafverfolgung, Therapie, Integration in chilenische Gesellschaft“
unterstrichen wird.
2007 Ausdrücklicher Hinweis der Botschaft an die VB, dass es kontraproduktiv für die
Außendarstellung ist, alte (und erstinstanzlich verurteilte) Mitglieder wieder in der Kolonie aufzunehmen.
Mai: Unterstützung der Botschaft bei Verhandlungen zu Aufhebung des Wirtschaftsembargos.
Dezember: Besuch des deutschen Botschafters in der VB.
Drucksache 17/7280 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2008 April/Mai: Mehrere Gespräche mit VB-Mitgliedern zur Erörterung des Projektes „Integration
der Villa Baviera in die chilenische Gesellschaft“.
Beginn der Unterstützung für VB durch gegliedertes Massnahmenpaket (aus Mitteln der
Bundesregierung) in den Bereichen Bildung, sozial-psychologische Therapie,
Organisationsberatung, Betriebsberatung mit dem Ziel der Integration in die chilenische Gesellschaft:
a) Kindergarten-Zukunftsprojekt durch das in Santiago ansässige Lehrer-Bildungsinstitut (LBI)
b) Grundschulprojekt „Lesen-Schreiben-Kommunizieren“ durch das LBI
c) Seelsorge-Besuche durch einen entsandten Pastor der EKD
d) Sozialpsychologische Betreuung
e) Organisations- und Betriebsberatung durch die GIZ (damals GTZ).
2009 Februar: Gespräch Botschafter mit Innenminister Perez Yoma, Übereinstimmung, in VB-
Angelegenheiten „weiter gemeinsamen Kurs zu fahren“.
Gespräch mit VB-Vertretern in der Botschaft, anschließend Erklärung zur Distanzierung von
Paul Schäfer.
August: Besuch von MdB Lothar Mark (SPD).
Ausdrückliche Würdigung des chilenischen Staatssekretärs für die deutschen
Integrationsbemühungen im Rahmen der Staatssekretärs-Konsultationen.
Chilenische Regierung teilt Botschaft Santiago mit, dass sie keine rechtliche Handhabe hat, die
erneute Wohnsitznahme von schuldig gesprochenen, aber noch nichts rechtskräftig verurteilten
ehemaligen CD-Führungsmitgliedern in der VB zu verhindern.
2010 Januar, Mai, August: Konsularsprechtage in der VB.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]