BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aktueller Umgang und Handlungsbedarf bezüglich syrischer Staatsangehöriger und Flüchtlinge aus Syrien

Abschiebungen oder Abschiebeversuche nach Aussetzung der Rückführung syrischer Flüchtlinge vor dem Hintergrund der derzeitigen innenpolitischen Eskalation in Syrien, Beantragung von Asyl in Deutschland durch syrische Staatsangehörige oder Staatenlose aus Syrien, Übernahmeersuchen und Rücküberstellungen, Gerichtsentscheidungen, deutsche Unterstützung der Türkei und des Libanon bei der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen, Umgang mit besonders verletzlichen Flüchtlingen, türkische und libanesische Hilfeersuchen<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/640330. 06. 2011

Aktueller Umgang und Handlungsbedarf bezüglich syrischer Staatsangehöriger und Flüchtlinge aus Syrien

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Niema Movassat, Petra Pau, Raju Sharma, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die innenpolitische Situation in Syrien eskaliert derzeit immer weiter, ein Ende oder eine friedliche Beilegung der Auseinandersetzung zwischen dem Regime in Damaskus und den Protestierenden ist nicht abzusehen. Mit Stand Mitte Juni 2011 sind bislang mindestens 1 300 Menschen in erster Linie durch Angriffe von Armee und Sicherheitsdiensten ums Leben gekommen, 12 000 in Haft genommen und dort zum Teil Opfer von Folter und Misshandlung geworden. Etwa 10 000 Menschen aus den nördlichen Teilen Syriens sind in die Türkei geflohen und dort in Auffanglagern aufgenommen worden, mindestens 5 000 sind zudem in Nordlibanon untergekommen. Dort kam es allerdings auch zu Verhaftungen wegen illegaler Grenzübertritte und zu Auslieferungen syrischer Grenzsoldaten, die desertiert waren.

Angesichts dieser Situation hat das Bundesministerium des Innern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angewiesen, keine Asylverfahren mehr durchzuführen, solange die Lage nicht geklärt ist. Den Ländern ist vom Bundesminister des Innern geraten worden, von Abschiebungen nach Syrien vorläufig abzusehen (Antwort auf die Schriftliche Frage 4 der Abgeordneten Ulla Jelpke, Bundestagsdrucksache 17/5734). Nach derzeitigem Stand haben sämtliche Bundesländer ihre Behörden entsprechend angewiesen, derzeit keine Abschiebungen durchzuführen. Für viele der Betroffenen bedeutet dies aber nicht das Ende ihres prekären Aufenthalts, weil sie ausreisepflichtig bleiben, ohne zu wissen, ob sie in absehbarer Zeit sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können – oder ohnehin nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland bereits so weit in die hiesigen Lebensverhältnisse integriert sind, dass sie gar nicht mehr zurückkehren wollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Abschiebungen oder Abschiebeversuchen nach ihrem in der Vorbemerkung genannten Rundschreiben an die Länder?

2

Wie viele Asyl- und wie viele Asylfolgeanträge sind nach dem Schreiben an das BAMF durch syrische Staatsangehörige oder Staatenlose aus Syrien gestellt worden (bitte nach Erst- und Folgeanträgen und Monaten auflisten)?

3

Wie viele Asyl- und Asylfolgeanträge von syrischen Staatsangehörigen bzw. Staatenlosen aus Syrien liegen dem BAMF derzeit vor, über die noch nicht entschieden wurde?

4

Wie Asylantragsteller aus Syrien, die über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist sind, sind seit Beginn des Jahres in diesen Mitgliedstaat zurücküberstellt worden, und für wie viele Asylantragsteller aus Syrien wurde ein Rücknahmeersuchen gestellt (bitte jeweils nach Monaten und Zielstaaten auflisten)?

5

Welche Gerichtsentscheidungen liegen der Bundesregierung mit Bezug zu aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen betreffend syrische Staatsangehörige oder Staatenlose aus Syrien für die Monate April, Mai und Juni 2011 vor, und was ist der wesentliche Tenor dieser Entscheidungen?

6

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die betroffenen syrischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen aus Syrien, deren Asylverfahren derzeit ruht, bei einer Entscheidung über ihren Antrag Aussicht auf Feststellung von Abschiebeschutz nach § 60 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes hätten, und wenn nein, warum nicht?

7

Haben die Betroffenen die Möglichkeit, eine Entscheidung über ihre Anträge auf Asyl, ersatzweise Anerkennung als Flüchtling oder Feststellung von Abschiebehindernissen, auf dem Klageweg zu erzwingen, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits entsprechende Versuche?

8

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang eingeleitet oder geplant, um die türkische Regierung bei ihrer Aufnahme von syrischen Flüchtlingen zu unterstützen?

9

Gab es von Seiten der Türkei Hilfeersuchen an die EU oder an die Bundesregierung, die finanzielle, technische oder logistische Unterstützung oder die Aufnahme besonders verletzlicher Flüchtlinge (unbegleitete Minderjährige, alleinstehende Frauen mit Kindern, Schwangere, Traumatisierte etc.) zum Gegenstand hatten?

Wie sind diese Hilfeersuchen ggf. beantwortet worden?

10

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang eingeleitet oder geplant, um die Regierung des Libanon bei ihrer Aufnahme von syrischen Flüchtlingen zu unterstützen?

11

Gab es von Seiten des Libanon Hilfeersuchen an die EU oder an die Bundesregierung, die finanzielle, technische oder logistische Unterstützung oder die Aufnahme besonders verletzlicher Flüchtlinge (unbegleitete Minderjährige, alleinstehende Frauen mit Kindern, Schwangere, Traumatisierte etc.) zum Gegenstand hatten?

Wie sind diese Hilfeersuchen ggf. beantwortet worden?

12

Hält die Bundesregierung die Erwartung der türkischen Regierung, dass bis zu 1,5 Millionen Flüchtlinge aus Syrien in die Türkei kommen könnten, für realistisch?

Von welchen Zahlen geht die Bundesregierung in ihren eigenen Szenarien und Analysen aus?

13

Welche Analysen bzw. Szenarien zur Möglichkeit einer Flucht einer nennenswerten Anzahl von Personen aus Syrien in die angrenzenden EU-Staaten (Zypern und Griechenland) sind der Bundesregierung bekannt, und wie soll ihrer Ansicht nach der Umgang mit solchen Asylsuchenden aussehen, die über die Türkei in einen EU-Staat eingereist sind?

Berlin, den 30. Juni 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen